Schalltechnische Untersuchung Erweiterung Pflegezentrum St. Verena in Rielasingen-Worblingen

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1 Erweiterung Pflegezentrum St. Verena in Rielasingen-Worblingen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 2005/t1-23. Juni 2017 Auftraggeber: Pflegezentrum St. Verena Gänseweide Rielasingen-Worblingen Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Christian Reutter B Ü R O S T U T T G A R T Schloßstraße Stuttgart Tel: 0711 / Fax: 0711 / Messstelle nach 29 BImSchG für Geräusche B Ü R O F R E I B U R G Engelbergerstraße Freiburg i. Br. Tel: 0761 / Fax: 0761 / B Ü R O D O R T M U N D Ruhrallee Dortmund Tel: 0231 / Fax: 0231 / info@heine-jud.de THOMAS HEINE Dipl.-Ing.(FH) von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Standorte und Prüfverfahren. AXEL JUD Dipl.-Geograph von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionen und Schallschutz im Städtebau

2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Unterlagen Projektbezogene Unterlagen Gesetze, Normen und Regelwerke Beurteilungsgrundlagen Anforderungen der DIN Immissionsrichtwerte der TA Lärm Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit Beschreibung der örtlichen Situation Berechnungsgrundlagen Straßenverkehr Verfahren (TA Lärm) Ausbreitungsberechnungen Ergebnisse und Beurteilung Straßenverkehr Immissionen aus dem Plangebiet (Pkw-Stellplätze) Diskussion von Schallschutzmaßnahmen Zusammenfassung Anhang Die Untersuchung enthält 25 Seiten, 10 Anlagen und 4 Karten Stuttgart, den 23. Juni 2017 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Heine Dipl.-Geogr. Christian Reutter 2005/t

3 1 Aufgabenstellung Das Pflegezentrum St. Verena in Rielasingen-Worblingen soll durch einen Anbau mit Sozialstation und Tagespflege erweitert werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Gänseweide, 4. Änderung" sind die Schallimmissionen, die auf das Plangebiet einwirken, zu ermitteln und zu beurteilen. Maßgebliche Schallimmissionen werden hervorgerufen durch den Straßenverkehr auf den umliegenden Straßen. Zusätzlich sind an der umliegenden schutzbedürftigen Bebauung die Immissionen durch den Parkierungsverkehr im Plangebiet zu ermitteln und zu beurteilen. Beurteilungsgrundlage sind die DIN ,2 sowie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 3 mit den darin genannten Regelwerken und Richtlinien. Bei Überschreiten der gültigen Orientierungs- bzw. Richtwerte sind Schallschutzmaßnahmen zu konzipieren Im Einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte: o Erarbeiten eines Rechenmodells und Bestimmung der Abstrahlung der relevanten Schallquelle, o Ermittlung der Beurteilungspegel im Plangebiet, o Ermittlung der Beurteilungspegel an der umliegenden Bebauung, o Konzeption von Minderungsmaßnahmen bei Überschreitung der zulässigen Orientierungs-/ Richtwerte, o Darstellung der Situation in Form von Lärmkarten o Textfassung und Beschreibung der Ergebnisse. 1 DIN Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 2005/t

4 2 Unterlagen 2.1 Projektbezogene Unterlagen Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung dieses Berichts herangezogen: o Gemeinde Rielasingen-Worblingen, Bebauungsplan Gänseweide, 4. Änderung - Vorentwurf, Rechtsplan/Gestaltungsplan, Maßstab 1:500, B&B Architekten & Ingenieure, Konstanz, Stand o Aktualisierung VU Singen Rielasingen, Querschnittbelastungen Prognose 2015, Prognose-Nullfall mit Angaben in Kfz/24 Std., Dorsch Consult, Wiesbaden. o Luftbild: Gänseweide in Rielasingen, Maßstab 1:1000, Gemeinde Rielasingen-Worblingen, Stand: Gesetze, Normen und Regelwerke o Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom StB 11/ /25 Va 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS- 90. o Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage. o DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung o DIN Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung o DIN Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen o DIN Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen o Kuschnerus, Ulrich (2010): Der sachgerechte Bebauungsplan: Handreichungen für die kommunale Praxis. Bonn: vhw-verlag Dienstleistung. o Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). o Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist. 2005/t

5 o VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und anderen Zusatzeinrichtungen /t

6 3 Beurteilungsgrundlagen Zur Beurteilung der Situation werden folgende Regelwerke angewendet: o Die DIN ,2 wird in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens angewendet, die darin genannten Orientierungswerte gelten für alle Lärmarten. o Für die geplanten Stellplätze ist die TA Lärm heranzuziehen. Die TA Lärm 3 gilt für Anlagen im Sinne des BImSchG. Die TA Lärm ist im Bebauungsplanverfahren zwar nicht bindend, im Rahmen der Abwägung sollte jedoch geprüft werden, ob deren Anforderungen eingehalten werden können. Bei beiden Regelwerken stimmen die Richt- bzw. Orientierungswerte weitestgehend überein. Abweichungen gibt es im Beurteilungsverfahren, so kennt die DIN z.b. keine Ruhezeiten. Eine Betrachtung nach der TA Lärm führt im vorliegenden Fall zu einer strengeren Beurteilung. 3.1 Anforderungen der DIN Tabelle 1 Orientierungswerte der DIN Gebietsnutzung Orientierungswert in db(a) tags (6 bis 22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Kern-/Gewerbegebiet (MK / GE) / 50 Dorf-/Mischgebiete (MD / MI) / 45 Besondere Wohngebiete (WB) / 40 Allgemeine Wohngebiete (WA) / 40 Reine Wohngebiete (WR) / 35 Der jeweils niedrigere Nachtwert gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. Nach der DIN sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm, etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich mit der 1 DIN Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 2005/t

