Erbrecht. Lehrbuch mit Fällen. von. Dr. Walter Zimmermann. Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erbrecht. Lehrbuch mit Fällen. von. Dr. Walter Zimmermann. Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau"

Transkript

1 Erbrecht Lehrbuch mit Fällen von Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau ERICH SCHMIDT VERLAG

2 Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.ddb.de abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/ ISBN-13: ISBN-10: Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Bibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z als auch der ISO Norm Satz: multitext, Berlin Druck: Strauss, Mörlenbach

3 Vorwort Im Jahr 2004 gab es in der Bundesrepublik Deutschland bei einer Bevölkerung von rund 82 Millionen Einwohnern Sterbefälle. In 34 % der Fälle liegt der Nachlasswert bis Euro, in 56 % der Fälle ist der Nachlass höher (ZEV 2004 Heft 5, VIII). Im Durchschnitt werden Euro vererbt. Die Länder nehmen jährlich rund 3,3 Milliarden Erbschaftsteuer (2003) ein. Das zeigt die große Bedeutung des Erbrechts. Auch die Anwaltschaft hat dem mit der Einführung des Fachanwalts für Erbrecht Rechnung getragen. Im vorliegenden Buch werden die Grundlagen des Erbrechts dargestellt. Von anderen Werken zum Erbrecht unterscheidet es sich dabei vor allem in zwei Punkten: Zunächst bietet das Buch eine Fallsammlung (in über 600 ganz kurzen Fällen wird der Stoff anschaulich dargestellt). Das Werk kann darüber hinaus nicht nur als Lehrbuch, sondern auch als Grundriss verwendet werden (die Randziffern mit einem * zeigen, was der eilige Examenskandidat wissen sollte). Um den Umfang des Buches möglichst gering zu halten liegt das Schwergewicht auf der Darstellung der Rechtsprechung. Auf Kostenfragen wurde ebenso wie auf die Erbschaftsteuer eingegangen. Bei einem Ausländeranteil von 8,8 % wird der Bezug zum ausländischen Erbrecht immer häufiger. Erbrechtliche Fragen nach dem Tod eines Ausländers sind daher kurz einbezogen. Was zahlenmäßig nur geringe praktische Relevanz hat, wie etwa das Erbrecht des homosexuellen Lebenspartners, wurde nur am Rande berührt. Passau, im November 2005 Walter Zimmermann 5

4 Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis Randziffer A. Die Gesamtrechtsnachfolge Allgemeines Internationaler Geltungsbereich Zeitlicher Geltungsbereich Umfang der Gesamtrechtsnachfolge Grundsatz Besondere zivilrechtliche Rechtsverhältnisse Sondererbfolgen Zivilprozessuale Rechtsverhältnisse Öffentlich-rechtliche Rechtspositionen Erbfähigkeit B. Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten Grundlagen Gesetzliche Erben erster Ordnung Eheliche Kinder, Enkel, Urenkel Nichteheliche Kinder Adoptierte Kinder Einbenannte Kinder Nicht natürlich gezeugte Kinder Postmortal gezeugte Kinder Gesetzliche Erben zweiter Ordnung Gesetzliche Erben dritter Ordnung Gesetzliche Erben vierter Ordnung Gesetzliche Erben fünfter Ordnung usw C. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und Lebenspartners Gesetzlicher Erbteil des Ehegatten im allgemeinen

5 1.1 Zusätzlicher Teil des Ehegatten bei Konkurrenz mit bestimmten Verwandten Zusatzteil, wenn der Ehegatte zugleich ein Verwandter ist Geschiedene und in Scheidung lebende Eheleute Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten Homosexuelle registrierte Lebenspartner Gesetzlicher Erbteil des Ehegatten bei Gütertrennung Gesetzlicher Erbteil des Ehegatten bei Gütergemeinschaft Gütergemeinschaft ohne Vereinbarung der Fortsetzung Gütergemeinschaft mit Vereinbarung der Fortsetzung Gesetzlicher Erbteil des Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft Regelfall Rechtslage, wenn der überlebende Ehegatte völlig enterbt wurde Rechtslage, wenn der überlebende Ehegatte gering bedacht wurde Rechtslage bei Ausschlagung der Erbschaft durch den Ehegatten Der sog. Voraus Mietrechte an der Wohnung Der Dreißigste Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter eines Erben D. Das gesetzliche Erbrecht des Staates Allgemeines Verfahren Der wahre Erbe taucht auf E. Das Testament Allgemeines Amtliche Verwahrung Ablieferungspflicht

6 2. Testierfähigkeit Höchstpersönlichkeit und notwendiger Inhalt des Testaments Allgemeine Regeln Testierwille Bedingte Erbeinsetzung Testamentsform Eigenhändiges Testament Notarielles Testament Widerruf des Testaments Ausdrücklicher Widerruf durch Testament Widerruf eines Testaments durch Vernichtung Widerruf eines notariellen Testaments durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung Widerruf durch ein späteres widersprechendes Testament Das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten Voraussetzungen und analoge Anwendung Arten des gemeinschaftlichen Testaments: Form und Gemeinschaftlichkeit Gegenseitige Einsetzung und Einsetzung von Schlusserben Einfluss der Scheidung auf das gemeinschaftliche Testament Wechselbezügliche Verfügungen, Bindungswirkung Wann liegt Wechselbezüglichkeit vor? Welche Wirkungen entfaltet Wechselbezüglichkeit? Änderungsmöglichkeiten des überlebenden Ehegatten Vermächtnis als wechselbezügliche Verfügung Der Widerruf beim gemeinschaftlichen Testament Schenkungen in Beeinträchtigungsabsicht Wiederverheiratungsklauseln Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

