11. Offene Gesellschaft I. Einführung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "11. Offene Gesellschaft I. Einführung"

Transkript

1 Begriff ( 105 UGB) - Rechtsfähigkeit - Eigene Firma Außengesellschaft - keine Haftungsbeschränkung Stellung im Numerus clausus Organstruktur Einsatzbereich - va Kleinunternehmen, freie Berufe - Zivil-OG Vertragsabschluss - ausdrücklich oder konkludent - formlos - Rechtsformwahl FB-Eintragung auf Anmeldung sämtl Gfter zw Vorvertrag/Errichtung und Entstehung (FB-Eintragung) GründerGes, ersatzweise Zurechnung gem 123 II mit automatischem Übergang errichtende Umwandlung, 8 III ivm 38 f 1

2 Mitgliedschaft im objektiven Sinn Gesellschaft ies Übertragung nur mit Zustimmung ( 124) gerichtl. Ausschluss ( 140) Evtl Gesamtrechtsnachfolge ( 142) Abfindung ( 137) Grundsätzl Auflösung durch Tod, ausg bei (qualifizierter) Nachfolgeklausel Recht auf Kommanditbeteiligung ( 139) Mitgliedschaftsverhältnis Beitragspflicht: Verzinsung ( 111), Geschäftsführungspflicht ( 114), izw keine Vermögensbeteiligung bloßer Arbeitsgesellschafter ( 109) Wettbewerbsverbot ( 112 f) 2

3 Gewinnbeteiligung ( 121 f): Arbeitsvergütung, Restgewinn oder verlust nach Beteiligungsverhältnis ( 109), Anspruch auf Auszahlung Bei Mehrheitsbeschlüssen izw Kapitalstimmrecht ( 119 II) Einsichts- und Auskunftsrecht, grundsätzl dispositiv ( 118) Geschäftsführung - izw jeder Gfter ( 114) - gerichtl Entzug ( 117) - Rechenschaftslegung usw, Aufwandersatz ( 114 f, 110) ordentl ( 115, 116 III): Einzelgeschäftsführung mit WiderspruchsR, bei Prokurabestellung Zustimmung aller Gf außerordentl ( 116): Zustimmung aller Gfter Grundlagengeschäfte einstimmig 3

4 Organschaftliche Vertretung - izw durch sämtl Gfter ( 125) - gerichtl Entzug ( 127) Art: izw Einzelvertretungsmacht ( 125 I) Umfang unbeschränkt und unbeschränkbar ausg. Filialvertretung ( 126) FB-Eintragung ( 106 II, 125 IV) 4

5 Gesellschaftsvermögen Fixe Kapitalanteile ( 109) weitere Eigenkapitalkonten, idr Kapitalkonto II + Verrechnungskonto Unmittelbare, primäre, unbeschränkte Solidarhaftung, auch für Altverb ( 129 f) Pers. Einwendungen, Einwendungen der Ges oder Einrede ( 129) Sonderverjährung bei Auflösung ( 159), Ausscheiden: bei Vorleistung R auf Sicherheit, iü 5+3-Lösung ( 160) Regress gem 110, 1357, 896 ABGB Kapitalbindung bei GmbH & Co KG ies? 5

6 II. Teil: Verbände Auflösungsgründe ( 131): Beschluss Konkurseröffnung oder Masselosigkeit bei Ges oder Gesellschafter Tod eines Gesellschafters gerichtl. Auflösung aus wichtigem Grund Kündigung eines Gfters oder Privatgläubigers (6Mo-Frist zum Ende des Geschäftsjahrs) evtl Fortsetzung ( 141, 144) Folgen der Auflösung ( 145 ff): Eintragung von Amts wegen oder auf Antrag ( 143) Konkurs, Liquidation oder andere Auseinandersetzungsart 6

5. Finanzierung II. Formelles und materielles Eigenkapital

5. Finanzierung II. Formelles und materielles Eigenkapital Formelles EK: 198 UGB Materielles EK = letztrangiges Kapital, Risikokapital I. Teil: Allgemeine Lehren I. Eigen- und Fremdkapital Materielles Eigenkapital/Bilanzsumme Leverage-Effekt Konflikt Management

Mehr

Gesellschaftsrecht Außenverhältnis III. Wissenszurechnung

Gesellschaftsrecht Außenverhältnis III. Wissenszurechnung Gesellschaftsrecht Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler LL.M. Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Universität Wien http://wpr.univie.ac.at http://torggler.info 1 10. Außenverhältnis I. Vertretung

