Straßenplanung leicht erklärt (Stand: März 2018)

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Transkript:

Straßenplanung leicht erklärt (Stand: März 2018) Dieses Glossar enthält eine Zusammenstellung von Abkürzungen und Begriffen, die im Zusammenhang mit Straßenplanung und -bau verwendet werden. zweistreifig (einbahnig) dreistreifig (2+1-streifig) vierstreifig (zweibahnig) Achse Anschlussstelle (AS) Ausführungsplanung Zwei Fahrstreifen auf einer Fahrbahn: ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, durch eine in der Regel überfahrbare Mittelmarkierungslinie getrennt. Üblicher Querschnitt für Bundesstraßen außerorts (abhängig von der Verkehrsbelastung). Beschreibt drei Fahrstreifen auf einer Fahrbahn: ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sowie ein Zusatzfahrstreifen i.d.r. in Steigungsrichtung, durch Markierungslinien getrennt. Wird verwendet bei Bundesstraßen außerorts in Steigungsstrecken und mit höheren Verkehrsmengen. Beschreibt vier Fahrstreifen auf zwei Fahrbahnen: zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Die Fahrbahnen sind außerorts i.d.r. durch einen Grünstreifen und/oder eine Mittelschutzplanke getrennt. Die beiden Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn sind durch überfahrbare Mittelmarkierungslinien getrennt. Wird verwendet bei Bundesstraßen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen. Bei Verkehrswegen beschreibt die Achse den Verlauf der Strecke. Die durchgehende Linie ist die Hauptachse und befindet sich in der Regel in der Mitte der Straße. Werden Ränder oder begleitende Bauwerke ebenfalls durch Achsen definiert, bezeichnet man diese Linien als Randoder Nebenachsen. Die Bezeichnung Achse wird für die Grundrissdarstellung im Lageplan verwendet und dient dort zur Definition des horizontalen Verlaufes der Strecke. Bei der Darstellung im Höhenplan, ist dagegen die Bezeichnung Gradiente üblich, um den Höhenverlauf im Zuge der Strecke zu definieren. Anschlussstelle einer mehrstreifigen Bundesstraße oder Bundesautobahn, auch Auf- und Abfahrt genannt. Mit einem rechtswirksamen Planfeststellungsbeschluss kann die Ausführungsplanung (Detailplanung) beginnen. Hierbei werden zunächst Ausführungsunterlagen erarbeitet, die später Teil der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen sind.

2 Ausgleichsmaßnahme (naturschutzrechtlich) BAB Bankette Baulastträger Baurechtsverfahren Bedarfsplanung Bundesfernstraßen db (A) DTV Gleichartige Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes oder dessen landschaftsgerechte Neugestaltung nach einem Eingriff in angemessener Frist (25 Jahre), so dass nach dem Eingriff keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen zurückbleiben. Bundesautobahn, offizielle Bezeichnung für die Autobahn. Unmittelbar neben der Fahrbahn liegender Teil einer Straße. Bankette dienen zur Unterbringung von Verkehrsschildern, Leitpfosten und Schutzplanken und sie erfüllen die Funktion eines Arbeitsraumes für den Betriebsdienstes. Die für Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung einer öffentlichen Einrichtung zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die Baulast für Bundesfernstraßen liegt in der Regel beim Bund; die Baulast für Landesstraßen beim Land. Auf Basis der genehmigten Entwurfsplanung nach RE wird das Baurechtsverfahren i.d.r. Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt eine Abwägung aller Belange mit dem Ziel der Baurechtsschaffung (Planfeststellungsbeschluss). Die Bedarfsplanung stellt den Bedarf für neue und auszubauende Straßen fest. Bei Bundesstraßen sind die zu planenden Maßnahmen aus dem Bedarfsplan (aktuell gültig Bedarfsplan 2016), bei Landesmaßnahmen aus dem Generalverkehrsplan (GVP) zu entnehmen. Gliedern sich in Bundesautobahn und Bundesstraßen. Dezibel ist ein logarithmisches Maß für den Geräuschpegel (etwa Lautstärke eines Geräuschs). Faustregel: Eine Abnahme des Geräuschpegels um 10 dba wird als Halbierung der Lautstärke empfunden. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke gibt den Kraftfahrzeuganteil pro Zeiteinheit (Kfz/24 h) wieder. In der Verkehrsplanung ist die Verkehrsstärke eine Kenngröße für die Bemessung der geplanten Straße z.b. des Fahrbahnquerschnitts.

