Aktuelles aus dem HPR September 2016

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Transkript:

Aktuelles aus dem HPR September 2016 Ergebnisse der Hauptpersonalratswahl 2016 in der Gruppe der Lehrer an Gymnasien Nach der außerplanmäßigen Wahl 2014, die wegen der Zusammenlegung des Kultus- mit dem Wissenschaftsministerium notwendig geworden war, fanden im Juli dieses Jahres wieder reguläre Wahlen zu allen Personalvertretungen auf allen Ebenen statt. Aufgrund dreier Wahlvorschläge für den Hauptpersonalrat (von bpv, GEW und Unabhängige) konnte das spektakuläre Wahlergebnis von über 83% vor zwei Jahren nicht wiederholt werden, doch auch mit dem erzielten, sehr guten Ergebnis von 79,52% Stimmenanteil für den bpv können weiterhin alle drei Sitze für die Gruppe der Lehrer an Gymnasien durch Kandidaten des bpv besetzt werden: Gewählt wurden Dagmar Bär mit 9740, Rita Bovenz mit 8908 und Michael Schwägerl mit 8640 Stimmen. Erste Nachrückerin ist Ina Hesse, die bereits von 2012 bis 2014 Mitglied im Hauptpersonalrat war. Weitere Ersatzmitglieder sind Lisa Fuchs und Julian Lohr. Zusammen mit der guten Wahlbeteiligung von über 70% stärkt dieses Ergebnis die Legitimation der Gewählten für die kommende Amtsperiode. Detaillierte Ergebnisse für Bayern können der offiziellen Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Hauptpersonalratswahl 2016 (berichtigte Fassung vom 19.07.2016) unter www.bpv.de HPR Hauptpersonalratswahl 2016 entnommen werden, die nebenstehende Tabelle zeigt eine regionale Aufschlüsselung. Obb. Ndb. Opf. Ofr. Mfr. Ufr. Schw. Bayern Zahl der Wahlberechtigten 9.837 2.104 2.157 2.566 3.986 2.792 3.327 26.769 Wahlbeteiligung 70,5% 70,6% 71,6% 73,5% 68,0% 76,1% 73,4% 71,5% Anteil der ungültigen Stimmzettel 4,9% 3,9% 4,4% 4,1% 5,1% 4,1% 4,2% 4,5% Zahl der gültigen Stimmen 19.304 4.183 4.306 5.259 7.494 5.710 6.832 53.088 bpv 76,5% 86,6% 77,7% 82,1% 76,4% 83,0% 83,3% 79,5% GEW 17,8% 10,0% 18,4% 14,7% 18,3% 11,2% 12,8% 15,7% Unabhängige 5,7% 3,4% 3,9% 3,2% 5,3% 5,8% 3,9% 4,8% Hauptpersonalrat beim Kultusministerium 2016-2021 Der neue Hauptpersonalrat beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst setzt sich aus 25 Mitgliedern zusammen, die sich folgendermaßen verteilen (Gruppenvorsitzende unterstrichen): Gruppe der Beamten 2 Sitze: Johann Radlinger (BBB), Ines Bauer (ver.di/gew) Gruppe der Arbeitnehmer 7 Sitze: Roland Bauer, Helga Tögel, Renate Meindl, Martina Lehrmann, Rudolf Holzer, Renate Kopp-Juhnke (alle ver.di/gew), Petra Müller (BBB) Gruppe der Lehrer an Gymnasien 3 Sitze: Dagmar Bär, Rita Bovenz, Michael Schwägerl (alle bpv)

