Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 348/1 - Furth-Mitte, Further Straße / Venloer Straße (Lebensmittelmarkt) - Verkehrsgutachten
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- Reiner Falk
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1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 348/1 - Furth-Mitte, Further Straße / Venloer Straße (Lebensmittelmarkt) - Verkehrsgutachten für das Neubauvorhaben Lebensmittelmarkt mit ergänzenden Obergeschossnutzungen Stand: Im Auftrag des Vorhabenträgers Alte Gärtnerei Neuss GmbH + Co. KG, Pariser Straße 36, Bonn
2 1. Aufgabenstellung An der L44 Venloer Straße Further Straße im Stadtteil Furth-Mitte, Stadt Neuss, gegenüber der Einmündung Sachsenstraße plant die Alte Gärtnerei Neuss GmbH + Co. KG im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit ergänzenden Nutzungen wie Büros/Dienstleistungen und Wohnnutzung in den Obergeschossen. Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens soll die Verkehrserzeugung des Neubauvorhabens ermittelt und die Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz aufgezeigt und bewertet werden. 2. Analyse der heutigen Verkehrssituation / Lage der neuen Ein- und Ausfahrt Das geplante Vorhaben (Lageplan s. Anlage1) liegt im Stadtteil Furth-Mitte, inmitten des Nebenzentrums Furth-Mitte/-Süd, in etwa gegenüber der Einmündung Sachsenstraße. Die straßenbegleitende Bebauung um die Further / Venloer Straße (L44) weist überwiegend kleinteilige Wohn- und Geschäftsgebäude mit Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen auf. Gegenüber dem Plangebiet, an der Einmündung Sachsenstraße, besteht ein Lebensmitteldiscounter mit vorgelagertem Stellplatzbereich, die Zufahrt erfolgt sowohl von der Venloer / Further Straße als auch über die Sachsenstraße. Die Venloer Straße Further Straße stellt eine der Hauptachsen in Neuss dar. Sie bildet eine Verbindung zwischen Innenstadt im Süden und Anschluss an die A57 im Norden. Das Areal war in der Vergangenheit Standort einer Gärtnerei. Seit Abbruch und Beräumung der ehemaligen Baukörper liegt das Grundstück brach. Teile des Bereiches an der Venloer / Further Straße werden zwischenzeitlich als Ausstellungsfläche für einen KFZ-Handel genutzt. Die Konzeption sieht die Unterbringung eines Lebensmittelvollsortimenters inkl. Backshop mit einer Verkaufsfläche von ca qm und den erforderlichen Nebenräumen vor. Zusätzlich zur Einzelhandelsnutzung sind in den Obergeschossen Büros/ Dienstleistungen und Wohnnutzungen vorgesehen. Die Erschließung der Neubauten erfolgt ausschließlich über die Venloer Straße / Further Straße, Zu- und Ausfahrt sind baulich getrennt (Abstand ca. 22 m). Die geplante Zufahrt zu dem Gelände liegt etwas nördlich versetzt gegenüber der Sachsenstraße, die geplante Ausfahrt weiter nördlich davon. Nordwestlich vom Vorhaben in ca. 130 m Entfernung befindet sich der Knotenpunkt Venloer Straße / Jostenallee / Am Kivitzbusch, südöstlich in ca. 190 m Entfernung der Knotenpunkt Further Straße / Leostraße / Annostraße. Auf der Venloer / Further Straße fahren die Buslinien 841, 843, 844, 851, 852 und NE04, Haltestellen befinden sich in ca. 150 m Entfernung im Kreuzungsbereich Jostenallee (Haltestelle Wilhelmstraße) und in ca. 250 m Entfernung im Bereich Annostraße. Der Hauptbahnhof ist ca. 1,5 km entfernt. Auch für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge stellt die L 44 eine wichtige Verbindung dar. Auf beiden Straßenseiten der Further / Venloer Straße befinden sich Gehwege und (zurzeit benutzungspflichtige) mit rotem Pflaster gekennzeichnete Radwege. NE05 V1-Gutachten_ doc Seite 2
