Positionspapier des Flughafenverbandes ADV zum Thema: Umsetzung der Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) in nationales Recht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Positionspapier des Flughafenverbandes ADV zum Thema: Umsetzung der Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) in nationales Recht"

Transkript

1 Positionspapier des Flughafenverbandes ADV zum Thema: Umsetzung der Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) in nationales Recht Stand: 13. Mai 2014

2 1. Ausgangslage Im EU-Amtsblatt vom wurde die neue Sektorenrichtlinie * veröffentlicht. Zu der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, die bis zum 18. April 2016 erfolgen muss, vertritt die ADV folgende Positionen: 2. Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Struktur im Sektorenbereich Mit der Einführung der Sektorenverordnung im Jahr 2009 wurde die Anwendung des Vergaberechts im Sektorenbereich erheblich vereinfacht. Auch hat die Vergabepraxis mit der 1:1-Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben gute Erfahrungen gemacht. Durch die Trennung der vergaberechtlichen Vorschriften im Sektorenbereich einerseits sowie der klassischen öffentlichen Auftraggeber andererseits konnten die europarechtlich vorgesehenen Besonderheiten des Sektorenvergaberechts bewahrt bleiben. Für die ADV hat daher die Beibehaltung der bisherigen Struktur, insbesondere die Trennung zwischen Sektorenbereich und klassischem Vergaberecht, hohe Bedeutung. Beispielhaft soll hier an die Regelungen zu Rahmenvereinbarungen erinnert werden. Die Regelungen in Art. 33 der Richtlinie 2014/25 EU weichen erheblich von der detaillierteren Vorschrift in der Vergaberichtlinie für die klassischen öffentlichen Auftraggeber ab. Diese Differenzierung muss auch in der Gesetzes-Systematik zum Ausdruck kommen. Auch sollten durch die neue Sektorenrichtlinie nicht verbindlich vorgegebene Bezugnahmen, wie z.b. in Art. 80 der Sektorenrichtlinie für Grenzen von Mindestumsätzen, unterbleiben. Solche Verweisungen sind bei der Anwendung der Regelung unpraktisch und erschweren diese. 3. Umgang mit Optionen Die Richtlinie 2014/25/EU enthält zahlreiche Optionen für die Anwendung bestimmter Regelungen. Hierbei handelt es sich einerseits um Optionen für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung bestimmter Anforderungen sowie für optionale Vorgehensweisen der Anwender selbst. Es sollte den Anwendern des Sektorenvergaberechts überlassen bleiben, die Entscheidung über die Nutzung von Optionen zu treffen. Nach Auffassung der * Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG) ADV-Posititionspapier Seite 2

3 ADV sind die Auftraggeber im konkreten Einzelfall am besten in der Lage, die erforderliche Entscheidung zu treffen. Entsprechend muss in der Umsetzung darauf geachtet werden, dass Optionen als echte Wahlmöglichkeit zugunsten der Anwender ausgestaltet werden. Dies betrifft beispielsweise die Wahl bestimmter Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe sowie für Sammelbeschaffungen (Art. 52 ff.). Dies betrifft insbesondere auch die Wahl der Zuschlagskriterien. Nach Art. 82 können die Mitgliedstaaten eine Auftragsvergabe mit dem Preis als alleiniges Zuschlagskriterium unterbinden, wobei die grundsätzliche europarechtliche Zulässigkeit des Preises als alleiniges Kriterium z.b. in Art. 76 Abs. 5 Sektorenrichtlinie vorausgesetzt wird. In der Vergabepraxis gibt es aber zahlreiche Fallkonstellationen, bei denen eine Auftragsvergabe völlig transparent nur auf den Preis gestützt werden kann, ohne dass dadurch der Wettbewerb oder die Qualität der Leistung beeinträchtigt würden. Es wird daher dringend empfohlen, den Preis als alleiniges Zuschlagskriterium nicht im Rahmen der Umsetzung zu verbieten. 4. Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe zur Unterstützung gemeinsamer gesellschaftlicher Ziele Ursprünglich war das Sektorenvergaberecht zur Verwirklichung des Binnenmarktes und der Schaffung echten Wettbewerbes erlassen worden. Mit der Sektorenrichtlinie tritt die Unterstützung zur Umsetzung gemeinsamer gesellschaftlicher Ziele neben diesen Zweck. Nach dem Inhalt der Sektorenrichtlinie handelt es sich hierbei um eine Option. Die vom Anwendungsbereich des Sektorenvergaberechts erfassten öffentlichen Auftraggeber weisen eine heterogene Struktur auf, die ursprünglich der Grund war, warum ein gesondertes vergaberechtliches Regime geschaffen wurde. Während in einzelnen Bereichen kein ausgeprägter Wettbewerb besteht, sind Sektorenauftraggeber in anderen Bereichen einem echten Wettbewerb, auch grenzübergreifend, ausgesetzt. Der Wettbewerb der Verkehrsflughäfen um Passagiere und Fracht zählt zu den Bereichen, in denen grenzüberschreitender Wettbewerb besteht. Würden den deutschen Verkehrsflughäfen besondere Verpflichtungen zur Umsetzung gemeinsamer gesellschaftlicher Ziele verbindlich auferlegt, könnte dies einen erheblichen Nachteil darstellen, da die Berücksichtigung derartiger Aspekte häufig mit höheren Kosten und besonderen Anforderungen im Vergabeverfahren verbunden wäre. Insofern muss im Rahmen der Umsetzung darauf geachtet werden, dass die Berücksichtigung gemeinsamer gesellschaftlicher Ziele im Sinne der Sektorenrichtlinie nur als Option ausgestaltet ist. Grundsätzlich gilt nach Auffassung der ADV, dass allein maßgebendes Ziel des Vergaberechts die Regelung der Beschaffung durch die öffentliche Hand bleiben muss. Vergabefremde Aspekte zur Umsetzung weitergehender gewünschter und auch notwendiger (gesellschafts-)politischer Ziele müssen mit geeigneten Mitteln ADV-Posititionspapier Seite 3