7 7. Verschwundene Testamente Nichtigkeit und Unwirksamwerden des Testaments Allgemeines Einfluss der Scheidung Verstoß gegen das Heimgesetz Sittenwidrigkeit Auslegung des Testaments Ergänzende Auslegung Wohlwollende Auslegung Umdeutung Gesetzliche Auslegungsregeln Unklarheiten über die Höhe der Erbteile Anwachsung von Erbanteilen Einsetzung einiger Erben auf einen gemeinschaftlichen Erbteil Unklare Abgrenzung Erbeinsetzung Vermächtnis Unklare Abgrenzung Vermächtnis Hinweis auf Pflichtteil Unklare Erbquoten bei Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen Teilweise Unwirksamkeit eines Testaments Auslegungsvertrag Ersatzerbschaft F. Der Erbvertrag Voraussetzungen des Erbvertrags Allgemeine Vertragsvoraussetzungen Vertragsparteien Zulässiger Inhalt Arten Form und Verwahrung Bindungswirkung beim Erbvertrag Überblick Frühere letztwillige Verfügungen Spätere letztwillige Verfügungen Scheidung der Ehe Klauseln

8 3. Rechtsgeschäfte zu Lebzeiten, Schenkungen Verfügungen zu Lebzeiten Schenkungen Frist Vermächtnisse Rücktritt vom Erbvertrag Rücktrittsvorbehalt Rücktrittsrecht bei Verfehlungen Rücktrittsrecht bei Aufhebung der Gegenleistung Formalien des Rücktritts Besonderheiten beim zweiseitigen Erbvertrag Einverständliche Aufhebung des Erbvertrags G. Die Anfechtung von Testament und Erbvertrag Anfechtung des Testaments Anfechtungsgründe Kausalität Ausschluss der Anfechtung durch Bestätigung Anfechtungsberechtigte Anfechtungserklärung und Erklärungsempfänger Anfechtungsfrist Verfahren und Beweislast (Feststellungslast) Wirkung der wirksamen Anfechtung Die Anfechtung des Erbvertrags Die Anfechtung beim gemeinschaftlichen Testament H. Vermächtnis, Auflage Das Vermächtnis Begriff und Gegenstand des Vermächtnisses Der Vermächtnisanspruch Anfall, Annahme, Ausschlagung Der durch ein Vermächtnis Beschwerte Der vermachte Gegenstand Aufwendungen für und Früchte vom vermachten Gegenstand Beschädigung und Untergang des vermachten Gegenstandes Mängel der vermachten Sache

9 1.5.4 Zu beschaffende Gegenstände (Verschaffungsvermächtnis) Vermachte Grundstücke Arten des Vermächtnisses und Auslegungsregeln Belastete Vermächtnisse Kürzung eines Vermächtnisses Die Auflage I. Vor- und Nacherbschaft Zweck der Vor- und Nacherbschaft Die Regelung der Nacherbschaft im allgemeinen Anordnung durch letztwillige Verfügung Lückenhafte Anordnungen des Erblassers, Auslegungsregeln Zeitliche Schranken Mehrere Nacherben nacheinander Schutz des Vorerben Erbschein Grundbuch Ausschlagung Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse Rechtsstellung des Vorerben Gewöhnliche Vorerben Verfügungen über Nachlassgegenstände Schenkungen des Vorerben Verfügung über Grundstücke, Grundstücksrechte, bestimmte Schiffe Nutzungen; Kosten und Lasten des Nachlasses Haftung für Nachlassverbindlichkeiten Zwangsvollstreckung gegen den Vorerben Einwilligung des Nacherben Befreite Vorerben Schutz Dritter Rechtsstellung des Nacherben Anwartschaftsrecht Nachlassverzeichnis Feststellung des Zustandes, Wirtschaftsplan Geldanlage Ansprüche bei Wertpapieren

10 5.6 Auskunftspflichten; Sicherheitsleistung Haftung des Vorerben gegenüber dem Nacherben Rechenschaftspflicht Haftung des Nacherben für Nachlassverbindlichkeiten Auf welche Nachlassgegenstände hat der Nacherbe Anspruch? Herausgabe des Nachlasses und der Surrogate Was ist nicht Gegenstand der Nacherbschaft? J. Die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft Die Annahme der Erbschaft Annahme durch Annahmeerklärung Annahme durch schlüssiges Annahmeverhalten Annahme durch Fristablauf Anfechtung der Annahme Die Ausschlagung der Erbschaft Ausschlagung durch Ausschlagungserklärung Teilausschlagung Genehmigung bei gesetzlicher Vertretung Form der Ausschlagung Frist der Ausschlagung Sittenwidrigkeit der Ausschlagung Anfechtung der Ausschlagungserklärung Wirkung der Ausschlagung Allgemeines Verfahrensfragen K. Der Erbverzicht Allgemeines Rechtsnatur des Erbverzichts Andere Verträge über den Nachlass Anforderungen an den Erbverzichtsvertrag Notarielle Form des Vertrages Vertretung der Vertragsparteien Betreute Vertragsschluss zu Lebzeiten des Erblassers Stillschweigender Erbverzicht

11 5. Aufhebung des Erbverzichtsvertrags Auswirkungen des Erbverzichts Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht einschließlich Pflichtteilsrecht Grundfall Erstreckung auf Abkömmlinge Verzicht zugunsten eines anderen Auswirkungen auf den Pflichtteil anderer Verzicht nur auf das Pflichtteilsrecht Verzicht nur auf das gesetzliche Erbrecht, nicht aber auf das Pflichtteilsrecht Erbverzichtsvertrag und Abfindung Der Zuwendungsverzicht Allgemeines Testament Erbvertrag L. Enterbung und Erbunwürdigkeit Allgemeines Erbunwürdigkeit Erbunwürdigkeitsgründe Verfahren Kläger, Beklagter Klagefrist Urteil und Wirkungen des Urteils Vermächtnis- und Pflichtteilsunwürdigkeit M. Der Pflichtteil Allgemeines Pflichtteilsrecht Pflichtteilsanspruch Enterbung als Voraussetzung Die Pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge Adoptierte Kinder Nichteheliche Kinder Ehegatte Homosexuelle registrierte Lebenspartner Eltern