7 verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. 3.2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Die Beurteilung der Stellplätze erfolgt anhand der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die TA Lärm 1 gilt für Anlagen im Sinne des BIm- SchG, darunter fallen auch nicht-öffentliche Parkplätze. Zur Beurteilung der Schallimmissionen von Parkplätzen in Wohnanlagen führt die Bayerische Parkplatzstudie 2 folgendes aus: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Stellplatzimmissionen auch in Wohnbereichen gewissermaßen zu den üblichen Alltagserscheinungen gehören und dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entspricht, auch in einem von Wohnbebauung geprägten Bereich keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen hervorrufen. Vgl. hierzu u.a. den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom Az 3 S 3538/94. Trotzdem sollte auch bei Parkplätzen in Wohnanlagen das unter 10.1 und beschriebene Beurteilungsverfahren [Anmerkung: hier wird auf die Beurteilung nach TA Lärm verwiesen] zur schalltechnischen Optimierung herangezogen werden. In o.g. Beschluss wird die Auffassung vertreten, dass Maximalpegel nicht zu berücksichtigen sind. Aus fachlicher Sicht ist zu betonen, dass die prognostizierte Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen ( Maximalpegelkriterium ) durch derartige Schallereignisse auf Planungsmängel im Bereich des Immissionsschutzes hinweist. Daher sollte eine verbesserungsbedürftige Planung, z.b. durch eine Verlegung der Zufahrt oder der störenden Parkplätze oder eine Einhausung der Tiefgaragenrampe auf den Stand der Technik (vgl. 3 Abs. 6 BImSchG) gebracht werden. (Bayer. Parkplatzlärmstudie, 2007, Kap , S.103). Folgende Immissionsrichtwerte sollen während des regulären Betriebes nicht überschritten werden: 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage. 2005/t

8 Tabelle 2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm, außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in db(a) tags (6 bis 22 Uhr) lauteste Nachtstunde a) Industriegebiete b) Gewerbegebiete c) Kern-, Misch-, Dorfgebiete d) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete e) Reine Wohngebiete f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert um mehr als 30 db(a) und den Nachtrichtwert um mehr als 20 db(a) überschreiten. Innerhalb von Ruhezeiten (werktags 6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr, sonntags 6 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr) ist für die Gebietskategorien d) bis f) ein Zuschlag von 6 db(a) zum Mittelungspegel in der entsprechenden Teilzeit anzusetzen. Für die Nachtzeit ist die lauteste Stunde zwischen 22 und 6 Uhr maßgeblich. Die Immissionsrichtwerte gelten für alle Anlagen/Gewerbebetriebe gemeinsam, d.h. die Vorbelastung durch die ansässigen Betriebe muss berücksichtigt werden. Nach Nr der TA Lärm gilt als Irrelevanz-Kriterium für die Vorbelastung eine Unterschreitung des Immissionsrichtwerts um 6 db(a) durch den Beurteilungspegel der Anlage. 2005/t

9 3.3 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen im Bebauungsplan. Im Plangebiet ist die Ausweisung eines Sondergebietes (gem. 11 BauNVO Anlage für soziale, gesundheitliche und kulturelle Zwecke) vorgesehen. Bei der schutzbedürftigen Bebauung an der Burgstraße handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet (WA) 1. Abbildung 1 Bebauungsplan Gänseweide, 4. Änderung 2, Rechtsplan 1 Angaben der Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen, vom Gemeinde Rielasingen-Worblingen, Bebauungsplan Gänseweide, 4. Änderung - Vorentwurf, Rechtsplan/Gestaltungsplan, Maßstab 1:500, B&B Architekten & Ingenieure, Konstanz, Stand /t

10 4 Beschreibung der örtlichen Situation Das Plangebiet befindet sich zwischen der Hegaustraße (L222) im Süden und der Burgstraße im Norden (siehe Abbildung 2). Es ist geplant, das bestehende Pflegezentrum durch einen Anbau an das Bestandgebäude in Richtung Westen zu erweitern. Im Erdgeschoss soll zukünftig die Sozialstation angesiedelt werden. In den drei darüber liegenden Stockwerken sollen Einzelzimmer bereitgestellt werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen stehen im Pflegeheim rund 109 Plätze zur Verfügung. Abbildung 2 - Bebauungsplan Gänseweide, 4. Änderung 1, Gestaltungsplan Die baurechtlich geforderten Pkw-Stellplätze (in Abbildung 2 gelb) sollen auf einer Fläche im Westen des Betriebsgeländes, die bereits heute als Parkplatz genutzt wird, umgesetzt werden. Im Bereich der Parkplätze ist tags mit Besucherverkehr sowie mit 13 Pkw-Touren durch die Sozialstation zu rechnen. Nachts werden die Stellplätze nicht genutzt. Die An- und Abfahrten sollen zukünftig über die Hegaustraße (L222) im Süden sowie die Burgstraße im Norden erfolgen. Zusätzlich ist eine neue Ein- und Ausfahrt an der Burgstraße östlich des Wohngebäudes Burgstraße 3 geplant (siehe Abbildungen 2 bis 4). 1 Gemeinde Rielasingen-Worblingen, Bebauungsplan Gänseweide, 4. Änderung - Vorentwurf, Rechtsplan/Gestaltungsplan, Maßstab 1:500, B&B Architekten & Ingenieure, Konstanz, Stand /t

11 Abbildung 3 Pflegezentrum Planung (rot gekennzeichnet) 1 Anbau Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den aus schalltechnischer Sicht relevanten Straßenabschnitten (Hegaustraße, Zeppelinstraße sowie Lindenstraße) beträgt 50 km/h. Bei der Burgstraße im Norden handelt es sich um eine Spielstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h. 1 Luftbild: Gänseweide in Rielasingen, Maßstab 1:1000, Gemeinde Rielasingen-Worblingen, Stand: /t

