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Transkript:

N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung der Gemeindevertretung Struckum am Dienstag, dem 20.12.2016, 20:00 Uhr, in Struckum, "Landgasthof", Hauptstraße 40 Beginn: 20:00 Uhr Ende: 22:45 Uhr Anwesend: Bürgermeister Gemeindevertreterin Gemeindevertreter Protokollführer Gäste Andreas Petersen Kirsten Jensen Wiebke Kühl-Tessin Hannelore Mößmer Manfred Andresen Bendix Asmussen Björn Brodersen Heinz-Uwe Geertz Lars Gildemeister Matthias Jensen Carsten-Andreas Lorenzen Arno Hansen Heino Tobiesen Wehrführer Die Tagesordnung gliedert sich nunmehr wie folgt: I. Öffentlicher Teil 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Einwohnerfragestunde 3 Genehmigung der Niederschrift vom 17.10.2016 4 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Struckum für die Kameradschaftpflege der Freiwilligen Feuerwehr Struckum Vorlage: 128/068/2016 5 Beratung und Beschlussfassung über die Entschädigung der Gerätewarte Vorlage: 128/025/2013/1 6 Beratung und Beschlussfassung zur Eröffnungsbilanz 2012 7 Beratung und Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2012 incl. der überund außerplanmäßigen Aufwendungen 2012 8 Bildung eines Wahlvorstandes für die Landtagswahl am 07.05.2017 Vorlage: 128/070/2016 9 Bericht über die eingegangenen Spenden Seite 1 von 8

Vorlage: 128/069/2016 10 Bericht aus den Ausschüssen 11 Bericht des Bürgermeisters 12 Anträge 13 Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 14 Anträge 15 Bau- und Grundstücksangelegenheiten I. Öffentlicher Teil 16 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil Sitzungsverlauf: Zu Punkt 1 der TO: (Eröffnung und Begrüßung) Bürgermeister Andreas Petersen begrüßt alle Anwesenden recht herzlich. Die Beschlussfähigkeit der Vertretung ist gegeben. Arno Hansen vom Amt Mittleres Nordfriesland wird mit der Protokollführung beauftragt. Es werden keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung vorgetragen. Die Vertretung stimmt einstimmig dafür, die Tagesordnungspunkte 14 und 15 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln. Zu Punkt 2 der TO: (Einwohnerfragestunde) Zur Einwohnerfragestunde ergeben sich keine Wortmeldungen bzw. Fragen. Zu Punkt 3 der TO: (Genehmigung der Niederschrift vom 17.10.2016) Die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 17.10.2016 liegt allen Mitgliedern vor. Es werden folgende Änderungen beantragt und vorgenommen: TOP 6: Es ist keine fußläufige Verbindung, sondern eine Verbindungsstraße zwischen Nieland/Knüppelhuus in Richtung Norden (Petersburger Weg) gewünscht. TOP 10 e): Das Wort vermutlich ist zu streichen (weiße Barken am Ortseingangsbereich). TOP 10 l): Das Wort Fortzüge ist durch Wegzüge zu ersetzen. Mit diesen Änderungen wird sodann den Niederschrift per Beschluss zugestimmt: Zu Punkt 4 der TO: Seite 2 von 8

(Beratung und Beschlussfassung über die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Struckum für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Struckum Vorlage: 128/068/2016) Mit Erlass vom 14.09.2016 hat das Innenministerium eine Mustersatzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Gemeinde- und Ortsfeuerwehren bekanntgegeben. Dieser Erlass trat mit Wirkung vom 27.09.2016 in Kraft. Die Satzung ist eine sogenannte Handlungsanweisung des Bürgermeisters an die Feuerwehren. Die Satzung muss durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung beschlossen werden. In der Satzung sind folgende Wertgrenzen festzulegen: 3 Zuwendung an die Kameradschaftskasse 7 (7) Deckungsfähigkeit, überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben 9 (2) Kassenführung Beschluss: Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Struckum für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Struckum wird, wie in der Anlage beigefügt, beschlossen. Die zu beschließenden Wertgrenzen werden in Anlehnung an die Hauptsatzung der Gemeinde wie folgt festgelegt: 3 5.000 Euro 7 Abs. 7 1.000 Euro 9 Abs. 2 5.000 Euro Weiterhin sollte im 9 Abs. 1 der Satzung, soweit möglich, als Haushaltsjahr der 01.10. bis 30.09. festgelegt werden. Zu Punkt 5 der TO: (Beratung und Beschlussfassung über die Entschädigung der Gerätewarte Vorlage: 128/025/2013/1) Laut Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein gelten bereits seit längerem neue Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren. Diese Richtlinie regelt speziell die Entschädigung der Gerätewarte. Die Entschädigung wird, gestaffelt nach Fahrzeugtypen, für die Pflege und Wartung der Feuerwehrfahrzeuge gezahlt. Die FF-Struckum unterhält ein LF 8/6 (Löschfahrzeug). Nach der neuen Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren wäre es möglich, für die Pflege und Wartung, einen neuen Höchstsatz zu zahlen. Bisheriger Höchstsatz: Zur Zeit gezahlte Entschädigung in Struckum: Neuer Höchstsatz: 672,00 / Jahr 450,00 / Jahr 732,00 / Jahr Seite 3 von 8

