Stadt Ochsenfurt. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes als Sondergebiet EH- Einzelhandel

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1 Begründung zum Flächennutzungsplan Stadt Ochsenfurt 21. Änderung des Flächennutzungsplanes als Sondergebiet EH- Einzelhandel (LIDL, FlSt.-Nr. 1550/2, 1554/2, 1554/3, 1554 und ALDI, FlSt.-Nr. 1677, Gemarkung Ochsenfurt) Flächennutzungsplan Aufstellung: 17. April 2018 Vorentwurf: 17. April 2018 Entwurf: Fassung: Entwurfsverfasser: WeimannIngenieure Dipl.-Ing.(Univ.) Arno Weimann Am Bach Dettelbach

2 ALDI, FlSt.-Nr. 1677, Gemarkung Ochsenfurt) Begründung zum Flächennutzungsplan Seite - I - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen Rechtsgrundlagen Stand der Flächennutzungsplanung Regionalplan Schutzgebiete 2 2. Lage, Abgrenzung und derzeitige Nutzung des Planungsgebietes 2 3. Ziel und Inhalte der Änderung 2 4. Erschließung 3 5. Gewässer / Wasserschutzgebiete 3 6. Ver- und Entsorgung 3 7. Immissionsschutz 4 8. Brandschutz 4 9. Denkmalpflege Natur und Landschaft (Grünordnung) Umweltbericht Hinweise zum Aufstellungsverfahren 5 Anhänge Anhang 1: Umweltbericht

3 ALDI, FlSt.-Nr. 1677, Gemarkung Ochsenfurt) Begründung zum Flächennutzungsplan Seite Grundlagen 1.1. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom [2], (BGBl. I S. 2414), FNA 213-1, zuletzt geändert durch Art. 6 AsylverfahrensbeschleunigungsG vom (BGBl. I S. 1722); - Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548); - Planzeichenverordnung vom (BGBl I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1057) Stand der Flächennutzungsplanung In der rechtsgültigen Fassung des Flächennutzungsplans (bekannt gemacht am ) ist der geplante Änderungsbereich EH- Einzelhandel als Mischgebietsfläche dargestellt. Der Änderungsbereich für das Sondergebiet EH- Einzelhandel ist in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Lindhardstraße West (bekannt gemacht am ) enthalten Regionalplan Die Stadt Ochsenfurt liegt in der Planungsregion Würzburg (2) im ländlichen Raum. Als Mittelzentrum soll Ochsenfurt entsprechend dem LEP 2006 in seiner Entwicklung besonders gestärkt werden. Dabei soll eine nachhaltige Raumnutzung angestrebt und der Zersiedelung der Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung rechtzeitig vorgebeugt werden. Dies wird mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes zu einem Sondergebiet innerhalb des Erschließungsgebietes gewährleistet. Mit dem geplanten Sondergebiet EH- Einzelhandel werden die Zukunftssicherung des Lebensmitteldiscountmarktes und die damit verbundene Nahversorgung für die Einwohner gestärkt und nachhaltig gewährleistet.

4 ALDI, FlSt.-Nr. 1677, Gemarkung Ochsenfurt) Begründung zum Flächennutzungsplan Seite Schutzgebiete Für die Teilfläche im Gesamtgebiet des zu ändernden Bebauungsplanes Lindhardstraße West existieren weder wasserwirtschaftliche noch naturschutzrechtliche Schutzgebiete. 2. Lage, Abgrenzung und derzeitige Nutzung des Planungsgebietes Der Bereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den rechtskräftigen Bebauungsplan Lindhardstraße West zuzüglich westlich angrenzender Teilflächen eines ehemaligen, rückgebauten Natursteinbetriebs (FlSt.-Nr. 1550/2 und 1554/2, Gemarkung Ochsenfurt). Die Fläche ist mit zwei Einzelhandel-Lebensmittelmärkten mit zugehörigen Parkflächen bebaut. Das Plangebiet erstreckt sich westlich der Pestalozzistraße über die Flurstücke Nr. 1550/2, 1554/2, 1554/3, 1554 (LIDL) sowie östlich der Pestalozzistraße auf das Flurstück Nr (ALDI), jeweils Gemarkung Ochsenfurt und umfasst eine Fläche von ca. 2,0 ha. 3. Ziel und Inhalte der Änderung Das Ziel der 21. Änderung besteht in der Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzung für die Erweiterung der Lebensmitteldiscountmärkte (ALDI und LIDL), für welche durch die Vergrößerung der Verkaufsfläche auf jeweils m² zzgl. eines Fachmarktes für Getränke die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß 11 (3) BauNVO erforderlich wird. Mit der Erweiterung der Verkaufsfläche für die Lebensmitteldiscountmärkte ALDI, einschließlich einem Fachmarkt für Getränke und LIDL werden die Grundlagen zur künftigen Sicherung der Standorte mit der Wahrnehmung der Versorgungsaufgaben sowie die Verbesserung der Warenversorgung der Stadt Ochsenfurt, insbesondere für die angrenzenden Wohnquartiere, geschaffen. Gemäß 8 (2) BauGB ist der Bebauungsplan für das Sondergebiet EH- Einzelhandel auch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Nutzungsstruktur bleibt durch die Änderung als Sondergebiet für die bestehenden städtebaulichen Gegebenheiten unverändert.

