Gemeindeversammlung vom Montag, 23. November 2015

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1 Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Gränichen Vorlagen für die Gemeindeversammlung vom Montag, 23. November 2015 Budget 2016 Stimmrechtsausweis siehe letzte Umschlagseite

2 Inhalts-Ubersicht Einladung und Traktandenliste Berichte und Anträge: Einwohnergemeinde Ortsbürgergemeinde Seite Budget der Einwohnergemeinde Übersicht Allgemeines zum Budget Einwohnergemeinde Ergebnisse Eigenwirtschaftsbetriebe Abwasserbeseitigung Abfallwirtschaft Fernwärme Erfolgsrechnung 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit 2 Bildung 3 Kultur, Freizeit 4 Gesundheit 5 Soziale Wohlfahrt 6 Verkehr 7 Umwelt, Raumordnung 8 Volkswirtschaft 9 Finanzen, Steuern Investitionsrechnungen Budget der Ortsbürgergemeinde Ubersicht Erfolgsrechnung 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit 3 Kultur, Freizeit 5 Soziale Wohlfahrt 7 Umwelt, Raumordnung 8 Volkswirtschaft 9 Finanzen, Steuern Investitionsrechnung Bestelltalon /Fragen

3 Einladung und Traktandenliste Einladung zur Gemeindeversammlung Montag, den 23. November 2015, Uhr in der Mehrzweckhalle Traktanden Einwohnergemeinde 1. Protokoll 2. Reglement für die Musikschule und Personalreglement Musikschule. Anpassungen 3. Aufnahme private Abwasseranlagen in Abwasserkataster. Verpflichtungskredit 4. Budget für 2016 und Festsetzung des Steuerfusses 5. Gemeindeordnung. Anpassungen 6. Einbürgerungen 7. Verschiedenes und Umfrage Ortsbürgergemeinde 1. Protokoll z. Budget für Verschiedenes und Umfrage 2

4 Einladung und Traktandenliste Hinweise Die Rückseite dieses Heftes dient als Stimmrechtsausweis und ist am Eingang zum Versammlungslokal vorzuweisen. Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 14 Tagen vor der Versammlung auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Das Rauchen im Versammlungslokal ist untersagt. Gränichen, den 12. Oktober 2015 Der Gemeinderat 3

5 Bericht und Anträge Einwohnergemeinde Einwohnergemeinde Traktandum 1 Protokoll Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2015 wurde durch die Finanzkommission geprüft und wird zur Genehmigung empfohlen. Antrag Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2015 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Reglement für die Musikschule und Personalreglement Musikschule. Anpassungen Die Schulpflege sowie der Fachrat Musikschule wurden beauftragt, das Reglement für die Musikschule sowie das Personalreglement Musikschule zu überarbeiten. Das Reglement für die Musikschule ist am 1. August 2008 in Kraft getreten. Es bedarf Änderungen vor allem im Bereich einer verbindlicheren Formulierung. Das selbe gilt ebenfalls für das Personalreglement der Musikschule. Es ist ebenfalls seit 2008 gültig. Es erfährt im weiteren Änderungen analog des bereits revidierten Personalreglements der Einwohner-/Ortsbürgergemeinde. Es sind folgende Änderungen in den Reglementen vorgesehen: D

6 Bericht und Anträge Einwohnergemeinde Reglement für die Musikschule Anderungen Kommentar 13 Abs. 2 Neu Instrumentenwahl Schüler die ein Instrument erlernen möchten das die Musikschule Gränichen nicht anbietet, wenden sich direkt an jene Musikschule, an der es angeboten wird. Die Kosten werden von derjenigen Gemeinde direkt den Eltern oder den Erziehungsberechtigten belastet, in der das Angebot in Anspruch genommen wird. Eine Kostenübernahme durch die Gemeinde Gränichen ist ausgeschlossen. Um die Kostenfrage klar zu regeln, wird die Ergänzung des Abs. 2 notwendig. 19 Abs. 1 Ergänzunq Um die Absenzenregelung Absenzen klar zu definieren, wird die- Im Übrigen gilt die Absenzenre- ser Absatz neu ergänzt. gelung gemäss Schulordnung. 30 Ergänzung Das kursiv geschriebene Reduktion und Er- wird ergänzt, um eine klalass des Elternbei- In besonderen Fällen kann der rere Definition zu erhalten. trages Elternbeitrag auf Antrag der Erziehungsberechtigten mittels schriftlichem Gesuch reduziert, oder ganz erlassen werden. Massgebend für die Reduktion oder den Erlass des Schulgeldes ist der vom Gemeinderat festgelegte Staffeltarif, der sich nach dem steuerbaren Einkommen der Eltern richtet. Die Reduktion oder der Erlass von Elternbeiträgen auswärts wohnender Schüler ist nur möglich, wenn die Wohnsitzgemeinde die daraus entstehenden Kosten übernimmt. Anhang Ergänzung Dieser Passus wird er- 9änzt, um eine klarere Definition zu erhalten. Dieser Rabatt wird nur für ein Geschwisterrabatt Instrument pro Kind gewährt.

7 Bericht und Anträge Einwohnergemeinde Personalreglement Musikschule Anderung im Personalreglement Kommentar 3 Abs. 1 Streichung Klare Regelung, dass die Anstellungsbe- Musikschulleitung durch Sämtliche Lehrpersonen seav+e-~-ie hörde den Gemeinderat gewählt werden von der Wird, wie dies gemäss dem Schulpflege auf unbefristete oder Reglement für die Musikschule 5 vorgesehen befristete Zeit angestellt. ist. 3 Abs. 4 Neu Klare Regelung, dass die Anstellungsbe- Musikschulleitung durch Die Musikschulleitung wird vom hörde den Gemeinderat gewählt Gemeinderat auf unbefristete oder Wird, wie dies gemäss dem befristete Zeit angestellt. Reglement für die Musikschule 5 vorgesehen ist. 6 Abs. 2 Streichung Einmal jährlich reicht die Anzeige und An- Mitteilung des Pensums Jeweils per Semesterbeginn wird nahme der Anden Lehrpersonen das Pensum aus, da sich dieses unter stellung dem Schuljahr nicht verändert. schriftlich mitgeteilt. Neu Jeweils per Schuljahresbeginn und bei Mutationen (Wegzug aus der Gemeinde) wird den Lehrpersonen das Pensum schriftlich mitgeteilt. 17 Abs. 1 Änderung Gehaltsband Die Musikschulleitung soll Einreihung neu ins Gehaltsband 8 anstelle bisher 5 eingereiht Musikschulleitung Gehaltsband 8 werden. Dies vor allem um dem heutigen Lohnniveau gerecht zu werden. 17 Abs. 3 Neu Dieser Hinweis fehlte bis- Einreihung Das Jahresgehalt wird in 12 gleiher im Reglement. chen Teilen monatlich ausgerichtet. 20 Änderung Der veraltete Begriff der ~~^~~~~ ~'~^~^ Kinderzulagen wird auf Der Titel wird von Kinderzulagen auf Familienzulagen den neuen angepasst. Familienzulagen angepasst.

