Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2008/2009 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 07. November 2008 Prüfungsfach: Steuerwesen Bearbeitungszeit: 150 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: Aufgabe I: 40,0 Aufgabe II: 11,0 Aufgabe III: 19,0 Aufgabe IV: 30,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:
Aufgabe I / Einkommensteuer (40,0 Punkte) A. Sachverhalt 1. Persönliche Verhältnisse Oleg Hinz (geb. am 12.04.1959) ist seit dem 11.4.2000 verheiratet mit Ludmilla Hinz (geb. am 13.5.1969) und lebt zusammen mit ihr und dem gemeinsamen Sohn Alexander (geb. am 20.9.2003) in ihrem gemeinsamen Haushalt in Haltern. Beide Ehegatten sind römisch/katholisch. Für den Sohn haben die Eheleute in 2007 Kindergeld in Höhe von 1.848,00 erhalten. Alexander besucht seit dem 1.4.2007 den städtischen Kindergarten in Haltern. Der monatliche Beitrag beträgt 100,00. Während des ganzen Jahres 2007 wurde er nachmittags an 3 Tagen in der Woche von einer Tagesmutter betreut. Hierfür zahlten die Eheleute monatlich 150,00. Die Einkommensteuer-Veranlagung 2006 führte zu einer Nachzahlung von 1.145,00 (ESt 1.000,00, SolZ 55,00, Kirchensteuer 90,00 ) und wurde bei Fälligkeit am 1.10.2007 bezahlt. Für 2007 haben die Eheleute vierteljährliche Vorauszahlungen geleistet: Einkommensteuer 4.000,00 Solidaritätszuschlag 200,00 Kirchensteuer 340,00 Private Versicherungen wurden in folgendem Umfang bezahlt: private Krankenversicherung Oleg Hinz, monatlich 360,00 private Krankentagegeldversicherung, monatlich 56,00 private Hausratversicherung, jährlich 120,00 private Haftpflichtversicherung, jährlich 190,00 Seit dem Wintersemester 2005/2006 studiert Ludmilla Hinz an der Fernuniversität Hagen Deutsch und Mathematik (Erststudium) mit dem Ziel, Lehrerin zu werden. In Zusammenhang mit dem Studium entstanden bei ihr folgende Kosten: Studiengebühren pro Semester 350,00 Fahrtkosten 10 x nach Hagen (einfache Entfernung 55 km) Fachbücher 450,00 2. Angaben zu den Einkünften des Oleg Hinz Oleg Hinz ist als Ingenieur nichtselbständig tätig. Die Lohnsteuerbescheinigung enthält u.a. folgende Angaben: Bruttoarbeitslohn 96.050,00 Lohnsteuer (Klasse 3) 22.215,00 Solidaritätszuschlag 1.221,84 Kirchensteuer 1.999,32 Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 6.268,00 Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 6.268,00 steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung 2.160,00 Arbeitnehmeranteil sonstige Sozialbeiträge 1.323,00 Auf Wunsch seines Arbeitgebers besuchte Oleg Hinz in der Zeit vom 1.6.-30.9.2007 einen Computerlehrgang. Dafür fuhr er an 34 Tagen nachmittags von 15.00 Uhr - 20.00 Uhr zur Volkshochschule in Münster (einfache Entfernung 60 km) und an 10 Samstagen von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr. Die Lehrgangsgebühr von 500,00 hat sein Arbeitgeber übernommen.