12 2.5 Nichtberechtigte Die Pflichtteilsquote und die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs Pflichtteilsquote Besonderheiten für Eltern und entferntere Abkömmlinge Erbverzicht, Enterbung, Ausschlagung, Erbunwürdigkeit Der Bestand und Wert des Nachlasses Grundlagen Bewertung bedingter und ungewisser Rechte Landwirtschaft Bewertung von OHG-Anteilen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche Der Anspruch auf Aufstockung des Erbteils Zuwendung eines Vermächtnisses Erbteile mit Beschränkungen oder Beschwerungen Grundzüge der Regelung Bewertungsfragen Die Zuwendung von Vermächtnis und Erbteil Die Anrechnung bestimmter Zuwendungen des Erblassers Allgemeines Mehrere Pflichtteilsberechtigte Beteiligung von Ehegatten Weggefallene Abkömmlinge, eintretende Abkömmlinge Bewertung der Zuwendung Die Ausgleichung unter Abkömmlingen Bei Zuwendungen nach 2050 BGB Bei Leistungen nach 2057a BGB Der Pflichtteilsrestanspruch nach 2316 II BGB Konkurrenzen Zusammentreffen von Anrechnung und Ausgleichung Zusammentreffen von nur ausgleichungspflichtigen mit nur anrechnungspflichtigen Zuwendungen

13 7. Die zur Pflichtteilszahlung Verpflichteten Im Außenverhältnis Im Innenverhältnis Grundsatz Anordnungen des Erblassers Pflichtteilslast bei Vermächtnissen und Auflagen Verteilung der Pflichtteilslast unter mehreren Miterben Pflichtteilslast bei Ausschlagung eines Vermächtnisses Kürzung von Vermächtnissen und Auflagen Pflichtteilsergänzung wegen früherer Schenkungen Schenkungen an Dritte Anspruchsinhaber Anrechnungsregeln Wer ist Dritter? Schenkung Bewertungsfragen Zehnjahresfrist Anspruchsgegner Schenkungen an den Erben oder an einen anderen Pflichtteilsberechtigten Verjährung Verjährung des Anspruchs aus 2303, 2305, 2307 I 2, 2316 II BGB Verjährung des Anspruchs aus 2325, 2326 BGB Verjährung des Anspruchs aus 2329 BGB Pflichtteilsentziehung Gut gemeinte Pflichtteilsbeschränkung N. Die Erbengemeinschaft Die Entstehung und Weiterentwicklung der Erbengemeinschaft Sonderrechtsnachfolge Ober- und Untererbengemeinschaften Grundbuch Prozesse, Insolvenzverfahren

14 1.5 Zwangsvollstreckung Erhaltung des Werts des Vermögens der Erbengemeinschaft durch Surrogation Die drei Fallgruppen des 2041 BGB Gutgläubige Kontrahenten Vereinbarungen zwischen den Miterben Rechtsverhältnisse der Miterben bis zur Auseinandersetzung Veräußerung des Erbanteils Verfügung über den Erbanteil Stellung des Veräußerers eines Erbanteils Stellung des Erwerbers eines Erbanteils Verfügung über einzelne Nachlassgegenstände Das Vorkaufsrecht der Miterben Voraussetzungen der Ausübung Die Ausübung des Vorkaufsrechts Weitere Folgen der Ausübung des Vorkaufsrechts Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft (Abschichtung) Die Verwaltung des Nachlasses Fälle, in denen Einstimmigkeit erforderlich ist Fälle, in denen die Mehrheit entscheidet Mehrheit bei der Willensbildung und Entscheidung Mitwirkungspflicht Vertretung der Erbengemeinschaft im Außenverhältnis Notverwaltungsrecht einzelner Miterben Fälle, in denen die Miterben nicht verwalten Geltendmachung von Nachlassansprüchen Klagemöglichkeiten Gesetzliche Prozeßstandschaft Miterbe ist zugleich Nachlassschuldner Verfügungen der Erbengemeinschaft Sonstige Verwaltung während des Bestands der Erbengemeinschaft Das Verhältnis der Miterben zu den Nachlassgläubigern

15 5.1 Haftung der Miterben vor der Teilung Gesamthänderische Haftung bis zur Teilung des Nachlasses Gesamtschuldnerische Haftung bis zur Teilung des Nachlasses Haftung der Miterben nach der Teilung des Nachlasses Teilungsanordnungen Gewöhnliche Teilungsanordnung Anordnung der Auseinandersetzung nach billigem Ermessen eines Dritten Die Auseinandersetzung Der Anspruch auf Auseinandersetzung Ausschluss der Auseinandersetzung durch den Erblasser Bis zu 30 Jahren Länger als 30 Jahre Einigung der Erben Auseinandersetzungsregeln Arten der Auseinandersetzung Erbteilungsvertrag Auseinandersetzung durch Testamentsvollstrecker Hilfe des Nachlassgerichts Gerichtliche Zuweisungsverfahren Erbteilungsklage Antrag auf Teilungsversteigerung Die Teilauseinandersetzung O. Die Ausgleichung von Zuwendungen zwischen Miterben Leistungen des Erblassers an Abkömmlinge Voraussetzungen der Ausgleichungspflicht Ausstattungen Zuschüsse zum Einkommen Ausbildungskosten Sonstige Zuwendungen Gesetzliche Erbfolge Abkömmlinge