8 1 1 1 Bericht und Anträge Einwohnergemeinde 21 Abs. 1 Ergänzung Es soll die gleiche Rege- Treueprämien 3 Jung für die Angestellten 15 Dienstjahre = /Monatsgehalt der Musikschule gelten wie 20 Dienstjahre = Monatsgehalt für diejenigen der Einwoh- 40 Dienstjahre - Monatsgehalt nergemeinde. Die Gemeindeversammlung fällte 45 Dienstjahre = Monatsgehalt den diesbezüglichen Entscheid an der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November Ergänzung 1 Monatsgehalt entspricht 1/12 des Jahreslohnes. Mit dieser Ergänzung ist gewährleistet, dass allen Gemeindeangestellten im Verhältnis die gleich hohen Treueprämien ausbezahlt werden. 21 Abs. 3 Neu Es soll die gleiche Rege- Treueprämien Jung für die Angestellten Auf Begehren der Mitarbeiter und der Musikschule gelten wie soweit es die betrieblichen Verhält- für diejenigen der Einwoh- Hisse erlauben, kann maximal die nergemeinde. Das Dekret Hälfte des Anspruchs in bezahlten über die Löhne der Lehr- Urlaub umgewandelt werden. Ein Personen (Kantonsangetagen. Monatsgehalt entspricht 20 Arbeitsstellte) sieht diese Möglichkeit ebenfalls vor. Daherwird dieser Absatz neu eingefügt. 21 Abs. 4 Neu Eine Pensionierung kann Treueprämien nicht mit einem vorzeitigen gei Pensionierungen wird die Austritt gleichgesetzt werrichtet. Bei Austritten entfällt eine Treueprämie anteilsmässig ausgeden. Daher dieser neue Abschnitt. anteilsmässige Ausrichtung. Gemeinderat, Schulpflege und Fachrat der Musikschule sind überzeugt, dass mit den vorliegenden überarbeiteten Reglementen der Musikschule der Weiterbestand für eine moderne und auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasste Musikschule Gränichen gewährleistet ist und den betrieblichen Abläufen Rechnung trägt. 7

9 Bericht und Anträge Einwohnergemeinde Antrag 1. Die vorstehenden Änderungen der 13 Abs. 2, 19 Abs. 1, 30 sowie der Anhang Geschwisterrabatt des Reglements für die Musikschule der Gemeinde Gränichen seien mit Wirkung ab 1. Januar 2016 zu genehmigen. 2. Die vorstehenden Änderungen der 3 Abs. 1 und 4, 6 Abs. 2, 17 Abs. 1 und 3, 20 sowie 21 Abs. 1, 3 und 4 des Personalreglements Musikschule der Gemeinde Gränichen seien mit Wirkung ab 1. Januar 2016 zu genehmigen. Traktandum 3 Aufnahme private Abwasseranlagen in Abwasserkataster. Verpflichtungskredit Die Gemeinden sind verpflichtet, einen Werkkataster über die Abwasserleitungen zu führen. Gemäss den Vorgaben des Kantons wurden bei der Erstellung der Generellen-Entwässerungs-Planung" (GEP) nur die öffentlichen Abwasserleitungen im Werkkatasterplan aufgenommen. Mit der Planung des GEP wurde in Gränichen in den Jahren 2002 begonnen. Im Jahr 2011 konnte dieses umfassende Werk abgeschlossen werden. Gemäss des Einführungsgesetzes zum Umweltrecht (EG UWR) vom 4. September 2007 sind die Gemeinden zwischenzeitlich verpflichtet worden, sowohl über alle öffentlichen als auch privaten Abwasseranlagen einen Abwasserkataster zu führen. Für die Erstellung der Katasterwerke über alle öffentlichen und privaten Abwasseranlagen wurde eine Frist bis am 1. September 2016 gesetzt. Aus Kostengründen wurde bei der Erstaufnahme des GEP's im Jahr 2002 auf die Aufnahme der privaten Abwasserleitungen verzichtet. Nach dem hierfür nun eine gesetzliche Grundlage vorliegt, müssen auch die privaten Abwasserleitungen erfasst werden. Pro Liegenschaft wird mit Kosten von ca. Fr gerechnet. Bei einer Anzahl von 3'000 Liegenschaften in Gränichen mit privaten Abwasserleitungen wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 950' (inkl. Reserve) benötigt. Die hierfür notwendige Erhöhung der Abwassergebühren für die Finanzierung des Werkkatasters wurde durch den Gemeinderat im September 2013 per 1. Januar 2014 beschlossen. Die Grundeigentümer haben keinerlei Beiträge an die Kosten für die Katasteraufnahme zu entrichten.

10 Bericht und Anträge Einwohnergemeinde Antrag Für die Aufnahme der privaten Abwasseranlagen in den Gemeinde Abwasser- Kataster sei ein Verpflichtungskredit von Fr. 950' zu genehmigen. Traktandum 4 Budget für 2016 und Festsetzung des Steuerfusses Die Budgets der Erfolgs- und der Investitionsrechnung für das Jahr 2016 sind samt den dazugehörenden Erläuterungen und Aufstellungen nachstehend abgedruckt. Das Budget für das Jahr 2016 basiert auf einem gleichbleibenden Steuerfuss von 111 %. Aufwand und Ertrag betragen inkl. Eigenwirtschaftsbetrieben je Fr. 27`021 ` (Budget 2015: Fr. 26`871 `800.00). Zum Ausgleich der Rechnung muss ein Aufwandüberschuss von Fr. 586` verbucht werden. Das Budget der Investitionsrechnung enthält Ausgaben von Fr. 2`523` und Einnahmen von Fr. 884` Die Nettoinvestitionszunahme von Fr. 1 `639` ergibt zusammen mit der Eigenfinanzierung aus der Erfolgsrechnung von Fr. 1 `185` einen Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 453` Im Hinblick auf das bevorstehende Investitionsvolumen und der schrumpfenden Eigenfinanzierung aus der Erfolgsrechnung muss eine Steuerfusserhöhung mittelfristig überprüft werden. Antrag Das Budget für 2016 mit einem Gemeindesteuerfuss von 111 %sei zu genehmigen. Traktandum 5 Gemeindeordnung. Anpassungen Gemäss Gemeindegesetz haben die Aargauer Gemeinden in einer Gemeindeordnung die Grundregeln für die örtliche Organisation zu bestimmen. Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) wurde per 1. Januar 2014 total revidiert. Die neuen Bestimmungen regeln die Voraussetzungen für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger kantonal einheitlich. Es besteht nun die Möglichkeit, dass die Gemeindeversammlung im ordentlichen Einbürgerungsverfahren von Ausländern dem Gemeinderat die Ermächtigung erteilt, die Bürgerrechtszusagen zu erteilen. Diese Kompetenzübertragung muss in der Gemeindeordnung verankert sein. ti~

