1.2 Im Betrachtungszeitraum führte das AKH 162 Vergaben mit einer Gesamtauftragssumme
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- Daniel Stein
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1 KA V - WKAV-1/05 Die Teilunternehmung "Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Universitätskliniken" (AKH) der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" (WKAV) führte die Vergaben für die Beschaffung von EDV-Komponenten in den Jahren von 2000 bis 2004 weit gehend im Weg von Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung durch. Ein nicht unwesentlicher Teil der darauf entfallenen Leistungen hätte jedoch ausgeschrieben werden sollen. Dem AKH wurde für künftige Vergaben daher empfohlen, den Wettbewerb zu forcieren, was in der dem Kontrollamt zugegangenen Stellungnahme auch zugesagt wurde. 1. Allgemeines 1.1 Die gegenständliche Prüfung des Kontrollamtes bezog sich auf jene Vergaben, die das AKH insbesondere in den Jahren 2002 bis 2004 für die Beschaffung von EDV- Komponenten (Hard- und Software) durchführte und deren Auftragssummen jeweils mehr als ,-- EUR (dieser Betrag und alle nachfolgend angeführten Beträge ohne USt) betrugen. Beauftragungen bis ,-- EUR waren deshalb nicht Gegenstand der Einschau, weil gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 (BVergG 2002) bis zu diesem Betrag Direktvergaben zulässig sind. 1.2 Im Betrachtungszeitraum führte das AKH 162 Vergaben mit einer Gesamtauftragssumme von ,08 EUR durch Lediglich drei Vergaben wurden im Weg eines offenen Verfahrens abgewickelt. Eine dieser Vergaben hatte die Installation des zentralen Speichersystems (SAN) - im SAN (Storage Area Network) erfolgt die Zusammenführung bzw. Speicherung der auf verschiedenen Hardwareplattformen verarbeiteten Daten auf zentral verwaltete Speichermedien - zum Inhalt (Auftragssumme ,-- EUR). Für die Erweiterung des SAN vergab das AKH 23 Folgeaufträge um insgesamt ,20 EUR, wovon auch jene unter ,-- EUR sowie jene des Jahres 2005 geprüft wurden. Die zwei weiteren im offenen Verfahren abgewickelten Vergaben betrafen die Beschaffung von Arbeitsplatz- und Abteilungsdruckern (Auftragssummen ,-- EUR und ,-- EUR).
2 Im nicht offenen Verfahren erging eine Vergabe, welche sich ebenfalls auf die Beschaffung von Druckern bezog (Auftragssumme ,80 EUR) Weitere 14 Vergaben für die Beschaffung von Softwarelizenzen und Netzwerkkomponenten führte das AKH insbesondere unter Zugrundelegung von Republiks- und Rahmenverträgen des Bundes sowie von unternehmenseigenen Ausschreibungen des WKAV durch. Diese Vergaben waren in Summe mit ,07 EUR zu beziffern Weitere 29 Vergaben um insgesamt ,46 EUR vor allem für die Beschaffung von Servern, Thin Clients (d.s. in einem Netzwerk integrierte Endgeräte zur Ein- bzw. Ausgabe von Daten), Personalcomputern, Monitoren und Druckern knüpfte das AKH an Rahmenkaufverträge, die das im WKAV bestehende EDV-Management und Betriebsführungszentrum (EMB) geschlossen hatte Den restlichen 92 Vergaben mit einer Gesamtauftragssumme von ,55 EUR legte das AKH das Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung zu Grunde. 2. Wahrnehmungen zu den offenen Vergabeverfahren 2.1 Im Oktober 2002 schrieb das AKH die Installation und Wartung des SAN im offenen Verfahren aus; für die Erweiterung des SAN erteilte es - wie bereits angeführt - Folgeaufträge. Diesbezüglich ergaben sich folgende Feststellungen: Die Ausschreibung des SAN erfolgte nach dem Bestbieterprinzip, wobei im Leistungsverzeichnis aufschien, dass der Preis mit maximal 40 Punkten und die technischen Merkmale (insbesondere Kriterien für die Qualität bzw. Funktionalität) mit maximal 60 Punkten bewertet werden würden. In den Ausschreibungsunterlagen fand sich auch der Vermerk "Angebotene Preise sind Richtpreise für Nachrüstungen, die innerhalb der nächsten 36 Monate beauftragt werden", mit welchem das AKH auf Folgeaufträge hinwies. Über den beabsichtigten Um-
3 - 3 - fang der Folgeaufträge schienen jedoch keine Angaben auf. Das Kontrollamt vertrat den Standpunkt, dass der Umfang der Folgeaufträge zumindest in der Größenordnung bekannt gegeben hätte werden sollen, um den Bietern eine auf die beabsichtigten Gesamtleistungen gerichtete Preiskalkulation zu ermöglichen. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass größere Auftragsvolumen - bzw. deren kalkulatorische Einbeziehung - erfahrungsgemäß zu günstigeren Preisen führen Bei der Angebotsöffnung lagen Angebote folgender Firmen vor: Bieter Gesamtpreis in EUR Firma H ,50 - Alternativangebot ,17 Firma A ,00 Firma P ,38 - Alternativangebot ,38 - Alternativangebot ,32 - Alternativangebot ,71 Firma C ,00 Das Angebot der Firma C. erfüllte die in der Ausschreibung vorgegebenen technischen Anforderungen (das von der Firma offerierte SAN stand einer Zusammenführung der Daten entgegen) nicht. Hiezu kam noch, dass im Angebot der Firma C. die monatliche Wartung ausgepreist wurde, während in den Angeboten der weiteren Bieter die Preise für die zehnjährige Wartung aufschienen. Unter Zugrundelegung des Preises für die zehnjährige Wartung hätte sich das Angebot der Firma C. auf ,-- EUR belaufen. Neben dem Angebot der Firma C. entsprachen auch die Alternativangebote der Firmen H. und P. - z.b. infolge der eingeschränkten Erweiterungsmöglichkeit oder der unzureichenden Datensicherung - nicht den technischen Anforderungen. Diese Angebote fanden daher keine weitere Berücksichtigung Die Bestbieterermittlung brachte folgendes Ergebnis:
4 - 4 - Bieter Gesamtpreis in EUR monetäre Bewertung in Punkten technische Bewertung in Punkten Gesamtbewertung in Punkten Firma H ,50 40,00 55,00 95,00 Firma P ,38 30,91 57,00 87,91 Firma A ,00 31,99 54,00 85,99 Die Tabelle zeigt, dass die Firma H. als Bestbieter hervorging. Am 22. November 2002 wurde diese Firma mit der Installation des SAN beauftragt (Auftragssumme ,-- EUR). Die Wartung des SAN gelangte nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zur Vergabe Wie bereits erwähnt, vergab das AKH an die Firma H. zahlreiche Folgeaufträge. Die Folgeaufträge hatten im Wesentlichen die Erweiterung des von der Firma H. installierten SAN zum Inhalt und sind unter Anführung des Datums der Auftragserteilung und der Auftragssumme der nachstehenden Auflistung zu entnehmen: Datum der Auftragserteilung Auftragssumme in EUR 29. November , April , Juli , August , März , März , April , Mai , Juli , Juli , September , September , Dezember , Februar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juni , Juni , August , September ,00 Insgesamt betrachtet ergingen 23 Folgeaufträge mit einer Gesamtsumme von ,20 EUR, was gegenüber der aus dem offenen Verfahren resultierenden Auftragssumme von ,-- EUR den rd. vierfachen Betragswert darstellte.
