Inhaltsübersicht. E. Annahme und Ablehnung des Testamentsvollstrecker-Amts I. Die Annahme des Amtes II. Die Ablehnung des Amtes...

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsübersicht. E. Annahme und Ablehnung des Testamentsvollstrecker-Amts.. 129 I. Die Annahme des Amtes... 129 II. Die Ablehnung des Amtes..."

Transkript

1 Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Testamentsvollstreckung und Vollmacht I. Vorteile der Testamentsvollstreckung II. Nachteile der Testamentsvollstreckung III. Ersatz der Testamentsvollstreckung durch Vollmacht des Erblassers? IV. Ersatz der Testamentsvollstreckung durch Vollmacht der Erben? B. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung I. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch den Erblasser II. Die Dauer der Testamentsvollstreckung III. Abwehr einer unerwünschten Testamentsvollstreckung IV. Der vermeintliche Testamentsvollstrecker C. Die Ernennung des Testamentsvollstreckers I. Ernennung des Testamentsvollstreckers durch den Erblasser II. Ernennung des Testamentsvollstreckers durch sonstige Personen III. Ernennung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht D. Geeignete und ungeeignete Testamentsvollstrecker I. Geeignete Testamentsvollstrecker II. Personen, die nicht zum Testamentsvollstrecker ernannt werden können E. Annahme und Ablehnung des Testamentsvollstrecker-Amts I. Die Annahme des Amtes II. Die Ablehnung des Amtes

2 Inhaltsübersicht III. Die Zeitspanne zwischen dem Todesfall und dem Amtsbeginn F. Stellung und Aufgaben des Testamentsvollstreckers im Allgemeinen I. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers II. Aufgaben des Testamentsvollstreckers im Allgemeinen III. Dauervollstreckung (Verwaltungsvollstreckung) IV. Vermächtnisvollstreckung V. Vorerbenvollstrecker, Nacherbenvollstrecker VI. Testamentsvollstreckung über Erbteile VII. Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung VIII. DDR-Testamentsvollstreckung IX. Ausländische Testamentsvollstreckungen X. Konkurrenz des Testamentsvollstreckers mit anderen Funktionsträgern G. Mehrere Testamentsvollstrecker I. Ernennung II. Vom Erblasser geregelte Amtsführung der Mitvollstrecker III. Hilfsweise: Gesetzlich geregelte Amtsführung IV. Auswirkungen bei Mitvollstreckung V. Wegfall eines Mit-Testamentsvollstreckers VI. Verhinderung eines Mit-Testamentsvollstreckers VII. Streit zwischen Mitvollstreckern VIII. Alleiniges Handlungsrecht eines Mitvollstreckers bei Eilmaßnahmen H. Testamentsvollstreckung und Erbschein I. Der Erbschein II. Der Testamentsvollstrecker-Vermerk im Erbschein III. Der Testamentsvollstrecker-Vermerk im Erbscheinsverfahren IV. Das Europäische Nachlasszeugnis I. Die Eintragung der Testamentsvollstreckung in öffentliche Register I. Eintragung der Testamentsvollstreckung im Grundbuch II. Eintragung der Testamentsvollstreckung im Handelsregister? J. Das Testamentsvollstrecker-Zeugnis I. Der Nachweis des Amts II. Das Testamentsvollstrecker-Zeugnis

3 Inhaltsübersicht III. Einziehung des Testamentsvollstrecker-Zeugnisses IV. Kraftloserklärte und kraftlos gewordene Zeugnisse V. Kosten VI. Sonstige Zeugnisse VII. Europäisches Nachlasszeugnis K. Rechtsverhältnis Testamentsvollstrecker Erbe I. Rechtsverhältnis Testamentsvollstrecker Erbe im Allgemeinen II. Vollmachtserteilung durch den Testamentsvollstrecker III. Laufende Informationspflichten IV. Auskunftspflichten V. Jährliche Rechnungslegung VI. Rechenschaftspflicht nach Beendigung der Testamentsvollstreckung VII. Eidesstattliche Versicherung VIII. Herausgabe des Nachlasses an die Erben IX. Aktenherausgabe an die Erben L. Aufgaben des Gerichts bei Testamentsvollstreckung I. Nachlassgericht II. Prozessgericht III. Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten durch Anordnung des Erblassers IV. Schiedsgericht V. Strafrechtliche Sanktionen M. Das Nachlassverzeichnis I. Zweck und Wesen des Nachlassverzeichnisses II. Pflicht zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses III. Nachlassermittlung IV. Rechte der Erben bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses V. Inhalt des Nachlassverzeichnisses VI. Eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit VII. Mitteilung des Verzeichnisses VIII. Kosten des Verzeichnisses IX. Wertermittlungspflichten? N. Die Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers I. Ausführung der Anordnungen des Erblassers II. Auslegung des Testaments III. Absicherung des Testamentsvollstreckers

4 Inhaltsübersicht IV. Unwirksame Anordnungen des Erblassers V. Unverbindliche Anordnungen des Erblassers O. Die Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker I. Eigentum und Besitz am Nachlass II. Die Verwaltung des Nachlasses III. Zusätzliche Verwaltungsanordnungen des Erblassers IV. Eingehen von Verpflichtungen und Verbindlichkeiten V. Verfügungen VI. Grundstücke im Nachlass VII. Geld und Wertpapiere im Nachlass VIII. Sonstige Einzelfragen der Nachlassverwaltung IX. Verwaltung bei Testamentsvollstreckung über einen Nachlassteil X. Überlassung von Nachlassgegenständen an die Erben XI. Überlassung von Nachlass-Einnahmen an die Erben XII. Dauer-/Verwaltungsvollstreckung ( 2209 BGB) XIII. Verwaltung von höchstpersönlichen Rechtsgütern P. Insichgeschäfte des Testamentsvollstreckers I. Allgemeines II. Gestattung durch den Erblasser III. Erwerb von Nachlassgegenständen durch den Testamentsvollstrecker? IV. Gestattung durch die Erben? V. Erfüllung einer Verbindlichkeit VI. Unzulässige Insichgeschäfte und Heilung VII. Beweisfragen VIII. Grundbuchverkehr Q. Ganz oder teilweise unentgeltliche Verfügungen I. Allgemeines II. Verfügungen Verpflichtungen III. Begriff der Unentgeltlichkeit IV. Einzelfälle V. Pflicht- und Anstandsschenkungen VI. Rechtsfolgen VII. Genehmigung unentgeltlicher Verfügungen durch die Erben VIII. Grundbuchverkehr

