SEPA im Verein
Agenda: 1. Einleitung SEPA 2. ereits bekannt: IAN & IC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Gläubiger-ID& Mandatsreferenz 4.2. SEPA-Lastschrift-Mandat 4.3. Vereinbarung Lastschrifteinreicher 4.4. Vorabinformation 4.5. Fristen 5. SEPA in der Praxis Seite 2
SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitendezahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses ezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. argeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen.! Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt Seite 3
Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land elgien ulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 4
Agenda: 1. Einleitung SEPA 2. ereits bekannt: IAN & IC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Gläubiger-ID& Mandatsreferenz 4.2. SEPA-Lastschrift-Mandat 4.3. Vereinbarung Lastschrifteinreicher 4.4. Vorabinformation 4.5. Fristen 5. SEPA in der Praxis Seite 5
IAN und IC Neue Kontokennung im Zahlungsverkehr IAN International ank Account Number/ Internationale ankkontonummer esteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der ankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen IC usiness Identifier Code Internationale ankleitzahl esteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut eispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig ankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) H E L A D E F 1 E R DE 51 50851952 0123456789! IAN und IC sind auf den Kontoauszügen, im Online-anking und auf neueren SparkassenCards zu finden Seite 6
Agenda: 1. Einleitung SEPA 2. ereits bekannt: IAN & IC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Gläubiger-ID& Mandatsreferenz 4.2. SEPA-Lastschrift-Mandat 4.3. Vereinbarung Lastschrifteinreicher 4.4. Vorabinformation 4.5. Fristen 5. SEPA in der Praxis Seite 7
Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen lick 1. 2. 3. 4. 5. 6. IAN und ggf. IC statt Kontonummer und ankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Gleiche Kosten wie gewöhnliche Inlandszahlung XML-basiertes Datenformat statt bisher DTA-Format Seite 8
Die SEPA-Überweisung eleglos oder per Formular in Euro überweisen Hinweistexte erleichtern ab 01.02.2014 das Ausfüllen 1 2 Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IAN und ggf. der IC angegeben werden. Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro- Zahlungen genutzt werden. 1 HOTEL DE PARIS E68539007547034 ANKE 2 Der Kontoinhaber muss bei der 3 SEPA-Überweisung ebenfalls 3 seine IAN angeben. MAX MUSTERMANN 58123546780123456789 4 4 Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16.! Auch als Zahlschein für Rechnungen erhältlich Seite 9
Agenda: 1. Einleitung SEPA 2. ereits bekannt: IAN & IC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Gläubiger-ID& Mandatsreferenz 4.2. SEPA-Lastschrift-Mandat 4.3. Vereinbarung Lastschrifteinreicher 4.4. Vorabinformation 4.5. Fristen 5. SEPA in der Praxis Seite 10
Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigungfür den Zahlungsempfänger, fällige eträge einzuziehenund eine Weisungan die ank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatumzur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine Vorabinformationdes Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich Seite 11
Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (6 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach elastung. Erfolgt eine elastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monatenach der elastungsbuchung. Der Lastschrift-Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Jede Lastschrift enthält eine Mandatsreferenz. Die Lastschrift-Einreichung erfolgt ausschließlich online. Seite 12
