Teilfortschreibung der Flächennutzungspläne des Planungsverbandes "Windenergie Hochschwarzwald"
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- Stephanie Acker
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1 Verträglichkeitsuntersuchung "Mittlerer Schwarzwald" (DE ) Auftraggeber: Planungsverband "Windenergie Hochschwarzwald" Büro für Landschaftsökologie LAUFER
2 Verträglichkeitsuntersuchung "Mittlerer Schwarzwald" (DE ) Auftraggeber: Planungsverband "Windenergie Hochschwarzwald" Bürgermeisteramt Löffingen Löffingen Bearbeiter: Hubert Laufer (Projektleitung) Anna Bruzinski (Vögel, Text) Hans-Jörg Flottmann (Vögel, Habitatanalyse) Foto Titelseite: Rotmilan über Schwarzwaldhöhen (A. Bruzinski) März 2014 Büro für Landschaftsökologie LAUFER Kuhläger Offenburg Tel. 0781/ Fax 0781/
3 Inhalt 1 Einleitung Anlass Rechtliche Grundlagen Projektbeschreibung Methode Untersuchungsgebiet Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele Übersicht über das Schutzgebiet Darstellung der maßgeblichen Bestandteile und Erhaltungsziele Ergebnisse Nachgewiesene Vogelarten des Standarddatenbogens Zu erwartende Arten des Standarddatenbogens Arten die im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten sind Detailliert untersuchter Bereich Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsbereiches Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches Vorbelastungen Beschreibung des Vorhabens Technische Beschreibung des Vorhabens Wirkfaktoren und Wirkprozesse Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets Zusammenfassende Darstellung der vorhabensbedingten Auswirkungen Betroffene Arten Vermeidungsmaßnahmen Aufwertung von Lebensräumen Summationswirkungen mit anderen Plänen und Projekten Abschließende Beurteilung Literatur
4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Lebensraumklassen... 7 Tabelle 2: Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind. 7 Tabelle 3: Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind Tabelle 4: Vogelarten des Standarddatenbogens und ihre Betroffenheit (N = Nachweis; S = im Standarddatenbogen aufgeführt) Tabelle 5: Betroffene Vogelarten Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes (rot) innerhalb des Vogelschutzgebietes "Mittlerer Schwarzwald" und der umliegenden Vogelschutzgebiete Abbildung 2: Flugbewegungen im Untersuchungsgebiet Abbildung 3: Potenzielle Lebensräume und Tabuflächen
5 1 Einleitung 1.1 Anlass Der Planungsverband "Windenergie Hochschwarzwald" möchte Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) ausweisen. Die Ausweisung bedarf einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Da sich eine Teilfläche innerhalb des Vogelschutzgebietes "Mittlerer Schwarzwald" (DE ) befindet, ist nach 34 BNatSchG Abs. 1 Satz 1 eine Verträglichkeitsuntersuchung erforderlich. Die Beurteilung, ob und wie groß ein Eingriff in den Naturhaushalt ist, wird üblicherweise auf drei Ebenen abgearbeitet: Eingriffsregelung (z. B. innerhalb eines Umweltberichts, einer UVS): Hier sind die gesamte Vegetation, Flora und Fauna zu berücksichtigen. Da nicht alle Arten erfassbar sind, wird normalerweise auf naturschutzfachlich relevante Arten(gruppen) (z. B. Rote Liste Arten) oder auf besonders geschützte Arten zurückgegriffen. artenschutzrechtliche Prüfung: innerhalb der artenschutzrechtlichen Prüfung sind alle europäischen Vogelarten und alle Arten der Flora- Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-RL), die im Anhang IV stehen und die im Planungsgebiet zu erwarten sind, zu berücksichtigen. NATURA 2000 Prüfung: Bei der FFH-Verträglichkeitsstudie und der VS- Verträglichkeitsstudie sind alle Arten, die im Standarddatenbogen aufgelistet sind, zu bearbeiten. Die einzelnen Studien sind in unterschiedlicher Intensität zu bearbeiten. Bei der Eingriffsregelung reicht es aus, die Auswirkungen auf die Arten im Planungsgebiet einschließlich eines ausrechenden Puffers zu beurteilen, bei der artenschutzrechtlichen Prüfung ist der Bezug zur lokalen Population von Bedeutung und bei der NATURA 2000 Prüfung ist der Bezug zum Schutzgebiet (FFH-Gebiet bzw. Vogelschutzgebiet) herzustellen. Ebenso sind die rechtlichen Konsequenzen unterschiedlich: Bei der Eingriffsregelung ist eine Abwägung möglich, was bei der artenschutzrechtlichen Prüfung und der NATURA 2000 Prüfung nicht möglich ist. Bei der artenschutzrechtlichen Prüfung und der NATURA 2000 Prüfung sind nur Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen möglich, Ausgleichsmaßnahmen nicht, wobei innerhalb der 3
