Planungskonzept potentieller Standorte für Windkraftanlagen in den Gemeinden des Landkreises Ebersberg

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1 Planungskonzept potentieller Standorte für Windkraftanlagen in den Gemeinden des Landkreises Ebersberg

2 1. Derzeitige Situation 2. Zielsetzung der Gemeinden im Landkreis Ebersberg 3. Planerisches Konzept 3.1 Harte Tabuzone 3.2 Weiche Tabuzone 3.3 Potentialflächen 3.4 Vorschlag Konzentrationsflächen 4. Vorteile des gemeinsamen Konzepts 5. Unwägbarkeiten 6. Ausblick

3 1. DERZEITIGE SITUATION Ziel der Bayerischen Staatsregierung bis 2021: o ca % des Stromverbrauchs aus Windkraft gedeckt o ca neue Windkraftanlagen Informationen durch Winderlass (Hinweise für die Planung und Genehmigung von Einzelanlagen) und durch die Gebietskulisse (Hrsg: Bayerische Staatsministerien) Windkraftanlagen sind üblicherweise privilegierte Vorhaben nach 35 Abs. 1 BauGB

4 2. ZIELSETZUNG DER GEMEINDEN IM LANDKREIS EBERSBERG Mögliche Standorte für WKA nicht der Privilegierung überlassen, sondern selbst steuernd und positiv planend tätig werden Darstellung von Konzentrationsflächen Vorteile für Gemeinden o o o o Gleichbehandlung aller Bürger Freihalten von sensiblen Gebieten Konzentration der Windkraftstandorte auf weniger sensible Bereiche Möglichkeit höherer Abstände zu Siedlungsflächen sofern substantieller Raum gegeben ist

5 3. PLANERISCHES KONZEPT Plangebiet: Gemeinden des Lkr. Ebersberg ohne gemeindefreies Gebiet (dort keine Planungshoheit der Gemeinden) Voraussetzung für die Bildung von Konzentrationsflächen Abschnittsweises Vorgehen erforderlich: 1. Harte Tabuzone Privilegierte Fläche 2. Weiche Tabuzone 3. Potentialflächen 4. Konzentrationsflächen

6 3.1 HARTE TABUZONE Errichtung von WKA rechtlich oder tatsächlich (schlechthin) ausgeschlossen Einzuhaltende Mindestabstände: Art der baulichen Nutzung Einzelanlage (106,2 db(a) = 104 db (A) Schallleistungspegel + 2,2 db (A) Sicherheitszuschlag) Windpark (110 db (A)) Empfehlungen LfU (2006 bzw. 2011) (gem. Winderlass) Vorschlag für den Lkr. EBE (Weiche Tabuzone) Reines Wohngebiet (WR), Krankenhaus Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI), Mischgebiet Dorf (MD), 900 m 1150 m 1150 m 600 m 775 m 800 m 800 m 400 m 525 m 500 m 800 m Außenbereich 400 m 525 m 500 m 600 m Gewerbe / Industrie (GE / GI) Sondergebiet (SO) 250 m 350 m 300 m 350 m Im Einzelfall zu prüfen Für die harte Tabuzone muss von einer Einzelanlage ausgegangen werden!

7 Harte Tabuzone Siedlung Reine Wohngebiete, Krankenhäuser mit Pufferbereich von ca. 900 m Allgemeine Wohngebiete mit Pufferbereich von ca. 600 m Mischgebiet, Mischgebiet Dorf, Außenbereich mit Pufferbereich von ca. 400 m Gewerbegebiete, Industriegebiete mit Pufferbereich von ca. 250 m Sondergebiete je nach Art der Nutzung (z. B. Einzelhandel wie GE, Mädchenheim wie WA, Photovoltaik flächig)

8 Harte Tabuzone Infrastruktur Autobahnen mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 150 m Bundes- und Staatsstraßen mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 90 m Kreisstraßen mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 80 m Bahntrassen mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 150 m Hochspannungsfreileitung 110kV bis 330kV mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 100m Hochspannungsfreileitung 20 kv mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 60 m Richtfunktrassen-Korridor von ca. 200 m Flugplätze Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen (gem. FNP der Gem. Aßling) Flächen für die Ver- bzw. Entsorgung Flächen für den Abbau von Bodenschätzen Vorranggebiete für Bodenschätze und Vorranggebiete für die Wasserversorgung (gem. Regionalplan München)