3 Die derzeitige Situation zeigen Anlage 2 und 3 (Bestandslageplan und Luftbild). Für den Planungsbereich lagen keine aktuellen Verkehrszahlen vor. Zur Ermittlung der aktuellen Verkehrsbelastung wurden am von 16:00 18:00 Uhr Verkehrserhebungen Höhe Sachsenstraße (mit Knotenstromerhebung) und am Querschnittszählungen auf der Venloer Straße über 24h mittels Verkehrszählgeräte durchgeführt; letztere dienten vornehmlich zur Auswertung von Tagesganglinien und Schwerlastverkehrsanteilen für die Schallimmissionsbewertung. Die Ergebnisse sind in der Anlage 4 dargestellt. Die Belastungen über 24h sowie die ermittelte Spitzenstunde nachmittags 16:30 17:30 Uhr sind in der Anlage aufgeführt. Die Angaben erfolgen in KFZ / Zeiteinheit und Anteil des jeweiligen Schwerlastverkehrs (Intervalle alle 30 min). Für die Leistungsfähigkeitsuntersuchung bzgl. Grundstücksanbindung an die Further Straße wurden die manuell erfassten Daten der Nachmittagsspitzenstunde verwandt. Dem schalltechnischen Fachgutachten dienen die Belastungsdaten auf der Venloer Straße/ Further Straße zugrunde gelegt, die mit Hilfe von Radarmessgeräten als Querschnittszählung über 24 h erhoben wurden. Bei der Erhebung mit Radarmessgeräten wird die Bewegung im fließenden Verkehr über Radardetektoren gemessen. Bei dichtem Verkehr (Pulkverkehr), z.b. durch Rückstau eines Linksabbiegevorgangs oder Anhalten aufgrund fußläufiger Querungen an einer Querungshilfe, misst der Radardetektor Pkw s aufgrund der geringen Zeitlücken zwischen den Fahrzeugen als Schwerlastverkehr. Folge dessen kann der SV-Anteil höher als bei manuellen Zählungen sein. Der Produkthersteller weist ausdrücklich in seiner Bedienungsanleitung auf diese Verfälschung hin. Im vorliegenden Gutachten ist der SV- Anteil in der Radarmessung ungefähr doppelt so hoch, wie bei der manuellen Knotenstromzählung der Spitzenstunde. Mit der Berücksichtigung des höheren SV-Anteils bei den schalltechnischen Untersuchungen kann man hier für die Immissionsbeurteilung von einer Worst Case Betrachtung sprechen. 3. Abschätzung der Verkehrserzeugung Die Abschätzung der Verkehrserzeugung erfolgt nach den Ansätzen von Dr. Ing. Bosserhoff 1. Auf der Grundlage der Verkaufsflächen der Einzelhandelsflächen und der Wohn- und Büroeinheiten und Praxen. Verbrauchermarkt Bäckerei (Flächenanteil im Verbund mit dem Verbrauchermarkt) (Anmerkung: Die Bäckerei öffnet auch an Sonn- und Feiertagen. Die abgetrennte Verkaufsfläche kann dann bis zu 150 qm betragen) qm 50 qm Büros ca. 650 m² vermietbare Fläche (1. OG), tatsächlich anrechenbare Bürofläche ca. 360 m² Wohneinheiten 16 WE (2., 3. OG und DG) 1 Integration von Verkehrsplanungen und räumlicher Planung Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Dr. Ing. Bosserhoff NE05 V1-Gutachten_ doc Seite 3
