Teilfortschreibung der Flächennutzungspläne des Planungsverbandes "Windenergie Hochschwarzwald"

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Teilfortschreibung der Flächennutzungspläne des Planungsverbandes "Windenergie Hochschwarzwald""

Transkript

1 Verträglichkeitsuntersuchung "Mittlerer Schwarzwald" (DE ) Auftraggeber: Planungsverband "Windenergie Hochschwarzwald" Büro für Landschaftsökologie LAUFER

2 Verträglichkeitsuntersuchung "Mittlerer Schwarzwald" (DE ) Auftraggeber: Planungsverband "Windenergie Hochschwarzwald" Bürgermeisteramt Löffingen Löffingen Bearbeiter: Hubert Laufer (Projektleitung) Anna Bruzinski (Vögel, Text) Hans-Jörg Flottmann (Vögel, Habitatanalyse) Foto Titelseite: Rotmilan über Schwarzwaldhöhen (A. Bruzinski) März 2014 Büro für Landschaftsökologie LAUFER Kuhläger Offenburg Tel. 0781/ Fax 0781/

3 Inhalt 1 Einleitung Anlass Rechtliche Grundlagen Projektbeschreibung Methode Untersuchungsgebiet Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele Übersicht über das Schutzgebiet Darstellung der maßgeblichen Bestandteile und Erhaltungsziele Ergebnisse Nachgewiesene Vogelarten des Standarddatenbogens Zu erwartende Arten des Standarddatenbogens Arten die im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten sind Detailliert untersuchter Bereich Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsbereiches Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches Vorbelastungen Beschreibung des Vorhabens Technische Beschreibung des Vorhabens Wirkfaktoren und Wirkprozesse Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets Zusammenfassende Darstellung der vorhabensbedingten Auswirkungen Betroffene Arten Vermeidungsmaßnahmen Aufwertung von Lebensräumen Summationswirkungen mit anderen Plänen und Projekten Abschließende Beurteilung Literatur

4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Lebensraumklassen... 7 Tabelle 2: Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind. 7 Tabelle 3: Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind Tabelle 4: Vogelarten des Standarddatenbogens und ihre Betroffenheit (N = Nachweis; S = im Standarddatenbogen aufgeführt) Tabelle 5: Betroffene Vogelarten Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes (rot) innerhalb des Vogelschutzgebietes "Mittlerer Schwarzwald" und der umliegenden Vogelschutzgebiete Abbildung 2: Flugbewegungen im Untersuchungsgebiet Abbildung 3: Potenzielle Lebensräume und Tabuflächen

5 1 Einleitung 1.1 Anlass Der Planungsverband "Windenergie Hochschwarzwald" möchte Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) ausweisen. Die Ausweisung bedarf einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Da sich eine Teilfläche innerhalb des Vogelschutzgebietes "Mittlerer Schwarzwald" (DE ) befindet, ist nach 34 BNatSchG Abs. 1 Satz 1 eine Verträglichkeitsuntersuchung erforderlich. Die Beurteilung, ob und wie groß ein Eingriff in den Naturhaushalt ist, wird üblicherweise auf drei Ebenen abgearbeitet: Eingriffsregelung (z. B. innerhalb eines Umweltberichts, einer UVS): Hier sind die gesamte Vegetation, Flora und Fauna zu berücksichtigen. Da nicht alle Arten erfassbar sind, wird normalerweise auf naturschutzfachlich relevante Arten(gruppen) (z. B. Rote Liste Arten) oder auf besonders geschützte Arten zurückgegriffen. artenschutzrechtliche Prüfung: innerhalb der artenschutzrechtlichen Prüfung sind alle europäischen Vogelarten und alle Arten der Flora- Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-RL), die im Anhang IV stehen und die im Planungsgebiet zu erwarten sind, zu berücksichtigen. NATURA 2000 Prüfung: Bei der FFH-Verträglichkeitsstudie und der VS- Verträglichkeitsstudie sind alle Arten, die im Standarddatenbogen aufgelistet sind, zu bearbeiten. Die einzelnen Studien sind in unterschiedlicher Intensität zu bearbeiten. Bei der Eingriffsregelung reicht es aus, die Auswirkungen auf die Arten im Planungsgebiet einschließlich eines ausrechenden Puffers zu beurteilen, bei der artenschutzrechtlichen Prüfung ist der Bezug zur lokalen Population von Bedeutung und bei der NATURA 2000 Prüfung ist der Bezug zum Schutzgebiet (FFH-Gebiet bzw. Vogelschutzgebiet) herzustellen. Ebenso sind die rechtlichen Konsequenzen unterschiedlich: Bei der Eingriffsregelung ist eine Abwägung möglich, was bei der artenschutzrechtlichen Prüfung und der NATURA 2000 Prüfung nicht möglich ist. Bei der artenschutzrechtlichen Prüfung und der NATURA 2000 Prüfung sind nur Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen möglich, Ausgleichsmaßnahmen nicht, wobei innerhalb der 3

6 artenschutzrechtlichen Prüfung vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) zulässig sind. Das vorliegende Gutachten betrachtet, ob das geplante Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung des aufgeführten Natura 2000-Gebietes führen kann. Die maßgeblichen Kriterien für die Beurteilung einer möglichen Beeinträchtigung stellen die Erhaltungsziele sowie der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete dar. 1.2 Rechtliche Grundlagen Die Durchführung von Plänen und Projekten in Vogelschutzgebieten ist derzeit sehr strikt geregelt. Die Interpretation der Vogelschutzrichtlinie (Art. 4 Abs. 4 Satz 1) bei Rechtsurteilen auf nationaler und internationaler Ebene hat ergeben, dass jegliche Eingriffe verboten sind, auch wenn lediglich die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Vogelarten und ihrer Lebensräume in Vogelschutzgebieten bestehen könnte. In Baden-Württemberg werden Vogelschutzgebiete durch die gebietsspezifische Vogelschutzgebietsverordnung (VSG-VO) vom 5. Februar 2010 gesichert. Mit der Vogelschutzgebietsverordnung wird ein rechtlicher Schutzstatus geschaffen, der gewährleistet, dass die Verschlechterung der Lebensräume der Vogelarten sowie erhebliche Störungen vermieden werden. Gemäß 31 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) obliegt den Ländern die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vogelschutz-Richtlinie (VRL). Hierunter fällt die Pflicht nach Art. 4 Abs. 1 VRL, die für die Erhaltung bestimmter Vogelarten geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären. Hiernach steht jede erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Vogelarten in den gemeldeten Gebieten der Zulassung von Plänen und Projekten entgegen. Ausnahmen können nur zu Gunsten überragender Gemeinschaftsgüter (z. B. menschliches Leben) erteilt werden. Dies hat zur Folge, dass Projekte, die im öffentlichen Interesse stehen, aber Vogelschutzgebiete erheblich beeinträchtigen können, im Regelfall unzulässig sind. 1.3 Projektbeschreibung Im Bereich des Planungsverbandes Hochschwarzwald, zu dem die Gemeinden Breitnau, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg, Friedenweiler, Hinterzarten, Lenzkirch, Löffingen, Schluchsee und Titisee-Neustadt gehören, sollen Konzentrationszonen für WEA im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung ausgewiesen werden. Die Teilfläche "Die Rauh" auf dem Gemeindegebiet 4