12 Abbildung 4 Burgstraße Blickrichtung Südwest 2005/t

13 5 Berechnungsgrundlagen Maßgebliche Schallquelle für die Ermittlung der Immissionen in das Plangebiet ist der Straßenverkehr auf der Hegaustraße (L222), der Zeppelinstraße und der Lindenstraße. An der bestehenden Bebauung außerhalb des Plangebietes sind zusätzlich die Immissionen aus dem Plangebiet zu ermitteln. Maßgebliche Schallquellen sind die geplanten Pkw-Stellplätze. 5.1 Straßenverkehr Die Verkehrszahlen, die den Berechnungen zugrunde liegen, entstammen einer Prognose für das Jahr Unter Berücksichtigung einer Steigerung des Verkehrsaufkommens von 1% p.a. erfolgte eine Hochrechnung auf das Jahr Angaben zu den Schwerverkehrsanteilen liegen nicht vor. Die Lkw- Anteile wurden gemäß der Tabelle 3 der RLS-90 für Landesstraßen bzw. Gemeindestraßen in Ansatz gebracht. Im Einzelnen wurden folgende Verkehrskennwerte angesetzt (siehe Tabelle 3): Tabelle 3 Verkehrsbelastung Straße DTV * Prognose 2015 DTV * Prognose 2030 SV-Anteil ** tags/nachts Geschwindigkeit Pkw / Lkw Kfz/24 Std. [ % ] [km/h] Hegaustraße (östlich Zeppelinstr.) ,0 / 10,0 50 / 50 Hegaustraße (westlich Zeppelinstr.) ,0 / 10,0 50 / 50 Zeppelinstraße ,0 / 3,0 50 / 50 Lindenstraße ,0 / 3,0 50 / 50 * Durchschnittlicher täglicher Verkehr, ** Schwerverkehrs-Anteil Schallschutz Südlich des Gebäudes Gänseweide 5 befindet sich eine rund 2 m hohe und rund 40 m lange Betonwand. Die Wand (Lage: siehe Karten 1 und 2 im Anhang) wurde in das Rechenmodell aufgenommen und bei der Ausbreitungsberechnung berücksichtigt. 1 Aktualisierung VU Singen Rielasingen, Querschnittbelastungen Prognose 2015, Prognose- Nullfall mit Angaben in Kfz/24 Std., Dorsch Consult, Wiesbaden. 2005/t

14 Fahrbahnbelag Die Straßenoberfläche geht mit einem Korrekturwert von ± 0 db(a) in die Berechnungen ein. Steigung und Gefälle Steigungen 5% treten nicht auf, so dass gemäß RLS-90 1 keine steigungsabhängigen Zuschläge zu vergeben sind. Mehrfachreflexionen Ein Zuschlag für Mehrfachreflexionen gemäß RLS-90 wurde nicht vergeben. Signalanlagen Im Kreuzungsbereich Hegaustraße Zeppelinstraße ist eine Signalanlage vorhanden. Es werden gemäß RLS-90 Zuschläge von bis zu 3 db(a) für die erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen vergeben. Für die Signalanlagen wird von einem Tag- und Nachtbetrieb ausgegangen. Emissionsberechnung Der maßgebende Wert für den Schall am Immissionsort ist der Beurteilungspegel. Die Beurteilungspegel wurden für den Tag (von 6 00 bis Uhr) und die Nacht (22 00 bis 6 00 Uhr) berechnet. Zur Berechnung der Schallemissionen nach den RLS-90 werden bei einer mehrstreifigen Straße Linienschallquellen in 0,5 m über den Mitten der beiden äußersten Fahrstreifen angenommen. Bei einstreifigen Straßen liegt die Linienschallquelle in der Mitte des Fahrstreifens. Der Emissionspegel wird in einer Entfernung von 25 m von der Fahrbahnachse angegeben. In die Berechnung des Emissionspegels beim Straßenverkehrslärm gehen ein: o die maßgebende Verkehrsstärke für den Tag und die Nacht, ermittelt aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke werktags (DTV), o die Lkw-Anteile (> 2,8 t) für Tag und Nacht, o die zulässigen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw, o die Steigung und das Gefälle der Straße, o ein Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche. 1 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom StB 11/ /25 Va 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS /t

15 Tabelle 4 - Emissionsberechnung Straße Hegaustraße (östlich Zeppelinstr.) Hegaustraße (westlich Zeppelinstr.) Emissionspegel pro Fahrspur L m25 * in db(a) tags nachts 68,7 58,4 70,1 59,7 Zeppelinstraße 67,5 58,5 Lindenstraße 67,6 58,6 * ohne Korrekturwerte (z.b. Geschwindigkeitskorrektur und Steigungszuschlag) 2005/t

16 5.2 Verfahren (TA Lärm) Die Beurteilungspegel durch die geplanten Stellplätze wurden nach dem in der TA Lärm 1 beschriebenen Verfahren detaillierte Prognose ermittelt. Zur Bestimmung der künftigen Situation wurde ein Rechenmodell auf der Basis von Literaturangaben erarbeitet. Entsprechend den einschlägigen Regelwerken und Verordnungen werden nur die Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände betrachtet und den Richtwerten gegenübergestellt. Sobald sich ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum befindet, unterliegt es einer gesonderten Betrachtung und Beurteilung. Die Immissionspegel der einzelnen Geräusche werden unter Berücksichtigung der Einwirkdauer sowie besonderer Geräuschmerkmale (Ton- und Impulshaltigkeit) zum Beurteilungspegel zusammengefasst. Die Beurteilungspegel werden nach dem Verfahren der TA Lärm nach folgender Gleichung bestimmt: N L r =10 lg 1 T T j 10 0,1L Aeq,j-C met +K T,j +K I,j +K R,j r j=1 db(a) Mit: Tr Tj N LAeq,j Cmet KT,j KI,j KR,j Beurteilungszeitraum, 16 Stunden tags und 1 Stunde nachts Teilzeit j Zahl der gewählten Teilzeiten Mittelungspegel während der Teilzeit j meteorologische Korrektur Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit Zuschlag für Impulshaltigkeit Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 2005/t