4 an anderer Stelle verfolgt werden. Die Vergabegesetze der Länder zeigen gerade, dass derartige Aspekte in der praktischen Umsetzung eher zu einem Formalismus führen, als zu der Erreichung der verfolgten Ziele Wesentliches beizutragen. Hilfreich wäre hingegen, verstärkt auf bestehende Instrumentarien zurückzugreifen. So steht bspw. der Zoll für die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohnes zur Verfügung. Das Vergaberecht vermag hierzu wenig beitragen. 5. Einhaltung von umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen In Art. 36 Abs. 2 der Sektorenrichtlinie in Verbindung mit dem 52. Erwägungsgrund wird die angemessene Einbeziehung ökologischer, sozialer und arbeitsrechtlicher Erfordernisse in die Vergabeverfahren statuiert. Die Mitglieder der ADV widersetzen sich selbstverständlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nicht. Allerdings kann die Einhaltung entsprechender Vorgaben entweder auf eine einfache und handhabbare Weise oder aber durch Schaffung eines gesteigerten Bürokratismus umgesetzt werden. Aus Sicht der ADV sind hier einfache und schlanke Methoden zu bevorzugen. Insbesondere die im Rahmen der Eignungsnachweise und -erklärungen eingeschlagene Richtung über die Abgabe von Eigenerklärungen scheint hier zielführend. 6. Umsetzungsfristen für E-Vergabe In Art. 40 der Sektorenrichtlinie wird die Pflicht zur E-Vergabe eingeführt. Die E- Vergabe ist für größere Sektorenauftraggeber, die regelmäßig EU-weite Vergabeverfahren durchführen, ein geeignetes Instrument für effektive und ressourcensparende Beschaffungen. Diese Auftraggeber haben daher bereits Maßnahmen zur Einführung von E-Vergabe-Systemen veranlasst. Für kleinere und mittlere Verkehrsflughäfen, die nur ausnahmsweise EU-weite Vergabeverfahren durchführen, bedeutet die Implementierung einer E-Vergabe jedoch einen erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwand. Um diesen Auftraggebern ausreichend Zeit für die Umsetzung der Vorgaben zu gewähren, sollten die verlängerten Umsetzungsfristen im Bereich der E-Vergabe nach Art. 106 der Sektorenrichtlinie ausgeschöpft werden. 7. Einzelne inhaltliche Anmerkungen Zu einzelnen Neuerungen der Sektorenrichtlinie vertritt die ADV folgende Auffassung: ADV-Posititionspapier Seite 4

5 7.1 Rahmenvereinbarung nach Art. 45 Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde die Konkretisierung des Mini-Wettbewerbes im Sektorenbereich fallen gelassen. Hier sollte im Rahmen der Umsetzung deutlich der europarechtlich vorgesehene größere Beurteilungsspielraum der Sektorenauftraggeber im Verhältnis zu den klassischen Auftraggebern klargestellt werden. 7.2 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit, Art. 82 Hier wird für die Verkehrsflughäfen, wie für alle übrigen Auftraggeber, eine große Unsicherheit entstehen, wenn im Rahmen der Umsetzung keine Präzisierungen durch den Gesetzgeber bzw. Verordnungsgeber erfolgen. Insbesondere der Umgang mit Änderungsmöglichkeiten nach VOB/B bzw. VOL/B sollte im Gesetzgebungsverfahren dahingehend klargestellt werden, dass Auftragsänderungen und -anpassungen nach den vorgenannten und seit Jahrzehnten bewährten Regelungen als Überprüfungsklauseln im Sinne des Art. 82 Abs.1 a) Sektorenrichtlinie weiterhin zulässig bleiben sollen, soweit und solange diese Regelungen Vertragsinhalt geworden sein sollten. 7.3 Dokumentation Art. 100 Abs. 2 Art. 100 Abs. 2 Sektorenrichtlinie ist nach Auffassung der Verkehrsflughäfen inhaltlich unglücklich formuliert. Es kann nicht Ziel des Vergaberechts sein, sämtliche internen Beratungen und Gespräche dokumentieren zu müssen. Selbstverständlich sollen Entscheidungen in allen Stufen des Vergabeverfahrens nachvollziehbar sein. Von Bedeutung ist, dass der Grundsatz des 132. Erwägungsgrundes Umsetzung findet, wonach wesentliche Elemente und Entscheidungen begründet werden, wie dies beispielsweise auch in Art. 33 Abs. 1a S.3 letzte Alternative mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Elemente der Verständigung vorgesehen ist. 7.4 Klare Regelungen für Nachreichung von Unterlagen Art. 76 Abs. 4 sieht neben der Vervollständigung (als Fehlen von geforderten Angaben) auch die Ergänzung bzw. Erläuterung als Korrekturmöglichkeit vor. Die vergaberechtliche Praxis ist derzeit dadurch geprägt, dass hinsichtlich des Umfangs des Nachforderns fehlender Angaben große Unsicherheit besteht. Entsprechend sollte die Umsetzung der Sektorenrichtlinie dazu genutzt werden, hier Klarheit im Sinne der Sektorenrichtlinie zu schaffen. ADV-Posititionspapier Seite 5

