Gamsten, 8714 Feldbach 2'594 m2 in der Landwirtschaftszone (vom BGBB freigestellt) Verkauf. Rennweg 36. 8704 Herrliberg Tel. 044 991 66 42 Fax 044 991 66 40 www.graberimmobilien.ch
Ein Paradies! DAS GRUNDSTÜCK Das Grundstück Kat.Nr. 7711 (im nachfolgenden Plan dunkelgrün) mit 2'594 m2 befindet sich auf der ersten Geländeterrasse über dem Zürichsee im Gamsten 14 in Feldbach (Gemeinde Hombrechtikon). Das Grundstück wurde von der der Baudirektion Kanton Zürich mit Verfügung vom 14. Februar 2014 aus dem Bundesgesetz über das Bäuerliche Bodenrecht (BGBB) entlassen, was bedeutet, dass das Grundstück auch von Personen, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind, erworben, bebaut und bewohnt werden kann. Die nächsten Wohnhäuser befinden sich ca. 250 m entfernt. Die Umgebung ist geprägt durch viel Grün. Der Blick schweift über die sanft gewogenen Wiesen auf die Hügelzüge des linken Zürichseeufers. Seesicht ist im Wohnhaus von den oberen Stockwerken gegeben. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, die angrenzende Parzelle Kat.Nr. 7712 (im nachfolgenden Plan hellgrün) mit 3'093 m2 (Landwirtschaftsland) zusätzlich zu erwerben, Voraussetzung ist eine zonengerechte Nutzung, also zum Beispiel für Hobbytierhaltung (Pferde, etc.). - 2 -
Situationsplan, nicht massstabgerecht - 3 -
ERSCHLIESSUNG Die Zufahrt erfolgt von der Westseite über eine Eisenbahnbrücke und anschliessend ca. 200 m durch das umgebende Landwirtschaftsgrundstück (Kat.Nr. 7710, im vorangehenden Plan beige), links und rechts gesäumt von Wiesen. Der S-Bahnhof Feldbach ist ca. 700 m entfernt. Die Liegenschaften sind nicht an die Wasser- und Abwasserversorgung angeschlossen. Derzeit wird das Frischwasser aus einer eigenen Quelle (auf Kat.Nr. 7712) bezogen. DIE GEBÄUDE Hauptwohnhaus mit Anbauten (Versicherungsnummer 230) Das Hauptwohnhaus (südost) ist an das Oekonomiegebäude mit Schafstall (Mittelteil) und dieses wiederum an das Garagen-/Lagergebäude (west) angebaut. Der Zustand des Wohnhauses ist stark renovationsbedürftig. Das Hauptwohnhaus ist unterkellert. Wohn- und Nebenräume bestehen im Erd-, Ober- und Dachgeschoss, mit je ca. 65 m2 Bruttogeschossfläche. Eine Wohnraumerweiterung in das bestehende Oekonomiegebäude ist möglich. - 4 -
NEBENGEBÄUDE (VERSICHERUNGSNUMMER 229) Das Nebengebäude besteht aus Erdgeschoss und Obergeschoss mit je rund 42 m2 Bruttogeschossfläche Der Ausbau ist sehr einfach; das Nebengebäude ist nicht unterkellert. WEITERE BAUTEN Aus der früheren Gärtnereibetriebszeit sind noch Treibhäuser (schlechter Zustand) vorhanden. RAUMPLANUNGSRECHT Das Verkaufsobjekt befindet sich gemäss Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Hombrechtikon in der Landwirtschaftszone. Für die bauliche Nutzung sind die abschliessenden Ausnahmebestimmungen gemäss Art. 24ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) massgebend. Für die Beurteilung von Baugesuchen und die Erteilung von Baubewilligungen sind die kommunale Behörde sowie das kantonale Amt für Raumentwicklung zuständig. BÄUERLICHES BODENRECHT (BGBB) Die Gebäudeparzelle (Kat.Nr. 7711) wurde aus dem Geltungsbereich des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) entlassen. Diese Parzelle kann ohne Bewilligung erworben werden. - 5 -