11 Bericht und Anträge Einwohnergemeinde Das neue Bürgerrechtsgesetz sieht zudem vor, dass jedes Bürgerrechtsgesuch zu Beginn des Verfahrens öffentlich publiziert werden muss. Diese Publikation gibt den Einwohnern das Recht und die Möglichkeit, begründete Einwände einzubringen, die dann im weiteren Verfahren geprüft und gewürdigt werden müssen. Die umfassenden Abklärungen durch die Verwaltung, die Prüfung und das persönliche Gespräch genügen für eine abschliessende Beurteilung der Gesuchsteller durch den Gemeinderat. Einwände aus der Bevölkerung müssen in diesem Verfahren gewürdigt werden. Die Anpassung der Gemeindeordnung setzt voraus, dass die Gemeindeversammlung dies beschliesst und dieser Entscheid an einer obligatorischen Urnenabstimmung bestätigt wird. Bei der Beurteilung des Einbürgerungsgesuches sind folgende Kriterien massgeblich: Vorprüfung der Integration - Erfüllung Aufenthaltsdauer gemäss Bundesrecht und kantonaler Gesetzgebung - Keine offenen Verlustscheine 5 Jahre vor Gesuchseinreichung und während des Verfahrens - Keine fälligen Steuerschulden - Finanzielle Selbständigkeit - Abklärung Sozialhilfe - Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Allgemeinen (keine Verurteilungen wegen Verbrechen, Vergehen etc.; kein hängiges Strafverfahren) Kantonale Tests Absolvierung Sprachtest, ausreichende Kenntnisse Absolvierung staatsbürgerlicher Test, ausreichende Kenntnisse Vertiefte Prüfung der Integration - Berichte Arbeitgeber, Schule etc. - Referenzberichte - Abklärung Betreibungen - Überprüfung Strafregisterauszug /Jugendanwaltschaft bei Jugendlichen - Überprüfung Hinweise aus dem Publikationsverfahren Persönliches Gespräch - Prüfung staatsbürgerliche Kenntnisse auf Ebene Gemeinde - Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen - Prüfung der mündlichen Sprachkenntnisse - Erklärung betreffend Achtung der Werte der Verfassung Im neuen Verfahren, welches kantonal einheitlich geregelt ist, werden Sprache, Wissen zur neuen Heimat und in einem Gespräch die Achtung der Werte unseres Landes geprüft. Die Einwohner sind aufgrund des Publikationsverfahrens nach wie vor mitwirkungsberechtigt. Die Gesuchsakten sind bei jedem einzelnen Verarbeitungsschritt aktuell zu halten, was dazu führt, dass sämtliche Dokumente zwei bis dreimal durch die Gesuchsteller kostenpflichtig aktualisiert werden müssen. 10

12 Bericht und Anträge Einwohnergemeinde In der Vergangenheit hat der Gemeinderat mehrfach Gesuchsteller zurückgewiesen, d.h. den Antrag auf Bürgerrechtszusage gar nicht der Gemeindeversammlung unterbreitet. Trotz Erfüllung der Kriterien hat es im Kanton Aargau schon Fälle gegeben, bei denen die Gemeindeversammlung Bürgerrechtszusagen ohne gesetzliche Grundlage verweigert hat. Das Verwaltungsgericht hat diese Entscheide aufgehoben und die Gemeindeversammlung verpflichtet, einen positiven Beschluss zu fassen. Ablehnungen sind gemäss Bundesgerichtsurteil nachvollziehbar zu begründen. Dies führt dazu, dass die Einbürgerungen ein reiner Verwaltungsakt sind. Dies bedeutet, dass es den Einwohnerinnen und Einwohnern kaum möglich ist, rechtlich haltbare Gründe gegen das Einbürgerungsgesuch vorzubringen. In der Vergangenheit wurde bisher pro Gemeindeversammlung meist über drei bis fünf Gesuche abgestimmt. Eine Diskussion der Stimmbürger findet jeweils nicht mehr statt. Das Abstimmungsprozedere (Einzelabstimmungen und Auszählung der Ja- /Nein-Stimmen vorgeschrieben) ist heute eine formale und zeitraubende Angelegenheit. Seit der Revision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht per Januar 2014 ist ein massiver Anstieg der Einbürgerungsgesuche zu verzeichnen. Wurden bisher pro Jahr acht bis zehn Gesuche eingereicht, ist per Ende 2014 ein Anstieg auf 20 Gesuche registriert. Im 2015 wird mit einem weiteren Anstieg gerechnet. Dieser Umstand führt dazu, dass an jeder Gemeindeversammlung mindestens zehn bis fünfzehn Einbürgerungsgesuche traktandiert werden müssten. Dies um dem zeitlichen Aspekt der Gültigkeit der Unterlagen gerecht werden und um die Anzahl der Einbürgerungsgesuche jährlich einigermassen verarbeiten zu können. Die Vorbereitung und Behandlung der entsprechenden Traktanden an der Gemeindeversammlun,g ist jedoch zeitaufwändig. Es wäre daher zweckmässig, diese Bürgerrechtszusagen entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten zu delegieren. Zumal die Ablehnung der Bürgerrechtszusage nachvollziehbar begründet werden muss. Bereits heute haben Gemeinderat und Verwaltung die nötigen Abklärungen gemacht. Der Gemeinderat zieht zudem in Betracht eine gemeindetätliche Einbürgerungskommission einzusetzten, welche u.a. aus Vertretern der Ortsparteien bestehen wird. Diese wird per Rechtskraft der Gemeindeordnung per 1. April 2016 eingesetzt werden. Gestützt auf diese Neuordnung kann dem Gemeinderat die Kompetenz zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechts übertragen und damit die Einwohnergemeindeversammlung entlastet werden. Anpassung der Gemeindeordnung Die Gemeindeordnung enthält die Grundstrukturen/-Organisation der Gemeinde. Sinnvollerweise wird die Gemeindeordnung ganzheitlich auf notwendige Änderungen überprüft, da das Verfahren aufwendig und mehrstufig erfolgt. Dies ist vom kantonalren Recht vorgesehen, um auf die Wichtigkeit und Vorrangigkeit der Gemeindeord- 11