5 ALDI, FlSt.-Nr. 1677, Gemarkung Ochsenfurt) Begründung zum Flächennutzungsplan Seite Erschließung Das Sondergebiet ist über die bestehende Stadtstraße Pestalozzistraße erschlossen und hat seine Anbindung mit dem regionalen Straßennetz innerhalb der OD Ochsenfurt an die St 2418 (Südtangente). Zur südlich angrenzenden Erschließungsstraße ( Lindhardstraße ) bestehen keine verkehrlichen Erschließungen, welche im Bebauungsplan auch ausgeschlossen werden. 5. Gewässer / Wasserschutzgebiete Das Änderungsgebiet weist keine Schutzgebiete hinsichtlich Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete oder vergleichbare Anforderungen bzgl. des Grundwassers auf. Die Entwässerung erfolgt an die bestehende Mischwasserkanalisation der Stadt Ochsenfurt. Im Zuge der Erschließung sind grundsätzlich die quantitativen und qualitativen Anforderungen / Vorgaben des Merkblattes ATV-DVWK-M 153 Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser zu beachten. 6. Ver- und Entsorgung Mit den städtebaulichen Änderungen im Geltungsbereich der Grundstücke für die LILD- und ALDI-Verkaufsmärkte sind keine grundsätzlichen Änderungen an den öffentlichen Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsanlagen verbunden.

6 ALDI, FlSt.-Nr. 1677, Gemarkung Ochsenfurt) Begründung zum Flächennutzungsplan Seite Immissionsschutz Unter Bezug auf die Baugrenzen und der vorgesehenen Gebäudeerweiterungen muss sichergestellt sein, dass durch die gebäudetechnischen Einrichtungen, den Anlieferungszonen sowie durch die vorgesehenen Pkw-Parkplätze keine unzulässigen Schallemissionen auf die Immissionsorte der benachbarten Wohnbebauungen einwirken. Die entsprechenden Nachweise sind im Bebauungsplanverfahren sowie im baurechtlichen Genehmigungsverfahren für die konkrete Bebauung zu erbringen. 8. Brandschutz Der notwendige Brandschutznachweis ist im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens entsprechend der BayBO zu erbringen. 9. Denkmalpflege Es befinden sich keine Bau- und Bodendenkmäler im Geltungsbereich des Plangebietes (vgl. bayern-viewer Denkmal ). Bei etwaigen Funden sind die Bestimmungen des Art. 8 (1) und (2) gemäß Denkmalschutzgesetz zu beachten. 10. Natur und Landschaft (Grünordnung) Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind ausschließlich die Flurstücke Nr. 1550/2, 1554/2, 1554/3, 1554 (LIDL-Verkaufsmarkt) sowie 1677 (ALDI-Verkaufsmarkt), jeweils Gemarkung Ochsenfurt, betroffen, sodass die Belange der Grünordnungsplanung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Lindhardstraße West vom beibehalten werden. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist hier (Innenbereich nach 34 BauGB) nicht anzuwenden, entsprechende Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht sind nicht veranlasst.