6 artenschutzrechtlichen Prüfung vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) zulässig sind. Das vorliegende Gutachten betrachtet, ob das geplante Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung des aufgeführten Natura 2000-Gebietes führen kann. Die maßgeblichen Kriterien für die Beurteilung einer möglichen Beeinträchtigung stellen die Erhaltungsziele sowie der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete dar. 1.2 Rechtliche Grundlagen Die Durchführung von Plänen und Projekten in Vogelschutzgebieten ist derzeit sehr strikt geregelt. Die Interpretation der Vogelschutzrichtlinie (Art. 4 Abs. 4 Satz 1) bei Rechtsurteilen auf nationaler und internationaler Ebene hat ergeben, dass jegliche Eingriffe verboten sind, auch wenn lediglich die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Vogelarten und ihrer Lebensräume in Vogelschutzgebieten bestehen könnte. In Baden-Württemberg werden Vogelschutzgebiete durch die gebietsspezifische Vogelschutzgebietsverordnung (VSG-VO) vom 5. Februar 2010 gesichert. Mit der Vogelschutzgebietsverordnung wird ein rechtlicher Schutzstatus geschaffen, der gewährleistet, dass die Verschlechterung der Lebensräume der Vogelarten sowie erhebliche Störungen vermieden werden. Gemäß 31 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) obliegt den Ländern die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vogelschutz-Richtlinie (VRL). Hierunter fällt die Pflicht nach Art. 4 Abs. 1 VRL, die für die Erhaltung bestimmter Vogelarten geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären. Hiernach steht jede erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Vogelarten in den gemeldeten Gebieten der Zulassung von Plänen und Projekten entgegen. Ausnahmen können nur zu Gunsten überragender Gemeinschaftsgüter (z. B. menschliches Leben) erteilt werden. Dies hat zur Folge, dass Projekte, die im öffentlichen Interesse stehen, aber Vogelschutzgebiete erheblich beeinträchtigen können, im Regelfall unzulässig sind. 1.3 Projektbeschreibung Im Bereich des Planungsverbandes Hochschwarzwald, zu dem die Gemeinden Breitnau, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg, Friedenweiler, Hinterzarten, Lenzkirch, Löffingen, Schluchsee und Titisee-Neustadt gehören, sollen Konzentrationszonen für WEA im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung ausgewiesen werden. Die Teilfläche "Die Rauh" auf dem Gemeindegebiet 4
7 Titisee-Neustadt befindet sich innerhalb des Vogelschutzgebietes Mittlerer Schwarzwald. Im Norden des Gebietes liegt der Winterberg, die südliche Erhebung ist Die Rauh", die dem Gebiet auch seinen Namen gibt. Nördlich außerhalb des Gebietes liegt der Schneeberg. Im Westen wird das Gebiet vom Jostal, durch das die L 128 verläuft, begrenzt, im Osten vom Tal der Langenordnach, durch das die K 4985 verläuft. 1.4 Methode Für die Verträglichkeitsuntersuchung wurden die Daten, die das Büro Laufer im Jahr 2013 für eine Habitatanalyse und zu windkraftsensiblen Vogelarten erhoben hat, sowie Daten der AG Wanderfalkenschutz herangezogen. 1.5 Untersuchungsgebiet Da ein genauer Anlagenstandort noch nicht bekannt ist, wurde der Bereich der gesamten Prüffläche für Windkraftanlagen als Untersuchungsgebiet festgelegt. Dieser Bereich liegt fast gänzlich innerhalb des Schutzgebietes. Nur im äußersten Nordwesten reicht die Prüffläche aus dem Schutzgebiet heraus. Daneben erfolgte die Kartierung windkraftsensibler Vogelarten in einem 1000 m- Puffer um die Prüffläche. Bei dem zu betrachtenden Bereich handelt es sich nur um eine Teilfläche ("Die Rauh") des mehrere Teilflächen umfassenden Vogelschutzgebietes "Mittlerer Schwarzwald". 5
8 Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes (rot) innerhalb des Vogelschutzgebietes "Mittlerer Schwarzwald" und der umliegenden Vogelschutzgebiete. 6
9 2 Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet Das Vogelschutzgebiet "Mittlerer Schwarzwald" (DE ) ist ha groß und liegt im mittleren und östlichen Schwarzwald in der kontinentalen Region. Es umfasst Flächen in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald (14 %), Emmendingen (25 %), Ortenau (11 %), Rottweil (1 %) und Schwarzwald-Baar- Kreis (49 %). Es liegt zwischen 249 und 1241 m Höhe über NN (Mittel 876 m). Geprägt ist das Gebiet von hochgelegenen Waldgebieten (v.a. Beerstrauch- Nadelwälder), die vor allem für das Auerwild wichtige Lebensräume beherbergen. Am Rohrhardsberg befinden sich auch größere Weidfelder und Magerwiesen im Schutzgebiet. Tabelle 1: Lebensraumklassen Lebensraumklassen Anteil (%) Melioriertes Grünland 7 Nadelwald 55 Mischwald Darstellung der maßgeblichen Bestandteile und Erhaltungsziele Das Vogelschutzgebiet "Mittlerer Schwarzwald" ist in Baden-Württemberg das bedeutendste Gebiet für das Haselhuhn und eines der wichtigsten Brutgebiete für das Auerhuhn, den Rauhfußkauz, die Ringdrossel, den Schwarzspecht, den Sperlingskauz, den Wanderfalken, die Zippammer und den Zitronenzeisig. Lebensräume sind für das Gebiet im Standarddatenbogen wie allgemein üblich in Vogelschutzgebieten nicht aufgeführt Arten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG) Tabelle 2: Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind. Kennziffer Wissenschaftlicher Deutscher Name Populationsgröße Name A 223 Aegolius funereus Rauhfußkauz i P A 104 Bonasa bonasia Haselhuhn i P A 236 Dryocopus martius Schwarzspecht i < 61 A 103 Falco peregrinus Wanderfalke i = 20 A 217 Glaucidium passerinum Sperlingskauz i P A 338 Lanius collurio Neuntöter p < 41 x A 074 Milvus milvus Rotmilan p = 2 x ziehend 7
