FAMILY MANAGEMENT Bankhaus Spängler Unternehmensnachfolge: Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten? Tauern Spa Kaprun, 17.03.2015
Vortragsinhalte: (1) Was sind die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung? Entgeltliche vs unentgeltliche Übertragung (2) Unentgeltliche Übertragungen oder doch nicht? (3) Wo liegen die Steuerfallen bei alternativen Übertragungsmöglichkeiten? (4) Wie kann der maßgebliche Wert ermittelt werden? (5) Aktuelles zur Erbschafts- und Schenkungssteuer
Allgemeines Steuerrechtliches Ziel einer Übertragung: Für Übergeber UND Übernehmer geringstmögliche Abgabenbelastung.
Allgemeines Individuelle Gestaltung der Übertragung: Verkauf mit fremdüblichen Preis Verkauf mit fremdunüblichen Preis Schenkung Alternative Übertragungsmöglichkeiten (zb gegen Rente) Steuerrechtliche Einteilung: Entgeltliche Übertragung Unentgeltliche Übertragung
(1) Was sind die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung? Entgeltliche vs unentgeltliche Übertragung Entgeltliche Übertragung: Folgen beim Übergeber: Betriebsveräußerung Versteuerung stiller Reserven mit Progression Grundstücke separat 25% ImmoESt (Grundanteil evtl. 3,5%) Begünstigungen Freibetrag EUR 7.300,00 Halbsatzbegünstigung 3-Jahresverteilung Verrechnung Verlustvortrag
(1) Was sind die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung? Entgeltliche vs unentgeltliche Übertragung Entgeltliche Übertragung: Folgen beim Übernehmer: Ansatz tatsächlicher Anschaffungskosten Abschreibung über Nutzungsdauer Exkurs Kapitalgesellschaft: Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 25% KESt Abzugsverbot für Ausgaben im unmittelbaren Zusammenhang
(1) Was sind die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung? Entgeltliche vs unentgeltliche Übertragung Unentgeltliche Übertragung: Folgen beim Übergeber: Keine Betriebsaufgabe Keine Versteuerung stiller Reserven Folgen beim Übernehmer: Pflicht zur Fortführung der Buchwerte (ertragssteuerneutral) Eintritt in die steuerliche Rechtsposition des Vorgängers Nachteile Abzugsverbot für Ausgaben in unmittelbaren Zusammenhang Aktivierungsverbot für Anschaffungsnebenkosten (zb GrESt) Aktivierungsverbot für (etwaige) Gegenleistung
(1) Was sind die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung? Entgeltliche vs unentgeltliche Übertragung Unentgeltliche Übertragung: Unterschiede bei Übertragung zu Lebzeiten und von Todes wegen: Übertragung von Todes wegen IMMER unentgeltlich Verlustvorträge von Todes wegen zu Lebzeiten => geht bei Betriebsfortführung auf Übernehmer über => verbleibt beim Übergeber ACHTUNG: mögliche Steuerfalle bei hohen Verlustvorträgen Auswege: Verkauf und Verrechnung mit Veräußerungsgewinn Versorgungsrente (Übertragung bleibt unentgeltlich) Umgründung (Verlustvortrag von Person gelöst)
(1) Was sind die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung? Entgeltliche vs unentgeltliche Übertragung Unentgeltliche Übertragung: Exkurs Kapitalgesellschaft: Übernehmer führt Anschaffungskosten fort Keine Aufdeckung stiller Reserven
(2) Unentgeltliche Übertragungen oder doch nicht? Grundsätze VwGH: Fremde pflegen einander nichts zu schenken Im Familienverband sowohl Schenkung als auch Verkauf möglich FinVerw: Unentgeltlichkeit beinhaltet 2 Komponenten Bewusst gewollt (subjektive Komponente) Missverhältnis Leistung Gegenleistung (Objektive Komponente)
(2) Unentgeltliche Übertragungen oder doch nicht? Schenkung / Erbschaft 1. Fall positives Eigenkapital: Kein Missverhältnis => unentgeltliche Übertragung Buchwertfortführung 2. Fall Buchwertüberschuldung: Übernahme von Schulden Wenn keine zusätzliche Zahlung und insgesamt positives Vermögen => unentgeltliche Übertragung Buchwertfortführung
(2) Unentgeltliche Übertragungen oder doch nicht? Schenkung / Erbschaft 3. Fall Verkehrswertüberschuldung: Vermögen nach Berücksichtigung Firmenwert und stiller Reserven insgesamt negativ => entgeltliche Übertragung Versteuerung Veräußerungsgewinn ACHTUNG: mögliche Steuerfalle bei falscher Bewertung Veräußerungsgewinn: EU: stille Reserven und Firmenwert MU: negatives Kapitalkonto Ausweg: Einzahlung bis insgesamt positives Vermögen
(2) Unentgeltliche Übertragungen oder doch nicht? Schenkung / Erbschaft Sonderfall Erbschaft: Erwerbe von Todes wegen IMMER unentgeltlich Exkurs Kapitalgesellschaft: Übernehmer führt Anschaffungskosten fort Keine Aufdeckung stiller Reserven
