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1 ACCON-Bericht-Nr.: Titel: Verfasser: Berichtsumfang: ACB _1b Schalltechnisches Fachgutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens an der Straße Im Grün in Bruchsal Dipl.-Ing. Norbert Sökeland 28 Seiten Datum: Rolshover Straße Köln Tel.: +49 (0) Fax.: +49 (0) Geschäftsführer Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Dipl.-Ing. Manfred Weigand Handelsregister Amtsgericht Köln HRB UID DE19018 Bankverbindung Sparkasse KölnBonn BLZ Konto-Nr SWIFT(BIC): COLSDE33 IBAN: DE V:\Berichte\B _1b.doc

2 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite 2 Titel: Schalltechnisches Fachgutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens an der Straße Im Grün in Bruchsal Auftraggeber: Auftrag vom: Berichtsnummer: Datum: Projektbearbeiter: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern ACB _1b Dipl.-Ing. Norbert Sökeland Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die.

3 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung 4 2 Grundlagen der Beurteilung Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur Planungsunterlagen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN Geräuschsituation Straßenverkehrsaufkommen und Emissionspegel 9 4 Berechnung der Geräuschimmissionen Allgemeines Berechnungen und Darstellungen in Gebäudelärmkarten Geräuschsituation in den Außenwohnbereichen 17 5 Anforderungen an den Schallschutz 19 6 Beurteilung und Zusammenfassung 27 Anhang 28

4 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite 4 1 Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung Auf einer zur Zeit landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche plant die Deutsche Reihenhaus AG eine Wohnanlage mit 19 Reihenhäusern zu errichten. Die Reihenhäuser sollen jeweils aus zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bestehen. Zusätzlich zu den Reihenhäusern sind 13 Garagen und 25 Stellplätze geplant. Nordöstlich der Bebauung soll ein 3 m hoher Wall zur Minimierung der Belastung in den Außenwohnbereichen der angrenzenden Wohnhäuser errichtet werden. Zur Umsetzung der Planung soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Die freie Fläche, auf der die Wohnanlage geplant ist, liegt im am nördlichen Rand von Bruchsal-Büchenau. Die angrenzende Bebauung besteht im Wesentlichen aus Einfamilienhäusern. Im Osten verläuft die Bundesautobahn A 5 in einem Abstand von ca. 700 m zum Plangebiet. Im Norden befinden sich landwirtschaftlich genutzte freie Flächen, die bis an die ca. 80 m entfernte L 5 heranreichen. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll eine schalltechnische Untersuchung zu den Verkehrsgeräuschen, die von der Bundesautobahn und der Landstraße auf das Gebiet einwirken, durchgeführt werden. Des Weiteren ist zu prüfen, ob gesunde Wohnverhältnisse im Plangebiet zu erwarten sind bzw. welche Maßnahmen zum Schallschutz ergriffen werden können. Der vorliegende Bericht fasst die hierzu durchgeführten Berechnungen und Beurteilungen zusammen.

5 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite 5 Plangebiet Abb. 1.1 Ausschnitt aus dem Luftbild (Quelle: Google Earth) mit den schalltechnisch relevanten Verkehrswegen und der Lage des Plangebiets 145_c 145_b 145_a Abb. 1.2 Ausschnitt aus dem Berechnungsmodell mit dem Bebauungskonzept der Deutschen Reihenhaus AG (Stand )

6 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite 6 2 Grundlagen der Beurteilung 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt: [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist [2] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4.Mai 2017 (BGBl. I S. 10) geändert worden ist [3] DIN , Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 [4] Beiblatt 1 zur DIN 18005, Mai 1987 [5] DIN ISO 93-2 E, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September 1997 [6] DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau", Teil 1: Mindestanforderungen, Januar 2018 [7] DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau", Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Januar 2018 [8] Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden EnEG - Energieeinsparungsgesetz vom 22. Juli 1976 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684) [9] Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV), vom 24. Juli 2007, zuletzt geändert am 29. April 2009 [10] DIN , Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen; Anforderungen, Ausführung, Abnahme (VDI-Lüftungsregeln), Ausgabe Oktober 1998 [11] Ulrich Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, Handreichungen für die kommunale Planung, Verlag Deutsches Volksheimstättenwerk, 4. Auflage 2010 [12] Entscheidung Oberverwaltungsgericht NRW, 10 D 131/08.NE,