10 Kennziffer Wissenschaftlicher Deutscher Name Populationsgröße ziehend Name A 072 Pernis apivorus Wespenbussard p = 7 x A 234 Picus canus Grauspecht i = 2 A 108 Tetrao urogallus Auerhuhn i P i = Individuen; p = Paare; < = maximal; P = präsent (vorhanden, ohne Einschätzung) Regelmäßig vorkommende Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie Tabelle 3: Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind. Kennziffer Wissenschaftlicher Deutscher Name Populationsgröße brütend Name A 378 Emberiza cia Zippammer p P x A 099 Falco subbuteo Baumfalke p = 1 x A 362 Serinus citrinella Zitronengirlitz p P x A 282 Turdus torquatus Ringdrossel p P x Erhaltungszustand Daten über den Erhaltungszustand des Gebietes liegen nicht vor. Ein Managementplan für das Gebiet liegt derzeit noch nicht vor Erhaltungsziele Die Erhaltungsziele sind wie folgt formuliert (MLR 2010): Auerhuhn (Tetrao urogallus) A 108 Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche, sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation; Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen; Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandteilen sowie Bestandslücken; Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte; Erhaltung der Balzplätze; Erhaltung von Schlafbäumen; Erhaltung von gut einsehbaren An- und Abflugplätzen, insbesondere an Hangkanten; Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden; Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten; Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und 8
11 Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräuter, Gräser und Beeren im Sommer und Frühherbst; Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit ( ) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter. Baumfalke (Falco subbuteo) A 099 Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften; Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln; Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern; Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern; Erhaltung von extensiv genutztem Grünland und Weidfeldstrukturen; Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete; Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennestern, insbesondere an Waldrändern; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ). Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) A 241 Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe; Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien; Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz; Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln; Erhaltung von Bäumen mit Höhlen; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und puppen Grauspecht (Picus canus) A 234 Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme; Erhaltung von Auenwäldern; Erhaltung der Magerrasen; Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Weidfeldkomplexen; Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern; Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln, insbesondere alte Buchen und Eichen; Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz; Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Haselhuhn (Tetrastes bonasia) A 104 Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen; Erhaltung von 9
12 Niederwald- und Weidfeldsukzession; Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen; Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen; Erhaltung von Bestandslücken mit Bodenvegetation; Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen; Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden; Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen; Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit ( ) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter Mittelspecht (Picoides medius) A 238 Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen; Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln; Erhaltung von stehendem Totholz; Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) A 338 Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen; Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünland- und Heidegebieten; Erhaltung von Niederund Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze; Erhaltung von Einzelbäumen, Büschen und Gebüschgruppen in der offenen Landschaft; Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen; Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen; Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Raufußkauz (Aegolius funereus) A 223 Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern; Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen; Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen; Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) 10