16 1.1.7 Prozessuale Fragen Berechnung des Ausgleichungsbetrages Wertermittlung Abweichende Regeln bei Mehrempfang Folgen der Ausgleichung für die Nachlassgläubiger; Innenverhältnis Leistungen eines Abkömmlings an den Erblasser Allgemeines Voraussetzungen des Ausgleichsrechts Positive Voraussetzungen Negative Voraussetzungen Höhe des in die Ausgleichung einzustellenden Betrages Berechnung der Anteile bei der Auseinandersetzung Auskunftspflichten P. Die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten Nachlassverbindlichkeiten Erblasserschulden Erbfallschulden Erbschaftsverwaltungsschulden Nachlasserbenschulden Eigenschulden des Erben Die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten im allgemeinen Überblick Haftung für Geschäftsschulden Einzelkaufmännisches Handelsgeschäft OHG, KG Haftung für Unterhaltsansprüche Weitere Sonderfälle Das Gläubigeraufgebot Zweck und Verfahren Gläubiger, die sich nach dem Ausschlussurteil melden Gläubiger, die sich erst fünf Jahre nach dem Erbfall melden

17 5. Das Nachlassinventar Nachlassverzeichnisse im Allgemeinen Eigenmächtige Errichtung eines Nachlassverzeichnisses Errichtung auf Antrag eines Nachlassgläubigers Beschluss des Nachlassgerichts Weiterer Ablauf Vorläufige Haftungsbefreiungen für den Erben Vor Annahme der Erbschaft Nach Annahme der Erbschaft: Dreimonatseinrede Einrede des Aufgebotsverfahrens Beschränkung der Erbenhaftung durch Nachlassverwaltung Voraussetzungen und Beginn der Nachlassverwaltung Die Tätigkeit des Nachlassverwalters Amtsbeginn Stellung des Nachlassverwalters Verwaltung, Verfügungen Erloschene Rechtsverhältnisse Aufrechnung Haftung des Nachlassverwalters Vergütung des Nachlassverwalters Verantwortlichkeit des Erben für die bisherige Verwaltung Frühere Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten durch den Erben Ende der Nachlassverwaltung Beschränkung der Erbenhaftung durch Nachlassinsolvenz Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ablehnung der Eröffnung Beschränkung der Erbenhaftung durch Dürftigkeitseinrede Übersicht Verfahrensablauf Folgen der Erhebung der Dürftigkeitseinrede

18 10. Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen Q. Ansprüche des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer und andere Personen Der sog. Erbschaftsanspruch Umfang der Herausgabe Verjährung und Ersitzung Auskunftsansprüche R. Erbschein und Erbscheinsverfahren Wesen und Zweck des Erbscheins Der Erbscheinsantrag Form und Frist des Antrags Inhalt des Antrags Begründung des Antrags Vorzulegende Nachweise Zuständiges Gericht Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Zuständigkeit von Richter oder Rechtspfleger? Internationale Zuständigkeit Verfahren des Nachlassgerichts Amtsermittlung Einzelne Probleme Der Vergleich im Erbscheinsverfahren Das Erbenaufgebot nach 2358 II BGB Erbenermittlung, wenn kein Erbscheinsantrag gestellt wird? Die Entscheidung des Nachlassgerichts Anordnung der Erteilung des Erbscheins Zwischenverfügung Zurückweisung des Antrags Erlass eines Vorbescheids Gerichtsgebühren Voraussetzungen und Inhalt einzelner Erbscheinsarten Erbscheine nach deutschem Erbrecht Erbscheine bei DDR-Bezug

19 6.3 Fremdrechtserbschein Erbschein und Hoffolgezeugnis Die Berichtigung und Ergänzung von Erbscheinen Die Einziehung und Kraftloserklärung des Erbscheins Begriff der Unrichtigkeit Einziehungsverfahren Rechtsmittel Beschwerde gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts Beschwerde gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts Die Wirkungen des Erbscheins im Rechtsverkehr Legitimation des Erben Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins Der öffentliche Glaube des Erbscheins bei Leistungen des Erben Voraussetzungen des Schutzes des Erwerbers Ausgleichsansprüche des wirklichen Erben Der öffentliche Glaube des Erbscheins bei Leistungen an den Erben Inhalt der Regelung Verfügungen über Rechte Verpflichtungen S. Zuwendungen unter Lebenden auf den Todesfall Schenkungsversprechen von Todes wegen Unbedingte Schenkung zu Lebzeiten mit hinausgeschobener Erfüllung Zu Lebzeiten vollzogene Schenkungen mit Überlebensbedingung Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall Übersicht Schutz anderer Beteiligter T. Der Erbschaftskauf und ähnliche Verträge Erbschaftskauf Ähnliche Verträge

20 3. Verträge über den Nachlass eines noch lebenden Dritten U. Die Erbfolge im Handels- und Gesellschaftsrecht Erbfolge in ein Einzelhandelsgeschäft Alleinerbe Erbengemeinschaft Rechtslage, wenn ein BGB-Gesellschafter stirbt Rechtslage, wenn ein OHG-Gesellschafter oder KG-Komplementär stirbt Auflösung der Gesellschaft Fortsetzung nur unter den restlichen Gesellschaftern Fortsetzung der Gesellschaft mit Erben Erbfolge, wenn ein Kommanditist stirbt Erbfolge beim GmbH-Anteil, bei der Aktie Erbfolge bei Anteilen an einer stillen Gesellschaft Erbfolge bei Genossenschaftsanteilen Erbfolge bei Partnerschaftsgesellschaften V. Erbfolge in der Landwirtschaft Rechtsgrundlagen Bauernhöfe in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Bauernhöfe in Gebieten, in denen Landesanerbengesetze gelten Bauernhöfe im übrigen Deutschland Erbfolge nach Höferecht Materielles Recht Abfindung der Miterben Verfahrensfragen Bauernhof und sonstiges Vermögen Landwirtschaftserbrecht des BGB Eine Anordnung des Erblassers liegt vor Eine Anordnung des Erblassers fehlt W. Die Testamentsvollstreckung Die Anordnung der Testamentsvollstreckung

