INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN Schalltechnik Bauakustik Raumakustik Umweltlärm Lärmbekämpfung

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1 INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN Schalltechnik Bauakustik Raumakustik Umweltlärm Lärmbekämpfung a Dr/Kt Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan 23-4 "Solferinostraße" der Stadt Viersen Auftraggeber: Stadt Viersen Fachbereich Stadtentwicklung Bahnhofstr Viersen Auftragsdatum: Dieses Gutachten umfasst 14 Seiten und 10 Anlagen G1664a_Solferinostrasse_2013_04_10.doc Dipl.-Ing. Bernd Driesen VDI Kölner Straße 546 D Krefeld Tel Fax Internet: info@bernddriesen.de

2 Seite zum Schalltechnischen Gutachten a vom Inhalt Erläuterung der verwendeten Formelzeichen und Abkürzungen...3 Zusammenfassung Aufgabenstellung Grundlagen Richtlinien und Normen Pläne Verkehrsbelastungszahlen Sonstiges Örtliche Verhältnisse, Planung Schalltechnische Orientierungswerte Verkehrsbelastungen und Geräuschemissionen Prognose der Verkehrsgeräuschimmissionen Bewertung Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen nach der 16. BImSchV Festsetzungen für den Bebauungsplan...13 Anlagen 1 Verkehrsgeräusche Tag, 4 m Höhe über Gelände, freie Schallausbreitung im Plangebiet 2 Verkehrsgeräusche Nacht, 4 m Höhe über Gelände, freie Schallausbreitung (ohne vorhandene Bebauung) im Plangebiet 3 Verkehrsgeräusche Tag, 4 m Höhe über Gelände, mit vorhandener Bebauung im Plangebiet 4 Verkehrsgeräusche Nacht, 4 m Höhe über Gelände, mit vorhandener Bebauung im Plangebiet 5 Verkehrsgeräusche Tag, 4 m Höhe über Gelände, mit vorhandener und geplanter Bebauung im Plangebiet 6 Verkehrsgeräusche Nacht, 4 m Höhe über Gelände, mit vorhandener und geplanter Bebauung im Plangebiet 7 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 für Verkehrsgeräusche bei freier Schallausbreitung (ohne vorhandene Bebauung) im Plangebiet 8 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 für Verkehrsgeräusche mit vorhandener Bebauung im Plangebiet 9 Lage der Immissionsaufpunkte (IAP) zur Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmschutzmaßnahmen nach der 16. BImSchV 10 Beurteilungspegel für den geplanten Straßenneubau zur Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmschutzmaßnahmen nach der 16. BImSchV

3 Seite zum Schalltechnischen Gutachten a vom Erläuterung der verwendeten Formelzeichen und Abkürzungen Formelzeichen Bedeutung L m,e Emissionspegel in 25 m Abstand von Straßenachse nach RLS-90 in db(a) L r,t Beurteilungspegel für den Tag in db(a) L r,n Beurteilungspegel für die Nacht in db(a) L AF,max Spitzenschallpegel in db(a) R w,res Bewertetes resultierendes Bau-Schalldämm-Maß nach DIN 4109 in db R wr /R wr Bewertetes Schalldämm-Maß, Rechenwert nach DIN 4109 in db R wp /R wp Bewertetes Schalldämm-Maß (DIN 52210), Laborwert in db R /R Schalldämm-Maß für eine Oktavmittenfrequenz, in db OK Oberkante LPB Lärmpegelbereich nach DIN 4109 DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Tage des Jahres in Kfz/24h DTV W Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an Werktagen in Kfz/24h M/DTV Umrechnungsfaktor zur Ermittlung von M aus den DTV-Werten M t Durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke am Tag in Kfz/h M n Durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke in der Nacht in Kfz/h D StrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen in db(a) p Prozentualer Lkw-Anteil in % v Geschwindigkeit in km/h h Höhe in m h s Höhe der Schallquelle über Gelände in m h r Höhe des Aufpunktes über Gelände in m s Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt in m IRW Immissionsrichtwert IP/IAP Immissionsaufpunkt LBP Lärmpegelbereich nach DIN 4109