3 DTV Kfz DTV SV Eingriff (naturschutzrechtlich) Entwurfsplanung (RE- Planung) Ersatzmaßnahme Fahrbahn Fahrstreifen Fauna FFH-Gebiet FFH-Richtlinie Flora Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Kraftfahrzeuge in Kfz/24 h. Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des Schwerverkehrs (nur LKWs und Busse) in Kfz/24 h. Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigen können. Die Planungen und die Kosten werden auf Basis der vom Bund bestätigten (Trassen-)Linie entsprechend den "Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau" (= RE) konkretisiert. Den Entwurf nach RE genehmigt das Bundesverkehrsministerium mit dem sogenannten "Gesehenvermerk". Ersetzt eine Beeinträchtigung des Naturhaushalts oder Landschaftsbildes. Bei einem nicht ausgleichbaren Eingriff möglichst im gleichen Landschaftsraum erforderliche Maßnahme zur Schaffung eines Zustandes, der die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise herstellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet. Die Fahrbahn besteht aus den Fahrstreifen, den Randstreifen und ggfs. dem verkehrstechnischen Mittelstreifen (i.d.r. Grünstreifen mit Schutzplanken). Der Teil einer Fahrbahn, dessen Breite für die Fortbewegung von Fahrzeugen bestimmt ist. Fahrstreifen sind in der Regel durch Markierungen kenntlich gemacht. Gesamtheit der Tierarten. Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Nach nationalem bzw. Länderrecht ausgewiesenes Schutzgebiet im Sinne der europäischen FFH-Richtlinie. Europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Gesamtheit der Pflanzenarten.

4 Genehmigungsplanung (nach RE) Gradiente Habitat Höhenplan Knotenpunkt Knotenpunkt (planfrei) Knotenpunkt (plangleich) Knotenpunkt (teilplanfrei) In der Genehmigungsplanung werden die Unterlagen für die öffentlich-rechtliche Beurteilung im Planfeststellungsverfahren ergänzt. Es entsteht der Feststellungsentwurf. In den Unterlagen wird nun deutlich, in welchem Umfang eingegriffen wird und auf welchem Wege diese Eingriffe gegebenenfalls ausgeglichen werden sollen. Für alle am Verfahren Beteiligten müssen Art und Umfang der Betroffenheit klar erkennbar und verständlich sein. Denn der Feststellungsentwurf ist die Grundlage für die Gesamtabwägung aller öffentlich-rechtlichen und privaten Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Dargestellt werden u.a. das Wegenetz sowie betroffene Grundstücke. Die Gradiente beschreibt im Straßenbau den Höhenverlauf einer Trasse im Bezug zum Streckenverlauf. Die Gradiente setzt sich aus geneigten Geraden (Längsneigung) sowie Kuppen- und Wannenausrundungen zusammen und wird im Höhenplan dargestellt. (Teil-)Lebensraum einer Tier- oder Pflanzenart. Im Höhenplan sind die Gradiente und die Geländeverhältnisse dargestellt. Es handelt sich um einen Längsschnitt entlang der Straße. Kreuzung oder Einmündung von Straßen. Planfreie Knotenpunkte verbinden Straßen in zwei höhenmäßig unterschiedlichen Ebenen. Sie bestehen aus Ein- und Ausfahrbereichen an beiden Straßen und Verbindungsrampen sowie Brückenbauwerke. Plangleiche Einmündungen und Kreuzungen sind Verbindungen zweier Straßen auf einer höhengleichen Ebene. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit oder Verkehrssicherheit kann eine Lichtsignalanlage oder ein Kreisverkehr erforderlich werden. Teilplanfreie Knotenpunkte verbinden Straßen in zwei höhenmäßig unterschiedliche Ebenen. Sie bestehen aus Ein- und Ausfahrten an der übergeordneten Straße und Einmündungen und Kreuzungen an der untergeordneten Straße sowie dazwischenliegende Verbindungsrampen und Brückenbauwerke.

5 Lärmschutz Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Lebensraum Mittelstreifen Natura 2000 Natura 2000-Gebiet Oberbau OD Möchte man moderne Verkehrswege haben, ist Lärm nicht immer zu vermeiden. Wenn bestimmte Immissionsgrenzwerte überschritten werden, werden zunächst aktive Maßnahmen geprüft, um den Geräuschpegel zu senken. Unter aktiven Maßnahmen versteht man zum Beispiel Lärmschutzwälle oder -wände, und Flüsterasphalt. Ist auch dies nicht möglich, kommen sogenannte passive Maßnahmen (z. B. schalldämmende Fenster, Lüfter etc.) in Betracht. Text und Karten zur Vorbereitung der Entscheidung über eine Fachplanung und den damit verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriff. Darin enthalten sind auch die erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Vermeidung, Verminderung, zum Ausgleich und Ersatz dieses Eingriffes. Der LBP dient dazu, die durch ein landschaftsveränderndes Vorhaben als "Eingriff in Natur und Landschaft" entstehenden Konflikte zu ermitteln, zu beurteilen und Eingriffsfolgen für den Naturhaushalt über ein zielgerichtetes Maßnahmenkonzept zu vermeiden und zu verringern sowie auszugleichen. Konkrete Fläche, auf der eine Lebensgemeinschaft ausgebildet ist, die einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Mittelstreifen dienen der Trennung der Fahrtrichtungen. Europaweites, zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten: umfasst die Europäischen Vogelschutzgebiete und die FFH-Gebiete. Sammelbezeichnung für gemeldete und ausgewiesene Gebiete, die dem Netz angehören können. Die Befestigung einer Verkehrsfläche. Der Oberbau besteht meist aus mehreren Tragschichten und der Decke. Während die Tragschichten Lasten gleichmäßig auf den Untergrund verteilen und aufsteigendes Wasser sperren, sorgt die Decke für eine ebene und verschleißfeste Oberfläche. Ortsdurchfahrt: Durch die geschlossene Ortslage hindurchführender Abschnitt einer Straße.

6 Öffentlichkeitsbeteiligung Planfeststellungsbeschluss Planfeststellungsverfahren Planungsstufen (nach RE) Population prioritäre Arten, prioritäre Lebensräume Der Planungsprozess sowie die Realisierung von Straßenprojekte werden durch Öffentlichkeitsarbeit und frühzeitige Bürgerbeteiligung begleitet. Hierzu werden Informationsveranstaltungen bis hin zu Bürgerforen oder Workshops angeboten. Auf der Internetseite wird zudem über laufende Projekte informiert. Damit können sich die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig informieren und in die Lösungsfindung einbringen. Damit die geplante Straße gebaut werden kann, muss sie Baurecht erhalten. Dies wird i.d.r. durch das Planfeststellungsverfahren erlangt. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt durch die Planfeststellungsbehörde. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses. Gegen den Beschluss können Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden. Erst nach der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses darf die Straße gebaut werden. Bundesfernstraßen und Landesstraßen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Dabei handelt es sich um eine Art Baurechtsbeschluss. Bei der Planfeststellung werden die von dem Straßenplanungsvorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. In der Straßenplanung wird unterschieden in Bedarfsplanung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung. Die Planungsschritte kommen in dieser Reihenfolge zur Anwendung. In den EU-Richtlinien und Texten wird "Population" als Synonym für den Bestand einer Art in einem gegebenen Gebiet verwendet. In der biologischen Fachliteratur wird unter "Population" die Gesamtheit der Individuen einer Art verstanden, die in einem von Vorkommen anderer Artangehörigen weitgehend isolierten Gebiet eine gemeinsame Fortpflanzungsgemeinschaft bilden. Arten bzw. natürliche Lebensräume, deren Erhaltung in der Europäischen Gemeinschaft eine besondere Bedeutung zukommt. Sie werden im Anhang I bzw. II der FFH-Richtlinie geführt und mit einem "*" gekennzeichnet.

7 Prognose-DTV Randstreifen Rastvogel RAA RAL RE RIN Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h, die für einen bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt ermittelt wird. Mit der prognostizierten Verkehrsstärke wird bei der Planung die zukünftige Verkehrsentwicklung berücksichtigt. Optisch durch Markierung gekennzeichneter, befestigter Streifen der Fahrbahn, der diese seitlich begrenzt und auf gleicher Höhe mit ihr liegt. Vogel, der auf seinem Zug ein Gebiet zur zwischenzeitlichen Rast aufsucht. Richtlinien für die Anlage von Autobahnen. Die darin enthaltenen Richtlinien behandeln den Entwurf von Autobahnen. Autobahnen im Sinne dieser Richtlinie sind alle anbaufreien, zweibahnig mehrstreifigen und durchgehend planfrei geführten Straßen, die nur für den schnellen Kraftfahrzeugverkehr bestimmt sind. Dazu gehören auch autobahnähnliche Straßen (z.b. B 27 als vierstreifige Bundesstraße) und Stadtautobahnen. Richtlinien für die Anlage von Landstraßen. Die darin enthaltenen Richtlinien behandeln den Entwurf von Landstraßen. Landstraßen im Sinne dieser Richtlinie sind anbaufreie einbahnige Straßen mit plangleichen oder planfreien Knotenpunkten außerhalb bebauter Gebiete. Bei Landstraßen im Sinne dieser Richtlinie kann es sich um Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen handeln. Die Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau gelten für die Aufstellung von Entwurfsunterlagen für Streckenentwürfe im Rahmen des Neu-, Um- und Ausbaus. Sie sind für die Planungsstufen Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung anzuwenden. Die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung dienen u.a. der funktionalen Gliederung von Netzen des Straßenverkehrs, des ÖPNV, des Radverkehrs und des Fußgängerverkehrs. Die RIN bildet u.a. die Grundlage, um die Straßen mit hoher Verbindungsfunktion entsprechend ihrer Lage und Bedeutung im Netz den Verbindungsfunktionsstufen I bis VI zuzuordnen.

8 RQ Schutzgut Schwerverkehr Scoping Sicherheitsaudit Sichtfeld Sichtweite Trasse Regelquerschnitt. Breite einer Straße mit Randstreifen in Metern. Für jede Entwurfsklasse gemäß den Richtlinien ist ein Regelquerschnitt festgelegt. Dabei sind die Breiten der Fahrstreifen fest definiert und vorgegeben. Der Regelquerschnitt bestimmt ganz wesentlich die Verkehrskapazität einer Straße. Der Schutzgutbegriff ist wesentliches inhaltliches Strukturelement der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Schutzgüter differenzieren den ganzheitlichen Umweltbegriff und werden u. a. durch den Begriff der Wechselwirkungen in ihrem Zusammenwirken betont. Die Reihenfolge ihrer Nennung im 2 Abs. 1 UVPG ist nicht im Sinne einer Prioritätensetzung zu verstehen. Vielmehr ist jedes einzelne der genannten Schutzgüter für sich zu thematisieren. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, im Zuge der Ermittlung der Auswirkungen thematische Gruppen zu bilden. Die fachrechtlichen Maßstäbe für die Bewertung der Schutzgüter werden in den relevanten Fachgesetzen bestimmt. Gesamtanzahl der Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie der Busse, Lastzüge und Sattelzüge. Im Scoping-Verfahren wird der vorläufige Untersuchungsrahmen hinsichtlich des Gegenstandes, des Umfangs und der Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt. Rechtsgrundlage ist 19 UVwG. Beim Sicherheitsaudit für Straßen handelt es sich um eine systematische Ermittlung von möglichen Sicherheitsdefiziten bei Straßenbaumaßnahmen aus der Sicht aller Verkehrsteilnehmer. Ein Sicherheitsaudit betrachtet den konkreten Einzelfall auf eventuelle Gefahrenquellen und hilft, diese zu beseitigen Von Sichthindernissen freizuhaltende Fläche im Bereich der Straße. Durch die Fahrerin/den Fahrer einsehbare Fahrstrecke im Bereich der Straße. Verlauf einer Straße in Lage und Höhe.

9 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Vordringlicher Bedarf (VB) Vorplanung (nach RE) Weiterer Bedarf (WB) Widmung Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen im Rahmen von Entscheidungsverfahren über die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge nach Maßgabe der geltenden Gesetze und wird nach einheitlichen Grundsätzen sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Bewertung ist zu begründen. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist die Darstellung in Text und Karten der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens nach RUVS. dient oft zur Auswahl der umweltverträglichsten Trasse. Im Bedarfsplan werden Projekte mit der höchsten Dringlichkeitsstufe im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Für diese Vorhaben besteht ein uneingeschränkter Planungsauftrag. Die Vorplanung dient der Entscheidung über die weiterzuverfolgenden Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Trassen- oder Standortvarianten eines Straßenbauvorhabens. In dieser Planungsstufe sind die verkehrlichen, wirtschaftlichen und raumstrukturellen Aspekte von Linienvarianten und im Sinne einer integrierten Planung deren Auswirkung auf die Umwelt zu ermitteln und zu beurteilen. Im Bedarfsplan werden Vorhaben im Weiteren Bedarf ausgewiesen, deren Dinglichkeitsstufe hinter den Maßnahmen im VB liegen. Für die Maßnahmen im Weiteren Bedarf besteht grundsätzlich kein Planungsauftrag. Für Projekte im WB* besteht Planungsrecht. Eine Straße erhält die Eigenschaft einer Bundesfern-, Landes-, Kreis-, Gemeinde- oder Stadtstraße durch Widmung, z.b. Benennung zur A 81, B 10, L 222, K 1110.