Mehr

14. Kommanditgesellschaft VIII. Auflösung und Abwicklung

14. Kommanditgesellschaft VIII. Auflösung und Abwicklung II. Teil: Verbände 14. Kommanditgesellschaft I V. Vertretung VI. Vermögensordnung VII. Haftungsordnung VIII. Auflösung und Abwicklung 14. Kommanditgesellschaft VIII. Auflösung und Abwicklung Auflösungsgründe

Mehr

Das Innenverhältnis der OHG

Das Innenverhältnis der OHG Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die

Mehr

Inhaltsübersicht 1 Begriffsbestimmungen, Inhalte und Funktionen 2 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten

Inhaltsübersicht 1 Begriffsbestimmungen, Inhalte und Funktionen 2 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Humboldt-Universität zu Berlin Prof. Dr. Christine Windbichler, LL.M. Vorlesung Gesellschaftsrecht Sommersemester 2005 Inhaltsübersicht 1 Begriffsbestimmungen, Inhalte und Funktionen 2 Verhältnis zu anderen

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft

Mehr

Die Haftung der GbR. 2. Haftung für unerlaubte Handlungen der Gesellschafter

Die Haftung der GbR. 2. Haftung für unerlaubte Handlungen der Gesellschafter Die Haftung der GbR 1. Rechtsgeschäftlich begründete Haftung Mittels wirksamer Stellvertretung kann die GbR rechtsgeschäftlich verpflichtet werden und haftet dann für die Erfüllung ihrer Verträge. Bei

Mehr

GmbH Zweck und Charakteristika I

GmbH Zweck und Charakteristika I GmbH Zweck und Charakteristika I Haftungsbeschränkung für den Mittelstand Förderung der Risikobereitschaft Erstmals in Deutschland 1892, 1906 in Ö Juristische Person Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen

Mehr

Recht der Personengesellschaften

Recht der Personengesellschaften Recht der Personengesellschaften - Kommanditgesellschaft Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 12.15 13.45, Phil B A. Grundlagen 161 HGB (1)Eine Gesellschaft, deren Zweck

Mehr

Verfolgung beliebiger gemeinsamer. auf Dauer angelegt

Verfolgung beliebiger gemeinsamer. auf Dauer angelegt Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich kein wirtschaftlicher

Mehr

Wirtschaftsprivatrecht I Gesellschaftsrecht

Wirtschaftsprivatrecht I Gesellschaftsrecht Wirtschaftsprivatrecht I Gesellschaftsrecht RA Jens Goldschmidt Kanzlei Scheidle & Partner Grottenau 6 86150 www.scheidle.eu Tel.: 0821/34481-0 j.goldschmidt@scheidle.eu 1 Personengesellschaften, 705 ff.

Mehr

OG Anwendungsbereich und Charakteristika

OG Anwendungsbereich und Charakteristika OG Anwendungsbereich und Charakteristika Bisher: Betrieb vollkaufmännischer Unternehmen, dh größerer Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb Neuregelung: zu jedem erlaubten

Mehr

Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht

Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht Univ.-Ass. Dr. Julia Told julia.told@univie.ac.at Rep PersG Told 1 Übersicht Personengesellschaften 1. Allgemeines 2. GesBR ( 1175 ff ABGB) 3. OG ( 105 ff UGB)

Mehr

Das MoMiG aus notarieller Sicht

Das MoMiG aus notarieller Sicht Das MoMiG aus notarieller Sicht Dr. Till Schemmann 23. Oktober 2008 Osborne Clarke Inhaltsübersicht Gründung im vereinfachten Verfahren Neuerungen bei der Anteilsabtretung Bewertung aus notarieller Sicht

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen gültig ab 1. Januar 2008

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen gültig ab 1. Januar 2008 Zweck nur Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten gering gering gering CHF 2000-3000 CHF 2000-3000 Verwaltungskosten gering gering gering mittel mittel Gründung

Mehr

Die Liquidation der BAG -ausgewählte Problemevon. Dr. iur. Rudolf Ratzel München

Die Liquidation der BAG -ausgewählte Problemevon. Dr. iur. Rudolf Ratzel München Die Liquidation der BAG -ausgewählte Problemevon Dr. iur. Rudolf Ratzel München Düsseldorf, 7.November 2014 Gliederung Auflösungsgründe Durchführung der Auflösung Steuerrechtliche Überlegungen 08.11.2014