5 Inhaltsübersicht R. Testamentsvollstreckung im Handels- und Gesellschaftsrecht. 377 I. Testamentsvollstreckung bei einem Handelsgeschäft II. Testamentsvollstreckung bei einem OHG-Anteil III. Testamentsvollstreckung bei einem Anteil an einer BGB-Gesellschaft IV. Testamentsvollstreckung bei einem Kommandit-Anteil V. Testamentsvollstreckung bei einem GmbH-Anteil VI. Testamentsvollstreckung bei Aktien VII. Testamentsvollstreckung bei Anteilen an einer stillen Gesellschaft VIII. Testamentsvollstreckung bei Genossenschaftsanteilen IX. Testamentsvollstreckung bei Partnerschaftsgesellschaften X. Testamentsvollstreckung bei einer EWIV XI. Neugründung eines kaufmännischen Unternehmens XII. Abschluss von Gesellschaftsverträgen S. Steuerliche Fragen der Testamentsvollstreckung I. Mitteilungen an das Finanzamt II. Erbschaftsteuer III. Steuern des Erblassers IV. Nach dem Erbfall entstehende Steuern der Erben T. Gläubiger, Prozesse, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren I. Prozesse über zum Nachlass gehörende Rechte (Aktivprozesse) II. Prozesse gegen den Nachlass (Passivprozesse) III. Sonstige prozessuale Fragen IV. Sog. persönliche Prozesse V. Ansprüche der Eigengläubiger der Erben bei Testamentsvollstreckung VI. Ansprüche der Nachlassgläubiger. Zwangsvollstreckung VII. Umschreibung von Erblasser-Vollstreckungstiteln VIII. Umschreibung von Testamentsvollstrecker-Titeln IX. Geltendmachung der beschränkten Erbenhaftung X. Insolvenzverfahren U. Die Auseinandersetzung des Nachlasses I. Voraussetzungen II. Teilungsregeln III. Der Auseinandersetzungsplan des Testamentsvollstreckers IV. Der Auseinandersetzungsplan und die Erben V. Teilung gemäß Erbauseinandersetzungsvertrag

6 Inhaltsübersicht V. Vergütung und Ersatz der Aufwendungen des Testamentsvollstreckers I. Vergütung, wenn der Erblasser eine Regelung getroffen hat II. Vergütung, wenn der Erblasser keine Regelung getroffen hat III. Durchsetzung des Vergütungsanspruchs IV. Ersatz der Auslagen V. Besteuerung der Vergütung beim Testamentsvollstrecker VI. Steuerliche Abzugsfähigkeit der Vergütung beim Erben VII. Abzugsfähigkeit beim Pflichtteil W. Die Haftung des Testamentsvollstreckers I. Allgemeines II. Wem haftet der Testamentsvollstrecker? III. Voraussetzungen der Haftung IV. Vermeidung der Haftung durch Feststellungsklage V. Haftpflichtversicherung VI. Die Haftung der Erben für den Testamentsvollstrecker X. Die Beendigung der Testamentsvollstreckung I. Allgemeines II. Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht III. Kündigung des Amts durch den Testamentsvollstrecker IV. Tod, Geschäftsunfähigwerden, Bestellung eines Betreuers V. Sonstige Gründe für das Erlöschen des Testamentsvollstrecker-Amts VI. Weitere Folgen der Beendigung des Testamentsvollstrecker-Amts Y. Formulierungshinweise für den Erblasser Literatur Sachverzeichnis

7 Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis A. Testamentsvollstreckung und Vollmacht I. Vorteile der Testamentsvollstreckung II. Nachteile der Testamentsvollstreckung III. IV. Ersatz der Testamentsvollstreckung durch Vollmacht des Erblassers? Allgemeines a) Arten der Vollmacht b) Notwendigkeit eindeutiger Formulierung c) Postmortale Vollmacht für den Alleinerben Form der Vollmacht Umfang der Vollmacht. Vertretung der Erben Insichgeschäfte des Bevollmächtigten Widerruf der Vollmacht a) Widerrufsvoraussetzungen b) Widerruf bei Erbengemeinschaft c) Widerruf durch Testamentsvollstrecker d) Unwiderrufliche Vollmacht Postmortale Bankvollmachten Verhältnis Vollmacht Testamentsvollstreckung Ersatz der Testamentsvollstreckung durch Vollmacht der Erben? B. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung I. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch den Erblasser Testament a) Formulierungen b) Testamentsvollstreckung bei jeder Art von Erbfolge c) Anordnung nur durch den Erblasser d) Kein Anordnung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden.. 61 e) Aufhebung der Testamentsvollstreckung

8 f) Widerruf, Änderung Erbvertrag a) Keine vertragsmäßige Anordnung der Testamentsvollstreckung b) Unwirksamkeit späterer Anordnung der Testamentsvollstreckung c) Unwirksamkeit späterer Änderungen der Testamentsvollstreckung d) Änderungsvorbehalt Gemeinschaftliches Testament II. Die Dauer der Testamentsvollstreckung Abwicklungsvollstreckung a) Keine zeitliche Grenze b) Grundbuch c) Auflagen Dauervollstreckung (Verwaltungsvollstreckung) a) Höchstdauer 30 Jahre b) Zweck der zeitlichen Begrenzung Dauervollstreckung über mehr als 30 Jahre a) Testamentsvollstreckung bis zum Tod des Erben b) Testamentsvollstreckung bis zum Tod des Testamentsvollstreckers c) Testamentsvollstreckung bis zum Eintritt eines anderen Ereignisses d) Erbe oder Testamentsvollstrecker ist eine juristische Person e) Besonderheiten im Urheberrecht Folgen der Amtsbeendigung nach 2210 BGB a) Grundbuch b) Testamentsvollstrecker-Zeugnis c) Erbschein d) Vollmachten III. Abwehr einer unerwünschten Testamentsvollstreckung Unwirksame Anordnung der Testamentsvollstreckung a) Unwirksames Testament b) Beschränkte Testierfreiheit infolge Erbvertrag c) Beschränkte Testierfreiheit infolge gemeinschaftlichen Testaments d) Handelsrechtliche Schranken e) Bestellung unzulässiger Personen zum Testamentsvollstrecker Auslegung des Testaments