6 Flughafenverband ADV Gertraudenstraße Berlin Tel. 030/ Ansprechpartner: Dr. Ulrike Funk; Tel. 030/ ADV-Posititionspapier Seite 6

Vorarlberger Juristische Gesellschaft Die neuen EU-Vergaberichtlinien

Vorarlberger Juristische Gesellschaft Die neuen EU-Vergaberichtlinien Vorarlberger Juristische Gesellschaft Die neuen EU-Vergaberichtlinien 30.10.2014 Prof. Dr. Michael Breitenfeld 1 INHALTSVERZEICHNIS die neuen Richtlinien Umsetzung ausgewählte inhaltliche Aspekte Die neuen

Mehr

Ausblick: Inhalt und aktueller Stand der Modernisierung des EU-Vergaberechts

Ausblick: Inhalt und aktueller Stand der Modernisierung des EU-Vergaberechts Ausblick: Inhalt und aktueller Stand der Modernisierung des EU-Vergaberechts Dr. Sönke E. Schulz 20.06.2014 18. Schleswiger Forum zum Öffentlichen Recht OVG Schleswig 1 Agenda Einführung Rechtssetzungsverfahren

Mehr

Das neue Vergaberecht 2010

Das neue Vergaberecht 2010 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das neue Vergaberecht 2010 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer

Mehr

NACHWEISFÜHRUNG IN DER ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG IM KONTEXT DER NEUEN EU-VERGABERICHTLINIEN

NACHWEISFÜHRUNG IN DER ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG IM KONTEXT DER NEUEN EU-VERGABERICHTLINIEN NACHWEISFÜHRUNG IN DER ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG IM KONTEXT DER NEUEN EU-VERGABERICHTLINIEN D r. M a t t h i a s Z i e r e s R e c h t s a n w a l t NEUE EU-VERGABERICHTLINIEN VERÖFFENTLICHT 15. Januar

Mehr

Die elektronische Konzessionsvergabe. Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Thorsten Siegel auf den 3. Berliner Konzessionsrechtstagen am 8.

Die elektronische Konzessionsvergabe. Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Thorsten Siegel auf den 3. Berliner Konzessionsrechtstagen am 8. Die elektronische Konzessionsvergabe Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Thorsten Siegel auf den 3. Berliner Konzessionsrechtstagen am 8. März 2018 I. Grundlagen 1. Begriff der E-Vergabe => Durchführung der Auftragsvergabe

Mehr

Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen Markus Segeth Rahmenvereinbarungen Rechtsentwicklung, Systematische Entfaltung, Vergabe Ausgezeichnet mit dem AULINGER-Preis 2009 an der Ruhr-Universität Bochum Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW

Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Neuerungen in NRW 31.01.2012, Düsseldorf Veränderungen / Neuigkeiten Veränderungen / Neuigkeiten Vorschriften Rechtsprechung

Mehr

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. vom 26. Mai zum

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. vom 26. Mai zum Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. BKK Dachverband e.v. Mauerstraße 85 10117 Berlin TEL (030) 2700406-0 FAX (030) 2700406-111 politik@bkk-dv.de www.bkk-dachverband.de vom 26. Mai 2015 zum Referentenentwurf

Mehr

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XII A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 I. Vergaberecht als Rechtsgebiet... 1 II. Grundsätze und Ziele des Vergaberechts...... 1 1. Transparenzgebot......

Mehr

Zwingende soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Zwingende soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Schriften der Hans-Böckler-Stiftung Andreas Glaser Zwingende soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Pflichten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinie

Mehr

Gestaltungsspielräume für strategische Beschaffung Fokus soziale Aspekte Cornelia Markowski

Gestaltungsspielräume für strategische Beschaffung Fokus soziale Aspekte Cornelia Markowski Gestaltungsspielräume für strategische Beschaffung Fokus soziale Aspekte Cornelia Markowski Fachtagung Aktuelle Fragen zum Vergaberecht nach der Reform der EU- Vorschriften zum Beschaffungswesen, 16./17.10.2017,

Mehr

RdErl. d. MW v ,-32574, VORIS

RdErl. d. MW v ,-32574, VORIS Öffentliches Auftragswesen; Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A, B, C Ausgabe 2012; Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 und Teil B (VOL/B);

Mehr

RA Dr. Hans-Joachim Prieß, Berlin Prof. Dr. Martin Burgi, Ruhr-Universität Bochum Prof. Dr. Michael Holoubek, Wirtschaftsuniversität Wien

RA Dr. Hans-Joachim Prieß, Berlin Prof. Dr. Martin Burgi, Ruhr-Universität Bochum Prof. Dr. Michael Holoubek, Wirtschaftsuniversität Wien Arbeitskreisleiter: Stellv. Arbeitskreisleiter: Referenten: RA Georg von Bronk RA Dr. Helmut Wirner RA Dr. Hans-Joachim Prieß, Berlin Prof. Dr. Martin Burgi, Ruhr-Universität Bochum Prof. Dr. Michael Holoubek,

Mehr

Die neue EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU Ende des Preisverfalls und Rückkehr zur Qualität? Berlin, Dr. Daniel Soudry, LL.M.