13 Ringdrossel (Turdus torquatus) A 282 Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern; Erhaltung der Moore, Moorwälder und von Weidfeldern; Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen; Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession; Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen; Erhaltung von Waldinnen und - außensäumen; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) Rotmilan (Milvus milvus) A 074 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich; Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft; Erhaltung von Grünland; Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe; Erhaltung der Bäume mit Horsten; Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) Schwarzspecht (Dryocopus martius) A 236 Erhaltung von ausgedehnten Wäldern; Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln; Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen; Erhaltung von Totholz; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) A 217 Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern; Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen; Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln; Erhaltung von Bäumen mit Höhlen; Erhaltung von stehendem Totholz; Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen; Erhaltung der Moore Wanderfalke (Falco peregrinus) A 13 Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern; Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) 11
14 Wespenbussard (Pernis apivorus) A 072 Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften; Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern; Erhaltung von Feldgehölzen; Erhaltung von extensiv genutztem Grünland; Erhaltung der Magerrasen; Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit; Erhaltung der Bäume mit Horsten; Erhaltung des Nahrungsangebotes, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln; Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) Zippammer (Emberiza cia) A 378 Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden; Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern; Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden; Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen; Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien; Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebensstätten; Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) Zitronenzeisig (Carduelis citrinella) A 362 Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen; Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen; Erhaltung von Reutund Weidfeldern; Erhaltung der Moore; Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen; Erhaltung von isolierten Weidgehölzen und Weidfichtensolitären; Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen; Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit ( ) Funktionsbeziehung zu weiteren Schutzgebieten innerhalb des Netzes Natura 2000 Aufgrund der isolierten Lage sind direkte Beziehungen zu weiteren Gebieten nicht gegeben. 12
15 3 Ergebnisse Im Rahmen der Untersuchungen zur Flächennutzungsplanänderung wurden im Jahr 2013 an sechs Terminen windkraftsensible Vogelarten untersucht. Hierzu wurde die gesamte Fläche von vier Beobachtungspunkten aus jeweils mindestens drei Stunden lang kontinuierlich beobachtet. Die Kartierung wurde nach der Kartieranleitung der LUBW (2012) durchgeführt. Bei den windkraftsensiblen Arten kann aufgrund der intensiven Beobachtungen davon ausgegangen werden, dass Arten die nicht oder mit wenigen Registrierungen vorkommen, nicht als Brutvogel mit einem Revierzentrum im Gebiet vorkommen. 3.1 Nachgewiesene Vogelarten des Standarddatenbogens Rotmilan (Milvus milvus) A 074 Der Rotmilan konnte vor allem im Süden des Untersuchungsgebietes häufig beobachtet werden. Vor allem die Waldrandbereiche und strukturreichen Weidegebiete im südlichen Teil (Die Rauh) des Untersuchungsgebietes werden zur Nahrungssuche genutzt. Der nördliche Teil des Untersuchungsgebietes (Wintersberg) wird von der Art kaum genutzt. Die Flugbewegungen sind in Abbildung 2 dargestellt und geben einen Anhaltspunkt über die Raumnutzung des Rotmilans. Wanderfalke (Falco peregrinus) A 13 Der Wanderfalke wurde vereinzelt bei Vorbeiflügen beobachtet (siehe Abbildung 2). Ein funktionaler Bezug zum Untersuchungsgebiet konnte nicht festgestellt werden. Die Art brütet im Schwarzwald vor allem an offenen Felsstandorten. Der nächste bekannte Brutplatz liegt im Höllental in einer Entfernung von ca. 10 km. Ein Revierzentrum kann im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. 13
16 Abbildung 2: Flugbewegungen im Untersuchungsgebiet 14
17 3.2 Zu erwartende Arten des Standarddatenbogens Die potenziellen Lebensräume der folgenden Arten sind auch in Abbildung 3 dargestellt. Sie wurden nicht im Rahmen der Kartierungen 2013 untersucht, da sie zum Teil kleinräumig agieren bzw. nur selten oder kaum den Luftraum oberhalb des Waldes nutzen und somit bei der Punktkartierung nicht registriert wurden. Rauhfusskauz (Aegolius funereus) Der Rauhfusskauz besiedelt spechtreiche Nadelwälder, in denen er die verlassenen Höhlen vorwiegend des Schwarzspechts nutzt. Neben unterholzfreien Jagdflächen benötigt er deckungsreiche Tageseinstände. Diese werden vor allem von dicht beasteten Nadelbäumen gebildet. Die Art ist in den älteren Nadelholzbeständen im Untersuchungsgebiet nicht auszuschließen. Schwarzspecht (Dryocopus marius) Für den Schwarzspecht sind Altholzbestände wichtig (Anlage von Brut- und Schlafhöhle). Die Nahrungssuche erfolgt gerne in Totholz, in Bäumen, die von Insekten befallen sind, und in Ameisennestern. Obwohl zum Höhlenbau Laubhölzer, und hier vor allem die Buche, bevorzugt werden, ist in den besiedelten Waldbereichen immer ein gewisser Nadelbaumanteil vorhanden. Bei einem ausreichenden Strukturangebot werden fast alle Waldgesellschaften besiedelt. Der Schwarzspecht ist im Untersuchungsgebiet zu erwarten. Zwar fehlen Laubwaldbestände, jedoch sind in den lichteren Nadelholzbeständen Habitate vorhanden. Die zur Nahrungssuche genutzten Ameisenbauten sind zahlreich vorhanden. Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Der Sperlingskauz benötigt reich strukturierte Wälder mit einem hohen Anteil an Nadelbäumen, höhlenreichen Alt- und Totholzbereichen, Freiflächen zur Jagd und deckungsreiche Tagesruheplätze. Er ernährt sich vor allem von Kleinvögeln. Im Untersuchungsgebiet ist die Art innerhalb der älteren Nadelholzbestände nicht auszuschließen. Hier wechseln sich offene und dichte Bereiche kleinräumig ab. 15
