Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Hermann-Albrecht-Klinik in Radolfzell
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- Marielies Solberg
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1 Bebauungsplan Hermann-Albrecht-Klinik in Radolfzell I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 2250/t1-21. September 2018 Auftraggeber: Medizinische Reha-Einrichtungen Mettnau Stadt Radolfzell Strandbadstraße Radolfzell Bearbeitung: M.Eng. Dipl.-Geogr. Karsten Mühmer B Ü R O S T U T T G A R T Schloßstraße Stuttgart Tel: 0711 / Fax: 0711 / Messstelle nach 29 BImSchG für Geräusche B Ü R O F R E I B U R G Engelbergerstraße Freiburg i. Br. Tel: 0761 / Fax: 0761 / B Ü R O D O R T M U N D Ruhrallee Dortmund Tel: 0231 / Fax: 0231 / info@heine-jud.de THOMAS HEINE Dipl.-Ing.(FH) von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Standorte und Prüfverfahren. AXEL JUD Dipl.-Geograph von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionen und Schallschutz im Städtebau
2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Unterlagen Projektbezogene Unterlagen Gesetze, Normen und Regelwerke Beurteilungsgrundlagen Anforderungen der DIN Immissionsrichtwerte der TA Lärm Verkehrsgeräusche Grenzwerte der 16. BImSchV Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit Beschreibung der örtlichen Situation Einwirkende Immissionen Ausgehende Emissionen Bildung der Beurteilungspegel Tennisanlage & Strandbad Parkierung Klinik und Strandcafe Straßenverkehr Ausbreitungsberechnung Ergebnisse und Beurteilung Tennisanlage & Strandbad Parkierung Klinikum und Strandcafe Straßenverkehr Empfehlungen für die weitere Planung & die Abwägung Zusammenfassung Anhang /t1-21. September 2018
3 Die Untersuchung enthält 39 Seiten und 11 Anlagen. Stuttgart, den 21. September 2018 Fachlich Verantwortlicher Dipl.-Geogr. Axel Jud Projektbearbeiter/in M.Eng. Dipl.-Geogr. Karsten Mühmer 2250/t1-21. September 2018
4 1 Aufgabenstellung Es ist der Neu- und Umbau der Herrmann-Albrecht-Klinik auf dem Kurgelände Mettnau in Radolfzell geplant. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes sind sowohl die Schallimmissionen, die vom angrenzenden Strandbad, der Tennisanlage sowie vom Straßenverkehr auf das Plangebiet einwirken, als auch die Emissionen, welche vom Plangebiet selbst ausgehen (Parkplätze Klinik und Strandcafe) bzw. auf dieses einwirken, zu berücksichtigen. Es liegt derzeit noch kein detailliertes Planungskonzept vor. Daher werden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung mögliche Lärm-Konflikte aufgezeigt und Hinweise bzw. Empfehlungen für eine mögliche Überplanung des Kurgeländes gegeben. Im Einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte: o Erarbeiten eines Rechenmodells anhand von Literaturangaben und Bestimmung der Abstrahlung aller relevanten Schallquellen, o Ermittlung der Beurteilungspegel an der angrenzenden Bebauung, o ggf. Konzeption von Minderungsmaßnahmen bei Überschreitung der zulässigen Orientierungs-/Richtwerte, o Darstellung der Situation in Form von Lärmkarten, o Textfassung und Beschreibung der Ergebnisse. 2250/t1-21. September
5 2 Unterlagen 2.1 Projektbezogene Unterlagen Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung dieses Berichts herangezogen: o Vorabzug Entwurf Bebauungsplan Hermann-Albrecht-Klinik der Stadt Radolfzell am Bodensee, Maßstab 1:500, Stand o Übersicht mögliche Stellplätze - Vorabzug Entwurf Bebauungsplan Hermann-Albrecht-Klinik der Stadt Radolfzell am Bodensee, ohne Maßstab, Stand o Grobübersicht Stellplatznachweis bei reduziertem Geltungsbereich B-Plan, Grosse Kreisstadt Radolfzell am Bodensee Mettnau Bebauungsplan Hermann-Albecht-klinik, Stand o Restaurant Strandcafe Grundriss EG, Marzodko & Kaiser Radolfzell, o Verkehrskonzept Mettnau Radolfzell (5. Vorabzug), R+T Ingenieure für Verkehrsplanung Darmstadt, o Angaben zum Betrieb des Strandbades, Derya Yildirim, per mail am o TC Radolfzell Belegungsplan 2017, Stadt Radolfzell (Herr Duffner), per mail vom /t1-21. September
6 2.2 Gesetze, Normen und Regelwerke o Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BlmSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588) zuletzt geändert durch Art. 1 der zweiten Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I Nr. 33, S. 1468). o Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom StB 11/ /25 Va 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS- 90. o Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage. o Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (2017): LAI- Hinweise zur Auslegung der TA Lärm (Fragen und Antworten zur TA Lärm) in der Fassung des Beschlusses zur TOP 9.4 der 133. LAI-Sitzung am 22. und 23. März o DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung o DIN Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung o DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO : 1996) o Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) (2015): Freizeitlärm-Richtlinie. o Ministerium für Umwelt, Landschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2017): 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetztes: Sportanlagenlärmschutzverordnung, hier: Überarbeitete Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. 5 Abs BImSchV (AZ: V ). Düsseldorf. o Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT B5), in Kraft getreten am 9. Juni o Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist. o VDI 2714 Schallausbreitung im Freien /t1-21. September
7 o VDI Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen /t1-21. September