9 Harte Tabuzone - Natur / Landschaft / Erholung Natura 2000: SPA-Gebiete (= Europäische Vogelschutzgebiete) Pufferbereich um SPA-Gebiet Ismaninger Speichersee: 1000 m (gem. Auskunft Regierung von Oberbayern) Naturschutzgebiete Gesetzlich geschützte Biotope geschützte Landschaftsbestandteile Naturdenkmäler Geotope Wasserschutzgebiete Zone I + II Überschwemmungsgebiete Vorranggebiete für Hochwasserschutz (gem. Regionalplan München) Gewässerflächen Flächen für Sport, Freizeit und Erholung

10 Fläche Landkreis Ebersberg ohne gemeindefreies Gebiet: ,00 ha Harte Tabuzone insgesamt : ,76 ha = Harte Tabuzone (Siedlung) + Harte Tabuzone (Infrastruktur) + Harte Tabuzone (Natur / Landschaft / Erholung) Außerhalb dieser Fläche ist die Errichtung von WKA nach Privilegierung im Normalfall möglich 8.904,24 ha

11 3.2 WEICHE TABUZONE Errichtung von WKA rechtlich oder tatsächlich möglich Einschränkung durch städtebauliche Vorstellungen der Gemeinde anhand eigener Kriterien Abwägung mit konkurrierenden öffentlichen Belangen Privilegierte Fläche insgesamt : 8.904,24 ha

12 Weiche Tabuzone Siedlung Flächen, die von Windkraft freigehalten werden sollten: Reine Wohngebiete, Krankenhäuser mit Pufferbereich von ca m Allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete, Mischgebiete Dorf mit Pufferbereich von ca. 800 m Außenbereich mit Pufferbereich von ca. 600 m (unter Berücksichtigung der optisch bedrängenden Wirkung: Abstand zu Wohnnutzung > 3 x Anlagenhöhe) Gewerbegebiete, Industriegebiete mit Pufferbereich von ca. 350 m Sondergebiete je nach Art der Nutzung (z. B. Einzelhandel wie GE, Mädchenheim wie WA, Photovoltaik flächig) Bereiche für die Siedlungsentwicklung (gem. Regionalplan München)

13 Weiche Tabuzone Infrastruktur Flächen, die von Windkraft freigehalten werden sollten: Geplante Autobahnen mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 150 m Geplante Bundes- und Staatsstraßen mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 90 m Geplante Flächen für die Ver- bzw. Entsorgung Geplante Flächen für den Abbau von Bodenschätzen Flächen, bei denen ein Ausschluss von Windkraft im Einzelfall geprüft werden sollte (vorerst nicht ausgeschlossen): Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze (gem. Regionalplan München) Höhenbeschränkung durch die Wetterradaranlage am Standort Schnaupping Beschränkter Bauschutzbereich um Sende- und Empfangsanlagen (z. B. Funkfeuer bei Ottersberg, Radaranlage in Maitenbeth) Senderschutzzone gem. 18a LuftVG (z. B. Funkfeuer bei Ottersberg, Radaranlage in Maitenbeth) Tieffluggebiete WBV 4 km-radius um Flugplätze (luftrechtliche Prüfung) (z. B. Flugplatz bei Attersberg)

14 Weiche Tabuzone Natur / Landschaft / Erholung Flächen, die von Windkraft freigehalten werden sollten: Ökokonto- / Ausgleichsflächen Baudenkmäler und Bodendenkmäler Geplante Überschwemmungsgebiete und geplante Wasserschutzgebiete Zone I / II Natura 2000: FFH-Gebiete Vorkommen empfindlicher Vogelarten mit Abständen um Brutstätten (z. B. Lachmöwe: 1000 m, Schwarzstorch: 3000 m)

