Fortbildungskonzept für die Richterinnen und Richter auf Probe in der bremischen Justiz

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1 Der Senatr für Justiz und Verfassung Frtbildungsknzept für die Richterinnen und Richter auf Prbe in der bremischen Justiz I. Allgemeines In der bremischen Justiz vllzieht sich seit einigen Jahren ein Generatinenumbruch, der auch nch auf absehbare Zeit andauern wird. S liegt der Anteil der Richterinnen und Richter auf Prbe in der rdentlichen Gerichtsbarkeit, in der Arbeitsgerichtsbarkeit und bei der Staatsanwaltschaft derzeit bei rund 25 %. Insbesndere bei den Amtsgerichten liegt der Anteil der Richterinnen und Richter auf Prbe sgar nch darüber. Angesichts des kmplexen Berufsbildes und der damit verbundenen hhen Anfrderungen stellt der Berufseinstieg nicht nur für jede Richterin und jeden Richter auf Prbe eine erhebliche Belastung dar. Die Einstellung einer s grßen Anzahl vn Assessrinnen und Assessren innerhalb kurzer Zeit bedeutet auch für die bremische Justiz insgesamt eine erhebliche Herausfrderung, stellen sich die mit dem Berufseinstieg vn Richterinnen der Richtern auf Prbe typischerweise verbundenen - vr allem ihrer eingeschränkten Einsetzbarkeit und fehlenden Praxis geschuldeten - Anfangsschwierigkeiten allein aufgrund der Menge der derzeitigen Neueinstellungen dch in besnderer Weise. Um den neuen Klleginnen und Kllegen den Berufseinstieg zu erleichtern und um die mit dem Generatinenumbruch verbundenen Reibungsverluste im Interesse einer funktinierenden Justiz zu verringern, bedarf es in allen Gerichtsbarkeiten und Gerichten swie der Staatsanwaltschaft 1, insbesndere aber drt, w die richterlichen Berufsanfängerinnen und -anfänger bei der Dezernatsarbeit und in den Verhandlungen nicht vm Kammersystem prfitieren können, sndern unmittelbar auf sich allein gestellt sind, ihrer besnderen Unterstützung. Die erfrderliche Unterstützung erflgt in Frm gezielter, strukturierter und verbindlicher Angebte zur Hilfestellung bei der zügigen Einarbeitung der Richterinnen und Richter auf Prbe. Das gestattet den jungen Klleginnen und Kllegen, schnell und verlässlich alle ntwendige Hilfe bei der Einarbeitung in ihre jeweilige Dezernatsarbeit zu erhalten. Dabei ist die praktische Unterstützung bei der knkreten Dezernatsarbeit mindestens ebens wichtig wie die Vermittlung theretischen Wissens. 1 Selbstverständlich benötigen auch die bei der Staatsanwaltschaft beschäftigten Assessrinnen und Assessren Unterstützung beim Berufseinstieg. Ihre Situatin unterscheidet sich vn derjenigen der richterlichen Berufsanfängerinnen und -anfänger jedch insweit grundlegend, als sie aufgrund der in der Anfangszeit praktizierten Gegenzeichnung und eines vn der Generalstaatsanwältin angebtenen speziellen Frtbildungsprgramms bereits eine intensivere Betreuung erhalten. Das vrliegende Knzept zielt daher in erster Linie auf eine Unterstützung der bei den Gerichten tätigen Assessrinnen und Assessren. Einzelne seiner Elemente betreffen jedch ausdrücklich auch die bei der Staatsanwaltschaft eingesetzten Assessrinnen und Assessren.

