Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses 02. Februar 2016 N I E D E R S C H R I F T der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Montag, 01. Februar 2016, 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr, im Sitzungssaal der Stützpunktfeuerwache Eltville, Erbacher Straße 11, 65343 Eltville am Rhein Anwesend Vorsitz: Herr Clemens Mödden Ausschussvorsitzender Mitglieder: Herr Matthias Beyer als Vertreter für Hr. Pnischeck Herr Ingmar Jung SPD: Herr Matthias Hannes Herr Andreas Panz als Vertreter für Hr. Bachmann Bündnis 90/Die Grünen: Herr Guntram Althoff Herr Franz-Josef Bär FDP: Herr Rainer Scholl Bürgerliste: Herr Helmut Moser Fraktionsvorsitzende: FEB: Herr Klaus Opitz stellv. Ausschussvorsitzender Fraktionsvorsitzender Von der Stadtverordnetenversammlung: Herr Ingo Schon Stadtverordnetenvorsteher als Vertreter für Hr. Krechel Niederschrift öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 1 von 5
Vom Magistrat: Herr Patrick Kunkel Bündnis 90/Die Grünen: Herr Peter Scheu Von der Verwaltung: Frau Jasmin Dombo Herr Maik Lang Frau Martina Langer Herr Michael Stutzer Herr Rüdiger Ziethmann Schriftführung: Herr Dieter Schenk Bürgermeister Erster Stadtrat Bedienstete Bedienstete Schriftführer Entschuldigt Vorsitz / Mitglieder: Herr Christian Krechel Herr Hans-Walter Pnischeck SPD: Herr Ralf Bachmann Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Dr. Clemens Mödden eröffnet die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 18:30 Uhr und stellt die ordnungsgemäß erfolgte Einladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen gegen Einladung und Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30. November 2015 hat gemäß der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse und der Beiräte der Stadt Eltville am Rhein offen gelegen. Jedem Mitglied wurde eine Abschrift der Niederschrift zugeleitet. Gegen die Abfassung der Niederschrift wurde kein Widerspruch erhoben. öffentliche Sitzung 1. Neufassung der Friedhofsordnung und der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eltville am Rhein (VL-594/2015) 1.1 Mitteilung zu: Neufassung der Friedhofsordnung und der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Eltville am Rhein; VL-594/2015 (MI-44/2015) Niederschrift öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 2 von 5
Der Haupt- und Finanzausschuss ist einvernehmlich damit einverstanden, dass der TOP 1.) und 1.1) gemeinsam beraten wird. Ebenfalls einvernehmlich wird der Antrag von Herrn Stadtverordnetenvorsteher Schon aufgenommen, dass die Alternative II mit der Anlage C als einzige Diskussionsgrundlage gelten soll. Alternative II Hier hat die Verwaltung die zu wahrenden Ruhefristen für Urnen von 20 auf 15 Jahre (Mindestzeit) und die Nutzungszeiten bei Urnenwahlgräbern von 25 auf 20 Jahre reduziert. Gebührenmindernd wurde hierbei auf die künftige Verwendung biologisch abbaubarer Urnen in Gemeinschaftsgrabfeldern und anonymen Grabfeldern abgestellt. Auf dieser Basis erfolgte eine Neukalkulation der Gebührensätze durch das Büro Willitzer, Baumann und Schwed. Diese Neukalkulation wurde dann nochmals mit einer Reduzierung der Grundgebühr auf 48 mit dem Ziel eines Kostendeckungsgrades von 75 % angepasst (s. Anlage c). Hierzu bedarf es entsprechender Anpassungen der Friedhofsordnung sowie der Gebührenordnung. Insgesamt muss berücksichtigt werden, dass die nicht durch Gebühren gedeckte Kosten (25 %), in Höhe von rd. 110.000, über den Gesamthaushalt gedeckt werden müssen. Es folgt eine ausführliche Aussprache. Die Verwaltung erhält den Prüfungsauftrag, ob die Trauerhallen der alten Friedhöfe in Hattenheim und Rauenthal nicht mehr zur Benutzung zugelassen werden können. Für die Haushaltsberatung 2017 soll die Verwaltung eine Aufstellung über die Gebührensituation der Friedhöfe vorlegen. Der Vorsitzende lässt dann über die Alternative II mit der Anlage C abstimmen: Beschluss: - 4 Dafür 3 Dagegen 3 Enthaltungen - Neue Gebührensätze in der Gebührenordnung Nutzungszeit Grabart Jahre Gebührensätze Nutzungsrecht Einzelwahlgrab 30 1.257,00 Nutzungsrecht Doppelwahlgrab 30 3.072,00 Nutzungsrecht jede weitere Wahlgrabstelle 30 1.815,00 Nutzungsrecht Tiefengrab 30 3.939,00 Nutzungsrecht Gruft je Grufteinheit 30 3.072,00 