5 In diesem Zusammenhang war zu bemerken, dass für die Ausschreibung über die Installation und die Wartung des SAN sowie für die bis Juli 2003 vergebenen Folgeaufträge das Wiener Landesvergabegesetz (WLVergG) relevant war. Die danach ergangenen Vergaben unterlagen dem BVergG Bei den auf das SAN bezogenen Vergaben handelte es sich weit gehend um Lieferaufträge. Hinsichtlich der Folgeaufträge, welche Lieferungen zum Inhalt hatten, schrieb das WLVergG vor, dass solche Aufträge dann bis zu drei Jahren nach der Erteilung des ersten Auftrages vergeben werden konnten, wenn auf die Möglichkeit bereits in der Ausschreibung hingewiesen worden war. Derartige Bestimmungen fanden sich auch im BVergG Das AKH wies in der Ausschreibung auf Folgeaufträge hin und vergab die Aufträge innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach der Erteilung des ersten Auftrages, wobei die ausgeschriebenen und die im Weg von Folgeaufträgen vergebenen Leistungen sachlich tatsächlich im unmittelbaren Zusammenhang standen. Auf Grund dieses Sachverhaltes waren die Folgeaufträge vergaberechtlich zulässig. Nach dem Ablauf der dreijährigen Frist (22. November 2005) mussten Leistungen betreffend das SAN einem neuen Vergabeverfahren zugeführt werden Die im Weg von Folgeaufträgen vergebenen Leistungen für die Erweiterung des SAN lagen hinsichtlich der Speicherkomponenten preislich durchschnittlich um rd. 41 % unter den aus der Ausschreibung resultierenden Preisansätzen, was vor allem auf marktbezogene Preisreduktionen für solche Komponenten zurückzuführen war. 2.2 Im August 2002 beschaffte das AKH im Weg offener Verfahren Arbeitsplatz- und Abteilungsdrucker An der Ausschreibung über die Beschaffung von 100 Arbeitsplatzdruckern nahmen elf Firmen teil. Als Bestbieter und späterer Auftragnehmer ging die Firma SC. her-
6 - 6 - vor, die Drucker der Type "Lexmark E322n" zum Gesamtpreis von ,-- EUR angeboten hatte Die Ausschreibung über die Beschaffung von 50 Abteilungsdruckern, an der sich zwölf Firmen beteiligten, ergab ebenfalls die Firma SC. als Bestbieter bzw. Auftragnehmer. Diese Firma offerierte Drucker der Type "Lexmark T522n" zum Gesamtpreis von ,-- EUR. Hinsichtlich dieser Vergaben sah sich das Kontrollamt zu keiner Kritik veranlasst. 3. Feststellungen hinsichtlich des nicht offenen Verfahrens 3.1 Für die Beschaffung von 120 Druckern der Type "Lexmark T632n" führte das AKH im Juli 2004 ein nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung durch. Hiezu lud es alle jene Firmen zur Angebotslegung ein, die autorisierte Vertriebsfirmen der Firma L. waren. Unter Berücksichtigung der angebotenen Skonti legte die Firma C.D. das niederste Angebot mit einem Gesamtpreis von ,80 EUR. Im August 2004 wurde diese Firma mit der Lieferung der Drucker beauftragt. 3.2 Seitens des Kontrollamtes gab diese Vergabe zu keinem Einwand Anlass. 4. Ausführungen über Beschaffungen, die insbesondere auf der Basis von Republiksund Rahmenverträgen des Bundes sowie von Ausschreibungen des WKAV erfolgten 4.1 Unter Bezugnahme auf so genannte Republiksverträge, die der Bund mit der Firma S. hinsichtlich Softwarelizenzen geschlossen hatte, um öffentlich-rechtlichen Institutionen den Erwerb von Lizenzen zu besonderen Konditionen zu ermöglichen, kaufte das AKH 2002 und 2004 von der Firma S. diverse Softwarelizenzen um ,-- EUR bzw. um ,-- EUR an. 4.2 Softwarelizenzen für die Nutzung von Microsoft-Software erwarb das AKH in den Jahren 2002 und 2003 von den Firmen Co. und He. um ,-- EUR bzw. um ,-- EUR. Die Firma Co., die im Jahr 2002 mit der Firma He. fusioniert wurde,
7 - 7 - war als Bestbieter einer auf Microsoftlizenzen Bezug habenden Ausschreibung des EMB hervorgegangen. Im Jahr 2004 bezog das AKH Lizenzen für Microsoft-Software um ,92 EUR von der Firma A. Diese Beschaffung stützte das AKH auf eine Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), bei der die Firma A. Bestbieter geworden war. 4.3 Von der Firma A. beschaffte das AKH weitere Softwarelizenzen insbesondere für den Einsatz von Software für die Datensicherheit um ,50 EUR und weiters um ,25 EUR. Außerdem erwarb es diverse Softwarelizenzen vom EMB um ,70 EUR. Diese Ankäufe erfolgten unter Zugrundelegung von Ausschreibungen, die vom WKAV bzw. EMB durchgeführt worden waren. 4.4 Bezüglich der vorgenannten Vergaben sah sich das Kontrollamt deshalb zu keiner Kritik veranlasst, weil für das AKH die Möglichkeit bestand, Softwarelizenzen unter Zugrundelegung von Republiksverträgen des Bundes und von Ausschreibungen, die der WKAV bzw. das EMB sowie die BBG durchgeführt hatten, zu beschaffen. 4.5 Auf Basis eines Rahmenvertrages der BBG vergab das AKH 2004 sechs Aufträge um insgesamt ,70 EUR an die Firma K., welche die Lieferung und Installation von so genannten CISCO-Netzwerkkomponenten zum Inhalt hatten. Diesbezüglich war zu bemerken, dass die BBG - unter Zugrundelegung einer Ausschreibung - mit den Firmen G., I., K., N. und Te. Rahmenverträge betreffend CISCO- Netzwerkkomponenten geschlossen hatte. Diese Firmen gewährten einen Rabattsatz in der Höhe von 42,9 % auf die CISCO-Listenpreise. Außerdem waren ihre Stundensätze - beispielsweise für die Installation und für die Wartung von CISCO- Netzwerkkomponenten - gleich. Gemäß einer so genannten Grundsatzvereinbarung, welche die Stadt Wien 2004 mit der BBG getroffen hatte, war es für das AKH und für weitere Stellen der Stadt Wien möglich, Vergaben auf Basis von Rahmenverträgen der BBG (u.a. hinsichtlich der
