Unternehmenssteuerreform III (USR III)
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- Britta Zimmermann
- vor 5 Jahren
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1 Unternehmenssteuerreform III (USR III) Positionspapier der Jungen SVP Schweiz zur USR III (Vernehmlassungsantwort) Januar 2015 POSITIONSPAPIER JUNGE SVP SCHWEIZ "1
2 Ausgangslage Der internationale Druck auf die wirtschaftlich erfolgreiche Schweiz wächst zunehmend an. Für nach Macht und Gleichheit strebende Fehlkonstrukte wie die EU ist eine Ausnahmeerscheinung wie die Schweiz ein Dorn im Auge. Es sei ungerecht, dass die Schweiz mit ihren angeblichen Dumpingsteuern Unternehmen aus EU-Länder in die Schweiz locke, so der Tenor. Die EU verknüpft seit dem 9. Februar eigentlich sämtliche bilaterale Verhandlungen mit der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative, auch wenn sie inhaltlich überhaupt nicht zusammenhängend sind, zuletzt auch zu sehen bei der anstehenden Strommarktöffnung. Im Anblick solcher Drohungen macht der Schweizer Bundesrat erneut einen Bückling und treibt die Unternehmenssteuerreform III (USR III) weiter voran. Das ganze Unterfangen wird nun fälschlicherweise als Stärkungsstrategie für den Wirtschaftsstandort Schweiz verkauft. Der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz hängt vor allem auch von der relativ tiefen Steuerbelastung für Unternehmen und einem liberalen Arbeitsrecht ab. Während den letzten Jahren schwenkte der linkslastige Bundesrat auf einen bedenklichen Kurs ein: Eine kopflose Preisgabe des Bankgeheimnisses, Einführung von Lohnkontrollen und Frauenquoten sowie ein ungebremstes Staatswachstum sind nur einige der wenig ruhmreichen Meilensteine der heutigen Mitte-Links Regierung. Mit der USR III präsentiert der Bundesrat erneut eine unbefriedigende Vorlage: Zwar sollen die Unternehmenssteuern gesenkt werden, gleichzeitig soll aber eine Kapitalgewinnsteuer eingeführt werden. Der Bundesrat macht damit wirtschaftspolitisch einen Schritt nach vorne und drei Schritte zurück, stets mit dem Bild der drohenden EU im Hinterkopf. Die JSVP ist der Ansicht, dass sich ein solches Verhalten für eine Regierung eines unabhängigen Landes nicht gehört - Die Gesetze in unserem Land machen wir, und nur wir! Die Reform wirkt zum heutigen Zeitpunkt überladen, eine Steuerreform sollte immer darauf abzielen, die wirtschaftliche Situation von Unternehmen und Privatpersonen zu verbessern. Dazu gehören Vereinfachungen von Prozessen, Bürokratieabbau sowie effektive Entlastungen durch tiefere Steuern. Das Ziel der Unternehmenssteuerreform III ist hingegen unklar: Einerseits sollen die Unternehmenssteuern gesenkt werden, andererseits soll eine neue Steuer, die Kapitalgewinnsteuer, eingeführt werden. Die Steuerlast würde dadurch lediglich von den Unternehmen auf die Privaten übergewälzt, zudem würde der Finanzausgleich zwischen den Kantonen aus den Angeln gehoben werden; Drastische Sparpakte in vielen Kantonen und Gemeinden wäre die Konsequenz. Man wird den Verdacht nicht los, dass so neue Steuern durch die Hintertür eingeführt werden sollen. So steht zum Beispiel auch die Einführung einer wirtschaftsschädlichen Wegzugssteuer zur Debatte. Die JSVP lehnt solche Begehren dezidiert ab. Zentrale Forderungen der JSVP Die USR III in der heutigen Form wird von der JSVP konsequent abgelehnt. Sollten Elemente wie neue Steuern in der Vorlage erhalten bleiben, wird sich die JSVP auf direktdemokratischem Weg gegen die USR III zur Wehr setzen, ein weiteres wirtschaftspolitisches Herunterwirtschaften des Wirtschaftsstandortes Schweiz wird von der JSVP unter keinen Umständen akzeptiert. Damit die USR III mehrheitsfähig wird, indem auch bürgerliche Kreise der Vorlage zustimmen können, müssen aus Sicht der JSVP folgende Punkte zwingend verbessert werden: Senkung der Gewinnsteuern von 8.5 auf mindestens 7.5% oder tiefer Weitestgehender Verzicht auf eine Gegenfinanzierung der USR III Verzicht auf eine Einführung einer Kapitalgewinnsteuer oder einer Wegzugssteuer Viel breitere Lizenzboxen nach dem Vorbild Englands Gänzliche Abschaffung diverser Steuern (siehe folgende Absätze) Keine Einstellung von zusätzlichen Steuerinspektoren Separate Vorlage/Debatte über eine Reform des NFA POSITIONSPAPIER JUNGE SVP SCHWEIZ "2