Nutzungsrecht Erdreihengrab 30 1.067,00 Reihengrabstelle im Gemeinschaftsgrabfeld -Erdbestattung- 30 1.930,00 Nutzungsrecht Kinderreihengrab 20 253,00 Nutzungsrecht Urnenreihengrab 15 384,00 Grabstelle im Gemeinschaftsgrabfeld -Urnenreihengrab- 15 617,00 Grabstelle im Gemeinschaftsgrabfeld -UWG 2-stellig- 20 854,00 Anonym 15 1.083,00 Nutzungsrecht Urnenwahlgrab 2-stellig 20 621,00 Nutzungsrecht Urnenwahlgrab 4-stellig 20 1.242,00 Nutzungsrecht Nische Urnenwand 15 1.586,00 Nutzungsrecht Urnenkammer Rosengarten, Baumgrabstätte 20 2.114,00 Grundgebühr Pro Jahr 48, 00 Pflegepauschale Urne Pro Jahr 31,00 Pflegepauschale Erde Pro Jahr 124,00 Niederschrift öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 3 von 5
Aufzunehmende Änderungen in die Friedhofsordnung: 1. Ruhefrist für Aschenurnen einheitlich 15 Jahre ( 16) 2. Laufzeit Nutzungsrecht für Urnenwahlgrabstätten: 20 Jahre ( 20) 3. Gemeinschaftsfelder und anonyme Grabfelder: nur biologisch abbaubare Aschekapseln, keine Umbettung möglich 2. Antrag der SPD-Fraktion vom 05.10.2015 betreffend Umsetzung Kommunales Investitionsprogramm (KIP) (FA-15/2015) Stadtverordneter Hannes erläutert den SPD-Antrag. Im Laufe der Diskussion erklärt er die Nr. 1 des Antrages für erledigt. Über die folgende Ergänzung des Textes der Nr. 2 lässt der Vorsitzende abstimmen: Der Magistrat wird beauftragt, in Abstimmung mit der Kommunalen Wohnungsbau GmbH der Stadtverordnetenversammlung ein Projekt zu entwickeln und vorzuschlagen, mit dem Eltville aus dem Landesprogramm Wohnraum des Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein Darlehen erhalten kann. Beschluss: - 7 Dafür 3 Enthaltungen - Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Abstimmung mit der Kommunalen Wohnungsbau GmbH der Stadtverordnetenversammlung ein Projekt zu entwickeln und vorzuschlagen, mit dem Eltville aus dem Landesprogramm Wohnraum des Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein Darlehen erhalten kann. 3. Aufstellungsverfahren zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen sowie dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Betriebshof Eltville für das Haushaltsjahr 2016 (VL-660/2015) Im Rahmen der Beratungen werden folgende Anträge gestellt: Stadtverordnetenvorsteher Schon stellt den Antrag, dass ein Sperrvermerk für den Austausch von LED- Straßenbeleuchtung vorgenommen wird. Die Freigabe soll durch den HFA erfolgen. - 8 Dafür 2 Dagegen - Damit ist der Antrag angenommen. Weiterhin stellt Stadtverordnetenvorsteher Schon den Antrag die Maßnahme I125411-43 (Ringschluss Abt- Molitor-Straße) mit einem Sperrvermerk mit Freigabe-Vorbehalt durch den HFA zu versehen. - 8 Dafür 2 Dagegen - Damit ist der Antrag angenommen. Niederschrift öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 4 von 5
Stadtverordneter Althoff bittet für das Fairtrade-Projekt einen Mittelansatz in Höhe von 2.000 Euro zu veranschlagen. - 3 Dafür 3 Dagegen 4 Enthaltungen - Damit ist der Antrag abgelehnt. Stadtverordneter Scholl bittet um eine Überprüfung der Mietverträge der Garagen auf dem Parkplatzgelände Weinhohle und für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Mitteilung über die Mietdauer und Kündigungsfristen für das Gebäude Kiliansring 3, Eltville am Rhein. Der Haupt- und Finanzausschuss hat keine weiteren Fragen und Beratungsbedarf zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen sowie dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Betriebshof Eltville für das Haushaltsjahr 2016. Der Haupt- und Finanzausschuss vertagt die weitere Beratung und Beschlussfassung auf die nächste Sitzung. 4. Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der B'90/Die Grünen- Fraktion vom 17.11.2015 betreffend Senkung des Hebesatzes Grundsteuer B (FA-14/2015) Stadtverordneter Jung stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des TOPs. Da keine Gegenrede erfolgt, ist der TOP vertagt. 5. Mitteilungen und Anfragen In Absprache aller Mitglieder wird vereinbart, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 15. Februar 2016 erst um 19 Uhr stattfindet. Zuvor soll der Ältestenrat um 18.30 Uhr tagen. Dr. Clemens Mödden Ausschussvorsitzender Dieter Schenk Schriftführer Niederschrift öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 5 von 5