4 Seite zum Schalltechnischen Gutachten a vom Zusammenfassung Auf der Grundlage von Verkehrsbelastungszahlen werden die im Bebauungsplangebiet Nr Solferinostraße in Viersen für einen absehbaren Planungszeitraum zu erwartenden Geräuschimmissionen prognostiziert. Die Lärmkarten in den Anlagen 1 und 2 zeigen die Beurteilungspegel Tag und Nacht im Plangebiet bei freier Schallausbreitung (ohne Bebauung im Plangebiet) für eine Berechnungshöhe von 4 m über Gelände. Danach ist das Plangebiet mit Pegeln zwischen 56 und 70 db(a) am Tag und 48 bis db(a) in der Nacht belastet. Die Orientierungswerte für die städtebauliche Planung von Tag/Nacht / db(a) für WA-Gebiete werden im Einwirkungsbereich der Straßen überschritten. Die Anlagen 3 und 4 zeigen die Beurteilungspegel in 4 m Höhe über Gelände unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung. Es ist zu erkennen, dass im Inneren des Planbereiches und hinter der Straßenrandbebauung die Beurteilungspegel Tag/Nacht in weiten Bereichen unter / db(a) liegen. In den Anlagen 5 und 6 sind zusätzlich die geplanten Gebäude nach dem städtebaulichen Entwurf Feb berücksichtigt. Mit Ausnahme der straßenseitigen und lärmbelasteten Fassaden liegen die geplanten Gebäude im Belastungsbereich < / db(a) Tag/Nacht. Anlage 7 zeigt die Lärmpegelbereiche streng nach DIN 4109 für 4 m Höhe über Gelände bei freier Schallausbreitung im Plangebiet. Die Straßenrandbebauung liegt zum großen Teil in den Lärmpegelbereichen III bis V. Es wird vorgeschlagen, diese Lärmpegelbereiche im Bebauungsplan festzusetzen und in begründeten Fällen Befreiung zuzulassen (s. Abschnitt 9). Informativ sind in Anlage 8 die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 für 4 m Höhe über Gelände unter Berücksichtigung der im Plangebiet derzeit vorhandenen Bebauung dargestellt. Die Straßenrandbebauung liegt zum großen Teil in den Lärmpegelbereichen III bis V. Aufgrund des geplanten baulichen Eingriffs in die vorhandene Solferinostraße werden die für einen absehbaren Planungszeitraum zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen an den vom Eingriff betroffenen Wohngebäuden nach RLS-90 prognostiziert und nach der 16. BImSchV bewertet. Die Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) für Wohngebiete von tagsüber 59 db(a) und nachts 49 db(a) werden an den angrenzenden Wohnhäusern (IP 1 bis IP 4) eingehalten. Aufgrund des geplanten baulichen Eingriffs in die vorhandene Solferinostraße ergibt sich kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen nach der 16. BImSchV.

5 Seite zum Schalltechnischen Gutachten a vom Aufgabenstellung Das Plangebiet Nr "Solferinostraße" wird begrenzt durch die L39, Lichtenberg, den Hoserkirchweg, die Hohlstraße und die Körnerstraße. Planungsanlass ist die Ausweisung neuer Wohngebiete im Zuge der Innenraumverdichtung, die Sicherung des Bestandes als Wohngebiet sowie der Neubau der Solferinostraße zwischen Körnerstraße und Hoserkirchweg. Die im Plangebiet zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen sind für einen absehbaren Planungszeitraum zu prognostizieren und nach den gültigen Immissionsschutzvorschriften zu bewerten. Konflikte sind aufzuzeigen und Maßnahmen zur Konfliktbewältigung, die im Rahmen der Bauleitplanung festzusetzen sind, vorzuschlagen. 2. Grundlagen 2.1 Richtlinien und Normen Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr - DIN , Juli 2002, Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Hinweise für die Planung - DIN 18005, Beiblatt zu Teil 1, Mai 1987, Schallschutz im Städtebau, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung - DIN 4109, November 1989, Schallschutz im Hochbau mit Einführungserlass, Runderlass des Ministers für Bauen und Wohnen NW vom Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 6. Auflage Pläne - Bebauungsplan Nr "Solferinostraße" in Viersen aus dem Jahr 1974, zur Verfügung gestellt vom Auftraggeber - Bebauungsplan Nr "Solferinostraße" in Viersen, Plangebiet ohne Maßstab, zur Verfügung gestellt vom Auftraggeber - Städtebauliche Entwürfe "Solferinostraße" im Maßstab 1:1000 und 1:0, vom und vom , Stadt Viersen, Fachbereich /I