9 3. Anfechtbare Anordnung der Testamentsvollstreckung Wegfall der Testamentsvollstreckung in Altfällen bei unzulässiger Pflichtteilsbeschwerung a) Alleinerben b) Miterben Zulässige Pflichtteilsbeschwerung bei überschuldeten Abkömmlingen a) Grundlagen b) Beweisfragen c) Jährlicher Reinertrag Beseitigung der Testamentsvollstreckung durch Ausschlagung a) Ausschlagung, Ausschlagungsfrist b) Wirtschaftliche Überlegungen Beseitigung der Testamentsvollstreckung durch Veräußerung des Erbanteils a) Miterben b) Alleinerbe Entlassungsverfahren Abfindung des Testamentsvollstreckers Herauslösen einzelner Nachlassgegenstände Folgen einer Teilunwirksamkeit der Testamentsvollstreckungsanordnung IV. Der vermeintliche Testamentsvollstrecker Problemübersicht Es war keine Testamentsvollstreckung angeordnet Es war eine andere Person zum Testamentsvollstrecker ernannt C. Die Ernennung des Testamentsvollstreckers I. Ernennung des Testamentsvollstreckers durch den Erblasser Allgemeines Formulierung der Ernennung a) Bestimmte Worte? b) Abgrenzung Bedingte oder befristete Ernennung Beschränkte Ernennung Erweiterte Ernennung Ersatz-Testamentsvollstrecker II. Ernennung des Testamentsvollstreckers durch sonstige Personen Allgemeines zur Ernennung durch Dritte

10 III. 2. Person des ernennungsberechtigten Dritten a) Jede beliebige Person b) Private oder amtliche Ausübung des Bestimmungsrechts.. 88 c) Ernennung durch den Alleinerben Rechtsnatur der Bestimmungserklärung Ausübung des Bestimmungsrechts a) Keine Verpflichtung hierzu b) Umfang des Bestimmungsrechts c) Einschränkung des Rechts durch den Erblasser d) Zeitliche Dauer des Bestimmungsrechts e) Widerruflichkeit der Bestimmung f) Absetzungsrecht des Bestimmenden g) Haftung des Bestimmenden h) Honorar Form der Bestimmungserklärung a) Notarielle Beglaubigung b) Bei Ernennung durch Behörden Gerichts- und Notargebühren Empfänger der Bestimmungserklärung: Nachlassgericht a) Örtliche Zuständigkeit b) Unzuständige Gerichte Zeitpunkt der Bestimmung Fristsetzung, wenn sich der Dritte nicht äußert a) Antrag eines Beteiligten aa) Antragsberechtigte bb) Zuständigkeit des Rechtspflegers cc) Gerichtsgebühren dd) Fristverlängerung b) Rechtsmittel gegen die Fristsetzung c) Erfolgloser Fristablauf Überprüfung der Benennung durch das Nachlassgericht? Ernennung eines Nachfolgers durch den Testamentsvollstrecker a) Überblick b) Einschränkungen c) Form der Ernennung d) Muss der Testamentsvollstrecker noch im Amt sein? Ernennung eines Mitvollstreckers durch den Testamentsvollstrecker Ernennung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht Ersuchen des Erblassers

11 a) Ausdrückliches Ersuchen b) Stillschweigendes Ersuchen c) Ernennung durch das Nachlassgericht ohne Ersuchen Entscheidung des Nachlassgerichts a) Ablehnung der Ernennung b) Ernennung c) Auswahl des Testamentsvollstreckers d) Vorbescheid unzulässig Ernennung. Testamentsvollstrecker-Zeugnis. Vergütung a) Ernennungsbeschluss b) Testamentsvollstrecker-Zeugnis c) Zusage einer Vergütung? Bindungswirkung Beschwerde a) Gegen die Ablehnung der Ernennung b) Gegen die Ernennung c) Gegen einen Vorbescheid d) Wirksamkeit der Ernennung trotz Beschwerde e) Konkurrenz mit einem Entlassungsverfahren Rechtsbeschwerde D. Geeignete und ungeeignete Testamentsvollstrecker I. Geeignete Testamentsvollstrecker Allgemeines Natürliche Personen Rechtsanwälte a) Berufstypische Tätigkeit b) Selbstmandatierung c) Hindernisse d) Vergütung Notare a) Nurnotare Anwaltsnotare b) Urkundstätigkeit des Notars c) Tätigkeit als Testamentsvollstrecker Steuerberater a) Übernahme des Amts b) Vergütung c) Erlaubnispflicht nach dem RDG Wirtschaftsprüfer Juristische Personen und ähnliche Vereinigungen Banken und Sparkassen a) Erlaubnispflicht nach dem RBerG bzw RDG

12 II. b) Vergütung c) Interessenkonflikte Erben Ehegatten Vormund, Betreuer Bevollmächtigte Schiedsrichter Personen, die nicht zum Testamentsvollstrecker ernannt werden können Alleinerbe a) Unzulässige Gestaltungen b) Zulässig: Mit-Testamentsvollstrecker Urkundsnotar Behörden Geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Testamentsvollstrecker Unter Betreuung stehende Personen Heimleiter E. Annahme und Ablehnung des Testamentsvollstrecker-Amts I. Die Annahme des Amtes Allgemeines a) Ernennung durch den Erblasser b) Ernennung durch Dritte oder Nachlassgericht Keine Pflicht zur Annahme des Amts a) Allgemeines b) Überlegungen vor Annahme des Amts c) Absicherung des Erblassers, falls das Amt abgelehnt wird Zeitpunkt der Annahme Auswirkungen auf die Verjährung Fristsetzung, wenn sich der Ernannte nicht äußert Form der Annahme Erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse a) Nebentätigkeitsgenehmigung b) Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz? c) Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz? Bedingungen Prüfungspflicht des Gerichts? Gerichtsgebühren Nachweis der Annahme Praktische Hinweise

13 II. Die Ablehnung des Amtes Allgemeines Gerichtsgebühren Nachweis der Ablehnung III. Die Zeitspanne zwischen dem Todesfall und dem Amtsbeginn Handeln des nichtberechtigten Vor-Testamentsvollstreckers Handeln eines Nichtberechtigten Handeln von Bevollmächtigten Nachlasspflegschaft Pflegschaft für unbekannte Beteiligte F. Stellung und Aufgaben des Testamentsvollstreckers im Allgemeinen I. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers Ältere Meinungen Neuere Meinungen Die Rechtsprechung II. Aufgaben des Testamentsvollstreckers im Allgemeinen Regulärer gesetzlicher Aufgabenkreis Vom Erblasser erweiterter Aufgabenkreis Vom Erblasser beschränkter Aufgabenkreis Unbeachtliche Anordnungen des Erblassers III. Dauervollstreckung (Verwaltungsvollstreckung) Die Anordnung des Erblassers Zweck der Dauervollstreckung Schutz des Erben Die Anordnung der Dauervollstreckung Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers bei Dauervollstreckung Dauertestamentsvollstreckung bei Stiftungen Testamentsvollstrecker-Zeugnis IV. Vermächtnisvollstreckung Überwachung des Erben Überwachung eines Vermächtnisnehmers a) Beschränkung eines Vermächtnisnehmers durch Testamentsvollstreckung aa) Untervermächtnisse ( 2147, 2186 BGB) bb) Nachvermächtnisse ( 2191 BGB) cc) Auflagen ( 2192 BGB) b) Alleinerbe als Testamentsvollstrecker c) Haftung

