Interkommunaler. sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft
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- Hella Solberg
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1 Interkommunaler sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft - VORENTWURF - 1 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
2 Gliederung 1 ERGEBNIS GROBUNTERSUCHUNG 2 FRAGEN UND ANREGUNGEN VON BÜRGERN 3 VON DER GROBUNTERSUCHUNG ZUM VORENTWURF FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 4 VORTEILE DES GEMEINSAMEN KONZEPTS 5 UNWÄGBARKEITEN 6 WEITERES VORGEHEN 2 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
3 1 ERGEBNIS GROBUNTERSUCHUNG Fläche Lkr. Ebersberg ohne gemeindefreies Gebiet: ,00 ha Harte Tabuzone: ,76 ha Privilegierte Fläche: 8.904,24 ha Potentialflächen: 3.369,89 ha Konzentrationsflächen (Vorschlag): 2.980,56 ha 33,47 % der Privilegierten Fläche = ERGEBNIS GROBUNTERSUCHUNG 3 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
4 4 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
5 5 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
6 2 FRAGEN UND ANREGUNGEN VON BÜRGERN Ist eine Vereinheitlichung der Abstände zu den einzelnen Siedlungskategorien möglich? Nach der Rechtsprechung sind die einzelnen Kategorien gesondert zu betrachten. Der vorliegenden Planung liegen aber erhöhte Abstände zu Außenbereichssiedlungen zugrunde. Wie viele Windräder wären in den Konzentrationsflächen möglich? kann nicht gesagt werden, ist abhängig von der Art der Anlagen Wie wird verhindert, dass einzelne Ortschaften von Windrädern eingekesselt werden? Es wurde ein einheitliches Kriterium für das gesamte Plangebiet gesucht: visuelle Wirkung als zusätzliches Kriterium Freihaltung von Orientierungsachsen (Themenkarte 16 b) Die Karten sollten ins Internet gestellt werden! Weitere Fragen und Antworten aus den Bürgerinformationsveranstaltungen im Juli 2012 (veröffentlicht unter 6 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
7 3 VON DER GROBUNTERSUCHUNG ZUM VORENTWURF FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Ermittlung von Konzentrationsflächen aufbauend auf mehrstufigem Konzept: Harte Tabuzone Privilegierte Fläche Weiche Tabuzone Potentialflächen Konzentrationsflächen Zugrunde gelegte Referenzanlage (Stand der Technik, z.b. ENERCON E82-E2): - Schallleistungspegel 106,2 db(a) (104 db (A) Schallleistungspegel + 2,2 db(a) Sicherheitszuschlag) - Rotordurchmesser 82 m - Nabenhöhe 138 m - Gesamthöhe 180 m 7 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
8 Kriterien Harte Tabuzone Siedlung: Immissionsschutzrechtliche Mindestabstände zur Einhaltung der Lärmschutz-Richtwerte der TA-Lärm Verkehrswege und Infrastruktur Flugsicherheit Arten-, Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz, Freizeit und Erholung Sonstige Nutzungen Windhöffigkeit 8 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
9 Harte Tabuzone - Abstände zu Siedlungen (Einhaltung der Grenzwerte der TA-Lärm): Art der baulichen Nutzung Einzelanlage (106,2 db(a) = 104 db (A) Schallleistungspegel + 2,2 db (A) Sicherheitszuschlag) Windpark (110 db (A)) Empfehlungen LfU (2006 bzw. 2011) (gem. Winderlass) Vorschlag für den Lkr. EBE (Weiche Tabuzone) Reines Wohngebiet (WR), Krankenhaus Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI), Mischgebiet Dorf (MD), 900 m 1150 m 1150 m 600 m 775 m 800 m 800 m 400 m 525 m 500 m 800 m Außenbereich 400 m 525 m 500 m 600 m Gewerbe / Industrie (GE / GI) Sondergebiet (SO) 250 m 350 m 300 m 350 m Im Einzelfall zu prüfen (z. B. Einzelhandel wie GE, Photovoltaik flächig) 9 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