8 3 Beurteilungsgrundlagen Zur Beurteilung der Situation werden folgende Regelwerke angewendet: o Die DIN ,2 wird in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens angewendet, die darin genannten Orientierungswerte gelten für alle Lärmarten. Für Kurgebiete/ Pflegeanstalten/ Krankenhäuser beinhaltet die DIN allerdings keine Orientierungswerte. o Für gewerbliche Anlagen (hier: Parkierung Klinik und Strandcafe) mit allen dazugehörenden Schallimmissionen ist die TA Lärm heranzuziehen. Die TA Lärm 3 gilt für Anlagen im Sinne des BImSchG. Bei beiden Regelwerken stimmen die Richt- bzw. Orientierungswerte weitestgehend überein. Abweichungen gibt es im Beurteilungsverfahren, so kennt die DIN z.b. keine Ruhezeiten. Eine Betrachtung nach der TA Lärm führt im vorliegenden Fall zu einer strengeren Beurteilung. o Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden [ ]. 4 Im Sinne eines worst-case-ansatzes, da die 18. BImSchV im Vergleich zur Freizeitlärmrichtlinie 5 die strengere Beurteilungsgrundlage darstellt, wird sowohl die Tennisanlage, als auch das Strandbad als Sportanlage im Sinne der 18. BImSchV betrachtet. Die 18. BImSchV sowie die TA Lärm sind im Bebauungsplanverfahren zwar nicht bindend, es sollte jedoch im Rahmen der Abwägung geprüft werden, ob deren Anforderungen eingehalten werden können. o Da keine Orientierungswerte der DIN für Kurgebiete bzw. Krankenhäuser vorliegen, wird der Straßenverkehr in Anlehnung an die TA Lärm sowie die 18. BImSchV anhand deren Immissionsrichtwerte dargestellt bzw. beurteilt. Darüber hinaus werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV herangezogen. 1 DIN Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT B5), in Kraft getreten am 9. Juni Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BlmSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588) zuletzt geändert durch Art. 1 der zweiten Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I Nr. 33, S. 1468). 5 Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) (2015): Freizeitlärm-Richtlinie. 2250/t1-21. September
9 3.1 Anforderungen der DIN Tabelle 1 Orientierungswerte der DIN Gebietsnutzung Orientierungswert in tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Kern-/Gewerbegebiet (MK/ GE) / 50 Dorf-/Mischgebiete (MD/ MI) / 45 Besondere Wohngebiete (WB) / 40 Allgemeine Wohngebiete (WA) / 40 Reine Wohngebiete (WR) / 35 Der jeweils niedrigere Nachtwert gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. Nach der DIN sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm, etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. 1 DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai DIN Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli /t1-21. September
10 3.2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Zur Beurteilung der Schallimmissionen werden die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 1 herangezogen. Folgende Immissionsrichtwerte sollen während des regulären Betriebes nicht überschritten werden: Tabelle 2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm, außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in tags (6-22 Uhr) lauteste Nachtstunde a) Industriegebiete b) Gewerbegebiete c) Urbane Gebiete d) Kern-, Misch-, Dorfgebiete e) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete f) Reine Wohngebiete g) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert um mehr als 30 und den Nachtrichtwert um mehr als 20 überschreiten. Innerhalb von Ruhezeiten (werktags 6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr, sonntags 6 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr) ist für die Gebietskategorien e) bis g) ein Zuschlag von 6 zum Mittelungspegel in der entsprechenden Teilzeit anzusetzen. Für die Nachtzeit ist die lauteste Stunde zwischen 22 und 6 Uhr maßgeblich. Die Richtwerte gelten für alle Anlagen/Gewerbebetriebe gemeinsam, d.h. die Vorbelastung durch die ansässigen Betriebe muss berücksichtigt werden. Nach Nr der TA Lärm gilt als Irrelevanz-Kriterium für die Vorbelastung eine Unterschreitung des Immissionsrichtwerts um 6 durch den Beurteilungspegel der Anlage. 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT B5), in Kraft getreten am 9. Juni /t1-21. September
11 3.3 Verkehrsgeräusche Grenzwerte der 16. BImSchV Der Zu- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen wird gemäß der TA Lärm 1 ebenfalls erfasst. Lärmschutzmaßnahmen organisatorischer Art sind hiernach für Kur-, Wohn- und Mischgebiete vorzusehen, wenn: o der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um 3 erhöht wird, o keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und o die Grenzwerte der 16. BImSchV 2 erstmals oder weitergehend überschritten sind. Die Bedingungen gelten kumulativ, das heißt, nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, sind organisatorische Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen. 3 Tabelle 3 - Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Gebietsnutzung Immissionsgrenzwert in tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime Wohngebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT B5), in Kraft getreten am 9. Juni Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist. 3 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (2017): LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm (Fragen und Antworten zur TA Lärm) in der Fassung des Beschlusses zur TOP 9.4 der 133. LAI-Sitzung am 22. und 23. März /t1-21. September
