Änderung September 2010: Sortimentsliste und Nahversorgungszentrum Avenwedde-Mitte

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1 ! 1. Änderung September 2010: Sortimentsliste und Nahversorgungszentrum Avenwedde-Mitte

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3 Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Gütersloh Im Auftrag der Stadt Gütersloh Elisabeth Kopischke Stefan Kruse Andreas Mayer Junker und Kruse Stadtforschung Planung Markt Dortmund fon fax info@junker-kruse.de November 2008

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5 Inhaltsübersicht Vorwort 1 Ausgangslage, Anlass und Zielsetzung der Untersuchung Allgemeine Rahmenbedingungen und Trends in der Einzelhandelsentwicklung Methodik der Untersuchung Übergeordnete standortrelevante Rahmenbedingungen der Einzelhandels- und Zentrenstruktur in Gütersloh Einzelhandelsrelevantes Standortprofil Räumliche Angebotsschwerpunkte in der Einzelhandelsstruktur der Stadt Gütersloh Analyse der Nachfrageseite Prognose der Verkaufsflächenpotenziale Analyse von Potenzialflächen Entwicklungsperspektiven und -leitlinien Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Gütersloh Schlusswort Zusammenfassung Verzeichnisse Anhang 5

6 Inhalt (differenziertes Verzeichnis) Vorwort 1 Ausgangslage, Anlass und Zielsetzung der Untersuchung Allgemeine Rahmenbedingungen und Trends in der Einzelhandelsentwicklung Methodik der Untersuchung Angebotsanalyse Nachfrageanalyse Städtebauliche Analyse Untersuchungsaufbau und Kommunikationsstruktur Übergeordnete standortrelevante Rahmenbedingungen der Einzelhandels- und Zentrenstruktur in Gütersloh Rolle in der Region und verkehrliche Anbindung Bevölkerungsverteilung und Siedlungsstruktur Einzelhandelsrelevantes Standortprofil Gesamtstädtische Struktur Räumliche Verteilung des Einzelhandelsangebotes in der Stadt Gütersloh Struktur und räumliche Verteilung der wohnungsnahen Grundversorgung Großflächiger Einzelhandel Leerstandssituation in der Stadt Gütersloh Fazit Angebotsanalyse Räumliche Angebotsschwerpunkte in der Einzelhandelsstruktur der Stadt Gütersloh Innenstadt Zentraler Bereich Avenwedde-Bahnhof Zentraler Bereich Avenwedde-Mitte Zentraler Bereich Isselhorst Zentraler Bereich Carl-Bertelsmann-Straße (Miele)

7 6.6 Zentraler Bereich Neuenkirchener Straße (Kattenstroth/Innenstadt) Zentraler Bereich Brockhäger Straße (Nord) Zentraler Bereich Spexard Zentraler Bereich Friedrichsdorf Ergänzungsstandorte Kampgalerie Am Anger Hans-Böckler-Straße/Wiedenbrücker Straße Analyse der Nachfragesituation Einzugsgebiet Nachfragepotenzial der Stadt Gütersloh Umsätze und Zentralität des Gütersloher Einzelhandels Fazit zur Analyse der Nachfrageseite Prognose der Verkaufsflächenpotenziale Analyse von Potenzialflächen Entwicklungsperspektiven und leitlinien Szenarien der Einzelhandels- und Stadtentwicklung Empfehlung: Räumlich-funktionale Gliederung Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Gütersloh Warum ist ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Gütersloh sinnvoll? Übergeordnete Ziele zur Einzelhandelsentwicklung in Gütersloh Zentrenhierarchie Zentrale Versorgungsbereiche Hauptzentrum Innenstadt Avenwedde-Bahnhof Avenwedde-Mitte Isselhorst Carl-Bertelsmann-Straße Neuenkirchener Straße Brockhäger Straße Spexard Friedrichsdorf Grund- und Nahversorgungsstandorte

8 Sonderstandorte Gütersloher Sortimentsliste Rahmenbedingungen zur Erstellung einer ortstypischen Sortimentsliste Methodik zur Erstellung von Sortimentslisten Grundsätze der Entwicklung des Einzelhandels in Gütersloh Schlusswort Zusammenfassung Verzeichnisse Anhang A1. Zeichenerklärung zu den Karten A2. Ergänzende planungsrechtliche Empfehlung A3. Glossar Definitionen einzelhandelsrelevanter Fachbegriffe A4. Kundenherkunftserhebung Gütersloh Befragte Betriebe nach Branchenzugehörigkeit und Lage in Gütersloh Anschreiben zum Fragebogen A5. Fazit des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zur Gütersloher Innenstadt

9 V o r w o r t Im März 2007 wurde das Planungsbüro Junker und Kruse, Stadtforschung Planung, Dortmund von der Stadt Gütersloh mit der Aktualisierung der Einzelhandelsuntersuchung mit einer Konkretisierung für die Innenstadt aus dem Jahre 2000 beauftragt. Das hier vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll als sachliche, rechtliche und politische Beurteilungsgrundlage für Einzelhandelsvorhaben dienen. Es soll zukünftig die Basis für die verlässliche Beurteilung anstehender Einzelvorhaben und die Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung sein. Das Konzept soll insoweit auch Planungs- und Investitionssicherheit für private Akteure bieten. Dabei steht es im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben auf Bundes- wie auf Landesebene, insbesondere mit dem Landesentwicklungsprogramm NRW sowie dem im September 2008 novellierten Einzelhandelserlass NRW. Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept verfolgt der Rat das übergeordnete Ziel, den Einzelhandelsstandort Gütersloh insgesamt zu stärken. Insbesondere soll erreicht werden: Stärkung der Attraktivität der Gütersloher Innenstadt Stärkung der Nahversorgungszentren Sicherung der wohnortnahen Grund- und Nahversorgung Ansiedlung von Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten an geeigneten Standorten Bei der Erarbeitung des Konzeptes stand auch das Ziel im Vordergrund, nach Möglichkeit einen breit angelegten inhaltlichen Konsens über die konzeptionellen Bausteine zu erreichen. Aus diesem Grunde ist eine begleitende Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die gemeinsam mit dem Gutachter das nun vorliegende Konzept erarbeitet hat. Zu dieser Arbeitsgruppe waren die politischen Gruppierungen des Rates der Stadt Gütersloh geladen. Daneben haben sich der Einzelhandelsverband sowie die Industrieund Handelskammer aktiv in diesen Prozess eingebracht. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, Interessensverbände sowie Nachbargemeinden wurde vorgenommen. Die vorliegende Untersuchung ist das Ergebnis dieses integrierten Prozesses. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde am in öffentlicher Sitzung als Entwicklungskonzept im Sinne des 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Gütersloh, im November