8 - 8 - CISCO-Netzwerkkomponenten) durchzuführen. Das AKH gab der Firma K., deren Preisansätze - wie vorhin erwähnt - die gleiche Höhe wie jene der weiteren Vertragsfirmen der BBG aufwiesen, deshalb den Vorzug, weil sie in der Teilunternehmung bereits bestehende Netzwerke wartete. 5. Feststellungen zu den Beschaffungen, die das AKH auf Rahmenkaufverträge des EMB bezog 5.1 Vom EMB war im Juni 2000 ein offenes Verfahren hinsichtlich des Abschlusses von Rahmenkaufverträgen über die Beschaffung von Personalcomputern, Monitoren und Druckern durchgeführt worden. Das der Ausschreibung zu Grunde liegende Leistungsverzeichnis war in zwei Leistungsgruppen untergliedert. Während die Leistungsgruppe 1 Personalcomputer und Monitore betraf, bezog sich die Leistungsgruppe 2 auf Drucker. Pro Leistungsgruppe konnten Teilangebote gelegt werden. Als Bestbieter für die unter der Leistungsgruppe 1 subsumierten EDV-Geräte ging die Firma C.D. mit den von ihr angebotenen Personalcomputern der Type "Compaq i 815EPPIII" und Monitoren der Typen "Philips 150 B", "Philips Brilliance 109 P, 180 P oder 181 AS und 201 P" hervor. Bezüglich der Leistungsgruppe 2 (Drucker) war die Firma O. Bestbieter, welche Drucker der Type "HP Laserjet 4050N" offerierte. Im Dezember 2000 schloss das EMB mit den Firmen C.D. und O. Rahmenkaufverträge mit einer dreijährigen Vertragslaufzeit. Der Rahmenkaufvertrag mit der Firma C.D. wurde um rd. acht Monate verlängert und lief Ende Juli 2004 ab. Jener mit der Firma O. bestand infolge einer Verlängerung um rd. 17 Monate bis Mai Diese Rahmenkaufverträge konnten sowohl vom EMB als auch von den weiteren Stellen des WKAV für die Beschaffung der genannten Hardware herangezogen werden.
9 Den folgenden Tabellen sind jene Beschaffungen zu entnehmen, die das AKH unter Zugrundelegung der Rahmenkaufverträge des EMB in den Jahren 2002 bis 2004 durchführte. Hiebei handelte es sich insbesondere um die Beschaffung von Hardware. Beschaffungen im Jahr 2002: Produkte Auftragnehmer Auftragssumme in EUR 32 Server, 2 Racks, 4 Pocket Panels, 4 Control Units, 2 Notebooks Firma C.D ,00 60 Thin Clients mit TFT-Monitoren (Philips), Liscon-Software Firma C.D ,00 6 Server, 1 TFT-Monitor (Compaq), 1 Rack Firma C.D ,00 25 Personalcomputer (Compaq) mit TFT-Monitoren (Philips) Firma C.D ,00 4 Server, 1 TFT-Monitor (Compaq), 1 Rack Firma C.D ,00 11 Terminals, 10 Personalcomputer (Compaq), 20 TFT-Monitore (Philips) Firma C.D ,00 2 Server, 2 Pocket Panels, 2 Control Units Firma C.D ,00 4 Personalcomputer (Compaq), 5 TFT-Monitore (Compaq), 6 Notebooks Firma C.D ,96 20 Personalcomputer (Compaq) Firma C.D ,00 16 Terminals, 4 Personalcomputer (Compaq), 20 TFT-Monitore (Samsung) Firma C.D ,00 Beschaffungen im Jahr 2003: Produkte Auftragnehmer Auftragssumme in EUR 250 Thin Clients mit TFT-Monitoren (Samsung) Firma C.D ,00 26 Server, 1 Rack Firma C.D ,00 90 Drucker Firma SC , Thin Clients mit TFT-Monitoren (Samsung) Firma C.D ,00 8 Server, 1 Pocket Panel, 1 Control Unit Firma C.D , Barcodescanner Firma D ,00 4 Server, 2 Pocket Panels, 2 Control Units Firma C.D ,00 8 Personalcomputer (Compaq), 10 TFT-Monitore (Samsung) Firma C.D ,00 15 Personalcomputer (Compaq), 15 TFT-Monitore (Philips), 1 Notebook, 1 Laserdrucker, 1 Beamer Firma C.D ,14 10 Notebooks Firma C.D ,00 Beschaffungen im Jahr 2004: Produkte Auftragnehmer Auftragssumme in EUR 400 Thin Clients, 450 TFT-Monitore (Samsung) Firma C.D ,00 24 Prozessoren für Server Firma C.D ,00 27 Server, 6 TFT-Monitore (Samsung), 1 Control Unit, 1 Pocket Panel Firma C.D , Thin Clients mit TFT-Monitoren (HP) Firma C.D ,00 75 Personalcomputer (Compaq), 15 TFT-Monitore (Philips) Firma C.D ,00 1 Server, 4 TFT-Monitore (Samsung) Firma C.D ,68 50 Thin Clients, 250 Diebstahlsicherungen Firma C.D ,00
