Waldstandorte in NRW Besondere Herausforderung für die Planung
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- Hilke Richter
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1 Waldstandorte in NRW Besondere Herausforderung für die Planung Marc Messerschmidt, Wald und Holz NRW 1 7.Branchentag Windenergie 2. und 3. Juli 2015
2 2 Bild Marc Messerschmidt
3 Windkraft im Wald Einwand: Der Wald ist viel zu wertvoll, um dort Windenergie zu nutzen. Antwort: Zitat: Der Wald ist etwas ganz Besonderes. Aber wie in anderen Kulturlandschaften gibt es auch im Wald mehr oder weniger wertvolle und empfindliche Bereiche. 3 Quelle: FRIED GRAF VON BERNSTORFF Deutscher Naturschutzring
4 Gliederung I. Wald Definition II. Planungsebene III. Genehmigungsebene 4
5 Was ist Wald? Definition Juristisch Ökonomisch Vegetationsstrukturell Ökologisch Mystisch 5
6 Juristisch Bundeswaldgesetz 1 Gesetzeszweck Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, 1. den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, 2. die Forstwirtschaft zu fördern und 3. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen. 2 Wald (1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen. (2)+(3) definieren Ausnahmen 6
7 Ökonomisch: Wald ist jede Fläche die forstwirtschaftlich genutzt wird. ökologisch: Wald umfasst Biozönosen, deren Lebensgemeinschaft durch Arten gekennzeichnet ist, die an waldtypische ökologische bzw. Standortfaktoren angepasst sind, insbesondere an die reduzierte Beleuchtungsstärke, das Waldinnenklima und die Waldböden. Vegetationsstrukturell: Wald ist eine baumbestandene Fläche bestimmter Ausdehnung mit Mindest-Deckungsgrad der Baumschicht. Nach dieser Definition verliert eine Fläche ihren Waldcharakter, wenn der Anteil der Bäume pro Flächeneinheit einen bestimmten, definierten Schwellenwert unterschreitet 7
8 Der mystische Wald Der Wald wird sehr unterschiedlich in allen Epochen gesehen und dargestellt. Unwirtlich, lebensfeindlch, böse, düster, dunkel Beliebtes Motiv in der Kunst und Literatur (Friedrich und Eichendorff) Wald hat eine besondere Verbindung mit dem Begriff Heimat und dem Begriff Landschaftsbild 8 Bild Wald und Holz NRW
9 Rechtlicher Hintergrund BWaldG / LFoG LEP REP FNP Windenergieerlass, Novelle desselben Konzentrationserlass Leitfaden Windenergie im Wald, allgemeines 9
10 I. Bundeswaldgesetz 1, 8 Grundsätzlich besteht der Auftrag den Wald wegen seiner vielfältigen Funktionen, der Nutz -, Schutz- und Erholungsfunktionen, zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, die Forstwirtschaft zu fördern und einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen des Waldbesitzers herbeizuführen 10
11 LFoG 9 Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben (Zu 8 Bundeswaldgesetz) Die Träger öffentlicher Vorhaben haben bei Planungen und Maßnahmen, die eine Inanspruchnahme von Waldflächen vorsehen oder die in ihren Auswirkungen Waldflächen betreffen können 1. die Funktionen des Waldes angemessen zu berücksichtigen, 2. die Forstbehörden bereits bei der Vorbereitung der Planungen und Maßnahmen zu unterrichten und anzuhören, soweit nicht nach diesem Gesetz oder sonstigen Vorschriften eine andere Form der Beteiligung vorgeschrieben ist. 11
12 II. Wald in der Landes- und Regionalplanung Wald und Forstwirtschaft hat eine grundsätzliche Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung in NRW Der LEP 1995 formuliert drei waldbezogene Ziele: 1. Waldgebiete sind so zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion nachhaltig erfüllt werden kann. 2. Wald darf nur in Anspruch genommen werden wenn die angestrebte Nutzung nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist 3. Der Eingriff muss auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt sein Bei Inanspruchnahme von Wald soll ein gleichwertiger Ausgleich bzw. Ersatz gefordert werden (waldarme Gebiete < 20 % = Waldvermehrung, 20 60% = Ausgleich und Ersatz, > 60 % andere Kompensationsmaßnahmen 12 für die Errichtung von WEA werden mögliche Flächen vorgegeben z.b. Kahlflächen nach Kalamitäten bzw. schließt Laubwälder, Wildnisgebiete, Prozessschutzwälder aus