7 Titisee-Neustadt befindet sich innerhalb des Vogelschutzgebietes Mittlerer Schwarzwald. Im Norden des Gebietes liegt der Winterberg, die südliche Erhebung ist Die Rauh", die dem Gebiet auch seinen Namen gibt. Nördlich außerhalb des Gebietes liegt der Schneeberg. Im Westen wird das Gebiet vom Jostal, durch das die L 128 verläuft, begrenzt, im Osten vom Tal der Langenordnach, durch das die K 4985 verläuft. 1.4 Methode Für die Verträglichkeitsuntersuchung wurden die Daten, die das Büro Laufer im Jahr 2013 für eine Habitatanalyse und zu windkraftsensiblen Vogelarten erhoben hat, sowie Daten der AG Wanderfalkenschutz herangezogen. 1.5 Untersuchungsgebiet Da ein genauer Anlagenstandort noch nicht bekannt ist, wurde der Bereich der gesamten Prüffläche für Windkraftanlagen als Untersuchungsgebiet festgelegt. Dieser Bereich liegt fast gänzlich innerhalb des Schutzgebietes. Nur im äußersten Nordwesten reicht die Prüffläche aus dem Schutzgebiet heraus. Daneben erfolgte die Kartierung windkraftsensibler Vogelarten in einem 1000 m- Puffer um die Prüffläche. Bei dem zu betrachtenden Bereich handelt es sich nur um eine Teilfläche ("Die Rauh") des mehrere Teilflächen umfassenden Vogelschutzgebietes "Mittlerer Schwarzwald". 5

8 Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes (rot) innerhalb des Vogelschutzgebietes "Mittlerer Schwarzwald" und der umliegenden Vogelschutzgebiete. 6

9 2 Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet Das Vogelschutzgebiet "Mittlerer Schwarzwald" (DE ) ist ha groß und liegt im mittleren und östlichen Schwarzwald in der kontinentalen Region. Es umfasst Flächen in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald (14 %), Emmendingen (25 %), Ortenau (11 %), Rottweil (1 %) und Schwarzwald-Baar- Kreis (49 %). Es liegt zwischen 249 und 1241 m Höhe über NN (Mittel 876 m). Geprägt ist das Gebiet von hochgelegenen Waldgebieten (v.a. Beerstrauch- Nadelwälder), die vor allem für das Auerwild wichtige Lebensräume beherbergen. Am Rohrhardsberg befinden sich auch größere Weidfelder und Magerwiesen im Schutzgebiet. Tabelle 1: Lebensraumklassen Lebensraumklassen Anteil (%) Melioriertes Grünland 7 Nadelwald 55 Mischwald Darstellung der maßgeblichen Bestandteile und Erhaltungsziele Das Vogelschutzgebiet "Mittlerer Schwarzwald" ist in Baden-Württemberg das bedeutendste Gebiet für das Haselhuhn und eines der wichtigsten Brutgebiete für das Auerhuhn, den Rauhfußkauz, die Ringdrossel, den Schwarzspecht, den Sperlingskauz, den Wanderfalken, die Zippammer und den Zitronenzeisig. Lebensräume sind für das Gebiet im Standarddatenbogen wie allgemein üblich in Vogelschutzgebieten nicht aufgeführt Arten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG) Tabelle 2: Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind. Kennziffer Wissenschaftlicher Deutscher Name Populationsgröße Name A 223 Aegolius funereus Rauhfußkauz i P A 104 Bonasa bonasia Haselhuhn i P A 236 Dryocopus martius Schwarzspecht i < 61 A 103 Falco peregrinus Wanderfalke i = 20 A 217 Glaucidium passerinum Sperlingskauz i P A 338 Lanius collurio Neuntöter p < 41 x A 074 Milvus milvus Rotmilan p = 2 x ziehend 7

10 Kennziffer Wissenschaftlicher Deutscher Name Populationsgröße ziehend Name A 072 Pernis apivorus Wespenbussard p = 7 x A 234 Picus canus Grauspecht i = 2 A 108 Tetrao urogallus Auerhuhn i P i = Individuen; p = Paare; < = maximal; P = präsent (vorhanden, ohne Einschätzung) Regelmäßig vorkommende Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie Tabelle 3: Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind. Kennziffer Wissenschaftlicher Deutscher Name Populationsgröße brütend Name A 378 Emberiza cia Zippammer p P x A 099 Falco subbuteo Baumfalke p = 1 x A 362 Serinus citrinella Zitronengirlitz p P x A 282 Turdus torquatus Ringdrossel p P x Erhaltungszustand Daten über den Erhaltungszustand des Gebietes liegen nicht vor. Ein Managementplan für das Gebiet liegt derzeit noch nicht vor Erhaltungsziele Die Erhaltungsziele sind wie folgt formuliert (MLR 2010): Auerhuhn (Tetrao urogallus) A 108 Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche, sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation; Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen; Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandteilen sowie Bestandslücken; Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte; Erhaltung der Balzplätze; Erhaltung von Schlafbäumen; Erhaltung von gut einsehbaren An- und Abflugplätzen, insbesondere an Hangkanten; Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden; Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten; Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und 8

11 Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräuter, Gräser und Beeren im Sommer und Frühherbst; Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit ( ) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter. Baumfalke (Falco subbuteo) A 099 Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften; Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln; Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern; Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern; Erhaltung von extensiv genutztem Grünland und Weidfeldstrukturen; Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete; Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennestern, insbesondere an Waldrändern; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ). Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) A 241 Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe; Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien; Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz; Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln; Erhaltung von Bäumen mit Höhlen; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und puppen Grauspecht (Picus canus) A 234 Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme; Erhaltung von Auenwäldern; Erhaltung der Magerrasen; Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Weidfeldkomplexen; Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern; Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln, insbesondere alte Buchen und Eichen; Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz; Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Haselhuhn (Tetrastes bonasia) A 104 Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen; Erhaltung von 9

12 Niederwald- und Weidfeldsukzession; Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen; Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen; Erhaltung von Bestandslücken mit Bodenvegetation; Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen; Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden; Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen; Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit ( ) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter Mittelspecht (Picoides medius) A 238 Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen; Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln; Erhaltung von stehendem Totholz; Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) A 338 Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen; Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünland- und Heidegebieten; Erhaltung von Niederund Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze; Erhaltung von Einzelbäumen, Büschen und Gebüschgruppen in der offenen Landschaft; Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen; Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen; Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Raufußkauz (Aegolius funereus) A 223 Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern; Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen; Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen; Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) 10

13 Ringdrossel (Turdus torquatus) A 282 Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern; Erhaltung der Moore, Moorwälder und von Weidfeldern; Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen; Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession; Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen; Erhaltung von Waldinnen und - außensäumen; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) Rotmilan (Milvus milvus) A 074 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich; Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft; Erhaltung von Grünland; Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe; Erhaltung der Bäume mit Horsten; Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) Schwarzspecht (Dryocopus martius) A 236 Erhaltung von ausgedehnten Wäldern; Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln; Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen; Erhaltung von Totholz; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) A 217 Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern; Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen; Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln; Erhaltung von Bäumen mit Höhlen; Erhaltung von stehendem Totholz; Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen; Erhaltung der Moore Wanderfalke (Falco peregrinus) A 13 Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern; Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) 11

14 Wespenbussard (Pernis apivorus) A 072 Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften; Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern; Erhaltung von Feldgehölzen; Erhaltung von extensiv genutztem Grünland; Erhaltung der Magerrasen; Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit; Erhaltung der Bäume mit Horsten; Erhaltung des Nahrungsangebotes, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln; Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) Zippammer (Emberiza cia) A 378 Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden; Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern; Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden; Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen; Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien; Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) Zitronenzeisig (Carduelis citrinella) A 362 Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen; Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen; Erhaltung von Reutund Weidfeldern; Erhaltung der Moore; Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen; Erhaltung von isolierten Weidgehölzen und Weidfichtensolitären; Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) Funktionsbeziehung zu weiteren Schutzgebieten innerhalb des Netzes Natura 2000 Aufgrund der isolierten Lage sind direkte Beziehungen zu weiteren Gebieten nicht gegeben. 12