3 Das absolut zentrale Ziel der USR III ist aus Sicht der JSVP die kompromisslose Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Dies geht nur durch eine Radikalkur per Befreiung und Senkung von Steuern, Abgaben und Gebühren. Solche Massnahmen entfalten im Vergleich zu Konjunkturpaketen oder geldpolitischen Massnahmen einen weitaus effizienteren, nachhaltigeren und stärkeren Einfluss auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft, was sich letztendlich früher oder später auch bei den Fiskaleinnahmen des Staates niederschlägt. Die mit Abstand nachhaltigste Variante, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken besteht deshalb darin, die Unternehmen so weit wie möglich von Steuern und Bürokratie zu befreien. In die Vorlage nicht einfliessen soll nach Meinung der JSVP eine Anpassung im kantonalen Finanzausgleich. Eine solche Anpassung ist aus Sicht der JSVP zwar zwingend notwendig, dies würde aber die ohnehin bereits stark überladene USR III Vorlage endgültig sprengen. Im Rahmen einer separaten Vorlage könnten hier auch weitergehende Fragen diskutiert werden. Das NFA-System krankt momentan daran, dass das Verhältnis zwischen Geber- und Nehmerkantonen komplett falsch ist - die Geberkantone sind im Parlament deutlich in der Unterzahl und dadurch bestimmt eine Mehrheit der Profiteure und sichert sich so die Milliardenzahlungen aus den Geberkantonen. Hier besteht dringender Reformbedarf, die JSVP fordert eine sogenannte neutrale Mitte, das heisst, dass maximal je 6 Kantone zu den Gebern und Nehmern gehören und 14 Kantone weder Geld in den NFA-Topf einbezahlen, noch daraus Gelder beziehen. Dadurch entsteht eine Mehrheit von Schweizer Kantonen, welche die politische Diskussion sachlich und ohne Eigennutz über das Thema führen können. Die Ausgleichszahlungen müssen ferner in ihrer Gesamtsumme deutlich reduziert werden, wie dies der Bundesrat kürzlich vorgeschlagen hat. Anhand dieser Punkte wird deutlich erkennbar, dass eine Diskussion über den NFA in der USR III nichts verloren hat. Beantwortung des Fragenkataloges: 1. Befürworten Sie die steuerpolitische Stossrichtung der USR III? Die JSVP anerkennt die Notwendigkeit der USR III und lehnt diese deshalb nicht kategorisch, aber auf dem heutigen Stand inhaltlich ab. Die JSVP wehrt sich entschieden gegen die Einführung neuer Steuern, welche die tieferen Unternehmenssteuern kompensieren sollen. Dies wäre ein ziemlich dumpfer Kuhhandel für alle Beteiligte. Die JSVP erwartet, dass mit der USR III die Standortattraktivität für Unternehmen markant verbessert wird und dass diese in wichtigen Bereichen von Steuern, Abgaben und Regulierungen befreit werden. Sollte die Vorlage in der heute vorliegenden unbefriedigenden Form verbleiben, wird sie die JSVP mit grosser Wahrscheinlichkeit ablehnen und gegebenenfalls sogar aktiv bekämpfen. 2. Befürworten Sie folgende Massnahmen? a) Abschaffung der kantonalen Steuerstatus: Die Abschaffung der diversen kantonalen Steuern begrüssen wir. b) Einführung einer Lizenzbox auf der Ebene der kantonalen Steuern: Unter der Bedingung der Abschaffung der diversen kantonalen Steuern (siehe 1a), befürworten wir die Einführung von Lizenzboxen im Sinne von Boxenmodellen, welche sich stark am Modell Englands (und nicht am Modell anderer im Bericht genannten EU Staaten) orientieren. Eine obligatorische Einführung von Lizenzboxen für alle Kantone lehnen wir jedoch ab: Hier gilt es den Föderalismus zu wahren und es jedem Kanton selbst zu überlassen, ob er solche Boxen einführen will. c) Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer Die JSVP befürwortet die Einführung einer solchen Steuer, welche prägnanter ausformuliert werden soll, als dies im Rahmen der Vorlage vom Bundesrat vorgeschlagen wird. Dadurch würde eine solide Eigenkapitalisierung bevorteilt und eine hohe Verschuldung fortan nicht mehr steuerlich bevorteilt. POSITIONSPAPIER JUNGE SVP SCHWEIZ "3