7 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Planungsunterlagen Folgende Unterlagen standen zur Verfügung: [13] Konzeptentwurf der Deutsche Reihenhaus AG, Stand ( gemäß Abb. 1.2) [14] Angaben zum Fahrzeugverkehr auf der A 5 und der L 5 aus den Ergebnissen der Straßenverkehrszählungen aus den Jahren 2010 und 2015 gemäß den RLS Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN Die DIN [3] selbst enthält eine Sammlung vereinfachter Berechnungsverfahren, die dem Planer auch ohne vertiefende Kenntnisse die Möglichkeit geben soll, die Geräuschsituation rechnerisch abzuschätzen. In dem sogenannten Beiblatt 1 [3], das jedoch nicht Teil der Norm ist, werden wünschenswerte Zielwerte zum Lärmschutz je nach Eigenarten der jeweiligen Baugebiete aufgeführt. Diese Orientierungswerte haben nicht den Charakter normativ festgelegter Grenzwerte, sie sollen daher als "Orientierungshilfe" bzw. als "grober Anhalt" herangezogen werden 1. Im Beiblatt 1 zur DIN heißt es: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. (...) Überschreitungen der Orientierungswerte (...) und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes (...) sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden. Aufgrund der Lage des Plangebiets sowie der umliegenden Nutzungen wird seitens des Unterzeichners angenommen, dass im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) nach 4 (BauNVO) vorgesehen wird. Nach dem Beiblatt 1 zur DIN [3] soll angestrebt werden, dass die angegebe- 1 vergl. hierzu Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 48/04.NE, vom

8 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite 8 nen Orientierungswerte für die maximal zulässigen Lärmimmissionspegel nicht überschritten werden. Allgemeine Wohngebiete (WA): tags 55 db(a) und nachts 40 / 45 db(a) Dabei soll der niedrigere Nachtwert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Nachtwert ist für die Beurteilung von Verkehrslärm zu berücksichtigen.

9 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite 9 3 Geräuschsituation 3.1 Straßenverkehrsaufkommen und Emissionspegel Verkehrslärmimmissionen werden allgemein nach den RLS 90 (Richtlinien für Lärmschutz an Straßen) berechnet. In diesem Regelwerk ist das Verfahren detailliert beschrieben. Dieses Berechnungsverfahren kann als bekannt vorausgesetzt werden. Aus diesem Grunde wird an dieser Stelle auf eine ausführliche Beschreibung verzichtet. Nach diesem Verfahren werden zunächst Emissionspegel in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und des Straßenzustandes berechnet, aus denen unter Berücksichtigung des Geländes die Immissionspegel an bestimmten Immissionspunkten ermittelt werden. Aus dem maßgeblichen stündlichen Verkehrsaufkommen M und dem prozentualen Lkw- Anteil p werden die Emissionspegel L m,e berechnet, die unter standardisierten Bedingungen die Geräuschsituation in 25 m Abstand zu einem Fahrstreifen beschreiben. Dabei erfolgen die Berechnungen getrennt nach Tageszeit (6.00 Uhr bis Uhr) und Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr). Für die Berechnung des Emissionspegels L m,e für die Tages- und Nachtzeit wird auf den zu untersuchenden Straßen von den maßgebenden stündlichen Verkehrsmengen sowie den zugehörigen Lkw-Anteilen ausgegangen. Diese Daten basieren auf den Daten der Verkehrszählungen der Jahre 2010 und 2015 der Bundesanstalt für Straßenwesen. Für die Landesstraße L 5 standen die detaillierten Ergebnisse der Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 zur Verfügung. Für die Autobahn A 5 liegen nur die Angaben der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV = 94.0 Kfz/24h) sowie der auf den Tageszeitraum bezogene Schwerverkehrsanteil (16,8 %) als Ergebnis der Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 vor. Im Jahr 2010 wurde ein DTV von Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 16,0 % ermittelt. Zur Absicherung der Ergebnisse wird die höhere Belastung aus dem Jahr 2010 berücksichtigt. Die detaillierten Angaben zu den maßgeblichen Verkehrsstärken tags und nachts und den entsprechenden Lkw-Anteil können dem Tabellenband der SVZ 2010 entnommen werden. Tab Emissionsparameter der A 5 und der L 5 gemäß den SVZ 2010 und SVZ 2015 Abschnitt Bezeichnung DTV m t p t m n p n v zul L me,tag L me,nacht Kfz/24h Kfz/h % Kfz/h % km/h db(a) db(a) STR001 Autobahn A , , ,8 75,6 STR002 Landesstraße L , , ,2,8