17 Schallabstrahlung Parkplatz Die Schallleistung auf den Stellplätzen für Pkw (Parkplätze P1 bis P3) wird nach dem Normalfall (sog. zusammengefasstes Verfahren) der Parkplatzlärmstudie 1 wie folgt bestimmt: LW = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg (B N) - 10 lg (S / 1 m 2 ) db(a)/m² Mit: LW LW0 KPA KI KD KStrO flächenbezogener Schallleistungspegel des Parkplatzes Ausgangsschallpegel, eine Bewegung je Stellplatz und Stunde LW0 = 63 db(a) Zuschlag für die Parkplatzart, hier: Besucher- und Mitarbeiterparkplätze +0 db(a) Zuschlag für die Impulshaltigkeit, hier jeweils +4 db(a) Zuschlag für den Durchfahranteil, hier +2,6 db(a) auf P1, und +0 db(a) auf P2 und P3 Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche, hier 0 db(a) (Fahrgassen: Asphalt) B Bezugsgröße, hier 20 Stellplätze auf P1, 10 Stellplätze auf P2 und 9 Stellplätze auf P3 N S Bewegungshäufigkeit, hier pauschal 1 Bewegung je Stellplatz und Stunde tags Gesamtfläche Spitzenpegelbetrachtung Auf den Stellplätzen ist mit Geräuschspitzen durch Türenschlagen zu rechnen. Der anlagenbezogenen Spitzen-Schallleistungspegel LW,AFmax beträgt gemäß Parkplatzlärmstudie 97,5 db(a). 1 Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage. 2005/t

18 5.3 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen erfolgten mit dem EDV-Programm SoundPlan 7.4 auf der Basis der DIN ISO und der RLS Das Modell berücksichtigt: o die Anteile aus Reflexionen der Schallquelle an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen-Modell), gerechnet wurde bis zur 1. (Straßenverkehr) bzw. bis zur 3. Reflexion (Gewerbe), o Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption, o Pegeländerung aufgrund der Boden und Meteorologiedämpfung, es wird für den gesamten Untersuchungsraum ein Bodenfaktor von 0,6 (0,0 = schallhart; 1,0 = schallweich) berücksichtigt, o Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten (Mehrfachreflexionen und Abschirmungen), o einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern, o Eine Minderung durch die meteorologische Korrektur Cmet wurde im Sinne einer Worst Case-Betrachtung mit 0 db(a) angesetzt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in den Lärmkarten im Anhang dargestellt. In einem Rasterabstand von 5 m und Höhen von 8 m über Gelände (ca. 2. Obergeschoss) für den Straßenverkehr sowie 2 m über Gelände (Erdgeschoss) für die Parkplätze wurden die Beurteilungspegel berechnet und die Isophonen mittels einer mathematischen Funktion (Bezier) bestimmt. Die Farbabstufung wurde so gewählt, dass ab den hellroten Farbtönen die Orientierungswerte der DIN ,4 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 5 für allgemeine Wohngebiete überschritten werden. Hinweis: Die Lärmkarten können aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen und Reflexionen nur eingeschränkt mit Pegelwerten aus Einzelpunktberech- 1 DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe DIN Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 2005/t

19 nungen verglichen werden. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen. 2005/t

20 6 Ergebnisse und Beurteilung Die Beurteilung des Straßenverkehrs erfolgt anhand der Orientierungswerte der DIN für allgemeine Wohngebiete (tags 55 db(a) / nachts 45 db(a)). Zur Beurteilung der Immissionen durch die Pkw-Stellplätze werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 1 (tags 55 db(a) / nachts 40 db(a)) herangezogen. 6.1 Straßenverkehr Die durch den Straßenverkehr hervorgerufenen Beurteilungspegel im Bebauungsplangebiet sind der Tabelle 5 zu entnehmen. Die ausführliche Ergebnistabelle befindet sich in Anlage 4 5, die Pegelverteilung ist in den Karten 1 und 2 im Anhang dargestellt. Tabelle 5 Beurteilungspegel Straße, maßgebliches Stockwerk Immissionsort Beurteilungspegel db(a) IO-01 2.OG, N Orientierungswert db(a) Überschreitung db(a) tags nachts tags/nachts tags nachts - - IO-02 2.OG, N IO-03 2.OG, W / IO-04 2.OG, S IO-05 2.OG, S IO-06 2.OG, SO An der geplanten Bebauung betragen die Beurteilungspegel tags bis 67 db(a) und nachts bis 56 db(a). Die Orientierungswerte der DIN für allgemeine Wohngebiete werden tags bis 12 und nachts bis 11 db(a) überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 2 von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts werden tags bis 8 db(a) und nachts bis 7 db(a) überschritten. Gegenüber den Immissionen durch den Straßenverkehr sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich. 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 2 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist. 2005/t

21 6.2 Immissionen aus dem Plangebiet (Pkw-Stellplätze) Die Beurteilung der Pkw-Stellplätze erfolgt mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm 1. Um den ungünstigsten Fall zu betrachten, erfolgte die Berechnung der Situation sonntags. Maßgeblich ist die umliegende schutzbedürftige Bebauung außerhalb des Plangebietes. Es treten folgende Beurteilungspegel an der umliegenden Bebauung auf (detaillierte Ergebnisse siehe Anlagen A9 bis A10, Pegelverteilung siehe Karte 3): Tabelle 6 - Beurteilungspegel an der umliegenden Bebauung, ausgewählte Immissionsorte Immissionsort Beurteilungspegel db(a) IO-07 Burgstr. 1 EG, SO 54 Immissionsrichtwert db(a) tags Überschreitung IO-08 Burgstr. 3 EG, SO IO-09 Burgstr. 5 EG, SW 41 - db(a) - An den Wohngebäuden werden tags Beurteilungspegel bis 54 db(a) hervorgerufen. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags wird eingehalten. Von einer Nutzung der Stellplätze im Zeitraum nachts ist nicht auszugehen. Spitzenpegel An der umliegenden Bebauung werden im ungünstigsten Fall Pegelspitzen bis 76 db(a) tags durch Türenschlagen erreicht. Die Forderung der TA Lärm, dass Maximalpegel die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a) überschreiten sollen (allgemeine Wohngebiete 85 db(a)) wird eingehalten. Berücksichtigung der Vorbelastung Eine Vorbelastung durch Schallimmissionen weiterer Betriebe konnte im Zuge einer Ortsbegehung nicht festgestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass der zulässige Immissionsrichtwert der TA Lärm ausgeschöpft werden kann. 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 2005/t

