Baugebiet Königskamp - Bezirksausschuss Alverskirchen - -Ausschuss für Planung und Umweltschutz - gemeinsame Sitzung

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Transkript:

Baugebiet Königskamp - Bezirksausschuss Alverskirchen - -Ausschuss für Planung und Umweltschutz - gemeinsame Sitzung 06.11.2013 Königskamp Folie 1 von 1 vom 06.11.2013 Themen: Verlauf des Planungsverfahrens - Vorplanung / Bedarf u. Prognose für Alverskirchen - Flächennutzungsplan / Bebauungsplan Klageverfahren / Erschließung - insbesondere Urteil OVG vom 18.10.2013 Handlungsoptionen / Zukunft - rechtlich - politisch - planerisch Königskamp Folie 2 von 2 vom 06.11.2013 1

Planungsverfahren: Planungshierarchie : 1. Landesebene a) Landesentwicklungsplan (LEP) b) Regionalplan / Gebietsentwicklungsplan (GEP) 2. Gemeindeebene a) Flächennutzungsplan (FNP) Gemeindegebiet insgesamt b) Bebauungsplan (B-plan) Gemeindeteil z. B. Königskamp Königskamp Folie 3 von 3 vom 06.11.2013 Vorplanung / Bedarf 22.08.2007: Antrag CDU: Ausweisung neuer Bauflächen kaum noch Baugrundstücke im Große Kamp rechtzeitige Vorsorge betreiben Baugebiet Große Kamp - 34 Grundstücke vergebendavon: - an Auswärtige: 5 - davon 1 mit Verwandten in Alverskirchen Königskamp Folie 4 von 4 vom 06.11.2013 2

Diskussionen in Bezirks- und Planungsausschüssen über mögliche Lage eines neuen Baugebiets Zuschnitt Größe Erschließung Entwässerung Immissionen Natur- und Landschaftsschutz Verfügbarkeit und Gebietsentwicklungsplan heute: Regionalplan Königskamp Folie 5 von 5 vom 06.11.2013 Nördlich Wiemstraße Südl. Schulze-Wemhove Westl. Sportplatz Südl. Vinckenweg Königskamp Folie 6 von 6 vom 06.11.2013 3

Ergebnis: nördlich Wiemstraße ( Königskamp ) am wenigsten Einschränkungen auch nach Meinung Bezirksregierung (1. mal): dort langfristiges Entwicklungspotenzial (keine Einschränkungen durch Natur- oder Landschaftsschutz) Fläche ist insgesamt verfügbar mehrheitlicher Beschluss für diese Fläche aber: Entwicklung nur in Abschnitten Königskamp Folie 7 von 7 vom 06.11.2013 24.03.2009: Vorstellung erster Plankonzeptionen in gemeinsamer Sitzung Bezirks- und Planungsausschuss (Büro Drees Huesmann Partner) (Büro Tischmann Schrooten) Anlieger erheben erste Bedenken (Erschließung über Wiemstraße, Grünfläche, Kleingärten etc.) Königskamp Folie 8 von 8 vom 06.11.2013 4

Flächennutzungsplan / Bebauungsplan 01.04.2009: mehrheitlicher Beschluss im Gemeinderat: - Änderung Flächennutzungsplan soll eingeleitet werden - Bebauungsplan Königskamp soll aufgestellt werden 15.04.2009: Bezirksregierung stellt aus regionalplanerischer Sicht die Zustimmung zum FNP in Aussicht (2. mal) 04.06.2009: Bezirksregierung (3. mal) zum FNP: Die Aufteilung der beiden Bauabschnitte ist aus erschließungstechnischer Sicht nachvollziehbar. Landesplanerisch wird der Bauleitplanung für den ersten Bauabschnitt (38 Bauplätze) zugestimmt. Königskamp Folie 9 von 9 vom 06.11.2013 BA I ca. 2,2 ha Baufläche FNP 1. Bauabschnitt - ca. 38 Grundstücke Königskamp Folie 10 von 10 vom 06.11.2013 5

Danach: Gespräche mit benachbarten Landwirten (Entwicklungsmöglichkeiten) Erstellung eines Geruchsgutachtens Diskussionen über Größe und Aufteilung in Abschnitte Abstimmung mit dem LWL-Amt für Landschafts- u. Baukultur wegen Gestaltungssatzung Verkehrszählungen und prognosen (Immissionsuntersuchung) Vortrag und Beratung über Nahwärmerversorgung (Energieagentur) Unterschriftenaktion der Anlieger gegen das Baugebiet Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über Bürgerversammlung (21.09.2009 Landhaus Bisping) Auslegung von Planentwurf, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzuntersuchung Beteiligung Träger öffentlicher Belange (insgesamt 28, darunter Bezirksregierung, Kreis WAF, Landwirtschaftskammer, Straßen.NRW, Bischöfl. Generalvikariat, Wehrbereichsverwaltung, IHK ) Königskamp Folie 11 von 11 vom 06.11.2013 19.10.2009: Bezirksregierung (4. mal) stimmt der Darstellung (FNP) zu unter der Voraussetzung der Inanspruchnahme nur zur Deckung des Wohnbedarfs aus steigenden Wohnansprüchen der im Ortsteil ansässigen Bevölkerung und deren natürlicher Entwicklung Hinweis auf archäologische Funde durch einen Anlieger an den Landschaftverband (LWL) Archäologen werden fündig: Siedlungsreste aus ca. 1.000 v. Chr. Königskamp Folie 12 von 12 vom 06.11.2013 6

18.01. 17.02.2010: Offenlegung der Planunterlagen erneute Einwendungen der Anlieger erneute Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erneute Beratungen in Bezirks- u. Planungsausschuss 13.07.2010: Sitzung des Gemeinderates FNP wird beschlossen Satzungsbeschluss Bebauungsplan scheitert wegen Gestaltungsfestsetzungen erneute Beratung der Gestaltungsfestsetzungen in Ausschüssen erneute Offenlegung vom 14.10. 29.10.2010 erneute Beteiligung Bürger und Träger öffentlicher Belange Königskamp Folie 13 von 13 vom 06.11.2013 27.09.2010: Bezirksregierung (5. mal) genehmigt Änderung des FNP Inhalt: - 3,16 ha incl. Grünfläche u. Regenrückhaltung (2,2 ha Wohnbaufläche) - Erschließung über Wiemstraße - 38 Bauplätze zur Deckung des mittel- u. langfristigen örtlichen Wohnraumbedarfs Königskamp Folie 14 von 14 vom 06.11.2013 7

14.12.2010: Gemeinderat beschließt Bebauungsplan als Satzung zu diesem Zeitpunkt gab es ca. 10 Bewerber aus Alverskirchen Bevölkerungsprognosen von - plan lokal 2000 (Auftrag Gemeinde) - LDS 2000 - Bezirksregierung Münster 2004 - IT. NRW 2008 - Bertelsmann Stiftung 2009 heute zusätzlich: - IT.NRW (November 2012) - Institut für Landes- u. Stadtentwicklungsforschung 2012/2013 (Auftrag Gemeinde) Königskamp Folie 15 von 15 vom 06.11.2013 Klageverfahren / Erschließung 19.01.2011: Zwei Normenkontrollanträge (Klagen) vor dem OVG, verbunden mit Eilanträgen, den B-plan sofort außer Vollzug zu setzen (vorläufiger Rechtsschutz) 11.03.2011: OVG (10. Senat) lehnt Eilanträge ab städtebauliche Regelsituation der Erschließung eines kleineren Neubaugebiets über eine bereits vorhandene Wohnstraße Königskamp Folie 16 von 16 vom 06.11.2013 8

Erschließung jetzt oder abwarten?? keinerlei Anzeichen, dass OVG das Baugebiet grundsätzlich in Frage stellt ( städtebauliche Regelsituation, kleineres Neubaugebiet ) Klageverfahren könnte bis zur endgültigen Klärung 4 5 Jahre dauern Abstimmung mit der Bezirksregierung als Hüterin der Planung lag vor wenn im Hauptsacheverfahren noch vereinzelte Mängel auftreten, können diese behoben werden Zinsen waren niedrig (gut für Bauherrn und Gemeinde) Nachfrage vorhanden Königskamp Folie 17 von 17 vom 06.11.2013 also: Erschließung beginnen! Planung und Ausschreibung, Spatenstich 01.08.2011 Königskamp Folie 18 von 18 vom 06.11.2013 9

22.11.2012: Verhandlung vor dem OVG Münster (Hauptsacheverfahren) Angriffspunkte der Kläger: 1. Verkehrsbelastung / Lärm 2. bisher nahezu uneingeschränkter Blick in die Landschaft 3. Ziele der Landesplanung ( Regionalplan ) 4. keine Sicherung, dass nur Alverskirchener verkauft wird 5. Abwägungsausfall durch frühzeitige Bindung an WestGKA 6. Überplanung privater Flächen durch öff. Verkehrs- u. Grünflächen fehlerhaft, da nicht ersichtlich, ob mit Privaten abgestimmt 7. Auswirkungen auf Amphibien 8. Planung Regenwasserrückhaltung fehlerhaft 9. Erhalt Obstbaumreihe fehlerhaft in Abwägung eingestellt 10.Auswirkungen auf Fledermäuse 11. Höhenfestsetzungen der Gebäude zu unbestimmt 12. Festsetzung rotbunt für Außenwandflächen zu unbestimmt Königskamp Folie 19 von 19 vom 06.11.2013 13. Unterscheidung der Fassadengestaltung nach innerem und äußerem Baugebiet unschlüssig 14. Geruchsgutachten fehlerhaft (Tierzahlen, Güllebehälter) 15. Hinweise zu Bodendenkmälern im B-plan fehlerhaft 16. Ökobilanz bezüglich überbaubarer Flächen falsch berechnet Gemeinde tritt der Klage in allen Punkten entgegen Ergebnis: OVG (10. Senat) weist beide Klagen als unzulässig ab Kläger sind nicht klagebefugt, weil nicht ausreichend beschwert 10. Senat lässt in allen Punkten erkennen, dass er sich der Argumentation der Kläger nicht anschließen kann, urteilt aber nicht in der Sache, sondern lässt die Klagen bereits als unzulässig scheitern Königskamp Folie 20 von 20 vom 06.11.2013 10

OVG lässt Revision nicht zu dagegen legt ein Kläger Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht ein 29.07.2013: Bundesverwaltungsgericht gibt der Beschwerde statt OVG habe Anforderungen an Zulässigkeit überspannt OVG habe sich trotz angenommener Unzulässigkeit in der Verhandlung auch mit den Inhalten auseinandergesetzt daher: Verfahrensfehler Zurückverweisung an OVG (muss in der Sache entscheiden) Königskamp Folie 21 von 21 vom 06.11.2013 18.10.2013: erneute Verhandlung vor dem OVG Münster verhandelt wird nur ein Punkt: Raumordnung u. Landesplanung (Gebietsentwicklungsplan / Regionalplan) Königskamp Folie 22 von 22 vom 06.11.2013 11

Urteil vom 18.10.2013 (10. Senat): Bebauungsplan verstößt gegen 1 Abs. 4 BauGB: Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Bebauungsplan ist unwirksam Revision wird nicht zugelassen Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden Königskamp Folie 23 von 23 vom 06.11.2013 Urteilsgründe: u. a. Randnummern 115, 172, 219, 220 des Regionalplans: Siedlungsentwicklung darf nur in den zeichnerisch im Regionalplan dargestellten Siedlungsbereichen stattfinden (also nicht in Alverskirchen oder anderen kleinen Ortsteilen) in sog. Wohnplätzen bis 2.000 Einwohner nur ausnahmsweise: für den Bedarf der ansässigen Bevölkerung als Abrundung des vorhandenen Bestandes für eine örtlich bedingte angemessene Entwicklung zur Deckung des Bedarfs aus steigenden Wohnansprüchen der im Ortsteil ansässigen Bevölkerung aus deren natürlicher Entwicklung Königskamp Folie 24 von 24 vom 06.11.2013 12

Regionalplan ist eng auszulegen! danach sind 38 Bauplätze nicht am Bedarf der ansässigen Bevölkerung ausgerichtet Das bedeutet: wenn überhaupt, dann dürfen nur echte Alverskirchener hier bauen keine Rückkehrer aus Ausbildung, Studium, Beruf keine in Alverskirchen Erwerbstätigen keine Everswinkeler Der Bedarf ist nachzuweisen! Bedarfsanalyse / Bevölkerungsprognose o. ä. ist zu erbringen auf den Ortsteil Alverskirchen bezogen! (zum Zeitpunkt der OVG-Verhandlung lagen 6 Bevölkerungsprognosen vor, allerdings für Everswinkel insgesamt!) Königskamp Folie 25 von 25 vom 06.11.2013 wenn der Bedarf nachgewiesen werden kann, ist vor weiterer Ausdehnung in den Freiraum zunächst zu prüfen, ob es im Bestand noch geeignete Flächen zur Bebauung gibt (Nachverdichtung) sind diese Flächen vorhanden, geeignet und verfügbar? Klageverfahren Stand 06.11.2013 Königskamp Folie 26 von 26 vom 06.11.2013 13

Handlungsoptionen / Zukunft Ziel: weiterhin Neubaugrundstücke in Alverskirchen anbieten! 1. rechtlich - Nichtzulassungsbeschwerde OVG / BVerwG - weitere (verfassungsrechtliche) Instanzen? 2. politisch - Bezirksregierung / Regionalrat / Regionalplan / Landespolitik 3. Planerisch - Überplanung des Baugebiets Königskamp Unter Beachtung der Vorgaben des OVG Königskamp Folie 27 von 27 vom 06.11.2013 Stand heute: - Schriftliches Urteil liegt gerade erst vor - juristische und planerische Möglichkeiten müssen noch intensiv geprüft werden - politische Beratung auf kommunaler Ebene erforderlich, wie verfahren werden soll Königskamp Folie 28 von 28 vom 06.11.2013 14

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Königskamp Folie 29 von 29 vom 06.11.2013 15