15 3 Ergebnisse Im Rahmen der Untersuchungen zur Flächennutzungsplanänderung wurden im Jahr 2013 an sechs Terminen windkraftsensible Vogelarten untersucht. Hierzu wurde die gesamte Fläche von vier Beobachtungspunkten aus jeweils mindestens drei Stunden lang kontinuierlich beobachtet. Die Kartierung wurde nach der Kartieranleitung der LUBW (2012) durchgeführt. Bei den windkraftsensiblen Arten kann aufgrund der intensiven Beobachtungen davon ausgegangen werden, dass Arten die nicht oder mit wenigen Registrierungen vorkommen, nicht als Brutvogel mit einem Revierzentrum im Gebiet vorkommen. 3.1 Nachgewiesene Vogelarten des Standarddatenbogens Rotmilan (Milvus milvus) A 074 Der Rotmilan konnte vor allem im Süden des Untersuchungsgebietes häufig beobachtet werden. Vor allem die Waldrandbereiche und strukturreichen Weidegebiete im südlichen Teil (Die Rauh) des Untersuchungsgebietes werden zur Nahrungssuche genutzt. Der nördliche Teil des Untersuchungsgebietes (Wintersberg) wird von der Art kaum genutzt. Die Flugbewegungen sind in Abbildung 2 dargestellt und geben einen Anhaltspunkt über die Raumnutzung des Rotmilans. Wanderfalke (Falco peregrinus) A 13 Der Wanderfalke wurde vereinzelt bei Vorbeiflügen beobachtet (siehe Abbildung 2). Ein funktionaler Bezug zum Untersuchungsgebiet konnte nicht festgestellt werden. Die Art brütet im Schwarzwald vor allem an offenen Felsstandorten. Der nächste bekannte Brutplatz liegt im Höllental in einer Entfernung von ca. 10 km. Ein Revierzentrum kann im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. 13

16 Abbildung 2: Flugbewegungen im Untersuchungsgebiet 14

17 3.2 Zu erwartende Arten des Standarddatenbogens Die potenziellen Lebensräume der folgenden Arten sind auch in Abbildung 3 dargestellt. Sie wurden nicht im Rahmen der Kartierungen 2013 untersucht, da sie zum Teil kleinräumig agieren bzw. nur selten oder kaum den Luftraum oberhalb des Waldes nutzen und somit bei der Punktkartierung nicht registriert wurden. Rauhfusskauz (Aegolius funereus) Der Rauhfusskauz besiedelt spechtreiche Nadelwälder, in denen er die verlassenen Höhlen vorwiegend des Schwarzspechts nutzt. Neben unterholzfreien Jagdflächen benötigt er deckungsreiche Tageseinstände. Diese werden vor allem von dicht beasteten Nadelbäumen gebildet. Die Art ist in den älteren Nadelholzbeständen im Untersuchungsgebiet nicht auszuschließen. Schwarzspecht (Dryocopus marius) Für den Schwarzspecht sind Altholzbestände wichtig (Anlage von Brut- und Schlafhöhle). Die Nahrungssuche erfolgt gerne in Totholz, in Bäumen, die von Insekten befallen sind, und in Ameisennestern. Obwohl zum Höhlenbau Laubhölzer, und hier vor allem die Buche, bevorzugt werden, ist in den besiedelten Waldbereichen immer ein gewisser Nadelbaumanteil vorhanden. Bei einem ausreichenden Strukturangebot werden fast alle Waldgesellschaften besiedelt. Der Schwarzspecht ist im Untersuchungsgebiet zu erwarten. Zwar fehlen Laubwaldbestände, jedoch sind in den lichteren Nadelholzbeständen Habitate vorhanden. Die zur Nahrungssuche genutzten Ameisenbauten sind zahlreich vorhanden. Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Der Sperlingskauz benötigt reich strukturierte Wälder mit einem hohen Anteil an Nadelbäumen, höhlenreichen Alt- und Totholzbereichen, Freiflächen zur Jagd und deckungsreiche Tagesruheplätze. Er ernährt sich vor allem von Kleinvögeln. Im Untersuchungsgebiet ist die Art innerhalb der älteren Nadelholzbestände nicht auszuschließen. Hier wechseln sich offene und dichte Bereiche kleinräumig ab. 15

18 Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) Nadelwälder, und hier vor allem Fichtenwälder, dienen dem Dreizehenspecht als Lebensraum. Sie sollten naturnah und totholzreich sein. Die Art kommt in der subalpinen Höhenstufe vor. Im Schwarzwald kommen Bruten bis etwa 600 Meter über NN vor. Im Prüfgebiet ist die Art in den naturnahen und vor allem älteren Nadelwaldbereichen zu erwarten. Die Bruthöhle wird vor allem in dünneren, abgestorbenen Fichten errichtet. Neuntöter (Lanius collurio) Offene und halboffene Landschaften, die reich an dornenreichen Gebüschen sind, dienen dem Neuntöter als Lebensraum. Innerhalb des Vogelschutzgebietes sind keine geeigneten Strukturen für die Art vorhanden. In den strukturreichen Weideflächen im Untersuchungsgebiet kann die Art jedoch vorkommen. Zitronengirlitz (Serinus citrinella) Der Zitronengirlitz besiedelt subalpine und montane Nadelwälder. Er benötigt jedoch offene Bereiche und lockere Waldränder oder auch Einzelbäume auf Freiflächen. So siedelt er auch am Rand von Skipisten. Im Untersuchungsgebiet ist die Art in den lückigen Beständen und in den Waldrandbereichen zu erwarten. Ringdrossel (Turdus torquatus) Nadelholzreiche Bergwälder schattig feuchter Standorte mit aufgelockerten Stellen, Weiden, Blockfeldern und im Spätsommer beerenreiche Zwergstrauchheiden dienen der Ringdrossel als Lebensraum. Kleinräumige und suboptimale Habitatausprägung lassen die Art bedingt erwarten. 3.3 Arten die im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten sind Bei den Arten Haselhuhn, Zippammer, Mittelspecht, Auerhuhn und Grauspecht kann ein Revierzentrum im Untersuchungsgebiet aufgrund fehlender geeigneter 16

19 Habitate ausgeschlossen werden. Folgende windkraftsensible Arten wurden bei der Kartierung nicht beobachtet und es kann somit davon ausgegangen werden, dass die Arten zumindest kein Revierzentrum innerhalb des Untersuchungsgebietes haben: Baumfalke und Wespenbussard. Haselhuhn (Bonasa bonasia) Unterholzreiche Wälder dienen dem Haselhuhn als Lebensraum. Sie müssen reiche horizontale und vertikale Strukturen aufweisen, wie sie in urwaldartigen Laubwäldern zu finden sind. Im Laufe des Jahres werden unterschiedliche Strukturen benötigt. So werden im Frühsommer vor allem die jüngeren Laubholzbestände genutzt und im Winter Koniferen. Starkholzreiche Plenterund Altersklassenwälder werden gemieden. Im Untersuchungsgebiet ist das Haselhuhn nicht zu erwarten. Hier fehlen junge Laubwaldbereiche mit Erle, Birke und Hasel, die mit geeigneten Winterhabitaten verzahnt sind. Zippammer (Emberiza cia) Von der Zippammer werden trockenwarme Felshänge, Geröll- und Blickhalden mit lückigen Rasendecken besiedelt. Da diese Biotope im Untersuchungsgebiet fehlen, ist die Art nicht zu erwarten. Baumfalke (Falco subbuteo) A 099 Der Baumfalke nutzt als Bruthabitat lichte Wälder und einzeln stehende Bäume. Er bevorzugt Kieferngehölze und weniger andere Nadelgehölze oder Laubwälder. Er nutzt vorhandene Nester anderer Vogelarten (Greifvögel, Reiher, Kolkraben). Baumfalken wurden im Gebiet nicht beobachtet. Im Bereich der Rauh ist davon auszugehen, dass der Baumfalke zumindest als Brutvogel nicht vorkommt. Wespenbussard (Pernis apivorus) A 072 Reich strukturierte Landschaften bilden den Lebensraum des Wespenbussards. Er nutzt vor allem die Waldrandbereiche. Die Horste werden gerne in alten Laubholzbeständen angelegt. Der Wespenbussard konnte im gesamten Zeitraum im Gebiet nicht beobachtet werden. Zudem sind ausgedehnte Laubholzbestände nicht vorhanden. Es ist 17