7 ALDI, FlSt.-Nr. 1677, Gemarkung Ochsenfurt) Begründung zum Flächennutzungsplan Seite Umweltbericht Zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der parallel erfolgenden Bebauungsplanung ein gemeinsamer Umweltbericht als Bestandteil der Begründungen erstellt. Der Umweltbericht liegt als Anhang 1 bei. 12. Hinweise zum Aufstellungsverfahren Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Stadtrat am beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich am bekannt gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB wurde durch Auflegung der Planung vom bis durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom beteiligt. Der Entwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung wurde gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom angehört. Der Stadtrat der Stadt Ochsenfurt hat in seiner Sitzung am die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom festgestellt. Vorentwurf: Dettelbach, den 17. April 2018 Entwurf: Dettelbach, den Fassung: Dettelbach, den Ochsenfurt, den WeimannIngenieure Dipl.-Ing. (Univ.) Arno Weimann Stadt Ochsenfurt Am Bach 1 Hauptstraße Dettelbach Ochsenfurt Dipl.-Ing. Arno Weimann Geschäftsleitung Peter Juks 1. Bürgermeister

8 ALDI, FlSt.-Nr. 1677, Gemarkung Ochsenfurt) Begründung zum Flächennutzungsplan Seite Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am gemäß 6 Abs. 5 BauGB nach Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit in Kraft getreten. Ochsenfurt, den Stadt Ochsenfurt Hauptstraße Ochsenfurt Peter Juks 1. Bürgermeister Dateiname: S:\17523\Bericht\523eb001_FNP.docx

9 ALDI, FlSt.-Nr. 1677, Gemarkung Ochsenfurt) Begründung zum Flächennutzungsplan Anhang 1 Umweltbericht

10 Begründung zum Flächennutzungsplan Seite 1 von 12 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Einleitung Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele der Änderung Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele 3 2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei der Durchführung der Planung Kurzbeschreibung des Plangebiets Schutzgut Mensch Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima / Luft Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur- und Sachgüter 8 3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 9 4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Artenschutzrechtliche Prüfung Maßnahmen zum Ausgleich 9 5 Alternative Planungsmöglichkeiten 10 6 Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten 10 7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 10 8 Quellen 11 9 Allgemein verständliche Zusammenfassung 11 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Seite Abbildung 1: Bestehender B-Plan Lindhardstraße West (Ausschnitt) und geplante Änderung 2 Abbildung 2: Lageplan / Topographische Karte 3 Abbildung 3: Luftbild des Planungsgebiets 5 Abbildung 4: Grundstücke Fl.-Nr. 1554/2 und 1550/2 mit Abbrucharbeiten 5 Abbildung 5: Festgesetztes Überschwemmungsgebiet 7

11 Begründung zum Flächennutzungsplan Seite 2 von 12 1 Einleitung Bei der Änderung von Bauleitplänen ist gemäß 2a BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 1.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele der Änderung Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die notwendige Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Lindhardstraße West vorbereitet und so die geplante Erweiterung des Lidl-Einkaufsmarktes (Parkplatzflächen) auf das westlich angrenzende Grundstück bauleitplanerisch ermöglicht werden. Abbildung 1: Bestehender B-Plan Lindhardstraße West (Ausschnitt) und geplante Änderung

12 Begründung zum Flächennutzungsplan Seite 3 von Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele Regionalplan Der Regionalplan (Region 2 Würzburg) enthält keine konkreten, naturschutzfachlichen Darstellungen für das Planungsgebiet. Naturschutzrecht (BNatSchG und BayNatSchG) Im Geltungsbereich der geplanten Flächennutzungsplanänderung sowie in der näheren Umgebung befinden sich keine Natura 2000-Gebiete oder andere Schutzgebiete nach Naturschutzrecht. Amtlich kartierte Biotope sind ebenfalls nicht betroffen. Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Würzburg (ABSP) Das ABSP enthält keine konkreten fachlichen Aussagen für das Untersuchungsgebiet. 2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei der Durchführung der Planung 2.1 Kurzbeschreibung des Plangebiets Abbildung 2: Lageplan/Topographische Karte (Quelle: FIS-Natur, Bayerisches Landesamt für Umwelt)

13 Begründung zum Flächennutzungsplan Seite 4 von 12 Das Plangebiet liegt südöstlich der Ochsenfurter Altstadt im innerstädtischen Bereich. Im Norden grenzt die St 2418 (Südtangente) an, im Südosten die Berufsfachschule. Westlich schließen sich Misch- und Gewerbeflächen (einschließlich Gelände der Freiwilligen Feuerwehr) an, im Osten (Salbenweg) und im Südwesten ist es Wohnbebauung. 2.2 Schutzgut Mensch Bestand Beim überplanten Bereich handelt es sich um eine Teilfläche von bereits gewerblich genutzten Flächen, das keine Bedeutung für die Wohn- und Erholungsfunktion hat. Vorbelastungen bestehen in Form von Verkehrsemissionen ausgehend von der Bahnlinie, der Südtangente (St 2418) und den angrenzenden innerörtlichen Erschließungsstraßen. Auswirkungen Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden, da die überplanten Flächen bereits gewerblich genutzt werden und entsprechend vorbelastet sind. Zudem ist der Bereich ohne Bedeutung für die Wohn- und Erholungsfunktion. 2.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen Bestand Im Geltungsbereich befinden sich keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht oder amtlich kartierte Biotope. Durch die bereits bestehenden Nutzungen (s. o.) und die damit verbundenen Vorbelastungen ist das Planungsgebiet nur von geringer Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