21 1.1 Allgemeines Die Dauer der Testamentsvollstreckung Die Ernennung des Testamentsvollstreckers Die Person des Testamentsvollstreckers Annahme und Ablehnung des Testamentsvollstrecker-Amts Stellung und Aufgaben des Testamentsvollstreckers im allgemeinen Regulärer gesetzlicher Aufgabenkreis Testamentsvollstreckung über Erbteile Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung Testamentsvollstrecker und Erbschein Der Erbschein Der Testamentsvollstreckervermerk im Erbschein Die Eintragung der Testamentsvollstreckung in öffentliche Register Eintragung der Testamentsvollstreckung im Grundbuch Löschung des Vermerks im Grundbuch Keine Eintragung der Testamentsvollstreckung im Handelsregister Das Testamentsvollstrecker-Zeugnis Der Nachweis des Amts; Möglichkeiten des Nachweises Nachweis des Amts durch ein Testamentsvollstrecker-Zeugnis Die Einziehung des Testamentsvollstrecker- Zeugnisses Kraftlos erklärte und kraftlos gewordene Zeugnisse Rechtsverhältnis Testamentsvollstrecker Erbe Rechte des Erben gegen den Testamentsvollstrecker im Allgemeinen Rechte des Testamentsvollstreckers gegen den Erben im Allgemeinen Aufgaben des Nachlassgerichts bei Testamentsvollstreckung Kein allgemeines Aufsichtsrecht

22 7.2 Kein Erfordernis nachlassgerichtlicher Genehmigungen Kontrolle durch das Nachlassgericht Die Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers Die Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker Eigentum und Besitz am Nachlass Die Verwaltung des Nachlasses Mitverwaltungsrecht des Erben? Begriff der ordnungsmäßigen Verwaltung Zusätzliche Anordnungen des Erblassers Eingehen von Verpflichtungen und Verbindlichkeiten Grundstücke im Nachlass Überlassung von Nachlass-Einnahmen an die Erben Bloße Verwaltungsvollstreckung Insichgeschäfte des Testamentsvollstreckers Ganz oder teilweise unentgeltliche Verfügungen Allgemeines Erbauseinandersetzung Rechtsfolgen Genehmigung unentgeltlicher Verfügungen durch die Erben Testamentsvollstreckung im Handels- und Gesellschaftsrecht Das Problem Abwicklungsvollstreckung Dauervollstreckung Testamentsvollstreckung bei einem OHG-Anteil Testamentsvollstreckung bei einem Anteil an einer BGB-Gesellschaft Testamentsvollstreckung bei einem Kommandit-Anteil Testamentsvollstreckung bei einem GmbH-Anteil Gläubiger, Prozesse, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren

23 12.1 Prozesse über zum Nachlass gehörende Rechte (Aktivprozesse) Prozesse gegen den Nachlass (Passivprozesse) Sog. persönliche Prozesse Ansprüche der Eigengläubiger der Erben bei Testamentsvollstreckung Die Auseinandersetzung des Nachlasses Voraussetzungen Teilungsregeln Vergütung und Ersatz der Aufwendungen des Testamentsvollstreckers Vergütung, wenn der Erblasser eine Regelung getroffen hat Vergütung, wenn der Erblasser keine Regelung getroffen hat Durchsetzung des Vergütungsanspruchs Ersatz der Auslagen Die Haftung des Testamentsvollstreckers Allgemeines Verschulden des Testamentsvollstreckers Die Beendigung der Testamentsvollstreckung Entlassung durch das Nachlassgericht Kündigung des Amts durch den Testamentsvollstrecker Tod, Eintritt der Geschäftsunfähigkeit, Bestellung eines Betreuers Sonstige Gründe für das Erlöschen des Testamentsvollstrecker-Amts Feststellung der Beendigung? X. Die Nachlasspflegschaft Allgemeines Die gesetzliche Regelung der Nachlasspflegschaft Arten der Nachlasspflegschaft Voraussetzungen der Anordnung einer gewöhnlichen Nachlasspflegschaft Voraussetzungen für die Anordnung einer Prozesspflegschaft Antrag

24 1.6 Zuständiges Gericht Verfahren des Nachlassgerichts Entscheidung des Nachlassgerichts Ende der Nachlasspflegschaft Rechtsmittel Beschwerde Weitere Beschwerde Rechtsstellung des Nachlasspflegers Umfang der Befugnisse Vertretung der Erben Prozesse des Nachlasspflegers Zwangsvollstreckung Das Verhältnis Nachlasspfleger Nachlassgläubiger Erbenermittlung Haftung des Nachlasspflegers Y. Der Erbfall mit Auslandsberührung Tod eines Ausländers mit Vermögen in Deutschland Welches Erbrecht kommt zur Anwendung? Gültigkeit letztwilliger Verfügungen Verfahren des Nachlassgerichts Der Fremdrechtserbschein Nachlaßspaltung Anerkennung ausländischer Erbnachweise Tod eines Deutschen mit Vermögen im Ausland Z. Die Erbschaftsteuer Allgemeines Steuerpflichtige Vorgänge Der Erbschaftsteuer unterliegendes Vermögen Aktivnachlass Land- und forstwirtschaftliche Betriebe Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Betriebsvermögen (einschließlich dazu gehöriger Grundstücke) Übriges Vermögen

25 3.2 Nachlassverbindlichkeiten Freibeträge Befreiungen, Vergünstigungen Zehnjahresgrenze Steuerklassen ( 15 ErbStG) Freibeträge ( 16 ErbStG) Steuertarif ( 19 ErbStG) Literaturverzeichnis Paragraphenverzeichnis Sachverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 31

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 31 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 31 A. Die Gesamtrechtsnachfolge 35 1. Allgemeines 35 1.1 Internationaler Geltungsbereich 35 1.2 Zeitlicher Geltungsbereich 2. Umfang der Gesamtrechtsnachfolge 36 2.1 Grundsatz

Mehr

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird 9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben

Mehr

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort...................................................... V Abkürzungsverzeichnis......................................... XV Literaturverzeichnis............................................