13 Bericht und Anträge Einwohnergemeinde nung vor allen anderen Reglementen der Gemeinde hinzuweisen. So bedarf die Änderung der Gemeindeordnung einer Vorprüfung durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres sowie einer Urnenabstimmung nach positivem rechtskräftigem Entscheid der Gemeindeversammlung. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres empfiehlt die Anpassung der Gemeindeordnung in der vorliegenden Fassung: Gemeindeordnung 2004 Gemeindeordnung 2016 Bisher Neu Bürgschaftsverpflichtungen Absatz a) und b) kann ersatzlos gestri- Der Gemeinderat ist zuständig für: chen werden. Die Emmissionszentrale a) im Rahmen von bewilligten Verpflich- der Schweizer Gemeinden existiert nicht tungskrediten sich an Anleihen der mehr. Emissionszentrale der Schweizer Gemeinden (ESG) zu beteiligen. Neuer Artikel für die Kompetenzdelegati- an an den Gemeinderat. b) entsprechend Ziff. 3 des Reglementes der ESG, im Zusammenhang mit den Beteiligungen an Anleihen der ESG, die damit unabdinglich verbundenen Bürgschaftsverpflichtungen, unabhängig von den andern Emissionsteilnehmern, jedoch solidarisch mit der Emissionszentrale, bis zum jeweiligen Anleihensbetrag einzugehen. Die bisherige Zuständigkeit der Gemeindeversammlung leitet sich aus dem Gemeindegesetz her und bedurfte keiner Aufnahme in die Gemeindeordnung. Einbürgerungen Der Gemeinderat ist zuständig für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer. Inkrafttreten Anpassungen wie folgt: Diese Gemeindeordnung tritt auf den Datum 1. Januar 2004 in 1. April 1. Januar 2004 in Kraft

14 12 Bericht und Anträge Einwohnergemeinde 12 Übergangsbestimmungen Kann ersatzlos gestrichen werden, da Gemäss alter Gemeindeordnung beträgt dieser Passus für die Gemeindeordnung die Mitgliederzahl der Schulpflege 9. Bis 2016 nicht mehr relevant ist. zu den Neuwahlen für die Amtsperiode 2006/2009 werden austretende Behördenmitglieder nicht ersetzt, sofern die Mitgliederzahl von 5 nicht unterschritten wird. 2Gemäss alter Gemeindeordnung beträgt die Mitgliederzahl des Wahlbüros 6. Ab Amtsperiode 2006/2009 sind neu 4 Mitgliederund 2 Ersatzmitglieder zu wählen. Aufhebung bisheriges Recht Die Aufhebung des bisherigen Rechts Die Gemeindeordnung 1987, welche am bezieht sich neu auf die Gemeindeord- 14. Juni 1981 an der Urnenabstimmung nung 2003 anstelle derjenigen von angenommen worden ist, ist aufgeho- D. h. der Text lautet neu wie folgt: ben. Die Gemeindeordnung 2003, welche am 19. Oktober 2003 an der Urnenabstimmung angenommen worden ist, ist aufgehoben. Antrag Die Gemeindeordnung 2016 sei zu genehmigen. Traktandum 6 Einbürgerungen Es liegen die nachfolgenden Einbürgerungsgesuche vor, über welche die Gemeindeversammlung als erste Instanz zu entscheiden hat: 1. Bewerberin Baric Nikolina, geb. 1993, kroatische Staatsangehörige, Mattenstrasse 14 Tätigkeit Nikolina Baric absolvierte eine Ausbildung als Detailhandelsfachfrau und arbeitet als Verkaufsberaterin beim Coop City, Aarau. Nun ist sie stellvertretende Abteilungsleiterin im Bereich Haushalt + Elektro. CH-Wohnsitz Nikolina Baric lebt seit Geburt im Kanton Aargau. Sie ist per 1. April 2003 mit ihrer Familie nach Gränichen gezogen. Prüfungsergebnis Die Bürgerrechtsbewerberin ist gut assimiliert. Sie versteht und spricht die schweizerdeutsche Sprache problemlos. Gebühren Fr. 1' (durch Gemeinderat festgelegt) 13

15 Bericht und Anträge Einwohnergemeinde z. Bewerber Pushparajah Sinniah, geb. 1960, und Pushparajah Neendavi, geb beide singalesische Staatsangehörige, Suhrerstrasse 3 Tätigkeit Sinniah Pushparajah und Neendavi Pushparajah arbeiten seit 1. März 2007 bzw. 1. September 2013 als Fachmitarbeiter in der Maschinen- und Anlagebedienung in der Jowa AG Bäckerei Gränichen. CH-Wohnsitz Sinniah Pushparajah und Neendavi Pushparajah sind seit dem 1. Februar 1990 bzw. 22. November 1992 in der Schweiz wohnhaft. Sie sind per 29. Juli 2008 mit ihrer Familie nach Gränichen gezogen. Prüfungsergebnis Die Bürgerrechtsbewerber sind gut assimiliert. Sie verstehen und sprechen Hochdeutsch. Gebühren Fr. 3' (durch Gemeinderat festgelegt) 3. Bewerberin Sarikurt, Sena, geb türkische Staatsangehörige, Bergmattenweg 12 Tätigkeit Sena Sarikurt absolvierte nach der Ausbildung zur Fachfrau Gesundheit die Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau im Kantonsspital Aarau. Sie arbeitet nun weiterhin im Kantonsspital Aarau als diel. Pflegefachfrau. CH-Wohnsitz Sena Sarikurt lebt seit Geburt im Kanton Aargau. Sie ist zusammen mit ihrer Familie am 1. Juli 2004 nach Gränichen gezogen. Prüfungsergebnis Die Bürgerrechtsbewerberin ist gut assimiliert. Sie versteht und spricht die schweizerdeutsche Sprache problemlos. Gebühren Fr. 1' (durch Gemeinderat festgelegt) 4. Bewerber Sarikurt, Sercan, geb türkischer Staatsangehöriger, Bergmattenweg 12 Tätigkeit Sercan Sarikurt arbeitet als Supervisor UPC bei der UPC Cablecom GmbH in Otelfingen. CH-Wohnsitz Sercan Sarikurt lebt seit Geburt im Kanton Aargau. Er ist zusammen mit seiner Familie am 1. Juli 2004 nach Gränichen gezogen. Prüfungsergebnis Der Bürgerrechtsbewerber ist gut assimiliert. Er versteht und spricht die schweizerdeutsche Sprache problemlos. Gebühren Fr. 1' (durch Gemeinderat festgelegt) 14

16 Bericht und Anträge Einwohnergemeinde Antrag Das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Gränichen sei für Baric Nikolina zuzusichern. 2. Das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Gränichen sei für Pushparajah Sinniah und Pushparajah Neendavi zuzusichern. 3. Das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Gränichen sei für Sarikurt Sena zuzusichern. 4. Das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Gränichen sei für Sarikurt Sercan zuzusichern. Traktandum 7 Verschiedenes und Umfrage 15

17 Bericht und Anträge Ortsbürgergemeinde Ortsbürgergemeinde Traktandum 1 Protokoll Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2015 wurde durch die Finanzkommission geprüft und wird zur Genehmigung empfohlen. Antrag Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2015 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Budget für 2016 Es wird auf das nachstehend detaillierte Budget verwiesen, welches soweit nötig begründet ist. Antrag Das Budget 2016 sei zu genehmigen. Traktandum 3 Verschiedenes und Umfrage ~[.