14 Begründung zum Flächennutzungsplan Seite 5 von 12 Abbildung 3: Luftbild des Planungsgebiets (Quelle: FIS-Natur Bayern) Abbildung 4: Grundstücke Fl.-Nr. 1554/2 und 1550/2 mit Abbrucharbeiten Die Grundstücke westlich des Lidl-Einkaufsmarktes (Fl.-Nr. 1554/2 und 1550/2), die für die Erweiterung der Parkflächen vorgesehen sind, sind nahezu vollständig überbaut oder versiegelt. Derzeit werden die vorhandenen baulichen Anlagen abgerissen.

15 Begründung zum Flächennutzungsplan Seite 6 von 12 Auswirkungen Mit der Änderung des Flächennutzungsplans bzw. mit der geplanten baulichen Erweiterung (Parkflächen) sind keine Verluste von naturschutzfachlich bedeutsamen Strukturen (Gehölze) verbunden. Spezieller Artenschutz Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist zu prüfen, ob europarechtlich streng geschützte Arten betroffen sein könnten. Es ist zu prüfen, ob dem Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote nach 44 Abs. 1 BNatSchG entgegenstehen und ob entsprechende Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind, die im Bebauungsplan festgesetzt werden müssen. Die Flächen haben aufgrund der bestehenden Nutzung (Versiegelung, Bebauung, Straßenverkehr) nur geringe Bedeutung für Tiere und Pflanzen. An Tierarten sind sogenannte Allerweltsarten zu erwarten, insbesondere Vogelarten der ökologischen Gilde der Siedlungsbereiche. Besondere, artenschutzrechtlich relevante Artvorkommen (Amphibien, Reptilien, Säugetiere, Fische, Libellen, Tagfalter, Nachtfalter) sind nicht zu erwarten, da keine geeigneten Habitate vorhanden sind. 2.4 Schutzgut Boden Bestand Die Böden im Planungsgebiet sind anthropogen stark überprägt (Auffüllungen, Versiegelung und Überbauung). Dementsprechend ist die Bedeutung für den Naturhaushalt sehr gering. Auswirkungen Die geplanten Parkflächen befinden sich im Bereich von bereits überbauten oder versiegelten, gewerblich genutzten Flächen, die derzeit rückgebaut werden. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden (Verlust von Bodenfunktionen) sind somit nicht zu erwarten.

16 Begründung zum Flächennutzungsplan Seite 7 von Schutzgut Wasser Bestand Im Planungsgebiet befinden sich keine Oberflächengewässer oder wasserrechtlich bedeutsame Schutzgebiete. Es liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten. Die Bedeutung der Fläche für den Naturhaushalt, insbesondere für das Schutzgut Wasser ist nur gering. Abbildung 5: Festgesetztes Überschwemmungsgebiet (Quelle: Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete, Bayerisches Landesamt für Umwelt) Auswirkungen Die geplanten Parkflächen befinden sich im Bereich von bereits überbauten oder versiegelten, gewerblich genutzten Flächen, die derzeit rückgebaut werden. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser (z. B. Reduzierung von Versickerungsflächen) sind somit nicht zu erwarten.

