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N i e d e r s c h r i f t ü b e r d i e ö f f e n t l i c h e S i t z u n g d e s d e r G e m e i n d e S a a l d o r f - S u r h e i m Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Sitzungstag: Dienstag, 12. Juni 2012 Sitzungsbeginn: 17.00 Uhr Ende: 19.00 Uhr Vorsitzender: Niederschriftsführer: Erster Bürgermeister Nutz VA Eder Gemeinderatsmitglieder Anwesend: Abwesend: Abwesenheitsgrund: Buchwinkler Andreas Eder Robert Gaugler Albert Hagenauer Franz Höhn Norbert Kern Bernhard Mooser Franz Rehrl Franz Von der Verwaltung: Bau-Techn. Hinterseer Vorsitzender: Schriftführer Nutz, 1. Bürgermeister Eder, VA

Öffentlicher Teil: Tagesordnung 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls 2. Bauanträge 2.1. Rehrl Luise, Haarmoos Neubau einer Garage mit Carport 2.2. Eschlberger-Leitner Christine und Leitner Stefan, Hausen Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage 2.3. Rehrl Bernhard, Berchtolding Errichtung einer landw. Gerätehalle 2.4. E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, München Errichtung einer Mobilfunkanlage als Ersatzbau im Gewerbegebiet Helfau II 2.5. Niederstrasser Veronika, Steinbrünning Einbau einer Werkstatt zur Holzbearbeitung mit Lager in Remise 2.6. Langwieder Andreas, Döderholzen Anbau einer Garage einschließlich Nebenräumen; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung 3. Bauvoranfragen 3.1. Strasser Christian, Surheim Aufbau einer Wohneinheit auf eine bestehende Werkstatt 4. 03. Änderung des Bebauungsplanes Helfau und 03. Änderung des Bebauungsplanes Teisenbergstraße (Teilaufhebung) in Surheim; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der Wiederholung der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung und Satzungsbeschluss 5. 18. Änderung des Bebauungsplanes Obersurheim ; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung und Satzungsbeschluss 6. 91. Änderung des Bebauungsplanes Surheim-Südost ; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung und Satzungsbeschluss 7. 03. Änderung des Bebauungsplanes Putzenau in Surheim; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung und Satzungsbeschluss 8. 08.1. Änderung des Bebauungsplanes Laufener Straße in Surheim; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung und Satzungsbeschluss 9. 04. Änderung des Bebauungsplanes Helfau II ; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen Bürger- und Behördenanhörung 10. Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Vogelau III und 61. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Teisendorf 11. Lärmschutzmaßnahmen an der Gemeindeverbindungsstraße im Bereich des Baugebietes Mairfeld in Obersurheim 11.1. Verlegung der Straßeneinmündung aus dem Wohngebiet Mairfeld 11.2. Errichtung einer Lärmschutzwand 12. Verschiedenes 12.1. Anfragen und Informationen Seite 345

Erster Bürgermeister Nutz begrüßt die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses, die Zuhörer und die Presse, stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, die Mehrheit des Bau- und Umweltausschusses anwesend und der Ausschuss damit beschlussfähig ist. a) öffentlich 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls Beschlussfassung: Anwesend: 7 für: 7 gegen: 0 (Die Gemeinderatsmitglieder Franz Hagenauer und Franz Mooser sind nicht anwesend.) Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08. Mai 2012 wurde dem Gemeinderat zugestellt. Der Bauund Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift ohne Einwände und stimmt einer Veröffentlichung im Internet zu. 2. Bauanträge 2.1. Rehrl Luise, Haarmoos Neubau einer Garage mit Carport Beschlussfassung: Anwesend: 7 für: 7 gegen: 0 (Die Gemeinderatsmitglieder Franz Hagenauer und Franz Mooser sind nicht anwesend.) Sachverhalt: Frau Luise Rehrl beabsichtigt zum bestehenden Anwesen in Haasmoos 2 (Zweifamilienhaus) eine Garage mit Carport zu errichten. Das Bauvorhaben liegt baurechtlich im Außenbereich. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Neubau einer Garage mit Carport das gemeindliche Einvernehmen. Die Zustimmung wird entsprechend 35 Abs. 2 BauGB erteilt. 2.2. Eschlberger-Leitner Christine und Leitner Stefan, Hausen Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 8 gegen: 0 (Gemeinderatsmitglied Franz Hagenauer ist nicht anwesend.) Sachverhalt: Auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 833 Gemarkung Surheim am südlichen Ortsrand von Hausen möchten die Eheleute Christine Eschlberger-Leitner und Stefan Leitner ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung Hausen-Süd. Seite 346

Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 833 Gemarkung Surheim das gemeindliche Einvernehmen. Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich einer gesicherten Erschließung hinsichtlich Abwasserbeseitigung und Zufahrt erteilt. In Bezug auf die Zufahrt muss das Baugrundstück an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzen. 2.3. Rehrl Bernhard, Berchtolding Errichtung einer landw. Gerätehalle Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 8 gegen: 0 (Gemeinderatsmitglied Franz Hagenauer ist nicht anwesend.) Sachverhalt: Zu seinem landwirtschaftlichen Betrieb in Berchtolding 19 plant Herr Bernhard Rehrl die Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle (Fl.Nr. 742 Gemarkung Saaldorf). Der landwirtschaftliche Betrieb von Herrn Rehrl ist als privilegiert anzusehen. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Errichtung einer landw. Gerätehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 742 Gemarkung Saaldorf das gemeindliche Einvernehmen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Privilegierung des landwirtschaftlichen Betriebes in Berchtolding 19. 2.4. E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, München Errichtung einer Mobilfunkanlage als Ersatzbau im Gewerbegebiet Helfau II Beschlussfassung: Anwesend: 8 für: 8 gegen: 0 (Gemeinderatsmitglied Franz Hagenauer ist nicht anwesend.) Sachverhalt: Die Firma E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG plant den Neubau einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1039/6 Gemarkung Surheim im Gewerbegebiet Helfau II in Surheim. Der Neubau dient als Ersatz für die bestehende Anlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1039/13 Gemarkung Surheim. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Errichtung einer Mobilfunkanlage als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1039/13 Gemarkung Surheim im Gewerbegebiet Helfau II das gemeindliche Einvernehmen. Gleichtzeitig wird ausnahmsweise einer Überschreitung der zulässigen Wandhöhe zugestimmt.. ~. ~ 2.5. Niederstrasser Veronika, Steinbrünning Einbau einer Werkstatt zur Holzbearbeitung mit Lager in Remise Sachverhalt: In die bestehende landwirtschaftliche Remise auf dem Grundstück Fl.Nr. 958 Gemarkung Saaldorf möchte Frau Veronika Niederstrasser eine Werkstatt zur Holzbearbeitung mit Lager einbauen. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Der Betrieb von Frau Niederstrasser ist als privilegiert anzusehen. Seite 347

Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Einbau einer Werkstatt zur Holzbearbeitung mit Lager in die bestehende landwirtschaftliche Remise auf dem Grundstück Fl.Nr. 958 Gemarkung Saaldorf das gemeindliche Einvernehmen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Privilegierung des landwirtschaftlichen Betriebes der Antragstellerin und der Eigennutzung. 2.6. Langwieder Andreas, Döderholzen Anbau einer Garage einschließlich Nebenräumen; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Sachverhalt: Mit Bescheid vom 09.07.2004 wurde Herrn Andreas Langwieder durch das Landratsamt Berchtesgadener Land der Anbau einer Garage einschließlich Nebenräumen zum Anwesen Döderholzen 1 a genehmigt. Die derzeit gültige Verlängerung der Baugenehmigung läuft zum 09.07.2012 aus. Herr Langwieder beantragt deshalb eine weitere Verlängerung der Baugenehmigung. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Verlängerung der Baugenehmigung für den Anbau eienr Garage einschließlich Nebenräumen zum Anwesen Döderholzen 1 a das gemeindliche Einvernehmen. 3. Bauvoranfragen 3.1. Strasser Christian, Surheim Aufbau einer Wohneinheit auf eine bestehende Werkstatt Sachverhalt: Herr Christian Strasser möchte auf die bestehende Werkstatt beim Anwesen Gaisbergstraße 3 in Surheim eine Wohneinheit für den Eigenbedarf aufbauen. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Surheim-Südost. Zur Klärung, ob das Vorhaben im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich ist, wurde die Bauvoranfrage eingereicht. Beschluss: Unter dem Gesichtspunkt Innenverdichtung und sparsamer Umgang mit Grund und Boden spricht sich der Bau- und Umweltausschuss für den Aufbau einer Wohneinheit auf die bestehende Werkstatt aus. Gleichzeitig wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Surheim-Südost zugestimmt, zumal mit dem geplanten Bauvorhaben das vorhandene Baufenster nicht ausgeschöpft wird. Seite 348