DENKMALPFLEGE Die Gebäulichkeiten sind nicht im kommunalen Inventar der Schutzobjekte enthalten. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN Im Hinblick auf den Verkauf der Liegenschaft hat die Verkäuferschaft für das Grundstück Kat. Nr. 7711 die wesentlichen Fragen im Rahmen eines Baugesuches (verbindlich gegenüber Dritten) gestellt. Das Verfahren ist am Laufen; die Antworten der zuständigen Behörden werden ca. Ende August 2017 erwartet. Die im Baugesuch gestellten Fragen finden sich im Anhang. Gemäss mündlicher Aussage der zuständigen Behörde ist der Erwerb des angrenzenden Landwirtschaftsgrundstücks Kat. Nr. 7712 für eine Landwirtschaftliche Nutzung (z.b. Hobbytierhaltung) grundsätzlich möglich. Die Pacht oder Nutzung der Wiesen-/Weideflächen Kat. Nr. 7710 zur Haltung von Tieren ist grundsätzlich möglich und auf ein konkretes Vorhaben hin zu prüfen. BEZUGSTERMIN Das Verkaufsobjekt kann nach erfolgter Eigentumsübertragung bezogen werden. GEMEINDE HOMBRECHTIKON Der Weiler Feldbach gehört zur Gemeinde Hombrechtikon. Informationen zur Gemeinde finden Sie hier: www.hombrechtikon.ch. - 6 -
VERKAUFSBESTIMMUNGEN VERKAUFSRICHTPREIS Kat. Nr. 7711, 2'594 m2 (BGBB freigestellt) CHF 1'675'000.00 Kat.Nr. 7712, 3'093 m2 (BGBB unterstellt) CHF 19'800.00 (behördliche Preiskontrolle) KONDITIONEN -Die Preisvorstellung ist als Richtgrösse zu verstehen. -Bei der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises fällig. Restzahlung bei Eigentumsübertragung. -Notariats- und Grundbuchkosten werden je zur Hälfte von Käuferschaft und Verkäuferschaft übernommen. -Die Grundstückgewinnsteuer wird von der Verkäuferschaft bezahlt. -Kaufabwicklung, Vertragsbeurkundung und Eigentumsübertragung nach Vereinbarung. VERKAUFSPROZESS Kaufinteressenten geben der Verkaufsbeauftragten ein schriftliches Kaufangebot ab. Der Eingabeschluss für Kaufangebote wird von der Verkaufsbeauftragten festgelegt, voraussichtlich September/Oktober 2017 bzw. ca. 3 Wochen nach Vorliegen der Antworten auf das Baugesuch. Bei Vorliegen mehrerer Kaufangebote werden die Kaufinteressenten über die Höhe des höchsten eingetroffenen Kaufangebots informiert. Sie erhalten Gelegenheit, ihre Offerte zu revidieren. Nach Ablauf der Fristen für die Einreichung von Angeboten geht der Zuschlag an das Höchstgebot. VERKAUFSAUFTRAG Die, 8704 Herrliberg, ist mit dem Verkauf exklusiv beauftragt. Bei einer Käufervermittlung durch Dritte entsteht weder gegenüber der Verkäuferschaft noch gegenüber der Anspruch auf Ausrichtung einer Provision oder Spesenerstattung. HINWEIS Die in dieser Verkaufsdokumentation enthaltenen Angaben dienen der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr. Aus den Informationen in dieser Broschüre können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. Diese Dokumentation ist unverbindlich und freibleibend. Ausdrücklich vorbehalten bleiben Zwischenverkauf und Preisänderungen. Die Verkaufsdokumentation darf weder überarbeitet noch teilweise oder vollständig kopiert werden und ohne ausdrückliche Zustimmung der Beauftragten nicht an Drittpersonen weitergegeben werden. - 7 -
ANHANG - Regional- und Ortsplan - Katasterplan - Fassaden- und Grundrisspläne Hauptgebäude - Fassaden- und Grundrisspläne Nebengebäude - Grundregisterauszug (Grundstückbeschriebe in gleicher Farbe wie Situationsplan hinterlegt) - Versicherungsnachweise GVZ (Hauptgebäude und Nebengebäude) - Fragen an die Behörden (Baugesuch mit Drittverbindlichkeit) DIE NACHFOLGENDEN PLÄNE SIND NICHT MASSSTABGERECHT! - 8 -
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Ansichten Hauptgebäude - 12 -
Grundriss Untergeschoss Hauptgebäude - 13 -
Grundriss Erdgeschoss Hauptgebäude - 14 -
Grundriss Obergeschoss Hauptgebäude - 15 -
Grundriss Dachgeschoss Hauptgebäude - 16 -
Ansichten Nebengebäude - 17 -
Grundriss Erdgeschoss Nebengebäude - 18 -
Grundriss Obergeschoss Nebengebäude - 19 -
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Zufahrt (Aussicht Richtung Westen) - 24 -
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