Mehr

5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237

5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237 Inhalt 1. Kapitel Vorsorge... 19 I. Die Patientenverfügung... 20 1. Zweck einer Patientenverfügung... 20 2. Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung... 20 3. Inhalt einer Patientenverfügung... 21

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Der Verlust der Erbschaft

Der Verlust der Erbschaft Der Verlust der Erbschaft Enterbung, Pflichtteilsschmälerung, Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit von Prof. Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts

Mehr

Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene

Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene Inhalt Abkürzungen... 17 Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene 1. Wer für die Bestattung zuständig ist... 19 2. Welche Bestattungsformen sind erlaubt?... 20 2.1 Erdbestattung... 20 2.2

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf

Mehr

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,

Mehr

Erbrecht effektiv. Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008

Erbrecht effektiv. Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 A Abfindungen Gesellschaftsrecht 1/08 10 Vererblichkeit: Abfindungen und Gegendarstellungsanspruch 1/08 18 Abgabenordnung Änderungen des 42AO, die

Mehr

Familien- und Erbrecht. Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte

Familien- und Erbrecht. Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte Familien- und Erbrecht Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte 2 Erbvertrag Grundlagen freie Widerruflichkeit des Testaments widerspricht Bedürfnis

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 1 04.03.2009 10:19:44 Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 2 04.03.2009 10:19:45 Hamburger Examenskurs

Mehr

Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind

Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Themen: Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Ziele bei Vermögenszuwendungen an behinderte Menschen Der Nachrang der Sozialhilfe ( 2 SGB XII) Erben und gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsminderung

Mehr

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres

Mehr

Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere.

Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere. Erbengemeinschaft Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere. Erben mehrere, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der

Mehr

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23. RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt

Mehr

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent: Aktuelle Rechts- und Steuerfragen des Eigenheims: Vererben oder Schenken 09.30 12.30 Uhr 1.Teil Referent: Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Merksatz: Wer keine eigene letztwillige Verfügung

Mehr

Behindertentestament Erbvertrag

Behindertentestament Erbvertrag Formulierungsvorschlag: Behindertentestament Erbvertrag I. Allgemeines Wir, die Ehegatten Egon und Franziska Mustermann, sind in beiderseits erster Ehe verheiratet. Unsere Ehe haben wir am 1. April 1951

Mehr

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Es handelt sich hierbei um eine Grundlagenveranstaltung, die nach unserer Einschätzung nicht als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte anerkannt

Mehr

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 1. Was Testierfreiheit im deutschen Recht bedeutet... 15 2. Der»Erbfall«... 16 3. Was vererbt werden

Mehr

Erbrecht W DE. Dirk Olzen. De Gruyter Recht Berlin. von. 3., neu bearbeitete Auflage RECHT

Erbrecht W DE. Dirk Olzen. De Gruyter Recht Berlin. von. 3., neu bearbeitete Auflage RECHT Erbrecht von Dirk Olzen 3., neu bearbeitete Auflage W DE G RECHT De Gruyter Recht Berlin 1. Kapitel. Einleitung 1 1. Praktische Bedeutung des Erbrechts 1 2. Erbschaftsteuerrecht 3 3. Die geschichtliche

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung

Mehr

1. Vorwort 2. Gesamtrechtsnachfolge durch den Erbfall 3. Gesetzliche Erbfolge 3.1 Gesetzliches Erbrecht der Verwandten 3.1.1 Erben der ersten Ordnung

1. Vorwort 2. Gesamtrechtsnachfolge durch den Erbfall 3. Gesetzliche Erbfolge 3.1 Gesetzliches Erbrecht der Verwandten 3.1.1 Erben der ersten Ordnung 1. Vorwort 2. Gesamtrechtsnachfolge durch den Erbfall 3. Gesetzliche Erbfolge 3.1 Gesetzliches Erbrecht der Verwandten 3.1.1 Erben der ersten Ordnung ( 1924 BGB) 3.1.2 Erben der zweiten Ordnung ( 1925

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13 Teil 2 Die Erbfolge A. Die gesetzliche Erbfolge... 17 I. Überblick... 17 II. Grundsätze... 17 1. Universalsukzession... 17 2. Erbfähigkeit...

Mehr

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig

Mehr

G. Besonderheiten beim Ehegattentestament... 51 H. Berücksichtigung des 2306 BGB... 53 Teil 3 Rechtliche Grundlagen A. Testierfähigkeit... 57 I.

G. Besonderheiten beim Ehegattentestament... 51 H. Berücksichtigung des 2306 BGB... 53 Teil 3 Rechtliche Grundlagen A. Testierfähigkeit... 57 I. Inhalt Teil 1 Allgemeine Vorfragen bei Testamentserstellung A. Ermittlung der Ausgangslage... 15 I. Persönliche Verhältnisse... 15 II. Wirtschaftliche Verhältnisse... 17 1. Ist-Vermögen... 18 2. Fiktives

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines

Mehr

Testament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth

Testament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth Beck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler Vorsorge und letztwillige Verfügung Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth 1. Auflage i- Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort.-..-... :,...