Mehr

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Zweck Gründer 1 Person Mindestens 2 Personen Mindestens 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten Gering Gering Gering Mittel Mittel Verwaltungskosten

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 Europäische Genossenschaft (SCE) Private Limited Company (Ltd.) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zweck Förderung des Bedarfs ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis

Mehr

Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht

Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht Univ.-Ass. Dr. Julia Told julia.told@univie.ac.at Rep PersG Told 1 Übersicht Personengesellschaften 1. Allgemeines 2. GesBR ( 1175 ff ABGB) 3. OG ( 105 ff UGB)

Mehr

Abstammungsrecht. I. Allgemeines

Abstammungsrecht. I. Allgemeines Abstammungsrecht I. Allgemeines Welche Personen sind in rechtlicher Hinsicht Vater und Mutter eines Kindes? Letzte große Novellierung des Abstammungsrechts durch das FamErbRÄG 2004 Die Rechte von Rechtsnachfolgern

Mehr

Verzeichnis der Muster 13. Abkürzungsverzeichnis 15. Literaturverzeichnis 19

Verzeichnis der Muster 13. Abkürzungsverzeichnis 15. Literaturverzeichnis 19 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Muster 13 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 19 1 Der Verein 21 1. Begriff, Wesen, Vereinsfreiheit 21 2. Vereinsarten, Vorverein, Gemeinnützigkeit 21 a) Idealverein

Mehr

InhaltsÅbersicht * Band I. I. Teil: Gesellschaftsrecht

InhaltsÅbersicht * Band I. I. Teil: Gesellschaftsrecht * Band I Bearbeiter Vorwort AbkÅrzungsverzeichnis I. Teil: Gesellschaftsrecht Einleitung 1 Die Personengesellschaften im Privatrechtssystem... 1 2 Die Grundprinzipien der Personengesellschaft...... 31

Mehr

Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen I

Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen I Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen I Grundsatz: ein in der Krise der Gesellschaft gewährter Kredit ist eigenkapitalersetzend Früher durch Rsp entwickelt Begründung sehr problematisch Nunmehr

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Seite 1/6 Zweck Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen 1 Person 1 Person Nur Gründungskosten gering gering gering hoch mittel Verwaltungskosten gering gering gering hoch mittel Gründung keine

Mehr

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Aus vielen Vorschriften des Gesellschaftsrechts folgt, dass die Gesellschafter gleich zu behandeln sind, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgesehen

Mehr

Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v.

Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v. Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Deutsche Gesellschaft für Mechatronik". Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit it 4: Fall zur GbR Übersicht: Fall 5 - Sachverhalt A, B, C und D haben sich zu einer Anwaltssozietät zusammengeschlossen. Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen,

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 7: Haftung KG Einführungs- / Wiederholungsfall KG K ist Kommandidist der G-KG, deren Geschäftsbetrieb aus dem Vertrieb von Scherzartikeln besteht. Er schließt

Mehr

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck

Mehr

Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre Norddeutsche Akademie für Marketing + Kommunikation e.v. Dipl.-Ök. Oliver Wruck Dievision - Agentur für Kommunikation GmbH Sommersemester 2004 Rechtsformen Was wird durch die Wahl

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (GmbH) Verfolgung beliebiger gemeinsamer

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (GmbH) Verfolgung beliebiger gemeinsamer Rechtsformvergleich Eingetragene Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich

Mehr

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar 5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mehr

Die Liquidation von Personengesellschaften

Die Liquidation von Personengesellschaften Die Liquidation von Personengesellschaften Gewinn- und Verlustverteilung bei der Liquidation der Gesellschaft und beim Ausscheiden eines Gesellschafters Von Dr. jur. Dr. rer. pol. Jürgen Ensthaler B V3

Mehr

AG, GmbH oder doch die Mini-GmbH?

AG, GmbH oder doch die Mini-GmbH? G, oder doch die Mini-? Sinnvolle Rechtsformen für junge Unternehmen IGZ Wissen für mehr amberg, 11. Mai 2011 Rechtsformalternativen im Überblick Einzelunternehmen Gesellschaften (i. w. S.) Körperschaften

Mehr

Systematischer Praxiskommentar Personen-

Systematischer Praxiskommentar Personen- Systematischer Praxiskommentar Personen- GbR OHG KG-< PartG EWIV Herausgegeben von Prof. Dr. Gerhard Ring Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht, TU Bergakademie

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG. M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: mbh & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

7: Umwandlungsrecht. I. Grundlagen und Grundsätze II. Formwechsel III. Verschmelzung IV. Spaltung. Raiser/Veil, 6. Teil, S. 591-652.