14 20 d) Vergütung e) Erbschein Mischformen V. Vorerbenvollstrecker, Nacherbenvollstrecker Inhalt und Zweck der Regelung a) Nacherbschaft b) Sinn der Regelung c) Fallgruppen: d) Aufgabenkumulation Anordnung Amtsbeginn und Amtsende Person des Nacherbenvollstreckers Rechtsstellung des Nacherbenvollstreckers a) Rechte des Nacherbenvollstreckers gegenüber dem Vorerben b) Pflichten des Nacherbenvollstreckers gegenüber dem Vorerben c) Keine Befugnisse des Nacherbenvollstreckers d) Rechte des Nacherbenvollstreckers gegenüber dem Nacherben e) Pflichten des Nacherbenvollstreckers gegenüber dem Nacherben f) Grundbuch, Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis VI. Testamentsvollstreckung über Erbteile VII. Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung VIII. DDR-Testamentsvollstreckung IX. Ausländische Testamentsvollstreckungen Vermerk ausländischer Testamentsvollstreckungen im deutschen Erbschein a) Fremdrechtserbschein b) Angleichung des ausländischen Rechtsinstituts? c) Einzelne Länder Anerkennung ausländischer Testamentsvollstrecker- Zeugnisse Anerkennung von EuErbVO-Nachlasszeugnissen X. Konkurrenz des Testamentsvollstreckers mit anderen Funktionsträgern Bevollmächtigte a) Erlöschen der Erblasser-Vollmacht durch Testamentsvollstreckung? b) Konkurrenz Bevollmächtigter Testamentsvollstrecker

15 c) Befugnisse des Bevollmächtigten d) Widerruf der Vollmacht durch den Testamentsvollstrecker Eltern Vormund a) Allgemeines b) Personenidentität Betreuer a) Allgemeines b) Personenidentität Nachlasspfleger Nachlassverwalter Insolvenzverwalter Stiftungsvorstand Schiedsrichter Organ einer AG, einer GmbH G. Mehrere Testamentsvollstrecker I. Ernennung Mitvollstrecker Nebenvollstrecker II. Vom Erblasser geregelte Amtsführung der Mitvollstrecker Einstimmigkeit Stimmenmehrheit Geschäftsverteilungsregelung a) Geschäftsverteilung durch den Erblasser b) Geschäftsverteilung der Testamentsvollstrecker c) Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung III. Hilfsweise: Gesetzlich geregelte Amtsführung IV. Auswirkungen bei Mitvollstreckung Antragsberechtigung Prozesse Haftung, Vergütung, Anwaltsgebühren V. Wegfall eines Mit-Testamentsvollstreckers VI. Verhinderung eines Mit-Testamentsvollstreckers VII. Streit zwischen Mitvollstreckern Zuständig: Prozessgericht/Nachlassgericht Meinungsverschiedenheit Antrag Verfahren

16 22 5. Entscheidungsmöglichkeiten Tenor der Entscheidung Bindungswirkung der Entscheidung? Wirksamwerden der Entscheidung Beschwerde Kosten VIII. Alleiniges Handlungsrecht eines Mitvollstreckers bei Eilmaßnahmen H. Testamentsvollstreckung und Erbschein I. Der Erbschein Allgemeines Hoffolgezeugnis II. Der Testamentsvollstrecker-Vermerk im Erbschein Zweck des Vermerks Inhalt des Vermerks a) Regelfall b) Zusätzliche Angaben im Testamentsvollstrecker- Vermerk c) Kein Vermerk im Erbschein trotz Testamentsvollstreckung Berücksichtigung von nachträglichen Veränderungen im Erbschein a) Erbschein ist schon erteilt b) Erbschein ist noch nicht erteilt c) Bedingte/befristete Testamentsvollstrecker-Ernennung Erbscheine mit fehlendem oder unrichtigem Testamentsvollstrecker-Vermerk III. Der Testamentsvollstrecker-Vermerk im Erbscheinsverfahren IV. Das Europäische Nachlasszeugnis I. Die Eintragung der Testamentsvollstreckung in öffentliche Register I. Eintragung der Testamentsvollstreckung im Grundbuch Allgemeines Nachweis der Testamentsvollstreckung a) Testamentsvollstreckung nach BGB b) DDR-Testamentsvollstreckung c) Ausländische Testamentsvollstreckung Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers Inhalt des Grundbuchvermerks

17 5. Löschung des Vermerks im Grundbuch a) Antrag des Testamentsvollstreckers b) Antrag der Erben c) Gebühren II. Eintragung der Testamentsvollstreckung im Handelsregister? J. Das Testamentsvollstrecker-Zeugnis I. Der Nachweis des Amts Möglichkeiten des Nachweises Förmlicher Nachweis a) Nachweis durch notarielles Testament oder Erbvertrag b) Testamentsvollstrecker vom Nachlassgericht ernannt c) Erbschein mit Namen des Testamentsvollstreckers? II. Das Testamentsvollstrecker-Zeugnis Antrag a) Antragsberechtigte b) Antragszeitpunkt c) Antragsinhalt d) Zuständigkeit Verfahren des Nachlassgerichts a) Beweisverfahren b) Beweislast c) Beteiligte des Verfahrens, Rechtliches Gehör d) Prüfung des Nachlassgerichts e) Vorfragen der Entscheidung aa) Keine Aussetzung, Entlassungsantrag bb) Einigung der Beteiligten cc) Bindung des Nachlassgerichts Die Entscheidung des Nachlassgerichts a) Feststellungsbeschluss und Erteilung des Zeugnisses b) Zurückweisung des Antrags c) Zwischenverfügung d) Feststellungsbeschluss mit Aussetzung des Vollzugs Inhalt des Testamentsvollstrecker-Zeugnisses a) Regulärer Inhalt b) Abweichender Inhalt c) Bei mehreren Testamentsvollstreckern d) Handelsgesellschaften e) Fälle mit Auslandsbezug f) Unzulässiger oder irregulärer Inhalt Wirkungen des Zeugnisses a) Was wird bezeugt?