18 Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) Nadelwälder, und hier vor allem Fichtenwälder, dienen dem Dreizehenspecht als Lebensraum. Sie sollten naturnah und totholzreich sein. Die Art kommt in der subalpinen Höhenstufe vor. Im Schwarzwald kommen Bruten bis etwa 600 Meter über NN vor. Im Prüfgebiet ist die Art in den naturnahen und vor allem älteren Nadelwaldbereichen zu erwarten. Die Bruthöhle wird vor allem in dünneren, abgestorbenen Fichten errichtet. Neuntöter (Lanius collurio) Offene und halboffene Landschaften, die reich an dornenreichen Gebüschen sind, dienen dem Neuntöter als Lebensraum. Innerhalb des Vogelschutzgebietes sind keine geeigneten Strukturen für die Art vorhanden. In den strukturreichen Weideflächen im Untersuchungsgebiet kann die Art jedoch vorkommen. Zitronengirlitz (Serinus citrinella) Der Zitronengirlitz besiedelt subalpine und montane Nadelwälder. Er benötigt jedoch offene Bereiche und lockere Waldränder oder auch Einzelbäume auf Freiflächen. So siedelt er auch am Rand von Skipisten. Im Untersuchungsgebiet ist die Art in den lückigen Beständen und in den Waldrandbereichen zu erwarten. Ringdrossel (Turdus torquatus) Nadelholzreiche Bergwälder schattig feuchter Standorte mit aufgelockerten Stellen, Weiden, Blockfeldern und im Spätsommer beerenreiche Zwergstrauchheiden dienen der Ringdrossel als Lebensraum. Kleinräumige und suboptimale Habitatausprägung lassen die Art bedingt erwarten. 3.3 Arten die im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten sind Bei den Arten Haselhuhn, Zippammer, Mittelspecht, Auerhuhn und Grauspecht kann ein Revierzentrum im Untersuchungsgebiet aufgrund fehlender geeigneter 16
19 Habitate ausgeschlossen werden. Folgende windkraftsensible Arten wurden bei der Kartierung nicht beobachtet und es kann somit davon ausgegangen werden, dass die Arten zumindest kein Revierzentrum innerhalb des Untersuchungsgebietes haben: Baumfalke und Wespenbussard. Haselhuhn (Bonasa bonasia) Unterholzreiche Wälder dienen dem Haselhuhn als Lebensraum. Sie müssen reiche horizontale und vertikale Strukturen aufweisen, wie sie in urwaldartigen Laubwäldern zu finden sind. Im Laufe des Jahres werden unterschiedliche Strukturen benötigt. So werden im Frühsommer vor allem die jüngeren Laubholzbestände genutzt und im Winter Koniferen. Starkholzreiche Plenterund Altersklassenwälder werden gemieden. Im Untersuchungsgebiet ist das Haselhuhn nicht zu erwarten. Hier fehlen junge Laubwaldbereiche mit Erle, Birke und Hasel, die mit geeigneten Winterhabitaten verzahnt sind. Zippammer (Emberiza cia) Von der Zippammer werden trockenwarme Felshänge, Geröll- und Blickhalden mit lückigen Rasendecken besiedelt. Da diese Biotope im Untersuchungsgebiet fehlen, ist die Art nicht zu erwarten. Baumfalke (Falco subbuteo) A 099 Der Baumfalke nutzt als Bruthabitat lichte Wälder und einzeln stehende Bäume. Er bevorzugt Kieferngehölze und weniger andere Nadelgehölze oder Laubwälder. Er nutzt vorhandene Nester anderer Vogelarten (Greifvögel, Reiher, Kolkraben). Baumfalken wurden im Gebiet nicht beobachtet. Im Bereich der Rauh ist davon auszugehen, dass der Baumfalke zumindest als Brutvogel nicht vorkommt. Wespenbussard (Pernis apivorus) A 072 Reich strukturierte Landschaften bilden den Lebensraum des Wespenbussards. Er nutzt vor allem die Waldrandbereiche. Die Horste werden gerne in alten Laubholzbeständen angelegt. Der Wespenbussard konnte im gesamten Zeitraum im Gebiet nicht beobachtet werden. Zudem sind ausgedehnte Laubholzbestände nicht vorhanden. Es ist 17
20 davon auszugehen, dass die Art kein Revierzentrum bzw. keinen Brutplatz im Gebiet besitzt. Mittelspecht (Picoides medius) Der Mittelspecht ist eine Charakterart der warmgemäßigten Laubwaldzone Europas. Er benötigt vor allem Eichenbestände, da er die rissige Borke zur Nahrungssuche nutzt. Von anderen Baumarten nutzt er vor allem ältere Exemplare. Da er nur sehr selten in gut ausgebildeten Nadelholzbeständen vorkommt und in Baden-Württemberg nur die klimatisch milden Tallagen und die kollinen Höhenstufen besiedelt, ist er im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Grauspecht (Picus canus) Der Grauspecht besiedelt reich gegliederte Landschaften mit ameisenreichen Offenflächen in Wäldern. Es werden auch größere, geschlossene Wälder besiedelt, wenn sie aus aufgelockerten Laubmischwäldern bestehen und