7: Umwandlungsrecht. I. Grundlagen und Grundsätze II. Formwechsel III. Verschmelzung IV. Spaltung. Raiser/Veil, 6. Teil, S. 591-652. 7: Umwandlungsrecht I. Grundlagen und Grundsätze II. Formwechsel III. Verschmelzung IV. Spaltung Raiser/Veil, 6. Teil, S. 591-652 Folie 174 I. Grundlagen und Grundsätze 1. Grundgedanke 2. Typischer Tatbestand

Mehr

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform eines Unternehmens ist die, nach außen wirksame und typisierte Struktur und regelt das Außenund Innerverhältnis von Unternehmen Außenverhältnis: Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten (Lieferanten,

Mehr

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. 1 Name und Sitz

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. 1 Name und Sitz Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes. Der

Mehr

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

SATZUNG 1. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V.

SATZUNG 1. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V. SATZUNG 1 Altrheinstraße 20 77866 Rheinau Tel: 07844 / 991394 Fax: 07844 / 991396 Email: info@daihatsu-partnerverband.de Internet: www.daihatsu-partnerverband.de

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

ENTWICKLUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT. Founded in 1992 2014-2015

ENTWICKLUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT. Founded in 1992 2014-2015 ENTWICKLUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT Founded in 1992 2014-2015 GmbH Stammkapital 10.000 RUB 80.000 EUR (DBA) Enkelverbot Geschäftsführer Normaler Arbeitsvertrag Jederzeit Kündigung durch Gesellschafterbeschluss

Mehr

Ziel dieses Kapitels ist es, die wichtigsten privatrechtlichen Rechtsformen zu beschreiben und insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten:

Ziel dieses Kapitels ist es, die wichtigsten privatrechtlichen Rechtsformen zu beschreiben und insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten: Rechtsformen 23 3 Rechtsformen 3.1 Allgemeine Bemerkungen Die Rechtsformwahl ist eine Entscheidung mit konstitutivem Charakter. So werden mit der Festlegung auf eine bestimmte Rechtsform wesentliche unternehmerische

Mehr

Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland

Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland Wesentliche Rechtsformen im Überblick Rechtsformen für privatwirtschaftliche Unternehmen Einzelunternehmen/ Einzelfirma Gesellschaftsunternehmen/ Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

8. Rechtsfähigkeit I. Umfang

8. Rechtsfähigkeit I. Umfang 8. Rechtsfähigkeit I. Umfang II. Erwerb und Ende III. Konzern IV. Reflexschaden 92 8. Rechtsfähigkeit I. Umfang Grundsatz der Personengleichheit Ultra-Vires Doktrin aber Ausnahmen 93 8. Rechtsfähigkeit

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:

Mehr

Handbuch der Personengesellschaften, Grundwerk zur Fortsetzung

Handbuch der Personengesellschaften, Grundwerk zur Fortsetzung Weitere Informationen zum Titel unter www.otto-schmidt.de Leseprobe zu Westermann Handbuch der Personengesellschaften, Grundwerk zur Fortsetzung Gesellschaftsrecht - Steuerrecht - Arbeitsrecht - Sozialversicherungsrecht.

Mehr

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG Kommentar von em. Prof. Heinz Rowedder, Prof. Dr. Christian Schmidt-Leithoff, Hans Jürgen Schaal, Dr. Alfred Bergmann, Dr. Andreas Pentz,

Mehr

Gesellschaftsrecht AT

Gesellschaftsrecht AT Gesellschaftsrecht AT Definition Gesellschaft und Unternehmen Gesellschaft versus Einzelunternehmen Zusammenschluss Einmanngesellschaft Privates Organisationsrecht Typenzwang Gesellschaft Unternehmen Bündelung

Mehr

Gesellschaftsrecht AT

Gesellschaftsrecht AT Gesellschaftsrecht AT Definition Gesellschaft und Unternehmen Gesellschaft versus Einzelunternehmen Zusammenschluss Einmanngesellschaft Privates Organisationsrecht Typenzwang Gesellschaft Unternehmen Bündelung

Mehr

Gewinnverwendung in der GmbH. Geschäftsleiterhaftung - Grundlagen und typische Pflichten Vortrag bei der IHK Köln am 3.