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11 1 Ausgangslage, Anlass und Zielsetzung der Untersuchung Seit mehr als drei Jahrzehnten dauert der Strukturwandel im Einzelhandel an und hat, angesichts der angekündigten Expansionsbestrebungen einiger Konzerne, anscheinend noch nicht seinen Höhepunkt erreicht. Dieses Phänomen trifft auf fast alle Branchen und Betriebsformen zu, wobei dem Lebensmittelsektor und hier insbesondere den Lebensmitteldiscountern eine besondere Bedeutung zukommt. Lebensmitteldiscounter verfolgen gleich mehrere Strategien in ihren Betriebskonzepten: bevorzugt autokundenorientierte Standorte mit einer ausreichenden Anzahl an Stellplätzen, preisaggressiv im Hauptsortiment Lebensmittel sowie gezielte (wöchentlich wechselnde) Sortimentsergänzungen mit Non-Food-Artikeln (Aktionswaren), die dann nicht selten Marktanteile von bis zu 50 % für den Angebotszeitraum erreichen und somit in einen starken Wettbewerb zu anderen örtlichen Anbietern vor allem in gewachsenen zentralen Strukturen in den betroffenen Hauptbranchen treten. Der Trend zu größer werdenden Betriebsformen und der damit einhergehenden Ausdifferenzierung des Warenangebotes (auch in Richtung Nicht-Lebensmittel) sowie die in vielen Regionen dramatisch angestiegene Anzahl der Einzelhandelsbetriebe führt zudem bei einem nahezu gleichbleibenden (und teilweise sogar rückläufigen) Nachfragepotenzial, u.a. aufgrund rückgängiger Bevölkerungszahlen, zu einem verschärften Konkurrenzwettbewerb, der in vielen Fällen bereits kannibalöse Ausmaße annimmt. Der Druck auf die (auf Expansion ausgerichteten) Konzerne und Betriebe wächst zunehmend, was sich insbesondere in neuen Betriebskonzepten und strategien ausdrückt, allerdings auch mit erheblichen potenziellen Folgewirkungen für Städte und Gemeinden einhergeht. Diese Neuorientierung ist für die raumbezogene Planung auch mit neuen Standortanforderungen und mustern verbunden. Dies ist auch in der Stadt Gütersloh festzustellen. Während integrierte, in der Regel den Nachfrageschwerpunkten zugeordnete Standorte zunehmend in Frage gestellt wurden bzw. werden, zielten Anfragen zu Einzelhandelsansiedlungen bevorzugt auf dezentrale Standorte (in Gewerbegebieten, an Hauptverkehrsachsen). Die Folge solcher Entwicklungen besteht darin, dass ehemals funktionierende Nahversorgungsnetze zunehmend grobmaschiger werden und insbesondere gewachsene Nahversorgungszentren in ihrer Versorgungsfunktion geschwächt werden. Zudem erhalten derartige Standorte in der Regel eine stark autokundenorientierte Ausrichtung, wodurch insbesondere nicht-pkw-mobile 11

12 Menschen in ihrer Grund- bzw. Nahversorgung und somit auch in ihrer Lebensqualität eingeschränkt werden. Ähnliche Probleme sind bei Fachmärkten festzustellen, wenngleich sie auch nicht so aggressiv auftreten. Auch bei diesem Betriebstyp spielen neue Standortmuster und größer werdende Betriebseinheiten ebenso wie sich ändernde Betriebskonzepte eine Rolle, die im Wesentlichen durch die immer größer werdenden Anteile in den Randoder Nebensortimenten zum Ausdruck kommen. Die Konsequenzen dieser Entwicklung konzentrieren sich allerdings auf gewachsene Versorgungsbereiche, die in Folge potenzieller Kunden- und somit Umsatzverluste deutlich an Prosperität verlieren können, wodurch letztlich der gesamte Standortbereich (Zentrum / Nebenzentrum) gefährdet sein kann. Parallel zu dieser Entwicklung ist ein immer größer werdender Leerstand von kleinen und großen Ladenlokalen zu beobachten. Traf dieses Phänomen bis Mitte der 90er Jahre in der Regel auf Rand- oder Streulagen zu, so gehören zugeklebte Schaufenster mittlerweile auch zum Erscheinungsbild der zentralen Geschäftslagen. Diesen betrieblichen bzw. konzernimmanenten Entwicklungen stehen raumordnerische und städtebauliche Zielvorstellungen und gesetzliche Grundlagen auf Bundes- bzw. Landesebene gegenüber, die nicht immer mit den Vorstellungen der Ansiedlungsinteressenten in Einklang zu bringen sind. So steht auch die Stadt Gütersloh vor der Aufgabe, im Spannungsfeld zwischen betreibermotivierten Standortwünschen auf der einen und volkswirtschaftlichen bzw. städtebaulichen und stadtentwicklungspolitisch motivierten Zielvorstellungen auf der anderen Seite einen auf die spezifische Situation in der Stadt ausgerichteten, konstruktiven Umgang mit den beschriebenen Strukturentwicklungen zu finden. Die auch insbesondere rechtliche Notwendigkeit (im Sinne der späteren bauleitplanerischen Umsetzung) der Erstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, das ein städtebauliches Entwicklungskonzept i.s.v. 1 (6) Nr. 11 BauGB darstellt, ist in jüngsten Urteilen des OVG Münster nochmals hervorgehoben worden: Denn erst solche konzeptionellen Festlegungen, die dann gem. 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (früher: 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 10 BauGB) auch bei der weiteren Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen sind, lassen in aller Regel die Feststellung zu, ob das Angebot bestimmter Warensortimente an bestimmten Standorten in das städtebauliche Ordnungssystem 12

13 der jeweiligen Gemeinde funktionsgerecht eingebunden ist. Die Verbindlichkeit eines solchen Konzeptes ist dabei durch einen entsprechenden Ratsbeschluss unbedingt herbeizuführen. Aber auch für die Steuerung in bisher unbeplanten Innenbereichen ist ein solches Einzelhandelskonzept eine bedeutsame Grundlage. Denn nach der neuen Vorschrift des 9 (2a) BauGB kann für im Zusammenhang bebaute Ortsteile ( 34) [...] zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinden, in einem Bebauungsplan festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der nach 34 Abs. 1 und 2 zulässigen baulichen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind oder ausnahmsweise zugelassen werden können; [...] Dabei ist insbesondere ein hierauf bezogenes städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu berücksichtigen, das Aussagen über die zu erhaltenden oder zu entwickelnden zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde oder eines Gemeindeteils enthält. Zudem gibt auch das novellierte, im Juni 2007 in Kraft getretene Landesentwicklungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (LEPro NRW) mit dem 24a klare Zielvorgaben zur Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels. Danach sind zentrale Versorgungsbereiche von den Gemeinden als Haupt-, Neben- oder Nahversorgungszentren räumlich und funktional ( 24 a (2) LEPro NRW) ebenso festzulegen wie zentrenund nahversorgungsrelevante Sortimente unter Berücksichtigung von spezifischen zentrenrelevanten Leitsortimenten. Angestrebt wird mit dem 24a LEPro eine klare Steuerung des zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Einzelhandels im Sinne einer geordneten Einzelhandelsstruktur sowie zum Schutz gewachsener zentraler Versorgungsbereiche. Vor diesem Hintergrund wurde im März 2007 das Planungsbüro Junker und Kruse, Stadtforschung Planung, Dortmund mit der Aktualisierung der vorliegenden Einzelhandelsuntersuchung mit einer Konkretisierung für die Innenstadt aus dem Jahre 2000 beauftragt. Diese Untersuchung soll, unter Berücksichtigung sowohl der rechtlichen, demographischen und städtebaulichen Rahmenbedingungen als auch der betrieblichen Anforderungen, Strategien zur Einzelhandels- und letztlich auch zur Stadtentwicklung aufzeigen. Ziel ist dabei, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Recht- OVG NRW, Urteil vom 30. Januar D 8/04.NE; hier Seite 16; vgl. zur Notwendigkeit eines Einzelhandelskonzepts auch OVG NRW, Urteil vom 28. August D 112/05.NE 13

