Prüfung und Beratung IFRS
IFRS Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung Hauptanliegen der International Financial Reporting Standards (IFRS) ist die realistische Wiedergabe der wirtschaftlichen Verhältnisse des bilanzierenden Unternehmens. Im Gegensatz zum deutschen Handelsrecht, bei dem auch für den Konzernabschluss das Vorsichtsprinzip der Maßstab für die Bilanzierung und Bewertung ist, steht die Informationsvermittlung über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des jeweiligen Unternehmens im Vordergrund. Freiwillige IFRS-Rechnungslegung In Europa sind kapitalmarktorientierte Unternehmen aufgrund der so genannten IAS-Verordnung verpflichtet, einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Währenddessen besteht für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ein Wahlrecht, den Konzernabschluss statt nach Handelsgesetzbuch (HGB) nach IFRS zu erstellen sowie den Einzelabschluss für Informationszwecke nach IFRS offen zu legen.
Die Konsequenz dieses Wahlrechts: Durch die freiwillige zusätzliche Aufstellung eines Einzel- oder Konzernabschlusses nach IFRS können Unternehmen, die nicht zur Bilanzierung nach IFRS verpflichtet sind, Vorteile wahrnehmen. Bei diesen Vorteilen handelt es sich im Wesentlichen um eine verbesserte Unternehmenstransparenz sowie die Möglichkeit der strategischen Bilanzgestaltung. Je nach individueller Unternehmenssituation liegen weitere Vorteile von IFRS-Abschlüssen vor, so zum Beispiel in der Vergleichbarkeit der Abschlüsse, der Neustrukturierung des internen Rechnungswesens sowie der Erschließung der organisierten Kapitalmärkte. Hinzu kommt: Mit Einführung des Ratings stellen Banken im Rahmen ihrer Kreditvergabeentscheidungen höhere Anforderungen an die Unternehmen als zuvor. Sowohl die als realistischer und informativer geltende IFRS-Rechnungslegung als auch die im Rahmen der Bilanzgestaltung erzielbaren Effekte aus der Einführung von IFRS wirken sich häufig positiv auf das Rating aus. Ausrichtung der strategischen Bilanzpolitik und Verbesserung der Bilanzstruktur Die Einführung von IFRS führt aufgrund der vom HGB abweichenden Grundkonzeption häufig zu positiven bilanzpolitischen Effekten. So verbessert sich möglicherweise insbesondere bei Immobilienunternehmen sowohl die Eigenkapital- als auch die Ergebnissituation. Wesentliches Instrument hierfür ist die dem deutschen Handelsrecht unbekannte Methode der Fair Value-Bewertung. Beispielhaft für den Fair Value-Ansatz ist die für die Immobilienwirtschaft bedeutsame Bewertung des Immobilienvermögens zum beizulegenden Zeitwert. Mit dieser Bewertung zum aktuellen Marktwert werden stille Reserven sichtbar. Diese erhöhen nach Abzug latenter passivischer Steuern das Eigenkapital.
Praxisnahe Umsetzung bei vertretbarem Aufwand Wann sollte die Rechnungslegung auf IFRS umgestellt werden? Für eine Entscheidungsfindung sind neben der höheren Unternehmenstransparenz und den Auswirkungen der Umstellung auf das Bilanzbild weitere Aspekte zu berücksichtigen: Hierzu gehören insbesondere die Komplexität und Änderungsdynamik der IFRS sowie das Erfordernis der doppelten Rechnungslegung. Bei Ihren grundsätzlichen Überlegungen zur Umstellung Ihres Rechnungswesens stehen wir Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung. Dabei demonstrieren wir Ihnen in Modellrechnungen die Auswirkungen einer Umstellung auf ihr Bilanzbild. Auch bei der Planung und Umsetzung einer IFRS-Einführung unterstützen wir Sie in jeder Phase und zeigen Ihnen praxisnahe Lösungswege auf selbstverständlich bei einem vertretbaren Aufwand für Ihr Unternehmen. Sie erstellen bereits IFRS-Abschlüsse? Dann können Sie auf unsere langjährige Prüfungserfahrung und mandantenorientierte Dienstleistungen vertrauen. Sprechen Sie uns an!
Unsere Leistungen im Überblick Analyse der Auswirkungen der IFRS-Rechnungslegung auf die Bilanzstruktur Planung und Begleitung des Umstellungsprozesses auf IFRS-Rechnungslegung Mitarbeiterschulungen und Begleitung bei laufenden Zweifelsfragen Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Immobilien auf den Bilanzstichtag Erstellung einer Bilanzierungsrichtlinie bzw. eines Bilanzierungshandbuches Erstellung von IFRS-Abschlüssen Prüfung von IFRS-Abschlüssen
Sie benötigen Hilfe? Oder möchten sich beraten lassen? Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an einen unserer Wirtschaftsprüfer. Klaus-Peter Ohme Stellv. Vorstandsvorsitzender Schornsteinfegergasse 13 14482 Potsdam Telefon 0331 / 7 49 88-12 ohme@domus-ag.net Thomas Zimdars Stellv. Vorstandsvorsitzender Lentzeallee 107 14195 Berlin Telefon 030 / 8 97 81-228 zimdars@domus-ag.net Karl Fietzek Vorstand Schornsteinfegergasse 13 14482 Potsdam Telefon 0331 / 7 49 88-14 fietzek@domus-ag.net Frank Fiolka Prokurist Lentzeallee 107 14195 Berlin Telefon 030 / 8 97 81-333 f.fiolka@domus-ag.net Der DOMUS Farbcode: so finden Sie den richtigen Ansprechpartner. Prüfung und Beratung Steuern Recht Beratung Spezialthemen