12 3.4 Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden [ ]. 1 Im Regelbetrieb der Anlage sind folgende Immissionsrichtwerte einzuhalten: Tabelle 4 Immissionsrichtwerte nach der 18. BImSchV, Auszug Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in tags außerhalb Ruhezeiten tags innerhalb Ruhezeiten * lauteste Nachtstunde Gewerbegebiete / Urbane Gebiete / Kern-, Misch-, Dorfgebiete / Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete / Reine Wohngebiete / Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten * innerhalb der Ruhezeiten am Morgen / im Übrigen Der Beurteilungszeitraum tags umfasst an Werktagen den Zeitbereich zwischen 6 00 und Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 7 00 und Uhr. Der Beurteilungszeitraum nachts gilt an Werktagen von bis 6 00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von bis 7 00 Uhr. Zu beurteilen ist die lauteste Nachtstunde. Als Ruhezeiten gelten folgende Zeiträume: Werktags bis Uhr bis Uhr Sonn- und Feiertags bis Uhr bis Uhr bis Uhr Die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen zwischen und Uhr ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage 4 Stunden oder mehr beträgt. 1 Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BlmSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588) zuletzt geändert durch Art. 1 der zweiten Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I Nr. 33, S. 1468). 2250/t1-21. September
13 Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert um mehr als 30 und den Nachtrichtwert um mehr als 20 überschreiten. Bei Altanlagen, die schon vor Inkrafttreten dieser Verordnung baurechtlich genehmigt oder errichtet waren und danach nicht wesentlich geändert werden, können die zuständigen Behörden nach 18. BImSchV 5 (4) von der Festlegung von Betriebszeiten absehen, wenn die zulässigen Immissionsrichtwerte um weniger als 5 überschritten werden. 2250/t1-21. September
14 3.5 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Der Entwurf zum Bebauungsplan Hermann-Albrecht-Klinik sieht für das Areal ein Sondergebiet (SO) für Kureinrichtungen vor. Entsprechend wird für das Klinikum vom Schutzcharakter für Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten ausgegangen. Abbildung 1 Entwurf Bebauungsplan 1 1 Vorabzug Entwurf Bebauungsplan Hermann-Albrecht-Klinik der Stadt Radolfzell am Bodensee, Maßstab 1:500, Stand /t1-21. September
15 4 Beschreibung der örtlichen Situation Nachstehend wird die örtliche Situation hinsichtlich einwirkender Immissionen (Tennisanlage, Strandbad, Straßenverkehr) und der ausgehenden Emissionen (Parkierung Klinik und Strandcafe) beschrieben. 4.1 Einwirkende Immissionen Tennisanlage TC Radolfzell Zur Berücksichtigung der Emissionen der Tennisanlage werden folgende Lärmquellen berücksichtigt: o Spielbetrieb auf den sieben Tennisplätzen o Kommunikation Zuschauer (Tribünenbereich) o Kommunikation auf der Außenterrasse der Gaststätte o Parkverkehr Abbildung 2 Quellen Tennisanlage 2250/t1-21. September
16 Strandbad Zur Berücksichtigung der Emissionen des Strandbades werden folgende Lärmquellen berücksichtigt: o Kommunikation Liegewiese, Nichtschwimmerbereich, Schwimmerbereich, Sport-, Spiel- und Gastronomiebereich o Parkverkehr Abbildung 3 Quellen Tennisanlage 2250/t1-21. September
17 Straßenverkehr Zur Berücksichtigung des Straßenverkehrslärms durch die Strandbadstraße wird die ermittelte Prognose-Verkehrsmenge (Kfz/24h) aus dem Verkehrskonzept Mettnau 1 für den Spitzenbadetag in der Hauptbadesaison herangezogen. Dieser wird bis zum Parkplatz des Strandbades angesetzt. Im Bereich der Zufahrten zu den Stellplätzen der Tennisanlage, der Kur-Klinik und des Strandcafes werden die aus der Parkplatzfrequentierung ermittelten Verkehrsmengen angesetzt (vgl. Kap. 4.2). Hierbei handelt es sich um eine grobe Abschätzung des anlagenbezogenen Verkehrs zur Ermittlung der Lärmkonfliktpunkte. Eine detaillierte Verkehrsprognose des anlagenbezogenen Verkehrs liegt derzeit nicht vor und kann auch erst erfolgen, wenn das konkrete Nutzungskonzept feststeht. Abbildung 4 Quellen Straße Strandbadstraße Zu-/Abfahrten: Tennisanlage Klinik Strandcafe 1 Verkehrskonzept Mettnau Radolfzell (5. Vorabzug), R+T Ingenieure für Verkehrsplanung Darmstadt, /t1-21. September
18 4.2 Ausgehende Emissionen Stellplätze Kur-Klinik und Strandcafe Im nördlichen Bereich des Plangebietes sind die Stellplätze für die Kur-Klinikund Kurgäste sowie die Mitarbeiter vorgesehen. Hier sind insgesamt vier Parkplatzbereiche (A1 (89), A2 (10), B (35), C (21)) mit insgesamt ca. 155 Stellplätze geplant. Im Bereich nördlich des Strandcafes sind weitere 31 Stellplätze dem Cafe zugeordnet. Folgende Tätigkeiten und Angaben sind für die schalltechnische Untersuchung von Bedeutung: o Pkw-Verkehr auf den nördlichen Parkplätzen mit 155 Stellplätzen (Ansatz Hotel gemäß Bayerischer Parkplatzlärmstudie 1 mit 0,07 Bewegungen pro Bett und Stunde tags und 0,06 Bewegungen pro Bett in der lautesten Nachtstunde/ hier: insgesamt 223 Betten prozentual auf Stellplätze verteilt) o Pkw-Verkehr auf dem Parkplatz Strandcafe mit 31 Stellplätzen (Ansatz Ausflugsgaststätte gemäß Bayerischer Parkplatzlärmstudie mit 0,10 Bewegungen pro m²-nettgastraumfläche und Stunde tags und 0,09 Bewegungen pro m²-nettgastraumfläche in der lautesten Nachtstunde/ hier: 190 m²-nettgastraumfläche) Abbildung 5 Planung mit Quellen ausgehende Emissionen 1 Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage. 2250/t1-21. September
19 5 Bildung der Beurteilungspegel 5.1 Tennisanlage & Strandbad Verfahren Sportanlagenlärmschutzverordnung Die Beurteilungspegel wurden nach dem in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 1 beschriebenen Verfahren ermittelt. Zur Bestimmung der künftigen Situation wird ein Rechenmodell auf der Grundlage von Literaturangaben erarbeitet. Die Immissionspegel der einzelnen Geräusche werden unter Berücksichtigung der Einwirkdauer sowie besonderer Geräuschmerkmale (Ton- und Impulshaltigkeit) zum Beurteilungspegel zusammengefasst. Die Beurteilungspegel werden nach dem Verfahren der 18. BImSchV nach folgender Gleichung bestimmt: L r = 10 lg 1 T r T i Mit: Tr Ti LAm,i KT,i KI,i i 10 0,1 L Am,i + K I,i + K T,i Beurteilungszeitraum; werktags außerhalb der Ruhezeiten 12 Stunden und innerhalb der Ruhezeiten jeweils 2 Stunden; an Sonn- und Feiertagen tags außerhalb der Ruhezeiten 9 Stunden und innerhalb der Ruhezeiten jeweils 2 Stunden Teilzeit i Mittelungspegel während der Teilzeit i Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit Zuschlag für Impulshaltigkeit 1 Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BlmSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588) zuletzt geändert durch Art. 1 der zweiten Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I Nr. 33, S. 1468). 2250/t1-21. September