Mehr

Erbrecht für die steuerberatenden Berufe

Erbrecht für die steuerberatenden Berufe Erbrecht für die steuerberatenden Berufe mit Fallbeispielen, Praxishinweisen und Formulierungsvorschlägen Von Dr. Hans-Peter Wetzel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Lehrbeauftragter

Mehr

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Kerstin Walther-Reining Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge

Mehr

Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsübersicht Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XV XVII XXV Kapitell: Das erbrechtliche Mandat (Mangold) 1. Bedeutung des Erbrechts 1 2. Besonderheiten beim Erbrechtsmandat

Mehr

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958 I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB

Mehr

Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010

Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010 Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010 A Abfindungen Keine Gleichbehandlung von Abkömmlingen und Ehegatten bei der Hofübergabe 1/10 14 Anfechtung Anrechnung Pflichtteilsrecht 4/10 55 Anwartschaft

Mehr

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge - eine rechtliche Herausforderung 1 Oliver Stumm Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht I. Möglichkeiten und Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge 1. Zeitpunkt Übertragung zu Lebzeiten

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:

Mehr

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist: Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen

Mehr

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Termine: Freitag, der 31.01.2014 in Stuttgart Samstag, der 01.02.2014 in München Mittwoch, der 12.03.2014 in Leipzig Donnerstag, der 13.03.2014

Mehr

Kapitel 1: Testamentsvollstreckung nach dem gesetzlichen Regelmodell 17

Kapitel 1: Testamentsvollstreckung nach dem gesetzlichen Regelmodell 17 Inhaltsverzeichnis Einleitung 15 Kapitel 1: Testamentsvollstreckung nach dem gesetzlichen Regelmodell 17 I. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers 19 II. Aufgaben des Testamentsvollstreckers 22 III.

Mehr

VERERBEN IN ZWEI STUFEN

VERERBEN IN ZWEI STUFEN VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:

Mehr

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Die Grundbegriffe des Erbrechts....................21 I. Der Erbfall.................................21 II. Die Erbschaft................................21 III. Die Erben.................................22

Mehr

Inhalt. Gesetzliche Erbfolge... 11 Das Testament... 12

Inhalt. Gesetzliche Erbfolge... 11 Das Testament... 12 Inhalt Vorwort... 9 Kapitel 1 Alleinstehende, ledige und kinderlose Personen... 11 Gesetzliche Erbfolge... 11 Das Testament... 12 Kapitel 2 Kinderlose Partner ohne Trauschein... 17 Die Nachteile einer

Mehr

Alarm für Thomas Britzger

Alarm für Thomas Britzger Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht

Mehr

T A X W R K beraten gestalten vertreten

T A X W R K beraten gestalten vertreten Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen

Mehr

Gesetzliches Erbrecht 1922 BGB: Grundsatz der Universalsukzession: Der Nachlass geht auf die Erben als Gesamthandsgemeinschaft über

Gesetzliches Erbrecht 1922 BGB: Grundsatz der Universalsukzession: Der Nachlass geht auf die Erben als Gesamthandsgemeinschaft über Übersichten - Seite 1 Gesetzliches Erbrecht 1922 BGB: Grundsatz der Universalsukzession: Der Nachlass geht auf die Erben als Gesamthandsgemeinschaft über Ergänzung Ausnahme Gegenstücke 857 BGB Mietvertrag,

Mehr

Workshop Testamentsgestaltung im Wandel

Workshop Testamentsgestaltung im Wandel Fachanwalt für Erbrecht Hansjörg Tamoj HÜMMERICH legal Rechtsanwälte in Partnerschaft mbb Bonn Die üblichen Testamentsformen: Einzeltestament Berliner Testament Vermächtnisse Das Einzeltestament Inhalt:

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Inhaltsübersicht 1 Grundprinzipien des Erbrechts A. Prinzip der Testierfreiheit

Inhaltsübersicht 1 Grundprinzipien des Erbrechts A. Prinzip der Testierfreiheit Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 21 1 Grundprinzipien des Erbrechts 25 A. Prinzip der Testierfreiheit 25 B. Prinzip des Blutsverwandtenerbrechts und der Erbfolge nach Stämmen 25 C. Erbfähigkeit, Testierfähigkeit

Mehr

Leonberger Straße 36, 70839 Gerlingen. Tel.: 07156/178099-0 Fax: 07156/178099-11. Leitfaden Erbrecht

Leonberger Straße 36, 70839 Gerlingen. Tel.: 07156/178099-0 Fax: 07156/178099-11. Leitfaden Erbrecht Leonberger Straße 36, 70839 Gerlingen Tel.: 07156/178099-0 Fax: 07156/178099-11 Leitfaden Erbrecht Einleitung: Auch wenn man Gedanken über den eigenen Todesfall lieber aus dem Weg geht, so gilt doch der

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt

Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater Handwerkskammer Dresden Unternehmer

Mehr

Beck-Rechtsberater im dtv 50726. Ratgeber Erbrecht. Erben und vererben. von Heiko Ritter. 2. Auflage

Beck-Rechtsberater im dtv 50726. Ratgeber Erbrecht. Erben und vererben. von Heiko Ritter. 2. Auflage Beck-Rechtsberater im dtv 50726 Ratgeber Erbrecht Erben und vererben von Heiko Ritter 2. Auflage Ratgeber Erbrecht Ritter schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung

Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung Der Tod des Unternehmers führt oft in eine für das Unternehmen Existenz bedrohende Krise. Insbesondere Pflichtteilsansprüche gefährden die

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

für Erben Ratgeber Beck-Rechtsberater Recht bekommen bei der Abwicklung des Erbes, in der Erbengemeinschaft und beim Pflichtteil

für Erben Ratgeber Beck-Rechtsberater Recht bekommen bei der Abwicklung des Erbes, in der Erbengemeinschaft und beim Pflichtteil Beck-Rechtsberater Ratgeber für Erben Recht bekommen bei der Abwicklung des Erbes, in der Erbengemeinschaft und beim Pflichtteil Von Dr. Claus-Henrik Horn 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage Deutscher

Mehr

Grundzüge der Nachlassplanung

Grundzüge der Nachlassplanung Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater

Mehr

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge Sudhoff Unternehmensnachfolge 5., völlig überarbeitete Auflage des von Dr. Heinrich Sudhoff begründetenwerkes bearbeitet von Dr. Marius Berenbrok, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Christoph Froning, LL. M.,