4 wurde summarisch die Verkehrserzeugung berechnet. Hierbei wurden einmal die Faktoren für Anfahrhäufigkeit, Modal-Split und Personen/KFZ im mittleren Bereich angesetzt. In den sogenannten integrierten Lagen kann davon ausgegangen werden, dass nicht alle Verkehre Neuverkehre sind. Beispielsweise werden bei bereits heute stattfindenden Fahrten die zukünftigen Einkaufsmöglichkeiten mitgenutzt oder ein Parkvorgang dient dem Besuch mehrerer Einzelhandels- oder Dienstleistungseinrichtungen. Es kann von einem Mitnahmeeffekt von 20% und ein Verbundfaktor von 10% ausgegangen werden. Aus Sicherheitsgründen wurde der Mitnahmeeffekt nicht in die Betrachtungen zur Leistungsfähigkeit einbezogen (Worse case). Die Ergebnisse wurden mit Projekten in ähnlicher Lage und Größenordnung verglichen. Hierbei haben sich die getroffenen Annahmen bestätigt. Die Anzahl der Beschäftigten sowie die Andienungshäufigkeiten wurden entsprechend den Angaben der Betreiber und des Bauherrn gewählt. Sie liegen auch im Rahmen der durch Bosserhoff ermittelten Ansätze. Zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens werden die von den unterschiedlichen Nutzergruppen induzierten Verkehre aufaddiert. Hierbei sind in der Anlage 5 die Beschäftigten-, Güter- und Kundenverkehre dargestellt, die anhand der geplanten Verkaufsfläche abgeschätzt werden. Die zeitliche Verteilung der Ziel- und Quellverkehre ist in jeweils einer Tagesganglinie dargestellt. Für die Wohn- und Büronutzungen wurden plausible Verkehrserzeugungen angesetzt und entsprechend aufaddiert. Bei dieser Zusammenstellung von Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen ist die Lage zu Wohngebieten wichtig. Der Standort in Neuss wird aufgrund seiner räumlichen Lage im Stadtraum, der Nähe der Haltestellen des ÖPNV und der gut ausgebauten Nebenanlagen mit Radwegen als integrierte Lage bewertet. Integrierte Standorte zeichnen sich infolge besserer Erreichbarkeit für ÖV-Nutzer, Fußgänger und Radfahrer mit einem niedrigeren MIV-Anteil aus als nicht integrierte Lagen. Der MIV-Anteil (Kunden) wird in Höhe von 50%, der für Beschäftigte mit 90% angesetzt. Für den Radverkehr werden im Eingangsbereich Fahrradabstellplätze vorgesehen. Für das geplante Vorhaben werden insgesamt ca. 720 Kfz-Fahrten (Quell- und Zielverkehr) werktags in Ansatz gebracht, ca. 580 KFZ-Fahrten werden von den Einzelhandelsnutzungen erzeugt (siehe Anlage 5). Die tageszeitliche Verteilung der Quellund Zielverkehre erfolgt nach den Ansätzen von Bosserhoff. Gemäß den in Anlage 5 dargestellten normierten Tagesganglinien werden in der verkehrlichen Spitzenstunde von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr 11,3% des Tages-Zielverkehrs sowie 10,0% des Tages- Quellverkehrs mit den auf der Venloer Straße erhobenen Verkehrsmengen überlagert. Die prognostizierten Verkehrsmengen sind in der Anlage 7 dargestellt. Aufgrund der Lage des Standortes im Stadtgebiet kann davon ausgegangen werden, dass die zu- und abfließenden Verkehre in und aus beiden Richtungen (Süd / Nord) sich in etwa gleich aufteilen (Ansatz jeweils 50%). An Sonn- und Feiertagen wird die Verkehrserzeugung aus dem Betrieb der Bäckerei überschlägig mit 20% des Verkehrs werktags abgeschätzt (116 KFZ-Fahrten). Errechnet über den dann verfügbaren Flächenansatz der räumlich abgetrennten Bäckerei auf Basis der Parameter nach Bosserhoff jedoch unter der worse case Annahme einer 3-fachen Kundenanzahl (weil Sonntag oder Feiertag) ergibt sich: 150 qm * (3-fach *0,5 Kunden/qm VKF) * 50% PKW-Anteil = 112,5 KFZ Fahrten unter der Annahme eines Besetzungsgrades von 1 Person /PKW. NE05 V1-Gutachten_ doc Seite 4