20 5.1.2 Emissionen Schallquellen Tennisanlage & Strandbad Parkplätze Für den Parkplatz auf dem Gelände des Tennisclubs wurden 10 Stellplätze sowie für den Parkplatz an der Strandbadstraße wurden insgesamt 230 Stellplätze 1,2 berücksichtigt. Die Emissionspegel wurden nach dem Verfahren der RLS-90 3 wie folgt berechnet: L * m,e = lg (N n) + Dp /m² Mit: N n Dp Anzahl der Fahrbewegungen je Stellplatz und Stunde, hier: 0,5 tags und 1,0 4 nachts Anzahl der Stellplätze auf der Parkplatzfläche, hier: 10 (Tennisanlage) und 230 (Strandbad) Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen, hier: 0 db für Pkw-Parkplätze Der Emissionspegel betragen für die Parkplätze Tennisanlage bzw. Strandbad tags 44,0 bzw. 57,6 und nachts 47,0 bzw. 60,6. (Schallquellen im Rechenmodell: 01d Parkplatz Tennis, 02e Parkplatz Strandbad) Strandbad Auf Basis von Angaben des Betreibers 5 zu den Öffnungszeiten und den Besucherzahlen sowie unter Hinzunahme von Literaturangaben (bspw. die VDI 3770) wurden für die Berechnungen folgende Ansätze ermittelt. Im Sinne eines worst-case-ansatzes wird der Untersuchung ein mittlerer Spitzentag an einem Sonntag zu Grunde gelegt. Dabei wird von Besucher ausgegangen (hierbei wird von 150 Personen je Stunde (8 00 bis sowie Angaben zur Parkierungssituation wurden dem Verkehrskonzept Mettnau, R+T Verkehrsplanung, Stand Juli 2017 entnommen. 2 beinhaltet auch Stellplätze für die Tennisanlage 3 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom StB 11/ /25 Va 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS ausgehend von der vollständigen Entleerung eines komplett belegten Parkplatzes in der lautesten Nachtstunde 5 Frau Yildirim per mail am /t1-21. September
21 bis Uhr) sowie in der Zeit von Uhr von 300 Personen je Stunde ausgegangen). Die Öffnungszeiten des Standbades betragen 8 00 bis Uhr. Maßgeblich für die Emissionen des Strandbades sind die Kommunikationsgeräusche in den verschiedenen Freibereichen (vgl. Tab 6). Tabelle 5 Emissionsansätze 1 der Schwimmbereiche und Liegewiese Bereich (m) L WAeq, Person Anzahl Personen Gesamt zw Uhr 2 Korrektur Personen Emissionshöhe Gesamtschallleistungspegel L WA, Bereich Schwimmer 0, ,0 99,0 Nichtschwimmer *) 0, ,0 109,0 Sport-, Spiel-, Gastronomie 1, ,0 102,0 Liegewiese 0, ,3 102,3 *) Wie Spaßbecken gemäß VDI 3770 (Schallquelle im Rechenmodell: 02a Liegewiese, 02b Nichtschwimmerbereich, 02c Schwimmerbereich, 02d Sport, Spiel und Gastro) Tennisanlage Zur Berücksichtigung der Emissionen der Tennisanlage des TC Radolfzell wurden neben den oben beschriebenen Pkw-Stellplätzen insgesamt sieben Spielfelder, eine Zuschauertribüne sowie die Kommunikation auf der Terrasse des Vereinsheimes berücksichtigt. Es wird von einem Dauerbetrieb aller Plätze im Zeitraum von 9 00 bis Uhr ausgegangen. Spielgeräusche Im überschlägigen Verfahren der VDI wird jedem Spielfeld für die Dauer seiner Bespielung ein Schallleistungspegel von 93 db mit einer Quellhöhe von 2 m zugeordnet. 1 VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen: Sport- und Freizeitanlagen, September Der Zuschlag für die Impulshaltigkeit LI entfällt nach der 18. BImSchV. Sofern die menschlichen Stimmen nicht technisch verstärkt sind, ist gemäß 18. BImSchV kein Zuschlag LI anzuwenden. 2 Gesamt: Personen 3 VDI Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen. September /t1-21. September
22 (Schallquellen im Rechenmodell: 01c Tennisplatz 1 7) Terrasse des Vereinsheimes Die Öffnungszeiten der Gaststätte liegen zwischen und Uhr. Zur Berücksichtigung der Emissionen der Terrasse ist v.a. die Kommunikation der Gäste relevant. Diese wurde nach dem Verfahren der VDI ermittelt. In dem Rechenansatz wird davon ausgegangen, dass innerhalb der genannten Nutzungszeiten alle Sitzplätze (hier: 20) durchgehend belegt sind. Die resultierenden Kommunikationsgeräusche der Gäste werden folgendermaßen berücksichtigt: LWA,a = LWA + 10 lg n + LI Mit: LWA,a anlagenbezogener Schalleistungspegel LWA n Schalleistungspegel pro Person, hier 70 für Sprechen gehoben Anzahl der Personen, hier 20, davon jeweils 50 % sprechend LI Zuschlag für Impulshaltigkeit LI = 9,5 4,5 lg n 2 (Schallquelle im Rechenmodell: 01b Kommunikation Terrasse) Kommunikationsgeräusche Zuschauertribüne Die Schallabstrahlung durch Kommunikationsgeräusche wurde nach dem Verfahren der VDI berechnet. Es wurde von Rufen normal sowie "Klatschen normal" und einem daraus resultierenden Grund-Schallleistungspegel von 89,5 ausgegangen. Es wurde von einer maximalen Auslastung von 50 Zuschauern mit einer Einwirkzeit von 15 min je Stunde ausgegangen. Es ergibt sich folgender Schallleistungspegel: LWA = 89, lg (n) + LI Mit: n Anzahl der sprechenden/ klatschenden Personen (hier: 50, davon 50 %) 1 VDI Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, September Der Zuschlag für die Impulshaltigkeit LI entfällt nach der 18. BImSchV. Sofern die menschlichen Stimmen nicht technisch verstärkt sind, ist gemäß 18. BImSchV kein Zuschlag LI anzuwenden. 3 VDI Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen. September /t1-21. September
23 LI Zuschlag für die Impulshaltigkeit, LI = 9,5 4,5 lg (n) 2 Die Zuschauergeräusche wurden entsprechend der Spielzeiten von 9 00 bis Uhr berücksichtigt. Der anlagenbezogene Schallleistungspegel beträgt 103,5. (Schallquelle im Rechenmodell: 01a Kommunikation Zuschauer Tennis) 2250/t1-21. September
