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1 Dem Land verpflichtet Schwerpunkte des freiheitlichen Wirtschaftssprechers im Parlament, NAbg Bernhard Themessl PRESSEUNTERLAGE zur PRESSEKONFERENZ Bregenz, am 10. November 2006 Vorstellungen zur Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe (KMU) 1

2 Einleitung: Die kleinen und mittleren Unternehmen bilden das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft. Mehr als Unternehmen beschäftigen über 1,5 Millionen Arbeitnehmer und erwirtschaften einen Gesamtumsatz von knapp 260 Milliarden Euro. 99,6% aller Unternehmen Österreichs zählen lt. EU-Definition zu den KMU. Diese stellen rd. 65% aller Arbeitsplätze und erwirtschaften rd. 58% der Gesamterlöse. Darüber hinaus tätigen sie jährlichen 55% der gesamten Bruttoinvestitionen. Die enorme gesamtwirtschaftliche Bedeutung wird weiters dadurch gekennzeichnet, dass die KMUs etwa 80% der Ertragssteuern und rd. 70% des Umsatzsteueraufkommens leisten. Die Leistungen der KMU sind auch dahingehend bemerkenswert, dass die seit Jahren schwache Konjunktur nicht dazu geführt hat, dass Arbeitsplätze abgebaut wurden. Ganz im Gegenteil, die Zahl der KMU-Beschäftigten stieg im Zeitraum 1995 bis 2003 um rd. 8% (KMU Forschung Austria). Eine gewisse Problematik zeigt sich allerdings in der betriebswirtschaftlichen Betrachtung, gemessen an relevanten Kennzahlen. So liegt etwa die Eigenkapitalquote zwar im Gesamtdurchschnitt bei 19%, dies täuscht aber darüber hinweg, dass rd. 40% der Klein- und Mittelbetriebe gar kein Eigenkapital haben, also de facto überschuldet sind. Dies ist im Hinblick auf Basel II kritisch. Kritisch ist vor diesem Hintergrund auch die Ertragslage bei einer Umsatzrendite von 1,6%, womit das reale Ergebnis (nach Ertragssteuern und unter Berücksichtigung der Geldentwertung) im Durchschnitt negativ ist; 46% der Betriebe arbeiten gar mit Verlust. Unter den oben dargestellten Gesichtpunkten und einigen darüber hinaus stellen wir nachfolgend folgende Entlastungsvorschläge für die KMU s vor: 1. Generelle Vorschläge zur Entlastung der KMU s Betriebsnachfolge: Um Österreichs Arbeitgeber Nummer 1 die Klein- und Mittelbetriebe zu erhalten, sind bei der Betriebsnachfolge tiefgreifende Reformen notwendig. Unter dem Gesichtspunkt, dass in den nächsten 10 Jahren mehr als Betriebe übergeben werden die über Arbeitsplätze sichern müssen Maßnahmen gesetzt werden: Betriebsübergaben innerhalb der Familie sind erbschaftssteuerfrei zu stellen Verdoppelung des Übergabefreibetrages von Euro für unentgeltliche Betriebsübergaben, sodass eine steuerfreie Übertragung problemloser möglich wird Der für die Betriebsaufgabe und -veräußerung geltende Freibetrag in Höhe von Euro muss auf das Fünffache angehoben werden. Außerdem sollte die Möglichkeit geschaffen werden, den Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn progressionsmindernd auf 5 Jahre (statt 3 Jahre) zu verteilen oder als Pensionsvorsorge anzuerkennen Steuerbegünstigung für Zinserträge aus Jungunternehmerbeteiligungen sowie steuerliche Entlastung für Unternehmensverpachtungen Luxemburger Modell: 2

