Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2015 des Kreises Borken in den Kreistag am

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1 Wilfried Kersting Borken, Kreiskämmerer Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2015 des Kreises Borken in den Kreistag am (Es gilt das gesprochene Wort) Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Zwicker, sehr geehrte Damen und Herren Kreistagsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren! I. Einleitung In den letzten Jahren hat der Kreis Borken den Kreisumlagehebesatz stets äußerst niedrig auf bewusst nicht auskömmlichem Niveau gehalten. So haben wir im laufenden Haushaltsjahr mit 27,6 Prozentpunkten erneut landesweit den niedrigsten Wert. Aus Rücksicht auf unsere Kommunen! Im Klartext bedeutet dies: Seit 2011 haben wir unseren Kreishaushalt fortlaufend defizitär geplant und die Ausgleichsrücklage nach der Haushaltsplanung 2014 bereits auf 4,64 Mio. Euro zurückgefahren. Für eine nachhaltige Entlastung unserer Städte und Gemeinden! Für einen ausgeglichenen Entwurf des Kreishaushalts 2015 müssen wir jetzt den Hebesatz der Kreisumlage auf 30,2 Prozentpunkte und die Zahllast der Kommunen um 12,65 Mio. Euro auf dann 124,84 Mio. Euro anheben. Mit Sicherheit immer noch der niedrigste Kreisumlagehebesatz in NRW. In vielen Kommunen im Kreisgebiet sind erfreulicherweise in den letzten Jahren die Jahresabschlüsse deutlich positiver als geplant ausgefallen. Allein 2012 haben 15 unserer 17 Kommunen einen ausgeglichenen Jahresabschluss, d.h. ohne Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage. Vielerorts sind die Ausgleichsrücklagen sogar angestiegen. Meine Damen und Herren, hierzu hat auch Ihre Kreisumlagenpolitik der vergangenen Jahre maßgeblich mit beigesteuert. Deshalb halten wir jetzt einen eigenen ausgeglichenen Kreishaushalt 2015 auch mit Blick auf den Solidargedanken für vertretbar und gerechtfertigt. Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und 1

2 Beigeordneten hat in ihrer Stellungnahme vom zum Benehmensverfahren bereits unsere Bemühungen bestätigt, die Kreisumlage mit Rücksicht auf die Städte und Gemeinden möglichst niedrig zu halten. Das Benehmensverfahren haben wir mit den Eckpunkten zum Entwurf des Kreishaushalts 2015 eingeleitet und diese am in der gemeinsamen Haushaltskommission eingehend erörtert. Da gingen wir übrigens noch von einem Hebesatz für die Kreisumlage von 30,6 Prozent und für die Jugendamtsumlage von 23,7 Prozent aus. Über den Jugendamtsumlagebedarf haben wir zusätzlich in einer gesonderten Bürgermeisterbesprechung Jugendhilfe am intensiv beraten. Neben der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten liegt eine weitere der Stadt Gronau vom vor. Beide legen wir Ihnen heute zur Kenntnis vor - ergänzt um unsere Anmerkungen. Über die Einwendungen müssen Sie - wie in den Vorjahren - im Rahmen der Haushaltsverabschiedung beschließen. II. Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen Wie sehen die diesjährigen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus? Einerseits: Nach der 2. Modellrechnung zum GFG 2015 zeichnet sich im kommenden Jahr eine abermals höhere Finanzausgleichsmasse von fast 9,7 Mrd. Euro ab. Das sind 2,16 Prozent mehr gegenüber dem GFG Die vielerorts geäußerte Befürchtung, dass die Finanzausgleichsmasse 2015 wegen des zu beobachtenden Einnahmeverlaufs des Landes bei den Gemeinschaftssteuern möglicherweise geringer ausfallen könnte, hat sich damit nicht bestätigt. Andererseits: Den aus Kreissicht dringend erforderlichen strukturellen Änderungsbedarf beim GFG hat das Land auch 2015 nicht vorgenommen und verfehlt damit erneut das Ziel der interkommunalen Verteilungsgerechtigkeit. So bleibt der Verteilungsschlüssel für die Schlüsselzuweisungen für die Städte und Gemeinden, für die Kreise und für die Landschaftsverbände wiederholt unangetastet. Weiterhin werden veraltete Parameter für die Teilschlüsselmassen genutzt, die eigentlich nach dem vom Land selbst in Auftrag gegebenen FiFo- Gutachten eine deutlich andere Dotierung hätten. Der Anteil der Kreise an den Schlüsselzuweisungen betrüge danach 16,6 Prozent statt 11,7 Prozent der 2

