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1. Jahrgang 02.02.2012 Nr. 2 Inhalt: 1. Ersatzbestimmung eines Integrationsratsmitgliedes...2 2. Bebauungsplan Nr. 132 Im Rüdinghauser Feld, 2. Änderung...3 3. Bebauungsplan Nr. 241 Kreisstraße...5 Herausgeberin: Die Bürgermeisterin der Stadt Witten, 58452 Witten Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist während der Öffnungszeiten der Bürgerberatung im Rathaus, Marktstraße 2, Zimmer 1 kostenlos erhältlich. Für eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 30,- Euro wird es regelmäßig zugesandt. Das Amtsblatt ist als pdf-datei auf den Seiten der Stadt Witten unter www.witten.de abrufbar.

Seite 2 STADT WITTEN Die Bürgermeisterin als Wahlleiterin Ersatzbestimmung eines Integrationsratsmitgliedes Für das ausgeschiedene Mitglied des Integrationsrates der Stadt Witten Nesat Cin (Türk Birligi) habe ich gemäß 45 des Kommunalwahlgesetzes aus der Liste der Türk Birligi den Bewerber Akif Basacik, wohnhaft August-Schmidt-Str. 18, 58456 Witten, festgestellt. Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist bei mir (Rathaus, Zimmer 103) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Witten, den 26.01.2012 Leidemann Bürgermeisterin

Seite 3 Bebauungsplan Nr. 132 Im Rüdinghauser Feld, 2. Änderung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz des Rates der Stadt Witten hat am 19.01.2012 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 132 Im Rüdinghauser Feld, 2 Änderung in seiner Fassung vom 01.12.2011 und seine Begründung vom 08.12.2011 und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Der o. g. Entwurf des Bebauungsplans und seine Begründungen hängen in der Zeit vom 13.02.-13.03.2012 einschließlich im Planungsamt, Annenstraße 113, Erdgeschoss, Wandschaukästen vor Zimmer 005 während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Weiterhin sind folgende besondere umweltbezogene Informationen verfügbar:

Seite 4 eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), eine Artenschutzprüfung, eine Verkehrsuntersuchung und eine Auswirkungsanalyse für die Erweiterung des Einrichtungshauses. Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich (Stadt Witten, 58449 Witten) oder zur Niederschrift (zweckmäßigerweise: Planungsamt, Annenstraße 113) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auskünfte und Informationen erteilt das Planungsamt während der Öffnungszeiten, und zwar montags, mittwochs und donnerstags von 8.00 bis 15.00Uhr, dienstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr. Ort und Dauer der Auslegung werden gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht. Witten, den 31.01.2012 Die Bürgermeisterin, In Vertretung Dr. Bradtke (Stadtbaurat)

Seite 5 Bebauungsplan Nr. 241 Kreisstraße I. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz des Rates der Stadt Witten hat am 17.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 241 Kreisstraße gem. 1(3) und 2(1) des Baugesetzbuches (BauGB) mit Durchführung eines Verfahrens nach 13a BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht gem. 2 a BauGB entfällt. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit der Bekanntmachungsverordnung vom

Seite 6 26.08.1999 (GV.NRW.S. 516/SGV.NRW. 2023) in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. Witten, den 31.01.2012 Die Bürgermeisterin II. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung einer Gewerbefläche südlich der Kreisstraße und nördlich des Radweges "rheinischer Esel". Die Fläche des Geltungsbereichs hat eine Größe von 0,9 ha." Allen Interessenten sowie möglichen Betroffenen wird Gelegenheit zur Information und Erörterung gegeben. Hierzu besteht die Möglichkeit in der Zeit vom 13.02.- 24.02.2011 im Planungsamt der Stadt Witten, Annenstraße 113, 58453 Witten, Zimmer 005 während der Öffnungszeiten des Planungsamts, und zwar montags, mittwochs und donnerstags von 8.00 bis 15.00 Uhr, dienstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Merres (Telefon 581-4147) zur Verfügung. Witten, den 31.01.2012 Die Bürgermeisterin In Vertretung Dr. Bradtke (Stadtbaurat)