Gruppe der Lehrer an Realschulen 2 Sitze: Ulrich Babl und Heidi Schreiber (beide brlv) Gruppe der Lehrer an Beruflichen Schulen 2 Sitze: Wolfgang Lambl und Rudi Keil (beide VLB) Gruppe der Lehrer an Grund- und Mittelschulen 7 Sitze: Rolf Habermann, Waltraud Lučić, Gerd Nitschke, Ursula Schroll, Tomi Neckov, Judith Wenzl (alle BLLV), Ruth Brenner (GEW) Gruppe der Lehrer an Förderschulen samt Schulen für Kranke 2 Sitze: Oswald Hofmann (BLLV), Johannes Schiller (GEW) In der konstituierenden Sitzung vom 12.07.2016 wählten die Mitglieder des Hauptpersonalrates Rolf Habermann zum Vorsitzenden des Hauptpersonalrates, Roland Bauer, Dagmar Bär und Martina Lehrmann zu stellvertretenden Vorsitzenden. In der Gruppe der Lehrer an Gymnasien wurden Dagmar Bär als Gruppenvorsitzende und Rita Bovenz als stellvertretende Gruppenvorsitzende gewählt. Aufgaben des Personalrates zu Beginn des Schuljahres Thema Aufgabe / Tätigkeit Zeitraum Funktionslisten Kontrolle der vergebenen Eingang Anfang August KMS zu Funktionen Funktionen Terminplanung Beteiligung im Rahmen der zu Beginn des Schuljahres (Wanderungen, Fahrten vertrauensvollen etc.; KMBek vom 9.7.2010) Zusammenarbeit Funktionsübertragungen Mitbestimmung bis 1.10.16 Monatsgespräch Altersteilzeit Sondertermine (siehe Beitrag) Beratung von Kollegen Anträge zeitnah, grundsätzlich 4 bis 6 Monate vor Beginn Anrechnungsstunden Überprüfung Ende September/Anfang Oktober Leistungsbezüge/-prämien Beteiligung Art. 77a BayPVG Monatsgespräch Meldung der Vergabe ans LFF bis spätestens 30.9. Vorläufige Unterrichts- Meinungsbildung des /Personalplanung des 2. Halbjahres Neuer Funktionenkatalog ab 01.08.2016 Personalrates, Antragsrecht, Vertretung von Wünschen und Anregungen Vorlage der Unterrichtssituation inklusive Personalanforderungen für Februar 2017 bis 11.10.16 Der neue Funktionenkatalog enthält verschiedene Anpassungen bei der Vergabe von Funktionen, die einen Teil der vom Hauptpersonalrat gestellten Forderungen erfüllen:

Die Funktion Organisatorische Leitung der Hochbegabtenklassen und des Kompetenzzentrums für Begabtenförderung (Funktionsnummer 9041 mit der Wertigkeit 2) wird neu eingerichtet und damit als eigene Funktion geführt. Im Bereich der Schulpsychologie kann die Funktion Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe mit besonderen Beratungsaufgaben im überörtlichen Bereich (Funktionsnummer 0510 mit der Wertigkeit 2) nun auch an Lehrkräfte vergeben werden, die a) die schulpsychologische Betreuung einer Schule mit Hochbegabtenzügen übernehmen und im Rahmen des dort angesiedelten Kompetenzzentrums für Begabtenförderung zusätzlich Beratung und Information im Bereich der Hochbegabtenförderung über die eigene Schule hinaus anbieten, oder b) die schulpsychologische Betreuung einer staatlichen Heimschule übernehmen und zusätzlich insbesondere die Schülerinnen und Schüler des Internats, das grundsätzlich auch mit Schülerinnen und Schülern anderer Schulen belegt sein kann, schulpsychologisch betreuen. Integrierte Lehrerreserve (RB) Seit dem Schuljahr 2014/2015 erfolgt die Anforderung bzw. Zuweisung der integrierten Lehrerreserve in einem zweistufigen Verfahren. Im Rahmen der Unterrichtsplanung können von den Gymnasien zunächst Basiswerte für die Wochenstunden der integrierten Lehrerreserve einplant werden (siehe Tabelle). Schülerzahl gemäß Prognose Wochenstunden für die integrierte Lehrerreserve 2016/17 Basiswert tatsächlich bis 900 14 20 901 bis 1100 17 24 ab 1101 20 28 Zusammen mit der Mitteilung der geplanten Personalzuweisungen erhielten die Schulen Anfang Juli Auskunft darüber, mit welchem (über den Basiswert hinausgehenden) Umfang gearbeitet werden kann; die Zuweisung von Lehrerwochenstunden liegt dann entsprechend über dem Anforderungsumfang der Schule. Mit KMS vom 28.07.2016 (Personalversorgung für September 2016) teilte das Ministerium nun erfreulicherweise mit, dass zum Abschluss der Personalplanung noch hinreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, um den Umfang der Integrierten Lehrerreserve für das Schuljahr 2016/2017 im Vergleich zum Stand vom 08.07.2016 nochmals um eine Stunde auszuweiten (in der Tabelle: Spalte tatsächlich ). Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Die Wiedereingliederungsmaßnahme nach längerer Erkrankung erleichtert vielen Lehrkräfte die Rückkehr in den Dienst. Mittlerweile ist diese Maßnahme auch an vielen Schulen gelebte Realität und trägt dazu bei, dass sich die Kolleginnen und