Die neue EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU Ende des Preisverfalls und Rückkehr zur Qualität? Berlin, Dr. Daniel Soudry, LL.M. Die neue EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU Ende des Preisverfalls und Rückkehr zur Qualität? Berlin, 16.10.2014 Dr. Daniel Soudry, LL.M. Themenübersicht Überblick Soziale und andere besondere Leistungen

Mehr

Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber

Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Dipl. Ing. Architekt Arnd Schüring Landeshauptstadt Hannover Folie 1 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Die Struktur des neuen Vergaberechts

Mehr

Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO

Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Der Entwurf zur Die neue Unterschwellenvergabeordnung UVgO Berliner Konzessionsrechtstage 2017 6. April 2017 Berlin Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft

Mehr

Überblick über die Neuerungen im Vergaberecht nach der Novellierung auf EU-Ebene

Überblick über die Neuerungen im Vergaberecht nach der Novellierung auf EU-Ebene Überblick über die Neuerungen im Vergaberecht nach der Novellierung auf EU-Ebene I. Einführung Februar 2014 hat Unionsgesetzgeber Legislativpaket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts überarbeitet

Mehr

Begründung. zur Bremischen Verordnung über die Organisation von Bauvergaben durch die zentrale Service- und Koordinierungsstelle (BremBauvergabeV)

Begründung. zur Bremischen Verordnung über die Organisation von Bauvergaben durch die zentrale Service- und Koordinierungsstelle (BremBauvergabeV) 1 Begründung zur Bremischen Verordnung über die Organisation von Bauvergaben durch die zentrale Service- und Koordinierungsstelle (BremBauvergabeV) zu 1 (Anwendungsbereich) Es wird zunächst klargestellt,

Mehr

Vom 14. Juni Az.: /39 -

Vom 14. Juni Az.: /39 - Anlage Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009, Teil B (VOL/B) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen

Mehr

Ist das EU-Vergaberecht unterwegs vom Preis- zum Qualitätswettbewerb? eine Aussensicht

Ist das EU-Vergaberecht unterwegs vom Preis- zum Qualitätswettbewerb? eine Aussensicht Ist das EU-Vergaberecht unterwegs vom Preis- zum Qualitätswettbewerb? eine Aussensicht Marc Steiner, Richter am Bundesverwaltungsgericht* *Der Referent vertritt seine persönliche Meinung. forum vergabe

Mehr

Thüringen. Freistaat. An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes stehende Zweckverbände

Thüringen. Freistaat. An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes stehende Zweckverbände Freistaat Thüringen Landesverwaltungsamt Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Vergaberechtsreform und Konzernprivileg Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Vergaberechtsreform und Konzernprivileg Deutscher Bundestag WD /16 Vergaberechtsreform und Konzernprivileg 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Vergaberechtsreform und Konzernprivileg Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 28. April 2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und

Mehr

Neuerungen im EU - Vergaberecht

Neuerungen im EU - Vergaberecht Neuerungen im EU - Vergaberecht Was kommt auf die Praxis zu? Umsetzung des EU-Vergaberechts Köln, 30.09.2015 Hans-Peter Müller Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinienpaket umfasst: RL

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d. Saale Besondere Hürden im Vergaberecht Beispiele aus der Praxis

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d. Saale Besondere Hürden im Vergaberecht Beispiele aus der Praxis Besondere Hürden im Vergaberecht Beispiele aus der Praxis Wolfgang Fuchs, LEADER Koordinator Unterfranken Würzburg, 16.10.2010 Vergaberechtliche Verpflichtungen Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... XIX

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... XIX VII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... XIX I. Grundlagen... 1 A. Ökonomische Bedeutung... 1 B. Funktionen des Vergaberechts... 1 C. Der Weg zur gesetzlichen

Mehr

Die (neue) Rolle des Vergaberechts bei der Ausführung von Bauaufträgen

Die (neue) Rolle des Vergaberechts bei der Ausführung von Bauaufträgen CORNELIUS BARTENBACH HAESEMANN & PARTNER Die (neue) Rolle des Vergaberechts bei der Ausführung von Bauaufträgen 1. September 2017 1. Deutscher Baubetriebs- und Baurechtstag Rechtsanwalt FACHANWALT FÜR

Mehr

BGB-Bauvertragsrecht. und neues Vergaberecht. Die VOB 2016, l^u Bundesanzeiger. L^J \/ Iwi Verlag. Baupraxis und Auftragsvergabe