2 - 2 - Eine Reihe vn Einzelmaßnahmen, die inhaltlich aufeinander abgestimmt sind und die Richterinnen und Richtern auf Prbe bei ihrer Einarbeitung nachhaltig unterstützen, bietet die Kmbinatin flgender Einzelkmpnenten: 1. Einführung in die EDV 2. Kllegiale Betreuung (Mentrenmdell) 3. Intervisin 4. Dezernatsbegleitende Arbeitsgemeinschaften 5. Fachübergreifende Wrkshps 6. Frtbildungstagungen des Nrdverbunds 7. Tagungen der Deutschen Richterakademie 8. Befreiung vm richterlichen und staatsanwaltlichen Nt- und Bereitschaftsdienst. II. Einzelmaßnahmen 1. Einführung in die EDV Die erste Hürde für jede Dezernatsanfängerin und jeden Dezernatsanfänger und zugleich die Vraussetzung für eine sinnvlle weitere Tätigkeit bildet regelmäßig bereits der Umgang mit dem Cmputer und der zu verwendenden Sftware. Die Gerichtsleitungen stellen sicher, dass in jedem neuen Dezernat schnellstmöglich eine Einweisung in die jeweiligen Fachprgramme durch die Fachverfahrensbetreuerinnen und -betreuer vr Ort in Zusammenarbeit mit der IT-Stelle erflgt. Auch darüber hinaus stehen die Fachverfahrensbetreuerinnen und - betreuer der Richterin bzw. dem Richter auf Prbe für Fragen zur Verfügung. 2. Kllegiale Betreuung (Mentrenmdell) Als besnders hilfreich für den Berufseinstieg junger Richterinnen und Richter hat sich die anfängliche Begleitung durch erfahrene Klleginnen und Kllegen erwiesen. Jungen Klleginnen und Kllegen wird in der bremischen Justiz seit jeher kllegiale Unterstützung zuteil. Eine neue Qualität wird durch die rganisierte und gezielte Hilfestellung durch erfahrene Klleginnen und Kllegen als sg. Mentrinnen der Mentren erreicht. Kernpunkt des Mdells ist eine besnders intensive Betreuung der Richterin der des Richters auf Prbe in den ersten zwei Wchen nach Dezernatsübernahme: Für diese Zeit ist gewährleistet, dass die in der Abteilung tätigen Richterinnen und Richter auf Prbe jeweils erfahrene Klleginnen und Kllegen an die Seite gestellt bekmmen, die mit ihnen sämtliche zur Bearbeitung anstehenden Akten besprechen und alle dabei entstehenden Fragen, insbesndere zu den Rutineabläufen, zur Verfügungstechnik etc., beantwrten.

3 - 3 - Dieses Angebt bedeutet für die Mentrinnen und Mentren nicht unerhebliche Mehrarbeit, da ihre Tätigkeit durchaus mehrere Stunden pr Tag beanspruchen kann. Die Intensität der Betreuung kann erfahrungsgemäß nach zwei Wchen deutlich verringert werden kann, da die Assessrinnen und Assessren in der Regel alsbald in der Lage sind, die Rutineabläufe selbständig zu erledigen. Die weitere Betreuung nach Ende der ersten beiden Wchen beschränkt sich typischerweise darauf, je nach Bedarf für Fragen zur Verfügung zu stehen. Das Mentrenmdell hat sich insbesndere in der Zivilabteilung des Amtsgerichts Bremen gut bewährt. Es stellt deshalb eine gute Grundlage für entsprechende Angebte an sämtlichen bremischen Gerichten mit Ausnahme für diejenigen Richterinnen und Richter auf Prbe, die vn einem Kammersystem prfitieren dar. Dabei sll die Dauer der Unterstützung durch eine Mentrin bzw. durch einen Mentr grundsätzlich auf ein halbes Jahr nach Übernahme eines neuen Dezernats ausgedehnt werden, um die Begleitung in der schwierigen Anfangsphase für einen längeren Zeitraum zu sichern. Die Gerichte stellen sicher, dass eine Persn die Organisatin der Betreuung und die Verantwrtung für deren Funktinieren übernimmt. Im Übrigen werden die Einzelheiten einer derartigen Betreuung durch Mentrinnen der Mentren nicht starr vrgegeben. 3. Intervisin Weiterer wichtiger Bestandteil ist das Intervisinsmdell mit dem Ziel Verbesserungsptiental bei der Verhandlungsführung zu erkennen. Auf freiwilliger Basis finden sich hierzu jeweils eine erfahrene Lebenszeitrichterin der ein slcher Lebenszeitrichter und eine Richterin bzw. ein Richter auf Prbe zusammen und besuchen gegenseitig ihre Verhandlungen. Anschließend wird in einem Feedback-Gespräch, dessen Inhalt vertraulich bleibt, erörtert, was im Rahmen der Verhandlungsführung psitiv aufgefallen und was ggf. nch verbesserungswürdig ist. Sweit Assessrinnen und Assessren nicht mehr zunächst in einem Kllegialspruchkörper erste Erfahrungen in der Rechtsprechung sammeln können, sndern vn Anfang an als Einzelrichterin der -richter unmittelbar Verhandlungen leiten müssen, kann Intervisin ihnen eine wertvlle Hilfestellung leisten. 4. Dezernatsbegleitende Arbeitsgemeinschaften Für die in der rdentlichen Gerichtsbarkeit eingesetzten Assessrinnen und Assessren werden Arbeitsgemeinschaften zu grundlegenden Fragen des straf- und zivilrichterlichen Dezernats angebten. Diese dezernatsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften - je eine zum strafrichterlichen und eine zum zivilrichterlichen Dezernat finden mnatlich zu festen Ter-

