INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN

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1 INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN Schalltechnik Bauakustik Wärmeschutz Umweltlärm Lärmbekämpfung Dr/Kt Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan 278 "An St. Ulrich" im Ortsteil Dülken der Stadt Viersen Auftraggeber: Grundstücks-Marketing-Gesellschaft der Stadt Viersen mbh Bahnhofstr Viersen Auftragsdatum: Dieses Gutachten umfasst 12 Seiten und 8 Anlagen Dipl.-Ing. Bernd Driesen VDI Kölner Straße 546 D Krefeld Tel Fax Internet: info@bernddriesen.de

2 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Zusammenfassung Das Bebauungsplangebiet 278 "An St. Ulrich" liegt im Einwirkungsbereich der Rheindahlener Straße (L372). Die für einen absehbaren Planungszeitraum im Plangebiet zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen werden prognostiziert. Die Ergebnisse zeigen in einem Bereich von ca. bis m vom Straßenrand der L372 Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung von / db(a) Tag/Nacht in Allgemeinen Wohngebieten. In den zukünftigen Außenwohnbereichen sind am Tag Lärmbelastungen deutlich über db(a) und an den geplanten Wohnhäusern ist im östlichen Bereich in Nähe der L372 Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" zu erwarten. Schallschutzmaßnahmen sind erforderlich. Zum Schutz der Garten- und Außenwohnbereiche wird entlang der östlichen Grundstücksgrenzen die Errichtung einer 2,5 m hohen Lärmschutzwand empfohlen. Ergänzend werden für die nicht abgeschirmten Obergeschosse baulich Lärmminderungsmaßnahmen im verbleibenden Lärmpegelbereich III empfohlen. Abschließend werden Festsetzungsvorschläge nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauBG formuliert, die im Bebauungsplan und in den textlichen Festsetzungen übernommen werden sollten: Abschirmwand, Höhe 2,5 m über mittlerem Straßenniveau Rheindahlener Straße, mit einer Schalldämmung > 24 db. Festsetzung des Lärmpegelbereiches III gemäß Anlage 3 für Außenbauteile in den Obergeschossen in einer Höhe von mehr als 2,4 m über EFH 1. 1 Erdgeschoss-Fußbodenhöhe; in dieser Untersuchung entspricht diese Höhe der mittleren Straßenhöhe der Rheindahlener Straße. Im abweichenden Fall sind alle Höhen zum Schallschutz neu zu ermitteln.

3 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Aufgabenstellung Der Bebauungsplanentwurf sieht neben der Gemeinbedarfsfläche "An St. Ulrich" und der Rheindahlener Straße L372 südlich der Dürerstraße ein Allgemeines Wohngebiet für Einfamilienhäuser in freistehender Bauweise oder als Doppelhäuser vor. Die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräuschimmissionen sind für einen absehbaren Planungszeitraum zu prognostizieren und nach den gültigen Immissionsschutzvorschriften zu bewerten. Konflikte sind aufzuzeigen und Maßnahmen zur Konfliktbewältigung im Rahmen möglicher textlicher und zeichnerischer Festsetzungen zum Bebauungsplan vorzuschlagen. 2. Grundlagen 2.1 Richtlinien und Normen - RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr - DIN , Juli 2002, Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Hinweise für die Planung - DIN 18005, Beiblatt zu Teil 1, Mai 1987, Schallschutz im Städtebau, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung - DIN 4109, November 1989, Schallschutz im Hochbau mit Einführungserlass, Runderlass des Ministers für Bauen und Wohnen NW vom Pläne - Bebauungsplan Nr. 278 "An St. Ulrich" in Viersen-Dülken, Vorabzug zur Verfügung gestellt von HJP am Städtebauliches Konzept "An St. Ulrich", Variante 1/Variante 2, datiert am , HJP - Kataster- und Vermessungsplan sowie Bebauungsplanentwurf als PDFund DXF-Dateien, zur Verfügung gestellt von HJP am Übersichtspläne und Luftbildaufnahmen aus tim-online.de und bing.com