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt ab dem 01.01.2017 eine Entschädigung in Höhe von 732 an den Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr Struckum zu zahlen. Im weiteren berichtet Wehrführer Heino Tobiesen zur Feuerwehr und stellt deren Bedarfsplan für das kommende Haushaltsjahr vor und erläutert der Vertretung die gewünschten Anschaffungen. Zu Punkt 6 der TO: (Beratung und Beschlussfassung zur Eröffnungsbilanz 2012) Am 29.11.2016 hat der Finanzausschuss getagt und die Eröffnungsbilanz 2012 sowie die Jahresrechnung 2012 geprüft. Zu dieser Sitzung war neben den Finanzausschussmitgliedern auch ein Großteil der übrigen Gemeindevertretung anwesend. Bürgermeister Petersen erläutert kurz die Eckdaten der Eröffnungsbilanz. Die Eröffnungsbilanz 2012 weist in den Aktiva einen Betrag in Höhe von 4.907.304,23 Euro aus; der Bestand der liquiden Mittel betrug 606.236,59 Euro. Zu der durchgeführten Prüfung wurden folgende Unterlagen vorgelegt: a) Eröffnungsbilanz 2012 b) Anhang c) Anlagenspiegel d) Forderungsspiegel e) Verbindlichkeitsspiegel f) Bewertungsrichtlinien g) Bewertungsunterlagen Aktiva und Passiva Sodann ergibt sich folgende Beschlussfassung: Der Finanzausschuss hat die Eröffnungsbilanz 2012 nebst Anlagen gem. 95n GO geprüft und stellt die Richtigkeit fest und hat keine Beanstandungen. Die Gemeindevertretung spricht sich sodann einstimmig für die Anerkennung der Eröffnungsbilanz 2012 aus. Zu Punkt 7 der TO: (Beratung und Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2012 incl. der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 2012) Der Finanzausschuss hat auf der Sitzung am 29.11.2016 die Prüfung der Jahresrechnung vorgenommen. Die Jahresrechnung 2012 hat mit folgenden Beträgen abgeschlossen: Ordentliche Erträge: Ordentliche Aufwendungen: Liquiden Mittel zum Jahresschluss: 1.420.124,25 Euro 1.254.685,39 Euro 767.082,16 Euro Seite 4 von 8

Der Jahresüberschuss/Jahresergebnis 2012 beträgt: 168.417,58 Euro Zur Prüfung werden gemäß 44 GemHVO Doppik folgende Unterlagen vorgelegt: Bilanz Ergebnisrechnung Teilergebnisrechnungen Finanzrechnung Teilfinanzrechnungen Anhang zum Jahresabschluss Anlagenspiegel Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Übersicht über die übertragenen Haushaltsermächtigungen gem. 23 GemHVO Übersicht über Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften, Kommunalunternehmen, andere Anstalten und Wasser- und Bodenverbände Lagebericht zum Jahresabschluss Übersicht über die über- u. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen Sämtliche Buchungsanordnungen Die stichprobenartige Überprüfung der Belege ergab keine Beanstandungen. Nach Abschluss der Prüfung wird festgestellt: 1. Der Haushaltsplan wurde eingehalten. 2. Die einzelnen Rechnungsbelege wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt. 3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist. 4. Das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen sind. 5. Der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist. 6. Der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten und vom Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss sowie den Jahresüberschuss von 168.417,58 der Ergebnisrücklage zuzuführen. Zudem auch die über-und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 433.425,46. Zu Punkt 8 der TO: (Bildung eines Wahlvorstandes für die Landtagswahl am 07.05.2017 Vorlage: 128/070/2016) Folgender Wahlvorstand wird für die Landtagswahl am 07.05.2017 gebildet: Wahlvorsteher/ in Andreas Petersen Seite 5 von 8