3 Gesamtschlüsselmasse. Das GFG 2015 verfestigt damit eine Schieflage des kommunalen Finanzausgleichs einseitig zu Lasten des kreisangehörigen Raums. Bei weiteren Kritikpunkten ist im kommunalen Finanzausgleich Ernüchterung eingetreten. Der Verfassungsgerichtshof NRW hat am bei zwei Verfassungsbeschwerden gegen das GFG vornehmlich von Kommunen aus dem Münsterland - seine Auffassung verfestigt, dass dem Land ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, in welcher Art und in welchem Umfang es den kommunalen Anspruch auf angemessene Finanzausstattung erfüllt und nach welchem System es im Wege des Finanzausgleichs Mittel auf die Kommunen verteilt. Hier hatten wir ein gänzlich anderes Ergebnis erwartet! Vorbereitet wird derzeit von den betroffenen Kommunen ein Rechtsstreit gegen die vom Land eingeforderte Solidaritätsumlage. Seit 2014 finanzieren abundante Kommunen, also diejenigen, die keine Schlüsselzuweisungen erhalten, einen Kommunal-Soli von rund 90 Mio. Euro ursprünglich waren sogar 180 Mio. Euro vorgesehen. Im Kreis Borken stehen 2015 Gronau, Heek und Stadtlohn in der Pflicht. Kann das der richtige Weg sein? Ich meine: Nein! Unsere Kommunen können insgesamt einen erneuten - wenn auch nur geringen - Anstieg der normierten Steuerkraft von 390,6 Mio. Euro in 2014 auf 391,9 Mio. Euro in 2015 (+0,3 Prozent) verzeichnen. Allerdings hat das Land hierbei die Erstattungen aus der Einheitslastenabrechnung von 16 Mio. Euro als Steuerkraft mit eingerechnet. Erfreulich ist auch das höhere Aufkommen der Schlüsselzuweisungen unserer Kommunen von 21,6 Mio. Euro in 2015 (+36,2 Prozent). Diese waren im Jahr 2014 mit 15,8 Mio. Euro erneut - wie bereits in den Vorjahren - regelrecht eingebrochen. Während die Schlüsselzuweisungen für die Kommunen im Kreis Borken im Jahr 2010 noch bei 53,5 Mio. Euro lagen, betrug der Zuweisungsbetrag in 2013 mit 22,8 Mio. Euro bereits weniger als die Hälfte werden wohl sechs Kommunen im Kreis Borken gar keine Schlüsselzuweisungen erhalten (Ahaus, Gronau, Heek, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn). Die Kreisverwaltung Borken selbst bekommt mit 54,1 Mio. Euro fast 3,4 Mio. Euro mehr Schlüsselzuweisungen als noch in 2014 (+6,7 Prozent). 3