13 Diese steht natürlich in direktem Zusammenhang mit der Flächenausdehnung des Waldes: MS 809 DT 813 DD 297 Köln 517 ARBG 563 So 281 HSK 116 UN 50 MK 28 OE 20 SI 30 Sonst. 40 Anlagen im Wald ca. 30 Planung konkret ca Quelle: LEP / Energieatlas NRW
14 Der REP erfüllt die Funktion eines forstlichen Rahmenplanes und des Landschaftsrahmenplanes Wald und Holz erarbeitet dazu einen forstlichen Fachbeitrag, der Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege stellt die regionale Erfordernisse auch für den Wald dar. Auf dieser Grundlage werden diese Erfordernisse dargestellt und Ziele formuliert Der REP stellt durch bestimmte Zeichen die in der Fläche vorgesehene Nutzung dar und erläutert diese Hier treffen zum ersten Mal Planung Wald und Planung Windkraft aufeinander: Festlegung von Vorranggebieten ohne die Wirkung von Eignungsgebieten (Windenergieerlass) Die Nutzungen schließen sich nicht generell aus 14
15 Beispiele : REP sieht kein Vorranggebiet vor, Gemeinde plant Konzentrationszone im Wald 15 RP prüft ob die Waldinanspruchnahme mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist - UFB prüft für welche Flächen sie die Waldumwandlung genehmigen könnte: in Aussichtstellung wird festgestellt bestehen keine Bedenken, kann sich die UFB auch später nicht darauf berufen - wenn dies möglich ist kann später nicht anders beschieden werden - wenn nein, auch für Teilflächen, dann ist diese Zone nicht zielführend zu beplanen REP sieht ein Vorranggebiet vor, Gemeinde stellt im FNP andere Konzentrationszonen dar Grundsätzlich möglich, da vorhandene Vorranggebiete nur die Nutzung innergebietlich festlegen, außergebietlich ist die Festlegung möglich, sofern nicht aussergebietliche Festlegungen dagegen stehen -> harte Faktoren (Festlegung neuer Konzentrationszonen-> Gegenstromprinzip) Die UFB ist als TÖB im Verfahren zu beteiligen Weder der REP noch der FNP stellen Vorrangebiete fest möglich da WEA nach 35 BauG priviligierte Vorhaben im Aussenbereich sind UFB ist im Rahmen der Immisionsschutzgenehmigung zu beteiligen und gibt die Stellungnahme ab
16 III. Bauleitplanung / Flächennutzungsplanung In der nächsten Stufe werden die Bauleitpläne mit unmittelbar bindenden Vorgaben umgesetzt: sie sind nicht Gegenstand der Abwägung -> Prüfung durch die Planungsbehörde Die Gemeinde muss für den FNP für das gesamte Planungsgebiet ein schlüssiges Plankonzept erarbeiten es wird substanzieller Raum gegeben Konzentrationszonen haben hier das Gewicht eines öffentl. Belanges dies beinhaltet auch frühe Beteiligung der UFB 16 Einarbeitung von harten und weichen Tabukriterien Abstände / Schutzgebiete
17 Wald in der Genehmigungsebene Beteiligung der UFB im Rahmen der 17 Immisionsschutzgenehmigung 14 BImSchG Abwägung der öffentlichen Interessen Klimaschutz Walderhaltung Festsetzung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen als Ausgleich / Ersatz für Eingriffe Beachtung der Auswirkungen bau- und betriebsbedingt Verkehrs- und Standflächen Wirkbereiche auf Vögel und Fledermäuse Auswirkungen auf das Landschaftsbild
18 Windenergieerlass 2011 Leitfaden für Windenergie im Wald Darstellung der Ziele des Landes Bündelt die Rahmenbedingungen für die Errichtung von WEA Gibt den Beteiligten ein objektives Arbeitswerkzeug 18
19 Zielgruppen: Schwerpunkt nachgeordnete Behörden, Planer; Standortentwickler; Waldbesitz; interessierte Öffentlichkeit; Planerische Rahmenbedingungen: LEP, Regionalplan; Bauleitplanung; Technische Voraussetzungen für WEA im Wald: Höhe der Anlage; Zuwegung; Kranstellfläche; Brandschutz Bewertungskriterien für Inanspruchnahme von Wald: Windhöffigkeit; Waldanteil Gemeinden; Art der Wälder; ökologische Funktion der Wälder; Artenschutz; zu berücksichtigende Belange Dritter 19