20 davon auszugehen, dass die Art kein Revierzentrum bzw. keinen Brutplatz im Gebiet besitzt. Mittelspecht (Picoides medius) Der Mittelspecht ist eine Charakterart der warmgemäßigten Laubwaldzone Europas. Er benötigt vor allem Eichenbestände, da er die rissige Borke zur Nahrungssuche nutzt. Von anderen Baumarten nutzt er vor allem ältere Exemplare. Da er nur sehr selten in gut ausgebildeten Nadelholzbeständen vorkommt und in Baden-Württemberg nur die klimatisch milden Tallagen und die kollinen Höhenstufen besiedelt, ist er im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Grauspecht (Picus canus) Der Grauspecht besiedelt reich gegliederte Landschaften mit ameisenreichen Offenflächen in Wäldern. Es werden auch größere, geschlossene Wälder besiedelt, wenn sie aus aufgelockerten Laubmischwäldern bestehen und vielfältige Grenzstrukturen mit Lichtungen, Windwurfflächen und Jungwuchsbeständen aufweisen. Aufgrund des vorwiegenden Nadelholzanteils im Untersuchungsgebiet ist die Art hier nicht zu erwarten. Auerhuhn (Tetrao urogallus) Das Auerhuhn benötigt ruhige und ungestörte Bereiche und zudem ein Mosaik aus offenen beerenreichen Flächen zur Nahrungssuche und mit dichteren Einständen und Bodenaufschlüssen für Staubbäder. Aufgrund der mangelnden Habitatausprägung und des dichten Wegenetzes ist die Art als Brutvogel im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Die FVA (Forstliche Versuchsanstalt Baden-Württemberg) stuft die Fläche folgendermaßen ein: Der Großteil der Fläche unterliegt der Windkraftkategorie 3 weniger problematisch, ein kleiner Teil im Südosten der Fläche stellt einen Bereich der Windkraftkategorie unbedenklich dar. Auf Ebene der Bauleitplanung ist die Ausweisung der Konzentrationsfläche somit möglich. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren muss auch eine artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung bezüglich Auerhuhn durchgeführt werden. 18

21 Abbildung 3: Potenzielle Lebensräume und Tabuflächen 19

22 4 Detailliert untersuchter Bereich Die Untersuchungen fanden nur in einem kleinen Teilbereich des wesentlich größeren Vogelschutzgebietes "Mittlerer Schwarzwald" statt. Von dem Teilgebiet "Die Rauh" ist wiederrum nur ein Teilbereich Prüffläche für die WEA. Diese Prüffläche und das Umfeld innerhalb eines Radius von 1 km bilden das Untersuchungsgebiet, das für diese Vogelschutzgebietsverträglichkeitsuntersuchung herangezogen wurde. 4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsbereiches Die Prüffläche setzt sich aus der Verschneidung verschiedener Parameter zusammen. Für die Ausweisung von Konzentrationsbereichen für WEA ist vor allem eine gewisse Windhöffigkeit ausschlaggebend. Die von den Windverhältnissen her geeigneten Flächen werden dann durch weitere Parameter wie beispielsweise Wohnbebauung, Naturschutzgebiete, Tabuflächen für das Auerwild usw. modelliert, bis zur aktuellen Abgrenzung der Prüfflächen. Um die Prüfflächen wird ein Puffer von m gelegt, der dann das Untersuchungsgebiet bildet. Dieser Puffer soll mindestens m betragen (LUBW 2013) und sich auch an der Nabenhöhe der geplanten Windräder orientieren. Da im vorliegenden Fall noch keine konkreten Anlagen geplant sind, wird der m- Radius zugrunde gelegt. 4.2 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches Das Untersuchungsgebiet ist von Nadelwald geprägt. Landwirtschaftliche Flächen befinden sich angrenzend außerhalb des Vogelschutzgebietes. Die Waldbereiche sind Wirtschaftswälder, die in Teilbereichen ältere oder heterogene Baumbestände aufweisen (siehe Abbildung 3 Lebensräume Ringdrossel, Sperlingskauz, Rauhfußkauz, Schwarzspecht, Dreizehenspecht). Kleinräumig kommen auch lichte und offene Bereiche vor. Mischwälder sind nicht vorhanden. In einigen Bereichen sind Laubbäume beigemischt. 4.3 Vorbelastungen Vorbelastungen sind in dem Gebiet kaum vorhanden. Durch die Nutzung als Wirtschaftswald kommt es in Bereichen ohne Wegeerschließung nur zu gelegentlichen Störungen. Innerhalb des Gebietes sind zahlreiche Forstwege vorhanden, die auch als Wanderwege genutzt werden. Somit lastet ein gewisser Freizeitdruck auf dem 20

23 Gebiet. "Die Rauh" liegt jedoch etwas abseits größerer Touristenzentren wie Titisee-Neustadt, und besondere Anziehungspunkte wie Aussichtstürme fehlen. 5 Beschreibung des Vorhabens 5.1 Technische Beschreibung des Vorhabens Da es sich um eine Ermittlung von Vorrangflächen handelt, gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen. Es wird von WEA der neuen Generation mir einer Gesamthöhe bis etwa 200 m ausgegangen. 5.2 Wirkfaktoren und Wirkprozesse Mögliche Auswirkungen durch die Errichtung von WEA sind: Bau- und betriebsbedingt: temporäre Flächeninanspruchnahme (Baustelleneinrichtung) Beeinträchtigung durch Emissionen von Staub, Lärm und Abgasen aus Baustellenfahrzeugen Störungen durch optische und akustische Beeinträchtigungen durch die WEA erhöhtes Kollisionsrisiko durch die WEA Anlagebedingt: dauerhafte Flächeninanspruchnahme (WEA) 6 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets 6.1 Zusammenfassende Darstellung der vorhabensbedingten Auswirkungen Grundsätzlich sind alle Arten potenziell von bau- und betriebsbedingten Auswirkungen betroffen. Hier ist vor allem durch die Zerstörung von Lebensstätten und Störung zu bestimmten Zeiten von Beeinträchtigungen auszugehen. Auch die dauerhafte Flächeninanspruchnahme der WEA-Standorte hat für alle Arten potentielle Auswirkungen. Zudem sind vor allem Vogelarten mit einem größeren Aktionsbereich und Flugbewegungen außerhalb des Waldes in großen Höhen durch Kollision mit den Rotoren der WEA gefährdet (z. B. Wanderfalke und Rotmilan). Bei einigen 21

24 Arten kann davon ausgegangen werden, dass durch die optische und akustische Störung der WEA Habitate in der Umgebung dauerhaft ungeeignet sein werden (z. B. Auerhuhn). 6.2 Betroffene Arten Durch die Anlage von WEA sind von denen im Standarddatenbogen aufgeführten Arten Ringdrossel, Rauhfusskauz, Schwarzspecht, Sperlingskauz, Rotmilan, Dreizehenspecht, Zitronengirlitz und Wanderfalke potenziell betroffen. Ringdrossel, Rauhfusskauz, Schwarzspecht, Sperlingskauz, Dreizehenspecht und Zitronengirlitz sind vor allem durch die Zerstörung ihres Lebensraumes potenziell gefährdet. In Abbildung 3 sind die potenziellen Lebensräume dargestellt. Der Neuntöter ist auch im Untersuchungsgebiet zu erwarten, jedoch vor allem in den strukturreichen Weideflächen außerhalb der Prüffläche und des Schutzgebietes. Der Rotmilan brütet vor allem am Waldrand und innerhalb von Feldgehölzen. Diese Lebensräume sind durch den Bau einer WEA nur sehr kleinräumig gefährdet (Zufahrt). Die Gefährdung für den Rotmilan besteht vor allem durch die Kollision mit den Rotorblättern der WEA. Vor allem bei Transferflügen vom Nistplatz in Nahrungshabitate ist die Art gefährdet. Wie in Abbildung 2 ersichtlich ist die Gefährdung vor allem im südlichen Bereich um die Rauh gegeben. Hier konnten zahlreiche Überflüge auch über die Prüffläche beobachtet werden. In knapp 10 km Entfernung liegen zwei Nistplätze des Wanderfalken. Aufgrund des großen Aktionsradius der Art kann das Untersuchungsgebiet unregelmäßig überflogen werden. Zum regelmäßig genutzten Nahrungshabitat der Art gehört es auf Grund der geringen Anzahl an Beobachtungen nicht. Auch Brutplätze sind nicht vorhanden. Bei den vorrüberfliegenden Wanderfalken konnte kein Bezug zum Untersuchungsgebiet festgestellt werden. Eine Kollision mit Rotoren einer WEA kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, ist aber nicht zu erwarten. 6.3 Vermeidungsmaßnahmen Grundsätzlich ist für die Arbeiten in Gehölzbereichen zu beachten, dass sie außerhalb der Brutzeit von Vögeln stattfinden. Somit werden Störungen zur Brutzeit und das Töten vermieden. Um eine Betroffenheit der Arten durch die Flächeninanspruchnahme zu verhindern, müssen Tabubereiche ausgewiesen werden, in denen weder WEA 22