4. 03. Änderung des Bebauungsplanes Helfau und 03. Änderung des Bebauungsplanes Teisenbergstraße (Teilaufhebung) in Surheim; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der Wiederholung der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung und Satzungsbeschluss Sachverhalt: In den Sitzungen am 07.07.2009 und 08.02.2011 wurde vom Bau- und Umweltausschuss die 03. Änderung des Bebauungsplanes Helfau und 03. Änderung des Bebauungsplanes Teisenbergstraße (Teilaufhebung) in Surheim beschlossen. Im Rahmen der Wiederholung der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung wurden nachfolgende Anregungen und Einwendungen vorgebracht: Landratsamt Berchtesgadener Land Vom Landratsamt Berchtesgadener Land werden redaktionelle Änderungen bzw. Klarstellungen zu einzelnen Festsetzungen und zeichnerischen Darstellungen vorgeschlagen. In Frage gestellt wird die Notwendigkeit der zulässigen Wandhöhe von 6,70 m. Zudem sollen für die nördlichste Garage hinsichtlich Gestaltung (ortsbezogene Gestaltung) besondere Festsetzungen getroffen werden. Beschluss: Die vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen werden als berechtigt angesehen und in die Planung integriert. Die zulässige Wandhöhe von 6,70 m wird hinsichtlich der erforderlichen Wärmeschutzvorgaben als notwendig erachtet. Zusätzliche Festsetzungen für die nördliche Garage werden nicht für erforderlich gehalten, da aufgrund der Vorgaben eine ortsübliche Garage mit Satteldach zu errichten ist. Volker Aßmus, Steinbach Das Einwendungsschreiben von Herrn Aßmus wird dem Bau- und Umweltausschuss vorgetragen. Gefordert wird eine Erweiterung der zulässigen Bebauung für das Grundstück Fl.Nr. 1832/4 Gemarkung Surheim. Als Vergleich führt er die zulässige Bebauung auf den umliegenden Grundstücken an. Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 0 gegen: 9 Beschluss: Die Einwendungen von Herrn Aßmus werden vom Bau- und Umweltausschuss als unbegründet zurückgewiesen. Bei der zulässigen Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1832/4 Gemarkung Surheim hat man sich an die vergleichbaren östlich angrenzenden Grundstücke orientiert. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist somit als gewahrt anzusehen. Seite 349

Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass die vorgenannten redeaktionellen Änderungen lediglich als Klarstellungen der bisherigen Planung anzusehen sind. Eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung und des Anhörverfahrens ist deshalb nicht erforderlich. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 03. Änderung des Bebauungsplanes Helfau und 03. Änderung des Bebauungsplanes Teisenbergstraße (Teilaufhebung) in Surheim als Satzung. Grundlage ist die Planzeichnung des Planungsbüros S.A.K aus Traunstein in der Fassung vom 12.06.2012. 5. 18. Änderung des Bebauungsplanes Obersurheim ; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung und Satzungsbeschluss Sachverhalt: In der Sitzung am 14.09.2011 wurde vom Bau- und Umweltausschuss die 18. Änderung des Bebauungsplanes Obersurheim beschlossen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung wurden keine Einwendungen vorgebracht. Lediglich vom Landratsamt Berchtesgadener Land wurden einige Anregungen zur Konkretisierung der Planungsunterlagen gemacht. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss gibt den Anregungen des Landratsamtes Berchtesgadener Land statt. Die Planunterlagen werden entsprechend ergänzt. Die Änderungen stellen lediglich Klarstellungen der bisherigen Planung dar. Eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung und des Anhörverfahrens ist nicht erforderlich. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 18. Änderung des Bebauungsplanes Surheim- Südost als Satzung. Grundlage ist die Planzeichnung des Bau-Techn. Heinrich Hinterseer aus Saaldorf in der Fassung vom 12.06.2012. 6. 91. Änderung des Bebauungsplanes Surheim-Südost ; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung und Satzungsbeschluss 0 Sachverhalt: In der Sitzung am 06.07.2010 wurde vom Bau- und Umweltausschuss die 91. Änderung des Bebauungsplanes Surheim-Südost beschlossen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung wurden keine Einwendungen vorgebracht. Vom Landratsamt Berchtesgadener Land wurden einige Anregungen zur Konkretisierung der Planungsunterlagen gemacht. Zudem wird die Übernahme der Wandhöhe von 6,70 m auf den gesamten Bebauungsplan vorgeschlagen. Seite 350

Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss gibt teilweise den Anregungen des Landratsamtes Berchtesgadener Land statt. Die Planunterlagen werden entsprechend ergänzt. Eine Übernahme der Wandhöhe auf den gesamten Bebauungsplan wird problematisch gesehen, da dies zu einer Verzögerung der Planung führen würde (erneute Auslegung). Die Änderungen stellen lediglich Klarstellungen der bisherigen Planung dar. Eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung und des Anhörverfahrens ist nicht erforderlich. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 91. Änderung des Bebauungsplanes Surheim-Südost als Satzung. Grundlage ist die Planzeichnung des Bau-Techn. Heinrich Hinterseer aus Saaldorf in der Fassung vom 28.02.2012. 7. 03. Änderung des Bebauungsplanes Putzenau in Surheim; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung und Satzungsbeschluss Sachverhalt: In der Sitzung am 10.05.2011 wurde vom Bau- und Umweltausschuss die 03. Änderung des Bebauungsplanes Putzenau in Surheim beschlossen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung wurden keine Einwendungen vorgebracht. Lediglich nachfolgende Anregungen sind eingegangen: E.ON Bayern AG Die E.ON Bayern AG verweist auf bestehende Versorgungseinrichtungen. Für den rechtzeitigen Ausbau der erforderlichen Versorgungsleitungen ist der Baubeginn rechtzeitig mitzuteilen. Beschlussfassung: Anwesend: 7 für: 7 gegen: 0 (Bürgermeister Ludwig Nutz und Gemeinderat Bernhard Kern sind abwesend.) Beschluss: Die Hinweise werden vom Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommen. Landratsamt Berchtesgadener Land Vom Landratsamt Berchtesgadener Land werden lediglich redaktionelle Änderungen bzw. Klarstellungen zu einzelnen Festsetzungen und zeichnerischen Darstellungen vorgeschlagen. Angeregt wird eine weitergehende Überprüfung von Lärmschutzmaßnahmen bei den Gebäuden an der Freilassinger Straße, sowie eine höhere Überfüllung der Tiefgarage. Für die landwirtschaftliche Fläche wird von der Unteren Naturschutzbehörde als Ziel eine extensive landwirtschaftliche Nutzung sowie eine Bepflanzung an der Ostgrenze vorgeschlagen. Seite 351

Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss hält die vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen nicht für notwendig. Hinsichtlich Lärmschutz wird auf das bestehende Gutachten verwiesen, eine weitergehende Prüfung wird nicht für notwendig erachtet, zumal auch keine Notwendigkeit von der Immissionsschutzabteilung gesehen wird. Eine Erhöhung der Überfüllung der Tiefgarage wird nicht für notwendig erachtet. Die vorgesehenen 0,35 m sind für eine Begrünung ausreichend. Zudem könnte eine weitergehende Überfüllung statische Probleme bereiten und hätte eine Tieferlegung der Garage zur Folge. Die Vorschläge zur landwirtschaftlichen Fläche hinsichtlich Bepflanzung und extensiver Nutzung wären eine zu starke und nicht gewünschte Vorgabe zur Flächennutzung gegenüber dem Grundstückseigentümer. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 03. Änderung des Bebauungsplanes Putzenau in Surheim als Satzung. Grundlage ist die Planzeichnung der Arch. Magg aus Freilassing in der Fassung vom 17.04.2012. 8. 08.1. Änderung des Bebauungsplanes Laufener Straße in Surheim; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung und Satzungsbeschluss Sachverhalt: In der Sitzung am 07.09.2010 wurde vom Bau- und Umweltausschuss die 08.1. Änderung des Bebauungsplanes Laufener Straße in Surheim beschlossen. Im Rahmen der Wiederholung der öffentlichen Auslegung und der Behördenanhörung wurden von Herrn Rechtsanwalt Beyrle (Vertreter von Herrn Stefan Heinz) Einwendungen vorgebracht. Diese richten sich gegen die Ausweisung eines öffentlichen Weges, der sich in Privateigentum befindet. Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 0 gegen: 9 Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss weist die Einwendungen als unbegründet zurück. Zur auf Dauer ausgelegten ausreichenden Erschließung der künftigen Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 95/1 Gemarkung Surheim ist eine öffentliche Zufahrt dringend erforderlich. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 08.1. Änderung des Bebauungsplanes Laufener Straße in Surheim als Satzung. Grundlage ist die Planzeichnung des Arch. Armin Riedl aus Surheim in der Fassung vom 12.04.2012. Seite 352