18 b) Was wird nicht bezeugt? c) Öffentlicher Glaube d) Grenzen des öffentlichen Glaubens Testamentsvollstrecker-Zeugnis und Grundbuchamt Akteneinsicht. Zeugnisausfertigungen für Dritte Mitteilung an das Finanzamt Beschwerde gegen die Erteilung/Nichterteilung a) Zurückweisung des Antrags b) Anordnung der Erteilung des Zeugnisses c) Zwischenverfügungen d) Feststellungsbeschluss e) Unanfechtbare Entscheidungen III. Einziehung des Testamentsvollstrecker-Zeugnisses Materiellrechtliche Voraussetzungen der Einziehung a) Unrichtiges Testamentsvollstrecker-Zeugnis aa) Materielle Unrichtigkeit bb) Verfahrensrechtliche Unrichtigkeit b) Zeitablauf ist unschädlich c) Berichtigung des Testamentsvollstrecker-Zeugnisses Einziehungsverfahren a) Zuständigkeit b) Antrag? c) Amtsermittlungsgrundsatz d) Rechtliches Gehör Entscheidung des Nachlassgerichts a) Ablehnung der Einziehung b) Anordnung der Einziehung c) Gerichtsgebühren bei Einziehung, Kraftloserklärung d) Vorläufige Einziehung? Beschwerde gegen die Einziehung/Ablehnung der Einziehung a) Gegen die Einziehungsanordnung b) Gegen die Ablehnung der Einziehung c) Rechtsbeschwerde d) Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens IV. Kraftloserklärte und kraftlos gewordene Zeugnisse Förmliche Kraftloserklärung durch Beschluss Automatisches Kraftloswerden durch Amtsbeendigung a) Allgemeines b) Rückforderung zu den Akten c) Bedeutung formloser Rückgabe des Zeugnisses

19 V. Kosten Gerichtsgebühren bei Zeugniserteilung Kostenersatz bei Ablehnung eines Testamentsvollstrecker- Zeugnisses VI. Sonstige Zeugnisse Testamentsvollstrecker-Zeugnis nach Amtsende Fortbestandszeugnisse Negativzeugnis Annahmezeugnis Eingangsbestätigungen Erbschein VII. Europäisches Nachlasszeugnis K. Rechtsverhältnis Testamentsvollstrecker Erbe I. Rechtsverhältnis Testamentsvollstrecker Erbe im Allgemeinen Gesetzliches Schuldverhältnis a) Kein Vertragsverhältnis Testamentsvollstrecker Erbe b) Nachfolger des Testamentsvollstreckers Höchstpersönliche Amtsführung Haftung für Fehler der Gehilfen des Testamentsvollstreckers II. Vollmachtserteilung durch den Testamentsvollstrecker Spezialvollmachten Handelsrechtliche Vollmachten Generalvollmacht III. Laufende Informationspflichten IV. Auskunftspflichten V. Jährliche Rechnungslegung VI. Rechenschaftspflicht nach Beendigung der Testamentsvollstreckung VII. Eidesstattliche Versicherung VIII. Herausgabe des Nachlasses an die Erben IX. Aktenherausgabe an die Erben Zum Nachlass gehörige Akten Herausgabe bei Miterben Akten des Testamentsvollstreckers Aktenaufbewahrung Steuerliche Aufbewahrungsbestimmungen

20 L. Aufgaben des Gerichts bei Testamentsvollstreckung I. Nachlassgericht Allgemeine Aufgaben Keine Festsetzung der Vergütung des Testamentsvollstreckers Kein allgemeines Aufsichtsrecht Einstweilige Anordnungen des Nachlassgerichts? Kein Erfordernis nachlassgerichtlicher Genehmigungen Kein Erfordernis familiengerichtlicher oder betreuungsgerichtlicher Genehmigungen Kontrolle durch das Nachlassgericht Keine Feststellung der Beendigung II. Prozessgericht III. Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten durch Anordnung des Erblassers Ernennung mehrerer Testamentsvollstrecker Verwaltungsanordnungen des Erblassers Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers IV. Schiedsgericht V. Strafrechtliche Sanktionen M. Das Nachlassverzeichnis I. Zweck und Wesen des Nachlassverzeichnisses II. Pflicht zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses Allgemeines Folgen der Nichterstellung Klage der Erben III. Nachlassermittlung IV. Rechte der Erben bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses Anwesenheit Aufnahme durch einen Notar Verjährung V. Inhalt des Nachlassverzeichnisses Allgemeines Erfasste Gegenstände Belege Wertangaben Stichtag Tag der Errichtung des Verzeichnisses Unterschrift

21 VI. Eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit VII. Mitteilung des Verzeichnisses VIII. Kosten des Verzeichnisses IX. Wertermittlungspflichten? N. Die Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers I. Ausführung der Anordnungen des Erblassers II. Auslegung des Testaments III. Absicherung des Testamentsvollstreckers IV. Unwirksame Anordnungen des Erblassers V. Unverbindliche Anordnungen des Erblassers O. Die Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker I. Eigentum und Besitz am Nachlass Eigentum des Erben Digitaler Nachlass Haustiere Berichtigung des Grundbuchs Nachforschungen zur Ermittlung des Nachlasses II. Die Verwaltung des Nachlasses Allgemeines a) Was ist Verwaltung? b) Verwaltung des gesamten Nachlasses aa) Nachlass beim Todesfall bb) Zuerwerb, Erträge des Nachlasses c) Schranken des Verwaltungsrechts d) Wegfall des Verwaltungsrechts e) Minderjährige Erben f) Nacherbschaft Mitverwaltungsrecht des Erben? a) Grundsatz b) Handlungsrechte des Erben c) Nichtvermögensrechtliche Positionen Mitwirkung des Nachlassgerichts? Begriff der ordnungsmäßigen Verwaltung a) Allgemeines aa) Objektive Kriterien bb) Subjektive Kriterien