20 Wesentliche Kriterien zur Beurteilung von WEA im Wald Ausschlussfaktoren Laubwald- (Nadelwaldflächen) + (Mischbestände?) Prozessschutzflächenflächen Kulturhistorisch wertvolle Wälder Bau- und Bodendenkmale, Grabungsschutzgebiete Saatgutbestände, Naturwaldzellen, Geeignete Standorte: Kalamitätsflächen, vorbelastete Standorte militärische Standorte, Halden, Zechengelände, wiederbewaldete Deponieflächen 20
21 Negativliste Laubholzbestände Saatgut Forstwissenschaftliche Flächen Versuchsflächen wegen Langfristigkeit Kulturhistorisch wertvoll z.b. Hauberge Naturwaldzellen, Prozessschutzflächen Wildnisentwicklungsgebiete Bau- und Bodendenkmale, Grabungsschutzgebiete 21
22 Laubwald 22 Bild: Wald und Holz NRW
23 Saatgutbestände (Forstvermehrungsgutgesetz) Bilder Waldwissen.net 23
24 Forstliche Versuchsflächen 24 Bilder Waldwissen.net
25 Kulturhistorische Wälder / Naturwaldzellen Bilder: Wald und Holz NRW 25
26 Positivliste Nadelholzbestände Sukzessionsflächen Kultur- und Jungwuchsflächen Vorbelastete Bereiche Verkehrswege Leitungstrassen Steinbrüche, Haldenbereiche Militärische Standorte Weihnachtsbaumkulturen 26
27 Beispiel einer Projektierung im HSK 27 Grafik Windpark Kahler Kopf
28 28 Bild WAZ
29 29 Bild Windpark Kahler Kopf
30 30 Bild Marc Messerschmidt
31 31 Bild Marc Messerschmidt
32 32 Bild Marc Messerschmidt
33 33 Bild Marc Messerschmidt
34 34 Bild WNE Holding
35 35 Bild WNE Holding
36 Weitere wesentliche Kriterien zur Beurteilung von WEA Naturschutzaspekte: Tabuflächen WEA-Erlass; FFHGebiete, Vogelschutzgebiete; Wildnisgebiete, Prozessschutzflächen; Artenschutzaspekte, z.b. Gefährdung von Großvogelarten wie Schwarzstorch und Rotmilan, Fledermausarten; Vogelzug; Minderungsmaßnahmen; Landschaftsbild, Erholung, Tourismus Landschaftsräume deren Vielfalt, Eigenart und Schönheit mit einer hohen Naturnähe verbunden sind Historische und harmonische Kulturlandschaften Veränderung des Landschaftsbildes, unzerschnittene Landschaftsräume Visualisierung auf regionaler und lokaler (Gemeinde-) Ebene Fernwirkungen im Landschaftsbild 36
37 37 Bild Windpark Kahler Kopf
38 Wald und Artenschutz Bundesnaturschutzgesetz FFH - RL V-RL Günstigen Erhaltungszustand bewahren und langfristig zu sichern : Natura Bestimmungen zu Artenschutz von der EU eingeführt Gibt es bei den Prüfungen zum Arten und Habitatschutz keine Erfüllung der Artenschutzrechtlichen Verbote oder keine erheblichen Beeinträchtigungen bestehen nach Leitfaden keine Bedenken gegen die Genehmigung von WEA im Wald ASP Artenschutzprüfung aus 44 BNatG Erlass Artenschutz im Immisionrechtlichen Genehmigungsverfahren Überarbeitetes Helgoländer Papier mit empfohlenen Mindestabständen für WEA sensibler Arten Z.B. Uhu 1000m (3000m) Rotmilan 1500m (4000m) 38
39 FAZIT: Bei sorgfältiger Prüfung der Umweltwirkungen können auch im Wald genügend Standorte gefunden werden, welche keine oder hinnehmbare Beeinträchtigungen der Tierwelt und des Naturhaushaltes verursachen. Natürliche oder naturnahe Wälder oder solche, die ein harmonisches Landschaftsbild prägen, müssen freigehalten werden. 39 Dies bedeutet zwangsläufig die Einzelfallprüfung für den betroffenen Wald an jeden Standort
40 Praxisbeispiele 40
41 Zukunftsaussichten Konzentrationserlass Stellungnahme im Rahmen des 14 BImSchG Neuaufstellung vieler FNP Mit Ausweisung von Konzentrationszonen Beginnend mit Potentialflächenanalysen Novelle des Windenergieerlasses WEA im Wald zulässig Flächendeckende Bewertung des Landschaftsbildes zur Ermittlung des Ersatzgeldes 41
42 Beispiel Entwicklung des Landschaftsbildes 42 Graphik ForstGIS Wald und Holz
43 43 Graphik ForstGIS Wald und Holz
44 Beispiel Entwicklung des Landschaftsbildes 44 Graphik ForstGIS Wald und Holz
45 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit zu verteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. Antoine de Saint-Exupéry 45 Bild Marc Messerschmidt
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