9. 04. Änderung des Bebauungsplanes Helfau II ; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenanhörung Sachverhalt: In der Sitzung am 10.01.2012 wurde vom Bau- und Umweltausschuss die 04. Änderung des Bebauungsplanes Helfau II in Surheim beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenanhörung wurden keine Einwendungen vorgebracht. Lediglich nachfolgende Anregungen sind eingegangen: E.ON Bayern AG und Deutsche Telekom Beide Versorger weisen auf bestehende Versorgungseinrichtungen hin, deren Bestand nicht gefährdet werden darf. Beschluss: Die Hinweise werden vom Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommen. Wasserwirtschaftsamt Traunstein Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein weist darauf hin, dass die Grundstücksgrenzen nicht korrekt dargestellt sind und der Geltungsbereich nicht unmittelbar entlang der Sur verlaufen soll. Beschluss: Die Hinweise werden vom Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommen. Die Grundstücksgrenzen werden korrigiert. Eine Änderung des Geltungsbereiches wird nicht für notwendig erachtet. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das weitere Verfahren durchzuführen (öffentliche Auslegung der Planung und Behördenanhörung). 10. Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Vogelau III und 61. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Teisendorf Sachverhalt: Die Gemeinde Saaldorf-Surheim wurde vom Markt Teisendorf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Vogelau III in Teisendorf und der damit verbundenen 61. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Stellungnahme als sog. Träger öffentlicher Belange aufgefordert. Dabei wird am Ortsrand von Teisendorf ein Wohngebiet ausgewiesen. Seite 353

Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass Belange durch den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung nicht betroffen sind. Es werden deshalb keine Anregungen oder Einwendungen vorgebracht. Eine Beteiligung am weiteren Verfahren ist nicht erforderlich. 11. Lärmschutzmaßnahmen an der Gemeindeverbindungsstraße im Bereich des Baugebietes Mairfeld in Obersurheim 11.1. Verlegung der Straßeneinmündung aus dem Wohngebiet Mairfeld Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 8 gegen: 1 Sachverhalt: Bereits in der Sitzung am 10.05.2012 wurde im Rahmen einer Gemeinderatssitzung die geplante Verlegung der Einmündung aus dem Wohngebiet Mairfeld in Obersurheim in die im Bau befindliche neue Ortsumfahrung vorgestellt. Die Umplanung wurde erforderlich, da die im Bebauungsplan vorgesehene Variante aufgrund des fehlenden Straßengrundes nicht umgesetzt werden kann. Aus Gründen des Immissionsschutzes ist eine Verlegung nicht erforderlich, da laut Gutachten die zulässigen Lärmschutzwerte derzeit nicht überschritten werden. Zwischenzeitlich fand eine Ortsbesichtigung mit den betroffenen Anliegern statt. Die Planung wurde daraufhin nochmal überarbeitet, wobei auch Verbesserungen hinsichtlich Verkehrssicherheit und Lärmschutz (Lärmschutzwand entlang der neuen Straßeneinmündung) erreicht werden konnten. Von Seiten der Anlieger wurde zudem entlang der Ortsumfahrung in Richtung Westen eine Lärmschutzwand gefordert. In der Planung ist diese mit einer Länge von ca. 100 m mit unterschiedlichen Höhen enthalten (Ausgangspunkt für die Höhe ist jeweils die künftige Straßenoberkante bei einer Wandhöhe von 2,50 m). Die Kosten für die Lärmschutzwand belaufen sich auf ca. 450,- /lfm (brutto) und die Kosten für die Straßenverlegung mit Nebenkosten auf ca. 50.000,- (brutto). Aufgrund der enormen Kosten schlägt Bürgermeister Nutz vor, vorerst aufgrund der Verbesserung der Verkehrssicherheit nur die Straßenverlegung umzusetzen. Beratung: Aufgrund der enormen Kosten stellt der Bau- und Umweltausschuss die Umsetzung der Maßnahme in Frage, zumal diese aus Immissionsschutzgründen nicht erforderlich wäre. Lediglich aufgrund der Verbesserung der Verkehrssicherheit ist die Verlegung der Straßeneinmündung vertretbar. Die Verlängerung der Lärmschutzwand in Richtung Westen soll vorerst nicht umgesetzt werden. Hierüber soll noch gesondert nach Fertigstellung der Ortsumfahrung entschieden werden. Dann können auch die örtlichen Gegebenheiten wie Eintiefung der Straße besser beurteilt werden. Gemeinderat Norbert Höhn spricht sich grundsätzlich gegen die Maßnahme aus, da hier die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Er schlägt vor, die Einmündungsstraße vollständig zu sperren und den bestehenden Lärmschutzwall zu verlängern. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für die Umsetzung der Straßenverlegung samt Lärmschutzmaßnahmen entsprechend der Planung des Planungsbüros S.A.K aus Traunstein aus. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 50.000,- (brutto). Grundlage für die Kosten ist das Ausschreibungsergebnis für die Ortsumfahrung. Die Entscheidung über die Fortführung der Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand) in Richtung Westen wird vorerst zurückgestellt. Seite 354