10 Produkte Auftragnehmer Auftragssumme in EUR 19 Personalcomputer (Compaq), 19 TFT-Monitore (Samsung), 3 Notebooks Firma C.D ,92 6 Personalcomputer (Compaq), 17 TFT-Monitore (Samsung), 8 Graphikkarten, 9 Speicher Firma C.D , In den Jahren 2002 bis 2004 führte das AKH auf Rahmenkaufvertragsbasis 29 Vergaben mit einer Gesamtauftragssumme von ,46 EUR durch. Die meisten Aufträge ergingen an die Firma C.D. (27 Aufträge um ,46 EUR). Ein Teil der Aufträge an die Firma C.D. in der Höhe von ,24 EUR (d.s. rd. 11,5 % der Gesamtauftragssumme) betraf die Beschaffung von Compaq-Personalcomputern und von Philips-Monitoren, für die der Rahmenkaufvertrag mit der Firma bestand. Der Großteil der Aufträge an die Firma C.D. (in der Höhe von ,22 EUR, d.s. rd. 82,1 % der Gesamtauftragssumme) hatte aber die Beschaffung von EDV-Komponenten zum Inhalt, die nicht Gegenstand des Rahmenkaufvertrages waren. Somit war für diese Aufträge die Zugrundelegung eines solchen Vertrages nicht zulässig. 5.4 Es wurden auch die Firmen D. und SC. auf Rahmenkaufvertragsbasis beauftragt, u.zw. um ,-- EUR, d.s. rd. 6,4 % der Gesamtauftragssumme. Dies war insofern bemerkenswert, als mit den Firmen keine Rahmenkaufverträge geschlossen worden waren. 5.5 Gemäß den Vergabevorschriften wäre es angezeigt gewesen, jene EDV-Komponenten, für die kein Rahmenkaufvertrag bestand, im Weg von Ausschreibungen zu beschaffen. Die gegenständlichen Beschaffungen waren auch unter dem Aspekt zu betrachten, dass die Firma C.D. in hohem Maß beauftragt wurde. 6. Wahrnehmungen zu den Vergaben bzw. Beschaffungen, die das AKH auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bezog 6.1 Der folgenden Tabelle sind die darauf entfallenden Vergaben bzw. Beschaffungen in den Jahren 2002 bis 2004 zu entnehmen:
11 Vergaben bzw. Beschaffungen Auftragnehmer Anzahl der Aufträge Gesamtsauftragssumme in EUR Beratungs- und Programmierleistungen, Softwarelizenzen Firma S ,30 Umstellung und Erweiterung von EDV-Netzwerken Firma K ,00 IBM-Hardwareerweiterungen Firma I ,94 Beratungs- und Programmierleistungen Firma T ,00 Installation und Erweiterung von IBM-Hardware Firma I.-C ,00 Installation von SUN-Hardware Firma I.V ,00 Modifikation des PACS-Radiologie-Systems Firma Ag ,74 Div. Hardware, Softwarelizenzen Firma C.D ,00 Installation div. Hard- und Software Firma He ,63 Softwarelizenzen Firma Or ,67 Server-Cluster Firma M ,00 Netzwerkmessgeräte Firma Sc ,00 Softwarelizenzen Firma S.I ,00 Modifikation von Software Firma Si ,55 Server, Softwarelizenzen Firma A ,58 Fotoreprographiksoftware Firma e ,00 IBM-Hardwareerweiterung Firma Pe ,00 Archivsoftware, Datenbankverwaltungssystem, Workstation Firma G.E ,00 Upgrade der Brain Scan-Software Firma In ,00 Server Firma D.S ,00 Software für Geburtendokumentation Firma L.-S ,37 CareVue für Anästhesie Firma Ph ,25 Softwareschnittstelle Firma B ,00 Bandkassetten Firma P.-I ,00 Workstations Firma P ,52 Bildarchivierungssystem Firma Di ,00 Erweiterung der Toxlaborsoftware Firma S.-U ,00 Band und Reinigungskassetten Firma O.S ,00 Server Firma Lu ,00 Server Firma Con , An die Firma S. ergingen im Weg des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung 15 Aufträge mit einer Gesamtauftragssumme von ,30 EUR Eine Beauftragung in der Höhe von ,-- EUR hatte den Erwerb von SAP- Softwarelizenzen (wie z.b. mysap Healthcare) zum Inhalt, wogegen seitens des Kontrollamtes in vergaberechtlicher Hinsicht kein Einwand bestand Weitere elf Aufträge an die Firma S. (in Summe ,30 EUR) bezogen sich auf Beratungs- und Programmierleistungen insbesondere für die Implementierung
12 des SAP R/3-Gesundheitstemplates (Apotheken- und Küchenverwaltung sowie Materialanforderungen). Diesbezüglich war festzuhalten, dass im AKH SAP R/2-Applikationen, u.a. auch das Gesundheitstemplate, im Einsatz waren. Da die SAP R/2-Applikationen die anwenderspezifischen Anforderungen nicht mehr zur Gänze erfüllten und die Firma SAP beabsichtigte, SAP R/2 einzustellen, entschloss sich das AKH zur Umstellung von SAP R/2 auf SAP R/3. Hinsichtlich des Gesundheitstemplates bestand die Umstellung auch darin, zusätzliche Softwarefunktionen zu realisieren. Die Softwaremodifikationen konnten aus urheberrechtlichen Gründen nur von der Firma SAP durchgeführt werden, sodass sich das Kontrollamt bezüglich der Vergaben für die Implementierung des SAP R/3-Gesundheitstemplates zu keiner Kritik veranlasst sah Darüber hinaus erteilte das AKH der Firma S. drei Aufträge um insgesamt ,-- EUR, welche im Wesentlichen Beratungs- und Programmierleistungen für die Realisierung einer Schnittstelle zwischen dem Buchhaltungssystem der Magistratsabteilung 6 - Rechnungsamt (eine mit "UHU - Universelles Haushaltbuchführungsprogramm auf UNIX" bezeichnete Eigenentwicklung) und jenem des AKH (eine SAP- Applikation) betrafen. Für diese Vergaben ersuchte das AKH lediglich die Firma S. um Angebotslegung. Das Kontrollamt vertrat den Standpunkt, dass für die Realisierung der Schnittstelle einem Wettbewerb der Vorzug zu geben gewesen wäre. Dies deshalb, weil SAP-spezifische Urheberrechte unberührt blieben und nicht nur die Firma S., sondern auch andere Firmen die Leistungen erbringen hätten können Für die Implementierung einer weiteren SAP R/3-Applikation, die so genannte IS- H-Patientenverrechnung, vergab das AKH fünf Aufträge an die Firma T. um insgesamt ,-- EUR.