22 7 Diskussion von Schallschutzmaßnahmen Das Bebauungsplangebiet ist durch den Straßenverkehr Pegelwerten ausgesetzt, die in den östlichen und nördlichen Randbereichen über den Orientierungswerten der DIN sowie über den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV 2 liegen. Es sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Zur Problematik der Schallimmissionen in Bebauungsplanverfahren im Zusammenhang mit der Anwendung der DIN führt Kuschnerus (2010) 3 folgendes aus: Von praktischer Bedeutung ist die DIN vornehmlich für die Planung neuer Baugebiete, die ein störungsfreies Wohnen gewährleisten soll. Werden bereits vorbelastete Gebiete überplant, die (auch) zum Wohnen genutzt werden, können die Werte der DIN häufig nicht eingehalten werden. Dann muss die Planung zumindest sicherstellen, dass keine städtebaulichen Missstände auftreten bzw. verfestigt werden. Insoweit zeichnet sich in der Rechtsprechung des BVerwG die Tendenz ab, die Schwelle der Gesundheitsgefahr, bei der verfassungsrechtliche Schutzanforderungen greifen, bei einem Dauerschallpegel von 70 db(a) am Tag [und 60 db(a) nachts] anzusetzen. Die Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung werden im Plangebiet nicht erreicht. Grundsätzlich sind aktive Schutzmaßnahmen (Wände, Wälle) passiven Maßnahmen (Schallschutzfenster, etc.) vorzuziehen. Zum vollständigen Schutz aller Geschosse des geplanten Anbaus vor den Straßenimmissionen der umliegenden Straßen (Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005) wäre ein aktiver Lärmschutz mit einer Länge von ca. 140 m und einer Höhe von ca. 10,0 m entlang der südlichen und westlichen Plangebietsgrenze notwendig. Die Kosten für eine solche Wand würden bei rund liegen 4. Ein derartiges Schallschutzbauwerk ist aus städtebaulichen und finanziellen Gründen nicht umsetzbar. 1 DIN Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist. 3 Kuschnerus: Der sachgerechte Bebauungsplan, Bonn 2010, Rn. 451, S. 232f. 4 Für die Konzeption des Vollschutzes wurde von einer 3-geschossigen Bebauung im Bebauungsplangebiet ausgegangen. Pro Quadratmeter Wand wurden ca. 300 angesetzt. 2005/t

23 Der Schallschutz im Plangebiet wird in Form von passiven Maßnahmen umgesetzt. Folgende Maßnahmen kommen in Betracht: o Bauliche Maßnahmen (z.b. Schallschutzfenster) o Lüftungseinrichtungen Bei einem Mittelungspegel nachts über 50 db(a) sind nach der VDI in jeder Wohnung die Schlafräume bzw. die zum Schlafen geeigneten Räume, mit zusätzlichen Lüftungseinrichtungen auszuführen oder zur lärmabgewandten Seite hin auszurichten. Von Pegeln über 50 db(a) nachts sind die südlichen und westlichen Gebäudefassaden betroffen. o Schutz der Außenwohnbereiche Bei Beurteilungspegeln von über 62 db(a) tags sind auch für Außenwohnbereiche Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen 2. Da die südlichen und westlichen Gebäudeseiten von Pegeln über 62 db(a) tags betroffen sind, sind Festsetzungen zum Schutz der Außenwohnbereiche (Balkone, Terrassen, Hausgärten etc.) festzulegen (z.b. Anordnung an der lärmabgewandten Seite, Verglasung der Balkone, Errichtung von Wintergärten etc.). Lärmpegelbereiche nach DIN Nach DIN Abschnitt 7.1 werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber dem Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt. Den Lärmpegelbereichen sind die vorhandenen oder zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel zuzuordnen. Der maßgebliche Außenlärmpegel wird nach DIN 4109 anhand der berechneten Beurteilungspegel für den Tag (6 00 bis Uhr) und die Nacht (22 00 bis 6 00 Uhr) bestimmt. Zum errechneten Wert für den Tag (6 00 bis Uhr) sind für die Bestimmung der Lärmpegelbereiche 3 db(a) zu addieren. Beträgt jedoch die Differenz zwischen dem Beurteilungspegel tags und nachts weniger als 10 db(a), so wird der maßgebliche Außenlärmpegel aus einem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel im Nachtzeitraum und einem Zuschlag von 10 db(a) gebildet (DIN , Abschnitt ). Im vorliegen- 1 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und anderen Zusatzeinrichtungen. August Kuschnerus, Ulrich (2010): Der sachgerechte Bebauungsplan: Handreichungen für die kommunale Praxis. Bonn: vhw-verlag Dienstleistung. 3 Seit Juli 2016 gibt es eine aktualisierte DIN 4109, die allerdings noch nicht Bestandteil der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist. Die Anwendung der neuen DIN 4109 vom Juli 2016 wird empfohlen, v.a. da im vorliegenden Fall nur minimale Unterschiede zwischen den errechneten Lärmpegelbereichen nach der alten und der neuen DIN 4109 bestehen. 4 DIN Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen /t

24 den Fall beträgt die Differenz zwischen dem Beurteilungspegel tags und nachts mehr als 10 db(a). Demnach wird das zuerst genannte Verfahren angewendet. Tabelle 7 Maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche und erforderliche Schalldämm-Maße der Außenbauteile nach DIN 4109 Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel in db(a) Erf. R W,res des Außenbauteils in db in Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen von Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen und Ähnlichem I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII > 80 * * Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Das geplante Gebäude liegt maximal im Lärmpegelbereich IV (gemäß DIN ). Wird der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen als die in der vorliegenden Untersuchung ausgewiesenen Pegel, können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden 2. 1 DIN Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen S /t