4 - 4 - minen statt und haben jeweils ein Schwerpunktthema zum Inhalt. In diese Arbeitsgemeinschaften können die Richterinnen und Richter auf Prbe je nachdem, in welchem Dezernat sie gerade eingesetzt werden, jeweils laufend einsteigen. Ziel der Arbeitsgemeinschaften ist es in erster Linie, das nötige Rüstzeug für die Bewältigung der praktischen Schwierigkeiten in der täglichen Dezernatsarbeit und Sitzungstätigkeit zu vermitteln. Daneben bieten sie die Gelegenheit, sich über bei der Dezernatsarbeit auftretende Fragen mit den Klleginnen und Kllegen swie mit einer erfahrenen Zivil- bzw. Strafrichterin der einem slchen Richter auszutauschen. Entsprechend wird immer Zeit für Fragen auch zu anderen Themen als dem jeweiligen Schwerpunktthema einzuplanen sein. Für die dezernatsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften werden flgende Themen angebten: - zivilrichterliches Dezernat: Effektive Fallbearbeitung Mediative Elemente im Zivilprzess Verfahrenskstenhilfe Einstweiliger Rechtsschutz Eil-/Ntdienst in Abschiebesachen Eil-/Ntdienst in Unterbringungssachsen, Familiensachen RVG und Gerichtsksten Vrbereitung der mündlichen Verhandlung, besndere Przesslagen Aufbau und Umfang zivilrechtlicher Urteile; typische Fehler Beweiswürdigung, Belehrungen, Prtkllierung vn Aussagen, selbständiges Beweisverfahren - strafrichterliches Dezernat: Situatin in der Hauptverhandlung (Beweis- und Befangenheitsanträge) Bewährungsauflagen/Einrichtungen Jugendstrafverfahren OWi-Verfahren Opferrechte im Strafverfahren, Nebenklage, Adhäsinsverfahren Eil-/Ntdienst in Strafsachen Strafzumessung, Gesamtstrafenbildung Besnderheiten in der Schnittstelle zwischen staatsanwaltschaftlicher und plizeilicher Ermittlungstätigkeit (Gespräch mit der Plizei) Beweiswürdigung