5 4. Veränderungsnotwendigkeiten an der Venloer Straße Anlage 6 zeigt den Lageplan für die Neuaufteilung des Verkehrsraums der Venloer Straße im Bereich des Neubauvorhabens. Aus der Leistungsfähigkeitsuntersuchung geht hervor, dass an der geplanten Einfahrt ein kurzer Aufstellbereich für Linksabbieger ausreicht, um einen Rückstau in den Geradeausstrom zu vermeiden. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wurden Möglichkeiten zur Aufweitung der Fahrbahn untersucht. Dabei reicht bereits ein Maß von 8,5m (3,0m + 5,5m bzw. 3,25m + 5,25m) aus. Dabei sind in den 5,5m bzw. 5,25m (überbreiter Fahrstreifen) keine Fahrstreifenunterteilungen durch Längsmarkierungen vorzunehmen. Im Zusammenhang betrachtet ist der Bereich zwischen nördlicher Querungshilfe und Einmündung der Sachsenstraße, in dem Ein- und Ausfahrt zum Neubauvorhaben liegen, zu kurz, um eine mehrfach wechselnde Fahrbahnbreite zu schaffen. In allen untersuchten Fällen zu Fahrbahnaufweitungen waren Aufstelllänge und Verziehungen so lang, dass die gegenüber dem BV liegenden 3 Parkplätze eingefasst durch zwei Bäume entfallen mussten. Varianten mit Mehrfachverziehungen ergaben zudem einen sehr unruhigen Fahrstreifenverlauf in Richtung Nord. Folglich geht der Planungsvorschlag von einer durchgehenden Fahrbahnverbreiterung zwischen bestehender Mittelinsel und Sachsenstraße aus. Auf die o.a. Parkplätze und Bäume wird verzichtet (Rückbau), Radweg und Sicherheitsstreifen bleiben bestehen. Lediglich die Verziehung der Fahrbahn in Richtung Norden wird vorverlegt in den Bereich Einmündung Sachsenstraße. Die dem BV zugewandte Bordlinie wird zwischen Mittelinsel und geplanter Ausfahrt so verzogen, dass die Rampensteine der Ausfahrt in einer Gerade liegen und die fahrgeometrischen Rahmenbedingungen für alle Fahrzeuggrößen eingehalten werden. Die Qualität der Befahrbarkeit der Venloer Straße wird durch die Maßnahmen nicht beeinträchtigt. Die Gliederung der Fahrbahn wird im aufgeweiteten Bereich als sogenannte Mittenflexibilität vorgeschlagen. Das Prinzip der Fahrbahn mit Mittenflexibilität ist i.d.r. ein dreigeteilter Straßenraum, in die Mitte besonders hervorgehoben ist (durch eine besondere Farbgestaltung nicht Markierung!) Der Autofahrer wird zu Beginn der Mittenflexibilität (MiFlex) auf seinen Fahrstreifen geführt (Insel / kurzer Markierungsabschnitt durch Schmalstrich). Im Bereich der MiFlex wird nicht markiert. Ab- oder einbiegende Fahrzeuge nutzen den Streifen, aber auch Fußgänger zum Queren. Es gibt keinen Vorrang. Daher ist gegenseitiges Beobachten und gegenseitige Rücksichtnahme Grundsatz des Prinzips. Durch das Fehlen der Markierung im zentralen Bereich der Ein- und Ausfahrten unterbleibt die strikte Regelung, es herrscht leichte Verunsicherung und damit erhöhte Aufmerksamkeit. Der Ab- und Einbiegevorgang erfolgt i.d.r. langsam, der Fußgänger erkennt die vom Ein- Abbieger nicht überstrichenen Bereiche, gegenseitiger Augenkontakt findet statt. NE05 V1-Gutachten_ doc Seite 5