24 5.2 Parkierung Klinik und Strandcafe Verfahren TA Lärm Die Beurteilungspegel wurden nach dem in der TA Lärm 1 beschriebenen Verfahren detaillierte Prognose ermittelt. Zur Bestimmung der künftigen Situation wurde ein Rechenmodell auf der Basis von Literaturangaben sowie Angaben zur Auslastung seitens des Auftraggebers erarbeitet. Entsprechend den einschlägigen Regelwerken und Verordnungen werden nur die Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände betrachtet und den Richtwerten gegenübergestellt. Sobald sich ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum befindet, unterliegt es einer gesonderten Betrachtung und Beurteilung. Die Immissionspegel der einzelnen Geräusche werden unter Berücksichtigung der Einwirkdauer sowie besonderer Geräuschmerkmale (Ton- und Impulshaltigkeit) zum Beurteilungspegel zusammengefasst. Die Beurteilungspegel werden nach dem Verfahren der TA Lärm nach folgender Gleichung bestimmt: N L r = 10 lg 1 T T j 10 0,1L Aeq,j - C met + K T,j + K I,j + K R,j r j=1 Mit: Tr Tj N LAeq,j Cmet KT,j KI,j KR,j Beurteilungszeitraum, 16 Stunden tags und 1 Stunde nachts Teilzeit j Zahl der gewählten Teilzeiten Mittelungspegel während der Teilzeit j meteorologische Korrektur Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit Zuschlag für Impulshaltigkeit Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT B5), in Kraft getreten am 9. Juni /t1-21. September
25 5.2.2 Emissionen Schallquellen - Parkierung Klinik und Strandcafe Parkplatz Die Schallleistung auf den Stellplätzen der Hermann-Albrecht-Klinik sowie des Strandcafes wird nach dem Normalfall (sog. zusammengefasstes Verfahren) der Parkplatzlärmstudie 1 wie folgt bestimmt: LW = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg (B N) - 10 lg (S / 1 m 2 ) /m 2 Mit: LW LW0 flächenbezogener Schallleistungspegel des Parkplatzes Ausgangsschallpegel, eine Bewegung je Stellplatz und Stunde LW0 = 63 KPA Zuschlag für die Parkplatzart, vgl. Tab. 7 KI Zuschlag für die Impulshaltigkeit, vgl. Tab. 7 KD Zuschlag für Durchfahrverkehr, vgl. Tab. 7 KStrO Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche, vgl. Tab. 7 B Anzahl der Stellplätze, vgl. Tab. 7 N Bewegungshäufigkeit, vgl. Tab. 7 S Gesamtfläche Tabelle 6 Kennwerte Parkplätze Parkplatz (Quelle im Rechenmodell) KPA KI KD KStrO B 2 N 1 LWA 4 # Tag Nacht 3 01a Parkplatz A1 0 4,0 4, ,07 0,06 92,5 01b Parkplatz A2 0 4, ,07 0,06 78,5 02 Parkplatz B 0 4,0 2, ,07 0,06 86,8 03 Parkplatz C 0 4,0 2, ,07 0,06 84,2 04 Parkplatz Strandcafe 3,0 4,0 4, ,10 0,09 96,8 1 Bewegungen je Stunde und Bett, 2 Anzahl Betten (wurde anteilig aus der Gesamtbettenzahl (hier: 396) gebildet und prozentual den Stellplätzen (hier: 275) zugeordnet), 3 lauteste Nachtstunde, 4 bezieht sich auf den gesamten Parkplatz bei einer Bewegung je Einheit und Stunde, 5 m² - Nettogastraumfläche 1 Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage. 2250/t1-21. September
26 Zu- und Abfahrverkehr Parkplätze Für die Zu- und Abfahrt der Pkw von und zu den Stellplätzen der Hermann- Albrecht-Klinik sowie des Strandcafes wird ein längenbezogener Schallleistungspegel von 47,5 /m je Pkw angesetzt. Aus den Bewegungshäufigkeiten werden entsprechend die zu- bzw. abfahrenden Pkw je Stunde ermittelt (vgl. Tabelle 8). Tabelle 7 resultierende Zu- und Abfahrten Parkplatz (Quelle im Rechenmodell) Lw` B 2 N1 Fahrzeuge je h4 /m # Tag Nacht 3 Tag Nacht 3 05 Zu-/Ab P A1 47, ,07 0, Zu-/Ab P A2 47,5 14 0,07 0, Zu-/Ab P B 47,5 48 0,07 0, Zu-/Ab P C 47,5 32 0,07 0, Zu-/Ab P Strandcafe 47, ,10 0, Bewegungen je Stunde und Bett, 2 Anzahl Betten (wurde anteilig aus der Gesamtbettenzahl (hier:396) gebildet und prozentual den Stellplätzen (hier: 275) zugeordnet), 3 lauteste Nachtstunde, 4 aufgerundet, 5 Nettogastraumfläche 2250/t1-21. September
27 5.3 Straßenverkehr Nordwestlich des Bebauungsplangebiets erschließt die Strandbadstraße das Gebiet. Zur Berücksichtigung deren Emissionen wird die ermittelte Prognose- Verkehrsmenge (Kfz/ 24h) aus dem Verkehrskonzept Mettnau 1 für den Spitzenbadetag in der Hauptbadesaison herangezogen. Dieser wird bis zum Parkplatz des Strandbades angesetzt. Im Bereich der Zufahrten zu den Stellplätzen der Tennisanlage, der Kur-Klinik und des Strandcafes werden die aus der Parkplatzfrequentierung ermittelten Verkehrsmengen angesetzt (vgl. Tab 9). Die Berechnung des Straßenverkehrslärms erfolgt anhand der RLS Den Berechnungen liegen folgende Kennwerte zugrunde: Tabelle 8 Verkehrskennwerte Straße DTV 1 Ermittelte Bewegungen Strandbadstraße Verkehr Tennisanlage Verkehr Parkierung Klinik Verkehr Strandcafe SV-Anteil 2 tags /nachts 3 Geschwindigkeit Pkw / Lkw Kfz/24 h Tag Nacht % km/h 1,0 / 1,0 30 / 30 1 Durchschnittlicher täglicher Verkehr, 2 Schwerverkehrsanteil, 3 nur eine lauteste Nachtstunde (abfahrender Verkehr, dann keine Bewegungen mehr), 4 jede Nachtstunde berücksichtigt, da mit Bewegungen in jeder Stunde gerechnet werden kann Fahrbahnbelag Die Straßenoberfläche geht mit einem Korrekturwert von ± 0 in die Berechnungen ein. Steigungen und Gefälle Es treten keine Steigungen 5% auf, so dass gemäß RLS-90 4 keine Zuschläge zu vergeben sind. 1 Verkehrskonzept Mettnau Radolfzell (5. Vorabzug), R+T Ingenieure für Verkehrsplanung Darmstadt, Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom StB 11/ /25 Va 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS Der Schwerverkehr wurde entsprechend den Anhaltswerten der Tabelle 3 der RLS-90 auf den Tag- und Nachtzeitraum verteilt. 4 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom StB 11/ /25 Va 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS /t1-21. September
