N I E D E R S C H R I F T. über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Oberweier

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Transkript:

N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Oberweier am Donnerstag, 18.06.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Oberweier Anwesend: Ortsvorsteher: Wolfgang Matzka Ortschaftsräte: Veronika Bauer, verspätet Angelika Bier Dr. Ulrich Eimer Karlheinz Gräßer Dr. Jörg Schneider Oliver Rübel Jochen Schneider Entschuldigt fehlt: -- Gäste: -- Schriftführer: Urkundspersonen: Konstanze Brill Angelika Bier Dr. Jörg Schneider

Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Oberweier am Donnerstag, 16.04.2015 TAGESORDNUNG 1. Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003; Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien Plansätze 4.2.5.1 Allgemeinde Grundsätze und 4.2.5.2 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen -Stellungnahme des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) im Rahmen der 2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange 2. Bekanntgaben 3. Verschiedenes OV Matzka begrüßt alle Anwesenden zur heutigen Sitzung. Es wurden keine Anträge auf Änderung der Tagesordnung gestellt. Zu Beginn der Sitzung fand eine Bürgerfragestunde statt. Bürger waren keine anwesend.

Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Oberweier am Donnerstag, 18.06.2015 R. Pr. Nr.: 6 Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003; Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien Plansätze 4.2.5.1 Allgemeinde Grundsätze und 4.2.5.2 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen -Stellungnahme des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) im Rahmen der 2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange OV Matzka berichtet, dass das Thema bereits bei der letzten öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates zur Entscheidung kam, heute ist erneut das Thema Wind auf der Tagesordnung. Ergebnisse nach dem ersten Entwurf waren die Standorte Müllberg in Karlsruhe und der Karlsbader Hagbuckel. Dies wurde aber abgelehnt, da damit nach Auffassung des Regionalverbandes dem Wind nicht ausreichend subsantiellem Raum gegeben wurde. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) wird - ebenso wie die Stadt Ettlingen selbst - im Rahmen der 2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange am Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplankapitels 4.2.5 Erneuerbare Energien beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Als Mitgliedsgemeinde des Nachbarschaftsverbandes ist hierbei ein Votum der Stadt Ettlingen im Rahmen der Verbandsversammlung am 06.07.2015 zur Stellungnahme des NVK`s erforderlich. Diese ist im Vorfeld zur Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung in den Ettlinger Ortschaftsräten, dem Ausschuss für Umwelt und Technik sowie dem Gemeinderat zu behandeln. Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme des NVK`s spricht sich im Sinne der Stadt Ettlingen vom Grundsatz gegen die Ausweisung eines Vorranggebietes für regionalbedeutsame Windkraftanlagen auf der Gemarkung Ettlingen, Fläche Nr. 506, Kreuzelberg aus. Als Gründe werden insbesondere die - Beeinträchtigung des historischen Stadtbildes, - die Unterschreitung des Vorsorgeabstandes von 1000 m zu Siedlungsrändern, - die Überlastungswirkung im Zusammenhang mit den geplanten Vorranggebieten Malsch sowie - die Beeinträchtigung der landschaftlich charakteristischen Hangkante des Schwarzwaldes zur Rheinebene angeführt. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Punkte b) Stadt Ettlingen: Fläche Nr. 506, Kreuzelberg und 2. Vorranggebiete des RVMO in direkter Umgebung außerhalb des NVK-Gebietes: Gemeinde Malsch (LK Raststatt), Fläche Nr. 508 der Stellungnahme.

Die Zustimmung des Ettlinger Gemeinderates zur Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wird empfohlen, damit Ettlingen in der Verbandsversammlung am 06.07.2015 ein entsprechendes Votum abgeben werden kann. Aufgrund der Sitzungsfolge wird über die Ergebnisse der Beratungen in den Ortschaftsräten Bruchhausen, Ettlingenweier, Schluttenbach, Schöllbronn und Spessart in der Sitzung des AUT mündlich berichtet, die Ergebnisse der Beratung im Ortschaftsrat Oberweier erfolgt ergänzend mündlich in der Sitzung des Gemeinderates. Im Bereich Kreuzelberg haben wir - eine Windhöffigkeit von max. 5.50 bis 5.75 - würden Windkraftanlagen eine hohe Beeinträchtigung darstellen - keine Vorprägung durch bauliche Belastungen und auch die geplanten Gebiete um Malsch sind in die Überlegungen mit einfließen zu lassen, was unter kumulativer Wirkung der beiden Vorrangflächen läuft. Wir leben in einer sehr dicht besiedelten Region mit geringen Gebieten zur Erholung und einer mäßigen Windhöffigkeit. OV Matzka bittet nun um Diskussion und Abstimmung über die Fortschreibung. OR Gräßer sieht nach wie vor keine Notwendigkeit in der Abstimmung. OV Matzka erläutert die Notwendigkeit aufgrund des Verfahrens. OR Dr. Schneider spricht sich dafür aus, bei der bisherigen Stellungnahme, die vom OR abgegeben wurde zu bleiben. OR Schneider sieht keine Möglichkeit für die Aufstellung der Anlage. Die Mitglieder des Ortschaftsrates werden gebeten ein Votum abzugeben, ob sie der Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes, die jedem Mitglied des Ortschaftsrates vorliegt in dieser Form zustimmt. Beschluss ( 6 dafür, 1 Enthaltung) Der Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) zur Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien, - Plansätze 4.2.5.1 Allgemeine Grundsätze und 4.2.5.2 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen Stellungnahme des NVK im Rahmen der 2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange, wird vom Grundsatz her zugestimmt.

Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Oberweier am Donnerstag, 18.06.2015 R. Pr. Nr.: 7 Bekanntgaben Ausbau Breitbandkabel OV Matzka verliest das Schreiben des SBA vom 15.06.2015: Grundsätzlich sind alle Arbeiten bis zum 26.6.15 soweit fertiggestellt, dass die Verkehrswege mit einem Provisorium verschlossen sind und voll genutzt werden können. Etogestraße: Derzeit sind 2 Suchschlitze im Fahrbahnbereich offen, die bis zum 1.7.15 provisorisch mit Asphalt verschlossen werden. Nach dem Dorffest werden dann die eigentlichen Leitungsarbeiten durch die Firma KuL durchgeführt. Fleckensteinstraße: Beginn der Arbeiten erst nach dem Dorffest durch Firma KuL. Ufgaustraße: Der Gehweg wird provisorisch mit altem Pflaster verschlossen und im Nachgang an das Dorffest mit dem geplanten Pflaster fertiggestellt. Dorfplatz: Die offenen Pflasterflächen werden ebenfalls bis zum 26.6.15 wieder verschlossen sein. Nach den Erfahrungen mit der Firma Medicon wurde diese aus gewährleistungstechnischen Gründen noch mit der Fertigstellung der Ufgaustraße betreut. Die weiteren Arbeiten (Etogestraße, Ufgaustraße) werden durch die Firma KuL durchgeführt. Alle Materiallager innerorts werden vollständig entfernt, damit keine Kabeltrommeln o. ä. das Ortsbild beeinträchtigen. Eine entsprechende Straßenreinigung wird ebenfalls noch vor dem Dorffest durchgeführt.

Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Oberweier am Donnerstag, 18.06.2015 R. Pr. Nr.: 8 Verschiedenes Unter diesem TOP gab es keine Punkte. Die öffentliche Sitzung endete um 19:20 Uhr. Es schloss sich die nichtöffentliche Sitzung an. gez. Wolfgang Matzka, Ortsvorsteher