4 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Verkehrsbelastungszahlen - Verkehrszählung in der Bundesrepublik Deutschland, Verkehrsstärkenkarte 2005 für Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - Verkehrsbelastungszahlen 2008 und Verkehrsprognose 2025 für die Netzvariante 0 der Stadt Viersen, Auszüge für den Ortsteil Dülken zur Verfügung gestellt von der Stadt Viersen 2.4 Sonstiges - Ortsbesichtigung - Kurzmessung der Verkehrsgeräusche am in 25 m Abstand von Mitte L372 in 1,5 m Höhe über Boden (abgeerntetes Feld) bei einer Verkehrsstärke von ca. 174 Kfz/h: Mittelungspegel LAFeq = db(a) Spitzenpegel LAF,1% = 65 db(a) Grundpegel LAF,95% = 44 db(a) Dynamik LAF,1% - LAF,95% = 21 db(a) Exclude Event =M001 in Berechnungen db Dynamik 10::00 10:52:00 10:54:00 10:56:00 10:58:00 11:00:00 11:02:00 11:04:00 11:06:00 11:08:00 LAFmax Cursor: :58:02-10:58:03 LAFmax=48,5 db LAeq=46,8 db LAFmin=,7 db Abb. 1: Pegelaufzeichnung in db(a) am von 10:48 bis 11:18 Uhr Grüne Markierungen = Lkw Unmarkiert = Pkw Rote Markierungen = Fremdgeräusche, ausgeblendet = Orientierungswert Tag für WA-Gebiete

5 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Örtliche Verhältnisse, Planungsziel Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) für die Errichtung von Einfamilienhäusern zwischen der Gemeinbedarfsfläche "An St. Ulrich" und der Rheindahlener Straße L372 südlich der Dürerstraße vor. Die Wohnhäuser sind in einem Abstand von 20 m vom Straßenrand der Rheindahlener Straße vorgesehen. Die Lage des Plangebietes zur Nachbarschaft zeigt der Übersichtsplan in Abbildung 2. B-Plan 278 L372 freie Strecke Abb. 2: Übersichtsplan, Bebauungsplan Immissionsrichtwerte und schalltechnische Zielsetzungen Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nennt DIN im Beiblatt 1. Bezüglich allgemeiner Verkehrsgeräuschimmissionen sollen die Beurteilungspegel Tag/Nacht von / db(a) in Allgemeinen Wohngebieten (WA) nicht überschritten werden. Des weiteren heißt es im Beiblatt 1 der DIN (Zitat): Die Orientierungswerte sollen bereits auf den Rand der Baufläche oder der bebaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten bezogen werden. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit

6 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Anmerkung: Bei Beurteilungspegeln über db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Mindestzielsetzung bei der Entwicklung neuer Wohngebiete sollte zumindest die Einhaltung des Orientierungswertes von db(a) am Tag in Außenwohnbereichen sein. 5. Verkehrsbelastungszahlen und Geräuschemissionen Die vorliegenden Verkehrsbelastungszahlen lassen die folgende Verkehrsentwicklung auf der Rheindahlener Straße in Höhe des Plangebietes erwarten: Quelle DTV M Tag /Nacht Kfz/h Lkw-Anteil Tag/Nacht % Kfz/24 h Zählung /30 3,2/4,4 Viersen /38 5,8/5,7 Viersen 2025 Netzvariante / 6,6 Tab. 1: Verkehrsbelastungszahlen 2005 bis 2025 für die L372 Für die weiteren Berechnungen wird die Prognose 2025 für die Netzvariante 0 mit einem DTV-Wert von 4.0 Kfz/24 h und einem mittleren Lkw-Anteil von 7% zugrunde gelegt. In Höhe des Plangebietes beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit v = km/h. Unmittelbar südlich des Plangebietes befindet sich das Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsschild, wobei hier die L372 in einer freien Strecke ohne Geschwindigkeitsbegrenzung verläuft. Die Straßenoberfläche befindet sich in einem guten Zustand. Es wird deshalb keine Korrektur für den Straßenbelag vorgenommen (D StrO = 0 db).