14 sprechung, eine sachgerechte und empirisch abgesicherte Bewertungsgrundlage für aktuell anstehende Bebauungsplanverfahren und / oder Ansiedlungsanfragen zu liefern, als auch mögliche Entwicklungsperspektiven und erforderliche (insbesondere baurechtliche) Handlungsnotwendigkeiten aufzuzeigen, so dass sowohl Stadtverwaltung als auch Politik der Stadt in die Lage versetzt werden, stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen zu treffen sowie frühzeitig mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die städtische Versorgungsstruktur einschätzen zu können. Gleichzeitig bildet ein solches städtebauliches Entwicklungskonzept auch eine wichtige (Argumentations- und Rechts-) Grundlage für eine Kommune, wenn es um die Abwehr geplanter Vorhaben in Nachbarkommunen geht, die sich ggf. negativ auf die Verwirklichung ihrer eigenen städtebaulichen Zielvorstellungen auswirken können ( 2 (2) BauGB). Wie die Erfahrung gerade in jüngster Vergangenheit zeigt, ist es mittlerweile nicht mehr nur damit getan, ein gutes Konzept zu erarbeiten. Immer mehr muss auch schon während der Bearbeitung die spätere Umsetzung bedacht werden.. Aus diesem Grund ist das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept auf der Basis eines breit angelegten Kommunikations- und Beteiligungsprozesses erarbeitet worden. Neben der Berichterstattung (z.b. Pressearbeit) und Rückkopplung der entsprechenden Zwischenergebnisse in einem regelmäßig stattfindenden Koordinierungskreis, erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger) sowie der örtlichen Politik im politischen Gremium (Planungsausschuss). Mit Blick auf die Ausgangssituation und die untersuchungsrelevanten Fragestellungen wurden folgende Arbeitsschritte bzw. bausteine bearbeitet: Übergeordnete standortrelevante Rahmenbedingungen der Einzelhandels- und Zentrenstruktur in Gütersloh Einzelhandelsrelevantes Standortprofil / Angebotsseite des Einzelhandels in Gütersloh Analyse der Nachfrageseite Entwicklungsperspektiven und leitlinien Einzelhandelskonzept für die Stadt Gütersloh mit dem künftigen Entwicklungsleitbild, welches übergeordnete Ziele, ein räumliches Zentrenkonzept, Grundsätze sowie ein ergänzendes bauplanungsrechtliches Instrumentarium beinhaltet 14

15 2 Allgemeine Rahmenbedingungen und Trends in der Einzelhandelsentwicklung Nur in wenigen Wirtschaftsbereichen zeigten sich in den letzten Jahrzehnten derart dynamische Veränderungen wie im Einzelhandelssektor. Sowohl das Erscheinungsbild als auch die Funktionsbedingungen im Einzelhandelsbereich und die räumliche Struktur stellen sich in diesem Wirtschaftssektor heute nachhaltig anders dar als noch vor wenigen Jahrzehnten. Verantwortlich für diese Entwicklungen sind Veränderungen auf der Angebots- und Nachfrageseite, die in einem gegenseitigen Wirkungszusammenhang stehen. Nachstehend werden diese Entwicklungen und aktuellen Trends zusammengefasst dargestellt. Auf der Angebotsseite zeigen sich folgende Tendenzen: Eine fortschreitende Unternehmenskonzentration. Damit eng verbunden ein anhaltendes Verkaufsflächenwachstum bei sinkenden Flächenproduktivitäten und Rentabilitäten. Abbildung 1: Entwicklung von Verkaufsflächen und Umsätzen des Einzelhandels in Deutschland Prognose 125 Umsatz in Mrd. Euro Verkaufsfläche in Mio. qm Umsatz Verkaufsfläche Quelle: Eigene Darstellung nach EHI 2006, S. 192/193 Eine sinkende Zahl von Einzelhandelsbetrieben, nicht zuletzt bedingt durch Nachfolgeprobleme. Ein Wandel der Betriebsformen und Konzepte bei zunehmender Großflächigkeit und Discountorientierung bei gleichzeitig steigendem Druck in Folge der Konzernstrategien auf inhabergeführte Geschäfte. 15

16 Abbildung 2: Entwicklung von Verkaufsflächen und Umsätzen des Lebensmitteleinzelhandels nach Betriebsformen in Deutschland Verkaufsfläche in Mio. qm 140 Umsatz in Mrd. Euro ,8 4,9 2,9 6,9 9,5 2,7 5,4 6,9 6,8 7,6 7,4 6, Übrige Supermärkte Discounter SB-Warenhäuser / Verbrauchermärkte Quelle: Eigene Darstellung nach EHI 2006, S. 228/230; Erläuterung der Betriebstypen siehe Glossar im Anhang Eine zunehmende Konkurrenz zwischen den einzelnen Betrieben und Branchen. Eine Zunahme neuer Vertriebs- und Absatzschienen. Ein Wandel der Standortpräferenzen. Abbildung 3: Entwicklung der räumlichen Verteilung der Verkaufsflächen in Deutschland (Angaben in %) Westdeutschland Ostdeutschland Primäres Netz Sekundäres Netz Primäres Netz Sekundäres Netz Quelle: Eigene Darstellung nach Concepta, IfHS, Metro primäres Netz= zentrale und integrierte Lagen; sekundäres Netz = nicht integrierte Lagen Aus Sicht der Nachfrageseite sind folgende Entwicklungen zu beobachten: Eine in den nächsten Jahren tendenziell sinkende Bevölkerungszahl mit erheblichen regionalen Unterschieden, abgeschwächt durch eine steigende Mobilitätsbereitschaft. 16

17 Eine Zunahme der Mobilitätsmöglichkeit und bereitschaft. Eine Aufspaltung des Einkaufs in die Segmente Erlebniskauf und Versorgungskauf. Ein zunehmendes Preisbewusstsein (Stichwort: Schnäppcheneinkauf), wovon insbesondere discountorientierte Anbieter profitieren. Ein Wandel der Kunden hin zu multioptionalen Konsumenten mit nicht mehr klar für den Einzelhandel nachzuvollziehenden Handlungsmustern und zunehmend individualisiertem Konsum. Für die Stadtentwicklung resultieren daraus, zusätzlich zu den vorstehend genannten Aspekten, bei einer ungesteuerten Entwicklung weitere Konsequenzen und Entwicklungen. Dazu zählen u.a.: Ein verstärkt zu beobachtender Funktionsverlust gewachsener, zentraler Bereiche, der aufgrund der bestehenden Multifunktionalität nicht nur den Einzelhandel umfasst. Eine zunehmende Ausdünnung des Nahversorgungsnetzes mit einer Verschlechterung der (fußläufigen) Erreichbarkeit von Versorgungsstandorten. Eine sinkende Individualisierung des Einzelhandels und damit letztlich auch der Individualität der Städte. Ein zunehmender Konflikt zwischen den Flächenansprüchen der Einzelhandelsbetriebe und den vorhandenen, meist kompakten und kleinteiligen Siedlungsstrukturen in den zentralen Lagen der Städte mit der Folge zunehmender Diskrepanzen zu den regionalen und städtischen Zielvorstellungen und Leitbildern. Wachsende Umweltbeeinträchtigungen, die aus dem Flächenverbrauch sowie Lärm- und Abgasemissionen durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen resultieren. Des Weiteren ist eine steigende Fluktuation im Einzelhandel zu beobachten, mit der Folge häufiger Neu- und Umnutzungen. Durch die Dynamik im Einzelhandel sind auch die (Innen-)Städte in einem zunehmenden Konkurrenzwettbewerb. Eine steigende Bedeutung spektakulärer Vorhaben vor allem in größeren bzw. Großstädten mit negativen Folgewirkungen für Klein- und Mittelzentren. 17

