UE Straf- und Strafverfahrensrecht SS 2009 1. Klausur Hubert Hinterhofer
I. Materieller Teil Strafrechtlich relevante Anknüpfungspunkte für B Fahren mit Aufblendlicht Antritt der Motorradfahrt ohne Führerschein und ohne Kenntnisse Unterlassene Hilfeleistung bezüglich dem verletzten X (2x) Strafrechtlich relevante Anknüpfungspunkte für A Überlassen des Motorrades an B Imstichlassen des verletzten X
I. Materieller Teil Strafbarkeit des B Fahren mit Fernlicht Fahrlässige Tötung ( 80) Keine subjektive Sorgfaltswidrigkeit, da B nicht in der Lage ist, abzublenden B für dieses Verhalten straflos
I. Materieller Teil Strafbarkeit des B Antritt der Motorradfahrt trotz fehlender Kenntnis Fahrlässige Tötung ( 80) OTB Tötungserfolg Kausalität Objektive Sorgfaltswidrigkeit (Übernahmefahrlässigkeit) Adäquanzzusammenhang Risikozusammenhang Risikoerhöhung gegenüber rechtm AV
I. Materieller Teil Strafbarkeit des B Antritt der Motorradfahrt trotz fehlender Kenntnis Fahrlässige Tötung ( 80) STB: subjektive Vorhersehbarkeit im Zeitpunkt des Antritts der Motorradfahrt gegeben (ÜF) Schuld: Zumutbarkeit Ergebnis: 80 ivm ÜF
I. Materieller Teil Strafbarkeit des B Antritt der Motorradfahrt trotz fehlender Kenntnis Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ( 81 Abs 1 Z 1)? Außergewöhnlich hohe Unfallwahrscheinlichkeit? Fahren mit Fernlicht zählt nicht!
I. Materieller Teil - Strafbarkeit des B Liegenlassen des X unmittelbar nach Unfall Imstichlassen eines Verletzten mit Todesfolge ( 94 Abs 1 und 2) Kein Vorsatz auf Verursachung der KV des X Liegenlassen des X auf dem Rückweg Imstichlassen eines Verletzten mit Todesfolge ( 94 Abs 1 und 2) Kein Vorsatz auf Verursachung der KV des X
I. Materieller Teil - Strafbarkeit des B Liegenlassen des X auf dem Rückweg Unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge ( 95 Abs 1 Fall 2) OTB Unglücksfall Gefahr einer beträchtlichen KV Unterlassen der offensichtlich erforderlichen Hilfe Tatsächliche Möglichkeit der Hilfeleistung Todesfolge Quasikausalität Objektive Zurechnung
I. Materieller Teil Strafbarkeit des B Liegenlassen des X auf dem Rückweg Unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge ( 95 Abs 1 Fall 2) STB Vorsatz auf Grunddelikt Subjektive Vorhersehbarkeit der Todesfolge Schuld: Keine Unzumutbarkeit nach Abs 2 Ergebnis: 95 Abs 1 Fall 2 verwirklicht
I. Materieller Teil Strafbarkeit des B Liegenlassen des X auf dem Rückweg Mord durch Unterlassen ( 2, 75)? Kein Vorsatz auf Garantenstellung, da kein Vorsatz auf Verursachung der KV Aussetzung ( 82)? Kein Vorsatz auf das Bringen des X in eine hilflose Lage (Abs 1) Kein Vorsatz auf Garantenstellung (Abs 2)
I. Materieller Teil Strafbarkeit des B Konkurrenzen 80 und 95 Abs 1 Fall 2 Keine doppelte Zurechnung der Todesfolge Ergebnis: 80 und 95 Abs 1 Fall 1 (Grunddelikt) in echter Konkurrenz
I. Materieller Teil Strafbarkeit des A Übergabe des Motorrades an B Fahrlässige Tötung als Beitragstäter ( 12, 3. Fall, 80) OTB Beitragshandlung Tatvollendung durch B Kausalität Objektive SW AZ RZ Risikoerhöhung gegenüber rechtmäßigem AV
I. Materieller Teil Strafbarkeit des A Übergabe des Motorrades an B Fahrlässige Tötung als Beitragstäter ( 12, 3. Fall, 80) STB: subjektive Vorhersehbarkeit Schuld: Zumutbarkeit Ergebnis: 12, 3. Fall, 80 verwirklicht Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen als Beitragstäter ( 12, 3. Fall, 81 Abs 1 Z 1)?
I. Materieller Teil Strafbarkeit des A Liegenlassen des verletzten X Imstichlassen eines Verletzten mit Todesfolge ( 94 Abs 2) OTB Verursachung der KV des X: durch Beitrag (Übergabe des Motorrades) genügt Unterlassen der erforderlichen Hilfe Möglichkeit der Hilfeleistung Todesfolge Quasikausalität Objektive Zurechnung
I. Materieller Teil Strafbarkeit des A Liegenlassen des verletzten X Imstichlassen eines Verletzten mit Todesfolge ( 94 Abs 2) STB Vorsatz auf Grunddelikt ( 94 Abs 1) Subjektive Vorhersehbarkeit der Todesfolge Schuld: keine Unzumutbarkeit nach 94 Abs 3 Ergebnis: 94 Abs 2 verwirklicht
I. Materieller Teil Strafbarkeit des A Konkurrenzen 12, 3. Fall, 80 und 94 Abs 1 und 2 Keine doppelte Zurechnung der Todesfolge Ergebnis: 94 Abs 1 und 2 (in echter Konkurrenz mit 88 Abs 1 und 4, da 94 Abs 4 nicht eingreift)
II. Strafprozessrecht Frage 1 Fall der Subsidiaranklage gem 72 Abs 3 StPO Fehlende Ladung zur HV (daher Abs 3 und nicht Abs 2) 1 Monat Zeit nach Zustellung des Urteils für SA SV: 2 Monate Präklusion des Subsidiaranklagerechts durch Fristversäumnis SA ist nicht mehr möglich
II. Strafprozessrecht Frage 2 Sachliche Zuständigkeit 144 ivm 313 StGB ( unter Ausnützung der Amtstellung ) Überschreitung der Obergrenze der Strafe um die Hälfte Relevant für Zuständigkeit - 29 Abs 2 StPO Höchststrafe: 7,5 Jahre Schöffengericht: 31 Abs 3 Z 1 StPO Örtliche Zuständigkeit Tatortgericht ( 36 Abs 3 StPO): Schöffengericht Salzburg Anklage vor Schöffengericht Salzburg