7 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Nach RLS-90 berechnen sich für die Prognose 2025 die folgenden Emissionspegel Tag/Nacht in 25 m Abstand von Straßenachse: L m,e = 59,0/,2 db(a) für v = km/h L m,e = 63,4/54,7 db(a) für die freie Strecke Für den Übergangsbereich von der freien Strecke zum Ortsein-/Ortsausgang werden Zwischenwerte der Immissionspegel berücksichtigt, damit wird das vor Ort beobachtete langsame Verzögern vor dem Ortseingangsschild und das langsame Beschleunigen nach dem Ortsausgangsschild sachgerecht abgebildet. 6. Prognose der Geräuschimmissionen 6.1 Berechnungsverfahren Die Berechnungen der zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen erfolgen nach den Rechenvorschriften der RLS-90 in Verbindung mit einem digitalen Schallausbreitungsmodell und dem Schallausbreitungsprogramm "SoundPLAN 6.5". Dabei werden alle auf den Schallausbreitungswegen maßgeblichen Einflüsse (Abschirmungen, Reflexionen, Meteorologie usw.) berücksichtigt. Grundlage bilden die zur Verfügung gestellten digitalen Pläne im Zusammenhang mit den örtlichen Feststellungen. Das Schallausbreitungsmodell ist in den Anlagen dargestellt. 6.2 Ergebnisse und Bewertung Die Anlagen 1 und 2 zeigen die im Plangebiet für einen absehbaren Planungszeitraum zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen in 4 m Höhe über Gelände ohne geplante Bebauung im Plangebiet. Die schalltechnischen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) von / db(a) Tag/Nacht sind als Konfliktgrenzen farblich besonders hervor gehoben. Danach liegt ein Teil der geplanten Wohnbebauung in dem ca. - m breiten Konfliktgebiet gemessen vom Straßenrand der L372. Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung sind deshalb zu berücksichtigen. Anlage 3 zeigt die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 bei freier Schallausbreitung im Plangebiet für 4 m Berechnungshöhe. Die Lärmpegelbereiche ergeben sich aus den maßgeblichen Außenlärmpegeln gemäß Tabelle 8 der DIN 4109, das sind die Beurteilungspegel am Tag + 3 db(a) Zuschlag. Danach liegen die ersten straßennahen Wohngebäude (Baufenster) im Lärmpegelbereich III. Bei diesen Lärmbelastungen sind gesunde Wohnverhält-

8 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom nisse in Aufenthaltsräumen in der Regel nur bei geschlossenen Fenstern herzustellen. Es werden deshalb grundsätzlich bauliche Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festzusetzen sein, die bei geschlossenen Fenstern die ungestörte Nutzung von Aufenthaltsräumen sicher stellen. Anlage 4 zeigt die zu erwartenden Lärmbelastungen am Tag in den Gartenund Außenwohnbereichen einer geplanten Bebauung. Dem Schallausbreitungsmodell liegt der vorgelegte Gestaltungsplan zugrunde, wobei die Wohnhäuser als einfache Quader modelliert wurden. Die Garagengebäude blieben unberücksichtigt. In den straßennahen Außenwohnbereichen der östlichen Gebäudezeile wird in allen Außenwohnbereichen, die nach dem Gestaltungsplan nach Osten oder Süden orientiert sind, der schalltechnische Orientierungswert von db(a) am Tag überschritten. Maßnahmen zum Schutz der Außenwohnbereiche werden nach der Zielsetzung erforderlich. 7. Schallschutzmaßnahmen 7.1 Aktive Maßnahmen Für den Bebauungsplan wird eine aktive, abschirmende Schallschutzanlage an den Grundstücksgrenzen in Richtung Rheindahlener Straße empfohlen. Für die in Richtung Rheindahlener Straße vorgesehenen Garten- und Außenwohnbereiche müsste eine solche Abschirmanlage eine Höhe von 2,5 m über Straßenniveau der Rheindahlener Straße aufweisen, damit der Großteil der belasteten Außenwohnbereiche hinreichend geschützt wird. Anlage 5 zeigt ein Beispiel mit einer 2,5 m hohen Lärmschutzwand entlang der Grundstücksgrenze. Hinter dieser Wand ergeben sich in 2 m Höhe über Plangelände in den zukünftigen Außenwohnbereichen in Baufensternähe Beurteilungspegel am Tag von db(a). Bei diesem Modell wird vorausgesetzt, dass die Straßenhöhe Rheindahlener Straße und das Plangelände (zukünftige Terrassenhöhe) auf gleichem Niveau liegen. Bei größeren Höhenunterschieden muss die Höhe der Abschirmanlage neu berechnet werden. Sollte aus baurechtlichen Gründen an der Grenze zur Bestandsbebauung Dürerstraße eine Wandhöhe von 2,5 m nicht zulässig sein, ist diese im notwendigen Bereich auf 2 m Höhe zu beschränken. Als Material für die Lärmschutzwand eignen sich zugelassene Lärmschutzwände, die den Anforderungen der ZTV-Lsw 06 genügen 2. Als Baumaterial 2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingengen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen, ZTV-Lsw 06, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v, Köln 2006