10 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite 10 4 Berechnung der Geräuschimmissionen 4.1 Allgemeines Zur Berechnung der Schallimmissionen wurde das EDV-Programm CADNA/A, Version 2017 der Firma DataKustik eingesetzt. Die Digitalisierung des Untersuchungsgebietes (digitales Geländemodell) und der angrenzenden Bebauung erfolgte weitgehend durch den Import der vorliegenden Datenbestände und Pläne. Die Karten im Abschnitt 4.2 basieren auf dem digitalisierten Untersuchungsgebiet. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgten streng richtlinienkonform. Unter Berücksichtigung der Pegelminderungen auf dem Ausbreitungsweg, durch Abschirmungen sowie ggf. der Pegelzunahme durch Reflexionen an Gebäudeflächen wurden die Beurteilungspegel bestimmt. Die Darstellung der zu erwartenden Geräuschsituation erfolgt in Form von Gebäudelärmkarten an der geplanten Bebauung. Diese Darstellung erlaubt die Beurteilung der zu erwartenden Geräuschsituation unter Berücksichtigung der Abschirmung der Gebäude und der auftretenden Reflexionen. 4.2 Berechnungen und Darstellungen in Gebäudelärmkarten Die folgenden Lärmkarten zeigen die Verkehrslärmsituation in den Höhen von EG, 1. OG und 2. OG an den Fassaden der geplanten Gebäude für die Tagzeit (6.00 bis Uhr) sowie für die Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr). Da für die geplante Bebauung ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden soll, ist die Lage der Gebäudekörper vorgegeben, so dass Festsetzungen auch direkt für die Fassaden getroffen werden können. Bei den Berechnungen wurden die geplanten Gebäude und deren Reflexions- und Abschirmwirkung im Berechnungsmodell gemäß dem Konzeptentwurf berücksichtigt. Es ist zu beachten, dass die in den Gebäudelärmkarten dargestellten Beurteilungspegel nur in dem Fall auftreten werden, wenn alle Gebäude gemäß dem Konzeptentwurf errichtet werden.

11 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Pegelklassen Abb Verkehrslärmimmissionen in Höhe des Erdgeschosses tags Bruchsal-Büchenau Planvorhaben "Im Grün" Verkehrsgeräusche <... <= 35 db(a) 35 <... <= 40 db(a) 40 <... <= 45 db(a) 45 <... <= db(a) <... <= 55 db(a) 55 <... <= db(a) <... <= db(a) <... <= 70 db(a) >70 db(a) Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für das EG Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis Uhr 1: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel.: Rolshover Str Köln Tel.:

12 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Pegelklassen Abb Verkehrslärmimmissionen in Höhe des Erdgeschosses nachts Bruchsal-Büchenau Planvorhaben "Im Grün" Verkehrsgeräusche <... <= 35 db(a) 35 <... <= 40 db(a) 40 <... <= 45 db(a) 45 <... <= db(a) <... <= 55 db(a) 55 <... <= db(a) <... <= db(a) <... <= 70 db(a) >70 db(a) Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für das EG Beurteilungszeitraum nachts bis 6.00 Uhr 1: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel.: Rolshover Str Köln Tel.:

13 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Pegelklassen Abb Verkehrslärmimmissionen in Höhe des 1. OG tags Bruchsal-Büchenau Planvorhaben "Im Grün" Verkehrsgeräusche 30 <... <= 35 db(a) 35 <... <= 40 db(a) 40 <... <= 45 db(a) 45 <... <= db(a) <... <= 55 db(a) 55 <... <= db(a) <... <= db(a) <... <= 70 db(a) >70 db(a) Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für das 1.OG Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis Uhr 1: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel.: Rolshover Str Köln Tel.:

14 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Pegelklassen Abb Verkehrslärmimmissionen in Höhe des 1. OG nachts Bruchsal-Büchenau Planvorhaben "Im Grün" Verkehrsgeräusche 30 <... <= 35 db(a) 35 <... <= 40 db(a) 40 <... <= 45 db(a) 45 <... <= db(a) <... <= 55 db(a) 55 <... <= db(a) <... <= db(a) <... <= 70 db(a) >70 db(a) Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für das 1.OG Beurteilungszeitraum nachts bis 6.00 Uhr 1: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel.: Rolshover Str Köln Tel.:

15 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Pegelklassen Abb Verkehrslärmimmissionen in Höhe des Dachgeschosses tags Bruchsal-Büchenau Planvorhaben "Im Grün" Verkehrsgeräusche 30 <... <= 35 db(a) 35 <... <= 40 db(a) 40 <... <= 45 db(a) 45 <... <= db(a) <... <= 55 db(a) 55 <... <= db(a) <... <= db(a) <... <= 70 db(a) >70 db(a) Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für das 2.OG Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis Uhr 1: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel.: Rolshover Str Köln Tel.:

16 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Pegelklassen Abb Verkehrslärmimmissionen in Höhe des Dachgeschosses nachts Bruchsal-Büchenau Planvorhaben "Im Grün" Verkehrsgeräusche 30 <... <= 35 db(a) 35 <... <= 40 db(a) 40 <... <= 45 db(a) 45 <... <= db(a) <... <= 55 db(a) 55 <... <= db(a) <... <= db(a) <... <= 70 db(a) >70 db(a) Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für das 2.OG Beurteilungszeitraum nachts bis 6.00 Uhr 1: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel.: Rolshover Str Köln Tel.:

17 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite 17 Die Gebäudelärmkarten zeigen, dass die nordwestlich orientierten Fassaden mit Beurteilungspegeln von bis db(a) am Tag und bis 54 db(a) in der Nacht am höchsten belastet sind. An den südöstlich orientierten Fassaden treten tags um ca. 1 bis 4 db(a) niedrigere Werte auf. In der Nachtzeit ist der Einfluss der Geräuschemissionen der Autobahn auf die südöstlichen Fassaden größer, so dass an der südwestlichen Hausgruppe 145_a nachts um 2 db(a) höhere Beurteilungspegel an der südöstlichen Fassade als an der nordwestlichen Fassade auftreten. Im Erdgeschoss liegen die Beurteilungspegel generell um 1 bis 5 db(a) niedriger als im Dachgeschoss. Die Orientierungswerte des Beiblatt 1 zur DIN werden tags um bis zu 7 db(a) und nachts um bis zu 10 db(a) überschritten. Wirksame Abschirmmaßnahmen können insbesondere für die oberen Geschosse nicht dimensioniert werden, da die Verkehrslärmquellen hierfür in einem zu großen Abstand zum Plangebiet liegen. 4.3 Geräuschsituation in den Außenwohnbereichen Außenwohnbereiche sind solche Flächen außerhalb von Wohngebäuden, die in Ergänzung der Gebäudenutzung für ein Wohnen im Freien geeignet und bestimmt sind, wie Gärten, Terrassen, Balkone und in ähnlicher Weise nutzbare sonstige Außenanlagen. Diese sind zwar nur tagsüber schutzwürdig, da sie nachts nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen zu dienen pflegen. Während der Tagzeit ist ihre angemessene Nutzung nur gewährleistet, wenn sie keinem Dauerschallpegel ausgesetzt sind, der db (A) nicht überschreitet, denn dieser Wert markiert die Schwelle, bis zu der unzumutbare Störungen der Kommunikation und der Erholung nicht zu erwarten sind. (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März A , JURIS Dokumentation (RdNrn. 3, 368) sowie auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. März D 34/07.NE -, JURIS Dokumentation (RdNr. 181)) Zur Beurteilung der ebenerdigen Freiflächen kann die Abb herangezogen werden. Wie sich zeigt, werden im Bereich der Terrassen Beurteilungspegel von maximal db(a) am nördlichsten Haus der Hausgruppe 145_c erreicht, so dass der Orientierungswert des Beiblatt 1 zur DIN in den Außenbereichen um maximal 3 db(a) überschritten wird. Der in der Rechtsprechung als tolerabel angesehene Wert von db(a) wird deutlich unterschritten.