Kollegen im Zeitraum der Wiedereingliederungsmaßnahme langsam an steigende berufliche Belastungen gewöhnen können. Neu ist nun, nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.3.2016 (AZ: 17 P 14.2689), eine Verfahrensänderung bzgl. der Einbeziehung der Personalvertretung. Vom örtlichen Personalrat sind ein Mitglied und für den Verhinderungsfall dessen Vertretung zu benennen, die von der Schulleitung monatlich eine Namensliste der vom BEM betroffenen Beschäftigten (längere Arbeitsunfähigkeit der Lehrkraft als sechs Wochen) übermittelt bekommen; dabei werden ausschließlich die Namen der Beschäftigten, nicht jedoch Angaben über Art oder Dauer der Erkrankung genannt. In diesem Zusammenhang wird auf die Schweigepflicht gemäß Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayPVG und Art. 69 Abs. 2 Satz 6 BayPVG verwiesen; die mit dieser Aufgabe betrauten Mitglieder des Personalrats müssen mit diesen Informationen vertraulich und sensibel umgehen und dürfen in diesem besonderen Fall die ihnen durch die Einsichtnahme bekannt gewordenen Tatsachen den übrigen Personalratsmitgliedern nicht zur Kenntnis bringen. Erkenntnisse in Form von Schlussfolgerungen können soweit dies der Überwachung des BEM dienlich ist in die Beratung des Personalrats einfließen. Wesentlich in diesem Zusammenhang ist auch, dass das betreffende Personalratsmitglied auf diesem Weg auch erfährt, dass der Lehrkraft ggfs. keine Wiedereingliederungsmaßnahme ( 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX) angeboten wurde und so die Dienststelle zu den erforderlichen Maßnahmen auffordern kann. Analog ist der Schwerbehindertenvertretung eine Namensliste der vom BEM betroffenen schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen zu übermitteln. Der Leitfaden zum BEM wird derzeit entsprechend den Datenschutzrichtlinien angepasst und dann veröffentlicht werden. (RB) Antragsruhestand und Altersteilzeit im Blockmodell Einen Antrag auf Pensionierung zum 18.02.2017 können alle Kolleginnen und Kollegen stellen, die nach dem 18.09.1951 und vor dem 19.02.1953 geboren sind und bei denen keine Schwerbehinderung vorliegt (GdB < 50). Ältere Kolleginnen und Kollegen gehen zu diesem Termin in den gesetzlichen Ruhestand, der von Amts wegen veranlasst wird. Bei Schwerbehinderten besteht die Antragsmöglichkeit für vor dem 19.02.1957 Geborene. Hinsichtlich Altersteilzeit im Blockmodell (Standard-Variante Arbeitszeit im Durchschnitt der letzten fünf Jahre während der Ansparphase) sind in der folgenden Tabelle die Verläufe aufgeführt, für die umgehend noch eine Antragsstellung erfolgen müsste sofern möglich und gewünscht. Antragsvoraussetzungen sind, dass man a) zum einen im Laufe des Schuljahres 2016/17 das 60. Lebensjahr (bei Schwerbehinderung das 58. Lebensjahr) vollendet oder älter ist und b) zu dem in der Spalte Pension genannten Termin in den Ruhestand gehen kann (auf Antrag oder gesetzlich). Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der seit letztem Jahr möglichen Kopplung von Antragsruhestand mit Blockmodell je nach Geburtstag eine Vielzahl von genehmigungsfähigen Verläufen gibt, auch mit späterem Beginn der Ansparphase als in der Tabelle genannt. Mitglieder des bpv können unter www.bpv.de Service Informationen von A-Z Altersteilzeit auf ein Berechnungstool zugreifen, das alle Modelle auflistet. Für eine weitergehende Beratung wenden Sie sich bitte an die

Hauptpersonalräte, den Referenten für Wirtschaftliche und soziale Fragen, Herrn Vollath (wirtschaft@bpv.de), oder den Referenten für Ruhestandsfragen, Herrn Renner (renner@bpv.de). Start Ansparphase Freistellung Pension Laufzeit Jahre freie Jahre 24.09.2016 01.08.2017 24.02.2018 1,25 0,5 30.01.2017 01.08.2018 01.08.2019 2,5 1 10.12.2016 16.02.2019 01.08.2020 3,75 1,5 07.02.2017 15.02.2020 19.02.2022 5 2 04.10.2016 01.08.2020 18.02.2023 6,25 2,5