Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)

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Transkript:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 Windpark Osterbelmhusen, westlich des Helser Fleths der Stadt Brunsbüttel (36. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich B - der Stadt Brunsbüttel) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) Scoping- Schreiben vom 04.09.2013 Frist bis zum: 07.10.2013 Stand: 18.11.2013 1

Folgende Behörden und TÖB haben Anregungen oder Bedenken vorgetragen: 1. Ericsson Services GmbH (Schreiben vom 07.10.2013) 2. Deich- und Hauptsielverband (Schreiben vom 02.10.2013) 3. Kreis Dithmarschen (Schreiben vom 07.10.2013) 4. Landespolizeiamt - Landeszentralstelle BOS- Digitalfunk des Landes Schleswig- Holstein (Schreiben vom 01.10.2013) 5. O²- Telefonica (Mail vom 02.10.2013) 6. Bundesnetzagentur (Schreiben vom 24.09.2013) 7. Wehrverwaltung (Schreiben vom 07.10.2013) 8. LBV-SH Luftfahrtbehörde (Schreiben vom 17.10.2013) Folgende Behörden und TÖB haben keine Bedenken oder Anregungen geäußert. Auf Abdruck wurde daher verzichtet: Vodafone GmbH, Niederlassung Nord, Langenhagen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Regionaldezernat Südwest, technischer Umweltschutz, Itzehoe Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Außenstelle Itzehoe (Landwirtschaft, Bodenordnung, Dorfentwicklung/ Tourismus) NABU Schleswig- Holstein, Neumünster Deutsche Telekom Technik GmbH, Kiel Schleswig- Holstein Netz AG, Meldorf Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover Wasserverband Süderdithmarschen, Nindorf Stadtwerke Brunsbüttel GmbH Landwirtschaftskammer Schleswig- Holstein Wimee- Plus GmbH und Wimee- Connect GmbH TENNET TSO GmbH, Bayreuth Industrie- und Handelskammer zu Flensburg, Geschäftsstelle Dithmarschen, Heide Amt Burg- St. Michaelisdonn, Gemeinden Averlak und Eddelak Wasser und Schifffahrtsamt Brunsbüttel 2

1. Ericsson Services GmbH (Schreiben vom 07.10.2013) Planzeichnung und Begründung werden geändert. Die beiden Richtfunktrassen Brunsbüttel 1 Marne 0 und St. Michaelisdonn D1429 Brunsbüttel 70 werden nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. In der Begründung erfolgt ein Hinweis. 3

4

2. Deich- und Hauptsielverband (Schreiben vom 02.10.2013) In der Begründung erfolgt ein Hinweis. Planzeichnung und Begründung werden geändert. Der 20 m Streifen wird eingetragen und in der Begründung erläutert. In der Begründung erfolgt ein Hinweis. 5

In der Begründung erfolgt ein Hinweis. In der Begründung erfolgt ein Hinweis. In der Begründung erfolgt ein Hinweis. In der Begründung erfolgt ein Hinweis. 6

7

3. Kreis Dithmarschen (Schreiben vom 07.10.2013) Der Umweltbericht wird gemäß BauGB erstellt, die artenschutzrechtlichen Belange werden geprüft und die Ausgleichregelung wird angewendet. 8

Die Maßnahmen werden berücksichtigt und als Hinweis in die Begründung aufgenommen. Die Flächen werden nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. In der Begründung erfolgt ein Hinweis. Die Regelungen über Vermeidung und Ausgleich werden im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 72 abschließend geklärt. 9

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren, besonders auch zum Bebauungsplan, geprüft werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis ist bereits in die Begründung übernommen worden. 10

11

4. Landespolizeiamt - Landeszentralstelle BOS- Digitalfunk des Landes Schleswig- Holstein (Schreiben vom 01.10.2013) Die Richtfunktrasse wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. In der Begründung erfolgt ein Hinweis. Der Vorhabenträger wird über die Trasse und die einzuhaltenden Abstände informiert. 12

5. O²- Telefonica (Mail vom 02.10.2013) Die Richtfunktrasse wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. In der Begründung erfolgt ein Hinweis. Der Vorhabenträger wird über die Trasse und die einzuhaltenden Abstände informiert. 13

6. Bundesnetzagentur (Schreiben vom 24.09.2013) Zur Kenntnis. Zur Kenntnis. Zur Kenntnis. 14

Die Trassen wurden übernommen. WSA wird informiert am 21.10.2013. Antwort am 05.11.2013: Keine Bedenken! s. Schreiben der Wehrverwaltung vom 07.10.2013 unter Punkt 7) der Abwägungstabelle! Ist erfolgt. 15

Zur Kenntnis. Zur Kenntnis. Zur Kenntnis. 16

Zur Kenntnis. Zur Kenntnis. 17

18

19 Wurden alle im Scoping beteiligt.

7. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Schreiben vom 07.10.2013) Anforderung einer Stellungnahme; 36. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich B und Bebauungsplan Nr. 72 Windpark Osterbelmhusen, westlich des Helser Fleths Ihr Schreiben - Zeichen 5.11.30 fnp 36 B - vom 04.09.2013 - / - Mit Ihrem Schreiben vom 04.09.2013 wurde ichgebeten, mich bis zum 07.10.2013 zu dem Planungsvorhaben zu äußern. Wegen der Kürze der Zeit liegen noch nicht alle Stellungnahmen (z. B. zum Flugbetrieb oder zu Flugsicherungseinrichtungen) der von mir zu beteiligenden militärischen Stellen vor; darum ist meine Stellungnahme bei dieser frühzeitigen Behördenbeteiligung nur vorläufig. Die Interessen der Bundeswehr werden berührt (Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nordholz). Ggf. (weiter) ablehnende oder ergänzende Vorstellungen/Einwendungen zu der beabsichtigten Planung werde ich innerhalb der zweiten Phase der Behördenbeteiligung darlegen. Im Auftrag Die Wehrverwaltung wird gemäß 4 Abs.2 BauGB erneut beteiligt. Die Interessen sind offensichtlich berührt. 20

8. LBV-SH Luftfahrtbehörde (Schreiben vom 17.10.2013) Der Hinweis wird in die Begründung übernommen. Der Hinweis wird in die Begründung übernommen. Weitere Hinweise und Anregungen sind nicht eingegangen. 21