25 8 Zusammenfassung Die schalltechnische Untersuchung zur Erweiterung des Pflegezentrums St. Verena in Rielasingen-Worblingen kann wie folgt zusammengefasst werden: Geplante Bebauung o Zur Beurteilung des Straßenverkehrslärms innerhalb des Bebauungsplangebiets werden die Orientierungswerte der DIN sowie die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 2 herangezogen. Für das Plangebiet wird von der Schutzbedürftigkeit entsprechend eines allgemeinen Wohngebietes ausgegangen. o Durch den Straßenverkehr werden an dem geplanten Neubau Beurteilungspegel bis 67 db(a) tags und bis 56 db(a) nachts hervorgerufen. Die Orientierungswerte der DIN für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts werden im Plangebiet tags bis 12 db(a) und nachts bis 11 db(a) überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts werden im Plangebiet tags bis 8 db(a) und nachts bis 7 db(a) überschritten. Gegenüber den Immissionen durch den Straßenverkehr sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich. o Der Schallschutz im Plangebiet wird in Form von passiven Maßnahmen (Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen) umgesetzt. Zusätzlich sind an den Außenwohnbereichen geeignete Maßnahmen (Anordnung an der lärmabgewandten Seite, Verglasung der Balkone, Errichtung von Wintergärten etc.). erforderlich. o Zur Kennzeichnung des maßgeblichen Außenlärmpegels bei der Auslegung von Außenbauteilen der geplanten Gebäude wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN berechnet und dargestellt. Danach liegen die Baufenster im Plangebiet maximal im Lärmpegelbereich IV. 1 DIN Schallschutz im Städtebau mit Beiblatt 1, Mai Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist. 3 DIN Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli DIN Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen /t

26 Bestehende Bebauung o Es wurden die Auswirkungen der geplanten Stellplätze auf die Bestandsgebäude entlang der Burgstraße untersucht. o An den Wohngebäuden werden tags Beurteilungspegel bis 54 db(a) hervorgerufen. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete tags wird eingehalten. Von einer Nutzung der Stellplätze im Zeitraum nachts ist nicht auszugehen. o An der umliegenden Bebauung werden im ungünstigsten Fall Pegelspitzen bis 76 db(a) tags durch Türenschlagen erreicht. Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm wird erfüllt. o Eine Vorbelastung durch Schallimmissionen weiterer Betriebe konnte im Zuge einer Ortsbegehung nicht festgestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass der zulässige Immissionsrichtwert der TA Lärm ausgeschöpft werden kann. 2005/t

27 9 Anhang Rechenlaufinformation Straße Eingangsdaten Straßenverkehr Beurteilungspegel Straßenverkehr Rechenlaufinformation Gewerbe Schallquellen Gewerbe Ausbreitungsberechnung Gewerbe Anlage A1 Anlage A2 A3 Anlage A4 A5 Anlage A6 Anlage A7 A8 Anlage A9 A10 Lärmkarten Pegelverteilung Straße tags Karte 1 Pegelverteilung Straße nachts Karte 2 Pegelverteilung Stellplätze tags Karte 3 Lärmpegelbereiche im Plangebiet Karte /t

28 Bebauungsplan "Gänseweide" in Rielasingen - Worblingen Rechenlauf-Information Straßenverkehr A 1 Rechenlaufparameter Reflexionsordnung 1 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle Suchradius 5000 m Filter: db(a) Toleranz: 0,100 db Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: 200 m 50 m Nein Richtlinien: Straßen: RLS-90 streng Rechtsverkehr Emissionsberechnung nach: RLS-90 Reflexionsordnung begrenzt auf : 1 Berechnung mit Seitenbeugung: Nein Minderung Bewuchs: Benutzerdefiniert Bebauung: Benutzerdefiniert Industriegelände: Benutzerdefiniert Bewertung: DIN Verkehr (1987) Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt Geometriedaten Straße.sit :15:40 - enthält: G001 Gebäude.geo :15:40 H001 Höhen.geo :52:38 IO-01 Anbau.geo :43:30 Planung.geo :59:06 R001 Rechenmodell.geo :35:24 S001 Prognose 2030 Nullfall.geo :15:40 RDGM0001.dgm :52:40 SoundPLAN 7.4 Heine + Jud, Ingenieurbüro für Umweltakustik

29 Bebauungsplan "Gänseweide" in Rielasingen - Worblingen Emissionsberechnung Straßenverkehr A 2 Legende Straße Straßenname Abschnittsname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr p Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich p Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich Lm25 Tag db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Lm25 Nacht db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich vpkw km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vlkw km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich DStrO db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich DStg db Zuschlag für Steigung Drefl db Pegeldifferenz durch Reflexionen LmE Tag db(a) Emissionspegel in Zeitbereich LmE Nacht db(a) Emissionspegel in Zeitbereich SoundPLAN 7.4 Heine + Jud, Ingenieurbüro für Umweltakustik

30 Bebauungsplan "Gänseweide" in Rielasingen - Worblingen Emissionsberechnung Straßenverkehr A 3 Straße Abschnittsname DTV Kfz/24h p Tag % p Nacht % M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h Lm25 Tag db(a) Hegaustraße L222 östlich Zeppelinstraße ,0 10, ,7 58, ,48-4,14 0,0 0,0 0,0 65,3 54,2 Hegaustraße L222 westlich ,0 10, ,1 59, ,48-4,14 0,0 0,0 0,0 66,6 55,6 Lindenstraße ,0 3, ,6 58, ,14-5,34 0,0 0,0 0,0 63,5 53,3 Zeppelinstraße ,0 3, ,5 58, ,14-5,34 0,0 0,0 0,0 63,4 53,1 Lm25 Nacht db(a) vpkw km/h vlkw km/h Dv Tag db Dv Nacht db DStrO db DStg db Drefl db LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) SoundPLAN 7.4 Heine + Jud, Ingenieurbüro für Umweltakustik

31 7aeBeschreungStockwerk Bebauungsplan "Gänseweide" in Rielasingen - Worblingen Lärmpegelbereiche nach DIN Straßenverkehr Lüftungseinrichtungen für Schlafräume nach VDI 2719 Anlage A4 SpltibBeurteilungspegel Beurteilungspegel tags / nachts Maßgeblicher Außenlärmpegel Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109 Lüfter Lüfter für Schlafräume nach VDI 2719 Lärmpegelbereich Lärmpegelbereich nach DIN 4109 Heine + Jud - Ingenieurbüro für oundplanumweltakustiks.4

