HD Investitionsund Verwaltungs GmbH
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- Heinrich Dieter
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1 HD Investitionsund Verwaltungs GmbH Projekt: Nachnutzung Brandt-Gelände Verkehrsgutachten Aachen, den Gutachten_Brandt_ _38.HA.doc Seite 1
2 Nachnutzung des Brandt-Geländes in der Stadt Hagen Verkehrsgutachten 1. AUFGABENSTELLUNG An der Enneper Straße (B7, demnächst L700) in der Stadt Hagen am westlichen Stadteingang im Bereich des Ennepetales liegt das ehemalige Gewerbeareal der Fa. Brandt (Zwieback). Für den nördlich der Enneper Straße liegenden Teil der Gewerbebrache wurde ein Planungskonzept zur Nachnutzung erarbeitet (siehe Anlage 1). Das Konzept sieht eine Neubebauung sowie teilweise eine Revitalisierung von Bestandshallen vor. Geplant sind Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen. Darüber hinaus sind ein Gesundheitszentrum und Wohnnutzungen vorgesehen. Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens soll die Verkehrserzeugung der Neunutzungen untersucht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit der Inbetriebnahme der neuen Einzelhandelsflächen die bestehenden Einzelhandelsflächen im Kaufpark (Enneper Straße / Südstraße) und Aldi (Enneper Straße / Grundschötteler Straße) aufgegeben werden. Die Auswirkungen der anzunehmenden Belastungsänderungen im Verkehr auf das umliegende Straßennetz sind im Rahmen dieser Untersuchung aufzuzeigen und zu bewerten. 2. Analyse der heutigen Verkehrssituation und der Prognose-0-Fall Aufgrund der Randverfälschung im Verkehrsumlegungsmodell der Stadt Hagen wurde im Dezember 2014 der Kreuzungsbereich der Nordstraße / Südstraße in die Enneper Straße einschließlich der Zu- und Abläufe der Parkplatzanlage Kaufpark über 24h gezählt (16 Knotenströme). Die Anlage 2 zeigt den Bereich im Luftbild. Der Verkehr wurde über mehrere Tage per Videoaufnahme aufgezeichnet. Die Auswertung erfolgte vom Uhr bis Uhr. Die Ergebnisse der Verkehrszählung für sämtliche 16 Knotenströme (versetzte Kreuzung Nord-/Südstraße und zusätzlich Parkplatzzufahrt/-abfahrt) sind in der Anlage 3 dargestellt. Anlage 3.1 beschreibt die Verkehrsbelastung in KFZ/24h, Anlagen 3.2 und 3.3 die Spitzenstunde morgens (7.00 Uhr 8.00 Uhr) und nachmittags (16.00 Uhr Uhr). Zur Beurteilung der Verkehrsbelastungen wurden auch andere Zählergebnisse einbezogen. Die Stadt Hagen hat 2009 über einen Monat an der Geschwindigkeitsmessstelle der Enneper Straße Zählungen durchgeführt, die Stadt Gevelsberg hat 2012 Zählungen an dem Knoten Vogelsanger Straße Hagener Straße vorgenommen. Während die erst angeführten Zählungen direkt vergleichbar sind, da sie in unmittelbarer Nähe zur Krefelder Straße erhoben wurden, sind bei den Daten am Knoten Asker Straße / Vogelsangerstraße Abschläge zu machen, da zwischen Erhebungsort und Brandt- Gelände weitere Ziele und Quellen liegen. Gutachten_Brandt_ _38.HA.doc Seite 2
3 Unter Berücksichtigung dieser Rahmenparameter ist aus diesen Daten hinreichend zu erkennen, wie sich die Analysebelastung darstellt. In der Tabelle Anlage 4 ist ein aufgerundetes Mittel aus allen Zählungen als Datenbasis formuliert. Da sich auch nach Auskunft der Stadt Hagen die Belastungssituation seit mehreren Jahren nicht signifikant verändert, wird in Abstimmung mit der Verkehrsentwicklungsplanung Hagen die Analysebelastung auch als Prognose-0-Fall angesetzt. Als Prognosehorizont empfehlen wir das Jahr 2030 zu nennen. Straßen.NRW gibt bei aktuellen Verkehrsprognosen ebenfalls dieses Zieljahr an. 3. Abschätzung der Verkehrserzeugung Die