Niederschrift. Markt Kleinheubach. 19:30-20:35 Uhr

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Transkript:

Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach Markt Kleinheubach Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Kleinheubach am 14.06.2016 im Sitzungssaal des Rathauses. Nummer: Dauer: BAK/103/2016 19:30-20:35 Uhr Personen: Bemerkungen Anwesend: 1. Bürgermeister Herr Stefan Danninger Schriftführerin Frau Beate Schüßler-Weiß Vertreter Frau Monika Wolf-Pleßmann Verwaltung Herr Bernd Geutner Ausschussmitglieder Herr Thomas Bissert Herr Wilhelm Breitenbach Herr Jürgen Gunkelmann Herr Thomas Hennig Frau Sabine Kirchmann Herr Alexander Kittner Herr Christian Wirl Abwesend: Ausschussmitglieder Herr Thomas Münig entschuldigt

Seite 2 von 5 INHALTSVERZEICHNIS I. Öffentliche Sitzung 1. Bürgerfragen 2. Genehmigung öffentlicher Niederschriften 3. Bauantrag zur Sanierung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3482, Frühlingstraße 12 - Beratung und Beschlussfassung 4. Anzeige einer Maßnahme gemäß Altortsatzung am Anwesen Marktstraße 41, Fl.Nr. 279 mit Antrag auf Zuschuss gemäß Altortförderrichtlinien - Beratung und Beschlussfassung 5. Einrichtung von Tempo-30-Zonen - Beratung und Beschlussfassung 6. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 7. Informationen 8. Anfragen

Seite 3 von 5 Bürgermeister Danninger eröffnet die Sitzung. Er begrüßt die erschienen Zuschauer und Herrn Geutner aus der Verwaltung. Das Protokoll führt Frau Schüßler-Weiß, für die Presse schreibt Herr Marc Heinz. Er stellt die fristgerechte und ordnungsgemäße Ladung fest. Das Ratsgremium ist beschlussfähig. Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor. I. Öffentliche Sitzung 3 Bauantrag zur Sanierung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3482, Frühlingstraße 12 - Beratung und Beschlussfassung Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß 36 BauGB. Abstimmungsergebnis: 9 : 0 4 Anzeige einer Maßnahme gemäß Altortsatzung am Anwesen Marktstraße 41, Fl.Nr. 279 mit Antrag auf Zuschuss gemäß Altortförderrichtlinien - Beratung und Beschlussfassung Bgm. Danninger wird gemäß Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 2. Bgm. Gunkelmann übernimmt die Sitzungsleitung. Der Markt Kleinheubach stimmt der Errichtung und Verlängerung des Holzlatten/Sandsteinpfostenzauns unter Erteilung einer Befreiung von der in der Altortsatzung festgelegten Höhe der Einfriedung sowie der Aufbringung eines Vordachs aus Glas am Anwesen Marktstraße 41 zu. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 Der Markt Kleinheubach stellt die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme zur Schaffung von zeitgerechtem Wohnen nach den Altortförderrichtlinien fest. Eine Bezuschussung des Grunderwerbs für die Flur-Nr. 279 bei weiterer Veräußerung wird für einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeschlossen. Die Höhe der Zuwendung kann 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 30.000,00 je Wohneinheit/Wohneigentümergemeinschaft Außerdem wird die grundsätzliche Förderfähigkeit bei denkmalgerechter Sanierung von ortsbildprägenden Gebäuden, besonders erhaltenswerten Gebäuden festgestellt. Die Höhe der Zuwendung kann 20 % der hierdurch verursachten Mehrkosten, jedoch max. 20.000,00

Seite 4 von 5 Der Markt Kleinheubach behält sich die Auszahlung des Zuschusses in Abhängigkeit der Haushaltslage vor. Zuwendungen unter 5.000,00 werden nicht ausgezahlt. Abstimmungsergebnis: 4 : 4 (abgelehnt) Antrag GRin Wolf-Pleßmann: Der Markt Kleinheubach stellt die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme zur Schaffung von zeitgerechtem Wohnen nach den Altortförderrichtlinien fest. Eine Bezuschussung des Grunderwerbs für die Flur-Nr. 279 erfolgt nicht. Die Höhe der Zuwendung kann 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 30.000,00 je Wohneinheit/Wohneigentümergemeinschaft Außerdem wird die grundsätzliche Förderfähigkeit bei denkmalgerechter Sanierung von ortsbildprägenden Gebäuden, besonders erhaltenswerten Gebäuden festgestellt. Die Höhe der Zuwendung kann 20 % der hierdurch verursachten Mehrkosten, jedoch max. 20.000,00 Der Markt Kleinheubach behält sich die Auszahlung des Zuschusses in Abhängigkeit der Haushaltslage vor. Zuwendungen unter 5.000,00 werden nicht ausgezahlt. Abstimmungsergebnis: 7 : 1 Bgm. Danninger übernimmt wieder die Sitzungsleitung. 5 Einrichtung von Tempo-30-Zonen - Beratung und Beschlussfassung Die Tempo-30-Zone Bahnhofstraße mit den bisher eingebundenen Straßen Bahnhofstraße (ab Industrieweg bis zum Ende Richtung Laudenbach), Ostpreußen-, Westpreußen-, Pommern- und Schlesienstraße wird um den Industrieweg, die Jahn- und Poststraße erweitert. An den Ecken Post- und Jahnstraße, bleibt beim Einfahren in die Bahnhofstraße die bestehende Beschilderung mit den Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) bzw. die positive Ausschilderung in der Bahnhofstraße durch das VZ 301 (Vorfahrt) bestehen. An der Ecke Industrieweg / Bahnhofstraße ändert sich die Vorfahrtsregelung auf Rechts vor Links. Die Tempo-30-Zone im Bereich Baugasse, Marktstraße und Bachgasse wird um die Straßen Bildweg, An den Engern, Mainstraße, Am Sportplatz, Am Hahnacker und Spessartstraße erweitert. Die bestehende Vorfahrtsregelung durch die vorhandenen Verkehrszeichen 301 im Bildweg an den Ecken An den Engern, Mainstraße und Zum Sportplatz wird durch die grundsätzliche Rechts vor Links Regelung in einer Tempo-30-Zone ersetzt.

Seite 5 von 5 Der Pfarrer-Frömel-Ring wird ab den Einmündungen Im Mittelgewann und In der Seehecke als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Antrag zur Geschäftsordnung GR Gunkelmann: Der TOP Einrichtung von Tempo-30-Zonen wird von der Tagesordnung genommen. Abstimmungsergebnis: 8 : 1 Ende der öffentlichen Sitzung. F. d. R. Schriftführer: Vorsitzender: Beate Schüßler-Weiß Verwaltungsangestellte Stefan Danninger 1. Bürgermeister