4 III. Ergebnisplanung In der Ergebnisplanung 2015 sehen wir ordentliche Aufwendungen von insgesamt 461,8 Mio. Euro vor. Einschließlich der geplanten Kreisumlage von 124,8 Mio. Euro kalkulieren wir mit ordentlichen Erträgen von 460,6 Mio. Euro. Mit dem positiven Finanzergebnis von 1,2 Mio. Euro ist der Kreishaushalt 2015 ausgeglichen. Der Landrat hat bereits einen ersten Überblick über die wesentlichen Verschlechterungen aufgezeigt. Einige Aspekte möchte ich jetzt gerne vertiefen. Bei den Personalaufwendungen rechnen wir aufgrund von Tarif- und Besoldungssteigerungen sowie von zusätzlichem Stellenbedarf mit 2,6 Mio. Euro Mehraufwand. Fast fünf zusätzliche Stellen sind ausschließlich durch erhöhte Anforderungen und Vorgaben von Bund und Land begründet. Ich nenne hier: Neue Aufgaben im geänderten Arzneimittelgesetz und bei der Umweltüberwachung, höhere Anforderungen im Landschaftsschutz und bei der Verwaltung der Polizei. Immer mehr Aufgaben und höhere Standards werden auf Kommunen und Kreise abgewälzt. Kostenübernahme: Fehlanzeige! In verschiedenen Bereichen streiten die Kommunen bereits mit dem Land über die Konnexitätsrelevanz. Das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW zu einem Belastungsausgleich für die gestiegenen Aufgabenstandards im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht zeigt allerdings, wie begrenzt der rechtliche Schutz der Kommunen und Kreise vor zusätzlichen Belastungen ist. Der Verfassungsgerichtshof unterstreicht dabei, dass das Land NRW politisch gefordert ist, diese Schutzlücke im Sinne eines fairen Ausgleichs für die Kommunen und Kreise zu schließen. Die Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen werden uns nach aktuellen HEUBECK-Prognoseberechnungen in 2015 mit 3,4 Mio. Euro zusätzlich belasten. Für 2015 benötigen wir dann insgesamt 12,7 Mio. Euro. Auf die Höhe und die Schwankungen dieser Zuführungen haben wir allerdings keinen Einfluss. Auch bitte ich zu beachten, dass wir schon im Haushaltsjahr 2013 absprachegemäß Zuführungen für die Besoldungsanpassungen beider Jahre 2013 und 2014 vorgenommen haben und deshalb in 2014 zum Vorteil unserer Kommunen geringere Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen angesetzt werden konnten. Wegen der erheblichen Bedeutung für unseren Haushalt haben wir im Rechnungsprüfungsausschuss am vereinbart, in einer der nächsten 4

5 Sitzungen die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen und deren Liquiditätsabsicherung zum Thema zu machen. Grundlegend hatte sich der Kreistag zuletzt am mit der Frage der Finanzierung künftiger Pensionslasten befasst. Im Sozialetat wird der Kreis Borken durch die inzwischen 100-Prozent- Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter erheblich entlastet. Mit einem Nettoaufwand von jetzt 22,7 Mio. Euro nehmen die Hilfen bei Pflegebedürftigkeit den größten Anteil im Kreishaushalt für ein einzelnes Produkt ein. Für 2015 rechnen wir mit einer Aufwandssteigerung von 700 T-Euro. Ohne die 5. SGB XI-Reform und der damit einhergehenden erhöhten Zuschüsse zu den Pflegeheimaufenthalten wäre der Anstieg sogar noch deutlicher ausgefallen. Wir stoßen jetzt einen Prozess an, der die aktuelle Situation im Bereich Pflege im Kreis Borken analysiert und Bedarfe sowie Steuerungsmöglichkeiten für die Zukunft erarbeitet. Bei den Hilfen bei Behinderung besteht ein verstärkter Wunsch der Elternschaft nach integrativer bzw. inklusiver Betreuung und Beschulung. Auch 2015 ist eine weitere Zunahme von Anträgen auf Integrationshelfer zu erwarten. In Kombination mit erhöhten Stundensätzen wird sich der finanzielle Aufwand von 1,5 Mio. Euro im Jahr 2014 auf voraussichtlich 1,95 Mio. Euro im kommenden Jahr erhöhen. Durch eine Änderung des AG-SGB II hat das Land jetzt endlich die Zuweisung für die Leistungen für Bildung und Teilhabe ab 2014 grundlegend geändert. Während bislang die Quote der Bundesbeteiligung entsprechend in NRW auch für die landesinterne Verteilung verwandt wurde und nur von den Unterkunftskosten abhängig war, orientiert sich die Zuweisung ab 2014 an den anteiligen Aufwendungen des Kreises für Bildung und Teilhabe in NRW im Vorjahr. Somit dürfte künftig eine nahezu vollständige, wenn auch zeitversetzte Erstattung erfolgen. Schon für 2014 bedeutet dies eine deutliche Verbesserung. Erst Ende November hat das Land verkündet, die von 2011 bis 2013 vom Bund finanzierte Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe von 2015 bis 2017 zumindest anteilig aus Landesmitteln weiter zu finanzieren. Der Kreis Borken erhält eine 50 Prozent-Kofinanzierung von jährlich voraussichtlich 449 T-Euro. Die Mittel geben wir vollständig an die Städte und Gemeinden weiter, die im Rahmen 5