28 Mehrfachreflexionen Ein Zuschlag für Mehrfachreflexionen gemäß RLS-90 wurde nicht vergeben. Signalanlagen In den relevanten Abschnitten sind keine Signalanlagen vorhanden. Dementsprechend wurde kein Zuschlag gemäß RLS-90 für Signalanlagen vergeben. Emissionsberechnung Der maßgebende Wert für den Schall am Immissionsort ist der Beurteilungspegel. Die Beurteilungspegel wurden für den Tag (von 6 00 bis Uhr) und die Nacht (22 00 bis 6 00 Uhr) berechnet. Zur Berechnung der Schallemissionen nach den RLS-90 1 werden bei einer mehrstreifigen Straße Linienschallquellen in 0,5 m über den Mitten der beiden äußersten Fahrstreifen angenommen. Bei einstreifigen Straßen liegt die Linienschallquelle in der Mitte des Fahrstreifens. Der Emissionspegel wird in einer Entfernung von 25 m von der Fahrbahnachse angegeben. In die Berechnung des Emissionspegels beim Straßenverkehrslärm gehen ein: o die maßgebende Verkehrsstärke für den Tag und die Nacht, ermittelt aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV), o die Lkw-Anteile (> 2,8 t) für Tag und Nacht, o die zulässigen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw, o die Steigung und das Gefälle der Straße, o ein Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche. 1 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom StB 11/ /25 Va 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS /t1-21. September
29 5.4 Ausbreitungsberechnung Die Berechnungen erfolgten mit dem EDV-Programm SoundPlan auf der Basis der VDI , RLS-90 2 sowie die DIN ISO Das Modell berücksichtigt: o die Anteile aus Reflexionen der Schallquellen an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen-Modell), gerechnet wurde bis zur 1. bzw. 3. Reflexion, o Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption, o Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedämpfung, es wird für den gesamten Untersuchungsraum ein Bodenfaktor von 0,4 (0,0 = schallhart; 1,0 = schallweich) berücksichtigt, o Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten (Mehrfachreflexionen und Abschirmungen), o einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern, o Die Minderung durch die meteorologische Korrektur Cmet wurde im Sinne einer Worst Case-Betrachtung mit 0 angesetzt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in den Lärmkarten im Anhang dargestellt. In einem Rasterabstand von 5 m und in einer Höhe von 4 m über Gelände wurden die Beurteilungspegel für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonen mittels einer mathematischen Funktion (Bezier) bestimmt. Die Farbabstufung wurde so gewählt, dass ab den hellroten Farbtönen die Immissionsrichtwerte für Kurgebiete überschritten werden. Die Lärmkarten können aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen und Reflexionen nur eingeschränkt mit Pegelwerten aus Einzelpunktberechnungen verglichen werden. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen. 1 VDI 2714 Schallausbreitung im Freien. Januar Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom StB 11/ /25 Va 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO : 1996). Oktober /t1-21. September
30 6 Ergebnisse und Beurteilung 6.1 Tennisanlage & Strandbad Die Beurteilung erfolgt mit den Immissionsrichtwerten der 18. BImSchV für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten von 45 tags außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten und von 35 in der lautesten Nachtstunde. Tags ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ruhezeiten am nördlichen Rand des Bebauungsplangebietes mit Pegeln bis ca. 59 zu rechnen. Die Richtwerte werden entsprechend um bis zu 14 überschritten. Ohne abschirmende Bebauung ist der Großteil der vorgesehenen Sondergebietsflächen von Überschreitungen betroffen. Ab etwa den bestehenden Gästehäusern B und C können die Richtwerte tags eingehalten werden (vgl. Abbildung 6 und 7). Abbildung 6 - Pegel tags außerhalb der Ruhezeit (ARZ) sonntags, 4 m ü. Gel. 2250/t1-21. September
31 Abbildung 7 - Pegel tags innerhalb der Ruhezeit (IRZ) sonntags (mittags), 4 m ü. Gel. In der lautesten Nachtstunde ist im äußersten Nordwesten des Plangebietes mit Pegeln von bis zu 46 zu rechnen. Die Richtwerte werden entsprechend um bis zu 11 überschritten. Ohne abschirmende Bebauung ist v.a. der nordwestliche Teil der vorgesehenen Sondergebietsflächen von Überschreitungen betroffen. Ab etwa des bestehenden Verwaltungsgebäudes D können die Richtwerte nachts eingehalten werden (vgl. Abbildung 8). 2250/t1-21. September
32 Abbildung 8 - Pegel lauteste Nachtstunde sonntags, 4 m ü. Gel. Es werden Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Spiel- und Badebetrieb erforderlich. 2250/t1-21. September
33 6.2 Parkierung Klinikum und Strandcafe Die Beurteilung erfolgt mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten von 45 tags und von 35 in der lautesten Nachtstunde 1. Tags sind am nördlichen sowie westlichen Rand des Bebauungsplangebietes Pegel von bis ca. 53 zu erwarten. Im Bereich des Baufensters Strandcafe ist mit Pegeln > 55 zu rechnen. Die Richtwerte werden entsprechend um >10 überschritten. In den zentraleren und (süd-)östlichen Bereichen können die Richtwerte tags eingehalten werden (vgl. Abbildung 9). Abbildung 9 - Pegel tags sonntags, 4 m ü. Gel. 1 Es grenzen keine schutzbedürftigen Gebäude oder Einrichtungen an den Bebauungsplan Hermann-Albrecht-Klinik an 2250/t1-21. September
34 In der lautesten Nachtstunde sind am nördlichen und westlichen Rand des Bebauungsplangebietes bzw. im Bereich des Baufensters Strandcafe Pegel von bis ca. 47 bzw. > 50 zu rechnen. Die Richtwerte werden entsprechend um bis z.t. >15 überschritten. Im südöstlichsten Bereich des Plangebietes können die Richtwerte in der lautesten Nachtstunde eingehalten werden (vgl. Abbildung 10). Abbildung 10 - Pegel lauteste Nachtstunde sonntags, 4 m ü. Gel. Es werden Lärmschutzmaßnahmen gegenüber der Parkierung erforderlich. 2250/t1-21. September
