Schul- und Kultusreferat Abteilung Bau und Planung BP/SG 1

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Telefon 233-25764 Telefax 233-25252 Schul- und Kultusreferat Abteilung Bau und Planung BP/SG 1 Errichtung eines 4-gruppigen Kindergartens an der Bajuwarenstraße in Passivhausbauweise, 15. Stadtbezirk Trudering-Riem Baukosten (Kostenobergrenze) 2.056.000 (davon Ersteinrichtungskosten 153.000 ) Ablösebetrag für das Grundstück 201.555 1. Projektauftrag 2. Projektgenehmigung 3. Änderung des Entwurfes des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2006-2010, IL 1, Unterabschnitt 4645, Rangfolge 605 Sitzungsvorlage Nr.: 02 08 / V 08409 Anlagen Beschluss des Schulausschusses des Stadtrates vom 18.7.2006 (SB) und (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Aufgabenstellung Der geplante 4-gruppige Kindergarten Bajuwarenstraße II befindet sich im 15. Stadtbezirk Trudering-Riem. Im 15. Stadtbezirk erfolgt auf Grund der gesonderten Versorgungslage der Messestadt Riem und Riem eine Zusammenfassung der Planungsbereiche Kirchtrudering, Waldtrudering und Gartenstadt Trudering/Straßtrudering. In diesem Bereich liegt der momentane Versorgungsgrad bei 78 %. Für die angestrebte stadtweit 90%-ige Kindergartenversorgung der 3-jährigen Kinder bis zur Schulpflicht, fehlen mit den bereits gesicherten Neubauplanungen (Bajuwarenstraße I, II und IV, Feldbergstraße) und dem Abbau des nur befristet genehmigten Standortes Schmuckerweg gegenwärtig 180 Plätze. Um eine wohnortnahe Versorgung mit Kindergartenplätzen für die beginnende Wohnbebauung sicherstellen zu können, ist die Errichtung des 4-gruppigen Kindergartens Bajuwarenstraße II dringend erforderlich. In diesem Kindergarten werden die beiden Kindergartengruppen Forellenstr. 1 untergebracht, da deren Gebäude im Zuge der Schulerweiterung einem Hortneubau weichen muss. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 26.1.05 (Energieeffizientes Bauen bei städtischen Hochbaumaßnahmen) das Baureferat beauftragt eine geeignete Neubaumaßnahme zur Realisierung eines Projektes im Passivhaus-Standard in Abstimmung mit dem Nutzerreferat auszuwählen. Kindertagesstätten sind von der Nutzung grundsätzlich für die Passivhausbauweise geeignet. Die Erfahrungen aus einer bestehenden Teileigentum - Kindertagesstätte in der Caroline-Herschel-Straße können berücksichtigt werden.