13 Hinsichtlich dieser Implementierung ersuchte das AKH die Firmen T. und S. um Angebotslegung. Diesem Ersuchen kam nur die Firma T. nach. Die Firma S. nahm von einer Angebotslegung mit der Begründung Abstand, dass sie für die Implementierung der IS-H-Patientenverrechnung generell die Firma T. heranziehen würde. Neben diesem Sachverhalt war für die Beauftragung der Firma T. auch der Umstand maßgebend, dass sie betreffend der vom AKH benötigten IS-H-Patientenverrechnung/Version Österreich der einzige autorisierte Vertriebspartner der Firma S. war Die Firma K. erhielt im Weg von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zehn Aufträge (hauptsächlich über die Lieferung und Installation von CISCO-Netzwerkkomponenten für die Umstellung bzw. Erweiterung von EDV-Netzwerken) um insgesamt ,-- EUR Im Jahr 2002 vergab das AKH zwei Aufträge an die Firma K. (Auftragssummen ,-- EUR und ,-- EUR). Diese betrafen die Umstellung des Netzwerkes für die digitale Bildverarbeitung (das so genannte PACS-Picture Archiving and Communication System-Netzwerk) von 155 MB-ATM auf 1 GB-Ethernet. Das AKH begründete die beiden Vergaben damit, dass für die Umstellung des PACS- Netzwerkes "sowohl vom Know-How als auch von der Verantwortung her" nur die Firma K. infrage gekommen sei, weil sie das 155 MB-ATM-Netzwerk installiert hatte. Außerdem explizierte das AKH, dass von der Firma K. ein Nachlass von 30 % auf die CISCO-Listenpreise für Netzwerkkomponenten gewährt worden sei. Das AKH führte auch aus, dass es Preisauskünfte bei weiteren Firmen, wie Si. und P., eingeholt habe. Die Preise dieser Firmen seien mit jenen der Firma K. ident gewesen. Nach der Auffassung des Kontrollamtes hätten für die Umstellung des PACS- Netzwerkes nicht nur die Firma K., sondern auch andere Firmen herangezogen werden können. Insbesondere unter diesem Aspekt und im Sinn eines mit den Vergabevorschriften im Einklang stehenden Vergabeverfahrens wären die Leistungen auszuschreiben gewesen.
14 Zu zwei Beauftragungen der Firma K. im Jahr 2003 für die netzwerkmäßige Anbindung diverser Hardwarekomponenten für den Einsatz von SAP R/3 und für Unterteilungen des so genannten Routinenetzes in der Höhe von ,-- EUR und ,-- EUR) führte das AKH Folgendes aus: Nach der Erkundung von Marktpreisen sei von der Firma K. ein Angebot eingeholt worden. Da diese Firma die Wartung der im AKH bestehenden Netzwerke durchgeführt habe, seien im Fall ihrer Beauftragung die Einbeziehung von neu installierten Netzwerkkomponenten in den Wartungsvertrag und die "Teilbetriebsverantwortung" als leichter möglich erachtet worden. Außerdem habe sich die Firma K. bereit erklärt, obsolet gewordene Netzwerkkomponenten unter Refundierung marktüblicher Preise zurückzunehmen. Auch hier hätten die Leistungen ausgeschrieben werden sollen. Einer derartigen Vorgangsweise standen die vom AKH dargelegten Argumente bezüglich der Wartung nicht entgegen, weil für eine den betrieblichen Erfordernissen entsprechende Wartung mehrere Firmen infrage gekommen wären. Hiezu kam noch, dass die Rücknahme bzw. Refundierung von obsolet gewordenen Netzwerkkomponenten nicht nur durch die Firma K., sondern auch durch andere Firmen hätte erfolgen können (im Fall einer Ausschreibung hätte hiefür eine Position in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden können). Die Firma K. refundierte anlässlich der Beauftragung mit ,-- EUR für die Rücknahme von Netzwerkkomponenten einen Betrag von ,-- EUR (d.s. 5,6 % der Auftragssumme). Bezüglich der Beauftragung um ,-- EUR fand sich in der dem Kontrollamt zur Verfügung stehenden Aktenlage kein Hinweis über eine Rücknahme bzw. Refundierung von Netzwerkkomponenten Im Jahr 2003 ergingen an die Firma K. fünf weitere Aufträge. Im Einzelnen handelte es sich um - die Erweiterung des PACS-Netzwerkes um ,-- EUR, - die netzwerkmäßige Anbindung eines Großrechners und eines Rechners für den Einsatz von SAP R/3 ("SAP-HOST-Anbindung") um ,-- EUR und um
15 die Erneuerung bzw. Erweiterung des Universitätsdatennetzwerkes (UDN) um ,-- EUR, um ,-- EUR und um ,-- EUR. Bezüglich dieser Vergaben führte das AKH aus, dass es nach der Erkundung von Marktpreisen Angebote von der Firma K. eingeholt habe. Außerdem verwies das AKH auf bestehende Wartungsverträge mit der Firma K. Das Kontrollamt gelangte zu der Ansicht, dass die SAP-HOST-Anbindung und die Erneuerung bzw. Erweiterung des UDN auszuschreiben gewesen wären. Gegen die Vergabe der Erweiterung des PACS-Netzwerkes an die Firma K. bestand seitens des Kontrollamtes kein Einwand. Dies insofern, als die Firma K die Umstellung des PACS-Netzwerkes (von 155 MB-ATM auf 1 GB-Ethernet) durchgeführt hatte und es infolge der damals noch bestehenden Gewährleistungsverpflichtung nahe liegend war, sie auch mit der Erweiterung des