BGB-Bauvertragsrecht. und neues Vergaberecht. Die VOB 2016, l^u Bundesanzeiger. L^J \/ Iwi Verlag. Baupraxis und Auftragsvergabe Die VOB 2016, BGBBauvertragsrecht und neues Vergaberecht Die wichtigsten Vorschriften für Baupraxis und Auftragsvergabe mit Erläuterung der Neuregelungen 2016 herausgegeben von Prof. Dr. Ralf Leinemann,

Mehr

ANFORDERUNGEN DER REFORM DES VERGABERECHTS AN DIE INDUSTRIE ALS BIETER IN VERGABEVERFAHREN

ANFORDERUNGEN DER REFORM DES VERGABERECHTS AN DIE INDUSTRIE ALS BIETER IN VERGABEVERFAHREN 28. Juni 2016 ANFORDERUNGEN DER REFORM DES VERGABERECHTS AN DIE INDUSTRIE ALS BIETER IN VERGABEVERFAHREN PRESENTED BY WOLFGANG FRISCH MEDTRONIC GMBH ÜBERBLICK 3 Neue Richtlinien (vom 26. Februar 2014)

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3

Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3 DE 28.11.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 1150/2009 DER KOMMISSION vom 10. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 zur Einführung von Standardformularen

Mehr

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen für innovationsorientierte öffentliche Beschaffung

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen für innovationsorientierte öffentliche Beschaffung Vergaberechtliche Rahmenbedingungen für innovationsorientierte öffentliche Beschaffung Veranstaltung Innovationsorientierte öffentliche Beschaffung in NRW mit Blick auf das neue Rahmenprogramm für Forschung

Mehr

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.12.2016 COM(2016) 756 final 2016/0372 (NLE) Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und

Mehr

Ist das EU-Vergaberecht unterwegs vom Preis- zum Qualitätswettbewerb? eine Aussensicht

Ist das EU-Vergaberecht unterwegs vom Preis- zum Qualitätswettbewerb? eine Aussensicht Ist das EU-Vergaberecht unterwegs vom Preis- zum Qualitätswettbewerb? eine Aussensicht Marc Steiner, Richter am Bundesverwaltungsgericht* *Der Referent vertritt seine persönliche Meinung. Hamburg, 6. November

Mehr

Das neue Vergaberecht

Das neue Vergaberecht Das neue Vergaberecht Neue Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge von Dr. Urban Schranner, Mark von Wietersheim 1. Auflage Das neue Vergaberecht Schranner / von Wietersheim schnell und portofrei

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2005R1564 DE 01.01.2007 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1564/2005 DER

Mehr

MIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN

MIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN MIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN R A D R. M A T T H I A S Z I E R E S Dr. Matthias Zieres STELLENWERT UMWELTFREUNDLICHER ÖFFENTLICHER BESCHAFFUNG Eine Vielzahl

Mehr

Rechtsanwalt Henrik Baumann. Hamburger Vergabetag Workshop XII Vergabe von Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen

Rechtsanwalt Henrik Baumann. Hamburger Vergabetag Workshop XII Vergabe von Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen Rechtsanwalt Henrik Baumann Hamburger Vergabetag 2013 31.01.2013 Workshop XII Vergabe von Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen Zentrale Brennpunkte Bedarf Einbindung externer Sachverstand Beschaffung

Mehr

Begründung Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)

Begründung Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) Begründung Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) A. Allgemein 1. Sachverhalt Der europäische Gesetzgeber hat am 31. März 2004 die

Mehr

1. Zusammenfassung des Urteilstenors

1. Zusammenfassung des Urteilstenors An die Parlamentsdirektion, alle Bundesministerien, alle Sektionen des BKA, die Ämter der Landesregierungen und die Verbindungsstelle der Bundesländer GZ BKA-VA.C-426/05/0003-V/7/2008 ABTEILUNGSMAIL V@BKA.GV.AT

Mehr

Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien. 10 Thesen und Forderungen aus Sicht des DStGB

Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien. 10 Thesen und Forderungen aus Sicht des DStGB Norbert Portz, Deutscher Städte- und Gemeindebund Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien 10 Thesen und Forderungen aus Sicht des DStGB I. Vereinfachung des Vergaberechts erfordert umfassende Vereinheitlichung

Mehr

Übersicht neue europäische Vergaberichtlinien (Stand Juli 2013)

Übersicht neue europäische Vergaberichtlinien (Stand Juli 2013) Übersicht neue europäische Vergaberichtlinien (Stand Juli 2013) (= Ergebnis Trilog zwischen EU-Parlament, Ministerrat, Kommission bislang nur englische Fassung unter Vorbehalt sprachjuristischer Prüfung

Mehr

Neues Vergaberecht 2016

Neues Vergaberecht 2016 Neues Vergaberecht 2016 Mehr Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten nach neuem Recht? Dr. Oliver Esch 5. Kölner Vergaberechtstag 13. September 2016 1 Ziele des neuen Vergaberechts Modernisierung Erleichterungen

Mehr

WORKSHOP ZUM VERGABERECHT

WORKSHOP ZUM VERGABERECHT Dresden, den 31. August 2015 WORKSHOP ZUM VERGABERECHT DIE NEUREGELUNG DER SEKTORENAUFTRAG- UND DER KONZESSIONSGEBER ( 100 102 RegE) Dr. Olav Wagner Der Auftraggeberbegriff - Überblick ige Rechtslage Definition

Mehr

EU-DatenschutzGrundverordnung. in der Praxis

EU-DatenschutzGrundverordnung. in der Praxis EU-DatenschutzGrundverordnung in der Praxis 2016 Hogan Lovells Einleitung Diese Einführung in die EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) beschreibt die wichtigsten Auswirkungen des EU-weiten neuen Datenschutzrechts.