Seite 2 Das Programm für einen 4-gruppigen Kindergarten bietet sich für die Passivhausbauweise besonders an, weil es sich wie ausgeführte Bauten belegen wirtschaftlich und kompakt verwirklichen lässt und so zu erwarten ist, dass sich der zusätzliche bauliche und technische Mehraufwand und damit die Mehrkosten in Grenzen halten. Mit dem geplanten städtischen Passivhaus-Modellprojekt im Nichtwohnungsbau würde die Landeshauptstadt München ihre Vorbildfunktion im Bereich des energieeffizienten Bauens weiter ausbauen sowie eigene Erfahrungen hinsichtlich Nutzerakzeptanz und Unterhaltungskosten sammeln. Die gewonnenen Erkenntnisse könnten als Beitrag für die künftige Strategie im Bereich des energieeffizienten Bauens ausgewertet werden. 2. Projektstand Durch verwaltungsinterne Abstimmung wurde das Nutzerbedarfsprogramm am 17.8.05 vorläufig genehmigt und dem Baureferat der Vorplanungsauftrag erteilt. In Abstimmung mit der Stadtkämmerei wurde abweichend vom Regelablauf der Hochbaurichtlinien festgelegt, den Projektauftrag erst mit der Projektgenehmigung vorzulegen. Erst mit Abschluss der Entwurfsplanung ist, gerade in Hinblick auf die technischen Gewerke, eine Kostengenauigkeit erreicht, die es erlaubt, die Mehrkosten der Passivhausbauweise gegenüber dem Niedrigenergiehaus-Standard der Landeshauptstadt München in angemessenen Schärfegrad darzustellen. 3. Planung Das Baureferat hat die Entwurfsplanungsunterlagen sowie das Projekthandbuch erarbeitet und führt hierzu im Einzelnen aus: Das Gebäude ist ein kompakter, quadratischer Baukörper mit 2 Geschossen. Die Situierung auf dem Grundstück ist so, dass sich nach Osten zur Straße hin ein knapper Vorplatz ergibt. Die Abstandsfläche nach Norden ist minimiert, was der Spielfläche im Süden und Westen zugute kommt. Die Räume gruppieren sich um eine zentrale Halle, die als Spielzone dienen kann. In beiden Geschossen sind zwei Kindergartengruppenräume nach Süden bzw. Westen orientiert. Der Mehrzweckraum liegt im Obergeschoss. Im Norden befinden sich die Nebenräume. Das Gebäude ist in allen Bereichen barrierefrei zugänglich und erhält einen behindertengerechten Personenaufzug. Das Flachdach muss, nach den Vorgaben des Bebauungsplans, extensiv begrünt werden. Die Besonderheiten der Passivhausbauweise sind im Wesentlichen: Heizwärmebedarf des Gebäudes unter 15 kwh/(m²a) bzw. 1,5 l ÖL/m²a. Erhöhte Dämmstärke in allen Hüllflächen (Boden ca. 32 cm, Wand ca. 36 cm, Dach ca. 40 cm) Weitgehend wärmebrückenfreie Ausführung Durch Drucktest nachgewiesene ausgezeichnete Luftdichtheit Optimierte Fensterflächen mit 3-fach Verglasung Lüftungsanlage mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung Sole-Wärmepumpe mit Register in der Sauberkeitsschicht der Gebäudebodenplatte 4. Kosten Das Baureferat hat auf der Grundlage der Entwurfsplanung die Kostenberechnung erstellt. Darin enthalten sind Baukosten nach DIN 276 entsprechend dem derzeitigen Preisund Erkenntnisstand zuzüglich eines Ansatzes von 17,5 % für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung, der Mengen- und Preisansätzen sowie

Kostenrisiken aus der Passivhausbauweise). Seite 3 4.1 Ermittlung der Projektkosten Kostenberechnung 1.752.000 Euro Reserve für Kostenrisiken 304.000 Euro (ca. 17,5% der Kostenschätzung) Projektkosten und Kostenobergrenze 2.056.000 Euro Danach ergeben sich für das Bauvorhaben Projektkosten von 2.056.000 Euro. Diese Summe wird als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung auf Grund von Index- bzw. Marktpreisveränderungen zulässig. Auf Grund des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates zur Neuorganisation des Flächenmanagements vom 04./10.12.2003 ergeben sich wesentliche Änderungen hinsichtlich der Grundstücksablöse, die das Schulreferat zu erbringen hat. Da es sich bei den von der Stadt selbst betriebenen Kindergärten um Betriebe gewerblicher Art handelt, ist für das Grundstück der tatsächliche Verkehrswert anzusetzen. Die Ermittlung des Verkehrswertes einer Gemeinbedarfsfläche ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Daher wird für das Grundstück des 4-gruppigen Kindergartens Bajuwarenstraße II hilfsweise der Pauschalwert für Grundstücke außerhalb des mittleren Ringes in Höhe von 135 /m² angenommen. Die genaue Grundstücksablöse wird in der Ausführungsgenehmigung bekannt gegeben. Diese kann allerdings auch ganz erheblich von dem Pauschalwert von 135 /m² abweichen. 4.2 Stellungnahme zu Investitionskosten Das Vorhaben entspricht insbesondere wegen der Ausbildung als Passivhaus nicht allen Vorgaben des Beschlusses zur Reduzierung von Baustandards des Stadtrats vom 28.07.04. Im Beschluss Energieeffizientes Bauen bei städtischen Hochbaumaßnahmen wurde das Baureferat in Bezug auf das Passivhaus beauftragt in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Nutzerreferat und der Stadtkämmerei ein Finanzierungsmodell zu erarbeiten, das sowohl für die Investition des Nutzerreferates, als auch für die Folgekosten, aus dem dann erweiterten Anlagevermögen (Zins, Abschreibung) kostenneutral ist. Nachdem sich das Projekt ohne Berücksichtigung der Mehrkosten für die Passivhausbauweise aber innerhalb des durchschnittlichen Zielwertes befindet und eine besondere Abschreibungsregelung im Verhältnis zum gesamten Anlagevermögen des Schulreferates nicht ins Gewicht fällt, kann nach Abstimmung mit dem Schulreferat und der Stadtkämmerei in diesem Fall auf eine Sonderfinanzierung verzichtet werden (siehe auch anliegende Kostenanalyse). Die Mehrkosten für die Passivhausbauweise betragen ca. 137.000 Euro (ca. 8,4 % der Baukosten). Dies entspricht den Erfahrungswerten anderer Kommunen für Passivhaus-Modellprojekte im Nichtwohnungsbau. Nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei können für Passivhausprojekte im Nichtwohnungsbau im Gegensatz zu Passivhäusern im Wohnungsbau keine speziellen Förderprogramme bzw. zinsgünstigen Kredite aus dem KfW-

Seite 4 Darlehensprogramm für Bauen, Wohnen, Energie Sparen in Anspruch genommen werden. Die Aufnahme eines regulären KfW-Kommunalkredits für die Finanzierung von Investitionen im Bereich der kommunalen Infrastruktur bleibt davon unberührt. Zur Bewertung der Mehrkosten wurden gemäß den städtischen Richtlinien über Wirtschaftlichkeitsrechnungen (RWR) in beiliegender Anlage dynamische Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit unterschiedlichen Energiepreissteigerungsraten durchgeführt. Neben betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde zusätzlich der Umweltbonus zur Berücksichtigung von Umweltfolgekosten in Höhe von 75 /(t CO 2) angesetzt (siehe Beschluss Energieeffizientes Bauen vom 26.01.05). Ergebnisse: - Die Energiekosteneinsparung beträgt bei den derzeitigen Energiepreisen ca. 1770 /a - Die CO 2-Einsparung beträgt kumuliert über die für die Maßnahme angesetzte Lebensdauer von 30 Jahren 165 t. Dies entspricht einem Umweltbonus für diese Maßnahme i.h.v. 12.375. - Bei einer jährlichen Energiepreissteigerungsrate von 6 % (derzeitige statistische Energiepreissteigerung, die einer Steigerung von 34 % in 5 Jahren entspricht) liegt die Amortisationszeit mit Anrechnung des Umweltbonus bei 56 Jahren. - Bei einer jährlichen Energiepreissteigerungsrate von 9 % (dies entspricht einer Energiepreissteigerung von 54 % in 5 Jahren) liegt die Amortisationszeit mit Anrechnung des Umweltbonus bei 36 Jahren. - Bei einer jährlichen Energiepreissteigerungsrate von 12 % (dies entspricht einer Energiepreissteigerung von 76 % in 5 Jahren) liegt die Amortisationszeit mit Anrechnung des Umweltbonus bei 28 Jahren. 5. Finanzierung Die Baukosten sind im Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2006 2010 in der Investitionsliste 1 bei Unterabschnitt 4645, Maßnahmenummer 8120, Rangfolgenummer 605, die Risikoreserve ist in der Risikoausgleichspauschale enthalten. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm ist, wie im Antrag aufgezeigt zu ändern. Gemäß Bezirksausschusssatzung ist für diesen Beschluss eine Anhörung des Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem erforderlich. Der Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem hat der Beschlussvorlage zugestimmt. Er hat angeregt, anstelle der genannten Dämmstoffe ökologische Dämmstoffe, z. B. Flachs, zu verwenden. Im Projekthandbuch ist als Dämmstoff Mineralwolle genannt. Das Baureferat wird im Zuge der Ausführungsplanung überprüfen, ob statt Mineralwolle ein anderer Dämmstoff eingesetzt werden kann. Die Beschlussvorlage konnte nicht früher vorgelegt werden, da die notwendigen Ermittlungen zum Teil erst jetzt abgeschlossen werden konnten. Eine Behandlung in dieser Sitzung ist erforderlich, da sich ansonsten der Baubeginn und damit die Fertigstellung deutlich verschieben würden. Die Stadtkämmerei hat gegen die Beschlussvorlage keine Einwendungen erhoben.

Seite 5 Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig. Die entsprechenden Zuwendungen werden beantragt. Die Korreferentin des Schulreferates, Frau Stadträtin Brunner, sowie die Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Hirsch haben Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.