3 50%ige Mehrwertsteuervergütung für Materialien im privaten Hausbau. Diese Maßnahme ist in Luxemburg durchaus erfolgreich und hat zudem neben den positiven volkswirtschaftlichen Effekten auch die Schattenwirtschaft eingedämmt. Vereinfachungen der Lohnverrechnung: Allein die Tatsache, dass die Lohnsteuerrichtlinien als "Auslegungsbehelf" zum Einkommensteuergesetz rd Punkte umfasst, ist unzumutbar und untragbar. Die Straffung der rechtlichen Bestimmungen ist daher unumgänglich. Langfristiges Ziel sollte sein, dass jeder Arbeitnehmer selbst seine Veranlagung beim Finanzamt durchführt und der Arbeitgeber von der Lohnberechnung entlastet wird. Weiters ist anzustreben, dass Arbeitgeberbeiträge auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung aufscheinen und die Kollektivverträge auf ein erträgliches Maß verringert werden. Betriebsvereinbarungen statt zentraler Kollektivverträge müssen wie im RFW- Modell der neuen Arbeitswelten - verstärkt Anwendung finden. Nach dem Prinzip Leistung muss sich wieder lohnen sollten etwa Überstunden (derzeit 5 Stunden) steuerfrei gestellt werden. Die Überstundenzuschläge sind dagegen neu zu überdenken. Streichung überzogener Bestimmungen im Arbeitsrecht sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz: Regulative nur dort, wo sie für die Arbeitnehmer unbedingt nötig sind. Mehr Eigenverantwortung statt staatlicher Bevormundung. Arbeitszeiten müssen flexibilisiert werden - keine allgemeinen Arbeitszeitverkürzungen und Generalkollektivverträge. Jahresdurchrechnung und Anhebung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit. Klare Regelung für geschäftsführende GmbH-Gesellschafter: Lohn- und Gehaltsabgaben nur für gf. GmbH-Gesellschafter die angestellt sind und nicht für selbständig Erwerbstätige. Es ist nicht einzusehen, warum selbständig Erwerbstätige dienstnehmerbezogene Steuern und Abgaben (Kommunalsteuer und Dienstgeberbeiträge) zu zahlen haben. Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen: Im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie bei den Gemeindeabgaben müssen Vereinheitlichungen stattfinden. Eine Reduktion der über 100 Bemessungsgrundlagen auf möglichst wenige ist anzustreben. Lohnsummenabhängige Bemessungen sollten abgeschafft werden, da Unternehmer die Arbeitsplätze schaffen dadurch bestraft werden. Ein Vergleich zu anderen europäischen Ländern zeigt, dass die Lohnsummenabgaben in Österreich äußerst hoch sind. Sie betragen in Österreich 2,7% des BIP, in der EU nur 0,3%. In Österreich werden die Beiträge zum Familienlastenausgleich, zur Wohnbauförderung und die Kommunalabgabe einfachheitshalber auf die Lohn- und Gehaltssumme aufgeschlagen, obwohl alle Bevölkerungsschichten darauf Anspruch haben. In den meisten anderen Ländern werden solche Leistungen aus dem allgemeinen Steuertopf finanziert. Zahlungsverzug: Wenn Kunden ihren Verpflichtungen - pünktliche Bezahlung der Rechnung nicht nachkommen, ist der rechtliche Weg ein sehr langer. Hier sollte es noch schnellere Verfahren 3

4 bzw. abgekürzte Verfahren zur Beschleunigung des Geldeintreibens geben. Rechtliche Hilfsmittel sollten überarbeitet bzw. erneuert werden. Verstärkte Prüfung der Folgekosten bei neuen Gesetzen: Wirtschaftsverträglichkeitsprüfungen und Folgekostenberechnungen sind bei neuen Gesetzen und Verordnungen stärker durchzuführen. Systematische Effizienz- und Plausibilitätsprüfungen für neue und bestehende Bundes- und Landesgesetze sind vorzunehmen. Soziale Mindeststandards auch für Selbständige: Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit sollte eine Absicherung auch für Selbständige eingeführt werden, z. B. Freiwillige Arbeitslosenversicherung. 