Seite 1 / 5 Berechnung Ihres Nettoeinkommens Jährliche Werte Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit Steuerabzug Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung Gesetzliche Sozialversicherungen Gesamt Nettoeinkommen jährlich 36.000,00-5.570,00-501,30-306,35 2.952,00 459,00 540,00 3.402,00-7.353,00 = 22.269,35 Durchschnittlich im Monat Nettoeinkommen monatlich 1.855,78 Die Steuerabzüge wurden durch eine Einkommensteuerberechnung ermittelt. Diese Werte können im Einzelfall erheblich von der monatlich geleisteten Lohnsteuer abweichen. Somit ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen nicht vergleichbar mit dem Betrag, der in der monatlichen Lohnabrechnung angegeben wird. Die Höhe dieser Abweichung hängt u.a. von der gewählten Lohnsteuerklasse und der Anzahl der Gehälter ab. vorgegebene Einzeldaten zugrunde, deren Richtigkeit nicht geprüft ist. Der berechneten Einkommensteuer liegt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 29.901,00 zugrunde. Das zu versteuernde Einkommen wurde unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale, der Vorsorgeaufwendungen und der Sonderausgabenpauschale automatisch ermittelt.
Seite 2 / 5 Versorgungssituation zu Ihren Lebensrisiken (Alle Werte in der Übersicht sind Netto-Werte) vorgegebene Einzeldaten zugrunde, deren Richtigkeit nicht geprüft ist. Sie können nicht davon ausgehen, dass die Vorgaben für diese Berechnungsergebnisse (z.b. Einkommen, Gesetzgebung) in den kommenden Jahren unverändert bleiben. Daher raten wir Ihnen zu einer regelmäßigen Überprüfung Ihrer Versorgungssituation. Versorgung bei längerer Krankheit Monatlich brutto Monatlich netto Versorgung bei längerer Krankheit Gesetzliches Krankengeld 1.670,47 204,21 1.466,26 Ihr Wunsch monatlich netto Ihre Versorgung netto Eine Krankentagegeld-Versicherung über ein versichertes Krankentagegeld von: Privates Krankentagegeld 1.856,00 1.466,26 389,74 15,00 Das gesetzliche Krankengeld ist als Lohnersatzleistung der Krankenkasse steuerfrei ( 3 Nr.1a EStG), unterliegt aber gem. 32b EStG dem Progressionsvorbehalt. Es wird also zur Ermittlung des Steuersatzes im zu versteuernden Einkommen berücksichtigt. Grundlage für die Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes ist das monatliche Einkommen nach Lohnsteuer. Es beträgt maximal 70 % Ihres monatlichen Bruttoeinkommens ( 3.000,00 ) bzw. 90 % des monatlichen Nettoeinkommens ( 1.856,08, berechnet mit Lohnsteuerklasse I).
Seite 3 / 5 Versorgung bei Erwerbsunfähigkeit Monatlich brutto Monatlich netto Gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung 1.026,00-107,73 = 918,27 Private Rente bei Berufsunfähigkeit Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wurde von uns geschätzt. Die tatsächliche Versorgung wird von dieser Schätzung abweichen. Genauere Informationen zur voraussichtlichen Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente enthält Ihre Renteninformation. Versorgung bei Erwerbsunfähigkeit (*) Ihr Wunsch monatlich netto Ihre Versorgung monatlich netto Eine Berufsunfähigkeitsversicherung über eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von: 1.856,00 918,27 937,73 946,00 Die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie dauerhaft weniger als drei Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben können. Bei einer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit von drei bis sechs Stunden wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Voraussetzung ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren sowie das Vorhandensein von 36 Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist steuerpflichtig. Der Steuersatz hängt vom Kalenderjahr beim Eintritt der Erwerbsminderung ab. Im aktuellen Jahr müssen Sie 66 % der Rente versteuern, dies entspricht einem zu versteuernden Anteil Ihrer Erwerbsminderungsrente von 677,16. (*) In der empfohlenen Berufsunfähigkeitsrente wurde deren Steuerpflicht bereits berücksichtigt. Daher übersteigt die Empfehlung die Versorgungslücke.
Seite 4 / 5 Versorgungssituation bei Pflegebedürftigkeit Ambulante Pflege Stationäre Pflege ambulante Pflege Stufe I Stufe II Stufe III Sie benötigen für Pflegeleistungen (*1) 1.125,00 2.250,00 3.600,00 Sie erhalten aus gesetzlicher Pflegeversicherung 450,00 1.100,00 1.550,00 675,00 1.150,00 stationäre Pflege Stufe I Stufe II Stufe III Sie benötigen für Pflegeleistungen (*1) 2.700,00 3.150,00 3.600,00 Sie erhalten aus gesetzlicher Pflegeversicherung 1.023,00 1.279,00 1.550,00 1.677,00 1.871,00 Eine Pflege-Zusatzversicherung über eine monatliche Pflegerente von: (bei Pflegestufe III) (*1) Quelle für die durchschnittlichen Kosten der stationären Pflege: Destatis, Statistisches Bundesamt und Pflegedatenbank 'PAULA' des Betriebskrankenkassen Bundesverbandes. Für die Kosten der ambulanten Pflege wurde ein Kostensatz in Höhe von 25,00 für einen ambulanten Pflegedienst mit monatlich 45 Stunden in Stufe I, 90 Stunden in Stufe II kalkuliert. Aufgrund der benötigten intensiven Grundversorgung in Stufe III wurde der Kostensatz am Wert für die stationäre Pflege angelehnt.
Seite 5 / 5 Ihre Versorgungssituation zum Rentenbeginn Ihre Daten: Geboren am: Wunschrente netto: Geplanter Rentenbeginn: 13.11.1983 1.855,78 mit 67 Jahren, am 01.12.2050 Bestehende Vorsorge Auszahlung Jahr Alter Riester-Rente 250,00 Rente 2050 67 Jahre Gesetzlich 1.358,00 Rente 2050 67 Jahre Ihre Netto-Rente Monatliche Rente brutto Steuerabzug Monatliche Rente netto Gesetzliche Rente 1.358,00-142,59-161,40 1.054,01 Sonstige Einkünfte 250,00-0,00-29,72 220,28 Abschluss einer zusätzlichen Altersvorsorge, die Ihre Versorgungslücke schließen kann. Wir beraten Sie gerne, welche Produkte am Besten zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Wünschen passen. Die gesetzliche Rente wurde von uns geschätzt. Die tatsächliche spätere Rente wird von dieser Schätzung abweichen. Genauere Informationen zur voraussichtlichen Höhe Ihrer gesetzlichen Altersrente enthält Ihre Renteninformation. vorgegebene Einzeldaten zugrunde, deren Richtigkeit nicht geprüft ist. Sie können nicht davon ausgehen, dass die Vorgaben für diese Berechnungsergebnisse (z.b. Einkommen, Gesetzgebung) bis zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns unverändert bleiben. Daher raten wir Ihnen zu einer regelmäßigen Überprüfung Ihrer Versorgungssituation.