vielfältige Grenzstrukturen mit Lichtungen, Windwurfflächen und Jungwuchsbeständen aufweisen. Aufgrund des vorwiegenden Nadelholzanteils im Untersuchungsgebiet ist die Art hier nicht zu erwarten. Auerhuhn (Tetrao urogallus) Das Auerhuhn benötigt ruhige und ungestörte Bereiche und zudem ein Mosaik aus offenen beerenreichen Flächen zur Nahrungssuche und mit dichteren Einständen und Bodenaufschlüssen für Staubbäder. Aufgrund der mangelnden Habitatausprägung und des dichten Wegenetzes ist die Art als Brutvogel im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Die FVA (Forstliche Versuchsanstalt Baden-Württemberg) stuft die Fläche folgendermaßen ein: Der Großteil der Fläche unterliegt der Windkraftkategorie 3 weniger problematisch, ein kleiner Teil im Südosten der Fläche stellt einen Bereich der Windkraftkategorie unbedenklich dar. Auf Ebene der Bauleitplanung ist die Ausweisung der Konzentrationsfläche somit möglich. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren muss auch eine artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung bezüglich Auerhuhn durchgeführt werden. 18
21 Abbildung 3: Potenzielle Lebensräume und Tabuflächen 19
22 4 Detailliert untersuchter Bereich Die Untersuchungen fanden nur in einem kleinen Teilbereich des wesentlich größeren Vogelschutzgebietes "Mittlerer Schwarzwald" statt. Von dem Teilgebiet "Die Rauh" ist wiederrum nur ein Teilbereich Prüffläche für die WEA. Diese Prüffläche und das Umfeld innerhalb eines Radius von 1 km bilden das Untersuchungsgebiet, das für diese Vogelschutzgebietsverträglichkeitsuntersuchung herangezogen wurde. 4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsbereiches Die Prüffläche setzt sich aus der Verschneidung verschiedener Parameter zusammen. Für die Ausweisung von Konzentrationsbereichen für WEA ist vor allem eine gewisse Windhöffigkeit ausschlaggebend. Die von den Windverhältnissen her geeigneten Flächen werden dann durch weitere Parameter wie beispielsweise Wohnbebauung, Naturschutzgebiete, Tabuflächen für das Auerwild usw. modelliert, bis zur aktuellen Abgrenzung der Prüfflächen. Um die Prüfflächen wird ein Puffer von m gelegt, der dann das Untersuchungsgebiet bildet. Dieser Puffer soll mindestens m betragen (LUBW 2013) und sich auch an der Nabenhöhe der geplanten Windräder orientieren. Da im vorliegenden Fall noch keine konkreten Anlagen geplant sind, wird der m- Radius zugrunde gelegt. 4.2 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches Das Untersuchungsgebiet ist von Nadelwald geprägt. Landwirtschaftliche Flächen befinden sich angrenzend außerhalb des Vogelschutzgebietes. Die Waldbereiche sind Wirtschaftswälder, die in Teilbereichen ältere oder heterogene Baumbestände aufweisen (siehe Abbildung 3 Lebensräume Ringdrossel, Sperlingskauz, Rauhfußkauz, Schwarzspecht, Dreizehenspecht). Kleinräumig kommen auch lichte und offene Bereiche vor. Mischwälder sind nicht vorhanden. In einigen Bereichen sind Laubbäume beigemischt. 4.3 Vorbelastungen Vorbelastungen sind in dem Gebiet kaum vorhanden. Durch die Nutzung als Wirtschaftswald kommt es in Bereichen ohne Wegeerschließung nur zu gelegentlichen Störungen. Innerhalb des Gebietes sind zahlreiche Forstwege vorhanden, die auch als Wanderwege genutzt werden. Somit lastet ein gewisser Freizeitdruck auf dem 20
23 Gebiet. "Die Rauh" liegt jedoch etwas abseits größerer Touristenzentren wie Titisee-Neustadt, und besondere Anziehungspunkte wie Aussichtstürme fehlen. 5 Beschreibung des Vorhabens 5.1 Technische Beschreibung des Vorhabens Da es sich um eine Ermittlung von Vorrangflächen handelt, gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen. Es wird von WEA der neuen Generation mir einer Gesamthöhe bis etwa 200 m ausgegangen. 5.2 Wirkfaktoren und Wirkprozesse Mögliche Auswirkungen durch die Errichtung von WEA sind: Bau- und betriebsbedingt: temporäre Flächeninanspruchnahme (Baustelleneinrichtung) Beeinträchtigung durch Emissionen von Staub, Lärm und Abgasen aus Baustellenfahrzeugen Störungen durch optische und akustische Beeinträchtigungen durch die WEA erhöhtes Kollisionsrisiko durch die WEA Anlagebedingt: dauerhafte Flächeninanspruchnahme (WEA) 6 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets 6.1 Zusammenfassende Darstellung der vorhabensbedingten Auswirkungen Grundsätzlich sind alle Arten potenziell von bau- und betriebsbedingten Auswirkungen betroffen. Hier ist vor allem durch die Zerstörung von Lebensstätten und Störung zu bestimmten Zeiten von Beeinträchtigungen auszugehen. Auch die dauerhafte Flächeninanspruchnahme der WEA-Standorte hat für alle Arten potentielle Auswirkungen. Zudem sind vor allem Vogelarten mit einem größeren Aktionsbereich und Flugbewegungen außerhalb des Waldes in großen Höhen durch Kollision mit den Rotoren der WEA gefährdet (z. B. Wanderfalke und Rotmilan). Bei einigen 21