18 Eine zunehmende Regionalisierung von Einzelhandelsentwicklungen bei gleichzeitiger Reduzierung der politischen Entscheidungen auf den kommunalen Raum. Einzelhandel zunehmend als scheinbar einzige Entwicklungsoption für einzelne Standortbereiche, insbesondere im Zusammenhang mit der Revitalisierung von Gewerbebrachen. Eine häufig einseitig in den Vordergrund gestellte Bedeutung der Pkw- Erreichbarkeit von Einkaufsbereichen. Eine insgesamt zu beobachtende Politisierung von Entscheidungen zur Standortentwicklung. Die aufgeführten Umstrukturierungen und Tendenzen in der Einzelhandelslandschaft haben - im Falle einer ungezügelten Entwicklung - aus Sicht der Kommunen zum Teil schwerwiegende Konsequenzen für die Versorgung, die städtebaulich-funktionale Struktur sowie die wirtschaftliche und ökologische Situation. Dabei lassen sich die folgenden, allgemein zu beobachtenden Aspekte auch auf Gütersloh übertragen: Fehlende Chancengleichheit von (innerstädtischen) Zentren im Vergleich zu nicht integrierten Standorten durch eine bedeutsame innerkommunale Standortkonkurrenz. Diese äußert sich zunächst durch einen hohen Konkurrenzdruck auf die Zentren und wird häufig in Form einer nach wie vor geringen Angebotsbreite des kernstädtischen Einzelhandels und einem geringen Niveau im innerstädtischen Angebot durch uniforme, kurzlebige Geschäftstypen manifestiert. Damit verbunden ist vor allem eine Ausweitung zentrenrelevanter Sortimente an städtebaulich nicht integrierten Standorten. Die Situation wird durch die anhaltende Nachfrage nach Standorten außerhalb des Zentrenkontextes weiter verschärft. Dabei sind es speziell die Vorhaben mit zentren- aber insbesondere auch nahversorgungsrelevanten Warengruppen, die für die Funktionsfähigkeit der Gütersloher Zentren Beeinträchtigungen mit sich bringen könnten. Durch diese Tendenz ist sowohl die Gefahr einer möglichen Schwächung der Grundversorgungsfunktion insbesondere in den Nahversorgungszentren als auch der mittelzentralen Leitbranchen u.a. auch im innerstädtischen Hauptzentrum deutlich zu erkennen. In der Vergangenheit hat die Stadt Gütersloh ihre Stadtentwicklung auf eine positive einzelhandelsrelevante und städtebauliche Innenstadtentwicklung ausgerichtet. Diese gilt es unter Berücksichtigung der übrigen Zentren weiter zu stärken. 18

19 Zunehmende Flächenansprüche der Einzelhandelseinrichtungen, die nicht in vorhandene Siedlungsstrukturen passen. Durch die größtenteils kleinteiligen Bebauungsstrukturen sind die Geschäftsbereiche besonders in den Nahversorgungszentren von diesem Problem betroffen. In den gewachsenen Siedlungsstrukturen können die Flächenansprüche heutiger Betreiber nur bedingt erfüllt werden. Perspektivisch wird der Vergrößerungsdruck insbesondere der Lebensmittelanbieter weiter zunehmen. Ausdünnung des Nahversorgungsnetzes im Wohnumfeld und die damit verbundene Gefahr der abnehmenden wohnungsnahen Versorgung (Magnet- Lebensmittelanbieter zieht es nach draußen ). Auch die Möglichkeit, dass sich das Nahversorgungsnetz, also speziell das Netz der Lebensmittelanbieter, insgesamt räumlich weiter ausdünnen könnte, kann letztlich für Gütersloh nicht ausgeschlossen werden. Durch weitere Nahversorgungsangebote an städtebaulich nicht geeigneten, nicht integrierten Standorten bzw. durch eine Überschreitung von absatzwirtschaftlichen Spielräumen können sich auch Gefährdungen für bestehende, gewachsene Versorgungsbereiche ergeben, mit der Folge eines insgesamt grobmaschigeren Versorgungsnetzes. Darüber hinaus ist ein weiterer Aspekt, der zu einer räumlichen Ausdünnung des Nahversorgungsnetzes zukünftig verstärkt beitragen kann, der Anspruch vieler Betreiber an die Größe der Verkaufsflächen. Heute übliche Marktzutrittsgrößen strukturprägender Lebensmittelmärkte liegen zwischen 800 m² und m² Verkaufsfläche (für Lebensmitteldiscounter) oder gar über bis über m² Verkaufsfläche (für Lebensmittelvollsortimenter). 19

20 3 Methodik der Untersuchung Das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept stützt sich auf die Ergebnisse aus sowohl primär- wie sekundärstatistischen Erhebungen. Für die primärstatistischen Erhebungen wurde eine Vollerhebung aller Einzelhandelsunternehmen im engeren Sinne und der Leerstände in den zwölf Stadtteilen (Sozialräumen) Güterslohs sowie der Dienstleistungsbetriebe in den zentralen Bereichen durchgeführt. Ergänzend wurde eine Kundenherkunftserhebung in Zusammenarbeit mit ausgewählten Einzelhändlern in Gütersloh vorgenommen. Nicht zuletzt auch in Abhängigkeit der Bereitschaft der Einzelhändler zur Mitwirkung an dieser Erhebung wurde die Auswahl dahingehend getroffen, möglichst über alle Branchen und Lagen, aber auch Stadtteile - über Berechnungen insbesondere im Rahmen der Betrachtung der Nachfrageseite hinaus - Aufschluss über die Kundenherkunft zu erlangen, um damit das Bild des Einzugsgebietes des Gütersloher Einzelhandels abzurunden. Für die sekundärstatistischen Daten wurde auf spezifische Quellen (Pläne, Daten, Gutachten) zurückgegriffen, die in erster Linie dem intertemporären und interregionalen Vergleich der für die Stadt Gütersloh gewonnenen Daten dienen. Dazu zählen insbesondere auch die einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffern aus dem Bereich der BBE Handelsforschung, Köln. Zudem wurde eine auf einzelhandelsspezifische Aspekte ausgerichtete Erarbeitung und Beurteilung städtebaulicher und qualitativer Aspekte vorgenommen, die unter anderem die wesentlichen Kriterien zur Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche im Sinne der 2 (2), 9 (2a), 34 (3) BauGB und 11 (3) BauNVO sowie 24a LEPro NRW darstellen und somit auch aus planungsrechtlicher Sicht zwingend erforderlich sind. Diese städtebauliche Analyse ergänzt die quantitativen Bausteine, so dass sich in der Gesamtschau ein detailliertes Bild zur Einkaufssituation in der Stadt Gütersloh ergibt. Zum funktionellen Einzelhandel (auch Einzelhandel im engeren Sinne) werden neben dem eigentlichen Einzelhandel auch das Nahrungsmittelhandwerk (Bäckerei, Metzgerei, Konditorei) sowie weitere, in ihrer Funktion vergleichbare Einzelhandelseinrichtungen gezählt. Kfz- und Brennstoffhandel, Tankstellen und Apotheken werden nicht dem Einzelhandel im engeren Sinne zugerechnet. Allerdings wurden aufgrund ihrer Einzelhandelsrelevanz Tankstellenshops und der freiverkäufliche Anteil der Apotheken bei der Erhebung berücksichtigt und mit erhoben. 20

