ÄNDERUNG DER BAUSTUFENPLÄNE BESONDERS GESCHÜTZTE WOHNGEBIETE

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Transkript:

ÄNDERUNG DER BAUSTUFENPLÄNE BESONDERS GESCHÜTZTE WOHNGEBIETE Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung ÖPD Hamburg-Nord am 8.9.2015

Öffentliche Plandiskussion zur Änderung des Baustufenplans 1 Erläuterungen zum Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens 2 Vorstellung der geplanten Änderungen 3 Ihre Fragen, Vorschläge, Kritik zur Planung 2

Wie wird ein Bebauungsplan erstellt? Planungsidee Bebauungsplan Entwurf Behörden + Träger öffentlicher Belange Behörden + Träger öffentlicher Belange Beteiligung Abwägung durch Politik + Verwaltung Überarbeitung Beteiligung Abwägung durch Politik + Verwaltung Überarbeitung Bebauungsplan als Verordnung Öffentlichkeit Öffentliche Plandiskussion Öffentlichkeit Öffentliche Auslegung 3

Öffentliche Plandiskussion zur Änderung des Baustufenplans 1 Erläuterungen zum Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens 2 Vorstellung der geplanten Änderungen 3 Ihre Fragen, Vorschläge, Kritik zur Planung 4

Planungsanlass und Ziel In den Baustufenplänen aus den 1950-er Jahren sind besonders geschützte Wohngebiete nach der Baupolizeiverordnung von 1938 ausgewiesen, in denen außer Wohnen praktisch keine weiteren Nutzungen zulässig sind. Um den zeitgemäßen Ansprüchen an ein gemischtes Wohnumfeld besser gerecht zu werden, soll diese veraltete Gebietskategorie in ein Reines Wohngebiet (WR) nach der Baunutzungsverordnung von 1990 umgestellt werden. Räumlicher Umgriff Betroffen von den beabsichtigten Baustufenplanänderungen sind Villengebiete in den Elbvororten, den Walddörfern oder in Heimfeld, aber auch dichter bebaute Gebiete um die Außenalster wie z.b. in Harvestehude. 5

im Hamburger Osten 6

im Hamburger Westen 7

in Eppendorf und Winterhude 8

in Hohenfelde 9

Festsetzungen im Baustufenplan Eppendorf Besonders geschütztes Wohngebiet, Verbot jeder Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften, das Bauvolumen von 1939 darf nicht vergrößert werden Geschütztes Wohngebiet, es darf nur an der Baulinie gebaut werden. Vor- und Hintergärten sind vollen Umfanges zu erhalten und von jeglicher Bebauung freizuhalten Festsetzung in den Baustufenplänen Hohenfelde und Winterhude Besonders geschütztes Wohngebiet, Verbot jeder Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften Ziel dieser Regelungen gemäß der Baupolizeiverordnung war der Schutz der Eigenart der damals bereits bestehenden Wohngebiete. Das Schutzziel betrifft die Art der baulichen Nutzung (durch Einschränkung der zulässigen Nutzungen) das Maß der baulichen Nutzung (durch Einschränkung der Bebaubarkeit der Grundstücke) 10

Änderung der Festsetzung im Baustufenplan Eppendorf Besonders geschütztes Wohngebiet, Verbot jeder Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften, das Bauvolumen von 1939 darf nicht vergrößert werden Geschütztes Wohngebiet, es darf nur an der Baulinie gebaut werden. Vor- und Hintergärten sind vollen Umfanges zu erhalten und von jeglicher Bebauung freizuhalten Änderung der Festsetzung in Hohenfelde und Winterhude Besonders geschütztes Wohngebiet, Verbot jeder Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften Durch die geplanten Änderung sollen nur die zulässigen Nutzungen in den Wohngebieten neu geregelt werden. Alle übrigen Regelungen des Baustufenplans für die Wohngebiete bleiben unverändert. 11

BauNVO 1990 (in der Fassung vom 11.06.2013) 3 Reine Wohngebiete (1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen. (2) Zulässig sind 1. Wohngebäude, 2. Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen. 12

BauNVO 1990 (in der Fassung vom 11.06.2013) 3 Reine Wohngebiete (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden 1. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke. (4) Zu den nach Absatz 2 sowie den 2, 4 bis 7 zulässigen Wohngebäuden gehören auch solche, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen. Die reinen Wohngebiete sind die am stärksten geschützten Wohngebiete, die das aktuelle Baurecht kennt. 13

Was ändert sich konkret für die Bewohner Die Flächen der besonders geschützten Wohngebiete sind durchweg bebaut. Es besteht Bestandschutz. Es gibt keine größere freien Flächen, die konkret einer Bebauung zugeführt werden sollen. Die Festsetzung besonders geschütztes Wohngebiet ist nicht geeignet, die Eigenart des Gebiets zu sichern. Auch heute sind Abriss und Neubau ohne weitere Einschränkungen möglich. Es soll Hamburg weit möglich werden, dass zukünftig, kleinräumige Änderungen von Nutzungen z.b. der Bäcker um die Ecke in allen Wohngebieten nicht ausgeschlossen sind. Es handelt sich um eine Rechtsangleichung Hamburg möchte einheitliches Recht für alle reinen Wohngebiete 14

Öffentliche Plandiskussion zur Änderung des Baustufenplans 1 Erläuterungen zum Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens 2 Vorstellung der geplanten Änderungen 3 Ihre Fragen, Vorschläge, Kritik zur Planung Wir wollen Ihre Beiträge protokollieren, um sie auszuwerten bitte stellen Sie sich dazu kurz vor. Diese Präsentation und das Protokoll der Veranstaltung finden Sie in Kürze im Internet unter: http://www.hamburg.de/bebauungsplaene/6012378/ baustufenplanaenderungen-wo 15