25 noch die Zufahrtswege oder Baustelleneinrichtungsflächen errichtet werden dürfen. Diese Tabubereiche sind der Abbildung 3 zu entnehmen. Aufgrund der häufigen Beobachtungen des Rotmilans im Süden des Gebietes und des Flugkorridors im Zentrum, wird der gesamte Teil südlich des Flugkorridors als Tabufläche ausgewiesen. Der Rotmilan ist vor allem durch seine Raumnutzung durch die Anlage von WEA gefährdet. Im nördlichen Teil sind die Lebensraumstätten der anderen Arten, wie in Abbildung 3 dargestellt, zu berücksichtigen. Da die hier potenziell betroffenen Arten nicht den Luftraum über den Prüfflächen nutzen, wie beispielsweise der Rotmilan, kann hier eine Vermeidung von Konflikten durch die Ausweisung von kleinflächigen Tabuflächen der Lebensräume erfolgen. Um die Tabuflächen für diese Arten genau festzulegen, sind sie zuvor nach üblichen Standards zu erheben. 6.4 Aufwertung von Lebensräumen Zusätzlich zu den Vermeidungsmaßnahmen wäre eine Aufwertung weniger wertvoller Waldbereiche sinnvoll. Im Untersuchungsgebiet bieten sich vor allem die monotonen Fichtenbestände für aufwertende Maßnahmen an. Hierzu gehören vor allem das Einbringen von Laubholzarten, die Schaffung von offenen Bereichen, das Belassen von Totholz im Bestand, natürliche Waldverjüngung und der damit einhergehende Aufbau einer heterogenen Altersstruktur. Zudem sollte das Wegenetz in ausgewählten Teilbereichen reduziert werden, um Störungen zu verringern und auch für störungsempfindliche Arten geeignete Lebensräume zu schaffen. Werden diese Maßnahmen umgesetzt, kann das Gebiet bzw. die vorkommenden Arten in Teilbereichen profitieren und auch für störungsempfindliche Arten attraktiv werden, die aktuell aufgrund der Habitatausstattung nicht vorkommen oder bei denen nicht von einem Vorkommen ausgegangen werden kann. Diese Maßnahmen lägen im Sinne der Erhaltungsziele für die Arten des Schutzgebietes. 23

26 Tabelle 4: Vogelarten des Standarddatenbogens und ihre Betroffenheit (N = Nachweis; S = im Standarddatenbogen aufgeführt) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name nachgewiesen / im Standdarddatenbogen Brutvorkommen zu erwarten Betroffenheit aufgeführt Turdus torquatus Ringdrossel S bedingt potenziell betroffen: Brut- und Nahrungshabitat Aegolius funereus Rauhfusskauz S ja potenziell betroffen: Brut- und Nahrungshabitat Dryocopus marius Schwarzspecht S ja potenziell betroffen: Nahrungshabitat Glaucidium passerinum Sperlingskauz S ja potenziell betroffen: Brut- und Nahrungshabitat Milvus milvus Rotmilan N / S ja ja: Kollision, Bruthabitat Picoides tridactylus Dreizehenspecht nicht aufgeführt ja potenziell betroffen: Brut- und Nahrungshabitat Serinus citrinella Zitronengirlitz S ja potenziell betroffen: Brut- und Nahrungshabitat Bonasa bonasia Haselhuhn S nein nein Emberiza cia Zippammer S nein nein Falco peregrinus Wanderfalke N / S nein nein Falco subbuteo Baumfalke S nein nein Lanius collurio Neuntöter S ja nein, da Lebensräume außerhalb der Prüffläche Pernis apivorus Wespenbussard S nein nein Picoides medius Mittelspecht nicht aufgeführt nein nein Picus canus Grauspecht S nein nein Tetrao urogallus Auerhuhn S nein nein Tabelle 5: Betroffene Vogelarten Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vermeidungsmaßnahmen Betroffenheit nach Vermeidungsmaßnahmen Aegolius funereus Rauhfusskauz geeignete Gehölzbereiche erhalten (Tabuzonen) nein Dryocopus marius Schwarzspecht geeignete Gehölzbereiche erhalten (Tabuzonen) nein Glaucidium passerinum Sperlingskauz geeignete Gehölzbereiche erhalten (Tabuzonen) nein Milvus milvus Rotmilan nur außerhalb der Aktivitätsschwerpunkte (Tabu- gering Flächen) WEA möglich Picoides tridactylus Dreizehenspecht geeignete Gehölzbereiche erhalten (Tabuzonen) nein Serinus citrinella Zitronengirlitz geeignete Gehölzbereiche erhalten (Tabuzonen) nein Turdus torquatus Ringdrossel geeignete Gehölzbereiche erhalten (Tabuzonen) nein 24

27 7 Summationswirkungen mit anderen Plänen und Projekten In vielen Gemeinden werden zurzeit Suchräume für Konzentrationszonen für WEA auf ihre Eignung überprüft. Konkrete Anlagenplanungen sind aktuell nicht bekannt. Eine Aussage über mögliche Summationswirkungen ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Zudem sind die zur Verfügung stehenden Karten nur bedingt auf dem aktuellen Stand, da die umliegenden Flächennutzungsplanänderungen überwiegend noch nicht abgeschlossen und noch in Arbeit sind. 8 Abschließende Beurteilung Die Analyse der Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens auf die Vorkommen der im Standarddatenbogen aufgeführten Arten im "Mittlerer Schwarzwald" (DE ) ergab eine Beinträchtigung des Rotmilans und eine potenzielle Beeinträchtigung von Dreizehenspecht, Rauhfusskauz, Ringdrossel, Sperlingskauz, Schwarzspecht und Zitronengirlitz. Durch die Ausweisung von Tabuzonen und Bauzeitenbeschränkungen kann die Beeinträchtigung beim Rotmilan auf ein Minimum reduziert werden und eine potenzielle Beeinträchtigung der anderen Arten vermieden werden. Die Erhaltungsziele des Schutzgebietes können eingehalten werden. Da für die Arten Haselhuhn, Zippammer, Wanderfalke, Baumfalke, Neuntöter, Wespenbussard, Mittelspecht, Grauspecht und Auerhuhn keine geeigneten Lebensraumstätten vorhanden oder nicht betroffen sind bzw. aufgrund der Kartierung windkraftsensibler Arten ein Brutvorkommen ausgeschlossen werden kann, können die Erhaltungsziele auch weiterhin eingehalten werden. Werden die aufgeführten Maßnahmen berücksichtigt, wird das Vorhaben als verträglich eingestuft. 25