21 3.1 Angebotsanalyse Zur Analyse der Angebotssituation wurde im Zeitraum Mai/Juni 2007 eine Vollerhebung des Gütersloher Einzelhandelsbestands durchgeführt. Die Vollerhebung basiert auf einer flächendeckenden Begehung des Stadtgebiets bei gleichzeitiger lasergestützter Bestandsaufnahme und Kartierung der Einzelhandelsbetriebe. Im Rahmen der Vollerhebung wurde zu jedem Einzelhandelsbetrieb die zugehörige Gesamtverkaufsfläche aufgenommen. Weiterhin wird durch die Kartierung eine räumliche Verortung und Lagezuordnung vorgenommen. Zur Verkaufsfläche eines Einzelhandelsbetriebes zählt die Fläche, die dem Verkauf dient; einschließlich der Gänge und Treppen in den Verkaufsräumen, der Standflächen für Einrichtungsgegenstände, der Kassen- und Vorkassenzonen (inkl. Windfang), Bedienungstheken und die dahinter befindlichen Flächen, Schaufenster und sonstige Flächen, die dem Kunden zugänglich sind sowie Freiverkaufsflächen, soweit sie nicht nur vorübergehend genutzt werden. Eine solche primärstatistische Erhebung ist als wichtige Datenbasis und fundierte Bewertungsgrundlage zwingend erforderlich. Insbesondere mit Blick auf die jüngere Rechtsprechung zum Thema Einzelhandelssteuerung im Rahmen der Bauleitplanung ist eine sehr dezidierte Bestandserfassung erforderlich. So müssen insbesondere auch relevante Nebensortimente erfasst werden, die neben den klassischen Hauptsortimenten zentrenprägende Funktionen einnehmen können. Um eine sortimentsgenaue Differenzierung der Verkaufsflächen gewährleisten zu können, wurden daher alle geführten Sortimente (auf der Basis eines etwa 90 Sortimente umfassenden Erfassungsschlüssels) differenziert erfasst und die jeweils dazugehörigen Verkaufsflächen ermittelt, soweit möglich bzw. vom Geschäftsinhaber/ Filialleiter zugelassen. In der späteren Auswertung und Analyse wurden die Sortimentsgruppen den in der folgenden Tabelle dargestellten 17 (Haupt-)Branchen zugeordnet. Diese Definition der Verkaufsfläche wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt (vgl. BVerwG 4 C Beschluss vom 24. November 2005). 21

22 Tabelle 1: Hauptbranchen Branchenschlüssel zur Einzelhandelserhebung in Gütersloh Überwiegend kurzfristige Bedarfsstufe: Sortimente (Erhebungsgrundlage) 1. Nahrungs- und Genussmittel Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Tabakwaren) Bäckerei-/Konditoreiwaren Metzgerei-/Fleischereiwaren Getränke 2. Blumen/Zoo Blumen, Zoo 3. Gesundheit und Körperpflege Drogerie, Körperpflegeartikel Parfümeriewaren 4. Papier, Bücher, Schreibwaren, Zeitungen, Zeitschriften Überwiegend mittelfristige Bedarfsstufe: Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel Reform- und Biowaren Apothekenwaren Bücher Papier, Schreibwaren, Bürobedarf Zeitungen/Zeitschriften 5. Bekleidung/Wäsche Herren, Damen- und Kinderbekleidung Bekleidung und Textilien allgemein 6. Schuhe/Lederwaren Schuhe 7. Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Geschenkartikel Meterware für Bekleidung, Kurzwaren, Handarbeitswaren Lederwaren (Koffer, Taschen, Kleinteile) Haushaltswaren, Schneidwaren, Bestecke Glas, Porzellan, Keramik Geschenkartikel 8. Spielwaren/Hobby/Basteln/Musikinstrumente Spielwaren Musikinstrumente Hobby- und Bastelbedarf 9. Sport und Freizeit Sportbekleidung Sportschuhe Überwiegend langfristige Bedarfsstufe: Sportartikel Sportgeräte Campingartikel Fahrräder und Zubehör 10. Wohnungseinrichtungsbedarf/Teppiche Wohn- und Einrichtungsbedarf Haus- und Heimtextilien, Gardinen 11. Möbel Badmöbel Sicht- und Sonnenschutz Teppiche (Einzelware) Kunst, Bilder, Rahmen Bettwaren, Matratzen Haus-, Bett- und Tischwäsche Küchenmöbel Büromöbel Gartenmöbel Möbel allgemein 12. Elektrogeräte/Leuchten Öfen, Herde, Kühlschränke (weiße Ware) Elektrobedarf, Elektrohaushaltsgeräte, Leuchten 22