35 6.3 Straßenverkehr Die DIN weist für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten keine Orientierungswerte aus. In Anlehnung an die TA Lärm und die 18. BImSchV werden die Ergebnisse unter Berücksichtigung derer Immissionsrichtwerte von 45 tags und von 35 in der lautesten Nachtstunde dargestellt. Zusätzlich dazu werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Zumutbarkeitsgrenze) von 57 tags und 47 nachts zur Bewertung der Situation herangezogen. Tags sind innerhalb der Baufenster des Bebauungsplangebietes keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte bei Pegeln von bis ca. 45 zu erwarten (vgl. Abbildung 11). Abbildung 11 - Pegel tags, 4 m ü. Gel. 2250/t1-21. September
36 Nachts sind in einem kleinen Bereich im Nordwesten des Bebauungsplangebietes Pegel bis ca. 39 zu erwarten. Die Immissionsrichtwerte wären hier um bis zu 4 überschritten. (vgl. Abbildung 12). Abbildung 12 - Pegel nachts, 4 m ü. Gel. Bei Berücksichtigung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV wird die sog. Zumutbarkeitsgrenze sowohl tags als auch nachts deutlich unterschritten. 2250/t1-21. September
37 7 Empfehlungen für die weitere Planung & die Abwägung Durch den Betrieb der Tennisanlage und des Strandbades bzw. die Stellplätze des Klinikums sowie des Strandcafes werden die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV bzw. der TA Lärm sowohl tags als auch nachts z.t. deutlich überschritten. Entsprechend sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Sowohl gegenüber Sport- als auch gegenüber gewerblichem Lärm sind aus rechtlichen Gründen aktive Maßnahmen vorzusehen. Passive Maßnahmen, wie bspw. Schallschutzfenster sind hier nicht möglich. Grundsätzlich denkbar sind: o Lärmschutzwände oder -wälle o Entsprechende Gebäudestellung/ Riegelbebauung o Geeignete Baukörper- und Grundrissgestaltung. Hierbei gilt: schutzbedürftige Räume (Schlaf- und Aufenthaltsräume) sollten zur lärmabgewandten Seite hin orientiert werden, weniger schutzbedürftige Räume, wie Küchen oder Bäder, sollten sich an den lärmbelasteten Seiten befinden. o Festverglasung, vorgehängte Fassaden oder Prallscheiben an den betroffenen Fassadenseiten o Laubengangerschließung (ggf. verglast) Bereich Nord Im Norden des Plangebietes sind Überschreitungen des Richtwertes durch die Tennisanlage sowie die Parkierung der Klinikgäste selbst zu erwarten. Zum Schutz der nachgelagerten Gebäude sowie der lärmabgewandten Fassadenseiten ist hier eine möglichst geschlossene Bebauung zur Abschirmung des Plangebietes anzustreben (Riegelbebauung oder Solitärgebäude mit transparenten Wandscheiben). Auf den lärmzugewandten Gebäudeseiten sind entweder keine maßgeblichen Immissionsorte (Grundrissgestaltung mit nichtschutzbedürftigen Räumen), eine Festverglasung/ vorgehängte Fassaden/ Prallscheiben oder entsprechend nichtschutzbedürftige Funktionsgebäude vorzusehen (bspw. Schwimmhalle/ Sporthallen etc.). Im Rahmen der Abwägung kann zudem angeführt werden, dass es sich zum einen bei der Tennisanlage ggf. um eine sog. Altanlage 1,1 handelt, zum an- 1 Ministerium für Umwelt, Landschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen (2017): 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes: Sportanlagenlärmschutzverordnung, hier: Überarbeitete Hinweise zum Umgang mit dem Altanlagenbonus gem. 5 Abs BImSchV (AZ: V ). Düsseldorf. 2250/t1-21. September
38 deren, dass die Anlage auch von den Kurgästen selbst genutzt wird. Auch hinsichtlich des eigenen Parkierungsverkehrs ist davon auszugehen, dass dieser vom Betreiber möglichst nichtstörend organisiert (ggf. Carport-Lösungen etc.) wird. Bereich West Im Westen des Plangebietes sind Überschreitungen des Richtwertes v.a. durch den Betrieb des Strandbades sowie den Parkplatz des Strandcafes zu erwarten. Eine geschlossene Bebauung ist im Westen zum Strandbad hin aufgrund der Erschließungssituation des Strandcafes und der geplanten zwei Baufenster nicht realisierbar. Entsprechend sind an den lärmzugewandten Gebäudeseiten keine maßgeblichen Immissionsorte (Grundrissgestaltung mit nichtschutzbedürftigen Räumen), eine Festverglasung/ vorgehängte Fassaden/ Prallscheiben oder entsprechend nichtschutzbedürftige Funktionsgebäude zu realisieren (bspw. Schwimmhalle/ Sporthallen etc.). Gegenüber dem Strandbad ist zudem eine Lärmschutzwand/ Gabionenwand unmittelbar entlang der Bebauungsplangrenze zum Strandbad hin denkbar. Aufgrund der geplanten Gebäudehöhen und der flächenmäßigen Größe der Quellen ist ein aktiver Vollschutz des Plangebietes allerdings nicht zu erreichen. Im Rahmen der Abwägung kann zudem angeführt werden, dass das Strandcafe auch von Kurgästen frequentiert wird und daher der gewählte Ansatz, welcher ausschließlich von externen Besuchern mit entsprechender Frequentierungen ausgeht, deutlich zu hoch sein dürfte. Zudem wäre die Nachtsituation durch eine Regulierung der Öffnungszeiten (ggf. keine Nachtnutzung etc.) zu steuern. Hinweis Eine detaillierte Beschreibung der notwendigen Maßnahmen, die Ausweisung der Spitzenpegel sowie Angaben zu den Anforderungen von Außenbauteilen der vorgesehenen Gebäude kann erst auf Basis einer konkreten Planung erfolgen. Entsprechend sind diese Nachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu erbringen. 1 Es ist zu prüfen, ob die Tennisanlage im Sinne der 18.BImSchV als Altanlage behandelt werden kann 2250/t1-21. September