18 Gemeinde Gränichen Budget

19 Budget Einwohnergemeinde 2016 Zusammenzug Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Total Einwohnergemeinde Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 3'196' ' '245' ' '223' ' Nettoaufwand 2'441' '539' '359' Öffentliche Sicherheit 1'668' ' '691' ' '672' ' Nettoaufinrand 1'106' '153' '104' Bildung 8'640' ' '610' ' '523' ' Nettoaufwand 8'111' '085' '897' Kultur, Sport und Freizeit 837' ' ' ' ' ' Nettoaufinrand 763' ' ' Gesundheit 1'196' '083' ' Nettoaufwand 1'196' '083' ' Soziale Sicherheit 4'031' ' '016' ' '699' ' Nettoaufwand 3'245' '183' '706' Verkehr 2'351' ' '249' ' '991' ' Nettoaufwand 2'289' '186' '928' Umweltschutz, Raumordnung 3'135' '677' '155' '632' '128' '786' Nettoaufinrand 457' ' ' Volkswirtschaft 370' ' ' ' ' ' Nettoertrag 263' ' ' Finanzen, Steuern 1'594' '942' '623' '973' '374' '251' Nettoertrag 19'348' '349' '876' Total 27'021' '021' '871' '871' '729' '729'404.41

20 Allgemeines zum Budget Einwohnergemeinde 2016 Einwohnergemeinde Budget 2016 Budget 2015 Abweichung Erfolgsrechnung Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen 21'557' '457' ' Abschreibungen 1'851' '869' ' Betrieblicher Ertrag ohne Steuerertrag 4'501' '941' ' Steuerertrag 17'131' '542' ' Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -1'777' '842' ' Ergebnis aus Finanzierung 1'190' ' ' Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (+ =Ertragsüberschuss / - = Aufirvandüberschuss) -586' ' ' Investitionsrechnung Investitionsausgaben 2'523' '204' '681' Investitionseinnahmen 884' ' ' Ergebnis Investitionsrechnung -1'639' '802' '163' Selbstfinanzierung 1`185` ` ' Finanzierungsergebnis (+ =Finanzierungsüberschuss / - =Finanzierungsfehlbetrag) -453` `945` '492` Nachdem mit der Jahresrechnung 2014 der erste Abschluss nach HRM2 vorliegt, kann das Budget 2016 wieder im gewohnten Rahmen mit Vorjahresbudget- und Rechnungsvergleichszahlen dargestellt werden. Das vorliegende Budget basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 111 %. Trotz Sparbemühungen muss ein defizitäres Budget vorgelegt werden. Am letztjährigen Beschluss des Gemeinderates, das Budget mittels keiner Entnahme aus der Aufwertungsreserve aufzubessern, wird auch 2016 festgehalten. Dem Grundgedanken von HRM2, die Rechnungslegung vermehrt an die Privatwirtschaft anzupassen, wird somit Rechnung getragen. Die Verbuchung des ausserordentlichen Ertrages ist spätestens 2018 ohnehin nicht mehr zulässig. Die betrieblichen Ausgaben wachsen gegenüber dem Vorjahresbudget eher moderat um Fr. 82` an. Die betrieblichen Einnahmen steigen von Fr. 21 `483` auf Fr. 21`632' an. Hauptgrund dafür ist ein Sonderbeitrag von Fr. 537` aus dem Finanzausgleich. Dieser Betrag wird ausgerichtet, weil die Steuerkraft der Gemeinde 2014 unter 80 %des Kantonsdurchschnittes gefallen ist. Sie beträgt nun 77 %und ist somit die tiefste im Bezirk Aarau. Der Sonderbeitrag wird 2017 nicht mehr ausgerichtet resp. wird durch den neuen Finanzausgleich abgelöst. Neben dem Sonderbeitrag erhält Gränichen Fr. 393` zur Kompensation des bisher gewährten indirekten Ausgleichs im Beitrag an die Spitalfinanzierung. Gesamthaft erhält Gränichen somit nächstes Jahr beinahe eine Million aus der Kasse des Finanz- und Lastenausgleichs. Aus der betrieblichen Tätigkeit resultiert somit ein Verlust von Fr. 1'777` Dieser Verlust kann mit dem Ergebnis aus der Finanzierung (+Fr. 1'190`700.00) verbessert werden. Das Finanzierungsergebnis der Erfolgsrechnung ist gegenüber dem Vorjahr um Fr. 315' höher, weil im Aufwand die Zinskosten für Darlehen von Dritten geringer sind. Beim Ertrag erhofft man sich einen Buchgewinn aus dem Verkauf von Baulandparzellen im Gebiet Rütenen von Fr. 200` Somit resultiert bei einem Gesamtumsatz von Fr. 27`021' ein Verlust von Fr. 583' Gegenüberdem Vorjahr ist dies ein um Fr. 380' besseres Ergebnis. 19