18 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Pegelklassen 30 <... <= 35 db(a) 35 <... <= 40 db(a) 40 <... <= 45 db(a) 45 <... <= db(a) <... <= 55 db(a) 55 <... <= db(a) <... <= db(a) <... <= 70 db(a) >70 db(a) Abb Verkehrslärmimmissionen in einer Höhe von 1,5 m (Außenwohnbereiche) tags Bruchsal-Büchenau Planvorhaben "Im Grün" Verkehrsgeräusche Lärmkarte für h = 1,5 m über Grund Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis Uhr 1: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel.: Rolshover Str Köln Tel.:

19 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite 19 5 Anforderungen an den Schallschutz Wie die Gebäudelärmkarten zeigen, variieren die Geräuschimmissionen im Bereich der geplanten Bebauung nur relativ wenig. An den Südostfassaden resultiert die Belastung trotz des relativ weiten Abstandes aus den Geräuschimmissionen der Autobahn. In der Regel werden die oberen Geschosse stärker belastet, als die Erdgeschosse. Die Orientierungswerte für WA-Gebiete werden tags um maximal 7 db(a) überschritten, zur Nachtzeit treten Überschreitungen bis zu 10 db(a) auf. In der Nachtzeit liegen die Orientierungswerte des Beiblatt 1 zur DIN um 10 db(a) unter den Tagwerten, so dass die Nachtzeit im vorliegenden Fall als konfliktträchtiger zu bewerten ist. Im Beiblatt 1 zur DIN heißt es: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. (...) Überschreitungen der Orientierungswerte (...) und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes (...) sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden. Je nach Belastung muss für passiven Schallschutz an Neubauten gesorgt werden. Basis hierfür ist eine Kennzeichnung der lärmbelasteten Bereiche nach der Tabelle 7 der DIN Der maßgebliche Außenlärmpegel wird gemäß DIN aus dem um +3 db(a) erhöhten Summenpegel aus den Teilpegeln für die Tageszeit nach der Richtlinie RLS 90 gebildet. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). In den Abbildungen 5.1 bis 5.6 sind die maßgeblichen Außenlärmpegel sowie die Lärmpegelbereiche an den Fassaden der Gebäudekörper gemäß dem Bebauungskonzept dargestellt. Wie erkennbar ist, ergeben sich an den Gebäuden für tags genutzte Räume