11.2. Errichtung einer Lärmschutzwand Die Entscheidung hinsichtlich der Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Ortsumfahrung Obersurheim wurde bereits unter TOP 11.1. abgehandelt. 12. Verschiedenes 12.1. Anfragen und Informationen Sachverhalt: Bürgermeister Nutz berichtet von der Parkplatzproblematik ortsansässiger Lkw-Fahrer. Durch die Umgestaltung der Parkplätze im Gewerbegebiet Helfau II in Surheim können diese nicht mehr benutzt werden. Als Alternative könnte übergangsweise eventuell die Gewerbefläche Am Bahnhof angeboten werden. Auch in Saaldorf gibt es ähnliche Probleme berichtet Gemeinderat Bernhard Kern. Auf Straßenschäden an der Straße Neusillersdorf-Sillersdorf und Schwellstraße in Saaldorf weisen die Gemeinderäte Franz Hagenauer und Franz Mooser hin. Gemeinderat Franz Hagenauer erkundigt sich nach dem Sachstand zum Bauvorhaben Schnappinger/Unterrainer in Sillersdorf. Gemeinderat Norbert Höhn macht darauf aufmerksam, dass die Plakattafel bei Edeka-Stubhann wegen der zahlreichen Reißnägel und Klammern kaum mehr benutzbar ist. Weiters möchte er den Sachstand zur Plakatierverordnung wissen. Gemeinderat Franz Hagenauer fordert einen Rückschnitt überhängender Äste entlang der Gemeindeverbindungsstraße Haberland-Saaldorf im Bereich von Haasmühl. Ergebnis: Die Ausführungen zur Lkw-Parkproblematik nimmt der Ausschuss zur Kenntnis. Geprüft werden soll die Anlegung von Lkw-Parkplätzen im Bereich des gemeindlichen Bauhofes. Zu den angesprochenen Straßenschäden teilt Bau-Techn. Hinterseer mit, dass die Aufträge für die Straßensanierungen bereits laufen. Zum Bauvorhaben Schnappinger/Unterrainer wird derzeit eine Gesamtplanung erstellt, so Bürgermeister Nutz. Nach Fertigstellung erfolgt eine Abstimmung zwischen Bauherrn/Planer/Landratsamt Berchtesgadener Land und Gemeinde Saaldorf-Surheim. Wegen der überhängenden Äste wird sich die Verwaltung mit den Grundstückseigentümern in Verbindung setzen, sichert Bürgermeister Nutz zu. Außerdem wird im nächsten Gemeindebrief wieder auf diese Problematik hingewiesen. Hinsichtlich der Plakatierverordnung wird derzeit von der Verwaltung eine Vorlage ausgearbeitet und bei der Plakatwand Stubhann wird ein Hinweis angebracht, dass keine Klammern verwendet werden dürfen, so Bürgermeister Nutz. Seite 355