21 Der Steuerertrag musste unter dem Eindruck der Konjunkturabkühlung und der weiterhin unsicheren Wirtschaftsentwicklung eingesetzt werden. Zudem wirken sich die, in den letzten Jahren gewährten, Steuererleichterungen auf die Erträge aus. Die Steuereinnahmen der natürlichen Personen wurden somit mit Fr. 15'960` im Budget eingestellt. Dies sind lediglich Fr. 10' mehr als im Budget 2015; jedoch sind sie rund Fr. 200` höher als der Steuerabschluss Nachdem starken Einbruch der Aktiensteuererträge im vergangenen Jahr wurde mit Fr. 500` ein Zwischenwert der Erträge in den Jahren 2014 und 2013 eingesetzt. Gemäss Kantonalem Steueramtsind die Aussichten für Gränichen aber eher düster. Aufgrund der angespannten Finanzlage hat der Gemeinderat entschieden, 2016 keine generelle Lohnerhöhung zu gewähren. Weil bereits 2015 nicht die budgetierte Lohnerhöhung in voller Höhe ausgerichtet wurde, ist der gesamte Lohnaufwand mit Fr. 5`871` leicht tiefer als im Vorjahr (Fr. 5`896`200.00). Nachdem, auf die Investitionen bezogen, sehr kostenintensiven Jahr 2015 wird es 2016 eine Entspannung geben: Die Nettoinvestitionen betragen noch Fr. 1`639` Das Hauptgewicht mit Fr. 750` liegt nochmals bei der Sanierung des Schulhauses Nord und dem Strassenbau (Fr. 1 `339'000.00). An Investitionseinnahmen werden unter anderem mit Fr. 1`413' Beiträge für die Erschliessung Rütenen erwartet (Anteil Einwohnergemeinde Fr. 716`000.00,Anteil Abwasserbeseitigung Fr. 697`000.00). Dank dieser Einnahmen sollte die Liquidität nächstes Jahr ausreichen, ohne dass fremde Mittel aufgenommen werden müssen. Dank der guten Abschlüsse der Rechnungen der Einwohner- und Ortsbürgergemeinden im Jahr 2014 und der ebenfalls erwarteten besseren Abschlüsse 2015 muss im Jahr 2015 nach der bereits erfolgten Aufnahme eines Darlehens von 3 Mio. Franken kein weiteres Fremdkapital beansprucht werden. Gemäss Budget 2015 wäre ein Bedarf vom 6 Mio. Franken bestanden. Die jährliche Zinszahlung für die Neuaufnahme belastet die Erfolgsrechnung bis 2023 mit jeweils Fr. 14` Massgebend für die Vermögensentwicklung der Gemeinde ist die Selbstfinanzierung. Sie ist jene Summe, die zur Finanzierung der Investitionen durch eigene, im selben Rechnungsjahr erwirtschaftete Mittel eingesetzt werden kann. Für die Berechnung der Selbstfinanzierung hat das Gemeindeinspektorat neue Weisungen herausgegeben. Der Betrag wurde deshalb rückwirkend auch für die Vergleichszahlen angepasst. Sie beträgt 2016 Fr. 1 `185` Damit können die geplanten Nettoinvestitionen der Einwohnergemeinde in der Höhe von Fr. 1 `639` in einem vernünftigen Mass zu 72 selbst finanziert werden. Der Selbstfinanzierungsgrad sollte grundsätzlich nicht unter 50 %liegen. Langfristig muss ein Selbstfinanzierungsaufwand von 100 %angestrebt werden. Gemäss aktueller Hochrechnung wird die Einwohnergemeinde im Lauf des Jahres 2015 das vorhandene Vermögen aufbrauchen. Ende 2015 wird neu eine Nettoschuld von ca. 3 Mio. Franken bestehen. Diese wird 2016 um Fr. 453` moderat weiter ansteigen. Gränichen muss nun bereits zum zweiten Mal ein defizitäres Budget präsentieren. Um die Lage zu verbessern wurde intern eine Leistungsanalyse vorgenommen. Erste Vorschläge sind bereits in das Budget 2016 eingeflossen (Erhöhung Konzessionsabgabe, eingeschränkte Revision, Reduzierung Jungbürgerfeier). Weitere Massnahmen sind zurzeit noch in Abklärung. Trotzdem wird eine Steuerfusserhöhung bald unumgänglich sein. 20

22 Ergebnis -Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierung Nr. Erfolgs- und Finanzierungsausweis Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 ERFOLGSRECHNUNG Betrieblicher Aufwand 30 Personalaufwand 5'871' '895' '811' Sach- und übriger Betriebsaufinrand 4'700' '504' '233' Abschreibungen Verwaltungsvermögen 1'442' '460' '384' Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Transferaufwand (inkl. Abschreibungen) 11'395' '465' '919' Durchlaufende Beiträge Total betrieblicher Aufwand 23'409' '326' '348' Betrieblicher Ertrag 40 Fiskalertrag 17'131' '542' '953' Regalien und Konzessionen 290' ' ' Entgelte 1'646' '674' '022' Verschiedene Erträge ' Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 79' ' ' Transferertrag 2'484' '028' '166' Durchlaufende Beiträge Total betrieblicher Ertrag 21'632' '483' '422' Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -1'777' '842' ' Finanzaufwand 342' ' ' Finanzertrag 1'532' '263' '342' Ergebnis aus Finanzierung 1'190' ' '067' Operatives Ergebnis -586' ' ' Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag '802' Ausserordentliches Ergebnis '802' / - = Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -586' ' '943' (+ =Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss) INVESTITIONSRECHNUNG Investitionsausgabe n 50 Sachanlagen 2'417' '847' '515' Investitonen auf Rechnung Dritter Immaterielle Anlagen 85' ' Darlehen Beteiligungen und Grundkapitalien Investitionsbeiträge 21' ' ' Total Investitionsausgaben 2'523' '204' '546' Investitionseinnahmen Übertragung von Sachanlagen in das Finanzvermö- 60 gen ' Abgang immaterielle Anlagen Investitionsbeiträge 884' ' ' Rückzahlung von Darlehen ' ' Übertragung von Beteiligungen Total Investitionseinnahmen 884' ' ' Ergebnis Investitionsrechnung -1'639' '802' '696' Selbstfinanzierung 1'185' ' '864' Finanzierungsergebnis -453' '945' '831' (+ =Finanzierungsüberschuss / - =Finanzierungsfehlbetrag) 21

23 Ergebnis -Abwasserbeseitigung Nr. Erfolgs- und Finanzierungsausweis Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 ERFOLGSRECHNUNG Total betrieblicher Aufwand 1'192' '097' '020' Total betrieblicher Ertrag 1'041' '016' ' Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -151' ' ' Ergebnis aus Finanzierung 3' ' ' Operatives Ergebnis -147' ' ' Ausserordentliches Ergebnis ' Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -147' ' ' (+ =Ertragsüberschuss / - = Aufwandüberschuss) INVESTITIONSRECHNUNG Total Investitionsausgaben 1'489' '397' '000' Total Investitionseinnahmen 947' ' '079' Ergebnis Investitionsrechnung 542' '147' ' Selbstfinanzierung 82' ' ' Finanzierungsergebnis -459' ' ' (+ =Finanzierungsüberschuss / - =Finanzierungsfehlbetrag) Aus der operativen Tätigkeit resultiert ein Verlust von Fr. 147` Gegenüber dem Vorjahresbudget ist dies ein um Fr. 71 ` schlechterer Wert. Er ist hauptsächlich auf die vom Bund eingeführte neue Gebühr von Fr pro Einwohner für die Finanzierung von Anlagen zur Beseitigung von Mikroverunreinigungen zurückzuführen. Für den baulichen Unterhalt ist ebenfalls ein um Fr. 48` höherer Betrag vorgesehen. Der laufende Betriebsaufwand kann grundsätzlich gedeckt werden. Durch den Nettoaufwand für Abschreibungen (Fr. 230`000.00) resultiert schlussendlich ein Defizit von Fr. 147` Die Investitionsausgaben sind mit Fr. 1 `489` in etwa im gleichen Rahmen wie im Vorjahr. Hauptprojekt ist mit Fr. 950' die Erfassung von privaten Abwasserleitungen. Durch die erwarteten Beiträge für die Erschliessung Rütenen von Fr. 697' und die Anschlussgebühren von Fr. 250` belaufen sich die Nettoinvestitionen noch auf Fr. 542` Diese können mit Fr. 82' selbst finanziert werden. Um die weiteren Fr. 459` werden die vorhandenen finanziellen Reserven abgebaut. ~x~

24 Ergebnis -Abfallwirtschaft Nr. Erfolgs- und Finanzierungsausweis Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 ERFOLGSRECHNUNG Total betrieblicher Aufwand Total betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 722' ' ' ' ' ' ' ' Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis ' ' ' Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (+ =Ertragsüberschuss / - = Aufwandüberschuss) ' INVESTITIONSRECHNUNG Total Investitionsausgaben Total Investitionseinnahmen Ergebnis Investitionsrechnung Selbs~nanzierung Finanzierungsergebnis (+ =Finanzierungsüberschuss / - =Finanzierungsfehlbetrag) ' ' ' ' Für die Abfallbewirtschaftung wird mit Sackgebühren von Fr. 400` gerechnet. Die Kehrichtgrundgebühren ergeben Fr. 240` Die Einnahmen sind somit rund Fr. 25' höher als im Vorjahresbudget. Gleichzeitig sind die Ausgaben -dank einer Gebührensenkung der KVA und Minderaufwand für das Bauamt -rund Fr. 91 ` tiefer. Die Rechnung ist somit beinahe ausgeglichen. Der Zuschuss aus Steuergeldern beträgt noch Fr. 16` (Budget 2015: Fr. 119'400.00). Die Selbstfinanzierung entspricht dem Betrag für die Abschreibungen. Das erfolgreiche Littering-Projekt wird auch 2016 weitergeführt. Dieser Aufwand wird nicht mit Kehrichtgebühren sondern mit Steuergeldern finanziert. 23

25 Ergebnis -Fernwärme Nr. Erfolgs- und Finanzierungsausweis Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 ERFOLGSRECHNUNG Total betrieblicher Aufwand 311' ' ' Total betrieblicher Ertrag 342' ' ' Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 31' ' ' Ergebnis aus Finanzierung ' ' Operatives Ergebnis 30' ' ' / - = Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 30' ' ' (+ =Ertragsüberschuss Aufinrandüberschuss) INVESTITIONSRECHNUNG / - Total Investitionsausgaben Total Investitionseinnahmen Ergebnis Investitionsrechnung Selbstfinanzierung 45' ' ' Finanzierungsergebnis 45' ' ' (+ =Finanzierungsüberschuss =Finanzierungsfehlbetrag) Das Budget präsentiert sich gegenüber dem Vorjahr etwas besser. An Einnahmen werden Fr. 342' erwartet. Mit der Stiftung KLIK konnte ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Somit werden weiterhin Beiträge aus dem Klimarappenfonds ausgerichtet. Nach Abzug der Abschreibungen für die Fernwärmeanlage von Fr. 15` und der übrigen Kosten von Fr. 296` verbleibt ein Ertragsüberschuss von Fr. 30` Zusätzliche Abschreibungen sind nach neuem Recht nicht mehr erlaubt. Der Überschuss wird deshalb dem Eigenkapital zugewiesen. Investitionen sind keine zu tätigen. Die Schuld gegenüber der Einwohnergemeinde beträgt per Ende 2015 rund Fr. 261' und kann voraussichtlich innert weniger als 10 Jahren vollständig abgetragen werden. 24

26 - Software - Update - Integration - Programm - Internetnutzung - ProCall - Umstellung - Diverse - Web Erfolgsrechnung Einwohnergemeinde Allg. Verwaltung Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Fkt. Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0110 Legislative 66' ' ' Exekutive 216' ' ' Abt. Finanzen 472' ' ' ' ' ' Abt. Steuern 506' ' ' ' ' ' Allgemeine Dienste 602' ' ' ' ' ' Gemeindekanzlei 296' ' ' ' ' ' Abt. Bau Planung Umwelt 569' ' ' ' ' ' Verwaltungsliegenschaften 465' ' ' ' ' ' Total 3'196' ' '245' ' '223' ' Nettoaufinrand (=Saldo) 2'441' '539' '359' Seit 2010 werden die Jahresrechnung sowie ausgewählte Verwaltungsbereiche durch einen Wirtschaftsprüfer revidiert. Mittlerweile wurde die Grossmehrheit der Verwaltungsstellen mindestens einmal geprüft. Ab 2016 soll deshalb im Zug der Sparmassnahmen die vertiefte Prüfung nur noch alle zwei Jahre stattfinden. Die gesetzlich vorgeschriebene Bilanzprüfung wird nach wie vor jährlich durchgeführt Aufgrund des geringen Interesses und dem Spardruck wurde der Budgetbetrag für die Jungbürgerfeier auf Fr gekürzt. Allenfalls wird sie in Form eines Aperos durchgeführt Der Budgetbetrag für die seit Jahren steigenden Betreibungskosten muss nochmals nach oben angepasst werden. Zudem muss der defekte Tresor ersetzt werden Das Kantonale Steueramt wird ab 2016 die technische Erneuerung und Erweiterung der Veranlagungs-Software realisieren. Die Gemeinden haben an die Kosten in den Jahren einen jährlichen Beitrag von Fr pro steuerpflichtige Person zu leisten. Gesamthaft wird Gränichen mit Fr. 28' belastet Für 2016 sind folgende Softwareanschaffungen resp. -Anpassungen geplant: SQL-Server Fr. 16` NEST Fr. 10` Baupro in AXIOMA (Geschäftsverwaltungsprogramm) Fr. 10` zur Inventarisierung Soft-/und Hardware Fr. 9' via Smartphone Fr. 6' Version 6 (Telefonsoftware) Fr. 6' Software Rechnungsformulare Fr. 6' Software Fr. 3' Ortsplan Fr. 2' In einer letzten Tranchen werden die letzten Abteilungen für Fr. 20` mit Stehpulten ausgerüstet. Die Investitionen für das Dokumentenmanagement und den letzten Hardwareaustausch werden Ende 2015 amortisiert sein. Die jährliche Belastung von Fr. 123' entfällt deshalb ab Ein für die Dauer einer Weiterbildung erhöhtes Arbeitspensum kann 2016 wieder reduziert werden. An Baubewilligungsgebühren werden Fr. 160` erwartet (Vorjahr Fr. 135`000.00). 25

27 - Grundkredit - Ersatz - Reparatur - Ersatz - Ersatz - Revision 0290 Bei den Verwaltungsliegenschaften sind folgende Sanierungsmassnahmen vorgesehen: für die Liegenschaften für Unvorhergesehenes/Serviceabos Fr. 11' Gemeindehaus-Briefkastenanlagen Fr. 5' Blechdach inkl. Montage Absturzsicherung Fr. 24' Storensteuerung Gemeindehaus Fr. 8' Deckenleuchten Fr. 2' Feuerlöschposten Fr Die Liegenschaft Chilematt 3 war bisher im Finanzvermögen bilanziert. Aufgrund der Bauzone musste das Gebäude in das Verwaltungsvermögen umgebucht werden. Ab 2015 wird der Mietzinsertrag deshalb der Funktion 0290 Verwaltungsvermögen" zugeordnet (bisher 9630). Das Vorstadtschulhaus kann eventuell nächstes Jahr an Dritte vermietet werden. Im Gegenzug wird der Mietertrag von Fr. 11' für die Liegenschaft Schiffländi 4 wegfallen, da das Gebäude dem geplanten Demenzhaus für das Alterszentrum weichen muss.