4 d) Anpassungen bei der Kapitalsteuer: Die Kantone sollen autonom die Möglichkeit erhalten, gänzlich auf die Erhebung einer Kapitalsteuer zu verzichten. e) Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven: Stille Reserven treten durch eine Unterbewertung der Aktiven oder durch eine Überbewertung der Passiven auf. Die JSVP begrüsst die ausgewogene vorgeschlagene Regelung, da sie je nach Situation Zulasten oder Zugunsten der Unternehmen ausfällt und somit sinnvoll scheint. f) Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital: Die JSVP ist über diesen Vorschlag hoch erfreut und unterstützt ihn vorbehaltlos. g) Anpassungen bei der Verlustvorrechnung: Die JSVP unterstützt, dass Verluste unbeschränkt vorgetragen werden können, lehnt jedoch eine Reingewinnminderungssteuer konsequent ab. Nach einer Verlustperiode müssen Unternehmen zwingend über ihren Reingewinn verfügen können, das wirtschaftliche Interesse (Erhalten von Arbeitsplätzen und Unternehmen) ist hier eindeutig höher zu gewichten, als das staatliche lechzen nach immer mehr Einnahmen. h) Anpassungen beim Beteiligungsabzug: Keine Anmerkungen. i) Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften: Die JSVP lehnt, wie eingangs bereits deutlich hervorgehoben, die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer vehement ab. Dieser Vorschlag stellt einen weiteren Pfeil im Giftköcher unserer stark linkslastigen Regierung dar. Eine weitere derart prägnante Steuer einzuführen, wäre verheerend, besonders, weil es sich bei Transaktionen auf dem Geldmarkt um hoch mobiles Kapital handelt. Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer würde deshalb wahrscheinlich kaum zu Mehreinnahmen, aber zu hohem Mehraufwand und zu einem massiven Kapitalabzug aus der Schweiz führen. Ein regelrechter Hohn wäre eine zusätzliche Einführung einer Wegzugssteuer auf nicht realisierte Kapitalgewinne. Wir fordern die konsequente Streichung dieses Vorhabens aus der USR III. Bleiben diese beiden Elemente in der USR III enthalten, wird sie die JSVP dezidiert ablehnen und die Vorlage als Ganzes aktiv bekämpfen. j) Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren: Die rückwirkende Aufhebung von Elementen aus der USR II, wie dies hier vorgeschlagen wird, wird von der JSVP klar abgelehnt. Das Vorhaben ist aus der USR III komplett zu streichen. 3. Welche anderen steuerlichen Massnahmen schlagen Sie vor? Im Rahmen der USR III bietet sich die Möglichkeit an, diverse unsinnige und wirtschaftsschädliche Bestimmungen und Steuern zu streichen. So bietet sich beispielsweise eine radikale Entrümpelung bei den Bauvorschriften, Energiestandards, CO2- und Mineralölsteuer, usw. an. Wir fordern zudem einen konsequenten Verzicht auf weitere staatliche Eingriffe in den Markt wie Frauenquoten oder Lohnkontrollen. Dieser Staatsabbau geht Hand in Hand mit den vorgeschlagenen Steuersenkungen im Rahmen der USR III. Wo keine oder weniger staatliche Aktivitäten sind, welche finanziert werden müssen, erübrigt sich grösstenteils auch eine Gegenfinanzierung der USR III. 4. Sind Sie einverstanden, dass der Bund den Kantonen finanzpolitischen Spielraum verschafft? Befürworten Sie die vorgeschlagenen vertikalen Ausgleichsmassnahmen (Umfang und Art des Ausgleichs)? Die JSVP lehnt sowohl eine bundesgeschaffene Rückverteilung sowie eine Gegenfinanzierung weitgehend ab. Die durch die USR III geschaffenen Steuerausfälle sollen grösstenteils durch Effizienzmassnahmen, Bürokratieabbau und Sparprogramme aufgefangen werden. Da zum heutigen POSITIONSPAPIER JUNGE SVP SCHWEIZ "4