Netzwerkes, die sich auf die Realisierung von zusätzlichen Netzwerkfunktionen (vor allem für die Verbesserung des Datentransfers) bezog, zu beauftragen Darüber hinaus befasste das AKH die Firma K. mit der Installation einer so genannten Firewall (ein Zugangsschutzsystem) um ,-- EUR, d.h. einer Leistung, die auch von anderen Firmen erbracht werden hätte können Der Firma I. erteilte das AKH im Weg des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung vier Aufträge, wobei sich die Gesamtauftragssumme auf ,94 EUR belief Drei Aufträge an die Firma I. (zusammen ,94 EUR) betrafen insbesondere Erweiterungen der Zentraleinheit ("CPU") der IBM-Großrechneranlage und die Modifikation einer IBM-spezifischen Software. Diese Leistungen konnten in technischer Hinsicht nur von der Firma I. erbracht werden Eine Beauftragung an die Firma I. mit einer Auftragssumme von ,-- EUR
16 hatte die hard- und softwaremäßige Erweiterung einer bestehenden IBM-Rechneranlage und von IBM-Speichersubsystemen zum Inhalt. Für diese Erweiterung, die infolge der Umstellung von SAP R/2 auf SAP R/3 erforderlich wurde, kamen die Firma I. und deren Business Partner (insbesondere Premier Partner, d.s., von der Firma I. zertifizierte Firmen, die hohe Qualitätskriterien erfüllen müssen) infrage. Bezüglich der Teilnahme an einem Vergabeverfahren kontaktierte das AKH neben der Firma I. auch zwei Premier Partner dieser Firma, nämlich die Firmen I.-C. und Pe. Laut den Auskünften des AKH hätte sich gezeigt, dass die beiden Premier Partner als "Sublieferanten" der Firma I. fungieren würden. Die Firma I. bot die Erweiterung der Rechneranlage und der Speichersubsysteme um ,-- EUR an, wobei sie auf Ersuchen des AKH auf einen Ratenkauf bezogene Finanzierungsvarianten anbot. Im Zuge von Verhandlungen erreichte das AKH eine Reduktion des Gesamtpreises auf ,-- EUR. Außerdem vereinbarte es mit der Firma I. eine Bezahlung in zwei Raten ohne der Verrechnung von Zinsen. Die Vorgangsweise des AKH, Informationen über das Angebotsverhalten möglicher Bieter einzuholen, stand nicht im Einklang mit den Vergabevorschriften. Es wäre angezeigt gewesen, die Erweiterung der Rechneranlage und der Speichersubsysteme unter Einbeziehung jener Firmen, die für die Leistungserbringung geeignet erschienen, auszuschreiben Im Rahmen der Umstellung auf SAP R/3 bzw. der Erweiterung der Rechneranlage und der Speichersubsysteme erging ein Auftrag über den Einbau von IBM- Channel-Cards um ,-- EUR an die Firma Pe. Obwohl für die Erbringung dieser Leistung mehrere Firmen infrage gekommen wären, holte das AKH lediglich ein Angebot dieser Firma ein.
17 In hohem Maße beauftragte das AKH auch die Firma I.-C. mit der Installation bzw. der Erweiterung von IBM-Hardware (insbesondere Server, Bandroboter und Plattensubsysteme); an diese Firma ergingen sieben Aufträge um insgesamt ,-- EUR Für zwei auf die Installation von IBM-Servern und die Erweiterung von bestehenden IBM-Speichersystemen gerichtete Vergaben holte das Institut für Medizinische Computerwissenschaften des AKH Angebote von den Firmen I. und I.-C. ein. Bemerkenswert war, dass die Firma I.-C. jeweils das niederste Angebot stellte, wobei die Gesamtpreise der Firma I.-C. ( ,-- EUR und ,-- EUR) um ,-- EUR bzw. um ,-- EUR unter jenen der Firma I. lagen. Hinsichtlich einer allfälligen Einbeziehung von weiteren Bietern ersuchte die EDV-Abteilung des AKH die Firma I. um Bekanntgabe der für die Leistungserbringung geeigneten Business Partner (vor allem Premier Partner). Die Firma I. teilte der EDV-Abteilung schriftlich mit, dass sie der Firma I.-C. gegenüber den anderen Business Partnern zusätzliche Einkaufsrabatte auf Speichersysteme gewähren würde. Außerdem führte sie aus, dass die Firma I.-C. bezüglich der gegenständlichen Hardware in Österreich der einzige autorisierte Business Partner in der höchsten Partnerschaftsstufe "IBM Partnerworld Premier Business Partner" sei. Diese Ausführungen der Firma I. waren neben dem Umstand, dass die Firma I.-C. niedrigere Gesamtpreise als die Firma I. offerierte, für die Beauftragungen der Firma I.-C. entscheidend. Vom Kontrollamt bestand gegen diese Beauftragungen grundsätzlich kein Einwand. Es war allerdings bemerkenswert, dass das AKH keine Aufklärung darüber verlangte, weshalb die Firma I. ihre eigenen Produkte teurer angeboten hatte Bezüglich drei weiterer Vergaben (Installation bzw. Upgrade von IBM-Servern und IBM-Bandrobotern) trat die EDV-Abteilung des AKH ebenfalls an die Firma I. zwecks Auskunft hinsichtlich geeigneter Business Partner heran, nachdem das Institut für Medizinische Computerwissenschaften nur von der Firma I.-C. Angebote eingeholt