6 der Delegation die Schulsozialarbeit wahrnehmen, dann aber auch die kommunale Ko-Finanzierung von 50 Prozent aufbringen müssen. Im Haushaltsentwurf haben wir einen Hebesatz der Landschaftsumlage von 16,8 Prozentpunkten und eine Zahllast von rund 77,9 Mio. Euro kalkuliert. Die CDU- und SPD-Fraktion in der Landschaftsversammlung haben aber inzwischen angekündigt, dass sie einen Hebesatz von 16,5 Prozentpunkten vorschlagen werden. Das würde unseren Haushaltsentwurf um gut 1,4 Mio. Euro entlasten. Wir schlagen Ihnen vor, im weiteren Beratungsverfahren zum Kreishaushalt eine niedrigere Landschaftsumlage zu berücksichtigen, wenn die Landschaftsversammlung Anfang Februar 2015 dies endgültig entschieden hat. Die Abrechnung der Einheitslasten erfolgt bekanntermaßen für die Jahre ab 2012 innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres. Während unsere Kommunen für das ELAG-Abrechnungsjahr 2013 im Haushaltsjahr 2015 eine Rückerstattung vom Land in Höhe von insgesamt 6,6 Mio. Euro erhalten, muss hingegen der Kreis Borken für dieses Abrechnungsjahr einen ELAG- Rückforderungsbetrag von 1,56 Mio. Euro als Aufwand einkalkulieren. IV. Budget 02 Jugend und Familie Gemeinsam mit unseren Städten und Gemeinden sehen wir mit Sorge die Entwicklungen in der Jugendhilfe mit einem weiteren Anstieg des Finanzierungsbedarfs in 2015 von 1,64 Mio. Euro auf dann 40,36 Mio. Euro. Für die 13 Städte und Gemeinden, die kein eigenes Jugendamt haben, bedeutet das einen Jugendamtsumlage-Hebesatz von 23,6 Prozentpunkte (Vorjahr: 22,4 Prozentpunkte). Diese Entwicklung hat auch Gründe: Unverändert prägen der Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder und die Hilfen zur Erziehung mit 84 Prozent das Budget 02. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren gelang bislang gut, erfordert aber weiterhin erhebliche Mühe. Und Kosten! Die Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen steigen im Vergleich zu 2014 um 2,0 Mio. Euro auf 39,5 Mio. Euro. Trotz ebenfalls steigender Landesförderung verbleibt dennoch eine Belastung des Jugendamtsbudgets von netto 17,4 Mio. Euro, d.h. ca. 900 T-Euro mehr gegenüber Deutlich weise ich darauf hin, dass der Kreis Borken im 6