Abschätzung der Verkehrserzeugung erfolgt nach den Ansätzen von Dr. Ing. Bosserhoff 1. Auf der Grundlage der Verkaufs- und Praxisflächen der Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen und der Bruttogeschossflächen der Büro und Wohnnutzungen 1) REWE qm (VKF) 2) Getränkemarkt 600 qm (VKF) 3) ALDI 1200 qm (VKF) 4) Drogerie 600 qm (VKF) 5.) Büro qm (BGF) 6.) Ladenlokale 390 qm (MF) 7.) Gastonomie, qm (BGF) 8.) Gesundheitszentrum qm (BGF) mit Wohnen (Pflege / betreut) sowie 2-3 Arztpraxen, Apotheke, Bistro 9.) Wohnen qm (BGF) wurde summarisch die Verkehrserzeugung berechnet. Hierbei wurden einmal die Faktoren für Anfahrhäufigkeit, Modal-Split, und Personen/KFZ im mittleren Bereich angesetzt. In der Summe haben wir einen Verbundfaktor von 30% für angemessen erachtet. Parallel wurden die Ergebnisse anhand von die eigenen Erfahrungen und Daten der jeweiligen Betreiber an vergleichbaren Standorten geprüft. Auch unterschiedliche Rechengänge führten zu ähnlichen Prognosen. Die Anzahl der Beschäftigten sowie die Andienungshäufigkeiten wurden ebenfalls entsprechend den Tabellen nach Bosserhof errechnet und zusätzlich mit den Angaben der Betreiber und der Bauherrn gewichtet. Sie liegen in ihrer Größenordnung im Rahmen vergleichbarer Projekte. Zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens werden die von den unterschiedlichen Nutzergruppen induzierten Verkehre aufaddiert. Gleichzeitig werden die substituierten Fahrten durch den Entfall der bestehenden Nutzungen Kaufpark und Aldi berücksichtigt. Hierbei wurde zugrunde gelegt, dass die Gesamtverkaufsfläche von derzeit qm (Aldi und Kaufpark) auf ca am ansteigt (REWE, Getränke, ALDI, Drogerie). Aus diesen Summen wird als worse-case abgeschätzt, dass ca. 50% des erzeugten Gesamtverkehrs Neuverkehre sind, 50% sind Verkehre die heute bereits vorhanden sind und nur an den geplanten Standort verlagert werden. Diese Betrachtungsweise umschließt auch den sogenannten Mitnahmeeffekt (Turn-In-Effekt), der Halten eines Kunden beschreibt, der diese Strecke ohnehin nutzt. In der Anlage 5 sind die Kunden-, die Beschäftigten-, sowie Güterverkehre zusammengestellt, die anhand der geplanten Verkaufs- und BGF-flächen abgeschätzt werden. Die zeitliche Verteilung der Ziel- und Quellverkehre in der für die Leistungsfähigkeitsuntersuchung zu überlagernden Spitzenstunde ist in jeweils einer Tagesganglinie für diesen Nutzungsmix dargestellt. 1 Integration von Verkehrsplanungen und räumlicher Planung Hessisches Landesamt für Straßenund Verkehrswesen Dr. Ing. Bosserhoff Gutachten_Brandt_ _38.HA.doc Seite 3
4 Bei der Abschätzung der Verkehrserzeugung von Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen ist die Lage im Stadtgebiet wichtig. Der Standort wird aufgrund seiner räumlichen Lage in den umliegenden Wohngebieten, der in unmittelbarer Nähe liegenden Haltestellen des ÖPNV als integrierte Lage bewertet. Begünstigend wird sich zusätzlich auswirken, dass die Stadt Hagen den Abschnitt der B7 (zukünftig L700) umgestalten und dabei die heute überbreite Fahrbahn zugunsten einer Verbreiterung der Nebenanlagen mit Radwegen anpassen will. Für integrierte Standorte sind wegen der guten Erreichbarkeit für ÖV-Nutzer, Fußgänger und Radfahrer etwas niedrigere MIV-Anteile anzusetzen als für nicht integrierte Lagen. Den MIV-Anteil haben wir je nach Nutzung in Höhe von 50-70% angesetzt. Zusätzlich zu den Verkehren infolge Einzelhandelsnutzungen sind angemessene Ansätze für die aus den Wohn-, Büro- und Dienstleistungsnutzungen sowie infolge gastronomischer Nutzung stammenden Neuverkehren in