9 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom kommen massive Baustoffe mit einer flächenbezogenen Masse von mindestens kg/m², elementierte Bauteile, Gabionenwände mit Kernfüllung oder sogenannte grüne Wände in Betracht. Besondere schallabsorbierende Eigenschaften in Richtung L372 werden nicht erforderlich, wenn auf der gegenüber liegenden Straßenseite sichergestellt ist, dass hier dauerhaft keine Geräuschempfindlichen Nutzungen entstehen werden. Ansonsten müsste diese Wand auf der Straßenseite hochabsorbierend ausgebildet werden. Die Lärmschutzwand muss folgende technische Anforderungen erfüllen: Schalldämmung DL R > 24 db nach DIN EN Passive Maßnahmen Die vorgeschlagene Schallschutzwand schützt nur den ebenerdigen Gartenund Außenwohnbereich sowie die Erdgeschosse. Fenster in den oberen Geschossen werden nicht abgeschirmt. Bei Wohnnutzungen werden nach dem Einführungserlass zur DIN 4109 ab einschließlich Lärmpegelbereich III bauliche Schallschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Anlage 6 zeigt beispielhaft den Fall ohne abschirmende Lärmschutzwand. Hier sind alle straßennahen und lärmzugewandten Gebäudeseiten dem Lärmpegelbereich III zuzuordnen. Anlage 7 zeigt den Fall mit einer 2,5 m hohen Lärmschutzwand für die Bauteile im Erdgeschossbereich und Anlage 8 für Bauteile in den oberen Geschossen mit einer Bauteilhöhe von > 2,4 m Höhe über Straßenniveau L372 (diese Höhe entspricht im Modell der Erdgeschoss-Fußbodenhöhe der geplanten Häuser). Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass mit der aktiven Lärmschutzmaßnahme im Erdgeschoss keine ergänzenden baulichen Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden. In den Obergeschossen werden auf den lärmzugewandten Gebäudeseiten bauliche Lärmminderungsmaßnahmen gemäß Lärmpegelbereich III notwendig. 8. Festsetzungen für den Bebauungsplan Es wird empfohlen, im Bebauungsplan eine abschirmende Lärmschutzmaßnahme von 2,5 m Höhe über Straßenniveau L372 zum Schutz der Außenwohnbereiche gemäß Anlage 8 festzusetzen. Es wird empfohlen, den Lärmpegelbereich III nach Anlage 3 oder Anlage 8 zum Schutz der nicht abgeschirmten Aufenthaltsräume in den Obergeschossen flächig oder durch entsprechende Signaturen zwingend festzusetzen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Angebotsplanung mit

10 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom großzügig dargestellten Baufenstern handeln wird, empfiehlt sich eine flächige Festsetzung des Lärmpegelbereiches III gemäß Anlage 3 für Beiteile in den Obergeschossen. Die in Tabelle 2 genannten Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile sind nachweislich zu erfüllen. Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume, Unterrichtsräume R w,res Büroräume R w,res db db I bis II III Tab.2: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109, Tab. 8 (Tab. 9 ist für konkrete Planung zu beachten) R'w,res = bewertetes Bau-Schalldämm-Maß nach DIN 4109, Beiblatt 1, Abschn. 11 des gesamten Außenbauteiles (Wand + Fenster + Rolladenkasten + Lüftung u.dgl.) Die Werte gelten auch für Dachflächen, sofern sie Aufenthaltsräume nach außen abschließen. = übliche Außenbauteile erfüllen die Anforderungen R'w,res = 30 db Für Schlafräume und Kinderzimmer empfiehlt sich die Festsetzung schallgedämmter Lüftungseinrichtungen im festgesetzten Lärmpegelbereich III, soweit solche Räume ausschließlich Fenster auf lärmzugewandten Gebäudeseiten aufweisen. Als lärmzugewandt gelten Fassaden, soweit sie im Lärmpegelbereich III liegen. Die Lüftungseinrichtungen dürfen die geforderten Schalldämm-Maße gemäß Tabelle 2 nicht mindern. Bei motorisch betriebenen Lüftungselementen darf der Innenpegel im Aufenthaltsraum in der niedrigsten Betriebsstufe einen Wert von 30 db(a) nicht überschreiten. Durch Festsetzung dieser baulicher Schallschutzmaßnahmen wird eine ungestörte Nutzung von Aufenthaltsräumen bei geschlossenen Fenstern gewährleistet. Von diesen Festsetzungen kann nur abgewichen werden, wenn durch dauerhafte Abschirmungen (auch Eigenabschirmungen durch konkrete Gebäude) nachweislich geringere Lärmpegelbereiche auftreten.