Seite 6 II. Antrag der Referentin 1. Der Schulausschuss beschließt als Senat: 1.1 Der Bedarf gemäß Nutzerbedarfprogramm wird genehmigt. 1.2 Die Zusammenlegung von Projektauftrag und Projektgenehmigung wird in Abweichung von den städtischen Hochbaurichtlinien genehmigt. 1.3 Das Planungskonzept mit Projektkosten in Höhe von 2.056.000 Euro wird nach Maßgabe des Projekthandbuches und der vorgelegten Entwurfspläne, trotz Mehrkosten von ca. 137.000 für den Passivhausstandard, als Modellprojekt genehmigt. 1.4 Das Baureferat wird - vorbehaltlich der Genehmigung der Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogramms durch die Vollversammlung des Stadtrates - beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und Firmenangebote einzuholen. 1.5 Das Schulreferat wird beauftragt, die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen. 1.6 Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. MIP alt: KG Bajuwarenstraße II, Unterabschnitt 4645, Maßnahmenummer 8120, Rangfolgenummer 605, Invest. Liste 1 Gruppe Bez.(Nr.) 2. Der Schulausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2006 2010 wird wie folgt geändert: Gesamtkosten bis 2005 Programmjahr 2006 bis 2010 Summe 2006 2007 2008 2009 2010 2011 nachrichtlich 2012 ff E (935) 153 0 153 0 0 153 0 0 0 0 B (940) 1.385 0 1.385 0 800 585 0 0 0 0 P (945) 80 0 80 80 0 0 0 0 0 0 Zw. Sum. 1.618 0 1.618 80 800 732 0 0 0 0 G (932) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe 1.618 0 1.618 80 800 738 0 0 0 0 Z (361) 242 0 242 0 0 200 42 0 0 0 St. A. 1.376 0 1.376 80 800 538 42 0 0 0

Seite 7 MIP neu: KG Bajuwarenstraße II, Unterabschnitt 4645, Maßnahmenummer 8120, Rangfolgenummer 605, Invest. Liste 1 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamtkosten bis 2005 Programmjahr 2006 bis 2010 Summe 2006 2007 2008 2009 2010 2011 nachrichtlich 2012 ff E (935) 153 0 153 0 0 153 0 0 0 0 B (940) 1.499 0 1.499 0 980 519 0 0 0 0 P (945) 100 0 100 100 0 0 0 0 0 0 Zw. Sum. 1.752 0 1.752 100 980 672 0 0 0 0 G (932) 202 0 202 0 0 202 0 0 0 0 Summe 1.904 0 1.904 100 980 874 0 0 0 0 Z (361) 242 0 242 0 0 200 42 0 0 0 St. A. 1.712 0 1.712 100 980 674 42 0 0 0 In diesen Gesamtkosten ist die Risikoreserve nicht enthalten. Sie ist jedoch in den Projektkosten mit 17,5 %, das entspricht 304.000 Euro, berücksichtigt und wird im MIP, in der Risikoausgleichspauschale veranschlagt. (Darstellung der Kosten in Abschnitt I / Punkt 4. Kosten - der Beschlussvorlage) Risikoausgleichspauschale (UA 6000.7500) Gruppe Bez.(Nr.) Rate Risikoreserve (Jahr der Fertigstellung) Jahr: 2006 2007 2008 2009 2010 2011 nachrichtlich 2012 ff B (940) 0 0 304 0 0 0 0 Abkürzungen: E (935) = Ersteinrichtungskosten EEK gem. KGr. 4.2 DIN 276 alt B (940) = Baukosten Hochbau, ohne KGr. 1.1, 1.2, 4.2 gem. DIN 276 alt P (945) = Vorlaufende Planungskosten Hochbau gem. KGr. 7.0 DIN 276 alt (nur bis Projektgenehmigung) G (932) = Grundstückskosten gem. KGr. 1.1 + 1.2 DIN 276 alt, Wert und Erwerb des Grundstücks Z (361) = Zuschüsse, sonst. Zuwendungen (z. B. Förderanteile ROB) St. A. = Städtischer Anteil III. Beschluss nach Antrag. Über Abschnitt 2 des Antrages der Referentin wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Seite 8 Die Referentin Christine Strobl Elisabeth Weiß Söllner 2. Bürgermeisterin Stadtschulrätin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium- Dokumentationsstelle das Revisionsamt an die Stadtkämmerei - II/21, II/22 an das Kassen- und Steueramt - Bewirtschaftungsabteilung an das Baureferat - H 3, H22 an das Planungsreferat - SG 3 an den Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem zur Kenntnis. V. Wiedervorlage Schulreferat - BP, Neuhauser Str. 39/IV Schulreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Baureferat - RZ, RG2, RG4 das Baureferat - H, HZ, H 3, H22, H6, H7, H8, H9 das Baureferat - T, G das Baureferat MSE das Schulreferat - PKC das Schulreferat - F 5 das Schulreferat - IK das Schulreferat - GL 2 das Schulreferat BP/SG 1, Team Ost das Schulreferat - BP/SG 1, Förderung das Schulreferat - BP/SG 1, MIP das Schulreferat - BP/SG 1, Einrichtung das Schulreferat - BP/SG 2 zur Kenntnis Am i.a.