22 cc) Ermessensspielraum b) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört demnach: III. Zusätzliche Verwaltungsanordnungen des Erblassers Abgrenzung zu Verfügungsbeschränkungen, Wünschen a) Dingliche Beschränkungen b) Bloße Wünsche c) Schuldrechtliche Verwaltungsanordnungen d) Auslegung des Testaments Form der Verwaltungsanordnung Beispiele für den Inhalt von Verwaltungsanordnungen a) Eigene Anordnungen des Erblassers b) Sonderfall: Behindertentestamente c) Unterwerfung unter Anordnungen weiterer Personen Rechtsfolgen der Nichtbefolgung der Anordnung Außerkraftsetzung der Anordnung des Erblassers a) Antragsrecht b) Antragszeitpunkt c) Gerichtliches Verfahren d) Entscheidung e) Rechtsmittel f) Einzelfälle IV. Eingehen von Verpflichtungen und Verbindlichkeiten Verpflichtung Verfügung Die Verpflichtungsbefugnis des Testamentsvollstreckers a) Deckungsgleichheit Verpflichtungs-/Verfügungsbefugnis b) Verpflichtung zu einer unentgeltlichen Verfügung c) Sonstige Verpflichtungen d) Missbrauch durch den Testamentsvollstrecker e) Heilung Erfasste Verbindlichkeiten. Haftungsumfang a) Verbindlichkeiten b) Vertragspartner c) Verpflichteter d) Vertragsverhältnis e) Testamentsvollstreckung nur bezüglich einzelner Nachlassgegenstände f) Testamentsvollstreckung nur bezüglich eines Erbteils g) Ausübung des Vorkaufsrechts bei Erbteilsvollstreckung? Der Anspruch auf Einwilligung der Erben a) Beseitigung von Unklarheit b) Umfang der Prüfung des Prozessgerichts c) Folgen der Einwilligung der Erben

Die Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung Die Testamentsvollstreckung Handbuch für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle Praxis von Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau

Mehr

Kapitel 1: Testamentsvollstreckung nach dem gesetzlichen Regelmodell 17

Kapitel 1: Testamentsvollstreckung nach dem gesetzlichen Regelmodell 17 Inhaltsverzeichnis Einleitung 15 Kapitel 1: Testamentsvollstreckung nach dem gesetzlichen Regelmodell 17 I. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers 19 II. Aufgaben des Testamentsvollstreckers 22 III.

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird 9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben

Mehr

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung

Mehr

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines

Mehr

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort...................................................... V Abkürzungsverzeichnis......................................... XV Literaturverzeichnis............................................

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,

Mehr

G. Besonderheiten beim Ehegattentestament... 51 H. Berücksichtigung des 2306 BGB... 53 Teil 3 Rechtliche Grundlagen A. Testierfähigkeit... 57 I.

G. Besonderheiten beim Ehegattentestament... 51 H. Berücksichtigung des 2306 BGB... 53 Teil 3 Rechtliche Grundlagen A. Testierfähigkeit... 57 I. Inhalt Teil 1 Allgemeine Vorfragen bei Testamentserstellung A. Ermittlung der Ausgangslage... 15 I. Persönliche Verhältnisse... 15 II. Wirtschaftliche Verhältnisse... 17 1. Ist-Vermögen... 18 2. Fiktives

Mehr

Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene

Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene Inhalt Abkürzungen... 17 Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene 1. Wer für die Bestattung zuständig ist... 19 2. Welche Bestattungsformen sind erlaubt?... 20 2.1 Erdbestattung... 20 2.2

Mehr

5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237

5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237 Inhalt 1. Kapitel Vorsorge... 19 I. Die Patientenverfügung... 20 1. Zweck einer Patientenverfügung... 20 2. Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung... 20 3. Inhalt einer Patientenverfügung... 21

Mehr

Bestellnummer: 7354600

Bestellnummer: 7354600 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von September 2013. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Steuerberater

Mehr

Vorwort. Pottenstein, Lüneburg, Bremen im August 2000 Notar Dr. Jörg Mayer Rechtsanwalt Michael Bonefeld Rechtsanwalt Dr.

Vorwort. Pottenstein, Lüneburg, Bremen im August 2000 Notar Dr. Jörg Mayer Rechtsanwalt Michael Bonefeld Rechtsanwalt Dr. Vorwort Die Übernahme von Testamentsvollstreckungen sowie die Beratung von Testamentsvollstreckern erschließen dem Anwalt, Notar und Steuerberater interessante, anspruchsvolle und auch lukrative Mandatsfelder.

Mehr

Behindertentestament Erbvertrag

Behindertentestament Erbvertrag Formulierungsvorschlag: Behindertentestament Erbvertrag I. Allgemeines Wir, die Ehegatten Egon und Franziska Mustermann, sind in beiderseits erster Ehe verheiratet. Unsere Ehe haben wir am 1. April 1951

Mehr

Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere.

Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere. Erbengemeinschaft Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere. Erben mehrere, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 31

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 31 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 31 A. Die Gesamtrechtsnachfolge 35 1. Allgemeines 35 1.1 Internationaler Geltungsbereich 35 1.2 Zeitlicher Geltungsbereich 2. Umfang der Gesamtrechtsnachfolge 36 2.1 Grundsatz

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:

Mehr

Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010

Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010 Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010 A Abfindungen Keine Gleichbehandlung von Abkömmlingen und Ehegatten bei der Hofübergabe 1/10 14 Anfechtung Anrechnung Pflichtteilsrecht 4/10 55 Anwartschaft

Mehr

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres

Mehr

Workshop Testamentsgestaltung im Wandel

Workshop Testamentsgestaltung im Wandel Fachanwalt für Erbrecht Hansjörg Tamoj HÜMMERICH legal Rechtsanwälte in Partnerschaft mbb Bonn Die üblichen Testamentsformen: Einzeltestament Berliner Testament Vermächtnisse Das Einzeltestament Inhalt:

Mehr

BGB- Allgemeiner TM1. C.F.Müller Verlag Heidelberg. von Dr. Haimo Schack o. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht

BGB- Allgemeiner TM1. C.F.Müller Verlag Heidelberg. von Dr. Haimo Schack o. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht BGB- Allgemeiner TM1 von Dr. Haimo Schack o. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht 9., neu bearbeitete Auflage C.F.Müller Verlag Heidelberg Vorwort Aus dem Vorwort zur 6. Auflage

Mehr

Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsübersicht Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XV XVII XXV Kapitell: Das erbrechtliche Mandat (Mangold) 1. Bedeutung des Erbrechts 1 2. Besonderheiten beim Erbrechtsmandat

Mehr

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche

Mehr

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 1 04.03.2009 10:19:44 Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 2 04.03.2009 10:19:45 Hamburger Examenskurs

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Einführung 1. 1. Kapitel: Problemaufriss 5

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Einführung 1. 1. Kapitel: Problemaufriss 5 Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII XIX Einführung 1 1. Kapitel: Problemaufriss 5 1. Mehrparteienschiedsgerichtsbarkeit im Sinne dieser Arbeit 5 1. Entsprechende Begriffe in Schiedsordnungen 5 2. Begriffsbestimmungen

Mehr

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 1. Was Testierfreiheit im deutschen Recht bedeutet... 15 2. Der»Erbfall«... 16 3. Was vererbt werden

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/991815270. digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/991815270. digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Teil 1: Grundlagen I. Problemstellung II. Die statusrelevante Erklärung als Untersuchungsgegenstand 1. Begriff der statusrelevanten Erklärung a) Personenrecht personenrechtliches

Mehr

Testament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth

Testament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth Beck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler Vorsorge und letztwillige Verfügung Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth 1. Auflage i- Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort.-..-... :,...

