Patentqualität - Was ist das und warum ist Patentqualität wichtig?
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- Philipp Siegel
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1 Patentqualität - Was ist das und warum ist Patentqualität wichtig? Prof. Dr. jur Christoph Ann LL. M. Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum Technische Universität München TUM School of Management Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC) Distinguished Guest Professor (Global), Keio Univ., Tokio Adjunct Professor, GWU Law School, Washington D.C. Adjunct Professor, LaTrobe Univ., School of Law, Melbourne Vortrag GRUR-Bezirksgruppe Mitte-Ost Dresden, 5. Dezember 2018 Gliederung I. Was ist Patentqualität? II. Warum ist Patentqualität essentiell für das Patentsystem als Ganzes? III. Wo entfaltet Patentqualität Wirkungen für den einzelnen Rechteinhaber? 1 Gewährleistung der Ausschlusswirkung von Patenten 2 Bestand des unbedingten Unterlassungsanspruchs nach 139 PatG 3 Verfahrensaussetzung im (deutschen) Verletzungsprozess nach 148 ZPO 4 Zwangsvollstreckung von Unterlassungstiteln (Urteilen im Verletzungsprozess) 5 Erlass einstweiliger Unterlassungsverfügungen nach 940 ZPO IV. Zusammenfassung und Ausblick 2 1
2 I. Was ist Patentqualität? Patentqualität ist die Wirkungsmacht und Rechtsbeständigkeit von Patenten. Dass sie vom Rechtsverkehr (maßgeblich von den Wettbewerbern) respektiert werden. Dass sie von Investoren als Qualitätsausweis akzeptiert werden. Dass der Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden kann, der aus ihnen folgt. Dass sie in einem möglichen Nichtigkeitsprozess Bestand haben (werden). Im Bifurkationssystem (wie in Deutschland oder Korea): dass der Verletzungsprozess nicht durch Erhebung einer Nichtigkeitsklage aufgehalten werden kann. Dass gegen Patentverletzungen einstweiliger Rechtsschutz erreichbar ist (durch Unterlassungsverfügung). 3 II. Warum ist Patentqualität essentiell für das Patentsystem als Ganzes? Entscheidend für jedes Patentsystem ist nicht, ob sein Patentamt Patente erteilen kann, sondern ob die vom Patentamt erteilten Patente durchsetzbar sind! Patente sind für den Anmelder zunächst bloße Kosten. Sinn macht ihre Erlangung nur dann, wenn diese Kosten gedeckt werden können. Kostendeckung erfordert Patentverwertung: durch Ausschluss von Wettbewerbern, durch Veräußerung, durch Lizenzierung. Jede dieser Verwertungen setzt den Rechtsbestand von Patenten voraus. Fehlt er, werden: Dritte Patente nicht mehr respektieren, sd Patentgegenstände einfach benutzen Investoren kein Geld geben Verwertungen nicht gelingen, weil niemand das Patent kaufen oder Lizenz nehmen will 4 2
3 III. Wo entfaltet Patentqualität Wirkungen für den einzelnen Rechteinhaber? Patente sind kein Wert an sich. Sie müssen auch verwertbar sein. Das verkennen häufig selbst Erfinder. Darum die höchst berechtigte Eingangsfrage eines norwegischen Patentanwalts! Und wenn es um Patentverwertung geht, hat (fehlende) Patentqualität folgende Effekte: 1 Gewährleistung der Ausschlusswirkung von Patenten 2 Bestand des unbedingten Unterlassungsanspruchs nach 139 PatG 3 Verfahrensaussetzung im (deutschen) Verletzungsprozess nach 148 ZPO 4 Zwangsvollstreckung von Unterlassungstiteln (Urteilen im Verletzungsprozess) 5 Erlass einstweiliger Unterlassungsverfügungen nach 940 ZPO 5 Gewährleistung der Ausschlusswirkung von Patenten Nur hochwertige Patente werden respektiert! Nicht bestandskräftige Patent entfalten keine Abschreckungswirkung. Das zeigen die Verhandlung von FRAND-Lizenzgebühren für Telekom-Patente, die gegenwärtig weltweit stattfinden. Hier fordern Lizenznehmer (zb aus der Automobilindustrie) Portfolionachlässe von bis zu 80% wegen angeblicher latenter Patentnichtigkeit. Sie drohen, Patente einfach zu verletzen, und sich im Verletzungsprozess durch die Behauptung der Patentnichtigkeit oder durch die Erhebung von Nichtigkeitsklagen zu wehren. 6 3
4 Bestand des unbedingten Unterlassungsanspruchs nach 139 PatG Nicht hilfreich ist mangelnde Patentqualität auch in der Diskussion um den unbedingten Unterlassungsanspruch, wie er in Deutschland besteht. Für Deutschland bestimmt 139 Patentgesetz (PatG): (1) Wer entgegen den 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Verletzten bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Viele Staaten kennen einen unbedingten Unterlassungsanspruch nicht (mehr), zb die USA seit der U.S. Supreme-Court Entscheidung ebay Inc. v. MercExchange, L.L.C. aus 2006 (547 U.S. 388). Auch in Deutschland gibt es Kritik, und tatsächlich erfordert ein unbedingter Unterlassungsanspruch bestandkräftige Patente. Steht die Patentqualität in Frage, ist die Gewährung eines solchen Anspruchs nicht zu vertreten; zumal in Bifurkationssystemen wie Deutschland oder Korea! 7 Verfahrensaussetzung im (deutschen) Verletzungsprozess nach 148 ZPO 148 Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt: Das Gericht kann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, anordnen, dass die Verhandlung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung der Verwaltungsbehörde auszusetzen sei. Deutsche Verletzungsgerichte müssen in Kraft stehende Patent respektieren Sie setzen daher nur aus, wenn sie eine überwiegende Erfolgsaussicht im Verletzungsprozess sehen. Das ist sehr selten. Ich hatte binnen 3 Jahren am Landgericht Mannheim nur einen einzigen solchen Fall. Es könnte aber häufiger werden, wenn die Patentqualität schlechter wird! 8 4
5 Zwangsvollstreckung von Unterlassungstiteln (Urteilen im Verletzungsprozess) Bis zur Rechtskraft der Entscheidung sind Urteile deutscher Verletzungsgerichte vorläufig vollstreckbar. Bei Unterlassungstiteln ist das schwierig, weil Verdrängung vom Markt droht. Auch kann es sein, dass das Urteil der ersten Verletzungsinstanz nicht durch eine Klageabweisung in der Berufung (also vor dem OLG) wegfällt, sondern durch die Vernichtung des Streitpatents vor dem Bundespatentgericht (BPatG), das über die Nichtigkeitsklage (des Verletzungsbeklagten) entscheidet. Gegen die Vollstreckung kann darum (und wird nicht selten) Vollstreckungsschutz gewährt werden, auch wenn der Vollstreckungsgläubiger die Stellung von Sicherheitsleistung angeboten hat. Auch die Vollstreckbarkeit von Urteilen im Verletzungsprozess hängt also an der Patentqualität. 9 Erlass einstweiliger Unterlassungsverfügungen nach 940 ZPO Ähnlich bei der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes durch Erlass von Unterlassungsverfügungen: Auch er setzt ein bestandskräftiges Patent voraus, denn es entsteht Schaden, wenn einem Verletzungsbeklagten die Benutzung eines Patents einstweilen verboten wird, das sich später als nichtig erweist. Die wichtigen Verletzungsgerichte in Düsseldorf und Mannheim/Karlsruhe stellen darum besondere Anforderungen an die Patentqualität. In Düsseldorf müssen diese dadurch gehärtet worden sein, dass sie zusätzlich zu Patentprüfung nochmals überprüft worden sind, DE-Patente in einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren, EP-Patente in der Beschwerde. München ist liberaler, aber auch im Unterschied zwischen den Gerichten zeigt sich die Bedeutung der Patentqualität, und ihre kritische Einschätzung durch wichtige deutsche Verletzungsgerichte. 10 5
6 IV. Zusammenfassung und Ausblick Patentqualität wird mehr und mehr zum Megathema des Patentwesens, denn vieles hängt an der Patentqualität. Der Wert von Patenten für die Rechteinhaber (Abschreckung von Wettbewerbern, Attraktivität für Investoren und Lizenznehmer). Die Verfügbarkeit des unbedingten Unterlassungsanspruchs (anders als ebay). Die Durchsetzbarkeit von Patenten (Verfahrensaussetzung). Die Vollstreckbarkeit von Unterlassungstiteln vor den Verletzungsgerichten. Die Verfügbarkeit einstweiligen Rechtsschutzes. Und Patentämter sind der Schlüssel zum Thema, denn sie erzeugen Patentqualität. Arbeiten Patentämter zu großzügig, gerät das Patentsystem in Gefahr! 11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 12 6
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