28 9 Literatur BARTSCHV (Bundesartenschutzverordnung) (2005): Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften - BGBl Teil I, Nr. 11, vom , BNATSCHG (BUNDESNATURSCHUTZGESETZ) (2010): Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist. STAND: ZULETZT GEÄNDERT DURCH ART. 4 ABS. 100 G V I 3154Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - BGBl Teil I, Nr. 63, vom , EU-KOMMISSION (2007): Guidance document on the strict protection of animal species of Community interest under the Habitats Directive 92/43/EEC, Final version (Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse), im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG. HÖLZINGER J., H-G. BAUER, P. BERTHOLD, M. BOSCHERT & U. MAHLER (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden- Württembergs. 5. überarbeitete Fassung. Stand Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11. LAMBRECHT H. & J. TRAUTNER (2004): Ermitteln von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz, Bonn. LANA (2009): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, S. 6. LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG) (2012): Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen; 21. Mai 2012 MLR (MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM) (2010): Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar Anlage 1, III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele 26

29 RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT (1992): Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG des Rates, "FFH-Richtlinie"), (Abl. Nr. L206/7 vom ). RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT (1996): 5. Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels ("EG-ArtSchVO"), Abl. EG 1997 Nr. L 61, S. 1, ber. Nr. L 100 S. 72 und Nr. L 298 S. 70 zuletzt geändert durch VO (EG) Nr. 1476/1999 v (Abl. EG Nr. L 171 S. 5). RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT (1997): Richtlinie des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (79/409/EWG, "EG-Vogelschutzrichtlinie), geändert durch Richtlinie 81/854/EWG des Rates vom 19. Oktober 1981 (Neufassung Anhänge I-III) (Abl. Nr. L319 vom , geändert durch Richtlinie 85/411/EWG der Kommission vom 25. Juli 1985 (Neufassung Anhang I) (Abl. Nr. L233 vom ), zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EWG vom Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. SIEDLE, K. (1999): Vögel. - In: Vereinigung umweltwissenschaftlicher Berufsverbände: Handbuch landschaftsökologischer Leistungen. Empfehlungen zur aufwandsbezogenen Honorarermittlung. 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Selbstverlag der VUBD, Nürnberg. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K.SCHRÖDER & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell 27

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Raufußhühner wichtige Schirmarten für weitere bedeutende Waldvögel?

Raufußhühner wichtige Schirmarten für weitere bedeutende Waldvögel? Raufußhühner wichtige Schirmarten für weitere bedeutende Waldvögel? Schutz, Erhalt und Verbesserung der Vogellebensräume im Karwendel Hermann Sonntag, Naturpark Karwendel Übersicht Der Naturpark Karwendel

Mehr

FFH-Verträglichkeitsabschätzungen

FFH-Verträglichkeitsabschätzungen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen für die Erweiterung der Quarzsandgewinnung "Mischelbach" in der Gemarkung und Gemeinde Röttenbach/Landkreis Roth Welchenholzerstraße 7 91634 Wilburgstetten Tel. 09853

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Bau-km 0+000 bis Bau-km 1+186 B 21_100_2,774 bis B 21_100_3,960 Feststellungsentwurf vom 30.01.2017 Unterlage 19.4 Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme Unterlage 19.4 Umweltfachliche

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4

Mehr

ENTWURFSSTAND 20. September 2016

ENTWURFSSTAND 20. September 2016 20. September 2016 1 3.0 2 . EG- VSchRL: I - Anhang I. BNatSchG - - bes. geschützt, - streng geschützt. BJagdG - ganzjährige Schonzeit bzw. Jagdzeit. Rote Liste - V - Vorwarnliste, 2 - stark gefährdet,

Mehr

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan Bitzfelder Straße in Öhringen-Schwöllbronn Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn Stadt Öhringen Marktplatz 74613 Öhringen 19.06.2018 Auftragnehmer: Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz

Übersichtsbegehung Artenschutz Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan "Murr Langes Feld VI", 3. Bauabschnitt Gemeinde Murr Auftraggeber: Gemeinde Murr Bürgermeisteramt Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr Tel. (07144)

Mehr

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß

Mehr

Kartierung Vögel. Windkraftanlagen bei Eltville / Taunus Bürgerforum Windenergie am

Kartierung Vögel. Windkraftanlagen bei Eltville / Taunus Bürgerforum Windenergie am Kartierung Vögel / Taunus Bürgerforum Windenergie am 14.04.2015 1 Inhalt. 01 Aufgabenstellung. 04 Datenauswertung. 02 Durchführung. 05 Bewertung. 03 Kartierungsergebnisse. 06 Optimierung der Planung 2

Mehr

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Janine Geisler, Referat Schutzgebiete, Artenschutz Abteilung Naturschutz des MELUND Biosphärenrat am 1. Dezember 2018 in Leck Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Mehr

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,

Mehr

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"

Mehr

Das Auerhuhn in der Arberregion. Vortrag ausgearbeitet von Nikolaus Urban, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d.

Das Auerhuhn in der Arberregion. Vortrag ausgearbeitet von Nikolaus Urban, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d. Thema Das Auerhuhn in der Arberregion Vortrag ausgearbeitet von Nikolaus Urban, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d. Isar Überarbeitet von Anette Lafaire und Johannes Matt, Gebietsbetreuer

Mehr

VSG Relevanzabschätzung

VSG Relevanzabschätzung VSG Relevanzabschätzung Vorhabenträger: DB Netz AG Regionalbereich Mitte Anlagenplanung Regionalnetze I.NVR-MI-A Im Galluspark 21 60326 Frankfurt am Main Vertreter des Vorhabenträgers: Verfasser: Fritz-Henkel-Str.

Mehr

Prof. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts

Prof. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts Prof. Dr. Michael Pfohl Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts 1980: 1. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität 1994: 2. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität

Mehr

Verbandsgemeinde Kelberg

Verbandsgemeinde Kelberg Abschlussbericht Bewertung des Konfliktpotentials der windkraftsensiblen Vogelarten im westlichen Teil der Verbandsgemeinde Kelberg Verbandsgemeinde Kelberg zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Mehr

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung

Mehr

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben 10. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 - Windkraft 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) 8013-342 8013-341 8114-441

Mehr

Windenergieerlass & Leitfaden Windkraft im Wald in NRW

Windenergieerlass & Leitfaden Windkraft im Wald in NRW Windenergieerlass & Leitfaden Windkraft im Wald in NRW Maßgebliche NRW-spezifische Empfehlungen: Windenergie-Erlass, 11.07.2011 Leitfaden Rahmenbedingungen für Energieanlagen auf Waldflächen, 2012 Potentialstudie,

Mehr

Europäische Vogelschutzgebiete und ihre Bedeutung für Waldvogelarten

Europäische Vogelschutzgebiete und ihre Bedeutung für Waldvogelarten Europäische Vogelschutzgebiete und ihre Bedeutung für Waldvogelarten Bestandsentwicklung von Waldvogelarten in Deutschland IBA und SPA in Bayern Bedeutung einzelner Waldgebiete für den Vogelschutz Umsetzung

Mehr

Elektrifizierung und Ausbau der Kaiserstuhlbahn, Strecken 9431 / 9432,

Elektrifizierung und Ausbau der Kaiserstuhlbahn, Strecken 9431 / 9432, Anlage 14.3 Elektrifizierung und Ausbau der Kaiserstuhlbahn, Strecken 9431 / 9432, Auftraggeber: Horst Dietrich Schwimmbadstraße 23 79100 Freiburg Büro für Landschaftsökologie LAUFER Elektrifizierung und

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6

Mehr

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg 44 89081 Ulm 30.09.2017 Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts

Mehr

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Dr. Michael Lücke, Nieders. Forstamt Clausthal Naturschutzbestimmungen Ein Überblick oder: Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Ziel des Vortrages: Zuordnung der Begriffe Nur

Mehr

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung

Mehr

Erweiterung von Hofstellen in Natura 2000-Gebieten

Erweiterung von Hofstellen in Natura 2000-Gebieten MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT August 2018 Erweiterung von Hofstellen in Natura 2000-Gebieten In den aktuellen Unterschutzstellungsverfahren zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher

Mehr

Hansestadt Greifswald Bebauungsplan Nr. 109 Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße

Hansestadt Greifswald Bebauungsplan Nr. 109 Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße Hansestadt Greifswald Bebauungsplan Nr. 109 Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße Rostock, 21.03.2016 Auftraggeber: raith hertelt fuß Frankendamm 5 18439 Stralsund Auftragnehmer: Dipl. Biologe Thomas Frase