6 Im betrachteten Abschnitt wird infolge der Ein- und Abbiegevorgänge und des erhöhten Fußgängeraufkommens im Zusammenhang mit der MiFlex das Geschwindigkeitsniveau auch des durchgehenden Verkehrs aller Voraussicht nach sinken. Dies trägt zusätzlich zur Sicherheit bei. Die beiden durchgehenden Fahrbahnen werden in üblicher Asphaltbauweise (Schwarzdecke) beibehalten bzw. breitenergänzend neu angelegt. Die Mitte soll ebenfalls in Asphaltbauweise hergestellt, jedoch farblich (hell, gelb/bräunlich) hervorgehoben werden. Dies soll durch eine Oberflächenbeschichtung auf Epoxid-Harz Basis geschehen. Der farblich hervorgehobene Streifen erweitert auch die Aufstellmöglichkeit von Linksabbiegern zu dem gegenüber dem BV liegenden Einkaufsmarkt. Auf eine Abtrennung der Mitte zu den Fahrstreifen durch überfahrbare Borde wird bewusst verzichtet, um keine Unfälle mit Motorradfahrern zu provozieren. Die Planungsgeometrie erlaubt eine Aufstellung von 2 Linksabbiegern auf der Venloer Straße in die neue Einfahrt. Ein und Ausfahrt müssen mit einer Breite von mindestens 6,0m offengehalten werden, damit die erforderlichen Schleppkurven der andienenden LKW entsprechend Berücksichtigung finden. Die Ausfahrt wird für den Kundenverkehr durch Markierung, überfahrbare Rundborde und abgehängte Poller auf eine Breite von 4,0m begrenzt, damit keine Parallelaufstellung von Links- und Rechtseinbiegern erfolgt. Hierdurch sollen gegenseitige Behinderungen und Sicherheitsrisiken insbesondere Konflikte mit Radverkehr vermieden werden. Der LKW überfährt diese Markierungen. Bei der Ein- und Ausfahrt haben Fußgänger und Radfahrer grundsätzlich Vorrang vor dem Ein- und Abbiegenden Verkehr. Bei der Einfahrt aus Richtung Stadtmitte wird der entgegenkommende Radfahrer gut wahrgenommen, bei der Einfahrt aus der Gegenrichtung fährt der Radfahrer im unmittelbaren Sichtfeld des Autofahrers. Ggf. kann durch Piktogramme auf dem Radweg ein zusätzlicher Warnhinweis erfolgen. Bei der Ausfahrt ist gewährleistet, dass die Sicht auf Radfahrer und fließenden Verkehr gegeben ist. Damit der Autofahrer langsam an den Sichtpunkt heranfährt, kann ggf. durch die Montage von 4 5 cm hohen versetzt angeordneten Tellern ein zusätzliches Bremselement eingebaut werden. In der Gebäudeplanung an der Ausfahrt wurden die erforderlichen Bedingungen zur Einhaltung der Sichtdreiecke berücksichtigt (siehe Anlage 8). Ggf. muss überprüft werden, ob der jenseits der Mittelinsel auf der Vorhabenseite liegende Parkplatz entfallen muss oder die Sicht über einen dort abgestellten PKW als ausreichend angesehen werden kann. 5. Leistungsfähigkeit der Ein- und Ausfahrt Die Leistungsfähigkeitsnachweise für die neue Grundstücksanbindung an die Venloer Straße / Further Straße wurden von der IGEPA Verkehrstechnik erbracht. Die detaillierten Ausführungen befinden sich in der Anlage 7. Zusammengefasst ergeben sich folgende Feststellungen: NE05 V1-Gutachten_ doc Seite 6