Vor dem Lehrgang, am 01.04.2007, erwarb Oleg Hinz ausschließlich für berufliche Zwecke einen Laptop für 900,00 (einschl. USt) sowie ein Faxgerät für 199,00 (einschl. USt). Die Nutzungsdauer beträgt jeweils 3 Jahre. Als Ingenieur ist Oleg Hinz Mitglied des VDI (Verein Deutscher Ingenieure) und zahlte am 15.02.2007 den Jahresbeitrag in Höhe von 120,00. 3. Angaben zu den Einkünften der Ludmilla Hinz a) Ludmilla Hinz ist durch eine Erbschaft Teilhaberin des Modehauses Hinz und Kunz OHG in Dortmund. Die einheitlich und gesondert festgestellten anteiligen Einkünfte betrugen in 2007./. 3.300,00. Der anteilige Gewerbesteuermessbetrag beträgt 0,00. b) An 3 Tagen in der Woche, jeweils 5 Stunden nachmittags, arbeitet Ludmilla Hinz als Angestellte bei einem Rechtsanwalt in Haltern. Folgende Daten stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung: Bruttoarbeitslohn 1.1.-31.12.2007 12.000,00 Lohnsteuer (Steuerklasse 5) 2.193,00 Solidaritätszuschlag 120,60 Kirchensteuer 197,28 Arbeitgeberanteil Rentenversicherung 1.194,00 Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung 1.194,00 sonstige Sozialversicherungen 1.272,00 c) Ebenfalls durch die Erbschaft ist Ludmilla Hinz Eigentümerin an einem vermieteten Zweifamilienhaus in Dortmund geworden, welches der Erblasser in 1950 bei Bezugsfertigkeit erworben hatte. Ludmilla Hinz legt Ihnen das Mietkonto vor, aus dem folgende Angaben ersichtlich sind: Kaltmieten 12.000,00 Umlagen 6.000,00 an die Mieter erstattete Umlage aus der Nebenkosten- Abrechnung 2006 800,00 Grundbesitzabgaben 1.800,00 Gebäudeversicherung 600,00 Heizung, Strom, Wasser 2.600,00 Schornsteinfeger 95,00 Hausmeister 240,00 Rechnung über den Anbau eines Balkons, Fertigstellung 01.07.07, einschl. 19 % Umsatzsteuer 15.000,00 Heizungsreparatur 800,00
4. Angaben zu den Einkünften des Sohnes Alexander Hinz Aus einem Lottogewinn im Januar 2007 in Höhe von 150.000,00 hat er per 31.12.2007 4.812,00 Zinsen erhalten. Nach Abzug von 1.203,30 Zinsabschlagsteuer und 66,18 Solidaritätszuschlag wurden 3.542,52 auf seinem Sparbuch gutgeschrieben. Eine Steuerbescheinigung der Sparkasse Haltern liegt vor. Aufgaben 1) Ermitteln Sie für das Kalenderjahr 2007 in einer übersichtlichen Darstellung für die Eheleute Hinz a) das zu versteuernde Einkommen b) die Höhe der zu erwartenden Einkommensteuererstattung bzw. Nachzahlung. Gehen Sie dabei von einem Einkommensteuer-Satz von 30 % aus. Auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ist dabei aus Vereinfachungsgründen nicht einzugehen. 2) Erklären und begründen Sie, was die Eheleute Hinz in Zusammenhang mit den Einkünften ihres Sohnes Alexander Hinz veranlassen sollten a) für 2007, b) für 2009. Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen 2007 des Sohnes Alexander Hinz und die Höhe der zu erwartenden Steuererstattung bzw. Nachzahlung (inkl. Solidaritätszuschlag). Bearbeitungshinweise: 1) Benutzen Sie für Ihre Lösung die beigefügten Lösungsblätter I - IV. 2) Die Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen, die Vergleichsrechnung mit altem Recht ebenso nicht. 3) Sämtliche Anträge gelten als gestellt und die dazu erforderlichen Nachweise als erbracht. 4) Gehen Sie bei Ihrer Berechnung davon aus, dass der Kinderfreibetrag günstiger ist als das gezahlte Kindergeld.