24 Arten kann davon ausgegangen werden, dass durch die optische und akustische Störung der WEA Habitate in der Umgebung dauerhaft ungeeignet sein werden (z. B. Auerhuhn). 6.2 Betroffene Arten Durch die Anlage von WEA sind von denen im Standarddatenbogen aufgeführten Arten Ringdrossel, Rauhfusskauz, Schwarzspecht, Sperlingskauz, Rotmilan, Dreizehenspecht, Zitronengirlitz und Wanderfalke potenziell betroffen. Ringdrossel, Rauhfusskauz, Schwarzspecht, Sperlingskauz, Dreizehenspecht und Zitronengirlitz sind vor allem durch die Zerstörung ihres Lebensraumes potenziell gefährdet. In Abbildung 3 sind die potenziellen Lebensräume dargestellt. Der Neuntöter ist auch im Untersuchungsgebiet zu erwarten, jedoch vor allem in den strukturreichen Weideflächen außerhalb der Prüffläche und des Schutzgebietes. Der Rotmilan brütet vor allem am Waldrand und innerhalb von Feldgehölzen. Diese Lebensräume sind durch den Bau einer WEA nur sehr kleinräumig gefährdet (Zufahrt). Die Gefährdung für den Rotmilan besteht vor allem durch die Kollision mit den Rotorblättern der WEA. Vor allem bei Transferflügen vom Nistplatz in Nahrungshabitate ist die Art gefährdet. Wie in Abbildung 2 ersichtlich ist die Gefährdung vor allem im südlichen Bereich um die Rauh gegeben. Hier konnten zahlreiche Überflüge auch über die Prüffläche beobachtet werden. In knapp 10 km Entfernung liegen zwei Nistplätze des Wanderfalken. Aufgrund des großen Aktionsradius der Art kann das Untersuchungsgebiet unregelmäßig überflogen werden. Zum regelmäßig genutzten Nahrungshabitat der Art gehört es auf Grund der geringen Anzahl an Beobachtungen nicht. Auch Brutplätze sind nicht vorhanden. Bei den vorrüberfliegenden Wanderfalken konnte kein Bezug zum Untersuchungsgebiet festgestellt werden. Eine Kollision mit Rotoren einer WEA kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, ist aber nicht zu erwarten. 6.3 Vermeidungsmaßnahmen Grundsätzlich ist für die Arbeiten in Gehölzbereichen zu beachten, dass sie außerhalb der Brutzeit von Vögeln stattfinden. Somit werden Störungen zur Brutzeit und das Töten vermieden. Um eine Betroffenheit der Arten durch die Flächeninanspruchnahme zu verhindern, müssen Tabubereiche ausgewiesen werden, in denen weder WEA 22
25 noch die Zufahrtswege oder Baustelleneinrichtungsflächen errichtet werden dürfen. Diese Tabubereiche sind der Abbildung 3 zu entnehmen. Aufgrund der häufigen Beobachtungen des Rotmilans im Süden des Gebietes und des Flugkorridors im Zentrum, wird der gesamte Teil südlich des Flugkorridors als Tabufläche ausgewiesen. Der Rotmilan ist vor allem durch seine Raumnutzung durch die Anlage von WEA gefährdet. Im nördlichen Teil sind die Lebensraumstätten der anderen Arten, wie in Abbildung 3 dargestellt, zu berücksichtigen. Da die hier potenziell betroffenen Arten nicht den Luftraum über den Prüfflächen nutzen, wie beispielsweise der Rotmilan, kann hier eine Vermeidung von Konflikten durch die Ausweisung von kleinflächigen Tabuflächen der Lebensräume erfolgen. Um die Tabuflächen für diese Arten genau festzulegen, sind sie zuvor nach üblichen Standards zu erheben. 6.4 Aufwertung von Lebensräumen Zusätzlich zu den Vermeidungsmaßnahmen wäre eine Aufwertung weniger wertvoller Waldbereiche sinnvoll. Im Untersuchungsgebiet bieten sich vor allem die monotonen Fichtenbestände für aufwertende Maßnahmen an. Hierzu gehören vor allem das Einbringen von Laubholzarten, die Schaffung von offenen Bereichen, das Belassen von Totholz im Bestand, natürliche Waldverjüngung und der damit einhergehende Aufbau einer heterogenen Altersstruktur. Zudem sollte das Wegenetz in ausgewählten Teilbereichen reduziert werden, um Störungen zu verringern und auch für störungsempfindliche Arten geeignete Lebensräume zu schaffen. Werden diese Maßnahmen umgesetzt, kann das Gebiet bzw. die vorkommenden Arten in Teilbereichen profitieren und auch für störungsempfindliche Arten attraktiv werden, die aktuell aufgrund der Habitatausstattung nicht vorkommen oder bei denen nicht von einem Vorkommen ausgegangen werden kann. Diese Maßnahmen lägen im Sinne der Erhaltungsziele für die Arten des Schutzgebietes. 23
26 Tabelle 4: Vogelarten des Standarddatenbogens und ihre Betroffenheit (N = Nachweis; S = im Standarddatenbogen aufgeführt) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name nachgewiesen / im Standdarddatenbogen Brutvorkommen zu erwarten Betroffenheit aufgeführt Turdus torquatus Ringdrossel S bedingt potenziell betroffen: Brut- und Nahrungshabitat Aegolius funereus Rauhfusskauz S ja potenziell betroffen: Brut- und Nahrungshabitat Dryocopus marius Schwarzspecht S ja potenziell betroffen: Nahrungshabitat Glaucidium passerinum Sperlingskauz S ja potenziell betroffen: Brut- und Nahrungshabitat Milvus milvus Rotmilan N / S ja ja: Kollision, Bruthabitat Picoides tridactylus Dreizehenspecht nicht aufgeführt ja potenziell betroffen: Brut- und Nahrungshabitat Serinus citrinella Zitronengirlitz S ja potenziell betroffen: Brut- und Nahrungshabitat Bonasa bonasia Haselhuhn S nein nein Emberiza cia Zippammer S nein nein Falco peregrinus Wanderfalke N / S nein nein Falco subbuteo Baumfalke S nein nein Lanius collurio Neuntöter S ja nein, da Lebensräume außerhalb der Prüffläche Pernis apivorus Wespenbussard S nein nein Picoides medius Mittelspecht nicht aufgeführt nein nein Picus canus Grauspecht S nein nein Tetrao urogallus Auerhuhn S nein nein Tabelle 5: Betroffene Vogelarten Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vermeidungsmaßnahmen Betroffenheit nach Vermeidungsmaßnahmen Aegolius funereus Rauhfusskauz geeignete Gehölzbereiche erhalten (Tabuzonen) nein Dryocopus marius Schwarzspecht geeignete Gehölzbereiche erhalten (Tabuzonen) nein Glaucidium passerinum Sperlingskauz geeignete Gehölzbereiche erhalten (Tabuzonen) nein Milvus milvus Rotmilan nur außerhalb der Aktivitätsschwerpunkte (Tabu- gering Flächen) WEA möglich Picoides tridactylus Dreizehenspecht geeignete Gehölzbereiche erhalten (Tabuzonen) nein Serinus citrinella Zitronengirlitz geeignete Gehölzbereiche erhalten (Tabuzonen) nein Turdus torquatus Ringdrossel geeignete Gehölzbereiche erhalten (Tabuzonen) nein 24