5 - 5 - Sweit thematisch geeignet, stehen die Arbeitsgemeinschaften auch den in den Fachgerichtsbarkeiten eingesetzten Richterinnen und Richtern auf Prbe ffen. 5. Fachübergreifende Wrkshps Neben dem für die Dezernatsarbeit unerlässlichen Fachwissen benötigt jede Richterin und jeder Richter, jede Staatsanwältin und jeder Staatsanwalt zur suveränen und sensiblen Berufsausübung weitere Fähigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand strukturierter Schulung sein sllten. Hierzu zählen Kmpetenzen in den Bereichen Arbeitsplanung, Zeitmanagement, Kmmunikatin, Rhetrik und Verhandlungsführung ebens wie die Entwicklung eines beruflichen Selbstverständnisses und Kenntnisse der Justizvergangenheit. Über die fachspezifischen dezernatsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften hinaus werden daher für alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft halb- der ganztägige Wrkshps zu übergreifenden Themen angebten, die ebenfalls mnatlich zu festen Terminen stattfinden. Möglich sind in diesem Rahmen insbesndere auch intensivere, auf die Arbeit in Kleingruppen zugeschnittene Wrkshps, wie sie etwa bei Schulungen zur Rhetrik etc. erfrderlich sind. Die Veranstaltungen können auch für Lebenszeitrichterinnen und - richter geöffnet werden. Themen der fachübergreifenden Wrkshps: Grundlagen der nnverbalen und verbalen Kmmunikatin; Gesprächsund Verhandlungsführung Erflgreich kperieren; Teambildung Gerichtsrganisatin Justizvergangenheit Umgang mit der Presse Beurteilungen, Erprbungsmöglichkeiten, Persnalentwicklung 6. Frtbildungstagungen des Nrdverbunds Ein weiterer wesentlicher Baustein bei der Unterstützung der Richterinnen und Richter auf Prbe sind die länderübergreifenden Tagungen des sg. Nrdverbunds. In diesem Rahmen werden u.a. flgende Tagungen angebten: Das zivilrichterliche Dezernat, Das strafrichterliche Dezernat, Das szialrichterliche Dezernat,

6 - 6 - Das verwaltungsrichterliche Dezernat, Das familienrichtliche Dezernat Das staatsanwaltliche Dezernat und Tatsachenfeststellung vr Gericht. Die mehrtägigen, intensiven Tagungen behandeln grundlegende Themen, s z.b. aus dem zivilrechtlichen Bereich die Gestaltung des Zivilprzesses, die Vrbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung, die Verfahrenkstenhilfe und Eilentscheidungen, swie aus dem strafrechtlichen Bereich den Ablauf der Hauptverhandlung und das Beweis- und Strafzumessungsrecht. Die Tagung Tatsachenfeststellung vr Gericht beschäftigt sich u.a. mit den Grundlagen der Vernehmungslehre und der Aussageanalyse. Die Nrdverbundstagungen sind für Richterinnen und Richter auf Prbe erfahrungsgemäß besnders ertrag- und hilfreich. Es bleibt daher das erklärte Ziel, dass jede Richterin und jeder Richter auf Prbe während der Prbezeit an zumindest zwei Tagungen, darunter die Tagung Tatsachenfeststellung vr Gericht, teilnehmen kann. 7. Tagungen der Deutschen Richterakademie Auch die Deutsche Richterakademie bietet eine Reihe vn Einführungskursen für Dezernatsanfänger und -wechsler an, die sich zwar nicht speziell und ausschließlich an Richterinnen und Richter auf Prbe wenden, diesen aber selbstverständlich ffen stehen und grundsätzlich für Berufsanfängerinnen und -anfänger gut geeignet sind. Hierzu zählen etwa Tagungen zur Einführung in das Mietrecht, das Jugendstrafrecht, das Ehe- und Familienrecht, das Betreuungsrecht swie in das Verkehrsunfallrecht. Allerdings steht Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Bremen in der Regel ein Platz zur Verfügung. Dennch werden die Richterinnen und Richter auf Prbe jeweils bei Antritt eines neuen Dezernats auch auf das Prgramm der Deutschen Richterakademie gezielt hingewiesen und im Hinblick auf die genannten Einführungskurse neben Dezernatswechslerinnen und -wechslern auch vrrangig berücksichtigt. Aufgrund der unlängst mit Niedersachsen vereinbarten engeren Kperatin auf dem Gebiet der Frtbildung in der Justiz wird sich zudem die Möglichkeit ergeben, Assessrinnen der Assessren auch zu ausgesuchten Frtbildungsveranstaltungen der niedersächsischen Justiz zu entsenden.