Mehr

Windpark Ormont (Verbandsgemeinde Obere Kyll) Aktionsraumanalyse für den Rotmilan

Windpark Ormont (Verbandsgemeinde Obere Kyll) Aktionsraumanalyse für den Rotmilan Windpark Ormont (Verbandsgemeinde Obere Kyll) Aktionsraumanalyse für den Rotmilan Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 Stand: 09.12.2014 Windpark

Mehr

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3

Mehr

Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil

Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Bericht Mai 2014 Auftraggeber: Planungsbüro Holger Fischer

Mehr

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bayerisches Landesamt für Umwelt NATURA 2000 - Vogelarten Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) Der Dreizehenspecht ist ein knapp buntspechtgroßer, schwarz- weiß gefärbter Specht, der keine rötliche Färbung aufweist. Er ist ein typischer

Mehr

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen Potenzielle Windenergie-Flächen Stadt Lauda-Königshofen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen (FFH-VA) für die FFH-Gebiete 6423-341, 6424-341 und 6523-341 Main-Tauber-Kreis November 2016 Auftraggeber: Stadt

Mehr

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016 BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende

Mehr

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Dipl.-Ing. Stephan Köhler, für Straßenbau und Verkehr, Kompetenzcenter Urteil EuGH Das Urteil des EuGH vom 10.01.2006, (Rs. C-98/03) rügt die

Mehr

Glasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus

Glasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus Glasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus Düsseldorf, 3.6.2016 Dipl.-Ing. Achim Baumgartner (AKNW) BUND Rhein-Sieg Bauvorhaben im FFH-Gebiet Aufhebung NSG (14.3.2011) für konkurrierenden

Mehr

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 Stand: 03 / 2009 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Bebauungsplan Kreben IV 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten)

Mehr

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen Gemeinde Aidlingen Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth Dipl.-Geoökol. Wolfgang Siewert Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth

Mehr

Die Brutvögel im Bereich der SWG in der Leonhard-Frank-Straße, Schwerin-Weststadt

Die Brutvögel im Bereich der SWG in der Leonhard-Frank-Straße, Schwerin-Weststadt Die Brutvögel im Bereich der SWG in der Leonhard-Frank-Straße, Schwerin-Weststadt Stand: Juli 2013 Auftraggeber: Planung & Ökologie Platz der Freiheit 7 19053 Schwerin Auftragnehmer: Dr. Horst Zimmermann

Mehr

Managementplan (MaP) FFH-Gebiet Kaiserstuhl und das Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl Inhalte, Verfahrensablauf, Ansprechpartner

Managementplan (MaP) FFH-Gebiet Kaiserstuhl und das Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl Inhalte, Verfahrensablauf, Ansprechpartner Stand 28.11.2018 Managementplan (MaP) FFH-Gebiet 7911-341 Kaiserstuhl und das Vogelschutzgebiet 7912-442 Kaiserstuhl Inhalte, Verfahrensablauf, Ansprechpartner Managementpläne werden in Baden-Württemberg

Mehr

Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr

Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr Stadt Ettlingen Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr. 170162152803 Stuttgart, den 20.07.2018 Stadt Ettlingen, Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag,

Mehr

Natura 2000 was ist das?

Natura 2000 was ist das? P. Arnold Informationen zum Managementplan für das FFH-Gebiet 8221-342»Pfrunger Ried und Seen bei Illmensee«und das Vogelschutzgebiet 8022-401»Pfrunger und Burgweiler Ried«Natura 2000 was ist das? Natura

Mehr

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Flächennutzungsplan Deining 19. Änderung (Deckblattänderung) Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Gemeinde Deining Landkreis Neumarkt i. d. Opf. Regierungsbezirk Oberpfalz Entwurf Fassung vom 22.05.2012 2

Mehr

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage Anlage 1 zu: Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) (Anlage zum MS vom 20. August 2018; Az.: G7-4021.1-2-3) Naturschutzfachliche

Mehr

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG STADTTOR WANGENER STRASSE FLURSTÜCKE 1951/1, 1951/4, 1951/6, 1984 Auftraggeber: Betz und Weber BauPartner GmbH Ensisheimer Strasse 8 88677 Markdorf

Mehr

Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung

Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung Dr. Gisela Nolte, Dipl.-Biol., Sachverständige der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz

Mehr

Natura Vogelschutzgebiete

Natura Vogelschutzgebiete Natura 2000 - Vogelschutzgebiete Region Doupovské hory und Krušné hory (Erzgebirge) Vít Tejrovský Agentur zum Schutz der Natur und Landschaft der Tschechichen Republik Landschaftsschutzgebiet Labské pískovce

Mehr

Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg

Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg PE Peter Endl (Dipl. Biol.) Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan

Mehr

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht Michael Jöbges Peter Herkenrath 1. Runder Tisch 20.10.2015 Netz der EU-Vogelschutzgebiete (VSG) als Teil des NATURA 2000-Netzes

Mehr

Umweltbelange in der Bauleitplanung

Umweltbelange in der Bauleitplanung Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Mehr

Gemeinde Altdorf (Lkr. BB)

Gemeinde Altdorf (Lkr. BB) Gemeinde Altdorf (Lkr. BB) Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Bebauungsplan Sonnengarten in Altdorf Relevanzprüfung Artenschutz Erstellungsdatum: 11.08.2017 Gefertigt: Franziska Eich (Dipl.-Biol.)

Mehr

Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch

Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch Bericht, Stand 23.05.2016 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie

Mehr

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung 06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Löhl V, Legelshurst im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Fassung für die Offenlage 17.06.2016 Projekt: 1627 Bearbeiter:

Mehr

Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft. Vogelschutz im Wald

Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft. Vogelschutz im Wald Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Vogelschutz im Wald Wald ist nicht gleich Wald Wälder sind für viele Vogelarten wertvoller Lebens raum. Von den in Bayern vorkommenden 207 Brutvogelarten

Mehr

Meeresnaturschutz und die Beseitigung von Altmunition. Artenschutzaspekte. Symposium Neue Methoden der Munitionsbeseitigung Kiel, 19.

Meeresnaturschutz und die Beseitigung von Altmunition. Artenschutzaspekte. Symposium Neue Methoden der Munitionsbeseitigung Kiel, 19. Symposium Neue Methoden der Munitionsbeseitigung Kiel, 19. Oktober 2007 Meeresnaturschutz und die Beseitigung von Altmunition Artenschutzaspekte Stefan Bräger Deutsches Meeresmuseum Stralsund Schweinswal

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim des Flurstücks 3879/7 Auftraggeber: Gemeinde Neckarwestheim Februar 2019 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 6 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 7 3.1 Vorgehensweise 7 3.2 Ausschluß

Mehr

Anhang 2 Lebensraumpotenzial auf Flächen des Flächennutzungsplans

Anhang 2 Lebensraumpotenzial auf Flächen des Flächennutzungsplans Anhang 2 Lebensraumpotenzial auf Flächen des Flächennutzungsplans der Stadt Wildau sträger: Stadt Wildau Karl-Marx-Str. 36 15745 Wildau Planverfasser: Dr.-Ing. Siegfried Bacher, Landschaftsarchitekt AKB

Mehr

Repowering in Vogelschutzgebieten. Dr. Matthias Kaiser

Repowering in Vogelschutzgebieten. Dr. Matthias Kaiser Repowering in Vogelschutzgebieten Dr. Matthias Kaiser Vogelschutzrichtlinie, V-RL (1979, 2009) / Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-RL (1992) Erhalt der Biologischen Vielfalt NATURA 2000 Strenges Artenschutz-

Mehr

Natura 2000-Vorprüfung

Natura 2000-Vorprüfung Natura 2000-Vorprüfung 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Bebauungsplan Gansäcker, Tübingen-Pfrondorf 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer FFH 7420-341 SPA 7420-441

