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1 Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts national und international Dr. Peter Oser Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG Universität Mannheim, 19. Dezember

2 Gliederung 1. Grundlagen 2. Bilanzierung des GoFw nach a) HGB b) DRS 4 c) IAS 22 d) SFAS Nos. 141 und 142 Zusammenfassung und Ausblick 2 2

3 Relevante Normen Grundlagen Gemeinschaftsrecht (4. / 7. EG-Richtlinie) Nationales Recht 255 Abs.4, 309 Abs.1 HGB 7 Abs.1 Satz 3 EStG Standardsetter DRS 4 IAS 22 SFAS Nos. 141 und 142 Berufstand der Wirtschaftsprüfer: SABI 2/

4 Merkmale des GoFw Grundlagen Residualgröße ( identifizierbar) Generiert keine eigenen Cash-flows Rechtsnatur (str.) Vermögensgegenstand (so DRS 4/IAS 22/SFAS No.141) Bilanzierungshilfe Posten sui generis (so ADS) Immaterieller Vermögensgegenstand 4 4

5 Grundlagen Elemente des GoFw im Konzernabschluss Handelsbilanz I Handelsbilanz II Kapitalkonsolidierung Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung Equity-Methode 5 5

6 Grundlagen Betragsmäßige Bedeutung des Goodwill im Überblick (Basis: Jahresabschluss ) Goodwill Abschreibung Deutsche Telekom AG , ,00 Preussag AG 5.005,20 174,50 Thyssen Krupp AG 4.139,00 216,00 Betragsmäßige Bedeutung Goodwill (in Mio. ) Metro AG Fresenius Medical Care AG Linde AG Deutsche Post AG 4.091, , , ,00 248,00 100,38 106,68 144,00 Heidelberger Zement AG 2.565,70 150,30 Degussa AG 2.504,00 212,00 Henkel KGaA 2.346,00 183,00 Fresenius AG 2.197,00 146,00 6 6

7 Bilanzierung des GoFw nach HGB 7 7

8 GoFw aus der HB I und HB II - HGB Ansatz Ansatzwahlrecht Ausweis gesondert Bewertung Zugangsbewertung (= AK) Folgebewertung (= Wahlrecht) Abschreibung pauschal (4 Jahre) oder planmäßig über Nutzungsdauer offene Verrechnung mit Rücklagen Wertaufholung (?) 8 8

9 GoFw aus der Kapitalkonsolidierung - HGB Ansatz Ansatzpflicht Ausweis Möglichkeit der Zusammenfassung mit pass. UB Bewertung Zugangsbewertung (= AK) Folgebewertung (= Wahlrecht) Abschreibung pauschal (4 Jahre) oder planmäßig über Nutzungsdauer offene Verrechnung mit Rücklagen einmalig ratierlich (str.) Wertaufholung (?) 9 9

10 Konsolidierungspraxis - HGB ratierliche Verrechnung 14% Mischformen 9% keine Angaben 9% Abschreibung zu mindestens einem Viertel 2% Erfolgsneutrale offene Verrechnung 41% Abschreibung über die Nutzungsdauer 25% 10 10

11 Bilanzierung des Goodwill nach DRS

12 DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss Bekanntmachung durch BMJ am mit der Folge der GoB-Vermutung Erstmals anzuwenden: GJ 2001 (!!!) 12 12

13 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung - Ansatz und Bewertung DRS 4 Ansatz Ansatzpflicht Ausweis Zusammenfassung mit pass. UB Bewertung Zugangsbewertung (= AK) Folgebewertung Abschreibung planmäßig über Nutzungsdauer ( 20 Jahre) grds. linear Verrechnung mit Rücklagen Wertaufholungsgebot 13 13

14 Zweifelsfragen HGB / DRS 4 1. Retrospektive Anwendung von DRS 4 (!!!) 2. Erfolgsneutrale Verrechnung mit Rücklagen (IDW PS a) 3. Ratierliche erfolgsneutrale Verrechnung mit Rücklagen: Zulässigkeit (?) 14 14

15 Bilanzierung des Goodwill nach IAS

16 Geschäfts- oder Firmenwerte aus UZS (PM) - Ansatz und Bewertung IAS 22 Ansatz Ansatzpflicht Ausweis Zusammenfassung mit pass. UB Bewertung Zugangsbewertung (= AK) Folgebewertung Abschreibung planmäßig über Nutzungsdauer ( 20 Jahre) grds. linear Verrechnung mit Rücklagen grds. Wertaufholungsverbot 16 16

17 Andere IAS mit Relevanz für GoFw Latente Steuern (IAS 12) Tz.19/66: Aufdeckung str/l => pass./akt. latente Steuern => Einfluss auf Höhe des GoFw Tz.21: keine pass. latente Steuern auf GoFw selbst Impairment (IAS 36) Tz.79 ff.: cash-generating unit Immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) Tz.1a): nicht anwendbar auf derivativen GoFw Tz.36: Aktivierungsverbot für originären GoFw 17 17