5 Zeitpunkt unklar ist, welche Elemente schlussendlich in der USR III enthalten sind (und welche Elemente im Parlament noch entfernt, hinzugefügt oder verändert werden), ist eine Diskussion über eine konkrete Rückfinanzierung und deren Höhe zum heutigen Zeitpunkt verfrüht. 5. Sind Sie einverstanden, dass der Ressourcenausgleich an die neuen steuerpolitischen Rahmenbedingungen angepasst wird? Befürworten Sie die im Bericht beschriebene Anpassung des Ressourcenausgleichs sowie die vorgeschlagenen Ergänzungsbeitrag für ressourcenschwache Kantone? Die JSVP lehnt eine Implementierung der NFA-Debatte in die USR III entschieden ab. Wie bereits erwähnt, würde dies die Komplexität der ohnehin überladenen Vorlage komplett sprengen. Dieses wichtige Thema soll jedoch separat angepackt werden und mit einer eigenen Vorlage umfassend diskutiert werden. Innerhalb des NFAs gibt es weitere Elemente und Faktoren, welche zwingend diskutiert werden müssen, den Rahmen der USR III aber definitiv sprengen würden. 6. Befürworten Sie das vom Bundesrat unterbreitete Konzept zur Gegenfinanzierung auf Bundesebene? Welchen anderen Massnahmen zur Kompensation der Reformlasten schlagen Sie vor? Die JSVP fordert, wie eingangs bereits deutlich hervorgehoben, dass die USR III zu einer spürbaren Entlastung der Wirtschaft führen soll. Steuersenkungen und einfachere Steuergesetze kurbeln die Wirtschaft an, wie kaum eine andere Massnahme, welche der Staat ergreifen könnte. Deshalb ist mittel- bis langfristig zu erwarten, dass auch die Steuereinnahmen wieder ansteigen werden und zwar in allen Bereichen. Die Diskussion über eine kurzfristige Gegenfinanzierung ( Kompensation ) der kurzfristigen Steuerausfälle, ist deshalb verfehlt. Die JSVP ist der Ansicht, dass auf eine Gegenfinanzierung weitgehend verzichtet werden soll. Mit einem Wachstum der Staatsausgaben von jährlich rund 1.5 Milliarden Franken wäre die USR III bereits nach kaum einem Jahr strukturell bereits wieder kompensiert (kurzfristig), wenn die Politik endlich damit aufhören würde, staatliche Aktivitäten immer weiter aufzublähen. Kann der Staat rechtzeitig Überschüsse aufbauen, finanziellen Handlungsspielraum gewinnen und das unermüdliche Staatswachstum wenn nicht stoppen, dann wenigstens ausbremsen, dann kann die USR III problemlos vom Bund selbst - völlig im Einklang mit der Schuldenbremse - gegenkompensiert werden. Falls sich eine Gegenfinanzierung aber politisch - entgegen dem Willen der SVP - durchsetzen sollten, bringen wir an dieser Stelle den Vorschlag an, Anstelle einer Kapitalgewinnsteuer eine Einwanderungssteuer als Kompensationsmassnahme einzuführen. Dieses Element könnte auch zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative verwendet werden. Als Begleitmassnahme würden sich steuerliche Entlastungen für Firmen anbieten, welche den Inländervorrang umsetzen und zum Beispiel Langzeitarbeitlose aus dem Inland neu anstellen. Fazit In der momentan vorliegenden Form wird die USR III von der JSVP klar abgelehnt. Es ist nicht ersichtlich, wie die Reform den Unternehmen spürbar helfen soll. Sie hinterlässt also quasi Steuerausfälle auf allen Ebenen ohne greifbaren Mehrwert für Gemeinden, Kantone oder Unternehmen. Besonders stossend ist die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer durch die Hintertür. Die JSVP stellt die deutliche Forderung an die bürgerlichen Kräfte im Parlament, die genannten Punkte umgehend zu korrigieren, sollte das EFD nicht selbst zur Einsicht gelangen, dass die USR III mit diesen Komponenten zum Scheitern verurteilt ist. Ob die JSVP die USR III schlussendlich unterstützen wird, hängt davon ab, wie die Vorlage im Parlament finalisiert wird. Werden realitätsfremde und wirtschaftsfeindliche Elemente wie die Kapitalgewinnsteuer aus der Vorlage entfernt, wird auf eine Gegenfinanzierung weitgehend verzichtet und werden klare Massstäbe zur Verbesserung der Standortattraktivität getroffen, stehen die Chancen gut, dass sich die JSVP für eine Zustimmung bewegen wird. POSITIONSPAPIER JUNGE SVP SCHWEIZ "5
6 Für Rückfragen: Anian Liebrand, Präsident Junge SVP Schweiz Leander Gabathuler, Generalsekretär Junge SVP Schweiz Mehr Infos unter: POSITIONSPAPIER JUNGE SVP SCHWEIZ "6
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