2. Vorschläge im Bereich Steuern und Senkung der Lohnnebenkosten Allgemein: Eine gute Alternative zum derzeitigen Steuersystem ist das Modell der Fairen Steuern, das vom RFW bevorzugt und als langfristiges Ziel angestrebt wird. Gerade die EU-Erweiterung stellt Österreichs Wirtschaft vor große Herausforderungen. Durch eine Steuersenkung, sowie Vereinfachung und Vereinheitlichung des gesamten Steuersystems, können diese Herausforderungen der Zukunft teilweise bewältigt werden. Das Modell Faire Steuern baut auf Einfachheit, Transparenz, Fairness, Wirksamkeit, Wachstum und Bürokratieabbau auf. Es ist die Grundlage für ein faires Steuersystem, welches Arbeit schafft und Leistung belohnt, wobei der lineare Steuersatz und die Freibeträge für Erwachsene und Kinder so festzulegen sind, dass Familien, kleine bzw. mittlere Einkommensbezieher sowie klein- und mittelständische Unternehmen gegenüber dem derzeitigen System begünstigt werden. Durch die Umsetzung des fairen Steuersystems kann die Abwanderung von Betrieben und somit der Verlust von Arbeitsplätzen eingebremst werden. Mit einhergehen muss auch eine Humanisierung des Steuersystems in Form einer Lohnkomponente (mehr Humankapitaleinsatz weniger Steuern). Folgende Grundsätze sollten Anwendung finden: Alle Einkommen sollen nur einmal zur Besteuerung herangezogen werden, alle Einkunftsarten sollen nach Abzug der jeweiligen Freibeträge mit demselben Steuersatz belastet werden, einkommensschwache Familien sollen bis zu einem bestimmten Niveau von der Besteuerung gänzlich ausgenommen werden Steuererklärungen sind einfach, transparent und leicht administrierbar, Faire Steuern ersetzen die bisherige Lohn-, Einkommens-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuer. Verbesserungsvorschläge zur Entlastung der KMU s Österreich hat in der Weltrangliste der Arbeitsproduktivität unter der Regierung Schüssel einen Totalabsturz von Platz 8 auf 18 erlebt. Wir wurden sogar von Portugal überholt und bewegen uns mit riesigen Schritten in Richtung Entwicklungsland. Demnächst überholt uns 4

5 im Ranking sogar die Türkei, sowie die neuen EU-Mitgliedsländer, wie die Studie des BERI- Institut (Business Environment Risk Intelligence) mit ihren Fakten deutlich macht. Der Grund für den Absturz in das wirtschaftspolitische Aus sind die hohen Lohnnebenkosten sowie die überbordende Bürokratie. Obwohl in Sonntagsreden immer großmundig versprochen, sind diese Wirtschaftsbelastungsfaktoren von der ÖVP einfach nicht in Angriff genommen worden. Die Regierung Schüssel hat tatenlos zugesehen, wie der Mittelstand systematisch vernichtet wurde und damit der Wirtschaftstandort Österreich weiter ins Bodenlose abgerutscht ist. Diese Regierung war nur Spitze in Sachen Selbstvermarktung. Vor allem die von Grasser angekündigte größte Steuerreform aller Zeiten hat weder für die KMU s noch für die angeblich betroffenen Bürger nicht die versprochenen Entlastungen gebracht. Die Fakten bringen es ans Tageslicht. Der enorme Zuwachs von plus 420 Mio. bei den Lohnsteuereinnahmen für den Finanzminister zeigt, das diese Reform nicht mehr als ein Wahlgag ohne Nachhaltigkeit für den Wirtschaftsstandort gewesen ist. Wir stehen heute vor der Tatsache, dass das Steueraufkommen, die Belastungen durch die Energiepreise sowie im sozialen Bereich, noch nie so hoch waren und das obwohl überall das Leistungsangebot drastisch, wie etwa im Pflegbereich oder den Heilmitteln, gekürzt wurde. Daher braucht es folgende Maßnahmen, damit der Mittelstand nachhaltig entlastet wird: Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages (IFB): Eine schnelllebige Zeit erfordert auch eine ständige Anpassung der Unternehmensstruktur, um wettbewerbsfähig zu sein bzw. zu bleiben. Investitionen in neue Technologien und Maschinenparks sind unumgänglich. Der IFB ist hier eine wesentliche Stütze für die Wirtschaftstreibenden. Lohnnebenkostensenkung: Die hohe Abgabenbelastung des Faktors Arbeit stellt ein Hemmnis für die Beschäftigung dar und führt zu einem Ausweichen in Schwarzarbeit, geringfügige