28 1 Öffentliche Sicherheit Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Fkt. Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 1110 Polizei 473' ' ' ' ' ' Allgemeines Rechtswesen 648' ' ' ' ' ' Feuerwehr 313' ' ' ' ' ' Militärische Verteidigung 42' ' ' Zivilschute 191' ' ' ' ' ' Total 1'668' ' '691' ' '672' ' Nettoaufwand (=Saldo) 1'106' '153' '104' Die Busseinnahmen wurden aufgrund des Rechnungsergebnisses 2014 nach unten angepasst Der grösste Kostenanteil hat in der Funktion allgemeines Rechtswesen" die externe Führung der Amtsvormundschaft mit Fr. 359` Um Mutationsmeldungen für Auslandschweizer zukünftig elektronisch tätigen zu können, muss die Software der Einwohnerkontrolle für Fr. 5` erweitert werden. Der Anteil an Gebühreneinnahmen aus dem Regionalen Betreibungsamt wird 2016 voraussichtlich von Fr. 88` auf Fr. 77` sinken Nächstes Jahr muss eine weitere Tranche Brandschutzkleider fär Fr. 15' angeschafft werden. Zudem wird die Feuerwehr mit einer Wärmebildkamera für Fr. 8` ausgerüstet. Die Feuerwehr wird primär mit den Feuerwehrersatzabgaben finanziert. Diese werden 2016 voraussichtlich Fr. 173' betragen. Der Regierungsrat hat die geänderte Feuerfondsverordnung in Kraft gesetzt. Die Subventionen verringern sich für Gränichen deshalb von Fr. 22` auf Fr. 19' Wegen baulichen Unterhaltsarbeiten an der Schiessanlage Obertel wird der Gemeindebeitrag nächstes Jahr etwas höher ausfallen (Fr. 9`600.00). Neben dem Betriebsbeitrag an die Anlage fallen zusätzlich Abschreibungen für den Einkauf im Jahr 1993 von Fr. 33` an Der Gemeindebeitrag an den Gemeindeverband ZSO Wynental beträgt Fr. 179` Das RFO kostet rund Fr. 8` Gränichen trägt rund die Hälfte der gesamten Verbandskosten. Fr. 71` können voraussichtlich zur Finanzierung des Beitrages aus dem bestehenden Fonds für Schutzraumbauten entnommen werden. Gegenüber dem Vorjahr ist der Zuschussbetrag wieder etwas höher, weil das Amt für Bevölkerungsschutz inzwischen die Verwendung von Ersatzbeiträgen konkretisiert hat. 27

29 - Grundkredit - Allgemeiner - Fensterersatz - Ersatz - Ersatz - Ersatz - Verschiedenes/Unvorhergesehenes 2 Bildung Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Fkt. Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 2110 Kindergarten 424' ' ' ' Primarstufe 1'927' ' '032' ' '802' ' Oberstufe 1'593' ' '670' ' '014' ' Musikschule 507' ' ' ' ' ' Schulliegenschaften 2'059' ' '001' ' '916' ' Tagesbetreuung 3' ' ' Schulleitung/Schulverwaltung 336' ' ' ' ' ' Volksschule, Sonstiges 484' ' ' ' ' ' Sonderschulen 497' ' ' ' ' ' Berufliche Grundbildung 805' ' ' Total 8'640' ' '610' ' '523' ' Nettoaufwand (=Saldo) 8'111' '085' '897' Das gesamte Pensum der Kindergärtnerinnen ist gegenüber dem Vorjahr von 8.5 Stellen auf 8.0 Volizeitstellen gesunken. Die Einsparungen betragen dadurch Fr. 102` Die zusätzliche achte Abteilung musste bereits 2015 mit Material für Fr. 15' ausgerüstet werden muss nochmals Material für Fr. 5` angeschafft werden Die Kosten für die Schulinformatik wurden bisher anteilsmässig den Funktionen Primar- und 2130 Oberstufe belastet. Neu werden sie aus Transparenzgründen vollständig in der Funktion Volksschule, Sonstiges" verbucht Neben der Anschaffung von drei interaktiven Wandtafeln für Fr. 25` wird ein Schulzimmer im Dorfschulhaus für Fr. 10` neu eingerichtet. Die Kosten für die Lehrerbesoldungen sind mit Fr. 1'490` im Rahmen des Vorjahres Die Schulgelder für die Bezirksschüler betragen Fr. 402` Die Anzahl der Schüler hat sich von 84 auf 67 reduziert. Suhr erhöht aufgrund der vom Regierungsrat beschlossen Änderung der Schulgeldverordnung die Schulgelder der Bezirksschüler von Fr. 5' auf Fr. 6` pro Schüler. Durch die Reduktion der Pensen von auf Stellen reduzieren sich die Personalkosten um Fr. 96' Durch die gestiegenen Musikschülerzahlen sind die Lohnkosten aber auch die Elternbeiträge höher. Das neue Büro des Schulleiters der Musikschule wird für weitere Fr. 2` neu möbliert Folgende Sanierungsarbeiten sind bei den Schulbauten vorgesehen: für den baulichen Unterhalt aller Schulanlagen Fr 77` Sportplatzunterhalt Fr. 7' Erdgeschoss Hauswirtschaftstrakt Fr. 53' Aussen-Spielgeräte Kindergarten Oberdorf Fr. 28' zwei Fussballtore Fr. 3' Schallschutzelemente Untergeschoss Sporthalle Fr. 3' Fr. 3' Total Fr. 175` r

30 Nach der Fertigstellung des Kindergarten Gänstel/Nord müssen 2016 die ersten Abschreibungstranchen verbucht werden. Diese belaufen sich auf Fr. 97` und erhöhen den gesamten Abschreibungsbedarf für die Schulliegenschaften auf total Fr. 815` Unter Tagesbetreuung wird der Kostenbeitrag der Schule an den Mittagstisch verbucht Gegenüber dem Vorjahrsbudget, in dem zusätzlichen Kosten von Fr. 45` für die Einführung eines Führungs- und Organisationssystems enthalten waren, sind nächstes Jahr keine grösseren Anschaffungen geplant. Zudem sind die Personalkosten tiefer weil das Pensum für die Schulleitung tiefer ist (neu 2.2 Stellen, bisher 2.57) Das bestehende Leasing für die Hardware wird 2016 auslaufen. Die Einrichtung der neuen PCs und Servern durch Externe kostet Fr. 29' Rund 38 Kinder sind einer Sonderschule zugewiesen. Kinder und Jugendliche mit Sonderschulstatus haben gemäss Schul- und Betreuungsgesetz Anspruch auf Sonderbeschulung. Neben den direkten Kosten, welche die Gemeinde tragen muss, zahlt sie aufgrund der Einwohnerzahl Fr. 1 `761 ` an die Defizite der Sonderschulen, Heime und Werkstätten (Verbuchung in der Verwaltungsabteilung 5) Die Schulgelder für die berufliche Grundbildung mussten aufgrund des Aufinrandes 2014 nach oben angepasst werden. 29

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