18 hatte. Die Firma I. brachte schriftlich zum Ausdruck, dass sie der Firma I.-C. gegenüber den anderen Business Partnern "spezielle Projektpreise" gewähren würde. Dies führte letztlich dazu, dass die Vergaben um insgesamt ,-- EUR an die Firma I.-C. ergingen. Wenngleich das AKH auch hier eine Auslotung hinsichtlich der für die Leistungserbringung infrage kommenden Business Partner durchführte, war doch zu bemerken, dass es die Teilunternehmung unterlassen hatte, Angebote von der Firma I. einzuholen, um Kenntnis über deren Preisniveau zu erlangen Für die Erweiterung eines IBM Servers ersuchte das AKH die Firmen I., I.-C. und Cy. um Angebotslegung. Als Bestbieter und späterer Auftragnehmer ging die Firma I.-C. (Gesamtpreis ,-- EUR) hervor. Bezüglich dieser Leistung hätten noch Angebote weiterer Firmen eingeholt werden können Ein auf die Erweiterung eines IBM-Plattensubsystems gerichteter Auftrag (Auftragssumme ,-- EUR) wurde deshalb der Firma I.-C. übertragen, da sie schon im Einsatz gestandene Komponenten, die den Erfordernissen des AKH entsprachen, zu sehr günstigen Preisen angeboten hatte Der Firma I.V. wurden drei Aufträge um ,-- EUR, um ,-- EUR und um ,-- EUR erteilt Die erste Beauftragung in der Höhe von ,-- EUR erstreckte sich auf die Lieferung und Installation einer Rechnerkonfiguration zwecks Einsatz von SAP-Softwaremodulen. Hiefür holte das AKH Angebote von den Firmen I., I.V. und He. ein. Als Bestbieter ging die Firma I.V. mit Workstations, Servern und Racks (d.s. Schränke zur Situierung von Hardwarekomponenten) der Type "SUN" hervor. Das Kontrollamt vertrat hiezu den Standpunkt, dass für die Erbringung dieser Leistun-
19 gen ein größerer Firmenkreis zur Verfügung gestanden wäre, welcher in das Vergabeverfahren einbezogen hätte werden sollen Die Beauftragungen um ,-- EUR und um ,-- EUR hatten im Wesentlichen die Beschaffung von SUN-Servern zum Inhalt. Obwohl für die Beschaffung solcher Server mehrere Firmen infrage kamen, ersuchte das AKH lediglich die Firma I.V. um Angebotslegung An die Firma Ag. vergab das AKH vier Aufträge um insgesamt ,74 EUR, welche insbesondere die Modifikation des so genannten PACS-Radiologie-Systems (ein System für die digitale Bildverarbeitung in der Radiologie) betrafen. Dieses System hatte die Firma Ag., die als Bestbieter einer von einer Gesellschaft im Auftrag des WKAV durchgeführten Ausschreibung hervorgegangen war, installiert. Die Modifikation des PACS-Radiologie-Systems konnte aus systemspezifischen Gründen nur von der Firma Ag. erfolgen Im Weg von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung ergingen sieben Aufträge um insgesamt ,-- EUR an die Firma C.D., welche sich hauptsächlich auf die Beschaffung von Hardware bezogen Drei Aufträge an die Firma C.D. betrafen die Beschaffung von Lexmark- Druckern, u.zw. von Druckern um ,-- EUR (April 2003), - 50 Druckern um ,-- EUR (Oktober 2003) und - 80 Druckern um ,-- EUR (Mai 2004). Für die Beschaffung der 150 Drucker (April 2003) holte das AKH lediglich von der Firma C.D. ein Angebot ein, obwohl ein Wettbewerb durchzuführen gewesen wäre. Die Druckerbeschaffung im Oktober 2003 erfolgte zu jenen Preisen, die aus der bereits
20 erwähnten Ausschreibung über Abteilungsdrucker (aus dieser im August 2002 durchgeführten Ausschreibung ging die Firma SC. als Bestbieter hervor) resultierten. Diesbezüglich verwies das AKH darauf, dass die Firma SC. ihren Liefer- und Garantieverpflichtungen nur unzureichend nachgekommen war und daher an die Firma L. um Bekanntgabe einer Vertriebsfirma herangetreten werden musste, die zu den damaligen Preisen der Firma SC. "anbieten durfte". Die Firma L. hätte die Firma C.D. genannt. Diese Beschaffung des AKH war vergaberechtlich in dieser Form insofern nicht gerechtfertigt, als es Preise einer früheren Ausschreibung zu Grunde legte und keinen neuerlichen Wettbewerb durchführte. Im Mai 2004 beschaffte das AKH von der Firma C.D. 80 Lexmark-Drucker, die zwar Auslaufmodelle waren, jedoch den anwenderspezifischen Anforderungen genügten, zu günstigen Preisen. Diese Beschaffung erfolgte deshalb von der Firma C.D., weil die Firma L. dem AKH mitgeteilt hatte, dass Auslaufmodelle über die Firma C.D. preisgünstig bezogen werden konnten. Diesbezüglich sah sich das Kontrollamt zu keiner Kritik veranlasst Zwei weitere Aufträge an die Firma C.D. (in Summe ,-- EUR) hatten die Beschaffung eines Servers, von Thin Clients und Monitoren zum Inhalt. Obwohl hiefür ein Wettbewerb durchzuführen gewesen wäre, ersuchte das AKH nur die Firma C.D. um Angebotslegung Die Firma C.D. führte auch ein Upgrade eines Servers um ,-- EUR durch. Der Auftrag erging insbesondere deshalb an die Firma C.D., da sie den Server geliefert bzw. installiert hatte und im Zuge des Upgrades nicht mehr benötigte Komponenten unter Refundierung des Kaufpreises zurücknahm. Zu dieser Beauftragung ergab sich aus der Sicht des Kontrollamtes ebenfalls keine Beanstandung.