7 Münsterlandvergleich bei den Elternbeiträgen auf dem niedrigsten Beitragsniveau liegt. Bei der Tagespflege steigt der finanzielle Bedarf in Folge der verstärkten Inanspruchnahme von 2,0 Mio. Euro auf 3,0 Mio. Euro in Mit ca. 16,5 Mio. Euro netto stellen die Hilfen zur Erziehung den zweiten großen Kostenblock des Budgets dar. Zwar stieg der Gesamthilfebedarf nicht mehr so rasant wie in Vorjahren an. Gemessen an der demografischen Entwicklung ist jedoch weiter festzustellen, dass ein wachsender Unterstützungsbedarf von Familien im Kreisjugendamtsbezirk besteht. Ein Trend, der bundesweit bestätigt wird. Erfreulich ist in mehrfacher Hinsicht die aktuelle Entwicklung bei den Heimunterbringungen. Seit Juni 2013 war es in deutlich weniger Fällen erforderlich, Kinder in dieser vollstationären Hilfeform unterzubringen. Die auf dieser Basis zu kalkulierenden Fallzahlen konnten nochmals gegenüber 2014 um 10 Fälle gesenkt werden. Dass damit noch keine generelle Trendwende einhergeht, zeigt der weiterhin steigende Bedarf der Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien. V. Finanzplan Kurz zum Finanzplan: Für Investitionstätigkeiten planen wir Auszahlungen von 25,3 Mio. Euro. Zieht man die Einzahlungen von 11,0 Mio. Euro ab, verbleibt ein Saldo aus Investitionstätigkeiten von -14,3 Mio. Euro. Zu den größeren Investitionen gehören im nächsten Jahr die jährliche Zuführung zum kvw-versorgungsfonds mit 9,4 Mio. Euro, das Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland mit 5,6 Mio. Euro, die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit ca. 1,4 Mio. Euro, der kommunalfinanzierte Radwegebau mit 1,0 Mio. Euro und die Kreisstraßendeckenverstärkung mit 0,8 Mio. Euro. Bei unseren Finanzierungstätigkeiten 2015 haben wir Darlehenstilgungen von rd. 903 T-Euro vorgesehen, davon rd. 172 T-Euro als Sondertilgung. Ein fälliges Darlehen bei der Dexia-Bank in Höhe von ca. 3,4 Mio. Euro soll nach Ablauf der Zinsbindungsfrist Ende 2015 umgeschuldet werden. Da wir 2015 trotz Nettoinvestitionen von 14,3 Mio. Euro weder Liquiditätskredite noch Investitionskredite aufnehmen wollen, sinken unsere Schulden Ende 2015 auf 10,6 Mio. Euro. 7

8 VI. Ausblick Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich zum Schluss komme, bedanke ich mich ganz herzlich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fachdienst Finanzen für ihr großes Engagement. Wie schon in der Vergangenheit lautet meine Forderung, dass das Land den Verbundsatz - also den kommunalen Anteil am Landesaufkommen der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie von vier Siebteln der Grunderwerbsteuer - von 23 Prozent auf den ursprünglichen Wert von 28,5 Prozent anhebt. Denn: Die Absenkung dieses Verbundsatzes seit 1982 ist und bleibt eine zentrale Ursache der kommunalen Unterfinanzierung in NRW. Wir müssen in diesem Zusammenhang höllisch aufpassen, dass die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse, die ab 2016 für den Bund und ab 2020 für das Land NRW gilt, nicht zu Lasten des kommunalen Finanzausgleichs umgesetzt wird. Vom Bund erwartet die kommunale Familie nach der Übergangsmilliarde dringend die weitere kommunale Entlastung von jährlich 5 Mrd. Euro für die Eingliederungshilfe. Wie die Entlastung zeitlich und inhaltlich ausgestaltet wird, ist bislang völlig offen. Überschlägige Berechnungen zeigen aber schon, dass die notwendige und begrüßenswerte Entlastung von 5 Mrd. Euro in 2018 voraussichtlich allein schon durch die jährliche Aufwandssteigerung in der Eingliederungshilfe - für den Kreis Borken macht das geschätzt 3,6 Mio. Euro Steigerung pro Jahr aus - aufgezehrt wird. In aller Deutlichkeit: Gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Eingliederungshilfe können ohne eine entsprechende finanzielle Entlastung nicht länger von Kommunen, Kreisen und Landschaftsverbänden gestemmt werden! Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung des Kreishaushalts 2015 mit Ihnen und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Etatberatung. 8

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