20 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite 20 Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß dem Lärmpegelbereich II bzw. III. Für die Nachtzeit werden die Anforderungen gemäß den Lärmpegelbereichen II bis IV ermittelt. Die Gesetzgebung fordert zur Energieeinsparung EnEG, EnEV bereits unabhängig von der akustischen Situation den Einbau doppelschaliger Fenster. Die Anforderungen nach DIN 4109 für den Lärmpegelbereich II (auch eingeschränkt im LPB III) werden in der Regel, sachgerechte Bauausführung vorausgesetzt, bereits durch die erforderlichen doppelschaligen Fenster erfüllt. Dies gilt jedoch nur für den geschlossenen Zustand der Fenster. Ist ein Fenster geöffnet, so verliert es die Dämmwirkung. Sollen nachts Innenpegel um 30 bis 35 db(a) angestrebt werden, so dürften bei Außenpegeln über 45 db(a) keine Fenster in Schlafräumen geöffnet werden, da gekippte Fenster nur eine Pegelminderung von ca. 10 db(a) bewirken. Liegen Fenster von Schlafräumen in den Lärmpegelbereichen III oder darüber, so sind in Schlaf- und Kinderzimmern daher Fenster mit integrierten schallgedämpften Lüftungen vorzusehen oder es ist ein fensteröffnungsunabhängiges Lüftungssystem zu installieren, um die nach DIN 1946 [10] anzustrebende Belüftung sicherzustellen. Im vorliegenden Fall wird daher empfohlen, innerhalb des gesamten Plangebietes den Einbau von schallgedämmten Lüftungssystemen für Schlafräume festzusetzen. Die genauen Anforderungen sollten im Rahmen der konkreten Planung von einem Sachverständigen überprüft werden, wobei die Festlegung der Anforderungen an die Bauteile die Kenntnis der detaillierten Bauausführung voraussetzt, da Raummaße und Fensteranteile mit in die Berechnung eingehen (vergl. Abschnitt 4.4 DIN ).

21 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Abb LPB II LPB III LPB IV LPB V Bruchsal-Büchenau Planvorhaben "Im Grün" Verkehrsgeräusche Lärmpegelbereiche gemäß DIN für tags genutzte Räume maßgebliche Außenlärmpegel für das EG 1: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel.: Rolshover Str Köln Tel.: maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche nach DIN für die Fassaden der Gebäude gemäß dem Bebauungskonzept, für Räume mit Tagesnutzung im Erdgeschoss

22 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Abb LPB II LPB III LPB IV LPB V Bruchsal-Büchenau Planvorhaben "Im Grün" Verkehrsgeräusche Lärmpegelbereiche gemäß DIN für tags genutzte Räume maßgebliche Außenlärmpegel für das 1.OG 1: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel.: Rolshover Str Köln Tel.: maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche nach DIN für die Fassaden der Gebäude gemäß dem Bebauungskonzept, für Räume mit Tagesnutzung im ersten Obergeschoss

23 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Abb LPB II LPB III LPB IV LPB V Bruchsal-Büchenau Planvorhaben "Im Grün" Verkehrsgeräusche Lärmpegelbereiche gemäß DIN für tags genutzte Räume maßgebliche Außenlärmpegel für das 2.OG 1: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel.: Rolshover Str Köln Tel.: maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche nach DIN für die Fassaden der Gebäude gemäß dem Bebauungskonzept, für Räume mit Tagesnutzung im zweiten Obergeschoss

24 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Abb LPB II LPB III LPB IV LPB V Bruchsal-Büchenau Planvorhaben "Im Grün" Verkehrsgeräusche Lärmpegelbereiche gemäß DIN zum Schutz des Nachtschlafs maßgebliche Außenlärmpegel für das EG 1: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel.: Rolshover Str Köln Tel.: maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche nach DIN für die Fassaden der Gebäude gemäß dem Bebauungskonzept, zum Schutz des Nachtschlafs für Räume im Erdgeschoss

25 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Abb LPB II LPB III LPB IV LPB V Bruchsal-Büchenau Planvorhaben "Im Grün" Verkehrsgeräusche Lärmpegelbereiche gemäß DIN zum Schutz des Nachtschlafs maßgebliche Außenlärmpegel für das 1.OG 1: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel.: Rolshover Str Köln Tel.: maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche nach DIN für die Fassaden der Gebäude gemäß dem Bebauungskonzept, zum Schutz des Nachtschlafs für Räume im ersten Obergeschoss