Name: Lösungsblatt I zu Aufgabe I (Einkommensteuer) 1) Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Eheleute Hinz und die Höhe der zu erwartenden Erstattung bzw. Nachzahlung
Name: Lösungsblatt II zu Aufgabe I (Einkommensteuer)
Name: Lösungsblatt III zu Aufgabe I (Einkommensteuer)
Name: Lösungsblatt IV zu Aufgabe I (Einkommensteuer) 2) Einkünfte des Sohnes Alexander Hinz (Behandlung laut Aufgabenstellung)
Aufgabe II / Abgabenordnung (11,0 Punkte) Sachverhalt 1 (7,0 Punkte) Ihr Mandant Ludwig Meier reicht Ihnen heute, am 7.11.2008, einen gemäß 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Einkommensteuer-Bescheid für 2005 ein (Datum des Bescheides 06.11.2008). In den Erläuterungen steht u. a.: 1) Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 18.04.2006. 2) Dieser Bescheid berücksichtigt den Feststellungsbescheid vom 27.10.2008 hinsichtlich der Einkünfte gem. 15 EStG aus der Beteiligung an der Meier und Schulz GbR, Münster. Dem Mandanten sind nachweislich im Zusammenhang mit der Beteiligung an der GbR 1.000,00 Kosten entstanden. Diese wurden bislang noch nicht erklärt und berücksichtigt. Aufgabe Prüfen und begründen Sie unter Angabe der wesentlichen Rechtsvorschriften, ob und gegebenenfalls wie die Aufwendungen in Höhe von 1.000,00 noch berücksichtigt werden können. Lösung:
Sachverhalt 2 (4,0 Punkte) Ihr Mandant Fritz Müller muss entsprechend der Umsatzsteuer-Voranmeldung für September 2008 am 10.11.2008 eine Umsatzsteuerzahlung in Höhe von 40.000,00 an das Finanzamt entrichten. In diesem Betrag sind 19.000,00 für eine Rechnung vom 20.09.2008 in Höhe von 100.000,00 enthalten, die sein Kunde erst am 20.12.2008 bezahlen muss. Ihr Mandant unterliegt der Regelbesteuerung. Fritz Müller fragt sie nun, warum er die Umsatzsteuer bezahlen muss, obwohl er das Geld noch nicht hat und ob es nicht möglich sei, den Betrag erst dann zu bezahlen, wenn der Kunde bezahlt hat. Aufgaben 1. Warum muss die Umsatzsteuer für die noch nicht bezahlte Rechnung schon an das Finanzamt entrichtet werden? 2. Gibt es eine Möglichkeit, die Zahlung erst nach dem 20.12.2008 zu leisten und wenn ja, welche? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der Rechtsvorschrift. Lösung: Zu 1.: Zu 2.:
Aufgabe III / Gewerbesteuer Sachverhalt 1 (19,0 Punkte) Die Daniel Müller Motorsport KG in Münster hat für den Erhebungszeitraum (EZ) 2007 einen vorläufigen Jahresüberschuss lt. Handelsbilanz in Höhe von 250.000,00 ausgewiesen. Gesellschafter der KG sind Daniel Müller als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und sein Bruder Thomas Müller als Kommanditist. Den Aufzeichnungen und Belegen können Sie im Rahmen der Veranlagung zur Gewerbesteuer für den EZ 2007 noch folgende Informationen entnehmen: 1. Gemäß den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag erhält Daniel Müller (Vollhafter) eine angemessene Tätigkeitsvergütung in Höhe von 5.000,00 /Monat. Der Betrag von 60.000,00 ist im handelsrechtlichen Jahresabschluss 2007 Gewinn mindernd in Ansatz gebracht worden. 2. Der Einheitswert des Betriebsgrundstücks, das zu 100 % eigenen betrieblichen Mitteln dient, ist nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1964 mit 80.000,00 anzusetzen. 3. Die KG hat im EZ 2007 aus betrieblichen Mitteln Zuwendungen (Spenden) i. S. d. 10b EStG zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke ( 52 bis 54 AO) in Höhe von 1.500,00 geleistet. Die Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr 2007 aufgewendeten Löhne und Gehälter der KG beträgt 4.500.000,00. Die Zuwendungen (Spenden) wurden Gewinn mindernd angesetzt. 4. Die GewSt-Vorauszahlungen 2007 in Höhe von insgesamt 16.000,00 wurden im handelsrechtlichen Jahresabschluss 2007 Gewinn mindernd in Ansatz gebracht. Aufgabe Berechnen Sie den vorläufigen Gewerbesteuermessbetrag (vor GewSt-Rückstellung) der KG für den EZ 2007. Lösung: vorläufiger Jahresüberschuss lt. Handelsbilanz 250.000,00