Agenda: 1. Einleitung SEPA 2. ereits bekannt: IAN & IC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Gläubiger-ID& Mandatsreferenz 4.2. SEPA-Lastschrift-Mandat 4.3. Vereinbarung Lastschrifteinreicher 4.4. Vorabinformation 4.5. Fristen 5. SEPA in der Praxis Seite 13
Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale Die Gläubiger-Identifikationsnummer(kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner ankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ 01234567890! Sie kann ausschließlich online bei der Deutschen undesbank beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z.. Vertrags-, Kunden-, Mitgliedsnummer) Diese beiden Angaben findet der Zahlungspflichtige bei Abbuchung auf seinem Kontoauszug Seite 14
Agenda: 1. Einleitung SEPA 2. ereits bekannt: IAN & IC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Gläubiger-ID& Mandatsreferenz 4.2. SEPA-Lastschrift-Mandat 4.3. Vereinbarung Lastschrifteinreicher 4.4. Vorabinformation 4.5. Fristen 5. SEPA in der Praxis Seite 15
Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat (ersetzt die Einzugsermächtigung) ermächtigtden Zahlungsempfänger, den fälligen etrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weistdie ankdes Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufzubewahren Seite 16
Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IAN und ggf. IC Unterschrift und Unterschriftsdatum Abbildung: SEPA-asis-Lastschriftmandat Seite 17
estehende Einzugsermächtigungen Schriftlich vorliegende Einzugsermächtigung kann in ein SEPA- asis-lastschrift-mandat umgedeutet werden Zahlungsempfänger vergibt individuelle Mandatsreferenzfür jedes Lastschrift-Mandat Zahlungspflichtiger wird vor dem ersten Einzug der SEPA-asis- Lastschriftschriftlichüber Umstellung informiert. Mitgeteilt werden Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Umstellungstermin Statt Mitteilung per rief kann ersatzhalber im Verwendungszweckdes letzten Lastschrifteinzugs im Einzugsermächtigungsverfahren informiert werden Seite 18
Agenda: 1. Einleitung SEPA 2. ereits bekannt: IAN & IC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Gläubiger-ID& Mandatsreferenz 4.2. SEPA-Lastschrift-Mandat 4.3. Vereinbarung Lastschrifteinreicher 4.4. Vorabinformation 4.5. Fristen 5. SEPA in der Praxis Seite 19
Vereinbarung über Einreichung von SEPA-asis- Lastschriften Nachdem Sie die Gläubiger-IDerhalten haben, treffen Sie mit der Sparkasse die neue Vereinbarung. Seite 20
Agenda: 1. Einleitung SEPA 2. ereits bekannt: IAN & IC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Gläubiger-ID& Mandatsreferenz 4.2. SEPA-Lastschrift-Mandat 4.3. Vereinbarung Lastschrifteinreicher 4.4. Vorabinformation 4.5. Fristen 5. SEPA in der Praxis Seite 21
Vorabinformation Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass ein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab, damit dieser für Kontodeckung sorgen kann. Als Vorabinformationist jede Mitteilung geeignet (z.. Rechnung, Vertrag, Police, Avis, escheid). Textform, also auch E-Mailzulässig. Spätestens 14 Tage vor Fälligkeitder Lastschrift. Frist kann zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem abweichend vereinbart werden. Seite 22
Vorabinformation ei wiederkehrendenzahlungen (z.. Mitgliedsbeiträge) kann die Fälligkeit als periodische Zeitangabe erfolgen (z....wird monatlich zum 15. abgebucht.. oderauch..wird jährlich zum ersten Montag im Februar abgebucht.. ) Enthalten sind Gläubiger-IDdes Zahlungsempfängers, Mandatsreferenz, Zahlbetrag, Fälligkeitsdatum, ankverbindung des Zahlungspflichtigen. Keine unautorisierte Lastschrift bei ausbleibender Vorabinformation(gültiges Mandat vorausgesetzt). Seite 23