(2) Unentgeltliche Übertragungen oder doch nicht? Gemischte Schenkung Definition FinVerw: Unentgeltlich solange Wert der Gegenleistung < 50% der Leistung Folgen: beim Übergeber keine steuerpflichtige Einnahme beim Übernehmer keine abzugsfähige Betriebsausgabe
(2) Unentgeltliche Übertragungen oder doch nicht? Gemischte Schenkung Sonderfall Renten: Kaufpreisrente Wertverhältnis 75% bis 125% außerbetriebliche Versorgungsrente unter 75% oder zwischen 125% und 200% Unterhaltsrente über 200% Un-/entgeltlich entgeltlich unentgeltlich unentgeltlich Behandlung Übergeber steuerpflichtig, wenn Renten > BV sonstige Einkünfte nicht steuerbar Behandlung Übernehmer Anschaffungskosten, Rentenbarwert, Betriebsausgabe Sonderausgabe nicht abzugsfähig
(2) Unentgeltliche Übertragungen oder doch nicht? Gemischte Schenkung Exkurs Kapitalgesellschaft: Unentgeltlich solange Wert der Gegenleistung < 50% der Leistung Sonderfall Renten Kaufpreisrente gemischte Rente Unterhaltsrente Wertverhältnis 50% bis 125% Un-/entgeltlich entgeltlich zwischen 125% und 200% Aufteilung in entgeltlich und unentgeltlich unter 50% und über 200% unentgeltlich Behandlung Übergeber sonstige Einkünfte, wenn Renten > RBW bis 100% wie Kaufpreisrente, Rest nicht steuerbar nicht steuerbar Behandlung Übernehmer Anschaffungskosten, Sonderausgaben ab Überschreitung RBW bis 100% wie Kaufpreisrente, Rest nicht abzugsfähig nicht abzugsfähig
(3) Wo liegen die Steuerfallen bei alternativen Übertragungsmöglichkeiten? Mögliche Formen der alternativen Übertragung Zurückbehaltung einzelner Wirtschaftsgüter Einräumung Fruchtgenussrecht Verpachtung vor Übertragung
(3) Wo liegen die Steuerfallen bei alternativen Übertragungsmöglichkeiten? Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern Zurückbehaltung = Entnahme zum Verkehrswert (stille Reserven) Betriebserfordernis bei Buchwertfortführung Einheitlicher Übertragungsakt der wesentlichen Betriebsgrundlage Zurückbehaltung typischerweise von Liegenschaften ACHTUNG: mögliche Steuerfalle wenn zurückbehaltenes Wirtschaftsgut wesentliche Betriebsgrundlage Ausweg: Zusammenschluss zu KG mit Grundstück im Sonderbetriebsvermögen
(3) Wo liegen die Steuerfallen bei alternativen Übertragungsmöglichkeiten? Übertragung Fruchtgenuss Zuwendungsfruchtgenuss: Übergabe mit Zurückbehaltung zivilrechtliches Eigentum Zurechnung Einkünfte an Übernehmer ACHTUNG: mögliche Steuerfalle bei Unterstellung Betriebsaufgabe Ausweg: FinVerw unterstellt keine Betriebsaufgabe, wenn Unentgeltliche Übergabe geplant und Übernehmer ernsthaft bemüht, zeitnah notwendige Befugnisse zu erlangen
(3) Wo liegen die Steuerfallen bei alternativen Übertragungsmöglichkeiten? Übertragung Fruchtgenuss Vorbehaltsfruchtgenuss: als Möglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge Einkünfte verbleiben bei Übergeber ACHTUNG: mögliche Steuerfalle durch Verlust Abschreibung Ausweg: Zahlung des Übergebers für Substanzabgeltung in Höhe der Abschreibung (0-Summe bei Übernehmer)
(3) Wo liegen die Steuerfallen bei alternativen Übertragungsmöglichkeiten? Betriebsverpachtung Weiters betriebliche Einkünfte bei Verpachtung wegen Betriebsunterbrechung Betriebsunterbrechung = Wiederaufnahme der Tätigkeit ernsthaft geplant Ansonsten Betriebsaufgabe und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ACHTUNG: mögliche Steuerfalle bei Unterstellung Betriebsaufgabe Ausweg: FinVerw unterstellt keine Betriebsaufgabe, wenn Unentgeltliche Übergabe geplant und Übernehmer ernsthaft bemüht, zeitnah notwendige Befugnisse zu erlangen
(4) Wie kann der maßgebliche Wert ermittelt werden? Bewertungen: Gutachten: Unternehmensbewertung gemäß Fachgutachten KFS/BW1 Abzinsung der Cashflows (Geldfluss), die Unternehmen in Zukunft erwirtschaften wird Planung = Unsicherheit Große Bandbreite durch Veränderung von Parametern ACHTUNG: mögliche Steuerfalle durch Fehlbewertung (Beweisfrage bei späteren Prüfungen) Ausweg: Externer Gutachter Genaue Dokumentation der Planrechnung
(5) Aktuelles zur Erbschafts- und Schenkungssteuer Aktuelle Rechtslage: Keine Erbschaftssteuer Keine Schenkungssteuer Schenkungsmeldung Freigrenze im Familienverband bis EUR 50.000,00 pro Jahr Keine Meldepflicht für Grundstücke Steuerreform 2015:
VIELEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT Kontaktdaten: StB MMag Matthias Hofer Nikolaus Gassnerstraße 15b 5710 Kaprun Tel: 06547 / 8523 E-Mail: m.hofer@kapruner-wt.com Web: www.kapruner-wt.com