Mehr

Fortbildungen im Erbrecht und Vorsorgerecht

Fortbildungen im Erbrecht und Vorsorgerecht Fortbildungen im Erbrecht und Vorsorgerecht Da ich die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen nachgewiesen habe, bin ich seit dem 1.3.2006 Fachanwalt für Erbrecht. Erläuterungen Abkürzungen: DAA DAI

Mehr

Die neue EU-Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012)

Die neue EU-Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012) Die neue EU-Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012) RA Dr. Christoph WITTEKINDT, München Vortrag Nizza, 20. März 2015, 19 h I. Überblick: Die neue EU-Erbrechts-VO vom 4. Juli 2012 (VO EU Nr. 650/2012)

Mehr

Der Verlust der Erbschaft

Der Verlust der Erbschaft Der Verlust der Erbschaft Enterbung, Pflichtteilsschmälerung, Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit von Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau

Mehr

Inhaltsübersicht. E. Annahme und Ablehnung des Testamentsvollstrecker-Amts.. 129 I. Die Annahme des Amtes... 129 II. Die Ablehnung des Amtes...

Inhaltsübersicht. E. Annahme und Ablehnung des Testamentsvollstrecker-Amts.. 129 I. Die Annahme des Amtes... 129 II. Die Ablehnung des Amtes... Inhaltsübersicht Vorwort..................................................... 5 Inhaltsverzeichnis............................................. 13 Abkürzungsverzeichnis.........................................

Mehr

Verhandelt. Ulrich Wilde

Verhandelt. Ulrich Wilde Urkundenrolle-Nr. /2013 1 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) Herr, geb. am, 2) dessen Ehefrau, geb., geb. am, beide wohnhaft:,

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Schrifttum...

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Schrifttum... Erstversand Abkürzungsverzeichnis... Schrifttum... XIII XIX Teil 1. Materiellrechtliche Grundlagen des Verfahrens I. Erbfolge Grundsätze... 1 1. Erbfolge... 1 2. Erbfall... 1 3. Erblasser... 1 4. Erbe...

Mehr

LEGAL FLASH I GERMAN DESK

LEGAL FLASH I GERMAN DESK LEGAL FLASH I GERMAN DESK 31. JULI 2015 GRENZÜBERSCHREITENDE ERBSCHAFTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION: RECHTSWAHL UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR IN SPANIEN ANSÄSSIGE AUSLÄNDER VERORDNUNG (EU) NR. 650/2012

Mehr

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist. Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?

Mehr

Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum

Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum 5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015 Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin Agenda A.

Mehr

Die Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung Die Testamentsvollstreckung Handbuch für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle Praxis von Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau

Mehr

Vererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013

Vererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013 06. März 2013 Vererben und Schenken Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013 Rudolf Herfurth Rechtsanwalt Seite 2 Themenüberblick Schenkung formlos bei sofortigem Vollzug Schenkungsversprechen nur notariell

Mehr

Inhalt. Einführung in das Erbrecht

Inhalt. Einführung in das Erbrecht Inhalt Einführung in das Erbrecht Lektion 1: Der Erbfall 7 I. Die Gesamtrechtsnachfolge 7 1. Abgrenzung Erbeinsetzung-Vermächtnis 7 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft 8 a) Ausschlagung der Erbschaft

Mehr

Frohberg. Meurer. Das Testament. Ist ein Testament überhaupt erforderlich? Wie sieht die gesetzliches Erbfolge aus? Frohberg. Meurer.

Frohberg. Meurer. Das Testament. Ist ein Testament überhaupt erforderlich? Wie sieht die gesetzliches Erbfolge aus? Frohberg. Meurer. Das Testament Die nachstehenden Hinweise geben den Rechtsstand Oktober 2010 wieder und gehen davon aus, dass das deutsche Recht Anwendung findet. Letzteres ist z. B. bei Personen mit anderer Staatsangehörigkeit

Mehr

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423 Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Mehr

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? 1 Erben und Vererben 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetz = BGB Bürgerliches Gesetzbuch Gilt seit 1.1.1900,

Mehr

Informationen. zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern. Stand: Oktober 2005. Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter

Informationen. zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern. Stand: Oktober 2005. Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter Informationen zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern Stand: Oktober 2005 Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter von Rechtsanwältin Barbara Brauck - Hunger Telemannstr.

Mehr

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile

Mehr

Aber auch nach dem Erbfall lauern beim Pflichtteilsrecht viele Fallen. Lassen Sie sich beraten!

Aber auch nach dem Erbfall lauern beim Pflichtteilsrecht viele Fallen. Lassen Sie sich beraten! Pflichtteil Das Erbrecht und die Gestaltung der Erbfolge sind von der Frage möglicher Pflichtteile nicht zu trennen. Werden die Regelungen des Pflichtteilsrechts nicht beachtet, kann dies zu unerwünschten

Mehr

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin

Mehr

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt

Mehr

Erben und Vererben mit Kindern

Erben und Vererben mit Kindern Erben und Vererben mit Kindern Gliederung 1. Problem Geschwisterstreit 2. Problem Kind aus früherer Ehe/Außereheliches 3. Problem ungleiche Verteilung durch Eltern 4. Problem Patchworkfamilie 5. Problem

Mehr

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten III von Prof. Dr. Günter Brambring Notar a. D. in Köln Honorarprofessor der Universität zu Köln 7. Auflage K Verlag C. H. Beck München 2012 V A. Einführung

Mehr

Der Titel "EU-Erbrechtsverordnung" ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend:

Der Titel EU-Erbrechtsverordnung ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend: Rechtsanwalt u. Notar Dr. Ansgar Sander Expertentipp 6.1 01/2016 D3/D8-16 Rechtsanwälte - Notar Sander & Neumann-Kuhn Kranzer Str. 6/7 14199 Berlin Tel. 030 / 890 690 0 Fax 030 / 890 690 612 sander@sander-recht.de

Mehr