10 Zwischenergebnis: Privilegierte Fläche nach Beachtung der Harten Tabuzone bleibt die Fläche übrig, auf der Windkraftnutzung gemäß Privilegierung im Normalfall möglich ist Fläche Landkreis Ebersberg ohne gemeindefreies Gebiet: ca ,00 ha Harte Tabuzone: - ca ,83 ha Privilegierte Fläche: ca ,17 ha Änderungen im Vergleich zur Grobanalyse: o Privilegierte Fläche geringfügig größer (in Grobuntersuchung: 8.904,24 ha) aufgrund: Nur tatsächlich bebaute Siedlungsbereiche berücksichtigt Abstände zu Straßen / Infrastruktur kleiner Anbauverbotszone + Rotorradius Enercon E82 E2 mit 82 m Rotordurchmesser als Referenzanlage Vorranggebiete gem. Regionalplan nicht ausgeschlossen 10 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
11 11 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
12 Kriterien Weiche Tabuzone Siedlungsbereiche / Ortsplanung / Immissionsschutz: Einhaltung der Windpark-Grenzwerte (Referenzschallpegel von 110 db (A)) der TA Lärm Verkehrswege und Infrastruktur Flugsicherheit / Militär / Wetterbeobachtung Naturschutz / Landschaft / Erholung Sonstige Nutzungen Denkmalschutz 12 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
13 Weiche Tabuzone - Abstände zu Siedlungen (Einhaltung der Grenzwerte der TA-Lärm): Art der baulichen Nutzung Einzelanlage (106,2 db(a) = 104 db (A) Schallleistungspegel + 2,2 db (A) Sicherheitszuschlag) Windpark (110 db (A)) Empfehlungen LfU (2006 bzw. 2011) (gem. Winderlass) Vorschlag für den Lkr. EBE (Weiche Tabuzone) Reines Wohngebiet (WR), Krankenhaus Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI), Mischgebiet Dorf (MD), 900 m 1150 m 1150 m 600 m 775 m 800 m 800 m 400 m 525 m 500 m 800 m Außenbereich 400 m 525 m 500 m 600 m Gewerbe / Industrie (GE / GI) Sondergebiet (SO) 250 m 350 m 300 m 350 m Im Einzelfall zu prüfen (z. B. Einzelhandel wie GE, Photovoltaik flächig) 13 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
14 Zwischenergebnis: Potentialflächen Variante 1150 / 800 / 800 / 600 / 350: ca ,41 ha (ca. 35 % der Privilegierten Fläche von 9.196,17 ha) Änderungen im Vergleich zur Grobanalyse: o Potentialflächen (Variante 800) geringfügig kleiner (in Grobuntersuchung: 3.369,89 ha) aufgrund: 2000m-Puffer um Segelflugplatz Antersberg freigehalten Abstand zu Bahntrassen in der weichen Tabuzone größer (bisher wie Autobahnen, jetzt 1,5x(Nabenhöhe + Rotordurchmesser)) Bauschutzbereich um Radaranlage Maitenbeth freigehalten 600m-Puffer um Flächen für Sport/Freizeit/Erholung mit übergeordneter Bedeutung freigehalten 14 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
15 15 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
16 Zusätzliche landschaftsplanerische und städtebauliche Kriterien Prägende Landschaftsstrukturen (vgl. Themenkarte 16a) o Mehr oder weniger weite Talräume, die die (Moränen-) Landschaft gliedern (z. B. Atteltal, Tal der Ebrach, ) o Niedermoor-, Übergangsmoor- und Hochmoorkomplexe (z. B. Frauenneuhartinger, Jabcobneuhartinger, Lauterbacher und Sensauer Filze, ) o Moränenseen in der Moränenlandschaft des Inn-Chiemsee-Hügellandes (z. B. Egglburger See, Steinsee, ) o Naturraumtypische Reliefformen der Landschaft Endmoränenwälle (z. B. Endmoränenzug zw. der Stadt Ebersberg und dem Markt Kirchseeon) Moränenhangkanten (z. B. Altmoränenhangkante nördlich Purfing) Toteiskessel (z. B. Toteiskessellandschaft Kastenseeon) Windgeschwindigkeiten und Topographie im Plangebiet (vgl. Themenkarte 16a) o Freihaltung der Talräume = windschwächste Bereiche im Landkreis Kompaktheit der Flächen (vgl. Themenkarte 17) o Ausschluss von isoliert liegenden Potentialflächen < 10 ha 16 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
17 17 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
18 Themenkarte 16b: Zusätzliche landschaftsplanerische und städtebauliche Kriterien - Visuelle Wirkung Visuelle Wirkzonen gem. - SCHLESWIG-HOLSTEIN (2003): Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen, (ABl. Nr. L 48 vom S. 893), Gl.-Nr.: KNIES, GRÄFE: Visuelle Wirkunganalyse von Windenergieanlagen im Repowering-Kontext, Ein Werkzeug für die Regionalplanung ( tcdownloadmngr/visuelle_wirkungsanalyse_dh.pdf, aufgerufen im Dezember 2012) Nahzone Mittelzone Fernzone WKA nimmt ein ganzes bis 1/2 des Blickfeldes ein WKA nimmt 1/2 bis 1/4 des Blickfeldes ein WKA nimmt 1/4 bis1/10 des Blickfeldes ein Wirkung unübersehbar dominant subdominant Reichweite bei WKA-Höhe von ca. 200 m ca m ca m ca m Mittelzone der visuellen Wahrnehmung, in der WKA dominant wirkt, reicht bei einer ca. 200 m hohen Anlage bis ca m Entfernung 18 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