15 Flächen, bei denen ein Ausschluss von Windkraft im Einzelfall geprüft werden sollte (vorerst nicht ausgeschlossen): Landschaftl. Vorbehaltsgebiete und Regionale Grünzüge (gem. Regionalplan München) Landschaftsschutzgebiete Wasserschutzgebiete Zone III (auch geplante) Bannwald Wald mit besonderer Bedeutung für Wasserschutz Wald mit besonderer Bedeutung für Bodenschutz Wald mit besonderer Bedeutung für regionalen Klimaschutz Wald mit besonderer Bedeutung für lokalen Klimaschutz, Immissionsschutz, Lärmschutz Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild Wald mit Erholungsfunktion, Intensitätsstufe I und II

16 3.3 POTENTIALFLÄCHEN Verschneidung von harter Tabuzone und weicher Tabuzone ergibt Potentialflächen! Insg. im Landkreis Ebersberg: 3.369,89 ha Potentialfläche

17 Gesamtbetrachtung der örtlichen Gegebenheiten ergibt prägende Landschaftselemente Weitere Flächen, die von Windkraft freigehalten werden sollten Weite Talräume (z. B. Tal der Sempt, Kupferbachtal, Talgründe von Moosach und Doblbach im ABSP-Schwerpunktgebiet Zweigbecken des Inn-Chiemsee-Gletschers) Niedermoor-, Übergangsmoor- und Hochmoorkomplexe (z. B. Kirchseeoner Moos, Brucker Moos, Frauenneuhartinger Filze) Moränenseen (z. B. Steinsee, Egglburger See) Naturraumtypische Reliefformen der Landschaft wie Endmoränenwälle und Toteiskessel (z. B. Endmoränenzug zw. Ebersberg und Kirchseeon, Toteiskessellandschaft Kastenseeon, Landschaftsbildprägende Hangkanten bei Aiterndorf)

18 3.4 VORSCHLAG KONZENTRATIONSFLÄCHEN Ausschluss von Bereichen, in denen sich prägende Landschaftselemente konzentrieren Ausschluss von kleinen isolierten Flächen < ca. 10 ha Frage: Wird der Windenergie in substantieller Weise Raum geschaffen? Fläche Lkr. Ebersberg ohne gemeindefreies Gebiet: ,00 ha Harte Tabuzone: ,76 ha Privilegierte Fläche: 8.904,24 ha Potentialflächen: 3.369,89 ha Konzentrationsflächen (Vorschlag): 2.980,56 ha 33,47 % der Privilegierten Fläche

19 4. VORTEILE DES GEMEINSAMEN KONZEPTS Gilt für den gesamten Landkreis Überall die gleichen Kriterien und Abstände An Gemeindegrenzen ist Situation bekannt Konzentration der Windkraft auf weniger sensible Bereiche

20 5. UNWÄGBARKEITEN Erkenntnisse aus Beteiligungsverfahren Beschränkte Bauschutzbereiche (z.b. Funkfeuer Ottersberg, Radaranlage in Maitenbeth) Höhenbeschränkung (Wetterradaranlage Schnaupping) Senderschutzzonen 18a LuftVG (nördlicher Lkr.: Funkfeuer in Ottersberg, Radaranlage in Maitenbeth) Tieffluggebiete WBV (südlicher Landkreis) Naturschutz / Vogelschutz Windpotential Eigentümer Bürger TöB`s Datengrundlagen Kriterien zur Vermeidung von Standortkonzentrierungen

21 6. AUSBLICK Vorschlag für mögliche Konzentrationsflächen Diskussionsgrundlage innerhalb der beteiligten Gemeinden Evtl. Abstimmung mit Gemeindetag / Regierung / Fachbehörden / Gemeinden der Nachbarlandkreise Evtl. Kriterien zur Vermeidung einer zu starken Standortkonzentrierung diskutieren Windpotentialanalyse erforderlich Ergebnisse münden in Vorentwurf zu FNP eigener Beschluss aller Gemeinden erforderlich (z. B. nach Sommerpause) Einstieg in Aufstellungsverfahren Teil-FNP Windkraft Naturschutzfachliche Grobuntersuchung evtl. im Zuge des Verfahrens erforderlich

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