32 7 Bebauungsplan "Gänseweide" in Rielasingen - Worblingen Lärmpegelbereiche nach DIN Straßenverkehr Lüftungseinrichtungen für Schlafräume nach VDI 2719 Anlage A5 Beurteilungspegel Maßgeblicher Außenlärmpegel Lüfter Lärmpegelbereich Stockwerk tags nachts für DIN 4109 [db(a)] [db(a)] Schlafräume IO-01 WA OW T / N: 55 / 45 db(a) EG 52,8 42, II 1.OG 53,6 43, II 2.OG 54,8 44, II IO-02 WA OW T / N: 55 / 45 db(a) EG 53,9 43, II 1.OG 54,9 44, II 2.OG 56,4 45, II IO-03 WA OW T / N: 55 / 45 db(a) EG 62,7 52,0 66 ja IV 1.OG 64,0 53,2 67 ja IV 2.OG 64,9 54,1 68 ja IV IO-04 WA OW T / N: 55 / 45 db(a) EG 63,8 52,9 67 ja IV 1.OG 65,2 54,2 69 ja IV 2.OG 66,1 55,2 70 ja IV IO-05 WA OW T / N: 55 / 45 db(a) EG 62,2 51,3 66 ja IV 1.OG 63,5 52,5 67 ja IV 2.OG 64,6 53,6 68 ja IV IO-06 WA OW T / N: 55 / 45 db(a) EG 58,4 47, III 1.OG 59,8 48, III 2.OG 61,4 50,4 65 ja III Heine + Jud - Ingenieurbüro für oundplanumweltakustiks.4

33 Bebauungsplan "Gänseweide" in Rielasingen-Worblingen - Rechenlaufinformation - Anlage A6 Rechenlaufparameter Reflexionsordnung 3 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle Suchradius 5000 m Filter: db(a) Toleranz: 0,100 db Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: 200 m 50 m Nein Richtlinien: Parkplätze: ISO : 1996 Emissionsberechnung nach: Parkplatzlärmstudie 2007 Luftabsorption: ISO 9613 regular ground effect (chapter 7.3.1), for sources without a spectrum automatically alternative ground effect Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/mehrfach 20,0 db /25,0 db Berechnung mit Seitenbeugung: Ja Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthält Umgebung: Luftdruck 1013,3 mbar relative Feuchte 70,0 % Temperatur 10,0 C Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0; C0(22-6h)[dB]=0,0; Cmet für Lmax Gewerbe Berechnungen ignorieren: Nein Beugungsparameter: C2=20,0 Zerlegungsparameter: Faktor Abst./Durchmesser 8 Minimale Distanz [m] 1 m Max. Differenz Bodend.+Beugung 1,0 db Max. Iterationszahl 4 Minderung Bewuchs: ISO Bebauung: ISO Industriegelände: ISO Bewertung: Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt TA-Lärm - Sonntag Geometriedaten Gewerbelärm.sit :43:42 - enthält: G001 Gebäude.geo :43:42 H001 Höhen.geo :52:38 I001 Immissionsorte.geo :43:42 Parkplätze.geo :24:28 Planung.geo :59:06 R001 Rechenmodell.geo :35:24 RDGM0001.dgm :52:40 Heine + Jud - Ing.büro für Umweltakustik SoundPLAN 7.4

34 Bebauungsplan "Gänseweide" in Rielasingen-Worblingen - Schallquellen - Anlage A7 Legende Name Name der Schallquelle Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) Lw db(a) Schallleistungspegel pro Anlage L'w db(a) Schallleistungspegel pro m, m² 63Hz db(a) Schallleistungspegel dieser Frequenz 125Hz db(a) Schallleistungspegel dieser Frequenz 250Hz db(a) Schallleistungspegel dieser Frequenz 500Hz db(a) Schallleistungspegel dieser Frequenz 1kHz db(a) Schallleistungspegel dieser Frequenz 2kHz db(a) Schallleistungspegel dieser Frequenz 4kHz db(a) Schallleistungspegel dieser Frequenz 8kHz db(a) Schallleistungspegel dieser Frequenz SoundPLAN 7.4 Heine + Jud, Ingenieurbüro für Umweltakustik

35 Bebauungsplan "Gänseweide" in Rielasingen-Worblingen - Schallquellen - Anlage A8 Name Quelltyp l oder S Lw L'w 63Hz 125Hz 250Hz 500Hz 1kHz 2kHz 4kHz 8kHz P3 Parkplatz ,5 48,2 59,9 71,5 64,0 68,5 68,6 69,0 66,3 60,1 P1 Parkplatz ,6 55,8 66,0 77,6 70,1 74,6 74,7 75,1 72,4 66,2 P2 Parkplatz ,0 54,1 60,3 71,9 64,4 68,9 69,0 69,4 66,7 60,5 SoundPLAN 7.4 Heine + Jud, Ingenieurbüro für Umweltakustik

36 Bebauungsplan "Gänsweide" in Rielasingen-Worblingen - Ausbreitungsberechnung - Anlage A9 Legende Schallquelle Name der Schallquelle Lw db(a) Schallleistungspegel pro Anlage L'w db(a) Schallleistungspegel pro m, m² l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) S m Mittlere Entfernung Schallquelle - Immissionsort KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit KT db Zuschlag für Tonhaltigkeit Ko db Zuschlag für gerichtete Abstrahlung Adiv db Mittlere Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agr db Mittlere Dämpfung aufgrund Bodeneffekt Abar db Mittlere Dämpfung aufgrund Abschirmung Aatm db Mittlere Dämpfung aufgrund Luftabsorption dlrefl db Pegelerhöhung durch Reflexionen Ls db(a) Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort Ls=Lw+Ko+ADI+Adiv+Agr+Abar+Aatm+Afol_site_house+Awind+dLrefl dlw(lrt) db Korrektur Betriebszeiten ZR(LrT) db Ruhezeitenzuschlag (Anteil) LrT db(a) Beurteilungspegel Tag Heine + Jud - Ing.büro für Umweltakustik SoundPLAN 7.4