Mehr

Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt

Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater Handwerkskammer Dresden Unternehmer

Mehr

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge - eine rechtliche Herausforderung 1 Oliver Stumm Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht I. Möglichkeiten und Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge 1. Zeitpunkt Übertragung zu Lebzeiten

Mehr

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge Sudhoff Unternehmensnachfolge 5., völlig überarbeitete Auflage des von Dr. Heinrich Sudhoff begründetenwerkes bearbeitet von Dr. Marius Berenbrok, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Christoph Froning, LL. M.,

Mehr

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist: Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen

Mehr

A. Einführung 1. IV. Folgen des medizinischen Fortschritts 5. VII. Gang der Untersuchung und Zielsetzung der Arbeit 10. B. Das Patiententestament 11

A. Einführung 1. IV. Folgen des medizinischen Fortschritts 5. VII. Gang der Untersuchung und Zielsetzung der Arbeit 10. B. Das Patiententestament 11 IX Inhaltsverzeichnis A. Einführung 1 I. Veränderungen in der Beziehung zwischen Arzt und Patient 1 II. Aufklärung des Patienten als Einwilligungsvoraussetzung 2 III. Aufklärung und Einwilligung bei einwilligungsunfähigen

Mehr

Die Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft Die Nachlasspflegschaft Prof. Dr. Walter Zimmermann Vizepräsident des Landgerichts Passau a.d., Honorarprofessor an der Universität Regensburg 2., neu bearbeitete Auflage 2009 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING,

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23. RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt

Mehr

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958 I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB

Mehr

Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind

Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Themen: Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Ziele bei Vermögenszuwendungen an behinderte Menschen Der Nachrang der Sozialhilfe ( 2 SGB XII) Erben und gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsminderung

Mehr

LÖBER HUZEL INHALTSVERZEICHNIS

LÖBER HUZEL INHALTSVERZEICHNIS LÖBER HUZEL INHALTSVERZEICHNIS VIII A. Die deutsch-spanische Erbrechtssituation 1 1. Einführung 1 1.1. Allgemeines 1 1.2. Erbstatut 3 1.3. Nachlaßgerichte 5 1.4. Internationale Abkommen 6 1.5. Literatur

Mehr

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung

Mehr

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf

Mehr

Erbrecht. Lehrbuch mit Fällen. von. Dr. Walter Zimmermann. Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau

Erbrecht. Lehrbuch mit Fällen. von. Dr. Walter Zimmermann. Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau Erbrecht Lehrbuch mit Fällen von Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

Tätigkeit... 28 a) Begriff der selbstständigen Tätigkeit... 29 b) Wirtschaftliche Tätigkeit... 29

Tätigkeit... 28 a) Begriff der selbstständigen Tätigkeit... 29 b) Wirtschaftliche Tätigkeit... 29 Inhalt Vorbemerkung... 11 Erster Teil Verbraucherinsolvenzverfahren Lernziel dieses Abschnitts... 17 A. Hintergrund und Ziele des Verbraucherinsolvenzverfahrens... 19 I. Allgemeine Ziele des Insolvenzverfahrens...

Mehr

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Inhaltsübersicht 1 Grundprinzipien des Erbrechts A. Prinzip der Testierfreiheit

Inhaltsübersicht 1 Grundprinzipien des Erbrechts A. Prinzip der Testierfreiheit Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 21 1 Grundprinzipien des Erbrechts 25 A. Prinzip der Testierfreiheit 25 B. Prinzip des Blutsverwandtenerbrechts und der Erbfolge nach Stämmen 25 C. Erbfähigkeit, Testierfähigkeit

Mehr

Verhandelt. Ulrich Wilde

Verhandelt. Ulrich Wilde Urkundenrolle-Nr. /2013 1 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) Herr, geb. am, 2) dessen Ehefrau, geb., geb. am, beide wohnhaft:,

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:

Mehr

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Kerstin Walther-Reining Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge

Mehr

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:

Mehr

Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge. Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht. Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf Hauptstraße 4

Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge. Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht. Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf Hauptstraße 4 Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Copyright 2016 Dr. Friedrich Lorenz 1 Zur Person Rechtsanwalt Büro in 2500 Baden Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf

Mehr

Grundlagenkurs Notarpraxis

Grundlagenkurs Notarpraxis Grundlagenkurs Notarpraxis Handels- und Gesellschaftsrecht Gesellschaft mit beschränkter Haftung Dr. Dipl.-Kfm. Kai Bischoff LL.M. Notar, Köln Prof. Dr. Jan Eickelberg LL.M. Hochschule für Wirtschaft und

Mehr

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Es handelt sich hierbei um eine Grundlagenveranstaltung, die nach unserer Einschätzung nicht als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte anerkannt

Mehr

Betzendahl & Kaiser Anwaltssozietät und Notariat

Betzendahl & Kaiser Anwaltssozietät und Notariat Carl-Severing-Strasse 97 a 33649 Bielefeld Telefon: (0521) 94 666-0 Telefax: (0521) 94 666-22 E-Mail: kanzlei@rae-be-ka.de Hompage: www.rae-be-ka.de Erben und Vererben Erben und Vererben, die beiden Seiten

Mehr

Inhaltsübersicht. Teil 1: Liegenschaftskataster und Grundbuchrecht 1

Inhaltsübersicht. Teil 1: Liegenschaftskataster und Grundbuchrecht 1 Inhaltsübersicht Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Inhaltsübersicht... VII Bearbeiterverzeichnis... XV Allgemeines Literaturverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis...XXIII Teil 1: Liegenschaftskataster

Mehr

Erbrecht in Frage und Antwort

Erbrecht in Frage und Antwort Beck-Rechtsberater im dtv 50637 Erbrecht in Frage und Antwort Vorsorge zu Lebzeiten, Erbfall, Testament, Erbvertrag, Vollmachten, Steuern, Kosten von Bernhard F. Klinger 3. Auflage Erbrecht in Frage und