23 Branchenschlüssel zur Einzelhandelserhebung in Gütersloh (Fortsetzung Tabelle 1) 13. Unterhaltungselektronik, Informationstechnik, Telekommunikation 14. Medizinische und orthopädische Artikel Augenoptik, Hörgeräte, Sanitätsbedarf 15. Uhren, Schmuck Uhren/Schmuck Rundfunk-, Fernseh- und phonotechnische Geräte, Tonträger Videokameras und geräte, Fotoapparate und Zubehör Mobiltelefone, Telefone und Faxgeräte und Zubehör Personal Computer, Peripheriegeräte, Zubehör, Software 16. Bau- und Gartenmarktsortimente Baumarktspezifisches Sortiment (Tapeten, Lacke, Farben, Baustoffe, Bauelemente, Schrauben, Kleineisen, Installationsbedarf, Teppiche (Auslegware), Werkzeuge, Elektrogeräte und Zubehör) Pflanzen, Sämereien, Gartenbedarf Kfz-Zubehör 17. Sonstiges Aktionswaren, Erotikartikel, Kinderwagen Quelle: eigene Darstellung Die in Anlehnung an die vorstehende Tabelle durchgeführte Vollerhebung des Gütersloher Einzelhandels im gesamten Stadtgebiet stellt eine wesentliche Grundlage zur Analyse und Bewertung der strukturellen Merkmale des Einzelhandelsangebotes sowohl auf gesamtstädtischer als auch auf Ebene einzelner Standortbereiche dar. Nicht nur aufgrund der Verkaufsflächen der Einzelhandelsbetriebe innerhalb des Stadtgebietes sondern auch aufgrund der im Rahmen der städtebaulichen Analyse durchgeführten räumlichen Einordnung der Betriebe in verschiedene Lagekategorien können die absatzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ermittelt werden, die in die zukünftigen Handlungserfordernisse und planungsrelevanten Aussagen einfließen. Dabei stellt die Einordnung nach Lagekategorien beispielsweise eine wichtige Grundlage zur Erarbeitung der Gütersloher Sortimentsliste (vgl. dazu Kap. 11.5) dar. Im Rahmen der Erhebung wurden die Einzelhandelsbetriebe folgenden Lagekategorien zugeordnet. Hier handelt es sich auf der einen Seite um die Innenstadt und die untergeordneten Zentren (Nahversorgungszentren) sowie die integrierten und nicht integrierten Lagen auf der anderen Seite. Integriert: Dazu zählen Einzelhandelsbetriebe, die sich in Lagen befinden, in denen die Einzelhandelsdichte und -konzentration nicht ausreicht um sie als Zentrum zu bezeichnen. Sie befinden sich aber dennoch im Siedlungsgefüge integriert und besitzen die Nähe zu Wohnsiedlungsbereichen (z.b. Lebensmittelvollsortimenter Minipreis an der Carl-Bertelmann-Straße) 23

24 Nicht integriert: Die nicht integrierte Lage umfasst sämtliche Standorte, die nicht im Zusammenhang mit der Wohnbebauung stehen, z.b. Einzelhandelsbetriebe an Hauptausfallstraßen bzw. Bundesstraßen und autokundenorientierten Standorten (z.b. das SB-Warenhaus Marktkauf an der Hans-Böckler-Straße). Zentrum: Zentrale Lagen zeichnen sich durch städtebauliche und funktionale Kriterien aus. Sie besitzen eine Versorgungsfunktion für ihr Einzugsgebiet. Kennzeichnend ist insbesondere eine Multifunktionalität, d.h. Mischung von unterschiedlichen Nutzungen wie Einzelhandel und Dienstleistungen, aber auch Gastronomie, Kultur und Freizeit. Diese Bereiche sind schützenswert im Sinne der 2 (2), 9 (2a) und 34 (3) BauGB sowie 11 (3) BauNVO (wie beispielsweise der Einzelhandel im Gütersloher innerstädtischen Hauptgeschäftsbereich). Gleichzeitig wurde eine kleinräumige Zuordnung der Betriebe vorgenommen. Da für die Stadt Gütersloh keine Einteilung in Stadtteile vorliegt, wurden als Bezugsgrundlage die sogenannten Sozialräume gewählt. Es ergeben sich damit die in der folgenden Karte dargestellten zwölf Erhebungseinheiten für das Gütersloher Stadtgebiet: Karte 1: Erhebungseinheiten im Gütersloher Stadtgebiet Quelle: eigene Darstellung 24

25 3.2 Nachfrageanalyse Die zweite wichtige Säule der Grundlagenermittlung stellt die Analyse der Nachfragesituation dar. Sie muss ein umfassendes Bild über die spezifischen Einkaufsgewohnheiten und präferenzen der Gütersloher Bevölkerung liefern und auf diese Weise Rückschlüsse auf den Angebots- und Leistungsstand des Einzelhandels ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde im August 2007 eine Kundenherkunftserhebung in ausgewählten Gütersloher Einzelhandelsbetrieben durchgeführt. Kundenherkunftserhebung Die Kundenherkunftserhebung gibt Auskunft über das Einzugsgebiet des Gütersloher Einzelhandels und stellt somit eine empirische Basis für die Abgrenzung des Einzugsgebietes dar. Dieses gibt zum einen Aufschluss über die Ausstrahlungskraft des Gütersloher Einzelhandels und dient zum anderen als Grundlage zur Ermittlung des externen Nachfragepotenzials. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden im Zeitraum vom 10. bis 18. August 2007 bei Einzelhändlern unterschiedlicher Branchenzugehörigkeit in der Gütersloher Innenstadt und in den übrigen elf Sozialräumen Fragebögen ausgelegt, in die der Wohnort der zahlenden Kunden eingetragen wurde (vgl. dazu Anhang). Um eine repräsentative Datenbasis zu erhalten wurden in den einzelnen Sozialräumen, abhängig von der jeweiligen Einwohnerzahl und der Relevanz als Einzelhandelsstandort, jeweils eine bestimmte Anzahl an Einzelhandelsbetrieben ausgewählt. Der räumliche Schwerpunkt lag im Hauptgeschäftsbereich der Stadt. Insgesamt erhielten 72 Betriebe einen entsprechenden Fragebogen, davon haben sich schließlich 50 an der Befragung beteiligt. Der Rücklauf betrug somit 69 %. In Tabelle 2 ist die prozentuale räumliche Verteilung der Einzelhandelsbetriebe bezogen auf die Gesamtzahl der tatsächlichen Teilnehmer an der Erhebung dargestellt. Tabelle 2: Struktur der Kundenherkunftserhebung Sozialraum Anteil in % Innenstadt 48 Avenwedde-Bahnhof 4 Avenwedde Mitte/West 2 Blankenhagen 4 Friedrichsdorf 2 Isselhorst 6 Kattenstroth 10 Miele 6 Nord 6 Pavenstädt 6 Spexard 4 Sundern 2 Gesamt 100 Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage der Kundenherkunftserhebung 25

26 Die Kundenherkunft wurde jeweils von dem für den Zahlvorgang zuständigen Personal in den einzelnen Betrieben für das Gütersloher Stadtgebiet differenziert nach Stadtund Ortsteilen aufgenommen. In der Auswertung werden die jeweiligen Stadt- und Ortsteile den Gütersloher Sozialräumen zugeordnet. Ein Bezug zu kleineren siedlungsräumlichen Einheiten ist mit Blick auf die Repräsentativität der Aussagen nicht möglich. Die übrigen Kunden (aus den Nachbarkommunen und darüber hinaus) wurden anhand ihrer Postleitzahl dem Herkunftsort zugeordnet. Sekundärstatistische Daten Die modellgestützte Schätzung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft innerhalb von Einzelhandelsgutachten und analysen zählt zu den Schritten, die methodisch nur unzureichend abgesichert sind. Da sowohl in der amtlichen Statistik als auch in sonstigen statistischen Quellen keine Daten und Angaben über Einkommen und Kaufkraftpotenzial zur Verfügung stehen, muss der Wert der vorhandenen, einzelhandelsrelevanten Kaufkraft durch Regionalisierung entsprechender Daten des privaten Verbrauchs aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung induziert werden. In diesem Zusammenhang wird u.a. auf Werte der BBE Köln zurückgegriffen. Diese veröffentlicht jährlich Daten zur einzelhandelsrelevanten Kaufkraft, welche das einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenzial einer räumlichen Teileinheit (Stadt oder Gemeinde) im Verhältnis zu dem des gesamten Bundesgebietes ermitteln. Liegt der errechnete Wert unter dem Indexwert 100 (Bundesdurchschnitt), so ist die Region durch ein um den entsprechenden Prozentsatz niedrigeres einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt gekennzeichnet. Liegt der lokalspezifische Wert über dem Indexwert 100, liegt entsprechend ein vergleichsweise höheres einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau vor. Ergänzend zu den beschriebenen primärstatistischen Quellen bilden die Literaturanalyse, sekundärstatistische Materialien (u.a. Gutachten, Pläne, Programme, Vorlagen und Veröffentlichungen) und sonstige Quellen (u.a. lokale Tageszeitungen) weitere wichtige Informationsgrundlagen der vorliegenden Untersuchung. 26