37 Bebauungsplan "Gänsweide" in Rielasingen-Worblingen - Ausbreitungsberechnung - Anlage A10 Schallquelle Lw L'w l oder S S KI KT Ko Adiv Agr Abar Aatm dlrefl Ls dlw(lrt) ZR(LrT) LrT db(a) db(a) m,m² m db db db db db db db db db(a) db db db(a) Immissionsort IO-07 Burgstraße 1 SO EG RW,T 55 db(a) LrT 53,2 db(a) LT,max 75,3 db(a) P1 82,6 55, ,2 0,8 0,0-0,1 0,0 49,2 0,0 3,6 52,8 P2 77,0 54, ,4 0,5 0,0-0,2 0,4 38,3 0,0 3,6 41,9 P3 76,5 48, ,8-0,1-0,2-0,6 0,8 28,7 0,0 3,6 32,3 Immissionsort IO-07 Burgstraße 1 SO 1.OG RW,T 55 db(a) LrT 52,2 db(a) LT,max 72,1 db(a) P1 82,6 55, ,1 0,8 0,0-0,1 0,0 48,1 0,0 3,6 51,8 P2 77,0 54, ,5 0,4 0,0-0,2 0,4 38,0 0,0 3,6 41,7 P3 76,5 48, ,9-0,2-0,2-0,6 0,8 28,5 0,0 3,6 32,1 Immissionsort IO-08 Burgstraße 3 SO EG RW,T 55 db(a) LrT 50,0 db(a) LT,max 68,6 db(a) P1 82,6 55, ,8 0,3 0,0-0,3 1,0 41,8 0,0 3,6 45,4 P2 77,0 54, ,7 0,8 0,0-0,1 0,0 44,0 0,0 3,6 47,6 P3 76,5 48, ,5 0,3 0,0-0,3 1,5 35,6 0,0 3,6 39,2 Immissionsort IO-08 Burgstraße 3 SO 1.OG RW,T 55 db(a) LrT 49,7 db(a) LT,max 67,6 db(a) P1 82,6 55, ,8 0,2 0,0-0,3 1,0 41,6 0,0 3,6 45,2 P2 77,0 54, ,1 0,7 0,0-0,1 0,0 43,5 0,0 3,6 47,1 P3 76,5 48, ,6 0,2 0,0-0,3 1,6 35,4 0,0 3,6 39,0 Immissionsort IO-09 Burgstraße 5 SW EG RW,T 55 db(a) LrT 40,7 db(a) LT,max 60,7 db(a) P1 82,6 55, ,1-0,1-1,6-0,7 0,4 30,5 0,0 3,6 34,1 P2 77,0 54, ,1 0,0-0,6-0,5 0,8 29,6 0,0 3,6 33,2 P3 76,5 48, ,0 0,3-0,7-0,3 1,1 34,9 0,0 3,6 38,6 Immissionsort IO-09 Burgstraße 5 SW 1.OG RW,T 55 db(a) LrT 40,6 db(a) LT,max 60,5 db(a) P1 82,6 55, ,1-0,4-1,6-0,7 0,4 30,2 0,0 3,6 33,8 P2 77,0 54, ,1-0,2-0,6-0,5 0,8 29,4 0,0 3,6 33,0 P3 76,5 48, ,1 0,2-0,7-0,3 1,1 34,8 0,0 3,6 38,4 Heine + Jud - Ing.büro für Umweltakustik SoundPLAN 7.4

38 Bebauungsplan "Gänseweide", 4. Änderung in Rielasingen-Worblingen Karte 1 - Straße Pegelverteilung durch den Straßenverkehr Zeitbereich tags (6-22 Uhr) Rechenhöhe 8 m über Gelände Stand IO-02 IO-01 Legende Grenze B-Plan Gebäude Planung Immissionsort Emission Straße Signalanlage Maßstab 1: Wand (Bestand) m IO-03 IO-04 IO-05 IO-06 Pegelwerte tags in db(a) <= < <= < <= < <= < <= 50 OW 50 < <= WA 55 < <= < <= < <= < Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. Ingenieurbüro für Umweltakustik

39 Bebauungsplan "Gänseweide", 4. Änderung in Rielasingen-Worblingen Karte 2 - Straße Pegelverteilung durch den Straßenverkehr Zeitbereich nachts (22-6 Uhr) Rechenhöhe 8 m über Gelände Stand IO-02 IO-01 Legende Grenze B-Plan Gebäude Planung Immissionsort Emission Straße Signalanlage Maßstab 1: Wand (Bestand) m IO-03 IO-04 IO-05 IO-06 Pegelwerte nachts in db(a) <= < <= < <= < <= < <= 40 OW 40 < <= WA 45 < <= < <= < <= < Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. Ingenieurbüro für Umweltakustik

40 IO-09 Burgstraße 5 Bebauungsplan "Gänseweide", 4. Änderung in Rielasingen-Worblingen Karte 3 - Gewerbe tags Pegelverteilung tags (6-22 Uhr) Rechenhöhe 2 m ü. Gel. (EG) Stand IO-08 Burgstraße 3 P3 Legende Gebäude Planung Immissionsort Parkplatz IO-07 Burgstraße 1 P2 P1 Maßstab 1: m Pegelwerte tags in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= 55 WA 55 < <= < <= < <= < Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. Ingenieurbüro für Umweltakustik

41 Bebauungsplan "Gänseweide", 4. Änderung in Rielasingen-Worblingen Lärmpegelbereiche DIN Karte 4 Rechenhöhe 8 m ü. Gel. (ca. 2.OG) Stand Legende Gebäude (Bestand) Planung Emission Straße Maßstab 1: m Lärmpegelbereich I <= II < <= III< <= IV< <= V< <= VI< <= VII < Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Berechnungsarten, Reflexionen, etc. Maßgeblich sind die Angaben in den Tabellen im Anhang (Anlage A4 und A5) Ingenieurbüro für Umweltakustik

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