Agentur für Arbeit Bad Kreuznach

Ähnliche Dokumente
Budget, Förderungen und Verbleib von Maßnahmeteilnehmern. Eingliederungsbilanz 2012 (nach 54 SGB II) Landkreis Calw

Budget, Förderungen und Verbleib von Maßnahmeteilnehmern. Eingliederungsbilanz 2012 (nach 54 SGB II) Landkreis Freudenstadt

Eingliederungsbilanz. der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz

Daten zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II i.v.m. 11 SGB III -Grundsicherung-

Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Eingliederungsbilanz gem. 54 SGB II. des Jobcenters Elbe-Elster für das Jahr Stand:

Montagelieferung im Ausland und Umsatzsteuer. Gottfried Jestädt, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hannover

Eingliederungsbilanz für das Kalenderjahr Optionskommune Hochsauerlandkreis

Arbeitsmarktberichterstattung, Juni Der Arbeitsmarkt in Deutschland Menschen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Eingliederungsbilanz 2014 (nach 54 SGB II) Agentur für Arbeit Mönchengladbach Eingliederungsbilanz für das Jahr. Mönchengladbach

LANDKREIS OSTERODE AM HARZ Jobcenter. nach 54 SGB II

Thema Soziale Sicherung

Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda - Pressestelle Telefon: oder

Hamburg Stadtteile Erlaubnis & Register Telefon Internet

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Jahresbericht Jahresbericht Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Service-Punkt ARBEIT Rhede

Arbeitslosigkeit geht erneut zurück Niedrigster Stand seit 1991 Stellenangebot steigt

Jobcenter Märkisch-Oderland Die Geschäftsführerin. Eingliederungsbilanz SGBII 2013 ( gem. 54 SGB II)

Creditreform Schuldneratlas 2014 Weser-Ems

CF 1 Januar Controlling in der BA

Eingliederungsbilanz. der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Cottbus für das Jahr 2011

zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch Kommunale Jobcenter im Land Hessen

Arbeitsmarktreport für den Bereich des SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

Arbeitsmarktreport für den Bereich des SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

Mini One Stop Shop. Gottfried Jestädt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Hannover

Eingliederungsbilanz 2009

Eingliederungsbilanz 2007

Eingliederungsbilanz. der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Cottbus für das Jahr 2012

Vorsteuerabzug Flächenschlüssel/ Umsatzschlüssel. Gottfried Jestädt, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hannover

Dienstleistungen der Agentur für Arbeit Elmshorn zur Ansiedlung von Unternehmen / Investoren

Gewerbesteuer. Seite 1 FOKUS NIEDERSACHSEN Gewerbesteuer

Höhe der bei deutschen Arbeitsgerichten angewendeten Abfindungsfaustformel

Frauen und Männer am Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Brennpunkt Betriebsaufspaltung - Ausweitung des Teilabzugsverbots durch das JStG 2015

Fachtag Kultursensible Pflege. Christa Assenheimer, Teamleiterin, 01. März Agentur für Arbeit Heilbronn

3. Entwurf 4. Ihre Zukunft ist unser gemeinsamer Auftrag.

Aktivierungsquote. Ältere Personen mit Vermittlungserschwernissen. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Berufsrückkehrer

Saisonaler Anstieg der Arbeitslosigkeit im Januar Arbeitslose im Bezirk der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven / Arbeitslosenquote 10,2%

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Überblick zur Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (AZWV) Training Beratung Coaching

1. VORBEMERKUNGEN 2 2. RAHMENBEDINGUNGEN 3 3. EINGLIEDERUNGSBILANZ 7

Eingliederungsbilanz gem. 54 SGB II. des Jobcenters Elbe-Elster für das Jahr Stand:

Inhaltsverzeichnis 1

nachfolgend erhalten Sie ANA aktuell mit den folgenden Themen:

Zuwanderungsmonitor Bulgarien und Rumänien

LEONARDO DA VINCI Mobilität. Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde

Zuwanderungsmonitor Bulgarien und Rumänien

Geschäftsbericht 2013 der Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse Groz-Beckert

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick

V E R E I N B A R U N G

Eingliederungsbilanz SGB II für 2006

Zu 1.: darunter: Arbeitsstellen in der Arbeitnehmer- in der Arbeit-

Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund

Auswirkungen der arbeitsmarktpolitischen Reformen (Hartz-Gesetze) auf die berufliche Weiterbildung

Entwicklung der Zahl der Ausbildungsplätze und der betrieblichen Ausbildungsstellen im Nordwesten

Gesundheitsausgaben Nach Gesundheitsausgaben

HESSEN. Zielvereinbarung. zwischen. dem Hessischen Sozialministerium. und. der Landeshauptstadt Wiesbaden

Durchlaufende Sitzungsvorlage

Mit diesem Rundschreiben informieren wir über weitere wesentliche Regelungen des Gesetzes, soweit diese für die Arbeitgeber von Bedeutung sind.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen

Begleitbericht des Bundesversicherungsamtes zur Jahresrechnung des Gesundheitsfonds für. das Geschäftsjahr 2014

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem September 2012

Wohnsituation von EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II und Zwangsmaßnahmen

Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA 27. Feb KSA JHA

Pauschalen für Arbeitslosengeld I (Alg I), Arbeitslosengeld II (Alg II) und Leistungen für Sozialversicherung

Der Arbeitsmarkt in Hamburg

Bitte bei Antwort angeben

Druckansicht Leitfaden für ermessenslenkende Weisungen Seite 1 von 1

Wesentliche Änderungen 19

Transfer für Niedersachsen

Anlage Regelzuständigkeit

Statistische Woche 2006 vom in Dresden

JUNI 2014 AUSGABE 31. Hinweis zu Modul 13: Feld Unterrichts-/Arbeitszeit und Fehler R13_0030

Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2013 in Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Duale Studiengänge an Studienorten in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein

FYB-ACADEMY, Lindenallee 2B, Neunkirchen, WeGebAU. Wie Sie eine 100 % Förderung Ihrer Weiterbildung erhalten

Informationen für selbständige Künstler und Publizisten

GA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen

Agentur für Arbeit Celle Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Mitarbeiter in Unternehmen (WeGebAU)

Befragung zum Migrationshintergrund

Kämmerertagung

Arbeitnehmerfreizügigkeit

EU-Staatsangehörige und Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII Die Systematik von 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II

Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV

Der Arbeitsmarkt in Hamburg. Arbeitsmarktbericht. Dezember Stand: :35

Organisation der Abfallwirtschaft in Niedersachsen

Atypische Beschäftigung

IHK-Veranstaltung Fachkräftebedarf in der Logistik Karl-Heinz Kettermann, AA Bielefeld. Fachkräftebedarf in der Logistik

Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen

IAB Kurzbericht. Aktuelle Analysen und Kommentare aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Sitzung des Kreisausschusses am Jobcenter Landkreis Schweinfurt Geschäftsbericht

Heike Döpke Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen. Fachforum II. Jugendberufsagentur. im Flächenland Niedersachsen. Seite 1

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode

Transkript:

Agentur für Arbeit Bad Kreuznach Eingliederungsbilanz 2014

Herausgeber: Agentur für Arbeit Bad Kreuznach Bosenheimer Str. 16 55543 Bad Kreuznach Telefon 0671 / 850-270 Telefax 0671 / 850-275

Inhaltsverzeichnis Eingliederungsbilanz 2014 1. Vorbemerkungen 2. Anteil der Gesamtausgaben an den zugewiesenen Mitteln 2.1 Durchschnittliche Ausgaben je geförderter Arbeitnehmer 2.2 Umfang der Förderung sowie Nachweis besonders förderungsbedürftiger Personengruppen 2.3 Förderung von Frauen 3. Zahlen, Daten, Fakten Tabellenteil

Agentur für Arbeit Bad Kreuznach Eingliederungsbilanz 2014 1. Vorbemerkungen Jede Agentur für Arbeit hat nach Abschluss eines Haushaltsjahres nach 11 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) eine Eingliederungsbilanz zu erstellen, aus der die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung dargestellt werden. Die Verantwortlichkeit der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach, in der Betrachtung der Eingliederungsergebnisse, bezieht sich auf den Kundenkreis des SGB III (Bezieher/- innen von Arbeitslosengeld I und Arbeitslose ohne Leistungsanspruch). Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach 3 Abs. 4 und 5 SGB III sind alle Leistungen des Eingliederungstitels (Kapitel 2 des Haushaltsplanes der Bundesagentur für Arbeit) und einzelne Leistungen des Kapitels 3. Die Leistungen aus Kapitel 3 werden im Tabellenanhang als weitere Ermessensleistungen ausgewiesen. In der vorliegenden Eingliederungsbilanz der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach werden die Aktivitäten und Ergebnisse zur aktiven Arbeitsförderung für das Jahr 2014 dargestellt. Durch die Eingliederungsbilanz soll Transparenz hergestellt werden: wofür die Agentur für Arbeit ihre Mittel eingesetzt hat, wie hoch der durchschnittliche Aufwand bei den einzelnen Leistungen ist, welche Personengruppen gefördert wurden und wie wirksam die Förderung ist. Ziel der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist es, A. die Angebotsstruktur zu verbessern, qualifikatorische Mismatch-Arbeitslosigkeit zu reduzieren und die Chancen der Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen; B. Beschäftigung zu schaffen; C. Berufsausbildung zu fördern und D. sonstige Leistungen beizutragen.