Beschäftigung und Schein- Selbständigkeit. Die Abgabenbelastung des Faktors Arbeit (ohne Einkommenssteuer) beträgt in Österreich 17,5% des BIP und liegt somit um 4 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt. Gemessen an der Lohn- und Gehaltssumme beträgt die Abgabenbelastung 42%, um 9 Prozentpunkte höher als in der EU. Als Sofortmaßnahme und ohne Nennenswert Budgetbelastung kann der IESG- und AUVA- Beitrag gesenkt werden. IESG-Beitrag: Eine Senkung von derzeit 0,7% auf 0,5 bzw. 0,4% ist durchaus realistisch und möglich. Anzumerken ist, dass Abfertigungszahlungen in deutlich geringerem Ausmaß anfallen und auch die VfGH-Entscheidung betr. IESG-Beitrag zu berücksichtigen ist. Ziel sollte sein, dass der IESG-Fond ein ausgeglichenes Budget hat und nicht ständig Überschüsse für andere Zwecke (z.b. stopfen von Budgetlöchern, Versöhnungsfond,...) entnommen werden. AUVA-Beitrag: Arbeitgeber bezahlt für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) derzeit 1,4% der Lohnsumme (Arbeitgeber bezahlt diesen Beitrag zur Gänze). Die AUVA hat 2004 (lt. Jahresbericht 04) einen Überschuss von rd. 53 Mio. Euro bei 1,02 Mrd. Euro Einnahmen erwirtschaftet, obwohl in den letzten Jahren zusätzliche Belastungen wie z.b. Lehrlingsprämie und Entgeltrückvergütung bei Krankheit und Unfall hinzugekommen sind. Des Weiteren wurden auch AUVA Rücklagen in Millionenhöhe für marode Gebiets- und Sonderkrankenkassen zweckentfremdet. 5

6 [AUVA Überschuss 2003 (lt. Jahresbericht 03): rd. 68 Mio. Euro; Einnahmen: 995 Mio. Euro] Eine Senkung des Beitrages um 10% wäre möglich und würde rd. 90 Mio. Euro kosten. Selbständige bezahlen einen fixen Jahresbeitrag von rd. 85 Euro. Lt. AUVA- Jahresbericht 04 betrifft dies rd Personen. Hier könnte man den Beitrag ebenfalls geringfügig senken. Abschaffung der Mindestkörperschaftssteuer Ein europäisches Unikum, dass Betriebe auch dann eine Gewinnsteuer zu bezahlen haben, wenn sie Verluste schreiben, gehört sofort abgeschafft! Änderung der Abschreibungszeiten: Abschreibungen für schnelllebige Wirtschaftsgüter (PKW, EDV-Anlagen, ) müssen an die reale Nutzungsdauer angepasst werden. Zur Konjunkturbelebung und als Lenkungseffekt sollte die vorzeitige (degressive) Abschreibung eingeführt werden, die in vielen anderen EU- Staaten heute schon zur Anwendung kommt. Eine Abschreibungshöhe von 40-50% im ersten Jahr ist anzustreben. Geringwertige Wirtschaftsgüter sollten weiterhin sofort und zur Gänze abgeschrieben werden können, wobei aber eine Verdoppelung der Wertgrenze (derzeit 400 Euro) umzusetzen ist. Betrieblich genutzte Fahrzeuge: Im Bereich der betrieblich genutzten Fahrzeuge sollte die Vorsteuerabzugsfähigkeit nicht nur auf die Fiskal-PKWs beschränkt werden. Darüber hinaus muss die so genannte Luxusgrenze (Angemessenheitsgrenze) von Euro weiter erhöht oder abgeschafft werden. Bagatellsteuern: Nur dort wo der Staat eine Leistung erbringt, sollen nach dem Äquivalenzprinzip Steuern und Abgaben eingehoben werden: Daher sind folgende Steuern abzuschaffen: Kreditgebühren: rd Mio. Euro (Brutto) Bestandsgebühren (Miet- u. Versicherungsvertrag): rd. 70 Mio. Euro (Brutto) Gesellschaftssteuer: 50 Mio. Euro (Brutto) Feuerschutzsteuer (Bundesländer): 50 Mio. Euro (Brutto) Bodenwertabgabe (Gemeinden): 5 Mio. Euro (Brutto) Neben der Abschaffung von Bagatellsteuern ist das österreichische Unikum der Werbesteuer ebenfalls ersatzlos zu streichen. Über den Finanzausgleich ist der Einnahmenausfall der Bundesländer und Gemeinden auszugleichen. Bruttoentlastung: rd. 90 Mio. Euro. 6

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