Sachverhalt 2 Die Leinen & Wolle GmbH in Münster hat für den Erhebungszeitraum (EZ) 2007 einen vorläufigen Jahresüberschuss lt. Handelsbilanz in Höhe von 250.000,00 ausgewiesen. Gesellschafter der GmbH sind Marie Naß (70 %) und ihre Schwester Anna Naß (30 %). Den Aufzeichnungen und Belegen können Sie im Rahmen der Veranlagung zur Gewerbesteuer für den EZ 2007 noch folgende Informationen entnehmen: 1. Gem. Arbeitsvertrag mit der GmbH erhält Marie Naß eine angemessene Tätigkeitsvergütung (Geschäftsführergehalt) in Höhe von 60.000,00, die im Jahresabschluss der GmbH Gewinn mindernd in Ansatz gebracht worden ist. 2. Der Einheitswert des Betriebsgrundstücks, das zu 100 % eigenen betrieblichen Mitteln dient, ist nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1964 mit 80.000,00 anzusetzen. 3. Die GmbH hat im EZ 2007 aus betrieblichen Mitteln Zuwendungen (Spenden) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke ( 52 bis 54 AO) in Höhe von 1.500,00 geleistet. Die Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr 2007 aufgewendeten Löhne und Gehälter der GmbH beträgt 4.500.000,00. Die Zuwendung (Spende) wurde im Jahresabschluss Gewinn mindernd berücksichtigt. 4. Die KSt-Vorauszahlungen (einschl. SolZ-Vorauszahlungen) in Höhe von 26.300,00 und die GewSt-Vorauszahlungen in Höhe von 16.000,00 wurden im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gewinn mindernd in Ansatz gebracht. Aufgabe Berechnen Sie den vorläufigen Gewerbesteuermessbetrag (vor GewSt-Rückstellung) der GmbH für den EZ 2007. Lösung: vorläufiger Jahresüberschuss lt. Handelsbilanz 250.000,00
Aufgabe IV / Umsatzsteuer (30,0 Punkte) Der Mandant Ralf Bach (R. B.) ist Unternehmer im Sinne des UStG. Zu seinem Unternehmen gehören ein Groß- und Einzelhandel für Sanitärartikel (Fliesen, Badewannen, Waschtische u. ä.) in Münster-Roxel und ein Geschäftsgrundstück in der Innenstadt von Münster, das er ausschließlich an einen Warenhauskonzern umsatzsteuerpflichtig vermietet hat. Er versteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten und ist Monatszahler mit einer vom Finanzamt Münster-Außenstadt eingeräumten Dauerfristverlängerung. Sachverhalt 1 (7,0 Punkte) R. B. erwarb am 01. Oktober 2008 von einem Autohändler in Münster ein neues Fahrzeug (Pkw), das er ausschließlich für unternehmerische Zwecke nutzt. Er erhielt am 01. Oktober 2008 vom Autohändler folgende ordnungsgemäße Rechnung (Auszug): Neufahrzeug 50.000,00./. 10 % Herbstrabatt 5.000,00 Zwischensumme 45.000,00 + 19 % Umsatzsteuer 8.550,00 = Rechnungsbetrag 53.550,00./. Inzahlungnahme des gebrauchten Altfahrzeugs, netto 10.000,00 zzgl. in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (19 %) 1.900,00 11.900,00 = zu zahlender Betrag 41.650,00 R. B. bezahlte bei der Übergabe das neue Fahrzeug (nach Abzug von 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag) durch Hingabe eines Schecks über 40.579,00. Das Altfahrzeug diente ebenfalls unternehmerischen Zwecken des R. B. Aufgabe: a) Wie lautet die umsatzsteuerliche Bezeichnung des Gesamtvorgangs? b) Ermitteln Sie in einer übersichtlichen rechnerischen Darstellung die Höhe der sich insgesamt aus dem o.a. Sachverhalt für den Voranmeldungszeitraum Oktober 2008 ggf. ergebenden Umsatzsteuerzahllast bzw. eines Vorsteuerüberhangs! Lösung: zu a) zu b)