Das Ziel der aktiven Arbeitsförderung besteht darin, mit den vorhandenen Haushaltsmitteln unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot eine größtmögliche Zahl Betroffener in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Zur Beurteilung der Effizienz des Mitteleinsatzes ist der Zielindikator durchschnittliche Ausgaben je gefördertem Arbeitnehmer eine wichtige Beurteilungsgröße (vgl. Tab. 2). Der Gesetzgeber fordert in 11 SGB III, neben dem Nachweis einer Gesamtzahl an Geförderten insbesondere den Anteil der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen auszuweisen (vgl. Tab. 3a). Gemäß 8 Abs. 2 SGB III besteht die Verpflichtung, mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen beizutragen. Im Rahmen der Eingliederungsbilanz wird überprüft, inwieweit die Ziele des 8 SBG III erreicht worden sind bzw. in welchem Umfang noch Handlungsbedarf besteht. Die Eingliederungsbilanz enthält folglich sowohl Daten über die quantitative Beteiligung von Frauen an der aktiven Arbeitsförderung, als auch deren Wirksamkeit (vgl. Tab. 4a). Gemäß 11 Abs. 2 Satz 2 SGB III soll ein Vergleich regionaler Eingliederungsbilanzen möglich sein. Ein solcher Vergleich ist jedoch nur zwischen Agenturen mit ähnlichen Rahmenbedingungen am jeweiligen regionalen Arbeitsmarkt sinnvoll. Als Basis sind die im Rahmen der Typisierung von Agenturbezirken festgelegten Vergleichstypen im Benchmark heranzuziehen. Die Agentur für Arbeit Bad Kreuznach gehört zusammen mit weiteren 13 Agenturen Elmshorn Hameln Oldenburg Wilhelmshaven Kassel Lüneburg - Uelzen Neumünster Lübeck Heide Flensburg Stade Emdem-Leer Celle Göttingen zu dem Vergleichs-/Strategietyp IIIb (gering verdichtete und ländliche Bezirke mit durchschnittlicher Arbeitslosigkeit): 2. Anteil der Gesamtausgaben an den zugewiesenen Mitteln Bei der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach wurden im Jahr 2014 für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III insgesamt 11,955 Mio. ausgegeben. 2013 beliefen sich die Ausgaben noch auf 10,150 Mio.. Von den Ausgaben von 11,955 Mio. entfielen auf den Eingliederungstitel im engeren Sinne (Aktivierung und berufliche Eingliederung, Berufswahl und Berufsausbildung, Berufliche Weiterbildung) insgesamt 9,302 Mio. und auf weitere Ermessensleistungen außerhalb des Eingliederungstitels (Rehaleistungen) 2,653 Mio.. Siehe Tabelle 1 Zugewiesene Mittel und Ausgaben

2.1 Durchschnittliche Ausgaben je geförderter Arbeitnehmer Die durchschnittlichen Ausgaben pro geförderter Arbeitnehmer und Monat sind aus der Tabelle 2 für jede einzelne Leistungsart zu entnehmen. Die Agentur für Arbeit Bad Kreuznach hat im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die rechtlichen Möglichkeiten genutzt, um ermessenslenkende Regelungen den Vermittlungsfachkräften an die Hand zu geben. Dies vor dem Hintergrund, möglichst vielen Betroffenen den notwendigen Zugang zu den arbeitsmarktpolitischen Leistungen zu ermöglichen. Siehe Tabelle 2 Durchschnittliche Ausgaben je geförderter Arbeitnehmer 2.2 Umfang der Förderung sowie Nachweis besonders förderungsbedürftiger Personengruppen Mit 14712 Zugängen von Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB III in Arbeitslosigkeit stieg die Anzahl der Arbeitslosen gegenüber 2013 (14469) gering um 253 an. Wie auch in den Vorjahren gestaltete sich die Planung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten so, dass fast alle besonders förderungsbedürftige Personengruppen entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit beim Instrumenteneinsatz berücksichtigt werden konnten. Die Förderung von Geringqualifizierten fand im Jahr 2014 im Bezirk der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach auf einem angemessenen Niveau statt, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. An den Aufwendungen haben Geringqualifizierte mit insgesamt 2.488 Förderungsfällen einen überproportionalen Anteil. Siehe Tabelle 3a Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsfähige Personengruppen (Zugangsdaten) 2.3 Förderung von Frauen Der Zugang von Frauen in die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III bei der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach ist von 41,6% ( 2013 ) auf 41,9% in 2014 gestiegen. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Frauen an der Arbeitslosigkeit im Bestand in 2014 auf 45,8% gegenüber 45,6 % im Vorjahr geringfügig erhöht Siehe Tabelle 4a Siehe Tabelle 4b Zugangsdaten für Frauen Bestandsdaten für Frauen Nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III wird eine Mindestbeteiligung von Frauen an Leistungen der aktiven Arbeitsförderung entsprechend ihrer Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit vorgeschrieben.

Ziel war eine Mindestbeteiligung von Frauen an Leistungen zur Eingliederung von 44,9 %. Realisiert werden konnte ein Förderanteil (ohne Förderung der Berufsausbildung) von 47,6 %. Die Differenz von Zielförderquote zum realisierten Förderanteil weist für 2014 ein Plus von 2,8 aus (2013 betrug die Differnz noch 5-0,9 ). Siehe Tabelle 4cI Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 3. Zahlen, Fakten, Daten siehe Tabellenteil