Gewinnverwendung in der GmbH. Geschäftsleiterhaftung - Grundlagen und typische Pflichten Vortrag bei der IHK Köln am 3. Geschäftsleiterhaftung - Grundlagen und typische Pflichten Vortrag bei der IHK Köln am 3. Juni 2014 2014 Rechtsanwalt Dr. Andreas Menkel Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Steuerrecht

Mehr

PARTNER DER KMU. WEGWEISENDhSTARKh KOMPETENT

PARTNER DER KMU. WEGWEISENDhSTARKh KOMPETENT PARTNER DER KMU WEGWEISENDhSTARKh KOMPETENT T.O. ADVISCO // kleine Aktienrechtsreform Die Probleme einer KMU werden nicht primär durch die kleine Aktienrechtsreform geprägt! T.O. ADVISCO // kleine Aktienrechtsreform

Mehr

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Gesellschaften Personengesellschaften Grundform: BGB-Gesellschaft, 705 BGB Sonderformen: OHG, 105ff. HGB KG, 161ff. HGB StG, 230ff. HGB EWIV, EG-VO Partnerschaft, PartGG

Mehr

Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer

Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer 1.1 Die Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

Prof. Dr. Ray Junghanns Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht (WHZ)

Prof. Dr. Ray Junghanns Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht (WHZ) Prof. Dr. Ray Junghanns Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht (WHZ) rechtsanwaelte@puehn.de 1900 Einzelanwalt 1954 Standesrecht

Mehr

Recht der Personengesellschaften

Recht der Personengesellschaften Recht der Personengesellschaften - GmbH & Co. KG - Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 12.15 13.45, Phil B A. Grundlagen I. Anerkennung und Zulässigkeit gesetzlich nicht

Mehr

Liquidation von GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Liquidation von GmbH und UG (haftungsbeschränkt) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 64050 Liquidation von GmbH und UG (haftungsbeschränkt) Inhalt: 1. Gesellschafterbeschluss...2 2. Bestellung des Liquidators...2 3. Anmeldung

Mehr

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler

Mehr

Gesellschaftsrecht AT

Gesellschaftsrecht AT Gesellschaftsrecht AT Definition Gesellschaft und Unternehmen Gesellschaft versus Einzelunternehmen Zusammenschluss Einmanngesellschaft Privates Organisationsrecht Typenzwang Gesellschaft Unternehmen Bündelung

Mehr

1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck.

1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck. Waldhessische Energiegenossenschaft (WEG) SATZUNG 1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck. 2 Zweck und

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Firma Student GmbH

Gesellschaftsvertrag der Firma Student GmbH Muster Gesellschaftsvertrag der Firma Student GmbH 1 Firma, Sitz 1. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Student GmbH. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Köln.

Mehr

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...

Mehr

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften a. Überblick und Abgrenzungen b. Einfache Gesellschaft c. Kollektivgesellschaft d. Kommanditgesellschaft e. GmbH f. AG g. Genossenschaft

Mehr

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht

Mehr

Elemente der GmbH. Gesellschafter. Gesellschafterversammlung. Dritte. Geschäftsführer. GmbH. Folie 128. Gesellschaftsrecht Prof. Dr.

Elemente der GmbH. Gesellschafter. Gesellschafterversammlung. Dritte. Geschäftsführer. GmbH. Folie 128. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Elemente der GmbH Gesellschafter Dritte Gesellschafterversammlung Geschäftsführer GmbH Folie 128 Beispiel 4 G ist Geschäftsführer der X-GmbH. Die beiden Gesellschafter der GmbH, A und B, haben G die Anweisung

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Musterverträge kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Musterverträge kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Handwerkskammer Aachen Sandkaulbach 21 52062 Aachen Telefon: 0241/ 471-100 Telefax: 0241/ 471-103 Email: info@hwk-aachen.de Internet: www.hwk-aachen.de Hinweis Die aktuellen Musterverträge sind nur als

Mehr

Muster Gesellschaftsvertrag Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Muster Gesellschaftsvertrag Offene Handelsgesellschaft (OHG) Muster Gesellschaftsvertrag Offene Handelsgesellschaft (OHG) Stand: 30.10.2014 Quelle: IHK Lüneburg Hinweis: Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab.