11 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom In den Lärmpegelbereichen I und II erübrigen sich besondere Festsetzungen zum baulichen Schallschutz. Die üblichen Bauteile in Form von massiven Außenwänden, mehrschaligen Dächern und 2-Scheiben-Isolierverglasungen in dichten Fenstern, erfüllen die Anforderungen an den Schallschutz in den Lärmpegelbereichen I und II. Für die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan zum Schallimmissionsschutz werden die folgenden Formulierungen vorgeschlagen: Festsetzungen nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauBG Zeichungssymbol Abschirmwand, Höhe 2,5 m über mittlerem Straßenniveau Rheindahlener Straße, geschlossen und fugendicht mit einer Schalldämmung > 24 db. Festsetzung des Lärmpegelbereiches III gemäß Anlage 3 mit folgendem Wortlaut: Gemäß der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ergibt sich im Einwirkungsbereich der Rheindahlener Straße der Lärmpegelbereiche III, der in der Planzeichnung gekennzeichnet ist. In diesem Bereich gilt, dass zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen von Außenbauteilen einschließlich der Fenster, die in einer Höhe von mehr als 2,4 m über Ergeschoss-Fußbodenhöhe (EFH) liegen, folgende bewertete Schalldämm-Maße R' w,res nach Tabelle 8 der DIN 4109 einzuhalten sind (Korrekturen nach Tabelle 9 der DIN 4109 sind zu beachten). Lärmpegel- Bereich LPB Büroräume und ähnliches maßgeblicher Außenlärmpegel Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume, Unterrichtsräume und ähnliches db(a) R' w,res db R' w,res db III R' w,res = bewertetes Bau-Schalldämm-Maß nach DIN 4109, Beiblatt 1, Abschn. 11, des gesamten Außenbauteiles (Wand + Fenster + Rolladenkästen + Lüftung u.dgl.). Die Werte gelten auch für Dachflächen, sofern sie Aufenthaltsräume nach außen abschließen.

12 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Für besonderes ruhebedürftige Schlafräume und Kinderzimmer, die ausschließlich Fenster auf lärmzugewandten Gebäudeseiten (Lärmpegelbereich III) aufweisen, sind zusätzlich schallgedämmte und möglichst motorisch betriebene Lüftungseinrichtungen notwendig, die auch bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Raumlüftung gewährleisten. Von den Festsetzungen kann nur abgewichen werden, wenn aufgrund von Abschirmungen u.d.gl. nachweislich und dauerhaft geringere maßgebliche Außenlärmpegel auftreten. Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Beratender Ingenieur Freier Sachverständiger für Umweltlärm und Lärmbekämpfung

13 25230 Maßstab 1: m Dr Beurteilungspegel Tag Null-Prognose 2025 nach RLS-90 Berechnungshöhe 4 m in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

14 25230 Maßstab 1: m Dr Beurteilungspegel Nacht Null-Prognose 2025 nach RLS-90 Berechnungshöhe 4 m in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

15 25230 Maßstab 1: m Dr Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Beurteilungspegel Tag + 3 db nach RLS-90 in 4 m Höhe in db(a) I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI <= < VII Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

16 25230 Maßstab 1: m Dr Beurteilungspegel Tag Null-Prognose 2025 nach RLS-90 Berechnungshöhe 2 m -im Außenwohnbereichmit Planbebauung in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

17 25230 Maßstab 1: m Dr Lärnschutzwand 2,5 m über L Beurteilungspegel Tag Null-Prognose 2025 nach RLS-90 Berechnungshöhe 2 m -Außenwohnbereichmit Planbebauung und 2,5 m LSW in db(a) 60 <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

18 25230 Maßstab 1: m Dr Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Beurteilungspegel Tag + 3 db nach RLS-90 in 4 m Höhe an den Fassaden in db(a) I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI <= < VII Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

19 25230 Maßstab 1: m Lärnschutzwand 2,5 m über L Dr Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Beurteilungspegel Tag + 3 db nach RLS-90 in 2,4 m Höhe im Erdschoss mit LSW 2,5 m in db(a) I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI <= < VII Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

20 25230 Maßstab 1: m Lärnschutzwand 2,5 m über L Dr Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Beurteilungspegel Tag + 3 db nach RLS-90 in 5,2 m Höhe in den Obergeschossen mit LSW 2,5 m in db(a) I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI <= < VII Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

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