04.04.2016 Förderleistungen der Agentur für Arbeit BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen und RDn: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Logoauswahl
Themenschwerpunkte: Vermittlung in Arbeit und Ausbildung Maßnahme beim Arbeitgeber Förderleistungen an Arbeitgeber (Eingliederungszuschuss, WeGebAU) Incoming Triple Win FIM Seite 2
Vermittlung in Arbeit und Ausbildung Unterstützung bei der Personalsuche regional und überregional Eigener Ansprechpartner vor Ort Veröffentlichung Ihres Stellenangebots in der Jobbörse Veröffentlichung Ihres Stellenangebots in weiteren kooperierenden Jobbörsen Personalsuche auf Wunsch auch im Ausland Kostenloser Service Seite 3
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG) Diese wird gefördert, wenn sich dadurch die Aussicht auf Eingliederung verbessert. Die Bewerberin oder der Bewerber arbeitet dann für eine bestimmte Zeit im Betrieb. So können Sie direkt am Arbeitsplatz feststellen, ob er oder sie für die Stelle geeignet ist. Eine solche Maßnahme kann bis zu sechs Wochen gefördert werden. Sie muss vom zuständigen Jobcenter oder der Agentur für Arbeit genehmigt werden. https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/foerderungarbeitsaufnahme Seite 4
Eingliederungszuschuss Zeitlich befristeter Zuschuss zum Arbeitsentgelt Dieser soll die geringere Leistung der neuen Arbeitskraft ausgleichen. Förderhöhe und Dauer hängen immer vom Einzelfall ab. Lesen Sie mehr in unserem Merkblatt zum Eingliederungszuschuss. Mit unseren eservices können Sie den Fragebogen zum Eingliederungszuschuss online an die zuständige Agentur für Arbeit senden. Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin in der zuständigen Agentur für Arbeit. Gut zu wissen: Beide Förderungsmöglichkeiten müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Seite 5
Weiterbildung von Geringqualifizierten beschäftigten Arbeitnehmern (WeGebAU) Ziel: Fachkräfte aus dem eigenen Helferbereich zu Fachkräften zu qualifizieren Voraussetzung: Arbeitnehmer hat noch keinen Berufsabschluss oder ist berufsentfremdet (mind. 4 Jahre in angelernter Tätigkeit) Gefördert werden Qualifizierungen, die zu einem Berufsabschluss führen (z. B. Altenpfleger, Vorbereitungskurse, die zur Anerkennung von Berufsabschlüssen führen ) - Förderung der Weiterbildungskosten zu 100 % - Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss für die Ausfallzeiten Lesen Sie mehr in unserem Merkblatt WeGebAU Seite 6
Incoming Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland Definierter Mangelberuf? (z.b. Gesundheits- und Krankenpfleger, Ärzte) Beratung unseres Internationalen Personalservice zu... Arbeitsmärkten international Chancen der Rekrutierung Aufbereitung von Stellenangeboten für Ausland Ggf. Fördermittel Zur Anerkennung von Berufsabschlüssen http://www.make-it-in-germany.com/de/fuerunternehmen/potenziale-erschliessen Förderleistungen, April 2017 Bundesagentur für Arbeit Seite 7
TripleWin In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Ziel: Gewinnung qualifizierter Pflegefachkräfte Länder: Serbien, Bosnien-Herzegowina, Philippinen, Tunesien Kosten: 4000 Euro Gebühr (AG-seitig) pro vermittelter Pflegefachkraft (nur bei Vertragsabschluss fällig) http://www.triple-win-pflegekraefte.de/ Seite 8
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) Was sind FIM? FIM steht für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Das sind Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge im Rahmen des der Bundesagentur für Arbeit übertragenen Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, die bei Kommunen, bei staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen und durch Bundesmittel finanziert werden.. Förderleistungen, April 2017 Bundesagentur für Arbeit Seite 9
FIM Auf Grund welcher rechtlichen Grundlagen werden die FIM durchgeführt? Die FIM sind als Arbeitsmarktprogramm des Bundes ausgestaltet. Mit der Durchführung dieses Arbeitsmarktprogramms wurde die Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage des 368 SGB III beauftragt. Dazu haben die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Die inhaltliche Ausgestaltung des Programms wird durch die im Bundeanzeiger veröffentlichte Richtlinie vom 20. Juli 2016 festgelegt, die damit die wesentliche Rechtsgrundlage für die Prorammdurchführung bildet. Thema, 0. Monat 2014, Bundesagentur für Arbeit Seite 10
Sie wollen den Arbeitgeberservice kontaktieren? www.arbeitsagentur.de Seite 11
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen Förderleistungen, April 2017, Bundesagentur für Arbeit Seite 12