Mehr

Rechtsschutz vor dem Betriebsrat

Rechtsschutz vor dem Betriebsrat VORTRAGSREIHE Donnerstag, 14. Oktober 2010 18.30 Uhr Rechtsanwalt Stephan Altenburg Altenburg Fachanwälte für Arbeitsrecht Rechtsschutz vor dem Betriebsrat ZAAR Destouchesstraße 68 80796 München Tel. 089

Mehr

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung. Die GmbH GmbH GmbH (gemäß GmbH-Gesetz) GmbH Gründung durch eine oder mehrere Personen; Gesellschaftsvertrag erforderlich (=Satzung); muss notariell beurkundet werden - Gesellschafterversammlung: oberstes

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft

Mehr

GmbH Zweck und Charakteristika I

GmbH Zweck und Charakteristika I GmbH Zweck und Charakteristika I Haftungsbeschränkung für den Mittelstand Förderung der Risikobereitschaft Erstmals in Deutschland 1892, 1906 in Ö Juristische Person Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen

Mehr

Proseminar Schwerpunktbereich (Gesellschaftsrecht) WS 08/09

Proseminar Schwerpunktbereich (Gesellschaftsrecht) WS 08/09 Proseminar Schwerpunktbereich (Gesellschaftsrecht) WS 08/09 WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 1 Susanne und Paul sind Geschäftsführer der Immo. Der Gesellschaftsvertrag der Immo enthält keine Regelung

Mehr

Checkliste Gesellschaftsformen / 14.08.2015. Einzelfirma Kollektiv- Gesellschaft mit Aktiengesellschaft

Checkliste Gesellschaftsformen / 14.08.2015. Einzelfirma Kollektiv- Gesellschaft mit Aktiengesellschaft Checkliste sformen / 14.08.2015 Rechtliche Aspekte Einzelfirma Kollektiv- mit Aktiengesellschaft Gründer: eine natürliche Person zwei oder mehrere natürliche eine oder mehrere natürliche oder eine oder

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Quelle: Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Quelle: Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892 Der Vertreter des Kaufmanns Quelle: Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892 Die Prokura... (von lat.: procurare = für etwas Sorge tragen) 1.

Mehr

Absorptionsfusion (Art. 3 I lit.a FusG)

Absorptionsfusion (Art. 3 I lit.a FusG) Absorptionsfusion (Art. 3 I lit.a FusG) A-AG B-AG A-AG übernimmt das Vermögen der B-AG. B-AG erlischt. Aktionär Y hält Aktien der B-AG. Aktionärin X hält Aktien von A-AG. Aktientausch: Es braucht regelmässig

Mehr

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung als Trägerin von Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung als Trägerin von Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung als Trägerin von Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren Rechtsanwalt Mark Kroel Düsseldorf, den 15. November 2013 1 Inhalt I. Grundlagen

Mehr

Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art.

Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art. Charakterisierung der GmbH aufgrund der Unterscheidungsmerkmale von Gesellschaftsformen Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art.

Mehr

Stiftung. Jugend und Kindertheater. Olten. Statuten

Stiftung. Jugend und Kindertheater. Olten. Statuten Stiftung Jugend undkindertheater Olten Statuten 23.12.2008 Name,Dauer,Aufsicht UnterdemNamenStiftungJugend undkindertheateroltenbestehtaufunbestimmtezeiteine StiftunggemässArt.80ffdesSchweizerischenZivilgesetzbuchesundgemässdervorliegenden

Mehr

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden. SATZUNG des VERBUNDES PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE) SITZ STUTTGART 1 Name und Sitz Der Verbund führt den Namen VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). Sitz des

Mehr

Gesellschaftervertrages

Gesellschaftervertrages Muster eines Gesellschaftervertrages zur Gründung einer KG Stand: Januar 2015 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe

Mehr

Woche 7: Gesellschaftsrecht

Woche 7: Gesellschaftsrecht Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 7: Gesellschaftsrecht Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Einführung II. BGB-Gesellschaft III. Offene Handelsgesellschaft

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 (Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet

Mehr

Folie Gesellschaftsvertrag der Spielwarenfabrik ThüRie OHG

Folie Gesellschaftsvertrag der Spielwarenfabrik ThüRie OHG 1.3 Die Personengesellschaften 1.3.1 Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) Die OHG ist eine Vereinigung von mindestens zwei Personen (natürliche, juristische und Handelsgesellschaften) zum Betrieb eines

Mehr

Auflösung, Liquidation und Beendigung einer KG

Auflösung, Liquidation und Beendigung einer KG Auflösung, Liquidation und Beendigung einer KG Stand April 2010 1. Vorbemerkungen 2. Auflösungsgründe 2.1 Auflösung nach Zeitablauf 2.2 Auflösungsbeschluss 2.3 Auflösung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr