Schutzrechte anmelden: wieso, wo, wie

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Transkript:

Hinkelmann & Huebner PATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENT ATTORNEYS Erfindungen schützen - Erfindungen nutzen HWK für München und Oberbayern Schutzrechte anmelden: wieso, wo, wie Dr. Stefan Rolf Huebner Oktober 2008 Nutzen gewerblicher Schutzrechte Schutzrechte anmelden Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 1 1

Technische Schutzreche vs. Herkunftskennzeichen Patente Marken Technische Innovation Herkunftskennzeichen *) Und Gebrauchsmuster Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 2 Monopol kraft Gesetz durch Ausschlussrecht: Patent Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung 1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen; [...] Quelle: Patentgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Stand 5. September 2005 Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 3 2

Monopol kraft Gesetz durch Ausschlussrecht: Marke Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers 1. Identische oder ähnliche Zeichen zur Kennzeichnung identischen oder ähnlichen Waren zu benutzen, wenn dadurch eine Verwechslungsgefahr besteht 2. Mit bekannten Zeichen identische oder ähnliche Zeichen zu benutzen, wenn dies die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der bekannten Marke ausnutzt oder beeinträchtigt Quelle: Markengesetz der Bundesrepublik Deutschland, Stand 5. September 2005 Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 4 Patent- und Markeninhaber haben weitreichende Ansprüche gegen Verletzer Patent-/Markeninhaber hat Anspruch auf...... Unterlassung der Verletzung... Schadenersatz für bereits entstandenen Schaden... Vernichtung der verletzenden Produkte... Auskunft über Herkunft/Vertriebswege Freiheitsstrafe oder Geldstrafe Quelle: Patentgesetz und Markengesetz der Bundesrepublik Deutschland, Stand 5. September 2005 Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 5 3

Durchsetzung des Vernichtungsanspruchs durch den Zoll (FAZ, 14. November 2006) Zoll gelingt Schlag gegen Markenpiraten Dem Hamburger Zoll ist der nach eigenen Angaben größte Schlag gegen die globale Markenpiraterie gelungen. Im Hamburger Hafen beschlagnahmten die Zollbeamten in den vergangenen zwei Monaten insgesamt 117 Container mit Plagiaten von Markenherstellern, deren Wert im Original 383 Millionen Euro betragen hätte. Die gefälschten Produkte werden derzeit in einer Schredderanlage vernichtet und dann zur Müllverbrennungsanlage transportiert. Nur ein Teil der geschredderten Turnschuhe soll zu Bodenplatten für Sportplätze verarbeitet werden. Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 6 Patentierungsgrund Schutz vor Imitation Mehr als 200 Patente Schutz vor Imitation Blockierung von Wettbewerbern Imageverbesserung g Steigerung des Unternehmenswerts Lizenzeinnahmen 2,6 4,2 3,6 Quelle: Apple Inc.; Fraunhofer-ISI Befragung 2002, in: Fraunhofer Studie Erfindungen Kontra Patente 2003 Seiten 76-77 Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 7 4

Strake Patente vergrößern den Zeitvorsprung des Innovators Wettbewerber Innovator Patentschutz Technologievorsprung Quelle: R. Agarwal und M. Gort, First Mover Advantage and the Speed of Competitive Entry 1887-1986 Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 8 Patentierungsgrund Imageverbesserung Schutz vor Imitation Blockierung von Wettbewerbern Imageverbesserung g Steigerung des Unternehmenswerts Lizenzeinnahmen 2,6 4,2 3,6 Quelle: Fraunhofer-ISI Befragung 2002, in: Fraunhofer Studie Erfindungen Kontra Patente 2003 Seiten 76-77 Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 9 5

Patentberühmung: Mit Patenten kann geworben werden Quelle: Fraunhofer-ISI Befragung 2002, in: Fraunhofer Studie Erfindungen Kontra Patente 2003 Seiten 76-77 Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 10 Patentierungsgrund Lizenzeinnahmen Schutz vor Imitation Blockierung von Wettbewerbern Imageverbesserung g Steigerung des Unternehmenswerts Lizenzeinnahmen 2,6 4,2 3,6 Quelle: Fraunhofer-ISI Befragung 2002, in: Fraunhofer Studie Erfindungen Kontra Patente 2003 Seiten 76-77 Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 11 6

Die meisten Unternehmen sind heute schon auf fremde Erfindungen angewiesen Anteil der Unternehmen mit hoher Abhängigkeit von externen Quellen für Technologie [%] 100% Europäische Unternehmen 80% Japanische 60% Unternehmen 40% Nordamerikanische i Unternehmen 20% 90% 0% 1992 1995 1998 2001 Quelle: Global Benchmark Survey on the Strategic Management of Technology (Roberts 2001), Gerybadze (2004) Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 12 Unternehmen möchten in Zukunft noch stärker Kooperieren Wie stark werden Ihre Lizenzaktivitäten in den nächten 5 Jahren zunehmen gemessen an ihrem Wert in US$? Quelle: Getting more from Intellectual property - McKinsey Quarterly 4/2004, 34 befragte Unternehmen Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 13 7

Nutzen gewerblicher Schutzrechte Schutzrechte anmelden Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 14 Prüfung geht der Patenterteilung voraus Patentanmeldung Patenterteilung Ende der Schutzdauer Recherche Entwurf Prüfung Patentschutz Jahre 0 2 4 6 20 Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 15 8

Produkte, Verfahren und Verwendungen können patentiert werden Gegenstände eine Patentanspruchs: Produkte Verfahren Verwendungen Hinkelmann&Huebner Herstellung von Kohlenstoff-Nanoröhrchen Foto: Bayer MaterialScience www.hinkelmannhuebner.com 16 Voraussetzungen für die Patentierung Neuheit Die Erfindung muss unveröffentlicht sein Erfinderische Tätigkeit Technizität ität Gewerbliche Anwendbarkeit Die Erfindung darf für den Fachmann nicht nahe gelegen haben Reine Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Geschäftsmethoden etc. sind von der Patentierbarkeit ausgeschlossen Die Funktion einer Gensequenz und des Proteins muss in Patentanmeldung beschrieben werden. Chirurgische und therapeutische Behandlungen und Diagnostizierverfahren nicht patentierbar Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 17 9

Neuheit: Erfindung muss vor der Patentanmeldung geheim gehalten werden 3 PatG Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die[...] durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Quelle: PatG, EPÜ Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 18 Beispiel: Zugänglich machen durch Veröffentlichung in Fachzeitschrift Bei der Einsendung von Manuskripten bei einem Verlag gilt nicht der Tag des Zugangs dort, weil davon ausgegangen werden kann, dass derartig eingesandte Manuskripte von den Herausgebern bis zur Publikation behandelt werden. Ein Artikel in einer Fachzeitschrift ist erst mit der Auslieferung an die Abonnenten zugänglich. Quelle: Mes, PatG/GebrMG, 2. Auflage 2005; BPatG, Mitt. 2002, 47 Rapamycin; Singer/Staude, EPÜ, 2. Auflage Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 19 10

Beispiel: Zugänglich machen durch Einstellen in Hochschulbibliothek Ausstellung einer Tauchuhr im Rahmen einer allgemein angekündigten und jedermann zugänglichen Ausstellung von Diplomarbeiten Neu-Technikum in Buch (Schweiz) ist neuheitsschädlich. Quelle: BPatG-Entscheidung Tauchcomputer II Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 20 srhuebner@hinkelmannhuebner.com Dr. Stefan Rolf Huebner Hinkelmann & Huebner, Munich Hinkelmann&Huebner www.hinkelmannhuebner.com 21 11