Mehr

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011

Mehr

Natura Natur im Netz

Natura Natur im Netz Natura 2000 Natura 2000, der Begriff ist schon oft gefallen, Sie haben davon gehört, vielleicht ist in Ihrer Nähe sogar ein Natura 2000-Gebiet. Aber was ist das eigentlich? Antworten auf diese und viele

Mehr

Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG

Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG Gelbe Erläuterungsbücher Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG Kommentar. Unter Berücksichtigung der Bundesartenschutzverordnung, des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, der EG-Artenschutz-Verordnungen,

Mehr

Geplantes Baugebiet "Am Elmerberg (F 90)" Natura 2000-Vorprüfung. Vogelschutzgebiet 'Dünen- und Sandgebiet Mainz-Ingelheim' (VSG )'

Geplantes Baugebiet Am Elmerberg (F 90) Natura 2000-Vorprüfung. Vogelschutzgebiet 'Dünen- und Sandgebiet Mainz-Ingelheim' (VSG )' Stadt Mainz Bearbeiter: Modus Consult Speyer GmbH Geplantes Baugebiet "Am Elmerberg (F 90)" Bebauungsplanverfahren Natura 2000- Folgendes Natura 2000-Gebiet wurde begutachtet: Vogelschutzgebiet 'Dünen-

Mehr

Büro für Fledertierforschung und -schutz

Büro für Fledertierforschung und -schutz ProChirop Büro für Fledertierforschung und -schutz Dr. Christine Harbusch Orscholzer Str. 15 D - 66706 Perl-Kesslingen i.a. TR-Engineering Herr Karl-Georg Gessner 86-88, Rue de l'egalité L-1456 Luxembourg

Mehr

Gemeinde Hülben Landkreis Reutlingen

Gemeinde Hülben Landkreis Reutlingen Gemeinde Hülben Landkreis Reutlingen Bebauungsplan Sportplatzbuckel Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Auftraggeber: Gemeinde Hülben Hauptstraße 1 72584 Hülben Proj. Nr. 144617 Prof. Waltraud Pustal

Mehr

Steckbrief Prüffläche Windeck, Gemeinde Hinterzarten

Steckbrief Prüffläche Windeck, Gemeinde Hinterzarten Planungsverband Windenergie Hochschwarzwald Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie Umweltprüfung Stand: 15.04.2013 Steckbrief Prüffläche Windeck, Gemeinde Hinterzarten Angaben zur Prüffläche

Mehr

Stadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung

Stadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung Potenzialanalyse Windenergie Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung Überprüfung der weichen Kriterien nach der frühzeitigen Beteiligung Potenzialanalyse

Mehr

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis Artenschutzbegutachtung des Grundstücks Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid Abb. 1: Wohngebäude von Süden aus. Fachbüro Faunistik und Ökologie Dipl.-Biol. Andreas Malten Kirchweg 6 63303

Mehr

Artenförderung Vögel im Wald

Artenförderung Vögel im Wald Artenförderung Vögel im Wald Raffael Ayé, Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz Reto Spaar, Schweizerische Vogelwarte Sempach SVS-Naturschutztagung, Hünenberg ZG, 17. November 2012 Brutvogelarten

Mehr

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm

Mehr

Brutvogelabschätzung im Bereich Oyten-Forth im Jahr 2013

Brutvogelabschätzung im Bereich Oyten-Forth im Jahr 2013 Limosa Dipl.Phys. Werner Eikhorst Ökologische Planungen Am Rüten 106 UVS - PEP - Eingriff/Ausgleich 28357 Bremen Faunistische Kartierungen Tel.: (0421) 46 49 28 Wassermanagement im Naturschutz Email: Limosa@t-online.de

Mehr

Geplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen

Geplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen Geplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen Artenschutzrechtliche Prüfung Juli 2018 Auftraggeber Ludger Große Scharmann Büro für Flächennutzungs- und Landschaftsplanung Auf dem

Mehr

Faunistische Untersuchungen für den Windpark Weiskirchen

Faunistische Untersuchungen für den Windpark Weiskirchen Faunistische Untersuchungen für den Windpark Weiskirchen Projektbeschreibung Die Gemeinde Weiskirchen und juwi haben die Errichtung von vier Windenergieanlagen der 7,5 MW-Klasse im Bereich Schimmelkopf

Mehr

Auerhuhn und Windenergienutzung im Schwarzwald

Auerhuhn und Windenergienutzung im Schwarzwald Auerhuhn und Windenergienutzung im Schwarzwald Dr. Rudi Suchant Dr. Veronika Braunisch Stefan Bä Bächle Forstliche VersuchsVersuchs- und Forschungsanstalt BadenBadenWürttemberg Rechtlicher Schutz Europa

Mehr

Anlage 2 zum Umweltbericht

Anlage 2 zum Umweltbericht S. 1 Anlage 2 zum Umweltbericht 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Bebauungsplan Kugeläcker, Gemarkung Eningen unter Achalm 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n)

Mehr

INSTITUT FÜR PHARMAZIE UND MOLEKULARE BIOTECHNOLOGIE Abt. BIOLOGIE

INSTITUT FÜR PHARMAZIE UND MOLEKULARE BIOTECHNOLOGIE Abt. BIOLOGIE INSTITUT FÜR PHARMAZIE UND MOLEKULARE BIOTECHNOLOGIE Abt. BIOLOGIE Institut für Pharmazie und Molekulare Biotechnologie, INF 364 D-69120 Heidelberg Frau Vera Krug Eiterbachstr. 12 69483 Wald-Michelbach

Mehr

Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss

Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss - Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 - Auftraggeber Neusser Bauverein AG Am Zollhafen 1 41460 Neuss Projektbearbeitung M.Sc. Landschaftsökologin Verena Schwarz

Mehr

Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm

Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm Verfahrensablauf zur Änderung der Verordnung: Informationsveranstaltung (18.06.2012) Ausarbeitung der Schutzgebietsverordnung

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)

Mehr

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan Zogenweiler Kreuzbreite Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum: Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Büro Sieber, Lindau (B) Datum: 01.10.2015 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Horgenzell beabsichtigt, am nordwestlichen

Mehr

Naturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien

Naturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien Naturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien 2. BfN-Forschungskonferenz Biologische Vielfalt und Klimawandel Bonn 2./3. März 2010 Institut für

Mehr

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms 2013 Mecklenburg Regionaler Planungsverband Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms - Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergie

Mehr

FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT

FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT MARIA STEJSKAL-TIEFENBACH, THOMAS ELLMAUER FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD INHALT Wald in Österreich Waldtypen und Wald-Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Mehr

Neubau der A39 Lüneburg - Wolfsburg mit nds. Teil der B 190n. Abschnitt 1 Lüneburg Nord (L 216) östlich Lüneburg (B 216)

Neubau der A39 Lüneburg - Wolfsburg mit nds. Teil der B 190n. Abschnitt 1 Lüneburg Nord (L 216) östlich Lüneburg (B 216) Abschnitt 1 Lüneburg Nord (L 216) östlich Lüneburg (B 216) Haselmauserfassung 2009/10 Erstellt im Auftrag der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Lüneburg Bearbeitung durch BioLaGu

Mehr

Auslagerung des Reit- und Fahrvereins, Stadt Herrenberg. Artenschutzrechtliche Prüfung. November Auftraggeber. Stadt Herrenberg Stadtplanungsamt

Auslagerung des Reit- und Fahrvereins, Stadt Herrenberg. Artenschutzrechtliche Prüfung. November Auftraggeber. Stadt Herrenberg Stadtplanungsamt Auslagerung des Reit- und Fahrvereins, Stadt Herrenberg Artenschutzrechtliche Prüfung November 2014 Auftraggeber Stadt Herrenberg Stadtplanungsamt Bearbeitung: Dipl.-Biol. Mathias Kramer Lilli-Zapf-Straße

Mehr

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03 Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur

Mehr

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche

Mehr

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Lage des Vorhabens: Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke Am Rünkamp, 59590 Geseke

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr