Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015



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Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon 040-4 28 71-23 89 (Geschäftsstelle) Telefax 040-4 27 90-76 45 E-Mail wbz@harburg.hamburg.de Ansprechpartner: Zimmer Telefon 00-28 71 - E-Mail GZ.: H/WBZ/02690/2015 Hamburg, den 17. August 2015 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Grundstück Belegenheit Baublock 705-042 Flurstücke 1981, 1891 in der Gemarkung: Wilstorf Errichtung einer Leichtbauhalle als temporäre Verkaufsstätte BEFRISTETE GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung befristet bis zum 17.08.2016 erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Nach Ablauf der Befristung ist die bauliche Anlage vom Eigentümer oder Verfügungsberechtigten der baulichen Anlage innerhalb eines Monats ohne Entschädigungsansprüche zu beseitigen. WC Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel: S3, S31, 141, 241, 142, 242, 143, 243, 443, 144, 145, 245, 153, 157 Harburg Rathaus

Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Planungsrechtliche Grundlagen Bebauungsplan Wilstorf 21 mit den Festsetzungen: GE 2, GRZ 0,8, GFZ 1,6 Baunutzungsverordnung vom 15.09.1977 Ausführungsgrundlagen Teilbaugenehmigung vom 05.08.2015 Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 14 / 2 Lageplan 14 / 3 Grundriss / Erdgeschoss 14 / 4 Dachaufsicht 14 / 5 Schnitte 14 / 6 Ansichten 14 / 9 Baubeschreibung 14 / 10 Betriebsbeschreibung für Arbeitsstätten 14 / 18 Brandschutzkonzept Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 1. Folgende planungsrechtliche Befreiungen werden nach 31 Absatz 2 BauGB erteilt 1.1. für das Fällen von Bäumen mit Erhaltungsgebot. Die Befreiung wird befristet auf ein Jahr ab Datum der Genehmigung. 1.2. für das Überschreiten der westlichen Baugrenze um 1,5 m. Die Befreiung wird befristet auf ein Jahr ab Datum der Genehmigung. 2. Folgende bauordnungsrechtliche Abweichungen werden nach 69 HBauO zugelassen 2.1. für den Verzicht auf das Herstellen einer inneren Brandwand zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude ( 28 Abs. 2 HBauO) 2.2. für den Verzicht auf das Herstellen der Außenwände aus nicht brennbaren Baustoffen sondern mit normalentflammbaren Baustoffen ( 26 Abs. 1 HBauO) H/WBZ/02690/2015 Seite 2 von 5

2.3. für den Verzicht auf das Herstellen einer harten Bedachung auf den temporären Leichtbauhallen ( 30 Abs. 1 HBauO) 2.4. für die Reduzierung der Feuerwiderstandsklasse der tragenden und aussteifenden Bauteile von Feuer hemmend auf F 0 ( 25 Abs. 1 HBauO) Die gesamte bauliche Anlage ist mit vernetzten Rauchwarnmelder entsprechend dem Brandschutzkonzept zu versehen Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende ) 3. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist: 3.1. Standsicherheit 3.2. Prüfung der abwasserrechtlichen Belange Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach 73 Absatz 1 HBauO. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG H/WBZ/02690/2015 Seite 3 von 5

Anlage zum Bescheid H/WBZ/02690/2015 Seite 4 von 5

Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art der beantragten Anlage: Gebäude, Gebäudeklasse 3 Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 1 Vollgeschoss H/WBZ/02690/2015 Seite 5 von 5