27 7 Summationswirkungen mit anderen Plänen und Projekten In vielen Gemeinden werden zurzeit Suchräume für Konzentrationszonen für WEA auf ihre Eignung überprüft. Konkrete Anlagenplanungen sind aktuell nicht bekannt. Eine Aussage über mögliche Summationswirkungen ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Zudem sind die zur Verfügung stehenden Karten nur bedingt auf dem aktuellen Stand, da die umliegenden Flächennutzungsplanänderungen überwiegend noch nicht abgeschlossen und noch in Arbeit sind. 8 Abschließende Beurteilung Die Analyse der Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens auf die Vorkommen der im Standarddatenbogen aufgeführten Arten im "Mittlerer Schwarzwald" (DE ) ergab eine Beinträchtigung des Rotmilans und eine potenzielle Beeinträchtigung von Dreizehenspecht, Rauhfusskauz, Ringdrossel, Sperlingskauz, Schwarzspecht und Zitronengirlitz. Durch die Ausweisung von Tabuzonen und Bauzeitenbeschränkungen kann die Beeinträchtigung beim Rotmilan auf ein Minimum reduziert werden und eine potenzielle Beeinträchtigung der anderen Arten vermieden werden. Die Erhaltungsziele des Schutzgebietes können eingehalten werden. Da für die Arten Haselhuhn, Zippammer, Wanderfalke, Baumfalke, Neuntöter, Wespenbussard, Mittelspecht, Grauspecht und Auerhuhn keine geeigneten Lebensraumstätten vorhanden oder nicht betroffen sind bzw. aufgrund der Kartierung windkraftsensibler Arten ein Brutvorkommen ausgeschlossen werden kann, können die Erhaltungsziele auch weiterhin eingehalten werden. Werden die aufgeführten Maßnahmen berücksichtigt, wird das Vorhaben als verträglich eingestuft. 25
28 9 Literatur BARTSCHV (Bundesartenschutzverordnung) (2005): Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften - BGBl Teil I, Nr. 11, vom , BNATSCHG (BUNDESNATURSCHUTZGESETZ) (2010): Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist. STAND: ZULETZT GEÄNDERT DURCH ART. 4 ABS. 100 G V I 3154Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - BGBl Teil I, Nr. 63, vom , EU-KOMMISSION (2007): Guidance document on the strict protection of animal species of Community interest under the Habitats Directive 92/43/EEC, Final version (Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse), im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG. HÖLZINGER J., H-G. BAUER, P. BERTHOLD, M. BOSCHERT & U. MAHLER (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden- Württembergs. 5. überarbeitete Fassung. Stand Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11. LAMBRECHT H. & J. TRAUTNER (2004): Ermitteln von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz, Bonn. LANA (2009): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, S. 6. LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG) (2012): Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen; 21. Mai 2012 MLR (MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM) (2010): Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar Anlage 1, III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele 26
29 RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT (1992): Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG des Rates, "FFH-Richtlinie"), (Abl. Nr. L206/7 vom ). RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT (1996): 5. Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels ("EG-ArtSchVO"), Abl. EG 1997 Nr. L 61, S. 1, ber. Nr. L 100 S. 72 und Nr. L 298 S. 70 zuletzt geändert durch VO (EG) Nr. 1476/1999 v (Abl. EG Nr. L 171 S. 5). RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT (1997): Richtlinie des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (79/409/EWG, "EG-Vogelschutzrichtlinie), geändert durch Richtlinie 81/854/EWG des Rates vom 19. Oktober 1981 (Neufassung Anhänge I-III) (Abl. Nr. L319 vom , geändert durch Richtlinie 85/411/EWG der Kommission vom 25. Juli 1985 (Neufassung Anhang I) (Abl. Nr. L233 vom ), zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EWG vom Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. SIEDLE, K. (1999): Vögel. - In: Vereinigung umweltwissenschaftlicher Berufsverbände: Handbuch landschaftsökologischer Leistungen. Empfehlungen zur aufwandsbezogenen Honorarermittlung. 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Selbstverlag der VUBD, Nürnberg. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K.SCHRÖDER & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell 27
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