Sachverhalt 2 (9,0 Punkte) R. B. stellt das neue Fahrzeug (siehe Sachverhalt 1; Bruttolistenpreis 59.500,00 ) ab 01. Oktober 2008 seinem Außendienstmitarbeiter Jens Schmitt (J. Sch.) auch zur privaten Nutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung. Die einfache Entfernung zwischen der Wohnung des J. Sch. und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte in Münster beträgt 20 km. Aufgabe Beurteilen Sie den Sachverhalt für den Voranmeldungszeitraum Oktober 2008 aus umsatzsteuerlicher Sicht unter Verwendung des nachfolgenden Lösungsschemas: Art der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Ort der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit / Steuerbefreiung / Steuerpflicht Bemessungsgrundlage in für Okt. 2008 Angabe des Rechenweges erforderlich Höhe der Umsatzsteuer in für Okt. 2008
Sachverhalt 3 (5,0 Punkte) R. B. hatte im August 2008 der Fliesen & Kacheln GmbH in Coesfeld eine Anzahlungsrechnung i.s.d. 14 Absätze 1 bis 4 UStG über 10.000,00 zzgl. 1.900,00 USt ausgestellt. Aufgabe a) In welcher Höhe schuldet R. B. aus der als Anlage beigefügten Endrechnung Umsatzsteuer? b) Prüfen Sie unter Angabe der entsprechenden Rechtsvorschrift des UStG, ob die als Anlage beigefügte Endrechnung einer Korrektur bedarf. Lösung: zu a) zu b) Bitte wenden!
Anlage zu Aufgabe IV / Umsatzsteuer / Sachverhalt 3 Sanitärhandel Ralf Bach e.k. Münster Sanitärhandel Ralf Bach e.k., Warendorfer Str.498, 48157 Münster Fliesen & Kacheln GmbH Hasenstr. 2a Fon 0251 / 12345-17 Fax 0251 / 12345-33 D-48653 Coesfeld Sachbearbeiter Jens Schmitt USt.Id.-Nr. DE 1717171717 St.-Nr. 336/1111/2222 Endrechnung Nr. 200/24-08 Lieferdatum: 27.10.2008 Rechnungsdatum: 30.10.2008 Wir lieferten Ihnen: 50 Pakete à 100 Stück handbemalte japanische Kacheln Typ Kimono : Listenpreis 50.000,00 abzüglich 10 % Rabatt 5.000,00 Fracht 800,00 Nettosumme 45.800,00 + 19 % Umsatzsteuer 8.702,00 Bruttorechnungsbetrag 54.502,00./. à-conto-zahlung vom 05.09.2008 (einschl. 19 % MwSt) 11.900,00 Restzahlung 42.602,00 Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Sitz des Unternehmens: Münster Registergericht Münster HRA 3333 Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost BLZ 400 501 50, Konto-Nr. 987654
Sachverhalt 4 (9,0 Punkte) Die 18-jährige Tochter von R. B. studiert in Münster Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Sie ist im Oktober in eine kleine Studentenbude ins Stadtzentrum gezogen. R. B. stellte seiner Tochter für eine von ihm gelieferte neue Dusche 200,00 zzgl. 38,00 Umsatzsteuer in Rechnung. Der Einkaufspreis für die Dusche betrug 400,00 zzgl. 76,00 Umsatzsteuer. Aufgabe Beurteilen Sie den Sachverhalt für den Voranmeldungszeitraum Oktober 2008 aus umsatzsteuerlicher Sicht unter Verwendung des nachfolgenden Lösungsschemas: Art der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Ort der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit / Steuerbefreiung / Steuerpflicht Bemessungsgrundlage in für Okt. 2008 (Begründung erforderlich) mit gesetzlicher Grundlage Höhe der Umsatzsteuer in für Okt. 2008