Mehr

Beschaffungsantrag. VHB-Bbg Formular Bezeichnung des Vorhabens

Beschaffungsantrag. VHB-Bbg Formular Bezeichnung des Vorhabens Bedarfsstelle Ort, Datum Anschrift Auskunft erteilt Telefon Telefax E-Mail-Adresse Geschäftszeichen Kurzbezeichnung: 1. Bezeichnung des Vorhabens 2. Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Beschaffung

Mehr

Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung. Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich. Wann muss das Vergaberecht beachtet werden

Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung. Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich. Wann muss das Vergaberecht beachtet werden Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung 1 Wann muss das Vergaberecht beachtet werden nach Haushaltsrecht: zur kostengünstigen Beschaffung von Leistungen

Mehr

EU-weite Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen

EU-weite Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen EU-weite Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen Die Übertragung der Recht zum Betrieb des Pumpspeicherwerks an eine Betriebsgesellschaft stellt insofern eine Dienstleistungskonzession dar.

Mehr

E-Vergabe in Österreich: Theorie und Realität

E-Vergabe in Österreich: Theorie und Realität : Theorie und Realität WKÖ E-Day 15-1 - Übersicht Das EU-Richtlinienpaket 2014: Im Westen wenig Neues - 2 - Das EU-Richtlinienpaket 2014 28.3.2014: Drei neue Vergaberichtlinien Richtlinie klassischer Bereich

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Vorwort 5 2.1. Zivilrechtliche Verträge 17 2.1.1. Bindefrist 17 2.1.2. Kalkulationsfehler 18 2.1.3. Können Angebote zurückgezogen werden? 19 2.2. Grundprinzipien des Vergaberechts 20 2.2.1. Wettbewerbsgrundsatz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kahl Rosenkranz Vergaberecht 2. Aufl.

Inhaltsverzeichnis. Kahl Rosenkranz Vergaberecht 2. Aufl. IX Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... V VII XV XXI I. Grundlagen... 1 A. Ökonomische Bedeutung... 1 B. Funktionen des Vergaberechts... 1 C.

Mehr

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand: 23.06.2014 Umgang mit den Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Anwendungshinweise Die Servicestelle

Mehr

Grundlagen des Vergaberechts

Grundlagen des Vergaberechts Grundlagen des Vergaberechts Innocom 2014 Mag. Magdalena Ralser Unionsrecht klassische Richtlinie (RL 2004/18/EG) Sektoren-Richtlinie (RL 2004/17/EG) Verteidigungs- und Sicherheits-Richtlinie (RL 2009/81/EG)

Mehr

1 VgV Gegenstand und Anwendungsbereich

1 VgV Gegenstand und Anwendungsbereich 1 VgV Gegenstand und Anwendungsbereich (Fassung vom 12.04.2016, gültig ab 18.04.2016) (1) Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen

Mehr

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Fachtagung Nachhaltige Öffentliche Beschaffung Rechtsanwältin Iris Falke Schnutenhaus & Kollegen Drakestraße 49, 12205 Berlin Tel.: (030)

Mehr

IKK e.v. Hegelplatz Berlin 030/ Stand

IKK e.v. Hegelplatz Berlin 030/ Stand Stellungnahme des IKK e.v. zum Entwurf einer Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) Stand

Mehr

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1 Europäisches Vergaberecht 27.04.2009 Thema Seite 1 Inhalte: 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts 2. Anwendungsbereich des Europäischen Vergaberechts 3. Grundsätze des Europäischen Vergaberechts

Mehr

Das neue Vergaberecht

Das neue Vergaberecht NomosPraxis Dobmann Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos NomosPraxis Dr. Volker Dobmann Rechtsanwalt, Berlin Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos Die Deutsche

Mehr

Was bringt die EU VO 1370/2007?

Was bringt die EU VO 1370/2007? Der neue Rechtsrahmen für den ÖPNV: Was bringt die EU VO 1370/2007? Peter FAROSS +32 2 29 59566 peter.faross@ec.europa.eu 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Geschichte: 1. (EG) Nr. 1191/69 öffentliche Pflichten

Mehr

Vergaberecht als Schlüssel zu Innovation und Nachhaltigkeit? Claudia Fuchs

Vergaberecht als Schlüssel zu Innovation und Nachhaltigkeit? Claudia Fuchs Vergaberecht als Schlüssel zu Innovation und Nachhaltigkeit? Claudia Fuchs 30. September 2015 Vergaberecht als Schlüssel? Regelungsidee? Innovation Nachhaltigkeit Umweltorientierte Beschaffung Buying Social

Mehr

Tag des Vergaberechts Bozen, 10. April Die Umsetzung der Vergaberichtlinien 2014 in Deutschland

Tag des Vergaberechts Bozen, 10. April Die Umsetzung der Vergaberichtlinien 2014 in Deutschland H F K R E C H T S A N W Ä L T E LLP WWW. H F K. DE Tag des Vergaberechts Bozen, 10. April 2015 Die Umsetzung der Vergaberichtlinien 2014 in Deutschland Prof. Horst Franke Rechtsanwalt Grundsätze der vergaberechtlichen

Mehr

Vor dem Sturm? Das neue europäische Recht der Dienstleistungskonzessionen. TU Berlin / Europolis. 28. November 2012

Vor dem Sturm? Das neue europäische Recht der Dienstleistungskonzessionen. TU Berlin / Europolis. 28. November 2012 Dr. Mathias Dierkes GELSENWASSER AG - Leiter Recht - Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen Tel.: 0209/708-347 Fax: 0209/708-707 TU Berlin / Europolis Vor dem Sturm? Das neue europäische Recht der Dienstleistungskonzessionen

Mehr

Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen Liebe

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Unterrichtung. Drucksache 15/4505. durch die Landesregierung

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Unterrichtung. Drucksache 15/4505. durch die Landesregierung LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/4505 zu Drucksache 15/3363 27. 04. 2010 Unterrichtung durch die Landesregierung zu dem Beschluss des Landtags vom 26. Juni 2009 zu Drucksache 15/3363

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Umsetzung der zivilrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen - Bestmögliche Einpassung der Neuerungen in die bestehende

Mehr

Das Reformpaket der EK ein Überblick über die ökologischen Neuerungen. Dr. Michael Fruhmann

Das Reformpaket der EK ein Überblick über die ökologischen Neuerungen. Dr. Michael Fruhmann Das Reformpaket der EK ein Überblick über die ökologischen Neuerungen Dr. Michael Fruhmann Übersicht Völlig neues RL-Paket (s. ABl Nr. L 94 v 28.3.2014) : RL 2014/24/EU - klass. RL (94 Artikel + 15 Anhänge)

Mehr

Auftragsvergaben/Vergaberecht (5) Verfahrensarten SS 2014 Kurt Reindl

Auftragsvergaben/Vergaberecht (5) Verfahrensarten SS 2014 Kurt Reindl Auftragsvergaben/Vergaberecht (5) Verfahrensarten SS 2014 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE rechtl. Grundlagen 3. UE persönl. Geltungsbereich 4. UE sachl. Geltungsbereich (inkl. Quasi-in-house-Vergabe)

Mehr

Vergabe GDEKK 2016 streng 2016 vertraulich.. streng vertraulich. GDEKK Handeln aus Verantwortung.

Vergabe GDEKK 2016 streng 2016 vertraulich.. streng vertraulich. GDEKK Handeln aus Verantwortung. Vergabe 2016+ Nach der Reform ist vor der Reform: Überblick, Ausblick und grundlegende Anforderungen an den Auftraggeber bei Einführung der elektronischen Vergabe GDEKK 2016 streng 2016 vertraulich.. streng

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. November 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. November 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. November 2016 (OR. en) 13965/16 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 31. Oktober 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: FSTR 75 FC 69 REGIO 96 SOC 659

Mehr

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa.

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa. Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 1 / 18 Bewertung der EU-Vergaberechtsvorschläge aus kommunaler Sicht Beigeordneter Norbert Portz Deutscher Städte- und Gemeindebund 2 / 18 1. Zielrichtung

Mehr

96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb

96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb 96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb Aufruf zum Wettbewerb 1. (1) Ein Aufruf zum Wettbewerb kann erfolgen a) durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005,

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2014) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 150/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - WFA 1 von 6 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Umsetzung der zivilrechtlichen Sonderbestimmungen für Hypothekar- und Immobilienkreditverträge von Verbrauchern wie von der

Mehr

Workshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf

Workshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf Workshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf CORNELIUS BARTENBACH HAESEMANN & PARTNER Rechtsanwältin Katharina Strauß Köln 2 I Cornelius,

Mehr

Dr. Kay-Uwe Rhein Erfahrungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Dr. Kay-Uwe Rhein Erfahrungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW 4. Sächsischer Vergabedialog Chancen und Risiken bei der Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte bei der öffentlichen Auftragsvergabe Dr. Kay-Uwe Rhein Erfahrungen zum Tariftreue-

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1513 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Umsetzung der zivilrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene

Mehr

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz

Mehr

Die neuen Schwellenwerte ab 2012

Die neuen Schwellenwerte ab 2012 Die neuen Schwellenwerte ab 2012 Die EU-Schwellenwerte für die Auftragsvergabe ab 2012 für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge Thomas Ferber 4. Dezember 2011 Agenda Die neuen Schwellenwerte

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3

Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3 DE 28.11.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 1150/2009 DER KOMMISSION vom 10. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 zur Einführung von Standardformularen

Mehr

Öffentliches Auftragswesen; Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation. RdErl. d. MW v /3119 -

Öffentliches Auftragswesen; Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation. RdErl. d. MW v /3119 - Öffentliches Auftragswesen; Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation RdErl. d. MW v. 11. 4. 2014-16-32570/3119 - - VORIS 72081 - Bezug: RdErl. v. 1. 10. 2002 (Nds. MBl. S. 918)