17 Begründung zum Flächennutzungsplan Seite 8 von Schutzgut Klima / Luft Bestand Das Gebiet gehört dem Klimabezirk Mainfranken an. Charakteristisch ist ein deutlich subkontinental geprägtes Klima mit geringen Jahresniederschlägen von 550 mm bis 650 mm. Die mittlere Jahres-Lufttemperatur beträgt 8 C bis 9 C. Das Plangebiet ist aufgrund der innerstädtischen Lage und der gewerblichen Nutzung (Überbauung, Versiegelung) ohne besondere Bedeutung für das Geländeklima. Auswirkungen Durch das Vorhaben werden keine Flächen neu versiegelt oder überbaut. Auswirkungen auf das Geländeklima sind daher nicht zu erwarten. 2.7 Schutzgut Landschaft Bestand Das Planungsgebiet wird bereits gewerblich genutzt. Landschaftsbild- bzw. Ortsbildprägende Strukturen (v. a. Gehölze) sind nicht vorhanden. Die vorhandene Bepflanzung besteht in erster Linie aus gepflanzten Einzelbäumen in den Randflächen der Parkplätze. Auswirkungen Es ist keine Rodung von landschaftsbild- bzw. ortsbildprägenden Gehölzen geplant. 2.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bestand Kultur- und Sachgüter (Boden- und Baudenkmäler, Vorrang- oder Vorbehaltsflächen für Bodenschätze) sind im Geltungsbereich nicht bekannt. Auswirkungen Keine

18 Begründung zum Flächennutzungsplan Seite 9 von 12 3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Ohne Änderung des Flächennutzungsplans kann der bestehende Einkaufsmarkt einschließlich Parkflächen nicht erweitert werden. 4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Der im Planungsgebiet vorhandene Gehölzbestand (v. a. Einzelbäume zur Begrünung der Parkflächen) werden erhalten. 4.2 Artenschutzrechtliche Prüfung Artenschutzrechtlich veranlasste Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig, da keine artenschutzrechtlich relevanten Arten vorhanden oder vom Vorhaben betroffen sind (vgl. Kap. 2.3). 4.3 Maßnahmen zum Ausgleich Nach Auskunft des Landratsamtes (Frau Friedl) vom ist für die Änderung des Flächennutzungsplans und auch des rechtskräftigen Bebauungsplanes die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzuwenden, da es sich um Innenbereich nach 34 BauGB handelt und zudem die Eingriffsregelung bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplans abgehandelt wurde. Ausgleich oder Ersatz nach der Eingriffsregelung ist also nicht notwendig.

19 Begründung zum Flächennutzungsplan Seite 10 von 12 5 Alternative Planungsmöglichkeiten Ziel des Vorhabens ist es, den Flächennutzungsplan so zu ändern, dass der bestehende Einkaufsmarkt bzw. die Parkflächen erweitert werden können. Alternative Planungsmöglichkeiten sind nicht vorhanden. 6 Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten Die Beschreibung der Schutzgüter und der prognostizierten Auswirkungen erfolgen verbal-argumentativ. Grundlage dafür sind eigene Erhebungen vor Ort sowie: - Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-Natur) - Topographische Karte 1: Luftbild (FIS-Natur Online / FIN-Web, Bayerisches Umweltministerium) - Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) Landkreis Würzburg - Biotopkartierung Bayern (Bayer. Landesamt für Umwelt) - Schutzgebietslisten Die verwendeten Unterlagen werden als ausreichend für die methodische Bearbeitung der Umweltprüfung eingeschätzt. 7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Da vom Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen, sind keine Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen notwendig.

20 Begründung zum Flächennutzungsplan Seite 11 von 12 8 Quellen Literatur - Bayerisches Staatsministerium des Innern (Oberste Baubehörde, 2007): Der Umweltbericht in der Praxis Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung (ergänzte Fassung). 2. Auflage, München - Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen: Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Ein Leitfaden (ergänzte Fassung, 2003). München - Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz BayNatSchG) in der Fassung vom Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG) vom Internet-Recherchen - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Bayerischer Denkmal-Atlas ( BayernViewer Denkmal ) - Bayerisches Landesamt für Umwelt: FIS-Natur (Schutzgebiete, Biotopkartierung, FFH-Gebiete) - Bayerisches Landesamt für Umwelt: Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete IÜG 9 Allgemein verständliche Zusammenfassung Der vorliegende Umweltbericht behandelt die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ochsenfurt im Bereich Lindhardstraße. Dazu wurden die zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Belange nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB geprüft und beschrieben.

21 Begründung zum Flächennutzungsplan Seite 12 von 12 Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die notwendige Bebauungsplanänderung und somit die Erweiterung der bestehenden ALDI- und LIDL-Einkaufsmärkte ermöglicht werden. Als Ergebnis des vorliegenden Umweltberichts ist festzustellen, dass bei der Umsetzung der Flächennutzungsplanänderung aufgrund der Vorbelastungen keine erheblichen und nachhaltigen Umweltauswirkungen im Sinne der einzelnen Umweltfachgesetzgebungen für die einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind.

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