19 Auf der Grundlage von Aussagen zur visuellen Wirkung von WKA Definition von freizuhaltenden Orientierungsachsen: Reichweite der Achsen 1500 m ab Siedlungsrand (= Nah- und Mittelzone der visuellen Wahrnehmung,) 1300 m breite Achsen (entspricht der Breite des Horizontalen Sehwinkels des menschlichen Auges von 54 in einer Distanz von 1500 m) 19 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
20 konkrete Anwendung der Orientierungsachsen: bei Siedlungsbereichen, - die in mehr als 180 von Potentialflächen umgeben sind und - die weniger als 1500 m (= Nah- und Mittelzone der visuellen Wahrnehmung) vom Ort entfernt sind Zentrum der Achse: - Bei Siedlungen mit einer Ausdehnung < 1000 m: in der jeweiligen Ortsmitte - Bei Siedlungen mit einer Ausdehnung > 1000 m: an den Ortsrändern Richtung der Achsen in jeweilige Hauptausrichtung der Siedlungsbereiche (z. B. entlang von Straßen oder Höhenzügen) 20 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
21 21 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
22 Konzentrationsflächen Vorentwurf FNP Grobuntersuchung Fläche Planungsgebiet ,00 ha ,00 ha Privilegierte Fläche 9.196,17 ha 8.904,24 ha Potentialflächen 3.233,41 ha ( ca. 35,2% der privilegierten Fläche) - Ausschluss von Potentialflächen 13,90 ha aus Gründen des Artenschutzes - Ausschluss von kleinen isolierten Flächen < 10 ha 58,01 ha 3.369,89 ha - Ausschluss von Potentialflächen innerhalb prägender Landschaftsstrukturen - Ausschluss von Potentialflächen innerhalb Orientierungsachsen Konzentrationsflächen 385,38 ha 441,43 ha 2.334,69 ha ( ca. 25,4% der privilegierten Fläche) 2.980,56 ha ( ca. 33,47% der privilegierten Fläche) Die Konzentrationsflächen gelten für alle Windenergieanlagen, die eine immissionsschutzrechliche Genehmigung (WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m) benötigen. (Begründung S. 90, Kapitel 11) 22 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
23 23 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
24 24 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
25 4 VORTEILE DES GEMEINSAMEN KONZEPTS Mögliche Standorte für WKA nicht der Privilegierung überlassen, sondern die Kommunen sind selbst steuernd und positiv planend tätig Gilt für den gesamten Landkreis Überall die gleichen Kriterien und Abstände Gleichbehandlung aller Bürger An Gemeindegrenzen ist Situation bekannt Konzentration der Windkraft auf weniger sensible Bereiche Freihalten von sensiblen Gebieten Möglichkeit höherer Abstände zu Siedlungsflächen sofern substantieller Raum gegeben ist 25 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
26 5 UNWÄGBARKEITEN Erkenntnisse aus Beteiligungsverfahren Beschränkter Bauschutzbereich (3 km Radius) um Funkfeuer Ottersberg Senderschutzzone 18a LuftVG (15 km Radius um Funkfeuer Ottersberg / Radaranlage Maitenbeth) Naturschutz / Vogelschutz Eigentümer Anregungen Bürger Anregungen Träger öffentlicher Belange 26 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
27 6 WEITERES VORGEHEN Mai / Juni 13 Juni / Juli 13 Aug. / Sept. 13 Pressetermin Uhr, Landratsamt Ebersberg, Raum 1.20 Information Öffentlichkeit Uhr, Oberpframmern, Mehrzweckhalle, Soiherweg 4 Beschlüsse in den Gemeinde- und Stadträten Beschlussvorschlag liegt den Kommunen vor Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach BauGB und Behördenbeteiligung Abwägung Sept. 13 Grobuntersuchung Artenschutz (Endergebnis bis Anfang September, gem. Besprechung vom ) Okt. 13 Nov. / Dez. 13 Jan. / Feb. 14 April / Mai 14 Gemeinde- und Stadträte, Beschluss zur öffentlichen Auslegung Öffentliche Auslegung Abwägung Gemeinderäte, gemeinsamer Feststellungsbeschluss 27 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen
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