26 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Abb LPB II LPB III LPB IV LPB V Bruchsal-Büchenau Planvorhaben "Im Grün" Verkehrsgeräusche Lärmpegelbereiche gemäß DIN zum Schutz des Nachtschlafs maßgebliche Außenlärmpegel für das 2.OG 1: Deutsche Reihenhaus AG Hertelsbrunnenring Kaiserslautern Tel.: Rolshover Str Köln Tel.: maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche nach DIN für die Fassaden der Gebäude gemäß dem Bebauungskonzept, zum Schutz des Nachtschlafs für Räume im zweiten Obergeschoss

27 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite 27 6 Beurteilung und Zusammenfassung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Plangebiet an der Straße Im Grün wurden die Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr auf der Bundesautobahn A 5 und auf der Landesstraße L 5 ermittelt. An der nördlichen Hausgruppe 145_c treten die höchsten Belastungen auf, da sie am nächsten an die Landesstraße L 5 heranreicht. An den südöstlich orientierten Fassaden prägen die Geräuschimmissionen der Autobahn die nächtliche Geräuschbelastung. Anhand eines vorliegenden Konzeptentwurfes zur geplanten Bebauung sind die Beurteilungspegel für die jeweiligen Fassaden geschossweise ermittelt worden. Die Berechnungen zeigen, dass je nach Lage des Gebäudes und des betrachteten Geschosses die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN für WA-Gebiete tags um maximal 7 db(a) und zur Nachtzeit um bis zu 10 db(a) überschritten werden. Für die Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 ermittelt. Aufgrund der Tatsache, dass nachts ein um 10 db(a) höherer Schutzanspruch zur Sicherstellung eines gesunden Nachtschlafes zu berücksichtigen ist, sind an die Fassadenbauteile von Schlaf- und Kinderzimmern erhöhte Anforderungen bis hinauf zum Lärmpegelbereich IV zu stellen. Für Räume mit Tagesnutzung ist eine Realisierung der Luftschalldämmung gemäß dem Lärmpegelbereich III an allen Fassaden ausreichend. Räume mit Schlaffunktion sollten mit schallgedämmten Lüftungssystemen ausgestattet werden oder es ist ein fensteröffnungsunabhängiges Lüftungssystem zu installieren, um die nach DIN 1946 [10] anzustrebende Belüftung sicherzustellen. In den Außenwohnbereichen (Terrassen) werden die Orientierungswerte des Beiblatt 1 zur DIN auf einer Terrasse um maximal 3 db(a) überschritten. Der in der Rechtsprechung als tolerabel angesehene Wert von db(a) wird deutlich unterschritten, so dass eine angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche gewährleistet ist. Köln, den Der Sachverständige Dipl.-Ing. Norbert Sökeland

28 Bericht-Nr.: ACB _1b Seite 28 A 1 DIN 4109 Tab. A 1.1 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Tab. 7 DIN ) Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) II III IV 70 V 75 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB Für die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen von Wohnungen und Büroräumen muss das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß R w,ges mindestens 30 db betragen. Innerhalb der gemäß 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB mit (LPB III) und (LPB IV) gekennzeichneten Flächen müssen die Außenbauteile von Gebäuden entsprechend der unterschiedlichen Raumarten oder Nutzungen die Anforderungen nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Teil 1 und Teil 2, Ausgabe Januar 2018 für den entsprechenden Lärmpegelbereich, bzw. dem ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel erfüllen. Räume, die der Schlafnutzung dienen, sind mit Fenstern mit integrierten schallgedämpften Lüftungen oder mit einem fensterunabhängigen Lüftungssystem auszustatten. Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren kann durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden, dass aufgrund der konkreten Ausbildung des Baukörpers auch die Anforderungen eines geringeren maßgeblichen Außenlärmpegels ausreichenden Schallschutz gewährleisten. Die DIN 4109 wird im Planungsamt der Stadt Bruchsal vorgehalten und kann dort eingesehen werden.

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