6 Seite zum Schalltechnischen Gutachten a vom Luftbildaufnahme vom im Maßstab 1:12, zur Verfügung gestellt vom Auftraggeber - Lageplan Gemarkung Viersen, Flur 102, vom im Maßstab 1:12, zur Verfügung gestellt vom Auftraggeber - Lage- und Katasterpläne im DXF- und DWG-Format, zur Verfügung gestellt vom Auftraggeber - Stadtpläne, Übersichtspläne, Luftbilder aus tim-online-de und bing.com 2.3 Verkehrsbelastungszahlen - Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr "Solferinostraße" in Viersen, Runge + Küchler, August Sonstiges - Eingehende Ortsbesichtigung, Fotoaufnahmen 3. Örtliche Verhältnisse, Planung Das Plangebiet wird begrenzt durch die Hauptverkehrsstraße Lichtenberg (L39), den Hoserkirchweg, die Hohlstraße und die Körnerstraße. Durch den Ausbau (Neubau) der Solferinostraße bis zum Hoserkirchweg und mit Anschluss an die Robert-Koch-Straße soll der Innenbereich erschlossen und einer Wohnnutzung zugeführt werden. Insgesamt ist eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Abbildung 1 zeigt einen Übersichtsplan mit dem städtebaulichen Entwurf (Planungsstand August 2012) für die Innenentwicklung.

7 Seite zum Schalltechnischen Gutachten a vom Abb. 1: Übersichtsplan 1 mit dem städtebaulichen Entwurf Für die weitere Bearbeitung wird der mit vom von der Stadt Viersen für die Innenentwicklung zur Verfügung gestellte städtebaulichen Entwurf ( _Solferinostraße_VAB_KiTa,Schnitte_ Kopie_ AutoCAD-2004.dxf) zu Grunde gelegt. 4. Schalltechnische Orientierungswerte Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nennt die DIN im Beiblatt 1. Danach sollen in Wohngebieten durch allgemeine Verkehrsgeräuschimmissionen die folgenden Beurteilungspegel Tag/Nacht nicht überschritten werden: / db(a) in Allgemeinen Wohngebieten (WA) Hierzu heißt es in Beiblatt 1 der DIN (Zitat): Die Orientierungswerte sollen bereits auf den Rand der Baufläche oder der bebaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten bezogen werden. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betroffenen Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. 1 Quelle Runge + Küchler Verkehrsuntersuchung Seite 1

8 Seite zum Schalltechnischen Gutachten a vom Anmerkung: Bei Beurteilungspegeln über db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Mindestzielsetzung bei der Entwicklung neuer Wohngebiete sollte zumindest die Einhaltung des Orientierungswertes db(a) am Tag in Außenwohnbereichen sein. Außenwohnbereiche sind Terrassen, Balkone und Loggien. 5. Verkehrsbelastungen und Geräuschemissionen Abbildung 2 zeigt die Verkehrsprognose für einen absehbaren Planungszeitraum nach Runge + Küchler: Abb. 2: Verkehrsprognose 2025 in Kfz/Tag 2 2 Quelle: Runge + Küchler Verkehrsuntersuchung Bild 3 auf Seite 17

9 Seite zum Schalltechnischen Gutachten a vom Aus dieser Prognose berechnen sich die Emissionspegel L m,e Tag/Nacht nach RLS-90 wie folgt: Tab. 1: Verkehrsbelastungszahlen und Emissionspegel aller Straßen, die auf das Plangebiet einwirken 6. Prognose der Verkehrsgeräuschimmissionen Auf Grundlage der oben genannten Emissionspegel, einem Schallausbreitungsmodell auf der Basis vorliegender Planunterlagen und Höhenangaben werden mit einer Computersimulation mit dem Rechenprogramm "Sound- PLAN 7.1" die Verkehrsgeräusche im Plangebiet für einen absehbaren Planungszeitraum berechnet. Dabei werden alle Einflussgrößen auf den Ausbreitungswegen richtlinienkonform berücksichtigt. Die Ergebnisse sind in Lärmkarten (siehe Anlagen 1-8) dargestellt. Die Anlagen 1 und 2 zeigen die Beurteilungspegel Tag und Nacht im Plangebiet bei freier Schallausbreitung (ohne Bebauung im Plangebiet) für eine Berechnungshöhe von 4 m über Gelände. Danach ist das Plangebiet mit Pe-