Mehr

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1 Ziele des

Mehr

Nachhaltige Beschaffung wir machen's einfach

Nachhaltige Beschaffung wir machen's einfach Nachhaltige Beschaffung wir machen's einfach RENN.TAGE BERLIN 2018 Berlin, 14. November 2018 www.nachhaltige-beschaffung.info Nachhaltigkeit Öffentliche Vergabe 1 Nachhaltigkeit Öffentliche Vergabe 2 =

Mehr

Merkblatt. der Servicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz

Merkblatt. der Servicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz Merkblatt der Servicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz Vorgaben zur Beachtung von Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen im TVgG NRW und der RVO TVgG

Mehr

Das Verhältnis von allgemeinem Vergaberecht und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Das Verhältnis von allgemeinem Vergaberecht und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Das Verhältnis von allgemeinem Vergaberecht und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Dr. Corina Jürschik, LL.M. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Vollzugsfragen des ÖPNV-Rechts,

Mehr

Neufestsetzung der EU-Schwellenwerte für die Jahre 2018 und 2019

Neufestsetzung der EU-Schwellenwerte für die Jahre 2018 und 2019 Aktuelle Informationen Stand: Montag, 30. April 2018 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Hohenfelder Straße 16 56068 Koblenz www.add.rlp.de Ansprechpartner(/in) : Katharina Lenhart MO DO 9:00 15:30 Uhr Telefon

Mehr

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.bmwi.de 7. Januar 2015 Beschluss des Bundeskabinetts Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts Der Europäische Gesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung

Mehr

Landesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen

Landesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 12.11.2015 L 296/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1986 R KOMMISSION vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung

Mehr

Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe Fristen für die Umsetzung der e-vergabe in nationales Recht

Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe Fristen für die Umsetzung der e-vergabe in nationales Recht Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe Fristen für die Umsetzung der e-vergabe in nationales Recht Grundsatz: Die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe wurde am 28.03.2014 im Amtsblatt

Mehr

Zweierlei Rundfunk im dualen System Zweierlei Rundfunkverständnis in Brüssel und Karlsruhe

Zweierlei Rundfunk im dualen System Zweierlei Rundfunkverständnis in Brüssel und Karlsruhe Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Zweierlei Rundfunk im dualen System Zweierlei Rundfunkverständnis in Brüssel und Karlsruhe Professor Dr. Bernd Holznagel, LL.M. Berlin, den

Mehr

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft

Mehr

Tariftreue- und Vergabegesetz 22. Juni 2012 in Düsseldorf

Tariftreue- und Vergabegesetz 22. Juni 2012 in Düsseldorf Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - Neue Anforderungen seit dem 1.5.2012 Dr. Isabel Niedergöker, Mag. rer. publ. Rechtsanwältin Tariftreue- und Vergabegesetz 22. Juni 2012 in Düsseldorf Historie Tariftreue-

Mehr

Vertragsunterlagen (Teil II der Vergabeunterlagen)

Vertragsunterlagen (Teil II der Vergabeunterlagen) (Teil II der Vergabeunterlagen) I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Allgemeine Vergabebestimmungen...3 2 Art und Umfang der Leistungen...3 3 Anhang...3 4 Erklärungen...4 2 1 Allgemeine Vergabebestimmungen

Mehr

/0090 NTVergG Servicestelle Hannover, im August 2016

/0090 NTVergG Servicestelle Hannover, im August 2016 16-01404/0090 NTVergG Servicestelle Hannover, im August 2016 Verweisungen auf Bundesrecht in der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) vom 19.02.2014 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch

Mehr

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom Seite 479 bis 502

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom Seite 479 bis 502 Page 1 of 5 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom 11.9.2018 Seite 479 bis 502 6300 Vergabegrundsätze für Gemeinden nach 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (Kommunale Vergabegrundsätze) Runderlass

Mehr

Grundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber

Grundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber Thomas Ferber Darmstadt, Vergaberechtsübersicht Government Procurement Agreement (GPA) EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien Internationales Recht EU-Recht Nationales Recht Haushaltsrecht BHO, LHO, GemHVO

Mehr

Stand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung

Stand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung Stand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung Innovationsschauplatz E-Vergabe und Digitalisierung der Beschaffung Dr. Thomas Solbach 27. September 2017 Berlin Bundesministerium

Mehr

Fachforum 4 Umsetzung der Landesvergabegesetze in die Praxis Soziale Aspekte, ILO, Frauenquoten, Umweltschutz

Fachforum 4 Umsetzung der Landesvergabegesetze in die Praxis Soziale Aspekte, ILO, Frauenquoten, Umweltschutz Fachtagung IT-Beschaffung 2013 Umsetzung der Landesvergabegesetze in die Praxis Soziale Aspekte, ILO, Frauenquoten, Umweltschutz INFORA GmbH Wilhelm Kruth Johannes-Ulrich Pöhlker Salzufer 8 10587 Berlin

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit Bundesrat Drucksache 464/11 (Beschluss) 23.09.11 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit Der Bundesrat hat in seiner

Mehr