Pflegereform von der Minutenpflege zu Pflegegraden

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Transkript:

Pflegereform von der Minutenpflege zu Pflegegraden Dr. Waltraud Hannes Leiterin Verbund QP Pflegeeinrichtungen

Gesetzliche Pflegeversicherung SGB XI Eine Gesellschaft, in der alle Verantwortung übernehmen für Menschen, die Unterstützung brauchen, ist eine menschenwürdige Gesellschaft. Ein achtsamer Umgang im Alltag nutzt allen. Quelle: Kompass Seniorenpolitik Baden-Württemberg, Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, September 2015

Gesetzliche Pflegeversicherung SGB XI 2 SGB XI Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. 3 SGB XI Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehorigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.

Gesetzliche Pflegeversicherung SGB XI Quelle: 14 SGB XI

Elemente des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Bezugspunkt des neuen Begutachtungsinstrumentes ist daher vorrangig die Selbstständigkeit bei Aktivitäten im Lebensalltag bei der Krankheitsbewältigung bei der Gestaltung von Lebensbereichen bei der Teilnahme am Gemeinschaftsleben Grad der Selbständigkeit = Unabhängigkeit von personeller Hilfe (vgl. Wingenfeld et al. 2007; BMG 2013).

Modul 1: Mobilität

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 4: Selbstversorgung

Modul 5: Bewältigung von krankheits-und therapiebedingten Anforderungen

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Vom Punkt zum Pflegegrad die Bewertungssystematik

Empfehlungen zur Förderung oder zum Erhalt der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, Prävention und Rehabilitation Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel Heilmittel und andere therapeutische Maßnahmen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen edukative Maßnahmen/Beratung/Anleitung präventive Maßnahmen Beratung zu Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach 20 Abs. 5 SGB V Verbesserung/Veränderung der Pflegesituation Quelle: Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien BRi) vom 15.04.2016

Überleitungsregelungen des PSG II Gültiges Verfahren Überleitung NBA Keine Pflegestufe mit EA werden übergeleitet in Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 ohne EA werden übergeleitet in Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 mit EA werden übergeleitet in Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 ohne EA werden übergeleitet in Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 mit EA werden übergeleitet in Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 ohne EA werden übergeleitet in Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 mit EA werden übergeleitet in Pflegegrad 5 Härtefälle werden übergeleitet in Pflegegrad 5 Quelle: BMG, Kabinettsentwurf eines Zweiten Pflegestärkungsgesetzes, August 2015

Leistungen in den fünf Pflegegraden