7 Die Leistungsfähigkeiten der Venloer Straße / Further Straße werden auch unter Berücksichtigung der ein- und ausfahrenden Verkehre laut HBS mit A bewertet. Sporadische Behinderungen sind zwar möglich, führen jedoch nicht zu einer abweichenden Bewertung. Gleiches gilt auch für die Einfahrt aus beiden Richtungen ((ebenfalls QSV = A). Die Ausfahrt aus dem Grundstück wird für den Linkseinbieger mit QSV = E ausgewiesen, hier ist davon auszugehen, dass hierdurch auch teilweise der Rechtseinbieger behindert wird. Diese Aussage gilt ohne Berücksichtigung der Mittenflexibilität. Mit der Mittenflexibilität für den Linkseinbieger ergibt sich die Möglichkeit, die Fahrstreifen auf der Venloer Straße / Further Straße nacheinander zu queren. Obwohl nicht jeder Kraftfahrer diese Möglichkeit nutzt, trägt sie in der Spitzenstunde dazu bei, die Einbiegesituation für Linkseinbieger und damit für die gesamte Ausfahrt zu verbessern. Wird die Mittenflexibilität von einzelnen Linkseinbiegern gerade in der Anfangsphase nicht genutzt, können ggf. sporadisch Behinderungen an der Ausfahrt entstehen. Diese Aussage bezieht sich jedoch vornehmlich in der Eingewöhnungsphase auf die nachmittägliche Spitzenstunde und ist dann auf höchstens 2 3 Stunden am Tag begrenzt. Dabei wird die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (ggf. etwas längere Wartezeit bei der Ausfahrt) und nicht die Verkehrssicherheit. An der Ein- und Ausfahrt könnten die jeweils ersten beiden PP für Parkzwecke mit geringerer Fluktuation reserviert werden. Die Erreichbarkeit der Parkplätze ist aus unserer Sicht nicht problematischer als in den anderen Bereichen (in etwa gleicher Rangieraufwand). Die Behinderung der Ausfahrenden ist u.e. unkritisch, die Behinderung des Einfahrenden kann ggf. bei den Rechtsabbiegern zu kurzen Behinderungen führen. Daher die Empfehlung diese PP wie o.a. zu nutzen. 6. Weitere Veränderungsnotwendigkeiten a) Wendeanlage in der Peter-Loer-Straße Die Abgrenzung des Bauvorhabens greift in einen Stich der Peter-Loer-Straße ein. Damit muss die heutige Wendeanlage geometrisch und bautechnisch angepasst werden. Der Bebauungsplan sieht vor, dass als Ersatz und zusätzlich in diesem Abschnitt 12 Senkrecht-Parkplätze vor dem BV neu errichtet werden (Pflasterbauweise). Unter Berücksichtigung der derzeitigen Fußwege und der Erreichbarkeit der bestehenden Garagen wird vorgeschlagen, den Bereich der Wendeanlage als Mischfläche in Betonsteinpflaster herzustellen. Dabei kann der Fußweg zur Venloer Straße an der Westseite vorbeigeführt werden. Der Fußweg zu den Gebäuden Nr. 38 ff kann hier problemlos angeschlossen werden. Der heute vorhandene Gehweg auf der Ostseite, der im Bestand keine attraktive Laufverbindung zur Venloer Straße darstellt, da er um die derzeitige Wendeanlage herumführt (teilweise zugewachsen und nicht nutzbar) mündet in der Planung in die Mischfläche. Hiermit sind beide Fußwegseiten barrierefrei an die Wegeverbindung zur Venloer Straße angebunden. Die Wendeanlage ist ausgelegt auf ein 3achsiges Müllfahrzeug gemäß RASt 06 Bild 59 oben. NE05 V1-Gutachten_ doc Seite 7