10 Seite zum Schalltechnischen Gutachten a vom geln zwischen 56 und 70 db(a) am Tag und 48 bis db(a) in der Nacht belastet. Die Orientierungswerte für die städtebauliche Planung von Tag/Nacht / db(a) für WA-Gebiete werden im Einwirkungsbereich der Straßen überschritten. Die Anlagen 3 und 4 zeigen die Beurteilungspegel in 4 m Höhe über Gelände unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung. Es ist zu erkennen, dass im Inneren des Planbereiches und hinter der Straßenrandbebauung die Beurteilungspegel Tag/Nacht in weiten Bereichen unter / db(a) liegen. In den Anlagen 5 und 6 sind zusätzlich die geplanten Gebäude nach dem städtebaulichen Entwurf Feb berücksichtigt. Mit Ausnahme der straßenseitigen und lärmbelasteten Fassaden liegen die geplanten Gebäude im Belastungsbereich in < / db(a) Tag/Nacht. Anlage 7 zeigt die Lärmpegelbereiche streng nach DIN 4109 für 4 m Höhe über Gelände bei freier Schallausbreitung im Plangebiet. Die Straßenrandbebauung liegt zum großen Teil in den Lärmpegelbereichen III bis V. Optional sind in Anlage 8 die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 für 4 m Höhe über Gelände unter Berücksichtigung der im Plangebiet derzeit vorhandenen Bebauung dargestellt. Die Straßenrandbebauung liegt zum großen Teil in den Lärmpegelbereichen III bis V. 7. Bewertung Ein Vergleich der Prognosen mit den schalltechnischen Orientierungswerten nach Beiblatt 1 der DIN 4109 für Wohngebiete zeigt entlang der Straßen z.t. erhebliche Überschreitungen. Lärmminderungsmaßnahmen sind erforderlich. Entlang der Straße Lichtenberg und der Körnerstraße sollte durch Festsetzung einer möglichst geschlossenen Bebauung die weitere Schallausbreitung in das Plangebiet durch Gebäude vermieden werden. Ansonsten kommen nur bauliche Schallschutzmaßnahmen für die Straßenrandbebauung in Betracht. Anforderungen an den baulichen Schallschutz gegenüber Außenlärm ergeben sich aus DIN 4109 in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel. Der maßgebliche Außenlärmpegel errechnet sich aus dem Beurteilungspegel am Tag und einem Zuschlag von 3 db(a). Besondere Schallschutzmaßnahmen sind ab einschließlich Lärmpegelbereich III zwingend erforderlich 3. Die Anforderungen können der DIN 4109, Tab. 8, entnommen werden. Bei 3 Sie hierzu Einführungserlass zur DIN 4109, Runderlass des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom II B NRW

11 Seite zum Schalltechnischen Gutachten a vom der konkreten Ausführung sind die Korrekturen nach Tab. 9 zu beachten. Nachstehende Tab.2 zeigt die Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen für Wohngebäude und Büros (Mindestschallschutz). Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume, Unterrichtsräume R w,res Büroräume R w,res db db I bis II III IV V Tab.2: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 R'w,res = bewertetes Bau-Schalldämm-Maß nach DIN 4109, Beiblatt 1, Abschn. 11des gesamten Außenbauteiles (Wand + Fenster + Rolladenkasten + Lüftung u.dgl.) Die Werte gelten auch für Dachflächen, sofern sie Aufenthaltsräume nach außen abschließen. = übliche Außenbauteile erfüllen die Anforderungen R'w,res = 30 db Das Plangebiet liegt nach Anlage 7 (4 m Höhe) teilweise in den Lärmpegelbereichen III bis V. Lärmpegelbereich V kommt nur an besonders nahe gelegenen Fassaden der Straßenrandbebauung entlang Lichtenberg und Körnerstraße vor. Durch bauliche Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 wird eine ungestörte Nutzung von Aufenthaltsräumen bei geschlossenen Fenstern gewährleistet. Sie stellen den Mindestschallschutz dar, bei dem in Räumen von gesunden Wohnverhältnissen auszugehen ist. Ein erhöhter Schallschutz fordert 5 db höhere Schalldämmwerte 4. Dabei sind für besonders ruhebedürftige Schlafzimmer und Kinderzimmer, die ausschließlich Fenster auf lärmzugewandten Gebäudeseiten (Lärmpegelbereich III und höher) aufweisen, schallgedämmte und möglichst motorisch betriebene Lüftungseinrichtungen notwendig, die auch bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Raumlüftung gewährleisten. Diese Lüftungseinrichtungen müssen in Verbindung mit den Fenstern bzw. Außenwänden die schalltechnischen Anforderungen gemäß Tab. 2 erfüllen 4 VDI 4100, Schallschutz im Hochbau, Wohnungen, Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz, Oktober 2012 und DEGA-Empfehlung 103, Schallschutz im Wohnungsbau - Schallschutzausweis, März 2009, Deutsche Gesellschaft für Akustik e.v.