39 8 Zusammenfassung Die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Hermann-Albrecht- Klinik in Radolfzell kann wie folgt zusammengefasst werden: o Die DIN ,2 wird in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens angewendet, die darin genannten Orientierungswerte gelten für alle Lärmarten. Für Kurgebiete/ Pflegeanstalten/ Krankenhäuser beinhaltet die DIN allerdings keine Orientierungswerte. o Zur Beurteilung der künftigen Situation wurden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 3 sowie der 18.BImSchV 4 herangezogen. Für das geplante Sondergebiet Kurgebiet wurden die Richtwerte von tags 45 (18.BImSchV sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ruhezeiten) und in der lautesten Nachtstunde von 35 herangezogen. o Da keine Orientierungswerte der DIN für Kurgebiete bzw. Krankenhäuser vorliegen wird der Straßenverkehr in Anlehnung an die TA Lärm sowie die 18 BImSchV anhand deren Immissionsrichtwerte dargestellt bzw. beurteilt. Darüber hinaus werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV herangezogen. o Es wurde die Abstrahlung der maßgeblichen Schallquellen bestimmt und zum Beurteilungspegel zusammengefasst, unter Berücksichtigung der Einwirkzeit, der Impulshaltigkeit und der Pegelminderung auf dem Ausbreitungsweg. Grundlage hierfür waren Literaturangaben sowie Angaben seitens der Betreiber. Tennisanlage & Strandbad o Tags ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ruhezeiten am nördlichen Rand des Bebauungsplangebietes mit Pegeln von bis ca. 59 zu rechnen. Die Richtwerte werden entsprechend um bis zu 14 überschritten. 1 DIN Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT B5), in Kraft getreten am 9. Juni Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BlmSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588) zuletzt geändert durch Art. 1 der zweiten Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I Nr. 33, S. 1468). 2250/t1-21. September
40 o In der lautesten Nachtstunde ist im äußersten Nordwesten des Plangebietes mit Pegeln von bis zu 46 zu rechnen. Die Richtwerte werden entsprechend um bis zu 11 überschritten. o Es werden Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Spiel- und Badebetrieb erforderlich. Parkierung Klinikum und Strandcafe o Tags sind am nördlichen sowie westlichen Rand des Bebauungsplangebietes Pegel von bis ca. 53 zu erwarten. Im Bereich des Baufensters Strandcafe ist mit Pegel >55 zu rechnen. Die Richtwerte werden entsprechend um 10 überschritten. o In der lautesten Nachtstunde sind am nördlichen und westlichen Rand des Bebauungsplangebietes bzw. im Bereich des Baufensters Strandcafe Pegel von bis ca. 47 bzw. >50 zu rechnen. Die Richtwerte werden entsprechend um bis z.t. >15 überschritten. o Es werden Lärmschutzmaßnahmen gegenüber der Parkierung erforderlich. Straßenverkehr o Unter Berücksichtigung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV wird die sog. Zumutbarkeitsgrenze sowohl tags als auch nachts deutlich unterschritten. Lärmschutzmaßnahmen Sowohl gegenüber Sport- als auch gegenüber gewerblichem Lärm sind aus rechtlichen Gründen aktive Maßnahmen vorzusehen. Passive Maßnahmen, wie bspw. Schallschutzfenster sind hier nicht möglich. Grundsätzlich denkbar sind: o Lärmschutzwände oder wälle o Entsprechende Gebäudestellung/ Riegelbebauung o Geeignete Baukörper- und Grundrissgestaltung. Hierbei gilt: schutzbedürftige Räume (Schlaf- und Aufenthaltsräume) sollten zur lärmabgewandten Seite hin orientiert werden, weniger schutzbedürftige Räume, wie Küchen oder Bäder, sollten sich an den lärmbelasteten Seiten befinden. o Festverglasung, vorgehängte Fassaden oder Prallscheiben an den betroffenen Fassadenseiten o Laubengangerschließung (ggf. verglast) 2250/t1-21. September
41 Hinweis Eine detaillierte Beschreibung der notwendigen Maßnahmen, die Ausweisung der Spitzenpegel sowie Angaben zu den Anforderungen von Außenbauteilen der vorgesehenen Gebäude kann erst auf Basis einer konkreten Planung erfolgen. Entsprechend sind diese Nachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu erbringen. 2250/t1-21. September
42 9 Anhang Rechenlaufinformation Sport Liste der Schallquellen Sport Rechenlaufinformation Gewerbe Liste der Schallquellen Gewerbe Rechenlaufinformation Straße Liste der Schallquellen Straße Anlage A1 A2 Anlage A3 A4 Anlage A5 A6 Anlage A7 A8 Anlage A9 Anlage A10 A /t1-21. September
43 Bebauungsplan "Herrmann-Albrecht-Klinik" - Rechenlaufinformation Tennisanlage & Strandbad - Anlage A1 Projektbeschreibung Projekttitel: Bebauungsplan "Herrmann-Albrecht-Klinik" Projekt Nr Bearbeiter: TH/KM Auftraggeber: Stadt Radolfzell Beschreibung: Rechenlaufparameter Reflexionsordnung 0 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle Suchradius 5000 m Filter: Toleranz: 0,100 db Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: 200 m 50 m Nein Richtlinien: Gewerbe: VDI 2714: 1988 Luftabsorption: ISO 3891 Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/mehrfach 20,0 db /25,0 db Berechnung mit Seitenbeugung: Ja Umgebung: Luftdruck 1013,3 mbar relative Feuchte 70,0 % Temperatur 10,0 C Beugungsparameter: C2=20,0 Zerlegungsparameter: Faktor Abst./Durchmesser 8 Minimale Distanz [m] 1 m Max. Differenz Bodend.+Beugung 1,0 db Max. Iterationszahl 4 Minderung Bewuchs: Benutzerdefiniert Bebauung: Benutzerdefiniert Industriegelände: Benutzerdefiniert Parkplätze: Emissionsberechnung nach: Berechnung mit Seitenbeugung: Ja Minderung Bewuchs: Bebauung: Industriegelände: Bewertung: Rasterkarte: Rasterabstand: Höhe über Gelände: Rasterinterpolation: RLS-90 RLS-90 Benutzerdefiniert Benutzerdefiniert Benutzerdefiniert 18. BImSchVS (>4Std.) 5,00 m 4,000 m Heine + Jud - Ingenieurbüro für Umweltakustik SoundPLAN 7.4
beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage
HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2
Mehranbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom
H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans
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