der Prognose berücksichtigt. Für das geplante Vorhaben werden insgesamt ca Kfz-Fahrten, Quell- und Zielverkehr, in Ansatz gebracht (siehe Anlage 4). Dabei wurde davon ausgegangen, dass die Verkehrserzeugung aus der gastronomischen Nutzung (Werkhalle) aufgrund der geplanten Öffnungszeiten keinen Verkehr in der nachmittäglichen Spitzenstunde erzeugt. Die tageszeitliche Verteilung der Quell- und Zielverkehre erfolgt nach den Ansätzen von Bosserhoff. Gemäß normierter Tagesganglinien werden in der verkehrlichen Spitzenstunde von Uhr bis Uhr 10% des Tages-Zielverkehrs sowie 9% des Tages-Quellverkehrs mit den auf der Enneper Straße erhobenen Verkehrsmengen überlagert. Die Berechnungen finden sich in der Anlage 5, die Überlagerungen mit den Tagesbelastungen und der Nachmittagsspitzenstunde zeigen Anlage 6.1 und Leistungsfähigkeiten der neuen Einmündung Krefelder Straße und des Bestandknotens Enneper Straße Nord-/Südstraße Aufgrund der engen Querschnitte der Westerbauer Straße und der Nordstraße, des Parkdrucks in beiden Straßen und der relativ hohen Belastung der Nordstraße ist auch in Verbindung mit der Schallimmissionsbetrachtung von einer Öffnung der Erschließung zur Westerbauer Straße dringend abzuraten. Eine zuverlässige Prognose einer Zweifachanbindung der Neubebauung ist nicht zu erstellen, da sich der Verkehrsfluss insbesondere der Quellverkehr je nach Wartezeiten an der Enneper Straße einstellen würde. Für diese Untersuchung wird daher eine alleinige Anbindung des Gebietes für sämtliche Verkehre über die neue Einmündung Krefelder Straße angenommen. Die Ergebnisse aus der Überprüfung der Leistungsfähigkeiten (s. Anlage 8) lauten: Eine nicht signalisierte Einmündung mit Abbiegeaufstellmöglichkeit aus Richtung Gevelsberg ist nicht leistungsfähig der auf die Enneper Straße links einbiegende Quellstrom Richtung Haspe bekommt in der Berechnung die Qualität F nicht leistungsfähig. Abhilfe kann hier eine bauliche Trennung des Linkseinbiegers vom Geradeausstrom in Richtung Haspe bringen: eine nicht signalisierte Einmündung mit baulicher Trennung ist leistungsfähig mit der Qualität QSV = C. Unter anderem wurden als Varianten auch eine LSA-gesteuerte Einmündung und eine Ausbildung als Kreisverkehr untersucht. Beide Knotenpunktsformen wären ebenfalls leistungsfähig. Auf die Wahl dieser Knotenpunktsformen wird allerdings zugunsten der Bevorrechtigung der Hauptverkehre längs der Enneper Straße verzichtet. Gutachten_Brandt_ _38.HA.doc Seite 4
5 Die Überprüfung der Abläufe am signalisierten Knoten Nordstraße hat ergeben, dass dieser auch mit den zusätzlich erzeugten Verkehren aus dem Brandt-Gelände leistungsfähig mit QSV = C bleibt. Detailliertere Aussagen zu den Leistungsfähigkeiten s. Anlage Ausbildung der neuen Einmündung Krefelder Straße Die nicht signalisierte neue Einmündung muss einen Abbiegestreifen sowie eine bauliche Trennung des Linkseinbiegers vom Geradeausstrom Richtung Haspe erhalten. In der Anlage 7.1 ist eine Lageplanskizze aufgeführt, die den Umbau des Straßenabschnitts im Bereich der Einmündung der Krefelder Straße beschreibt. Die Trennung der beiden o.a. Fahrstreifen erfolgt in Form einer ca. 1,0 m breiten langgestreckten Insel. Die Länge der Insel sowie des Einfädelungsbereichs ist angegeben. Auf der Enneper Straße, östlich der Einmündung wird am Ende des Einfädelungsbereichs eine feste Mittelinsel vorgeschla-gen, die als Querungshilfe ausgebildet werden kann. Sie liegt in Verlängerung einer geplanten Wegebeziehung zum Gebiet und zum Ennepeauenweg. Westlich der Einmündung Krefelderstraße liegt die nächste