27 3.3 Städtebauliche Analyse Ergänzt werden die in erster Linie einzelhandelsrelevanten Betrachtungen der Angebots- und Nachfrageseite durch eine auf den Untersuchungsgegenstand ausgerichtete städtebauliche Analyse. Im Rahmen der städtebaulichen Analyse werden die einzelhandelsrelevanten Funktionen des gesamten Stadtraumes, also des innerstädtischen Geschäftszentrums sowie der übrigen für die Zentrenstruktur relevanten Einzelhandelsstandorte bezüglich ihrer räumlichen Lage, der Funktionen der Teilbereiche und der funktionalen Vernetzung untersucht. Folgende Kriterien sind Bestandteile der städtebaulichen Analyse: Lage im Stadtgebiet Lage der Einzelhandelsmagneten Verteilung der Geschäfte Struktur und Ausdehnung der Einzelhandelslagen Verkehrliche Erreichbarkeit und ruhender Verkehr Bebauungsstruktur Qualität und Erhaltungszustand der Architektur Gestaltung des öffentlichen Raumes/Eingangssituation Einkaufsatmosphäre Nutzungsmischung, insbesondere mit Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben sowie kulturellen Einrichtungen Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche Zudem werden die im Zentrum vorhandenen Einzelhandelsdichten bestimmt. Die Einzelhandelsdichte beschreibt den Anteil der Einzelhandelsbetriebe im Vergleich zu anderen Nutzungsarten wie Gastronomie, Dienstsleistungs- oder Wohnnutzungen im Erdgeschoss. Hauptlagen weisen in der Regel einen durchgehenden Einzelhandelsbesatz von ca. 90 bis 100 % auf. Bei geringeren Einzelhandelsdichten von 0 bis 25 % oder auch bei 25 bis 50 % ist demnach eine Dominanz anderer Nutzungen vorhanden. Die städtebauliche Analyse ist ein wichtiger Bestandteil des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Gütersloh. Sie liefert die Grundlage zur Ableitung städtebaulicher Handlungsempfehlungen, insbesondere für die Versorgungszentren der Stadt. Gleichzeitig ist die städtebauliche Analyse der Zentren ein unbedingt notwendi- 27

28 ger Arbeitsschritt zur räumlichen Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche im Sinne der 2 (2) und 34 (3) BauGB und des 11 (3) BauNVO und 9 (2a) BauGB sowie 24a LEPro NRW. In diesem Zusammenhang ist deutlich darauf hinzuweisen, dass die Fixierung der räumlichen Ausdehnung eines Zentrums vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung keine planerische Abgrenzungsübung sondern ein notwendiger Schritt ist, um eine rechtssichere Grundlage für spätere Entscheidungen im Rahmen kommunaler Einzelhandelsentwicklungen zu bieten. 28

29 3.4 Untersuchungsaufbau und Kommunikationsstruktur Unter Berücksichtigung der methodischen Bausteine gliedert sich die Untersuchung wie folgt: Abbildung 4: Untersuchungsdesign Begleitung des Arbeitsprozesses durch ein Arbeitsgremium Grunduntersuchung Analyse Auswertung Empfehlung und Umsetzung Voruntersuchung Rahmenbedingungen Untersuchungsdesign Angebot: flächendeckende Erhebung des Einzelhandels Analyse der Nachfrageseite Städtebauliche Analyse / Baurechtsanalyse Analyse der Empirie Bewertung / Einordnung Verkaufsflächenprognosen Steuerungsmodelle (Szenarien) Bewertung / Einordnung Vorhaben Zentrenkonzept Räumlich konkretisiertes Steuerungskonzept Einzelhandel Ziel: Grundlagen und Handlungsempfehlungen für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels Quelle: eigene Darstellung Begleitender Koordinationskreis Ein begleitender fachbezogener Dialog verbessert die Qualität der Untersuchung und stößt einen Diskussionsprozess auch nach Ablauf der begleitenden Untersuchung an. Nur wenn dieser Dialog bereits während der Strukturuntersuchung beginnt und die Akteure Einfluss auf die Fragestellungen nehmen können, ist die Basis für eine konstruktive Fortsetzung nach Abschluss der Untersuchung gegeben. Wenn aus einer Beteiligung eine Mitwirkung geworden ist, kann auch mit einer breiten Akzeptanz der Ergebnisse und Empfehlungen gerechnet werden. Aus diesem Grund wurde die Untersuchung durch ein Arbeitsgremium begleitet, welches die Ergebnisse diskutierte und seinen lokalen Sachverstand in den Prozess einbrachte und somit nicht zuletzt zu einer größeren Transparenz der Ergebnisse und ihrer Transformation in die entsprechenden Stellen, Institutionen, Gremien und Akteure führte. Nachfolgend sind die Personen/Institutionen aufgeführt, die an den verschiedenen Arbeitsgremiensitzungen teilgenommen haben und denen für ihre Mitarbeit an dieser Stelle noch einmal gedankt wird. 29

30 Tabelle 3: Mitwirkende im Koordinationskreis Name, Vorname Institution Ahrens, Renate Assenmacher, Imke Balkausky, Martin Beyer, Jörg Bliesener, Hans-Jörg Blome, Gerald Bohlmann, Norbert Brems, Wibke Brockbals, Burkhard Dr. Büscher, Wolfgang Buschmann, Dietmar Demuth, Petra Feldhans, Gerhard Fiekas, Marita Fischer, Hartwig Flöttmann, Friedrich Friederich, Stefan Kornfeld, Siegfried Kottmann, Markus Dr. Krümpelmann, Thomas Krull, Felix Lehrmann, Markus Löhr, Josef-Eckhardt Piepenbock, Gerhard Paskarbies, Monika Schröder, Silva Schrenk, Hendrik Schmidt, Michael Sperling, Klaus Thiessat, Andrea Tigges, Raphael Trepper, Matthias Venhaus, Rainer Weinekötter, Jan-Erik Zirbel, Michael Quelle: eigene Darstellung FB 61 Stadtplanung FB 61 Stadtplanung FB 80 Wirtschaftsförderung Einzelhandelsverband Ostwestfalen, Geschäftsstelle Bielefeld und Kreis Gütersloh Werbegemeinschaft Gütersloh e.v. Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld UWG GRÜNE Kreishandwerkerschaft Gütersloh FDP FB 63 Bauordnung CDU CDU CDU FDP Werbegemeinschaft Gütersloh e.v. Werbegemeinschaft Gütersloh e.v. GRÜNE CDU SPD Isselhorster Werbegemeinschaft Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld GBL 4 Technischer Beigeordneter CDU CDU CDU Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld FB 61 Stadtplanung Werbegemeinschaft Gütersloh e.v. FB 61 Stadtplanung CDU SPD FB 23 Immobilienwirtschaft Gütersloh Marketing GmbH FB 61 Stadtplanung 30