7 Befreiung vm richterlichen und staatsanwaltlichen Nt- und Bereitschaftsdienst Bereits seit einiger Zeit sind Richterinnen und Richter auf Prbe aus der rdentlichen Gerichtsbarkeit in den ersten sechs Mnaten nach ihrer Einstellung vm richterlichen Nt- und Bereitschaftsdienst befreit; vm staatsanwaltlichen Tages- bzw. Ntdienst sind sie in den ersten drei bzw. sechs Mnaten befreit. Diese Praxis sll zur Entlastung der Assessrinnen und Assessren nicht nur unbedingt beibehalten werden; anzustreben ist darüber hinaus, die Befreiung vm Nt- und Bereitschaftsdienst auf das ganze erste Jahr auszudehnen. III. Rahmenbedingungen 1. Verbindlichkeit Das vrliegende Knzept kann nur Erflg haben, wenn seine Angebte zur Unterstützung und Frtbildung vn den Assessrinnen und Assessren als verbindlich betrachtet und dementsprechend auch genutzt werden. Die Teilnahme an den in diesem Knzept genannten Frtbildungsveranstaltungen ist daher grundsätzlich erwünscht und sll mit Hilfe vn zur Persnalakte zu nehmender Teilnahmebescheinigungen auch dkumentiert werden. Dabei wird nicht verkannt, dass die in diesem Knzept genannten Maßnahmen nicht nur auf Seiten der Lebenszeitrichterinnen und -richter ein hhes Maß an Engagement und Einsatz zugunsten ihrer jüngeren Klleginnen und Kllegen auf Prbe erfrdern. Vielmehr bedeutet die Teilnahme an den Veranstaltungen und Maßnahmen auch eine stärkere zeitliche Beanspruchung der Assessrinnen und Assessren selbst. Um den Richterinnen und Richtern auf Prbe trtz hher Arbeitsbelastung eine Teilnahme gleichwhl zu ermöglichen, ist ihnen deswegen ausdrücklich zu gestatten, die Dezernatsarbeit ntfalls und im Rahmen des Vertretbaren zugunsten der Teilnahme an den Frtbildungsmaßnahmen zurückzustellen, hne dass dies zu ihren Lasten in dienstliche Beurteilungen einginge. Selbstverständlich aber können swhl dienstliche als auch familiäre Verpflichtungen im Einzelfall einer Teilnahme an Veranstaltungen entgegenstehen. 2. Vertraulichkeit Die Inhalte der Gespräche und Erörterungen mit der Mentrin der dem Mentr, den Intervisinspartnern swie mit den Leiterinnen und Leitern der dezernatsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften und den fachübergreifenden Wrkshps sind vertraulich und dürfen nicht Gegenstand dienstlicher Beurteilung sein.

8 Infrmatin Die Richterinnen und Richter auf Prbe werden umgehend nach Dienstantritt über die in diesem Knzept genannten Maßnahmen zu ihrer Unterstützung und Frtbildung infrmiert. Insbesndere die Termine der dezernatsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften und der fachübergreifenden Wrkshps werden ihnen frühzeitig mitgeteilt, damit sie sich rechtzeitig hierauf einstellen und ihre dienstlichen und familiären Belange danach ausrichten können. Den Assessrinnen und Assessren wird daher bei Dienstantritt einen Übersichtsplan über die diesem Knzept genannten Maßnahmen zur Unterstützung und Frtbildung nebst allen bereits feststehenden Terminen ausgehändigt. Zugleich sind sie darauf hinzuweisen, dass die Teilnahme an den in diesem Knzept genannten Maßnahmen als vrdringlich erachtet und wenigstens zum Teil, insbesndere was die dezernatsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften, die fachübergreifenden Wrkshps und die Tagungen des Nrdverbunds angeht, vn ihnen auch erwartet wird. 4. Umsetzung Die dezernatsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften und der fachübergreifenden Wrkshps rganisiert das Hanseatische Oberlandesgericht. Im Übrigen bliegt die knkrete Ausgestaltung und Umsetzung des vrliegenden Knzepts für die rdentliche Gerichtsbarkeit dem Hanseatischen Oberlandesgericht, swie für die Arbeitsgerichtsbarkeit dem Landesarbeitsgericht, für die Szialgerichtsbarkeit dem Szialgericht und für die Verwaltungsgerichtsbarkeit dem Oberverwaltungsgericht. Das Knzept insgesamt wird insbesndere mit Blick auf die dezernatsbegleitenden und fachübergreifenden Veranstaltungen für die Zukunft dem sich ändernden Bedarf anzupassen sein.

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