Agenda: 1. Einleitung SEPA 2. ereits bekannt: IAN & IC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Gläubiger-ID& Mandatsreferenz 4.2. SEPA-Lastschrift-Mandat 4.3. Vereinbarung Lastschrifteinreicher 4.4. Vorabinformation 4.5. Fristen 5. SEPA in der Praxis Seite 24
Fristen isher waren Lastschriften im Rahmen der Einzugsermächtigung bei Sicht fällig. SEPA-Lastschriftenmüssen durch den Zahlungsempfänger vor Fälligkeit bei der Sparkasse zur Ausführung eingereicht werden. - Erstlastschriften 6 Geschäftstage - Folgelastschriften 3 Geschäftstage - Frühstmögliche Einreichung 14 Tage vor Fälligkeit Seite 25
Agenda: 1. Einleitung SEPA 2. ereits bekannt: IAN & IC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Gläubiger-ID& Mandatsreferenz 4.2. SEPA-Lastschrift-Mandat 4.3. Vereinbarung Lastschrifteinreicher 4.4. Vorabinformation 4.5. Fristen 5. SEPA in der Praxis Seite 26
Prüfen Sie Ihre Software auf SEPA-Fähigkeit Können eigene IAN und IC in den Stammdaten eingepflegt werden? Ist die Erzeugung von XML-Dateien, anstelle von DTA, möglich? esteht die Möglichkeit, die Gläubiger-ID zu hinterlegen? Ist eine Mandatsverwaltung integriert? (Archivierung, Vorlauffristen für Erst- und Folgelastschriften)! Im Zweifel Herausgeber oder Hersteller der Software fragen Seite 27
Software und SEPA (I) Sie nutzen SPG-Verein? Mit Version 3.1.x voll SEPA-fähig. Auftragsdateien für Lastschrifteinzüge werden per Online-anking übertragen. Versand der Installations-CD s für das erforderliche Programm- Update erfolgt im Monatsverlauf. Ein SEPA-Leitfadenunterstützt Sie detailliert bei der Umstellung. Information an Mitglieder über bereitstehenden Musterbrief. Seite 28
Software und SEPA (II) Sie nutzen SFirm? Mit aktueller Version 2.5 in Verbindung mit dem SEPA-Modulfit für SEPA. Ab sofort auf SEPA-Lastschriftumstellen und online zur Ausführung an Sparkasse senden. Neue Vereinsplattform S-Verein als Alternative zu SFirm prüfen! Seite 29
Software und SEPA (III) Kennen Sie unsere neue Online-Vereinsverwaltung S-Verein? Virtuelles Vereinsbüro über Internetlösung jederzeit von jedem Ort Ihren Verein verwalten Mehrere berechtigte enutzer arbeiten mit einem einheitlichen Datenbestand Nie wieder um Updatesund Datensicherungkümmern Daten und Anwendung werden über ein zertifiziertes Rechenzentrum bereitgestellt Datenhoheit liegt bei Ihrem Verein Nützliche Funktionen unterstützen Sie bei der SEPA-Umstellung! S-Verein 30 Tage kostenfrei und unverbindlich testen www.sparkasse-odenwaldkreis.de/vereinspartner Seite 30
Zur Umstellung auf SEPA-Lastschrift sind Handlungen des Lastschrifteinreichers erforderlich Gläubiger-ID bei der undesbank beantragen Neue Vereinbarung für Lastschrifteinreichermit der Sparkasse abschließen Umdeutung Einzugsermächtigung:Liegt für jeden Lastschriftzahler eine schriftliche, unterschriebene Einzugsermächtigung vor? Eindeutige Mandatsreferenzfür jedes Lastschrift-Mandat festlegen (z.. Mitgliedsnummer) Mitgliedern schriftlich mitteilen, dass Umwandlung der Einzugsermächtigung in SEPA-asis-Lastschrift erfolgt Seite 31
Strukturierte Umsetzung der SEPA-Migration Weitere wichtige Handlungsfelder:! Eigene IAN und IC auf Formularen und riefbögen angeben eitrittserklärung und weitere Formulare anpassen Organisation und Abläufe anpassen Software an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen(Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen können nur noch online eingereicht werden Eigene Mitglieder rechtzeitig über Änderungen informieren Zum Umrechnen von Kontonummer / LZ in IAN / IC stehen kostenlose Konvertierungstools zur Verfügung: www.sparkasse-odenwaldkreis.de/sepa * ISO 20022 XML-Standard Seite 32