Stellv. Wahlvorsteher/ in Schriftführer/ in Stellv. Schriftführer/ in Bendix Asmussen Kirsten Jensen Wiebke Kühl-Tessin Matthias Jensen Heinz-Uwe Geertz Manfred Andresen Carsten-Andreas Lorenzen Björn Brodersen Bei Bedarf evtl. zusätzliche Ersatzpersonen. Ersatz Ersatz Hannelore Mößmer Lars Gildemeister Wahllokal: Landgasthof Struckum Zu Punkt 9 der TO: (Bericht über die eingegangenen Spenden Vorlage: 128/069/2016) Gem. 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Bis zur Wertgrenze in Höhe von 5.000 EUR obliegt dem Bürgermeister die Befugnis über die Annahme der Spende. Bürgermeister Petersen berichtet über die eingegangenen Spenden für den Zeitraum vom 01.12.15 15.11.16. Zu Punkt 10 der TO: (Bericht aus den Ausschüssen) Heinz-Uwe Geertz berichtet aus dem Sozial-, Kultur-, Jugend- und Sportausschuss dass als Termin für das Dorffest der 08.07.2017 festgelegt wurde. Zu Punkt 11 der TO: (Bericht des Bürgermeisters) a) Gemeindearbeiter Peter Petersen hat den Sachkundelehrgang für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln erfolgreich absolviert. b) Information der SH Netz AG über geplante Verlegungsarbeiten einer Mittelspannungsleitung in der Gemeinde. Hierfür gilt der bestehende Wegenutzungsvertrag. Die Gemeindevertretung stimmt der vorgelegten Planausführung durch Beschluss mit 11 Ja-Stimmen zu. c) Informationsschreiben zur geplanten Umgehungsstraße B5 vom Bundestagsabgeordneten Ingbert Liebing. Die Umgehungsstraße ist im nun beschlossenen Bundesverkehrswegeplan enthalten und aufgenommen. Wichtiger Schritt ist nun, dass tatsächlich Baurecht geschaffen wird. Zur aktuell ausliegenden Änderung der Planfeststellungsunterlagen wird die Gemeinde Struckum keine Stellungnahme abgeben. Seite 6 von 8

d) Die Abrechnung für den Radweg in Richtung Kööge liegt nun vor; die Gesamtkosten haben 43.269,10 Euro betragen. Da die Maßnahme etwas günstiger als ursprünglich geplant ausgefallen ist, bleibt abzuwarten, wie es sich mit den Zuschüssen der Nachbargemeinden verhält. Weiterhin ist noch vorgesehen, dass Andreas Petersen als derzeitiger Landeigentümer dieses Wegestück an die Gemeinde Struckum überträgt und er dafür im Tausch von der Gemeinde die andere Wegeparzelle erhält. Die Gemeindevertretung bestätigt nochmals einvernehmlich, diesen Grundstückstausch wie angedacht zu vollziehen. e) Zur installierten Querungshilfe über die B5 am südlichen Ortseingang wird bisher noch nicht so gut angenommen, wie gewünscht. Zum Vorschlag, auf der Ostseite der B5 einen Fahrradunterstand zu errichten, sind positive Gespräche mit Uwe Jensen geführt worden. Eine Kostenschätzung soll nun beim Amt erstellt werden und dann Rücksprache mit der Gemeinde Almdorf über eine Beteiligung erfolgen. Als Größenordnung sollte der Unterstand für ca. 20 Fahrräder geplant werden. f) Beim Schaukasten am Ortseingang ist festzuhalten, dass der Zustand vom Holz noch als gut zu bezeichnen ist; hier wäre nur eine Aufarbeitung erforderlich. Allerdings wäre eine neue Scheibe erforderlich. Ein Stimmungsbild innerhalb der Vertretung ergibt 3 Befürwortungen, 4 Ablehnungen und 4 Unentschlossene Stimmen. Zunächst soll abgewartet werden, welche Entscheidung zum Fahrradunterstand getroffen wird. g) Bei der Flurbereinigung soll nochmals der Versuch gemacht werden, und eine Bezuschussungsantrag für die Wegesanierung (60% Zuschuss) einzureichen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass beim Karkenweg der Bankettenbereich wieder aufgefüllt werden müsste. h) Die Nutzungsgebühren für das Gemeindehaus sind derzeit mit 100 Euro (großer Raum), 75 Euro (kleiner Raum) und 125 Euro (beide Räume) festgelegt. Aufgrund allgemein steigender Kosten stimmt die Vertretung dafür, dass ab 01.01.2017 folgende Nutzungsgebühren erhoben werden sollen: 125 Euro (großer Raum), 100 Euro (kleiner Raum) und 150 Euro (beide Räume). Für bereits getätigte Reservierungen bleibt es beim vorherigen Nutzungsentgelt. Beschluss: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen i) Statistik Flüchtlinge / Asylbewerber: Struckum aktuell 17 j) Zur Neuausweisung von Windkraftvorrangflächen (geänderte Regionalplanung) ist die Gemeinde Struckum nur wenig von Änderungen betroffen. Der neue Planungsstand ist nun im Dezember veröffentlicht worden. k) In der Straße Twiete ist vom Wasserverband eine neue Wasserleitung verlegt worden. Hierzu merkt Wehrführer Heino Tobiesen an, dass eine Mitteilung bzw. Info an die Feuerwehr leider nicht erfolgt ist und dieses für den Brandschutz nicht glücklich ist, wenn derartige Mitteilungen über vorübergehende Einschränkungen fehlen. Zu Punkt 12 der TO: (Anträge) Bürgermeister Petersen regt auf Anfrage von Wiebke Kühl-Tessin an, ob die Gemeinde ähnlich wie andere Kommunen auch in der Weihnachtszeit die Straßenlampen mit einer Weihnachtsbeleuchtung (z.b. Stern) versehen möchte. Die Vertretung ist dafür, dass hierfür die Kosten mal ermittelt werden sollten und die Ausschüsse Seite 7 von 8