8 b) Stichweg zur Erschließung von 2 Wohnhäusern von der Peter-Loer-Straße aus Der Stichweg wird heute als Zuwegung zum Schulgrundstück genutzt. Entsprechend der niedrigen Verkehrserzeugung durch 2 Wohnhäuser wird die Beibehaltung des Querschnitts mit 4,0 m befestigter Breite vorgeschlagen, allerdings soll der versiegelte Fahr- und Laufbereich an die nördliche Parzellengrenze verschoben werden. Der Stichweg soll in Pflasterbauweise erstellt und als Mischfläche (Zeichen 325/326) ausgewiesen werden. Die im heutigen Grünbereich nordwestlich der befestigten Fläche stehenden Bäume bis zur Zufahrt zu den geplanten Neubauten entfallen (Ersatzpflanzungen geplant). Der entsiegelte Streifen auf der gegenüber liegenden Seite wird als öffentlicher Grünstreifen dem privaten Grün mit den Alleebäumen zugeordnet. Die öffentliche Mischfläche entwässert in den öffentlichen Grünstreifen. Der plattierte Bereich in der Mitte als Fußwegverbindung zum Bolzplatz wird mit Rasengittersteinen neu angelegt. Nördlich der Zufahrt zu der geplanten Neubebauung schwenkt der Weg zurück auf den heutigen Bestand. Dieser Bereich bleibt privat, wird jedoch höhentechnisch in bituminöser Bauweise angepasst. Der Plan enthält den Nachweis der Sichtdreicke im Einmündungsbereich der Peter- Loer-Straße. Da das Verkehrsaufkommen absolut gering ist, wird eine zeitweilige Einschränkung der Sicht durch ruhenden Verkehr als ein zu vernachlässigendes Risiko angesehen. 7. Resümee Das geplante Bauvorhaben an der L 44 Venloer Straße / Further Straße in Neuss ist als Standort in integrierter Lage zu bewerten. Die Erschließung erfolgt über getrennte Einund Ausfahrt nördlich der Sachsenstraße. Die Überlagerung der Ziel- und Quellverkehre des Vorhabens mit den aus der Verkehrserhebung ermittelten Belastungen auf der Venloer Straße /Further Straße ergibt den Prognose-Fall. Damit die Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden kann, ist eine Fahrbahnaufweitung erforderlich. Hierdurch entfallen 2 Bäume und 3 Längsparkplätze. Die Ausbildung der neuen Fahrbahngeometrie wird mit Mittenflexibilität vorgeschlagen. Hierdurch ergeben sich einige positive Effekte für Ein- und Abbiegeverkehre zu neuen und vorhandenen Nutzungen. Darüber hinaus müssen die beschriebenen Anpassungen an der Wendeanlage Peter- Loer-Straße und auf dem Stichweg hergestellt werden. Somit bestehen aus verkehrsplanerischer und verkehrstechnischer Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben. Aachen, den 08. April 2015 Planungsgruppe MWM Wolfgang Mesenholl NE05 V1-Gutachten_ doc Seite 8
9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 348/1 - Furth-Mitte, Further Straße / Venloer Straße (Lebensmittelmarkt) Anlagen zum Verkehrsgutachten für das Neubauvorhaben Lebensmittelmarkt mit ergänzenden Obergeschossnutzungen Stand: ) Lage des Bauvorhabens im Stadtgebiet 2) Lageplan Bestand Venloer Straße / Further Straße im Bereich des Vorhabens 3) Luftbild Örtlichkeit (Quelle: Google Maps) 4) Ergebnisse Verkehrszählungen 5) Verkehrserzeugung durch das BV, Verkehrsverteilung 6) Erschließungsplanung im Bereich des Bauvorhabens 7) Leistungsfähigkeitsnachweis 8) Sichtdreiecke Venloer Straße / Further Straße und Peter-Loer-Straße 9) Kostenschätzung AKS NE05 V1-Gutachten_ doc Seite 9
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