21 Darüber hinaus erwarb das AKH von der Firma C.D. Lizenzen für eine Zugangssoftware um ,-- EUR. Vom Kontrollamt bestand gegen diese Vergabe kein Einwand, weil die Firma C.D. für den WKAV - somit auch für das AKH - als aus einer Ausschreibung hervorgegangener Lieferant solcher Lizenzen fungierte Der Firma He. übertrug das AKH im Weg von Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung drei Aufträge. Die Gesamtauftragssumme belief sich auf ,63 EUR Ein Auftrag in der Betragshöhe von ,14 EUR betraf die Beschaffung eines "e*gate-servers" und von "e*gate-softwaremodulen bzw. -lizenzen" (Healthcare Edition als graphisch konfigurierbare Integrationsplattform). e*gate ist ein Produkt der Firma S.B., wobei der Vertrieb von e*gate in Österreich ausschließlich der Firma He. - als so genannter Goldpartner der Firma S.B. - obliegt. Somit kam für diese Beschaffung nur die Firma He. infrage Auch bezüglich der zwei weiteren Aufträge an die Firma He. über die Lieferung und Installation von HP-Servern um insgesamt ,49 EUR bestand kein Anlass zu einer Beanstandung. Dies insbesondere deshalb, weil die Firma He. die Server preisgünstiger als ihre Vertriebsfirmen offerierte Von der Firma Or. erwarb das AKH Softwarelizenzen um ,67 EUR. Hier handelte es sich um Lizenzen für die Nutzung von diversen Softwareprodukten der Firma Or Mit der Lieferung und Installation eines Compaq-Server-Clusters (eine Konfiguration von mehreren Servern) beauftragte das AKH die Firma M. um ,-- EUR. Der von der Firma angebotene Preis lag erheblich unter den Marktpreisen, was darauf zurückzuführen war, dass die Firma M. 100 Compaq-Server-Cluster angekauft hatte An die Firma Sc. ergingen fünf Aufträge um insgesamt ,-- EUR, welche durchwegs die Beschaffung von EDV-Messgeräten für Analysen der im AKH bestehen-
22 den Netzwerke zum Inhalt hatten. Zur Zeit der Beauftragung waren die Messgeräte der Firma F. am geeignetsten. Der Vertrieb dieser Geräte oblag in Österreich ausschließlich der Firma Sc Von der Firma S.I. erwarb das AKH Lizenzen für die Nutzung der SAS Business Intelligence und Analytics Software (eine Software für Analysen und diverse Auswertungen) um ,-- EUR Der Firma Si. wurden drei Aufträge um insgesamt ,55 EUR erteilt. Die Beauftragungen bezogen sich vorwiegend auf Modifikationen jener Softwareapplikationen, die von der Firma Si. implementiert worden waren. Zu diesen und den unter den Pkten bis dargelegten Beauftragungen sah sich das Kontrollamt zu keiner Kritik veranlasst Was die im Weg von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung erfolgten Beauftragungen betraf, deren Auftragssummen (pro Firma) unter ,-- EUR lagen, ergaben sich nachstehende Feststellungen: Ende 2003 beschaffte das AKH von der Firma D.S. einen Server um ,-- EUR, wofür es nur diese Firma um Angebotslegung ersucht hatte. Im Juni 2004 befasste das AKH die Firma D.S. mit Upgrades des Servers (Auftragssumme ,-- EUR). Das Kontrollamt vertrat den Standpunkt, dass die Beschaffung des Servers im Wettbewerb erfolgen hätte sollen Für die Beschaffung von IBM-Band- und -Reinigungskassetten holte das AKH Angebote von den Firmen I.-C. und O.S. ein. Der Zuschlag wurde der Firma O.S. erteilt, weil deren Gesamtpreis (27.440,-- EUR) um 6.852,-- EUR unter jenem der Firma I.-C. (34.292,-- EUR) lag.
23 Für diese Beschaffung wäre gemäß den Vergabevorschriften noch ein Angebot von einer weiteren Firma einzuholen gewesen. 7. Resümee 7.1 Im geprüften Zeitraum führte das AKH insgesamt 162 Vergaben mit einer Gesamtauftragssumme von ,08 EUR durch: Anzahl der Vergaben Vergabeart Beschaffung Vergabesumme in EUR 3 Offenes Verfahren Hard- und Software ,00 23 Folgeaufträge Hardware ,20 1 Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung Hardware ,80 14 Auf der Basis von Republiks- und Rahmenverträgen des Bundes sowie von Ausschreibungen des WKAV Softwarelizenzen und Hardware ,07 29 Auf der Basis von Rahmenkaufverträgen des EMB Hardware ,46 92 Hard- und Software Hard- und Software , Es zeigte sich, dass die gegenständlichen Vergaben des AKH weit gehend im Weg von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung erfolgten. Ein nicht unwesentlicher Teil der auf diese Art und Weise ergangenen Vergaben war insofern zu beanstanden, als die darauf entfallenen Leistungen ausgeschrieben hätten werden sollen. Es handelte sich hiebei um 50 Vergaben mit einer Gesamtsumme von ,22 EUR, die Anschaffungen sowohl von Hard- als auch von Software betrafen. Dem AKH wurde für künftige Vergaben daher empfohlen, den Wettbewerb zu forcieren. 7.3 Was die Vergaben des AKH in materieller Hinsicht anbelangte, so waren diese von der Beschaffung qualitativ hochwertiger Hard- und Softwareprodukte geprägt. Dies war umso mehr anzuerkennen, als in einem Krankenhaus wie dem AKH besondere Anforderungen an die EDV bestehen. Stellungnahme der Teilunternehmung "Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Universitätskliniken": Der Empfehlung des Kontrollamtes, für künftige Vergaben den
24 Wettbewerb zu forcieren, wird nachgekommen werden. Die Mitarbeiter wurden angewiesen, diesen Weg penibel zu verfolgen und entsprechende interne KVPs (Kontinuierliche VerbesserungsProzesse) zu realisieren. Zwecks Forcierung des Wettbewerbes wurden auch Maßnahmen hinsichtlich der möglichst frühzeitigen Zurverfügungstellung von Budgetmitteln für die Beschaffung von EDV-Komponenten eingeleitet. Die Abteilung Technologie und Informatik sowie die Rechtsabteilung des AKH werden im Sinn einer prospektiven juristischen Begleitung im Beschaffungsprozess künftig enger zusammenarbeiten.
Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung der Beschaffung von EDV-Komponenten
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MA 31, Prüfung des Kabelnetzes
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1425/AB XXII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 1425/AB XXII. GP Eingelangt am 06.04.2004 BM für Finanzen Anfragebeantwortung GZ 04 0502/39-I/4/04 Herrn Präsidenten des Nationalrates Dr. Andreas Khol Parlament
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