18 Bilanzierung des Goodwill nach SFAS Nos. 141 und

19 Bilanzierung des Goodwill nach SFAS Nos. 141 und 142 SFAS No. 141 Ersetzt APB No.16 and SFAS 38 Fordert Anwendung der Purchase Method (PM) für alle UZS (business combinations) initiiert nach dem 30. Juni 2001 schreibt die Grundsätze der Erwerbsmethode in APB No.16 (PM) unverändert fort (=> Phase II of the BC Project) Eliminiert die Pooling of Interests Method für UZS, die nach dem 30. Juni 2001 initiiert werden Für UZS, die vor dem 1. Juli 2001 initiiert wurden, gelten die Grundsätze aus APB No. 16 (grandfathered) Formuliert neue Ansatzkritieren für immaterielle Vermögenswerte (gesondert vom Goodwill) 19 19

20 SFAS No. 142 Bilanzierung des Goodwill nach SFAS Nos. 141 und 142 Ersetzt APB No.17 Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2001 beginnen Goodwill: Impairment-Only-Approach (IOA) Goodwill: keine plänmäßige Abschreibung, sondern lediglich testen des Goodwill auf impairment Goodwill aus einem UZS (business combination) aus der Anwendung der Equity-Methode, alter und neuer Goodwill 20 20

21 Bilanzierung des Goodwill nach SFAS Nos. 141 und 142 Ansatz Ansatzpflicht Bewertung Zugangsbewertung (= AK) Folgebewertung Impairment-Only-Approach Wertaufholungsverbot Ausweis Zusammenfassung mit pass. UB 21 21

22 Level of Testing Bilanzierung des Goodwill nach SFAS Nos. 141 und 142 Reporting Unit ( operating segment, SFAS No.131) Frequency of Testing (mindestens) jährlich sowie unterjährig bei Existenz eines triggering event Konzeption des IT: two-step approach 1. Step: Goodwill RU ist impaired, falls FV RU < BV RU 2. Step: Impairment Loss = FV GW BV GW 22 22

23 Bilanzierung des Goodwill nach SFAS Nos. 141 und 142 Fair Value einer Reporting Unit besteht aus Buchwert der Vermögenswerte und Schulden + Stille Reserven/Lasten in bilanzierten/nicht bilanzierten Vermögenswerte und Schulden + Originärer GoFw Stille Reserven/Lasten + Originärer GoFw bilden ein cushion für Impairment-Test 23 23

24 Bilanzierung des Goodwill nach SFAS Nos. 141 und 142 Ermittlung des implied FV des Goodwill Prämisse: Erwerbsfiktion (analog APB No. 16) Allokation des FV RU (aus 1. Step) auf alle identifizierbaren Vermögenswerte/Schulden der RU zum Testzeitpunkt Residualgröße: = implied FV of Goodwill Vergleich des FV des Goodwill mit Buchwert des Goodwill 24 24

25 SFAS Nos. 141 und 142 und 292a HGB 25 25

26 Bilanzierung des Goodwill nach SFAS Nos. 141 und 142 Kritische Tatbestandsmerkmale des 292a HGB International anerkannte RL-grundsätze: (+) Gleichwertigkeit: (+) Richtlinieneinklang: (-) Gesamter Goodwill der RU ist die unit of account Gesamter Goodwill der RU ist Objekt des Impairmenttests Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte und stille Reserven können eine Wertminderung des derivativen Goodwill kompensieren DRS 1.22: FRS 10/11 SFAS No. 142 E-DRS 1a: Richtlinieneinklang: (+) 26 26

27 E-DRS 1a Befreiender Konzernabschluss nach 292 a HGB Goodwill und andere immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Kernaussage (Tz.9): Werden der Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens in einem nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten Konzernabschluss ( 292a Abs. 2 Nr. 2a HGB) so bewertet, wie z.b. in SFAS 141 und SFAS 142 vorgesehen, ist das Einklangserfordernis des 292a HGB erfüllt. Der Konzernabschluss hat somit befreiende Wirkung

28 Zusammenfassung 28 GoFw ist idr ein materieller Bilanzposten National Abweichungen HB und StB DRS 4 schränkt WR des 309 Abs.1 HGB ein fordert zusätzliche Anhangangaben ist rückwirkend anzuwenden (IDW PS a) International DRS 4 entspricht (noch) IAS 22 IAS 22 folgt SFAS Nos. 141/142 Paradigmenwechsel nach US-GAAP 28

29 Ausblick HGB Impairment-Only-Approach auch nach HGB? DRSC Vorschlag für ein Gesetz zur Internationalisierung der Rechnungslegung Gesetzgeber Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPublG) IASB 29 29

30 Entkonsolidierung 30 30

31 Exkurs: Entkonsolidierung GoFw und Entkonsolidierung GoFw wurde aktiviert GoFw wurde mit Rücklagen verrechnet erfolgswirksam erfolgsneutral 31 31

32 32 Entkonsolidierung MU erwirbt am % der Anteile an TU zu 100 GE TU hat einen VG (BW = ZW = 70 GE) => GoFw = 30 GE GoFw: 309 Abs.1 Satz 3 HGB MU veräußert am die Anteile zu 100 GE erfolgsneutral erfolgswirksam V. erlös abgehende VG abgehender GoFw = V. gewinn = 30 = 0 32

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