12 Seite zum Schalltechnischen Gutachten a vom und nachts einen prognostizierten Außenpegel einen Beurteilungspegel von db(a) garantieren. Dabei ist bei motorisch betriebenen Lüftungseinrichtungen das Eigengeräusch des Gerätes in der Mindestbetriebsstufe beinhaltet (L n,t < 30 db(a) nach VDI ). Es wird vorgeschlagen, Außenwohnbereiche auf lärmbelasteten Gebäudeseiten mit Beurteilungspegeln am Tag über db(a) nicht zuzulassen. 8. Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen nach der 16. BImSchV Bei dem Ausbau der Solferinostraße zwischen Körnerstraße und Hoserkirchweg handelt es sich um einen Straßenneubau. Es ist zu prüfen, ob die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV unter Zugrundelegung der Verkehrsprognose an vorhandenen Wohngebäuden überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV betragen für Wohngebiete Tag/Nacht 59/49 db(a). Eine diesbezügliche Berechnung nach RLS-90 ergibt für die maßgeblichen Immissionsorte an vorhandenen Gebäuden die in Tab. 3 aufgeführten Beurteilungspegel Tag/Nacht. Immissionsaufpunkt Nutzung L r,tag db(a) L r,nacht db(a) IP 1, Robert-Koch-Straße 2 WA 36 IP 2, Solferinostraße 12 WA IP 3, Hoserkirchweg 1 WA IP 4, Hoserkirchweg 162 WA Tab. 3: Prognose der Beurteilungspegel Tag/Nacht nach RLS-90 im Einwirkungsbereich der Solferinostraße Das Ergebnis zeigt keine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV. Ein Anspruch auf Lärmschutz besteht nicht. Die Berechnungen sind in Anlage 9 und 10 dokumentiert.

13 Seite zum Schalltechnischen Gutachten a vom Festsetzungen für den Bebauungsplan Es wird vorgeschlagen, die Lärmpegelbereiche nach Anlage 7 im Bebauungsplan festzusetzen. Diese Art der Festsetzung bietet eine hohe Planungssicherheit, weil von einer freien Schallausbreitung ausgegangen wird. Eine Festsetzung unter Berücksichtigung des Gebäudebestandes (siehe z.b. Anlage 8) oder eine Festsetzung entlang vorhandener Fassaden oder den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen und Baulinien ist nicht eindeutig und deshalb nicht zu empfehlen. Nach 9 Abs. 24 BauGB werden folgende zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz für den Bebauungsplan empfohlen: Festsetzung der Lärmpegelbereiche III bis V gemäß Anlage 7 mit folgendem Wortlaut: Gemäß der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ergeben sich im Einwirkungsbereich der Straßen die Lärmpegelbereiche III bis V, die in der Planzeichnung gekennzeichnet sind. In diesen Bereichen gilt, dass zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen von Außenbauteilen einschließlich der Fenster folgende bewertete Schalldämm-Maße R' w,res nach Tab. 8 der DIN 4109 einzuhalten sind (Korrekturen nach Tab. 9 der DIN 4109 sind zu beachten). Lärmpegelbereich LPB maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume, Unterrichtsräume und ähnliches R w,res db III IV V R' w,res = bewertetes Bau-Schalldämm-Maß nach DIN 4109, Beiblatt 1, Abschn. 11, des gesamten Außenbauteiles (Wand + Fenster + Rolladenkasten + Lüftung + dgl.). Die Werte gelten auch für Dachflächen, sofern sie Aufenthaltsräume nach außen abschließen 5. Hinweis: Im Bebauungsplan und/oder im Erläuterungsbericht ist anzugeben wo das Beiblatt 1 zur DIN 4109 für jedermann einzusehen ist. 5 Die DIN 4109 ist über den Beuth-Verlag Berlin zu beziehen und kann bei der Stadt Viersen im Fachbereich eingesehen werden.