Querungsmöglichkeit mit Mittelinsel ca. 250 m entfernt, vor der nächsten Bushaltestelle. Auf der Südseite sind in diesem Bereich keine nennenswerten Ziele für Fußgänger. Daher ist die Erreichbarkeit für Fußgänger von und zum Neubaugebiet als direkt und gut zu bezeichnen. Anlage 7.2 zeigt entsprechende Querschnitte des Straßenraums im Bereich der Mitteltrennung und der Querungshilfe. Die Krefelder Straße erhält eine Mittelinsel (Tropfen) zur besseren Querbarkeit für Fußgänger und zur klaren Trennung von Ein- und Ausfahrt. Der entsprechend der Planung der Stadt Hagen für die B7 (L700) zu berücksichtigende Radverkehr kreuzt die Krefelder Straße vor der Insel. Zur Realisierung des gewählten Straßenraumprofils werden zusätzliche private Flächen auf der Antragstellerseite (Nord) benötigt. Die hierzu erforderlichen Flächen werden durch die Investoren zur Verfügung gestellt. 6. Resümee Das geplante Bauvorhaben auf dem Brandt-Gelände nördlich der Enneper Straße ist als integrierte Lage zu bewerten. Die Erschließung für Fahrverkehre erfolgt ausschließlich über eine Zu- und Abfahrt zur Enneper Straße über die Krefelder Straße. Die Einmündung ist entsprechend den Anforderungen des Gesamtverkehrs (Prognosefall) leistungsfähig auszubauen. Es wird eine nicht lichtsignalgeregelte Einmündung mit Abbiege- und Einbiegefahrstreifen empfohlen. Der Einbiegefahrstreifen wird vom Geradeausstreifen in Richtung Haspe baulich getrennt. Auch bei der Überprüfung der Leistungsfähigkeit der LSA Nordstraße haben sich im Prognosefall Qualitätstufen A-C für die jeweiligen Knotenströme und damit ausreichende Reserven ergeben. Unter diesen Voraussetzungen steht dem Vorhaben aus verkehrsplanerischer Sicht nichts entgegen. Aachen, den 12. April 2016 Planungsgruppe MWM Dipl.-Ing. Wolfgang Mesenholl 8 Anlagen Gutachten_Brandt_ _38.HA.doc Seite 5
6 Nachnutzung des Brandt-Geländes in der Stadt Hagen Verkehrsgutachten Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3.1 Anlage 3.2 Anlage 3.3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6.1 Anlage 6.2 Anlage 7.1a Anlage 7.1b Anlage 7.2 Anlage 8 Planungskonzept Nachnutzung Brandt-Gelände (Architekturbüro Eicker) Luftbild Kreuzung Enneper Straße / Nord-/Südstraße (entnommen google earth) Verkehrserhebung Analyse (KFZ/24h) dito KFZ Spitzenstunde morgens (7.00 Uhr 8.00 Uhr) dito KFZ Spitzenstunde nachmittags (16.00 Uhr Uhr). Vergleich Verkehrsbelastungen , Festlegung Analyse/Prognose-0-Fall Verkehrserzeugung der Neunutzungen Verkehrsprognose mit Neuverkehren (KFZ/24h) Verkehrsprognose KFZ Spitzenstunde nachmittags (16.00 Uhr Uhr). Straßenraumentwurf Enneper Straße im Vorhabenbereich (Lageplan) Straßenraumentwurf im unmittelbaren Anbindungsbereich Krefelder Straße Regelquerschnitte Leistungsfähigkeitsberechnungen Krefelder Straße, LSA Knoten Nordstraße Knoten Enneper Str. / Krefelder Str., unsignalisiert mit getrennter Einfädelspur Knoten Enneper Str. / Krefelder Str., unsignalisiert Standardlösung Knoten Enneper Str. / Krefelder Str., LSA gesteuert Knoten Enneper Str. / Krefelder Str., Kreisverkehr Knoten Enneper Str. / Nordstr., LSA gesteuert Analyse Knoten Enneper Str. / Nordstr., LSA gesteuert Prognose Gutachten_Brandt_ _38.HA.doc Seite 6
7 Knoten 6593 (336) 5991 (352) 1634 (145) 552 (79) 1669 (133) 929 (58) 8076 (336) 7132 (361) 942 (5) 1225 (4)
8 Knoten 461 (29) 346 (32) 177 (13) 87 (5) 61 ( 9) 77 (4) 629 (32) 408 (32) 16 (0) 51 (0)
9 Knoten 566 (9) 553 (13) 118 (7) 59 (10) 161 (9) 106 ( 3) 663 (7) 646 (20) 79 (0) 122 (0)
10 Knoten
11 Knoten
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