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin

Mehr

Richtig vererben was Sie wissen sollten

Richtig vererben was Sie wissen sollten Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach

Mehr

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG) Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen

Mehr

Der Titel "EU-Erbrechtsverordnung" ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend:

Der Titel EU-Erbrechtsverordnung ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend: Rechtsanwalt u. Notar Dr. Ansgar Sander Expertentipp 6.1 01/2016 D3/D8-16 Rechtsanwälte - Notar Sander & Neumann-Kuhn Kranzer Str. 6/7 14199 Berlin Tel. 030 / 890 690 0 Fax 030 / 890 690 612 sander@sander-recht.de

Mehr

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Vollstreckbare Ausfertigung ( 724)

Vollstreckbare Ausfertigung ( 724) Vollstreckbare Ausfertigung ( 724) Amtliche Abschrift des Titels Vollstreckungsklausel - einfache - qualifizierte Rechtsnachfolge etc. Bedingungseintritt etc. Folie 24 Voraussetzungen der Klauselerteilung

Mehr

Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser)

Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Gz.: 520.50 SE (wird von der Auslandsvertretung ausgefüllt) Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. A. Einleitung... 1... 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. A. Einleitung... 1... 1 Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 B. Grundlagen des Leasings... 5... 3 I. Rechtsnatur des Leasingvertrages... 5... 3 II. Leasingarten... 8... 3 1. Finanzierungsleasing...

Mehr

LEGAL FLASH I GERMAN DESK

LEGAL FLASH I GERMAN DESK LEGAL FLASH I GERMAN DESK 31. JULI 2015 GRENZÜBERSCHREITENDE ERBSCHAFTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION: RECHTSWAHL UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR IN SPANIEN ANSÄSSIGE AUSLÄNDER VERORDNUNG (EU) NR. 650/2012

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Die Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung Berliner Handbücher Die Testamentsvollstreckung Handbuch für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle Praxis Von Prof. Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident

Mehr

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne

Mehr

Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum

Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum 5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015 Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin Agenda A.

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452

Mehr

Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus

Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Das Testament Ein Testament ermöglicht Ihnen, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen. Sie können eine Verteilung Ihres Besitzes in Ihrem Sinne festlegen, Erben einsetzen

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV Rz. Seite Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV A. Das Anhörungsverfahren bei Kündigung nach 102 BetrVG... 1... 1 I. Allgemeine Grundsätze... 1... 1 1. Entstehungsgeschichte... 1... 1

Mehr

MERKBLATT ZUR ERBSCHAFTSTEUER. Oberfinanzdirektion Karlsruhe FÜR TESTAMENTSVOLLSTRECKER UND NACHLASSPFLEGER

MERKBLATT ZUR ERBSCHAFTSTEUER. Oberfinanzdirektion Karlsruhe FÜR TESTAMENTSVOLLSTRECKER UND NACHLASSPFLEGER Oberfinanzdirektion Karlsruhe Referat für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer MERKBLATT FÜR TESTAMENTSVOLLSTRECKER UND NACHLASSPFLEGER ZUR ERBSCHAFTSTEUER Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

A/VENTUM Family Office

A/VENTUM Family Office A/VENTUM Family Office Geschäftsfeld Zivilrechtliche Vorsorge / Generalvollmacht / Vorsorge- bzw. Betreuungsvollmacht / Patientenverfügung / Testament / Testamentsvollstreckung A/VENTUM family office,

Mehr

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Schrifttum...

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Schrifttum... Erstversand Abkürzungsverzeichnis... Schrifttum... XIII XIX Teil 1. Materiellrechtliche Grundlagen des Verfahrens I. Erbfolge Grundsätze... 1 1. Erbfolge... 1 2. Erbfall... 1 3. Erblasser... 1 4. Erbe...

Mehr

Notfallkoffer - Vorsorgevollmacht und Unternehmertestament -

Notfallkoffer - Vorsorgevollmacht und Unternehmertestament - Notfallkoffer - Vorsorgevollmacht und Unternehmertestament - Referat von Walter Bantleon Pforzheim, 21. Oktober 2013 Überblick I. Was passiert, wenn der Chef ohne Notfallplanung II. ausfällt? Wie sollte

Mehr

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche

Mehr

Häufige Fragen zur. Testamentsvollstreckung. (FAQ s)

Häufige Fragen zur. Testamentsvollstreckung. (FAQ s) Häufige Fragen zur Testamentsvollstreckung (FAQ s) 1 Wozu Testamentsvollstreckung? Welche Rechte und Pflichten hat ein Testamentsvollstrecker Was ist ein Abwicklungs- und Dauertestamentsvollstrecker? Wie

Mehr

Keine Angst vor der rechtlichen Betreuung. Impulsreferat Axel Bauer Weiterer aufsichtführender Richter am Betreuungsgericht Frankfurt/Main

Keine Angst vor der rechtlichen Betreuung. Impulsreferat Axel Bauer Weiterer aufsichtführender Richter am Betreuungsgericht Frankfurt/Main Keine Angst vor der rechtlichen Betreuung Impulsreferat Axel Bauer Weiterer aufsichtführender Richter am Betreuungsgericht Frankfurt/Main Gliederung/Übersicht 20 Folien: Voraussetzungen einer rechtlichen

Mehr

VERERBEN IN ZWEI STUFEN

VERERBEN IN ZWEI STUFEN VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:

Mehr

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vorwort zur Namensführung in der Ehe Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vor dem 1.7.1958 erhielt die

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

BWNotZ. Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg. 5-6/2004 September Seiten 97-120. Inhalt

BWNotZ. Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg. 5-6/2004 September Seiten 97-120. Inhalt BWNotZ Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg Herausgeber Württembergischer Notarverein e.v. in Verbindung mit dem Badischen Notarverein e.v. Kronenstraße 34 70174 Stuttgart Inhalt Abhandlungen

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 15w136_13 letzte Aktualisierung: 12.5.2014. OLG Hamm, 14.3.2014-15 W 136/13

DNotI. Dokumentnummer: 15w136_13 letzte Aktualisierung: 12.5.2014. OLG Hamm, 14.3.2014-15 W 136/13 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 15w136_13 letzte Aktualisierung: 12.5.2014 OLG Hamm, 14.3.2014-15 W 136/13 BGB 1096, 2084, 2269 Schlusserbe regelmäßig kein Ersatzerbe Setzen Ehegatten sich

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Termine: Freitag, der 31.01.2014 in Stuttgart Samstag, der 01.02.2014 in München Mittwoch, der 12.03.2014 in Leipzig Donnerstag, der 13.03.2014

Mehr

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New

Mehr