31 Öffentlichkeitsbeteiligung Neben dem Koordinationskreis wurde eine aktive Öffentlichkeits- und Pressebeteiligung im Prozess durchgeführt. Sowohl zur Vorstellung von Zwischenergebnissen nach Abschluss der Analyse, als auch des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit seinen strategischen Bausteinen wurde zu Informationsveranstaltungen eingeladen. 31

32 4 Übergeordnete standortrelevante Rahmenbedingungen der Einzelhandels- und Zentrenstruktur in Gütersloh Um die Stadt Gütersloh hinsichtlich ihrer einzelhandelsrelevanten und städtebaulichen Situation besser einordnen zu können werden im Folgenden einige allgemeine Rahmenbedingungen dargestellt. Diese Rahmenbedingungen können sich direkt oder indirekt auf die Positionierung, kundenseitige Inanspruchnahme und somit auch Prosperität des Einzelhandelsstandortes Gütersloh auswirken. 4.1 Rolle in der Region und verkehrliche Anbindung Die große kreisangehörige Stadt Gütersloh ist Verwaltungssitz des gleichnamigen nordrhein-westfälischen Kreises. Neben Gütersloh gehören weitere acht Städte und vier Gemeinden zum Kreis Gütersloh. Es handelt sich dabei um die Städte Borgholzhausen, Halle (Westf.), Harsewinkel, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß-Holte- Stukenbrock, Versmold und Werther (Westf.) sowie die Gemeinden Herzebrock- Clarholz, Langenberg, Steinhagen und Verl. Das Kreisgebiet grenzt im Norden an die Landkreise Osnabrück und Herford. Im Osten schließen sich der Kreis Lippe und die kreisfreie Stadt Bielefeld an. Die Kreise Paderborn und Soest befinden sich südöstlich bzw. südlich von Gütersloh und im Westen liegt der Kreis Warendorf. Der Kreis Gütersloh zeichnet sich durch seine ländliche Struktur aus und ist damit ein attraktiver Wohn- und Erholungsstandort in der westfälischen Bucht geprägt von den Einflüssen des Teutoburger Waldes. Der Wirtschaftsstandort Gütersloh ist durch eine vielfältige Branchenstruktur gekennzeichnet. Viele der über in Gütersloh ansässigen kleinen und mittelgroßen Betriebe sind familiengegründet. Dies gilt auch für die beiden bedeutendsten, weltweit a- gierenden Unternehmen Güterslohs Miele und den Medienkonzern Bertelsmann. Sie sind als die größten Arbeitgeber der Region mit kleineren Arbeitsstätten auch in der näheren Umgebung von Gütersloh vertreten. Von großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Gütersloh ist die gute Verkehrsanbindung ins Ruhrgebiet und in den Großraum Hannover und weiter bis Berlin. Diese ist über die A2-Anschlussstelle Gütersloh sichergestellt. Darüber hinaus existiert eine Reihe von Bundes- und Landesstraßen, die eine Verbindung zu den umliegenden Städten gewährleisten. Weiterhin verfügt Gütersloh über eine Anbindung an das Regional- und Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn AG. Auch die beiden Verkehrsflughä- 32

33 fen Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt liegen in räumlicher Nähe zu Gütersloh. Insgesamt nimmt die Stadt Gütersloh die ihr von der Landesplanung zugewiesene Rolle eines Mittelzentrums wahr. Die unmittelbare räumliche Nähe zum Oberzentrum Bielefeld und weiteren Mittelzentren beschränkt jedoch die Ausstrahlungskraft Güterslohs auf die umgebende Region. In Karte 2 sind die geografische Lage Güterslohs sowie die landesplanerische Einordnung der Kommunen in der Region dargestellt. Karte 2: orf Lage im Raum Zeichenerklärung Versmold Oberzentrum B 475 Mittelzentrum Sassenberg Grundzentrum B 476 Halle (Westf.) B 68 Steinhagen Bielefeld B 66 B 61 A 2 B 239 Leopoldshöhe Lage orf Beelen B 64 B 61 Harsewinkel Herzebrock-Clarholz B 513 B 61 Gütersloh B 61 Ennigerloh Rheda-Wiedenbrück Oelde Rietberg Langenberg Beckum Wadersloh B 64 B 66 B 68 Schloß Holte-Stukenbrock Verl Delbrück Oerlinghausen Augustdorf H A 33 Schlangen Hövelhof Paderborn Detmold B 1 Bad Lippspringe Quelle: eigene Darstellung B 55 Lippstadt Ein Vergleich, wie sich die Stadt Gütersloh im Hinblick auf das einzelhandelsrelevante Kaufkraftniveau zu seinen Nachbargemeinden darstellt, wird in Tabelle 4 gegeben. In Abhängigkeit von der landesplanerischen Funktion, Einwohnerzahl und der einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffer ergeben sich unterschiedliche, einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenziale für die einzelnen Kommunen. Mit einer einzelhandelsrele- 33

34 vanten Kaufkraftkennziffer von 106,71 bewegt sich die Stadt Gütersloh deutlich über dem Niveau ihrer Nachbarkommunen. Karte 3: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern in der Region 2007 Steinhagen Bielefeld Harsewinkel 105,7 100,6 100,5 Herzebrock-Clarholz 101,7 Gütersloh 106,7 Verl 101,8 Rheda-Wiedenbrück 102,8 Rietberg 100,9 Quelle: BBE Köln, 2007, eigene Darstellung Tabelle 4: Sekundärstatistische Einordnung der Stadt Gütersloh Kommune Einwohnerzahl (gerundet) Landesplanerische Einstufung Einzelhandelsrelevante Kaufkraft in Mio. Euro Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer Gütersloh Mittelzentrum ,7 Bielefeld Oberzentrum ,6 Harsewinkel Grundzentrum ,5 Herzebrock-Clarholz Grundzentrum ,7 Rheda-Wiedenbrück Mittelzentrum ,8 Rietberg Mittelzentrum ,9 Steinhagen Grundzentrum ,7 Verl Grundzentrum ,8 Quelle: BBE Köln, 2007, Einzelhandel i.e.s. inkl. Apotheken und Versandhandel; LEP NRW Die einzelhandelsrelevante Wettbewerbssituation ist besonders geprägt durch die Nähe zum Oberzentrum Bielefeld. Hier ist die sehr hohe Ausstrahlungskraft der Bielefel- Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer bezeichnet denjenigen Anteil an den privaten Verbrauchsausgaben, der dem Einzelhandel zufließt. Die BBE Köln ermittelt diesen Schätzwert für unterschiedliche räumliche Einheiten in regelmäßigen Abständen. Dabei werden die für jedes Gebiet unterschiedlichen Ausgaben für Dienstleistungen, Wohnung, Reisen und Zukunftsvorsorge (ermittelt durch Verbraucherstichproben) von der allgemeinen Kaufkraft des Gebietes abgezogen. 34

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