14 Seite zum Schalltechnischen Gutachten a vom Für besonders ruhebedürftige Schlafräume und Kinderzimmer, die ausschließlich Fenster auf lärmzugewandten Gebäudeseiten (Lärmpegelbereich III und höher) aufweisen, sind zusätzlich schallgedämmte und möglichst motorisch 6 betriebene Lüftungseinrichtungen notwendig, die auch bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Raumlüftung gewährleisten. Das Eigengeräusch der Lüfter darf in der Betriebsstufe mit ausreichender Luftzufuhr in einem möblierten Raum (A 0 = 10 m²) nicht mehr als 30 db(a) betragen 7. Von den Festsetzungen kann nur abgewichen werden, wenn aufgrund von aktiven Lärmschutzanlagen, Eigenabschirmungen ausgeführter Gebäudekörper u.dgl. nachweislich dauerhaft geringere maßgebliche Außenlärmpegel auftreten. Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Beratender Ingenieur Freier Sachverständiger für Umweltlärm und Lärmbekämpfung 6 7 Auf die zwingende Festsetzung motorisch betriebener Lüftungen sollte wegen der unterschiedlichen Lösungen zur Wohnraumlüftung im Zusammenhang mit der Energieeinsparung in Bebauungsplänen verzichtet werden A 0 ist die äquivalente Schallabsorptionsfläche eines Normraumes

15 Bo Beurteilungspegel Tag nach RLS-90 freie Schallausbreitung im Plangebiet Berechnungshöhe 4 m in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Maßstab 1: , m Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

16 Bo Beurteilungspegel Nacht nach RLS-90 freie Schallausbreitung im Plangebiet Berechnungshöhe 4 m in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Maßstab 1: , m Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

17 Bo Beurteilungspegel Tag nach RLS-90 mit vorhandener Bebauung im Plangebiet Berechnungshöhe 4 m in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Maßstab 1: , m Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

18 Bo Beurteilungspegel Nacht nach RLS-90 mit vorhandener Bebauung im Plangebiet Berechnungshöhe 4 m in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Maßstab 1: , m Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

19 Plangebiet Planbebauung Bo Beurteilungspegel Tag nach RLS-90 mit vorhandener und geplanter Bebauung im Plangebiet Berechnungshöhe 4 m in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Maßstab 1: , m Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

20 Plangebiet Planbebauung Bo Beurteilungspegel Nacht nach RLS-90 mit vorhandener und geplanter Bebauung im Plangebiet Berechnungshöhe 4 m in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Maßstab 1: , m Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

21 Maßstab 1: , m Legende Planbebauung Plangebiet Bo Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 freie Schallausbreitung im Plangebiet Beurteilungspegel Tag + 3 db nach RLS-90 in 4 m Höhe nur Straßen in db(a) I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI <= < VII Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

22 Maßstab 1: , m Legende Planbebauung Plangebiet Bo Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 mit vorhandener Bebauung im Plangebiet Beurteilungspegel Tag + 3 db nach RLS-90 in 4 m Höhe nur Straßen in db(a) I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI <= < VII Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

23 IP 2 IP IP 3 IP Bo Maßstab 1: m Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

24 1664_B-Plan_23-4_Viersen Beurteilungspegel Prüfung Anspruch auf Lärmschutz - Strassenneubau Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T IGW,N LrT LrN db(a) db(a) db(a) IP 1: Robert-Koch-Straße 11 WA EG SO ,6 34,4 1.OG 59 49,0 35,9 IP 2: Solferinostraße 12 WA EG NW ,9 37,9 1.OG ,5 37,5 IP 3: Hoserkirchweg 1 WA EG S ,2 37,2 1.OG ,2 37,2 IP 4: Hoserkirchweg 162 WA EG N ,2 37,2 1.OG ,1 37,1 db(a) a Bo Dipl.-Ing.B.Driesen VDI Kölner Str Krefeld Tel.:02151/ Anlage 10 SoundPLAN 7.1

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