sich mit dem Thema befassen. Zu Punkt 13 der TO: (Verschiedenes) a) Termin Unterweisung Sicherheitstechnik für d. Gemeindarbeiter. b) Ankündigung Termin Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. c) Jahresempfang Dt. Grenzverein in Scheersberg am 12.01.2017 d) Info über abgesackten Gullyeinlauf an der Straße Nordermaaße liegt in der Verantwortung der Gemeinde. e) Sachstand Fischerkuhlen / Angelverein: Lars Gildemeister berichtet, dass die Recherchen bisher ergeben haben, dass z.b. Ausbaggerarbeiten mit sehr hohen Kosten verbunden wären. Neue Überlegung des Angelvereins ist, dass die Lahnungen in äußere Richtung ca. 0,50 Meter versetzt und um ca. 0,50 erhöht werden sollten (Eigenleistung der Vereinsmitglieder). Zusätzlich sollte eine Grundbohrung gemacht werden. Die Gesamtkosten für erforderliches Material und Baggerstunden wurden geschätzt ermittelt mit ca. 20.000 Euro. Der Angelverein würde Eigenleistungsstunden im Umfang von geschätzt ca. 400 bis 600 Arbeitsstunden einbringen. Die Gemeinde müsste entscheiden, ob sie bereit wäre, solche Kosten zu tragen. Die Maßnahme sollte dann in 2 Abschnitten erfolgen, d.h. jeweils ein Teich nacheinander (Beginn beim kleineren Teich, um die Erfolgsaussichten abzuschätzen. Eine genauere Ausarbeitung bekommt Bürgermeister Petersen noch überreicht. Bürgermeister Petersen beendet den öffentlichen Teil der heutigen Sitzung. Die Sitzung wird mit einem nicht-öffentlichen Teil fortgesetzt. Über diesen Teil ist ein gesondertes Protokoll gefertigt worden Zu Punkt 16 der TO: (Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil) Die Öffentlichkeit der Sitzung wird wieder herstellt; es sind keine Zuhörer mehr anwesend. Es wird informiert, dass folgende Beschlüsse gefasst worden sind bzw. folgende Themen beraten wurden: a) Anfrage Abriss und Neubau Wohnhaus b) Beschäftigung Gemeindearbeiter Saisontätigkeit im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses c) Sachstand Grundstücksverkäufe Baugebiet Kortland sowie Endausbau und Sanierung Wallsbüller Weg d) Verpachtung Landwirtschaftliche Fläche e) Grundstücksschenkung f) Baurechtliche Überprüfung Der Bürgermeister Der Protokollführer Seite 8 von 8