Sportverein - Steuerberater



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Transkript:

Sportverein - Steuerberater

Sportvereine im Gemeinnützigkeits tzigkeits- und Steuerrecht Das Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht für Vereine ist höchst kompliziert Die Schonzeit von Seiten der badenwürttembergischen Finanzämter für Vereine ist vorbei Vereinsvorstände haften persönlich für nicht (korrekt) abgeführte Lohn- und Umsatzsteuer Ein korrektes Rechnungswesen ist ab sofort unerlässlich

Für eine unterjährig korrekte Verbuchung, insbesondere der Umsatzsteuer, ist es zwingend nötig, dass man weiß, in welchen Bereich der Vorgang fällt. Ebenso für die Annahme von Spenden und Zuschüssen

Aberkennung der Gemeinnützigkeit Strafsteuer auf falsch ausgestellte oder verwendete Spenden in Höhe H von 40% des Spendenbetrages. Verlust der Steuerfreiheit für f r die Übungsleiter- pauschale in Höhe H von 1.848 EUR pro Person Nicht ausgenutzte steuerliche Freigrenzen Erhebliche Steuernachzahlungen Persönliche Haftung des Vereinsvorstandes für f Lohn- und Umsatzsteuer falls der Verein zahlungsunfähig hig ist.

Überblick über die Vereinsbesteuerung bei der Körperschaft-,, Gewerbe- und Umsatzsteuer Sportverein ideeller Bereich Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eigentlicher ideeller B. Vermögensverwaltung 67a AO übriger

Überblick über die Vereinsbesteuerung bei der Körperschaft-,, Gewerbe- und Umsatzsteuer Sportverein ideeller Bereich eigentlicher ideeller Bereich Vermögensverwaltung Mitglieds-, Dienstleistungsbeiträge d.h. anstelle eines Arbeitsdienstes erhobene Geldbeträge, Zuschüsse von Verbänden, Spenden, Erbschaften Zinserträge, Pacht- und Mieterträge Erträge aus Überlassungsverträgen Keine Steuern Keine KSt, GewSt, USt = 7%

Überblick über die Vereinsbesteuerung bei der Körperschaft-,, Gewerbe- und Umsatzsteuer Sportverein Zweckbetrieb Sportveranstaltungen, soweit die Einnahmen (einschl. USt.) 30.678 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen, Vermietung an Mitglieder Kulturelle Veranstaltungen, Tombola Lotterie keine KSt, GewSt, USt = 7%

Überblick über die Vereinsbesteuerung bei der Körperschaft-,, Gewerbe- und Umsatzsteuer Sportverein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 67a AO übriger Sportveranstaltungen, soweit die Einnahmen 30.678 EUR im Kalenderjahr übersteigen oder gem. 67a Abs. 2 AO zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb optiert wurde und bei den Veranstaltungen bezahlter Sportler angesetzt wurden KSt, GewSt, USt = 19% Öffentliche Veranstaltungen, gesellige Veranstaltungen, selbstwirtschaftendes Vereinsheim, Verkauf von Speisen und Getränken, Werbung KSt, GewSt, USt regelmäßig 19%

Ein bezahlter Sportler ist: Wer als Sportler im eigenen Verein im Durchschnitt mehr als 358 EUR im Monat und insgesamt nicht mehr als 4.296 EUR im Kalenderjahr erhält. Jeder andere Sportler der einen Betrag von mehr als 358 EUR vom Verein erhält. Die Jahresgrenze von 4.296 EUR gilt hier nicht. Sachbezüge, wie Auto und Wohnungsüberlassung, sind hier zu berücksichtigen

Überblick über die Vereinsbesteuerung bei der Körperschaft-,, Gewerbe- und Umsatzsteuer Sportverein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb KSt und GewSt jedoch nur dann, wenn die Bruttoeinnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 30.678 EUR übersteigen und bei der KSt und GewSt die Freibeträge von 3.835 EUR überschritten sind

Überblick über die ertragsteuerliche Behandlung von Sportveranstaltungen Einnahmen einschließlich lich USt (ohne Verkauf von Speisen und Getränken sowie Werbung) Nicht mehr als 30.678 EUR mehr als 30.678 EUR Veranstaltungen ohne bezahlte Sportler Veranstaltungen mit bezahlten Sportlern Option nein Option ja Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Überblick über die ertragsteuerliche Behandlung von Sportveranstaltungen Einnahmen einschließlich lich USt (ohne Verkauf von Speisen und Getränken sowie Werbung) Nicht mehr als 30.678 EUR mehr als 30.678 EUR Veranstaltungen mit bezahlten Sportlern Veranstaltungen ohne bezahlte Sportler Option nein Option ja wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb

Jahresabschluss nach den Grundsätzen der Einnahmen-Überschuss berschuss-rechnung eigentlicher ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Einnahmen./. Ausgaben Einnahmen./. Ausgaben Betriebseinnahmen./. Betriebsausgaben = Ergebnis = Ergebnis = Gewinn/Verlust Betriebsergebnis ideeller Bereich Gewinn/Verlust Zweckbetrieb Überschuss Verein

Jahresabschluss nach den Grundsätzen der Einnahmen-Überschuss berschuss-rechnung Zweckbetrieb Betriebseinnahmen./. Betriebsausgaben Sportveranstaltungen soweit WG Einnahmen./. Ausgaben übrige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Einnahmen./. Ausgaben = Gewinn/Verlust = Gewinn/Verlust = Gewinn/Verlust Gewinn/Verlust Zweckbetrieb Gewinn/Verlust wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Überschuss Verein

Sportvereine im Gemeinnützigkeits tzigkeits- und Steuerrecht Das Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht für Vereine ist höchst kompliziert Die Schonzeit von Seiten der badenwürttembergischen Finanzämter für Vereine ist vorbei Vereinsvorstände haften persönlich für nicht (korrekt) abgeführte Lohn- und Umsatzsteuer Ein korrektes Rechnungswesen ist ab sofort unerlässlich

Für eine unterjährig korrekte Verbuchung, insbesondere der Umsatzsteuer, ist es zwingend nötig, dass man weiß, in welchen Bereich der Vorgang fällt. Ebenso für die Annahme von Spenden und Zuschüssen

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